Protocol of the Session on March 21, 2013

(Beifall FDP)

Dank auch an alle Mitarbeiter der Verwaltung und der Ministerien für ihre immensen Bemühungen und Zuarbeiten bei diesem Thema.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat zunächst den Zeitraum bis Januar 1998 untersucht, wobei diese zeitliche Trennung nicht immer hilfreich war, weil ja viele Vorgänge auch nach 1998 weitergeführt wurden, so dass man nicht einfach einen Cut machen und dann sagen kann, bis hierhin und dann geht es weiter. Es war in manchen Dingen sehr schwierig.

Als Zwischenergebnis kann festgestellt werden, dass der Aufbau der Sicherheitsbehörden in Thüringen mit Schwierigkeiten verbunden war, vor allem geeignetes Personal für die verschiedenen Sicherheitsbehörden wie Landeskriminalamt, Landesamt für Verfassungsschutz und Innenministerium zu finden. Dass es aus Sicht der FDP auch ein OstWest-Problem bei der Zusammenarbeit innerhalb der Sicherheitsbehörden gab, ist unter anderem dem zu schulden, unsere Ex-DDR-Beamten, will ich mal sagen, konnten sich den offenen Hass der Rechtsextremisten nicht vorstellen, weil doch in der DDR eigentlich das Thema Rechtsextremismus gar nicht vorhanden war. Und die Beamten aus dem Westen hätten nicht erwartet, dass hier eine solche braune Brut entstanden ist. Weiterhin ist zu sagen, dass das Kompetenzgerangel und Streitigkeiten unter dem Personal, auch das Misstrauen zwischen den Akteuren die Arbeit aller Sicherheitsbehörden erheblich gestört und sogar behindert haben, dass die Rechts- und Fachaufsicht nicht konsequent ausgeübt wurde und somit faktisch nicht funktioniert hat, dass der Einsatz von V-Männern nicht geltenden Regeln, etwa den Leitlinien des Bundesamts für Verfassungsschutz zum Einsatz und Führen von V-Männern entsprochen hat und so zum Beispiel Tino Brandt nicht hätte als V-Mann angeworben werden dürfen, dass die Kontrolle der Quellen auf Nachrichtenehrlichkeit, wenn überhaupt, unzureichend stattgefunden hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, dies sind nur einige vorläufige Ergebnisse des Zwischenberichts. Im Abschlussbericht müssen wir dann natürlich und werden wir auch - das haben wir uns so ausgemacht - die endgültigen Schlussfolgerungen ziehen. Deshalb gehe ich jetzt auch nicht näher auf das von Uwe Höhn Gesagte ein, weil ich denke, die Zusammenhänge gehen ’98 erst mal weiter und wir haben ja dann immer noch 14 Jahre vor uns, die dann bis heute praktisch aufgeklärt werden müssen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle nochmals auf einen Antrag verweisen. Wie auch BÜNDNIS 90/

(Abg. Höhn)

DIE GRÜNEN hat die FDP beantragt, den ehemaligen V-Mann Tino Brandt als Zeugen zu hören. Aus unserer Sicht kann die Zeugenaussage eine weitere Klärung einiger offener Fragen wie zum Beispiel Finanzierung des THS durch das Landesamt, Warnung vor Durchsuchungen oder Hinweise zu Strafverfahren, die es eindeutig gab, wie das funktioniert, was das bewirkt. Sonst bleiben nach bisherigem Stand viele Behauptungen und Mutmaßungen im Raum, die keinen Beweis darstellen. Unser Ziel sollte es sein, Tatsachen durch Beweis festzustellen. Über Art und Weise und Zeit der Vernehmung kann der Ausschuss in den nächsten Wochen entscheiden, um hier auch keine zusätzliche politische Bühne zu geben.

Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP hat dem Zwischenbericht zugestimmt, er wurde von allen Fraktionen gemeinsam erarbeitet und spiegelt die Arbeit des Untersuchungsausschusses wider.

