Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte auch dem Herrn Finanzminister gern den Vortritt gelassen. Wir haben auch keine Redemeldung angemeldet, aber nun haben alle Fraktionen ihre Meinung gesagt und deshalb will ich es auch nicht versäumen, die Position der SPD-Fraktion darzustellen.
Wir stehen zu diesem Staatsvertrag. Er ist uns im Haushalts- und Finanzausschuss schon ausführlich erläutert worden. Deshalb ist es auch gut, dass wir
ihn hier in erster und zweiter Beratung behandeln und dann auch entsprechend verabschieden werden. Wir finden diesen Staatsvertrag insofern gut, weil er Rechtsstreitigkeiten vermeidet, weil er Verwaltungsaufwand vermeidet und weil er insgesamt für Bund und Länder Kosten spart. Deshalb sollte man ihn auch entsprechend unterstützen. Wir werden dem zustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir beraten momentan das Gesetz zum FinanzvermögenStaatsvertrag. Dieser Staatsvertrag wurde am 13. Dezember 2012 von Frau Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht für den Freistaat Thüringen unterzeichnet und was jetzt auf dem Tisch liegt, ist natürlich das Gesetz zum Staatsvertrag. Ich erwähne das, Herr Kuschel, leider muss ich ein paar Dinge in Ihrer Rede richtigstellen, Sie sind ja ein Meister des Spiegelns von Sachverhalten.
Natürlich war es so, der Staatsvertrag wurde, bevor Frau Ministerpräsidentin ihn unterzeichnet hat, dem Haushalts- und Finanzausschuss zugeleitet zur Anhörung und Beratung. Herr Kuschel, es ist mir nicht bekannt, dass irgendwelche Änderungsvorschläge Ihrerseits gekommen sind. Insofern haben wir hier die Reihenfolge eingehalten und es ist nicht so, dass Sie jetzt ohnmächtig vor dem Vertragswerk stehen. Das nur der guten Ordnung halber.
Wir haben es hier mit einer Problematik zu tun, die aus der deutschen Wiedervereinigung herrührt. Es ist eine Problematik von großer Gewichtigkeit. Ich bin auch der Meinung, dass die Lösung, die hier auf dem Tisch liegt, insbesondere für unsere Kommunen auf sehr differenzierte Art und Weise Rechtsfrieden und Sicherheit gibt. Das möchte ich gleich noch erläutern.
Ich würde die Dimension - wir erledigen hier ein Problem aus dem Einigungsvertrag - durchaus als historisch bezeichnen. Insofern freue ich mich sehr, dass alle Redner, dass heißt alle Fraktionen bereit sind, diesem Verhandlungsergebnis zuzustimmen. Das freut mich, dass Sie auch die Einschätzung haben, es ist gelungen und es ist für den Freistaat Thüringen eine gute Lösung und vor allen Dingen für unsere Gemeinden.
Um was geht es eigentlich? Es geht um das Finanzvermögen der ehemaligen DDR. Was ist das? Es ist negativ beschrieben, nämlich das wirtschaftliche Vermögen wurde zur Treuhand zugeordnet, das zu privatisierende Vermögen. Dann gibt es das Verwaltungsvermögen, also Dinge, die auch weiterhin Verwaltungszwecken, insbesondere Liegenschaften den Ländern, aber auch den Gemeinden
zugeordnet worden sind. Dann gibt es ein Residuum und dieses Residuum wurde letztlich als Finanzvermögen bezeichnet. Der Einigungsvertrag sieht vor, dass der Bund die Hälfte dieses Finanzvermögens bekäme, wenn es denn positiv wäre und die neuen Länder die andere Hälfte. Die Gemeinden sind angemessen zu beteiligen und der Freistaat Thüringen wäre mit 16,3 Prozent mit dabei, so die Bestimmungen des Einigungsvertrages. Es bedurfte allerdings eines langen Weges, nämlich ein Weg von zehn Jahren, um im Kreise der neuen Länder mit dem Bund dieses doch sehr differenzierte Problem auszuverhandeln.
Die Hauptkonfliktpunkte lagen darin, wie sind die Sanierungsaufwendungen der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft in Abwicklung Wismut, wie sind diese Sanierungsaufwendungen zuzuordnen? Gehört es zum Finanzvermögen oder nicht?
