Wir GRÜNE sind der festen Überzeugung, dass im Thüringer Gleichstellungsgesetz vor allem das Verständnis von Behinderung und das Konzept der Barrierefreiheit fortentwickelt werden muss und dritter Punkt - die Partizipation von Menschen mit Behinderung gefördert werden muss. Wir sagen, dass das Thüringer Gleichstellungsgesetz endlich zu einem echten Umsetzungsfördergesetz werden muss, also Papier ist geduldig und wir wollen, dass der nächste Schritt gegangen wird zusammen. Wir GRÜNE setzen uns dabei dafür ein, dass sowohl das Stichwort Barrierefreiheit zur Umsetzung kommt als auch Antidiskriminierung und ein dauerhafter individueller Nachteilsausgleich. Wir haben die Debatten der Sehbehindertenverbände und am Ende auch der Gehörlosenverbände hier immer wieder begleitet, sind bei der Frage des Nachteilsausgleichs auch in dieser Legislatur ein Stück gegangen, aber eben immer noch nicht weit genug, so dass man sagen könnte, es gibt auch hier gleichberechtigte individuelle Nachteilsausgleiche.
Das Ziel ist selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen und es geht um Selbstbestimmtheit statt Fremdbestimmtheit. Da muss es die Möglichkeit geben, auch aus verschiedenen Angeboten wählen zu können. Es kann nicht sein, dass wir einfach davon ausgehen, dass sich die Menschen, die mit ihren Bedürfnissen immer hinten anstehen, einfach anzupassen haben, sondern wir haben den Auftrag, die Möglichkeiten zu geben, dass die Menschen auch selbstbestimmt leben und am Ende sich auch aus verschiedenen Angeboten frei entscheiden können, wie sie wohnen möchten - nicht weil sie es vorgesetzt kriegen und sagen, nimm das oder es gibt keine Alternative -, welchen Beruf sie am Ende wählen wollen und auf welche Schule sie zum Beispiel gehen wollen. Auch das gehört dazu, man muss die Wahl haben, das fordern wir als GRÜNE.
Deswegen sagen wir, dass wir den Entwurf der LINKEN sehr gern im Ausschuss weiterdiskutieren wollen, weil es eine gute Grundlage dafür ist, sich darüber zu verständigen, wo wir stehen, was die Aufgaben für die nächsten Jahre sind und dass wir immer noch in Thüringen daran arbeiten müssen, dass wir einen echten Paradigmenwechsel wirklich erreichen, das gehört eben auch dazu. Das ist kein Thema, was man an einen Ausschuss überweist, dann bespricht und dann klappt es auf allen Ebenen, im Gegenteil, entweder man zieht an einem Strang oder wir bekommen eine echte inklusive Gesellschaft nicht auf das richtige Gleis gesetzt.
Das ist unser Ansatz und ich wünsche mir sehr, dass wir auf der Grundlage des Gesetzentwurfes eine gute inhaltliche Debatte führen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN möchte die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen deutlich erhöhen und ausweiten. Er ist finanziell sehr ambitioniert, um es nett auszudrücken. Rechnen wir doch allein die Beträge, die im Kostenteil des Gesetzes konkret benannt werden, einmal zusammen. Auf die Maßnahmen, deren genaue Kosten Sie im Gesetzentwurf nicht beziffern wollen oder können, möchte ich an der Stelle gar nicht eingehen. Für die Finanzierung der hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten und des dazugehörigen Erhöhungsbeitrags kommen mehr als 1,7 € zusammen. Die Mehrkosten für die Erhöhung des Blindengeldes um 50 € auf 320 € monatlich beziffern Sie selbst mit 200.000 €, die Einführung des Gehörlosengeldes mit 130.000 € im Monat, ich sage es noch mal, im Monat. Rechnet man also allein diese Kosten zusammen, so kommt man auf einen jährlichen Mehrbetrag für das Behindertengleichstellungsgesetz, welches Sie einbringen, von fast 3,6 Mio. €. Dabei sind die Kosten für die Mobilitätshilfen, Kommunikationshilfen, die Barrierefreiheit, der Referate für Integrationsfragen bei den Schulämtern, des aufzustellenden Landesförderplanes und der daraus hervorgehenden Kosten noch gar nicht eingerechnet.