Zum Abschluss noch ein kurzer Ausblick: Der Untersuchungsausschuss hat in seinen letzten beiden Sitzungen bereits Zeugen zu weiteren Untersuchungskomplexen vernommen. Hier zeigt sich, dass auch die Landesregierung bei der Identifizierung von möglichen Zeugen größere Sorgfalt walten lassen muss. Es war ja auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen darauf schon hingewiesen worden. Meiner Ansicht nach muss auch weiterhin eine parteiübergreifende ganz wichtige Zusammenarbeit im Ausschuss erfolgen, um weitgehende Aufklärung zu erreichen. Das sind wir als Politiker unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern schuldig.

Auch für den nunmehr zu untersuchenden Zeitraum ab Januar 1998 bis zur Entdeckung des NSU im November 2011 sind noch viele offene Fragen zu beantworten. Es gilt, wie gesagt, Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die zukünftige Organisation und die Arbeit der Thüringer Sicherheitsbehörden, aber auch für die Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden zu ziehen. Eine solche Mordserie und der lange Zeitraum des Nichtentdeckens dürfen sich auf keinen Fall wiederholen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Untermann. Das Wort hat jetzt Herr Innenminister Geibert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die für die Sicherheit und Strafverfolgung zuständigen Behörden im Bund und den Ländern haben im Falle der rechtsterroristischen Straftaten der Mitglieder des NSU schwere Fehler begangen, das ist unstreitig. Es ist gut, dass der Untersuchungsausschuss des Thürin

ger Landtags das Fehlverhalten der Behörden in Thüringen unter die Lupe der parlamentarischen Aufklärung nimmt. Dass die Morde und sonstigen Straftaten des Trios nicht verhindert werden konnten, ist eine schwere Bürde und erfüllt mich mit Scham. Soweit mir das erlaubt ist, will ich auch stellvertretend für meine Vorgänger im Amt noch einmal mein tiefes Bedauern gegenüber den Opfern und deren Angehörigen sowie deren Freunde zum Ausdruck bringen, weil auch die Thüringer Behörden die Radikalisierung und das schändliche Treiben von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe und ihren Gehilfen ganz offensichtlich nicht erkannt haben.

Jenseits der Detailfragen zu rechtlichen, organisatorischen und persönlichen Mängeln auf staatlicher Seite gilt, das Ansehen von Polizei und Justiz und vor allem das Ansehen der Verfassungsschutzbehörden ist seit dem 4. November 2011 massiv in Mitleidenschaft gezogen worden. Wenn eine Terrorbande über Jahre hinweg mordend durch Deutschland zieht, dann ist dies eine schwere Niederlage für die gesamte Sicherheitsarchitektur in Deutschland.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der 550 Seiten starke Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses führt noch einmal deutlich ins Bewusstsein, welchen Boden das rechtsextremistische Umfeld in den 90er-Jahren in Thüringen bereitet hat. Es war zum einen der ideologische Boden für die mörderischen Taten. Der Untersuchungsausschuss hat in akribischer Weise den Sachverhalt erforscht und einen Zwischenbericht vorgelegt, der nicht nur wegen seines Umfangs, sondern vor allem wegen seines Inhalts beeindruckend ist. Hierfür gebührt dem Untersuchungsausschuss Dank.

(Beifall SPD)

Zum anderen wird das in Kürze in München beginnende Strafverfahren zeigen, welche faktische Unterstützung der NSU auch von Thüringer Gesinnungsgenossen in Anspruch nahm. Umso wichtiger ist es, auch in Thüringen dafür Sorge zu tragen, dass rechte Gewalt in Deutschland nicht mehr wüten kann. Der längst eingeleitete Prozess der Verbesserung der Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden ist im Gange. Die bisherigen und künftigen Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse haben bereits und werden auch künftig ihren Teil dazu beitragen, die Organisation und die Kommunikation der zuständigen Behörden auf allen Ebenen zu verändern.