Herr Kuschel, auch noch mal an Sie gesagt: Diese Sanierungsaufwendungen schlagen hier mit 3,5 Mrd. minus zu Buche. Wer trägt sie? Die Verbindlichkeiten der Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung haben einen Minusbetrag von 1,9 Mrd. Es geht hier nicht darum, ob die Dinge minus oder plus waren, es gilt nur die Frage: Wer trägt die Lasten? Darum ging es letztendlich. Dann sind hier Fragen des Entschädigungsfonds zu lösen. Und auch hier die Frage: Wer trägt sie? So kommt der Bund bei seiner Zuordnung der Lasten zu einem Negativbetrag letztlich von 2 Mrd. und in der Tat würde Thüringen mit 328 Mio. daran beteiligt werden. Dieses konnte abgewendet werden und das ist wirklich auch gut so.
Folgt man der Regelung, der Zuordnungsregelung, die die neuen Bundesländer vertreten haben, das heißt also Wismutaltlasten und auch die Frage des Minus, wer trägt das Minus der ehemaligen Sozialversicherung der DDR, käme es dann, wenn wir das dem Bund zuordnen und auch weitere Punkte, zu einem Plus von 94 Mio. für Thüringen.
Nun kann man zehn Jahre verhandeln, man kann die Bücher durchschauen, man kann die Akten durchschauen. Wir sind jetzt wirklich in den 90erJahren. Das ist auch geschehen. Das ist auch auf Veranlassung der neuen Länder geschehen. Wir sind also in Bundesarchiven gewesen und haben die Akten plausibilisiert, ein langer Weg. Die Dinge sind aufschlussreich und auch plausibel. Letztlich führt die Einigung zu einer Nulllösung, das heißt, wir wollen rechtlich das Problem beenden. Eine Nulllösung heißt, der Bund stellt an die neuen Bundesländer keine Ansprüche, aber die neuen Bundesländer eben auch nicht mehr an den Bund.
Der Kern der Regelung ist aber dann auch nicht finanzieller Art, sondern der Kern der Regelung ist, dass Rechtsfrieden und Rechtssicherheit geschaffen worden sind. Neben der Frage, dass der Frei
staat natürlich auch nicht mehr damit zu rechnen hat, dass er auf einmal eine Rechnung von 328 Mio. bekommt, möchte ich doch auf die Vorteilhaftigkeit der Regelung für die Kommunen eingehen.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Möglichkeit. Darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, wo Sie eben gesagt haben, der Bund stellt keine Forderungen mehr an die Länder, die Länder aber auch nicht an den Bund, dass in dem Zusammenhang es auch Absprachen gegeben hat bezüglich des Sondervermögens „Ökologische Altlasten“, wo der Freistaat Thüringen ja schon noch Forderungen an den Bund stellen wollte? Oder hat das mit dieser Problematik, die Sie hier angesprochen haben, nichts zu tun?
Mit der Problematik hat das nichts zu tun. Wir haben ja dort Probleme, aber das ist jetzt wirklich in einer anderen Schublade, mit der Sanierung der Kaligruben, dass dort Wasser weiter einsickert. Wir haben vom Bund schon mal etwa 300 Mio. oder 400 Mio. bekommen. Hier ist die Problematik, dass das Geld aufgebraucht ist, und wir hatten, Herr Reinholz und ich, einen Termin vor zwei Wochen im BMF und haben natürlich die Forderungen oder die Belange Thüringens zu Gehör gebracht. Wir sind so verblieben, dass wir jetzt auch in die Akten schauen, dass man belastbares Material bringt, und Sie wissen auch, dass hier ein Gutachten erstellt wird. Das ist kompliziert, das wissen Sie sicherlich besser als ich. Aber das hat hiermit nichts zu tun, das ist ein anderes Segment. Da gab es schon Einzelregelungen und wir müssen jetzt diese Einzelregelungen nachbessern. Also insofern davon nicht erfasst - klare Aussage, gut.
Ich hatte angehoben, dass ich einige Vorteile für unsere Thüringer Kommunen hier erwähnen möchte. Es gab die ehemaligen Ferienheime, die FEDIObjekte …
Ich denke manchmal, es kommen positive Hinweise über Dinge, die ich nicht so weiß. Aber es sind auf jeden Fall diese Ferienobjekte gewesen an der Ostsee, aber auch im Thüringer Wald, die auch zum Finanzvermögen gehören. Hier hatte sich der Bund bereit erklärt, damit es Investitionen gibt, damit es also Anreize gibt, auch diese Dinge weiterzuentwickeln, was ja auch in vielen Fällen gelungen ist. Der Bund hat sie sehr früh für 1 € bzw. für 1 DM damals hatten wir ja noch die D-Mark als Währungseinheit - den Belegenheitsgemeinden gegeben, damit sie dies entwickeln können. Allerdings steht die Erlösauskehr für die Veräußerung dieser Liegenschaften dem Bund zu. Hier ist in der Tat ein Erlös von 25 Mio. hineingekommen, wovon bis dato nur 7 Mio. verrechnet waren. Klare Ansage an unsere Gemeinden, die solche Liegenschaften entwickelt und veräußert haben: Sie brauchen keine Angst mehr zu haben, dass Sie eine Rechnung bekommen und den vielleicht damals erlösten Betrag abführen müssen.
