Protocol of the Session on May 23, 2013

Frau Doht, dieser Leerstand, von dem Sie gesagt haben, das wäre alles registriert und wäre auch im

Rahmen. Wir haben zwei Kleine Anfragen gestellt und haben keine vernünftige Antwort über den Leerstand bekommen. Das kann ich Ihnen zeigen. So war es nun auch wieder nicht.

(Beifall FDP)

Wir wollen auf keinen Fall auch nur einem Bürgermeister in die Parade fahren, wir wollen ihm helfen, damit er das so hinbekommt, wie ich es Ihnen jetzt versuche zu erklären.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wenn wir aber eure Hilfe nicht wollen?)

Das sind keine dirigistischen Maßnahmen, um dem vorzuschreiben, was der zu bauen hat. Wir wollen ihm dabei helfen, dass er das besser und einfacher machen kann.

(Beifall FDP)

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Der Bürger- meister hier hinten will aber gar keine Hilfe.)

Ausnahmen bestätigen die Regel. Wer das selbst hat, das ist doch in Ordnung.

Wie es um den Wohnungsmarkt in Thüringen bestellt ist, legt der Wohnungsmarktbericht, wie schon erwähnt, für Thüringen offen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich hinsichtlich der Wohnraumentwicklung in den großen Städten, den mittel- und kleinstädtischen Gebieten im ländlichen Raum ganz unterschiedliche Entwicklungstendenzen abzeichnen. Da muss ich auch den Vorrednern recht geben. Die Ergebnisse des Wohnungsmarktberichts müssen aufgegriffen werden und sich in einem Wohnungsbaukonzept widerspiegeln. Das ist keine dirigistische Maßnahme, das ist einfach ein Instrument, das die Arbeit - wie ich eben schon gesagt habe - erleichtert und dass wir vor allen Dingen da so kontinuierlich wie möglich vorwärtskommen.

(Beifall FDP)

Es muss etwas passieren, ich habe schon gesagt, in einigen Orten mehr und in einigen Orten weniger. Die Landesregierung möge Vorschläge aufzeigen, wie sie Step by Step - auf hochdeutsch - vorgehen will zu a) der Wohnungsknappheit in den Städten Erfurt, Weimar und Jena und b) dem Wohnungsleerstand im ländlichen Raum - das wurde hier auch erst einmal erwähnt, aber das finde ich genauso wichtig wie diese andere Sache in den großen Städten.

In einer Pressemeldung vom 11. März dieses Jahres berichtete der Bauminister darüber, einen Sanierungszuschuss für Hausbesitzer in Höhe von 35.000 € für altersgerechte Umbauten oder energetische Sanierungen in Betracht zu ziehen. Danke, Herr Minister, das sind die Forderungen unseres Antrags aus dem Mai-Plenum bzw. schon im März.

(Abg. Doht)

Er enthält u.a., in Fördermaßnahmen und Programme zum Umbau und Neubau barrierearmer, altersgerechter Wohnungen im ländlichen Raum zu investieren. Nur so viel, wer wem hinterher hängt.

(Beifall FDP)

Zur Erinnerung: Der Antrag wurde von der Koalition abgelehnt. Alle reden von der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden. Die grüne Wiese soll tabu sein, der Bedarf insbesondere an Wohnbauland soll im besiedelten Bereich gedeckt werden. Viele Kommunen wollen dies, oft scheitern sie aber an der Antwort auf die Frage, wie die Umsetzung in der Praxis aussehen kann. Das ist das, was ich am Anfang gemeint habe, wir wollen hier helfen und unterstützen und nichts vorschreiben.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Die wollen gar keine Hilfe.)

Nein? Gut, ich habe es zur Kenntnis genommen.