Auf Bundesebene wurde das Informationszentrum zur Bekämpfung rechter Gewalt initiiert. In Thüringen haben wir die besondere Aufbauorganisation „Zesar“ eingerichtet. Organisatorische Verbesserungen wird es auch im Rahmen der Neustrukturie

(Abg. Untermann)

rung des Landeskriminalamts geben. Natürlich erwähne ich an dieser Stelle mein zur Diskussion gestelltes Thesenpapier zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes und den darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften, den wir derzeit innerhalb der Landesregierung abstimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie alle kennen die Auseinandersetzungen, die mit dem Bund und den anderen Ländern über den Umfang der Thüringer Aktenlieferungen an die Untersuchungsausschüsse geführt wurden. Meine Haltung zur Frage der Transparenz und zur Unterrichtung der parlamentarischen Gremien dürfte dabei hinreichend deutlich geworden sein. Wir, und damit meine ich das Thüringer Innenministerium vom Sachbearbeiter bis hin zur Hausspitze, haben in den vergangenen Monaten enorme Anstrengungen unternommen, die Beweisbeschlüsse der Untersuchungsausschüsse zu erfüllen. Dabei haben wir bis an die Grenzen der Ressourcen und bis an die Grenzen der Geheimhaltungsbestimmungen das Material zusammengestellt, um gerade auch dem sehr umfassenden Untersuchungsauftrag des Thüringer Ausschusses nachzukommen. Dies unterscheidet die Bearbeitung in Thüringen, sicher auch im Hinblick auf unsere besondere Verantwortung, von der Verfahrensweise in einigen Gremien anderer Länder.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der braune Sumpf muss mit allen rechtsstaatlich gebotenen Mitteln trockengelegt werden durch zivilgesellschaftliches Engagement, durch die Chancen, die ein Parteienverbotsverfahren bietet, aber auch durch ein koordiniertes und umfassendes Vorgehen der Sicherheitsbehörden, an dessen Verbesserung wir arbeiten. Wenn wir uns auf diese Sachfragen konzentrieren, wenn wir auf der Basis Ihrer parlamentarischen Erkenntnisse konstruktiv darüber streiten, wie wir künftig noch besser den Gefahren für die freiheitliche Ordnung begegnen, dann wird auch diese Aufgabe gelingen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Innenminister. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 9 und gemäß der Absprache zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen werden wir jetzt nicht den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen, sondern kommen sofort zum Tagesordnungspunkt 11.

Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 11

Gemeinschaftsschulen bei der Lehrerstundenzuweisung nicht einseitig bevorzugen! Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/5748

Die FDP-Fraktion wünscht das Wort zur Begründung. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hitzing.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Philologenverband hat im Januar und Februar zwei Pressemitteilungen zur Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahrs 2013/2014 herausgegeben und danach sieht die Arbeitsfassung dieser Vorschrift für die Gemeinschaftsschulen eine Erhöhung der Schulpauschale vor. Für die Gymnasien sei hingegen eine Reduktion der Lehrerstundenzuweisung in den Klassenstufen 8 und 9 geplant. Wir hatten diesen vorliegenden Antrag im letzten Plenum als Dringlichkeitsantrag gestellt. Das wurde abgelehnt, deshalb kommt er nun heute zur Sprache. Wir möchten mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen, denn es wurde über diesen Sachverhalt, den ich eben beschrieben habe, anschließend auch unter anderem in der OTZ berichtet. Vom Ministerium gab es diesbezüglich allerdings keine Reaktion. Erst als wir als FDP-Fraktion dieses Anliegen auch öffentlich machten und ankündigten, gab es eine heftige Reaktion des Ministeriums, die auch einen relativ rüden Tonfall beinhaltete. Trotz alledem ist es uns schon wichtig, eine Erklärung des Ministers zu erhalten und nach Erklärungen für diese Änderung zu suchen. Kurz gesagt, es handelt sich wahrscheinlich oder demnach, was man jetzt verlautbaren ließ, quasi um ein sogenanntes Glattziehen der Zuweisungen durch den früheren Beginn der zweiten Fremdsprache in Klasse 5. Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird der Fremdsprachenunterricht verlängert bei insgesamt gleicher Stundenzahl, so die Erklärungen. Nach Auffassung des Ministeriums findet im Endeffekt gar keine Kürzung statt.

Sehr verehrten Damen und Herren, wir können nach dem Bericht des Ministers gern darüber reden und debattieren, ob diese Begründung so überzeugend ist und ob die Einwände bzw. die Veröffentlichungen des Philologenverbandes nicht doch ihre Berechtigung haben.