Wir haben in dieses Vertragswerk auch eine Einigung über das Bodenreformland eingeführt. Also wir sind jetzt ganz weit in den 90er-Jahren, hier ist es so, dass die Zuordnung der ehemaligen Flächen für die Neubauern den Ländern zustand. Es ist aber auch bestimmt, dass der Bund hier ein Gesetz erlassen muss, um auch sich hälftig an diesen Einnahmen zu beteiligen. Da dieses in den damaligen doch sehr bewegenden und in einigen Fällen sehr ungeordneten Verhältnissen nie wirklich nachgehalten worden ist, würde es in der Tat, Herr Pidde, einen riesigen Verwaltungsaufwand bedeuten, um dieses nachzuhalten; der Rechtsanspruch wäre so. Auch hier haben wir, in dem Fall der Bund, gesagt: Ich trete nicht mehr an die Länder heran, wir haben jetzt Rechtsfrieden und wir arbeiten dieses Problem dann nicht mehr auf.
Ein weiterer Vorteil für die Kommunen ist, es sind bisher noch nicht alle Grundstücke mit Eigentum des Volkes, also Volkseigentumgrundstücke, wo dieses im Grundbuch war, zugeordnet. Ja, das gibt es auch. Die Gemeinden haben logischerweise für jene Grundstücke, die sie vielleicht selbst nicht haben wollten, die belastet waren, die sozusagen marode Grundstücke waren, keinen Zuordnungsantrag bei den Bundesbehörden gestellt. Hier hat der Bund gesagt, dass die Gemeinden an die Immobilienverwaltung des Bundes herantreten dürfen und wenn die Gemeinden keine Zuordnung wünschen, wird sich der Bund diese Grundstücke zuordnen lassen und er würde auch die damit entstehenden Lasten übernehmen.
Eine ganz wichtige Sache sind „Veräußerungserlöse“ nach § 8 Vermögenszuordnungsgesetz. Das ist nur ein technischer Begriff. Es gab in den Gemeinden eine Fülle von Grundstücken mit der Eintragung „volkseigene Grundstücke“. Die Gemeinden hatten aber die Rechtsträgerschaft, sie hatten die Verfügungsmacht über diese Grundstücke und haben sie auch verkauft, aber die Erlöse hätten auch abgeführt werden müssen. Das ist allerdings nie systematisch geschehen. Ich kann mich an einen Betrag von 25 Mio. erinnern, aber auch hier würde eine wahnsinnige Arbeit, eine Unruhe und auch letztlich kein Rechtsfriede entstehen, wenn man dieses wieder anfassen würde. Also auch hier ganz klar, die Veräußerungserlöse bleiben bei den Gemeinden. Es wird also hier das Problem für erledigt erklärt. Ich sehe, wie gesagt, in der Rechts- und Planungssicherheit und dem vermiedenen Verwaltungsaufwand doch die große Leistung dieses Verhandlungsergebnisses. Hätten wir es bei allen Abwägungen nicht gemacht, hätte der Bund ein Aufteilungsgesetz in das Bundesratsverfahren mit einfügen müssen und der Bund hätte natürlich seine Rechtsauffassung in dieses Gesetz hineingeschrieben; er kann ja nicht anders. Dann wäre ein Gesetz beschlossen worden, gegen das wir hätten klagen müssen mit höchst ungewissem Ausgang. Dies nur noch mal gesagt, um den Wert dieses Staatsvertrags zu erfassen.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Fraktionen zustimmen wollen. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür. Ich glaube, wir tun den Menschen in Thüringen ein gutes Werk und dem Freistaat Thüringen und damit auch der Landeskasse ebenfalls ein gutes Werk. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre signalisierte Zustimmung zu diesem doch so wichtigen Gesetz. Schönen Dank.