Da das Gesetz am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll, wäre es doch nützlich, auch diese Ausgaben in etwa abschätzen zu können. Denn ich möchte daran erinnern, dass es derzeit einen Doppelhaushalt gibt, was bedeutet, dass für 2014 mal eben ein Nachtragshaushalt von mindestens 3,6 Mio. plus X € auf den Weg zu bringen wäre.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, das vorliegende Gesetz haben Sie in ähnlicher Form bereits zweimal ins Plenum eingebracht. Die erneute Einbringung hat sicherlich etwas mit dem nicht unwesentlichen Umstand zu tun, dass am 6. Mai wieder das halbjährliche Treffen des außerparlamentarischen Bündnisses für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Thüringen stattfindet - ich darf Herrn Pfeffer ganz herzlich bei uns begrüßen. Dabei werden Sie sich wieder auch mit Verweis auf den Gesetzentwurf als einziger Fürsprecher der Behinderten darstellen und so tun, als sei alles so einfach wie wir es gern hätten.
Meine Damen und Herren, wir sind uns darüber einig, dass die Kosten sozialer Leistungen nie ein Argument gegen deren Einbringung sein dürfen. Aber es ist unredlich, den Menschen zu suggerieren, das Geld würde auf den Bäumen wachsen und die Politiker der anderen Parteien würden es nur am Herunterfallen hindern. Das betrifft bei Ihrer Partei auch nicht allein den Bereich der Menschen mit Behinderungen. Wenn ich mir anschaue, wie Sie zum Beispiel in der Seniorenpolitik mal eben draufpacken wollen oder in der Bildungspolitik, so muss ich mich doch erst ernsthaft fragen, wo Sie das Geld hernehmen wollen. So viele reiche Menschen, die besteuert werden könnten, haben wir in Thüringen gar nicht. Und selbst wenn wir sie hätten, so sollten diese Gelder wirklich erst mal da sein, bevor wir sie verausgaben.
Meine Damen und Herren, wir sind auf dem Weg der Verbesserung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sehr aktiv. Wir haben den Maßnahmeplan zur Umsetzung - übrigens finde ich den sehr gut, im Gegensatz zu der Partei der GRÜNEN, der Plan ist ja auch mit den Verbänden erarbeitet worden - der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen gemeinsam mit den Betroffenen und deren Vertretern erarbeitet.
Dieser Maßnahmeplan wird Zug um Zug und Maßnahme um Maßnahme umgesetzt. So sind beispielsweise in § 50 der neuen Thüringer Bauordnung zahlreiche Festlegungen zur Barrierefreiheit von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und zu öffentlich zugänglichen Gebäuden getroffen worden. Ich denke, es betrifft ja nicht nur das Sozialministerium, sondern alle Gesetze die neu eingebracht werden, dass wir dort für die Barrierefreiheit tätig sind. Es gibt auf Bundesebene seit Jahren die Initiative der Bundesländer, ein Bundesleistungsgesetz zu schaffen und damit die Eingliederungshilfe zeitgemäß zu reformieren. Diese sollte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu 100 Prozent aber vom Bund übernommen werden. Auch ein Bundesteilhabegesetz wird jetzt diskutiert auf Bundesebene.
Und die Landesregierung ist in diesen Prozessen auf Bundesebene intensiv beteiligt und so müssen wir auch abwarten, was hier passiert. Nichtsdestotrotz schauen wir, welche weiteren Regelungen, Änderungs- und Anpassungsbedarfe über die Bundesgesetzgebung hinaus dann bestehen. Deshalb sollte die Novelle des Thüringer Behindertengleichstellungsgesetzes noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die im Maßnahmeplan beschriebenen Aktivitäten und Vorschläge, die im Zuge dessen Erarbeitung geäußert wurden, liegen. Es wurden auch bereits einige der Leistungen für Menschen mit Behinderungen erhöht. Sie erinnern sich vielleicht noch an den Wegfall des Blindengeldes im Jahre 2006 und den Sturm des Protestes den es darauf gab. Auch die SPD hat sich für eine Wiedereinführung des Blindengeldes damals stark gemacht und auf Druck der Sozialverbände, der SPD und anderer Oppositionsparteien wurde es im Jahr 2008 wieder eingeführt. Auch unser Versprechen war eine der ersten Maßnahmen, dass seit 2009 durch das Sozialministerium, was von der SPD besetzt war, eine Erhöhung des Blindengeldes von 220 auf 270 € erfolgte. Auch die finanziellen Mittel für den Einsatz von Gebärdendolmetschern sind erhöht worden. Ebenso wurden die Beratungsstrukturen vor Ort gesichert.