(Beifall FDP)

Ich glaube auch, wenn man früher über diesen Punkt geredet hätte - das war ja unser Anliegen im letzten Plenum -, hätte man sich möglicherweise auch viel Ärger und Vordebatten ersparen können. Es ist aber geradezu, das möchte ich an dieser Stelle einfach einmal sagen, sinnbildlich für den Umgang der aktuellen Führung im Ministerium mit den Schulen; es werden Anweisungen gegeben

(Minister Geibert)

und die haben ausgeführt zu werden - Punkt. Kritik hat zu unterbleiben und gibt es dann doch Kritik, dann wird sie erst ignoriert, wenn das gar nicht mehr geht, dann wird sich damit kaum inhaltlich auseinandergesetzt und dann kann es manches Mal auch ein bisschen dünnhäutig oder, sagen wir einmal, nicht so ganz nett werden. So ganz gut finden wir das nicht. Ich glaube auch, dass das nicht unbedingt viel Vertrauen weckt oder das Vertrauen verstärkt zwischen den handelnden Parteien, so will ich es einmal nennen, Schule und Ministerium.

(Beifall FDP)

Die Verwaltungsvorschrift wurde nun am 27. Februar dieses Jahres im Amtsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Aus der Anlage 1 lässt sich entnehmen, dass sich beispielsweise auch in der Klassenstufe 8 der Regelschulen eine Verringerung des Sockelbeitrages und des Faktors gegenüber dem laufenden Schuljahr ergeben wird. Wir hätten dem Ministerium natürlich gern vorher die Gelegenheit gegeben, diese Änderungen einmal zu erklären, bevor sie in Kraft treten, aber das war nicht gewollt, ist nicht passiert und die Schulen werden nun aller Voraussicht nach mit den Änderungen im nächsten Schuljahr leben müssen, was aber nicht bedeutet, dass man nicht nachher noch, also nachgängig eine Erklärung abgeben könnte oder zumindest den handelnden Akteuren das Vorgehen erklärt. Anzuerkennen ist, dass die noch geltenden Zuweisungen daraus überarbeitet werden müssen, dass natürlich immer Zuweisungen überarbeitet werden müssen. Es handelt sich dabei natürlich grundsätzlich - das wissen wir auch - um exekutives Handeln. Es wäre aber ein Fehler, die Landtagsabgeordneten dabei völlig außen vor zu lassen, denn schließlich müssen wir auch in der Lage sein, Dinge erklären zu können. Das verlangt ganz einfach auch unser Auftrag als Vertreter des Souveräns, nämlich der Wählerinnen und Wähler. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags und das macht Herr Minister Matschie.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Hitzing, lassen Sie es mich gleich vorab sagen: Die Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres ist selbstverständlich im Vorfeld mit allen Beteiligten besprochen worden. Wir haben, als ich zu Beginn des Schuljahres die Schulleiterkonferenzen gemacht

habe, in allen neun Schulamtsbezirken mit den Schulleitern darüber gesprochen, wie wir es gestalten können, dass die Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres so rechtzeitig kommt, dass die Schulen sich frühzeitig darauf einstellen können und dass sie Planungssicherheit haben. Deshalb haben wir uns vorgenommen, in diesem Jahr schon im Februar die Verwaltungsvorschrift dann auch zu veröffentlichen, damit die Schulen diesen Planungszeitraum haben. Die Rückmeldungen der Schulen sind sehr positiv darauf. Wir haben im Vorfeld der Verwaltungsvorschrift, wie das üblich ist, alle Beteiligten einbezogen, Hauptpersonalrat, aber auch z.B. den Philologenverband. Nun wissen Sie aber auch aus Ihrer Sitzungserfahrung, dass nicht alle Sitzungsteilnehmer gleichzeitig alle gleich aufmerksam sind, wenn etwas vorgetragen wird, und vielleicht auch nicht alle gleichmäßig dem Vorgetragenen folgen. So kann es natürlich auch zu Wissenslücken und Missverständnissen kommen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist bei der Regierung auch so.)

Im Übrigen darf ich Ihnen auch sagen, meines Wissens war die Verwaltungsvorschrift für die Organisation des Schuljahres auch noch nie Thema im Plenum, weil es wirklich hier um das organisatorische Handeln einer Regierung geht.