Vielen Dank. Nun möchte ich die Aussprache in der ersten Beratung schließen. Wir haben vereinbart, dass wir die zweite Beratung anschließen. Ich eröffne also jetzt die zweite Beratung. Wünscht jemand das Wort? Das ist nicht der Fall. Damit kann ich die zweite Beratung schließen.
Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/5946 nach zweiter Beratung ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht.
Das bitte ich nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, der möge sich jetzt vom Platz erheben. Das sind die Mitglieder aller Fraktionen. Vielen
Dank. Gibt es jetzt Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzesentwurf jetzt zum Gesetz geworden und einstimmig angenommen worden.
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Thüringer Behindertengleich- stellungsgesetz - ThürB- GleichG) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5954 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Brockhausen, verehrte Gäste, heute steht in der Drucksache 5/5954 der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein neues Thüringer Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, kurz Thüringer Behindertengleichstellungsgesetz, auf der Tagesordnung. Es ist ein kompletter Gesetzentwurf und kein Änderungsgesetz und soll das derzeitig geltende Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung komplett ersetzen.
Das derzeitig geltende Gesetz ist inhaltlich von 2005 und als einzige Änderung war es vor einiger Zeit entfristet worden. Dies ist zu einem Zeitpunkt geschehen, in dem a) sich durch praktische Anwendung in Thüringen schon ein Nachbesserungsbedarf gezeigt hatte und noch viel wichtiger b) mit dem UN-Abkommen über die Rechte behinderter Menschen und seinem Inkrafttreten sich für Deutschland ein umfassender Anpassungsbedarf für dieses Gesetz und für weitere Landesregelungen abgezeichnet hat.
Der Fraktion DIE LINKE geht es nicht nur um eine Entfristung, bei der weitere Schritte insbesondere nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention leider unberücksichtigt blieben. Unsere Position ist klar, die Landesregierung hat zwar einen Thüringer Maßnahmeplan zur Umsetzung der UNKonvention vorgelegt, andere sprechen lieber von einem Aktionsplan, aber er ist und bleibt eine Absichtserklärung. Die ist zwar wichtig, aber rechtlich leider unverbindlich. Deshalb haben wir den heute in erster Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf in die parlamentarische Debatte eingebracht. Wir wollen im Interesse der Menschen mit Behinderung
denn wir haben den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Konvention im Jahre 2009 als Auftrag an die Landesparlamente verstanden, ihre Gesetzgebung baldigst anzupassen. Wir leiten daraus den Anspruch ab, in der 5. Wahlperiode des Thüringer Landtags das Gesetz entsprechend zu ändern. Wir als Fraktion DIE LINKE wollen also mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf den Anpassungsprozess der Thüringer Landesrechte an die UN-Konvention anstoßen. Der Gesetzentwurf soll ein Türöffner sein für die umfassende Anpassung auch der übrigen Landesregelungen. Der Lebensalltag von Menschen mit Behinderung in Thüringen soll entsprechend des Gesellschaftsmodells der Inklusion gestaltet werden, und zwar in allen Lebensbereichen. Das ist auch der entscheidende sogenannte Paradigmenwechsel mit dem UN-Behindertenrechtskonventionsabkommen, Inklusion statt Integration. Integration, der Begriff kommt übrigens auch im Titel des derzeitigen Landesgesetzes vor, trägt das Bild jetzt noch in sich. Das sind Menschen, die draußen, außerhalb der normalen Gesellschaft stehen und erst eingelassen, dazugeholt werden müssen, um dabei zu sein und dazuzugehören. Integration ist leider geprägt vom medizinisch defizitären Behindertenbild, welches endlich überwunden werden muss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Über Inklusion wird in Thüringen zurzeit vor allem im Blick auf Schule und gemeinsamen Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Schüler diskutiert. Das ist sehr wichtig, aber die Aktivitäten für Inklusion dürfen sich nicht nur darauf beschränken. Alle Lebensbereiche und auch alle Altersgruppen sind hier mit einzubeziehen. Da die Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung und umfassender gleicher Teilhabe Ziel und Inhalt von Inklusion ist, ist es nicht verwunderlich, dass unser Gesetzentwurf ausdrücklich ein Gleichstellungsgesetz ist. Das UN-Abkommen betont nicht nur das Prinzip der Inklusion, sondern auch der Selbstbestimmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Menschen mit Behinderung und insbesondere die hier vertretenen Repräsentanten und Repräsentantinnen des außerparlamentarischen Bündnisses hier auf der Tribüne sowie auch meine Fraktion erwarten heute und hier, dass dieser Gesetzentwurf zu einer weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen wird. Vielen Dank.