Protocol of the Session on March 20, 2013

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin nicht der Meinung, dass die Krankenkassen lediglich die Kosten im Blick haben. Dafür habe ich zu oft in Gesprächen schon ganz gegenteilige Erfahrungen machen können. Ich denke, die Krankenkassen in Thüringen haben sich zu Recht den Ruf erworben, die bestmögliche finanzierbare Betreuung der Patienten im Blick zu haben. Auch da können Sie sehen, was die neuen Wettbewerbselemente aus dem GKV-Finanzierungsgesetz gebracht haben. Die Kassen müssen sich jetzt anstrengen, wollen Sie den Wechsel der eigenen Versicherten zu Konkurrenzkassen vermeiden bzw. wollen Sie neue Kunden gewinnen.

(Beifall FDP)

Auch dies ist aus unserer Sicht ein wohltuender Unterschied zur Ära Schmidt, als man sich allein auf einem morbiditätsbedingten Risikostrukturausgleich ausruhen konnte. Aber dieser positive Befund darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass den Kostenträgern ein Vetorecht gegenüber den Leistungserbringern eingeräumt werden darf. Dies haben Sie, die Kollegen von CDU und SPD, durch die Hinzunahme des Thüringer Landkreistages und den Verband der Leitenden Krankenhausärzte sowie der damit neuen Stimmverteilung vermieden. Als FDP-Fraktion hätten wir uns da noch mutigere Schritte gewünscht, aber zum Schluss, denke ich, kann man sich auf diesen Kompromiss einigen.

(Beifall FDP)

Auch die jetzige Klarstellung in § 2, dass vor allen Dingen die sektorübergreifende Versorgung im Blick des Landesgremiums steht und nicht lediglich die ärztliche ambulante Versorgung, findet hier unsere Zustimmung. Grundsätzliche Probleme sehen wir aber allerdings noch in § 6, in welchem die Beschlüsse des Gremiums geregelt werden sollen. Ich darf Ihnen die aktuelle Formulierung noch einmal vortragen. Hier heißt es, Frau Präsidentin: „Die Beschlüsse des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 2 werden mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen der ständigen beschließenden Mitglieder getroffen. Andere Beschlüsse sind einstimmig zu treffen.“ Da fragt man sich natürlich, das habe ich auch schon mehrmals getan, welche anderen Beschlüsse als jene in § 2 denn hier gemeint sind? Die Vermutung liegt zumindest nahe, dass sich die Landesregierung hier vielleicht ein Türchen offenhalten möchte, um zukünftig weitergehende Entscheidungen als die in § 90 a SGB V

vorgesehenen im Landesgremium beraten zu lassen - sozusagen eine eventuelle Kompetenzerweiterung durch die Hintertür. Aber auf unsere Nachfrage im Ausschuss antwortete ja die Landesregierung in Person von Staatssekretär Schubert, dass lediglich Satz 2 Beschlüsse zur Arbeitsweise des Landesgremiums umfassen soll, also beispielsweise Geschäftsführung oder Ähnliches. Daher haben wir hier in unserem vorliegenden Änderungsantrag nunmehr formuliert, was die Landesregierung nach ihrer Aussage gemeint hat. In diesem Sinne hoffen wir zur Klarstellung auch auf die Annahme unseres Änderungsantrags in Punkt 4 und eine entsprechende rechtliche Klarstellung.

(Beifall FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bauchschmerzen haben wir aber auch mit dem § 8, und zwar der Kostentragung. Wir Liberale unterstützen sicher alle Bemühungen des Landes, um Kosten zu sparen, aber das Landesgremium ist kein Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung. Sie schreiben es sogar in den § 1 des Gesetzes hinein. Dort heißt es nämlich, ich zitiere: „Bei dem für die Gesundheit zuständigen Ministerium wird ein Gemeinsames Landesgremium nach § 90 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch... errichtet.“ In der Begründung können wir dann weiter lesen, ich zitiere: „Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung im Land ein zentrales gesundheitliches Anliegen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was anderes lässt denn diese Rechtsetzung zu, als dass es sich beim Landesgremium nach § 90 a SGB V um keine Institution der gemeinsamen Selbstverwaltung handelt. Das Landesgremium wird laut § 1 bei der für Gesundheit zuständigen obersten Landesbehörde errichtet, nämlich beim Ministerium, und wird damit zu einer Institution der unmittelbaren Staatsverwaltung, die das Land bei der Aufgabe der Daseinsvorsorge unterstützt. Eine gesetzlich verankerte Mitfinanzierung der Geschäftsstelle durch die Selbstverwaltungskörperschaften ist damit aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt.

(Beifall FDP)

Da allerdings niemand etwas gegen eine freiwillige Beteiligung der Akteure haben kann, haben wir ihn in unseren Punkt 5 des Änderungsantrags hineingeschrieben und hoffen auch in dem Punkt auf Ihre Unterstützung. Im Übrigen - und das vielleicht noch einmal als Beispiel angeführt - gibt es ja bereits im Freistaat ein Gremium, ein ähnliches Gremium, bei dem ebenfalls die Akteure nicht an den Sach- und Personalkosten beteiligt werden. Es handelt sich zur Erinnerung noch einmal - um den Landeskrankenhausplanungsausschuss, dessen Geschäftsstelle ja auch beim für Gesundheit zuständigen Ministerium angesiedelt ist. Daher sollte auch hier bei