Meine Damen und Herren, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist und bleibt ein wichtiges Ziel der SPD und daran werden wir auch weiter arbeiten. Es wird dabei jedoch leider nicht alles im gewünschten Tempo und im gewünschten Umfang entstehen. Aber das ständige Wiederholen von Maximalforderungen unter Ausblenden der finanziellen Verpflichtungen, die damit einhergehen, so wie es die Partei DIE LINKE tut, ist unredlich und hilft keinem weiter.
Bei den Betroffenen und deren Angehörigen führt es zu Hoffnungen, die nur enttäuscht werden können, und bei politischen Entscheidungsträgern führt es zu dem Gefühl, dass niemand es recht machen kann. Ich hoffe deshalb, dass Diskussionen über die Maßnahmen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung aufseiten der LINKEN in Zukunft nicht mehr nur mit dem Blick auf das Wünschenswerte, sondern auch auf das Machbare geführt werden. Damit wäre wirklich allen Beteiligten geholfen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, speziell der Fraktion DIE LINKE, als ich den Titel des Gesetzentwurfs gelesen habe, habe ich gedacht, dass es ein paar interessante und vielleicht auch nachvollziehbare, auch unterstützenswerte Vorschläge gibt. Die Situation ist ja nun nicht so, dass sie ganz schlecht ist, das gehört zur Wahrheit, aber nichts ist so gut, dass es nicht noch besser gemacht werden könnte. Aber als ich dann den Inhalt etwas näher betrachtet habe, stellte ich fest, dass der Eindruck der Überschrift getrogen hat.
Ich denke auch - das ist auch schon einmal angeklungen bei meinem Kollegen Grob -, Sie wissen ganz genau, dass in vielen Punkten Ihre Forderungen völlig überzogen sind, zumal ich es auch nicht unbedingt sehr seriös finde, wenn die Landesregierung, und nicht erst einmal, gesagt hat, dass sie an dem Entwurf eines Gesetzes arbeitet. Ich glaube, wenn man es wirklich seriös und auch realistisch angehen wollte, dann würde man das zusammen machen. Das haben wir schon mehrmals gemacht, dass man auch im Ausschuss sowohl Gesetzentwürfe der Opposition als auch der Landesregierung zusammen beraten hat. Ich glaube, das ist einmal mehr wieder das alte Strickmuster, dass man in die Öffentlichkeit geht und sagt: Wir sind die Guten und wir sind die, die sich um euch kümmern; alle anderen machen das nicht. Auch das finde ich unredlich und unseriös, denn das haben die Betroffenen nicht verdient.
Ich würde gern an drei Punkten auch einmal unsere Kritik deutlich machen. Zum einen fordern Sie, die Gebärdensprache als Amtssprache einzuführen. Um Ihnen vielleicht einmal die Tragweite Ihrer Forderung vor Augen zu führen, darf ich Ihnen einmal § 23 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zitieren, dort steht geschrieben: „Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt und Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungsund -entschädigungsgesetzes... eine Vergütung.“ So weit § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz. Da ja bekanntermaßen, wenn ich Ihre Forderung richtig interpretiere, dann jede Behörde verpflichtet ist, in der Amtssprache kommunizieren zu können, und
zwar immer und überall, würde dies bedeuten, dass eine unüberschaubare Stellenzahl an Gebärdendolmetschern zu schaffen wäre. In Zeiten von Stellenabbau und in Zeiten des Kampfes um jeden Lehrer und um jede Professorenstelle ein Wunsch, der durch niemanden, auch nicht von Ihnen, zu erfüllen wäre. Auch da bin ich wieder bei unredlich und unseriös.
Sie fordern des Weiteren ein Verbandsklagerecht. Jeder, der so in etwa eine Ahnung hat, was das für Auswirkungen hätte, weiß, dass zum Beispiel jedwede Bautätigkeit in Thüringen blockiert wäre. Entscheidungsfindungen würden blockiert werden, wenn Verbände das Recht hätten, bei jeder betreffenden Sache zu klagen.
Politische Mehrheiten, liebe Kollegen der LINKEN, die letztlich die Demokratisierung von Entscheidungswegen bedeuten, wären damit ad absurdum geführt. Mehrheiten entscheiden sich nämlich bei Wahlen und nicht aufgrund von Einzelinteressen. Ich denke, jeder, der in einem Kommunalparlament sitzt, weiß, was ich meine. Im Übrigen bedarf es dessen auch gar nicht, da bereits heute bei Nichtbeachtung fundamentaler Rechte von Gruppen und Einzelpersonen das Verfassungsgericht kostenlos angerufen werden kann.