Wer Innenstadtentwicklung betreiben will, muss systematisch vorgehen. Hier sollte mit einer Erfassung der Potenzialflächen begonnen werden. Wir begrüßen den § 79 zu Schrottimmobilien bei der Novellierung der Bauordnung. Das ist in Ordnung. Die öffentliche Hand muss hier als Vorreiter agieren. Die Erstellung einer Übersicht oder eines Katasters von länger leer stehenden Gebäuden sollte der erste Schritt sein. Das Land und die Kommunen sind mit einer Übersicht oder sagen wir mit einem Potenzialplan gut beraten, welche die Büro- und Gewerberäume, Gebäude, Militärobjekte gemeindeübergreifend darstellt. So besteht die Möglichkeit, gemeindeübergreifend zu prüfen, ob die Gebäude einer Nachnutzung zuzuführen sind. Städte müssen Quartierskonzepte entwickeln, um auch den Ansprüchen der alternden Gesellschaft im urbanen Umfeld gerecht zu werden. Beispiel Umbau eines ehemaligen Verpackungsmittelwerks in Saalfeld zu einer altersgerechten Wohnanlage mit Tagespflege.

Meine Damen und Herren, in einem Artikel der FAZ vom 18.04.2013 wurde ein Vergleich zwischen den europäischen Ländern hinsichtlich des Anteils am Hausbesitz veröffentlicht. Das sind wirklich interessante Zahlen, die mir teilweise auch neu waren. In Spanien besitzen 83 Prozent der Haushalte ein Haus, in Italien 69 Prozent der Haushalte und in Deutschland sind das nur 44 Prozent - Zahlen, die die Wertigkeit von Mietwohnungen verdeutlichen. All das Gesagte beinhaltet die Forderung des Punkts II.2 in unserem Antrag.

Hier sind die Intentionen der Forderungen im Punkt II.3 des Antrags. Als Beispiel möchte ich die Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien aufgreifen. Hier bestehen überzogene Forderungen hinsichtlich der Sanierung und des Klimaschutzes. Da bin ich Ihnen dankbar, dass Sie das in ähnlicher Richtung sehen, Herr Minister. Ich denke da an die

Auflagen für das Anbringen von Photovoltaikanlagen und bauliche Auflagen für die Gestaltung der Fassaden und beim Einbau von Fenstern und Türen oder beim Anbringen einer Dämmung. Neben den zahlreichen bauphysikalischen Auflagen sollte die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht außer Acht gelassen werden, ein ganz wichtiger Punkt.

(Beifall FDP)

Beispielsweise kann die Dicke und der Umfang der Innenwanddämmung mit Blick auf die spätere Vermietung teilweise nicht vertretbar sein. Ist der Eigentümer freiwillig bereit und finanziell in der Lage, für den Klimaschutz in Größenordnungen zu investieren, dann soll er das tun, denn das Wohnen muss für jedermann bezahlbar bleiben. Parallelen gelten hier auch für den herkömmlichen Wohnungsbau. Im Vordergrund steht immer die Kosten-Nutzen-Relation. Die meisten Kommunen und Landkreise planen eine energetische Sanierung ihrer Gebäude, um ihren Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs zu leisten. Das ist in Ordnung.

Meine Damen und Herren, dazu bedarf es keines verbindlichen gebäudebezogenen Sanierungsfahrplans, der Nutzung erneuerbarer Energien bei Wohngebäuden und bei öffentlichen Gebäuden oder der Pflicht für eine Ausgleichsabgabe, falls die Umrüstung nicht erfolgt, wie es das Thüringer Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der SPD vorsieht. Das Gesetz ist mit Verpflichtungen für den Hauseigentümer übersät. Das Wort „Pflicht“ ist eines der häufig verwendeten Worte in diesem Entwurf der SPD. Wer Energiekosten sparen will, saniert auch ohne das Wort „Pflicht“.

(Beifall FDP)

Für jeden Eigentümer darf nicht zur Diskussion stehen, eher auf der grünen Wiese zu bauen, als das vorhandene Haus zu sanieren. Großen Handlungsbedarf sehe ich bei der weiteren Entwicklung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, sicher nicht nur ein Problem des Landes, sondern auch des Bundes. Im Wohnungsbau gilt es, Anreize zu setzen, damit mehr Wohnungen gebaut werden. Ich denke da an verbesserte Abschreibungsbedingungen für Investoren, eine entsprechend ausgestaltete degressive AfA - in den ersten drei Jahren erhöhter Wert, dann mit 4 Prozent - wird in dem frei finanzierten Wohnungsbau kräftige Impulse gerade in gefragten Ballungsgebieten auslösen, Wohnungsbedarf in den Metropolregionen decken, die Innenstadterhaltung ankurbeln und bestehenden Wohnungsleerstand in ländlichen Regionen stoppen. Um das zu erreichen, sind private Investitionen im Wohnungsbau notwendig. Wir sind dabei auf die Unterstützung der Wohnungswirtschaft angewiesen. Dazu müssen wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wir sehen ein Wohnungskonzept unter Einbeziehung der Stadt-Umland-Beziehung, vor allem der Mittelstädte, sowie