Lassen Sie mich deshalb den Antrag als Gelegenheit nutzen, noch einmal ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Inhalt und den Aufgaben der Verwaltungsvorschrift zu machen. Die VV, wie sie abgekürzt unter den Schulfachleuten genannt wird, ist für uns ein wichtiges organisatorisches Steuerungsinstrument. Warum? Weil wir hier jedes Jahr genau regeln, was für den reibungslosen Ablauf des jeweiligen Schuljahres notwendig ist. Da geht es um die Schulorganisation, um die Arbeitszeit der Pädagogen, die Größe von Klassen, Kursen und Lerngruppen, um die globale Zuweisung für Stunden für Lehrer, Erzieher, sonderpädagogische Fachkräfte. In den Anlagen zu dieser Verwaltungsvorschrift sind die Richtwerte zur Berechnung der Lehrerwochenstunden detailliert festgelegt. Selbst wer wissen möchte, wann 2014 Matheabitur geschrieben wird, der schaut einfach in Anlage 6 nach. Das wird am 14. Mai im kommenden Jahr sein. Die schriftliche Deutschprüfung für den Realschulabschluss findet am 16. Juni statt. Für den 3. April ist in Klasse 6 thüringenweit der Kompetenztest Englisch angesetzt. Das sind natürlich alles Dinge, über die man hier im Plenum diskutieren kann, aber vielleicht auch nicht diskutieren muss. Man kann sie nachschauen, sie dienen der Organisation des Schuljahres.

Die Verwaltungsvorschrift ist unser Fahrplan und sie ist ein wichtiges inhaltliches Steuerungselement für die Entwicklung der Schulen. Ich möchte das an einigen zentralen Änderungen der Verwaltungsvor

(Abg. Hitzing)

schrift für das Schuljahr 2013/2014 deutlich machen. Zuallererst tun wir alles für die Unterrichtsabsicherung. Wir haben in der Vergangenheit mehrfach Debatten gehabt über Unterrichtsausfälle gerade aufgrund des hohen Krankenstandes. Deshalb haben wir versucht, mit der neuen Verwaltungsvorschrift mehr Lehrer in die Unterrichtsabsicherung zu bekommen. Wir haben das Unterstützungssystem zurückgefahren und gewinnen 120 Stellen zusätzlich für die Unterrichtsabsicherung. Dann wollen wir die Ganztagsangebote, die heute existieren, absichern. Die sind in der Vergangenheit zum großen Teil aus Personalüberhängen gestaltet worden. Die werden schrittweise abgebaut und wir müssen konkrete Vereinbarungen treffen, wie die Ganztagsangebote fortgeführt werden, also erhalten Ganztagsschulen zusätzliche Lehrerwochenstunden für die Gestaltung ihrer Angebote.

Die Grundschulen, die den klassenübergreifenden Unterricht anbieten, bekommen ebenfalls zusätzliche Stundenzuweisungen, um diese Schulentwicklung in der Grundschule weiter voranzubringen auch eine Entwicklung, die vor vielen Jahren begonnen wurde, von mir fortgesetzt wird.

Wir haben ebenfalls mit der Verwaltungsvorschrift für die Beratungslehrer Mindestwochenstundenzahlen festgelegt und wir haben die Pauschale für Schulleitungsaufgaben von 9 auf 11 Wochenstunden erhöht. Damit machen wir vor allem die Funktionsstellen an Grundschulen attraktiver. Es ist heute gerade wieder in der Presse nachzulesen, dass es insbesondere an den Grundschulen oft schwierig ist, Schulleiter zu gewinnen. Wir verbessern also mit der Verwaltungsvorschrift die Bedingungen für Schulleiter an den Grundschulen.

Darüber hinaus haben wir uns angeschaut, was die individuelle Ausgangsphase braucht oder das zusätzliche 10. Schuljahr an Regelschulen und Gemeinschaftsschulen. Auch hier werden weitere Lehrerwochenstunden bereitgestellt. Wir waren uns in der Koalition einig, dass wir diese individuelle Schulabschlussphase, die zuvor im Pilotprojekt erprobt worden war, flächendeckend umsetzen wollen. Auch dafür brauchen wir entsprechende Ressourcen.