Sie fordern des Weiteren - und da bin ich mir gar nicht sicher, ob ich das nun lustig finden soll oder ob ich es einfach nicht verstehe - die weitere Schaffung eines Beauftragten. Jetzt bitte ich Sie mal genau zuzuhören. Wir alle wissen, wir haben einen Behindertenbeauftragten. Dr. Brockhausen sitzt heute hier, herzlich willkommen, viel Spaß bei der Debatte. Und wir haben eine Gleichstellungsbeauftragte. Nun soll noch ein Beauftragter für die Gleichstellung für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Ich wiederhole es noch mal: Beauftragter für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Jetzt habe ich mich gefragt, was macht denn der anders als die zwei, die es jetzt schon gibt? Ich glaube, das können Sie mir mit Ihrem Gesetzentwurf auch nicht erklären.
Ich will es Ihnen vielleicht noch mal erklären, oder zumindest versuchen, denn auch heute können sich behinderte Frauen an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Sie sprechen zum Beispiel davon, dass behinderte Frauen gleich einer doppelten Diskriminierung ausgesetzt sind. Sollten sie wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden, können sie sich selbstverständlich auch an Dr. Brockhausen wenden. Sie sehen, aus meiner Sicht braucht es keinen neuen Beauftragten. Die Beauftragten sind da, die haben ihr Aufgabengebiet und genau dafür
sind sie auch zuständig. Ich glaube, damit soll es auch gut sein. Das Beauftragtenwesen muss man nicht noch mehr ausufern. Da rede ich noch nicht einmal über das Geld, sondern es ist einfach überflüssig, so wie ein Kropf.
Ganz zum Schluss - das hat mich schon ein bisschen traurig gemacht, da bin ich wieder am Anfang -, ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf wecken Sie zum einen Hoffnungen, die niemand hier in diesem Hohen Hause, Sie auch nicht, erfüllen kann. Das - da bin ich wieder bei meinem Anfang - ist aus meiner Sicht unseriös und unredlich. Das dient überhaupt nicht dazu, sich bestehenden Problemen anzunehmen und diese zu lösen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuschauer auf der Tribüne, werte Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände und des „Außerparlamentarischen Bündnisses“. Ich hatte jetzt ein paar Minuten Zeit, um mich wieder runterfahren zu können nach der Rede von Herrn Grob und natürlich auch von Frau Künast, denn das ist eine Bankrotterklärung der CDU- und SPD-Fraktionen
und somit auch der Landesregierung in Sachen Behindertenpolitik in dieser Legislatur. „Nichts über uns ohne uns“, so war ein Motto der Behindertenverbände vor vielen Jahren, wo man noch darum stritt, ein Gleichstellungsgesetz auf den Weg zu bringen. Dieses Motto habe ich mir und hat sich meine Fraktion sehr zu eigen gemacht. Wir arbeiten Gesetzentwürfe immer nur aus, indem wir mit Betroffenen vorher intensiv Gespräche geführt haben, in die wir sie einbeziehen in die Erarbeitung unseres Gesetzentwurfs. Darum, Herr Grob, ist es äußerst ignorant, was Sie hier in Ihrer Rede zu unserem Gesetzentwurf den Betroffenen gegenüber geäußert haben.
In Thüringen gibt es 362.000 Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 und 100 Prozent, ca. 193.000 von ihnen sind entweder gleichgestellt oder haben 50 Prozent Grad der Behinderung aufwärts. Diese Betroffenen werden vertreten von einer großen, großen Anzahl von Behindertenverbänden, die sich dann zusammensetzen in dem „Außerparlamentarischen Bündnis“, das seit vielen
Jahren die Novelle des Gleichstellungsgesetzes fordert und auf den Weg gebracht haben will. Darum sage ich es noch einmal: Es ist ignorant, heute unseren Gesetzentwurf, der den verlängerten Arm im Prinzip dieser Verbände darstellt, so abzuwatschen, indem Sie nicht einmal zum Inhalt geredet haben, sondern Sie haben irgendwelche
Argumente hier dargelegt, wo ich dachte, Sie haben erst die falsche Rede, mit der Sie hier nach vorne gegangen sind, weil Sie zum Inhalt weiß Gott nicht gesprochen haben.