einer Vereinfachung der steuerlichen und baulichen Verordnungen, nur zwei Maßnahmen neben weiteren Möglichkeiten, die einen Beitrag leisten, das Wohnen bezahlbarer zu machen. Steht ausreichend Wohnraum in einem angemessenen Standard zur Verfügung, so kann auch ein angemessener Wettbewerb stattfinden und die Preise werden sich dann in irgendeiner Form auch von selbst regeln. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Untermann. Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Frank Weber für die SPD-Fraktion.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir doch noch einen Satz zu den Ausführungen vom Kollegen Untermann. Was Sie immer wieder vergessen, ist, dass der Gebäudebestand das Nadelöhr der Energiewende ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

85 Prozent der Energiekosten, die im Haushalt entstehen, entfallen auf die Frage Wärmeversorgung des Haushalts und eben nicht auf die immer wieder umfassend diskutierte Frage des Strombedarfs. Vor dem Hintergrund ist es natürlich notwendig, alle möglichen Schritte zu gehen, alle möglichen Instrumente in die Hand zu nehmen, die es uns erlauben, den Menschen draußen Unterstützung zu geben in der Frage, ob sie sich zukünftig entscheiden müssen, ob sie sich morgens ein Duschbad leisten können, ob sie im Winter in einer warmen Wohnung leben können. Das ist eine entscheidende Frage. Offensichtlich hat die FDP das leider nicht im Fokus, wenn Sie dieses

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wo sind denn diese Menschen, Herr Weber?)

Thema so behandeln, dass Sie immer wieder deutlich machen, dass Sie …

(Unruhe FDP)

Hören Sie doch einmal zu, das ist direkt aufhellend für das, was vorher vorgetragen wurde. Wenn Sie das völlig negieren, diese 85 Prozent und die Situation, dass in den letzten zehn Jahren die Energiepreise um mehr als 60 Prozent gestiegen sind, gepaart mit der Situation, dass wir erkennen müssen, dass aufgrund knapper Ressourcen, aufgrund immer aufwendiger werdender Verfahren zur Gewinnung von fossilen Energieträgern auch zukünftig die Energiepreise weiter in die Höhe schießen werden und Sie tatsächlich den Menschen kein Instrument geben wollen, keine Unterstützung geben

wollen in der Frage, diese Wärmeversorgung, diese energetische Frage zukünftig bezahlbar zu halten für alle in der Gesellschaft und nicht nur für Ihre Klientel, die sich das offensichtlich leisten kann. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung durch den Abgeordneten Untermann von der FDP-Fraktion.

Ich muss doch noch einmal ein Wort erwidern. Herr Weber, das ist ja das, was uns unterscheidet. Sie wollen das den Bürgern vorschreiben und wir denken, dass die Bürger vernünftig genug sind, dass sie das selber entscheiden können.

(Beifall FDP)

Das ist das Entscheidende an dieser Geschichte. Wir sind für diesen Energiewandel, hundertprozentig, aber wir können ihn nicht immer vorschreiben. Wir können der Oma den Haushalt nicht vorschreiben, für 100.000 Mark Wärmedämmung zu machen, wenn sie das Geld gar nicht hat.

(Beifall FDP)

Herr Untermann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Weber?

Herr Kollege Untermann, würden Sie mir bei Gelegenheit oder vielleicht auch jetzt am Podium erläutern, welche der freiwilligen Maßnahmen zur energetischen Sanierung tatsächlich in der Fläche gegriffen haben? Das würde mich einmal interessieren, denn ich kenne keine.

Moment, das habe ich jetzt nicht verstanden.

Herr Kollege Untermann, meine Frage ging in folgende Richtung: Kennen Sie ein Instrument des freiwilligen Anreizes zur energetischen Sanierung, was in der Fläche tatsächlich nennenswerte Effekte im Verhältnis zu den gestiegenen Energiepreisen in irgendeiner Form gebracht hat? Beispiel: 6 Prozent