diesem Gesetz von der gängigen Praxis nicht abgewichen werden. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Hartung das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, warum wir dieses Gremium brauchen, ist hier verschiedentlich schon erläutert worden, wir können uns diese streng getrennten Strukturen ambulant und stationär einfach nicht mehr leisten. Herr Koppe, mit Verlaub, das ist kein Konstrukt von Ulla Schmidt, sondern das hat viel, viel länger Bestand in der Bundesrepublik. Das ist ja eines unserer Probleme, mit dem wir heute zu kämpfen haben. Diese strikte Trennung gab es schon z.B. zu Zeiten der Wende und der Wiedervereinigung. Damals regierte übrigens noch nicht RotGrün, sondern Schwarz-Gelb und dieses Konstrukt ist dann auf die ehemalige DDR übertragen worden. Das hat nicht nur Freude und Jubel ausgelöst und nicht alle Probleme gelöst, sondern im Gegenteil. Dadurch, dass zu diesem Zeitpunkt - ich hätte es sonst nicht gesagt, aber ich muss es hier einfach einmal feststellen - in Größenordnung Mediziner aus den Krankenhäusern in die Niederlassung gedrängt wurden, förmlich genötigt worden sind im Alter zwischen 40 und 45 Jahren - wenn man 22 Jahre dazurechnet, wissen wir, wie alt die jetzt sind -, dadurch haben wir jetzt das Problem, weil wir eine relativ homogene Altersverteilung bei den Ärzten, die sich damals niedergelassen hatten, haben. Deswegen kommt in Ostdeutschland genau dieses Problem jetzt zum Tragen, dass wir nämlich viele Praxen haben, die leer werden und nicht wieder besetzt werden können. Das ist ein Problem und das hat nichts mit Ulla Schmidt zu tun. Wir haben zu diesem Gesetzentwurf eine mündliche Anhörung durchgeführt und eins ist ganz klar geworden, da wollen ganz viele mitmachen bei dem Gremium. Wenn das jetzt so dieser zahnlos Tiger wäre, der nichts beschließen kann und der eigentlich nur eine Schwatzbude ist, dann verstehe ich nicht, warum alle sich daran beteiligen wollten, sondern es ist ganz klar so, viele wollen teilnehmen. Wir haben für zwei dieser Interessenten tatsächlich eine Änderung im Gesetz beantragt, nämlich zum einen für den Verband der leitenden Krankenhausärzte. Das ist in der Systematik richtig, wir haben die Landesärztekammer als alle Ärzte vertretendes Gremium, wir haben die Kassenärztliche Vereinigung für den ambulanten Bereich. Es ist logisch und in der Systematik richtig, auch die leitenden Krankenhausärzte als zweiten Flügel dieses zweisäuligen Systems dort mit einzubeziehen.

(Abg. Koppe)

Ebenso war es mit dem Landkreistag. Dieses Gremium hat ausdrücklich darum gebeten, in dieses neue Organ mit einbezogen zu werden im Unterschied zum Städte- und Gemeindebund, die haben darum nicht gebeten. Der Kollege Gumprecht hat schon gesagt, die Beteiligung des Gemeinde- und Städtebunds an beschließenden Gremien ist schon ziemlich mau, sie wollten nicht unbedingt rein. Ich sehe auch keine Notwendigkeit, das Gremium mit Leuten, mit Teilnehmern zu füllen, die eigentlich gar kein vorrangiges Interesse an der Mitarbeit haben. Insofern halte ich das auch für logisch.

Jetzt haben Sie, Frau Jung, ganz zu Recht gefragt, warum nicht die Psychotherapeutenkammer, die würden ja schließlich die Psychotherapeuten vertreten. Frau Jung, das stimmt nicht. Die Psychotherapeutenkammer vertritt ausschließlich die psychologischen Psychotherapeuten. Das ist eine ganz geringe Gruppe der niedergelassenen Psychotherapeuten, die nämlich für gewöhnlich von der Landesärztekammer bzw. von der kassenärztlichen Vereinigung vertreten werden. Das ist wirklich in Thüringen ganz marginal. Wir machen da keine Missachtung, sondern wir haben die große Masse der niedergelassenen Psychotherapeuten tatsächlich in dem Gremium vertreten, und zwar mit Sitz und Stimme und haben insofern für diese besonderen Gruppen keinen zusätzlichen Sitz vorgesehen. Hausärzteverband ist genannt worden und man könnte noch viele andere nennen, das haben wir bewusst nicht getan, sondern die Psychotherapeuten wären dann, wenn man das in der Systematik fortsetzt, dreimal vertreten gewesen in aller Regel, nämlich in ihrem eigenen Sitz, in der KV sowie in der Ärztekammer und hätten damit natürlich für ihre Berufsgruppe einen relativ hohen Einfluss, obwohl ihre Berufsgruppe nicht groß ist. Ich rede nicht von Bedeutung, ganz klar. Also insofern sind unsere Änderungen aus meiner Sicht recht logisch.

Was diese Veränderung zum zeitlichen Ablauf der Beratung von Beschlüssen der Planungsgremien angeht - das hat der Kollege Gumprecht schon gesagt -, da war die KV sehr bestimmt, dass sie sich in ihrer Arbeit behindert fühlen würde. Wir haben dem Rechnung getragen. Das heißt aber nicht, dass das ganze Gremium jetzt in der Bedeutung herabgestuft wird oder ein zahnloser Tiger wäre, denn die Beratung der Planungsausschusse ist ja nur ein ganz kleiner Aspekt, dem sich dieses Gremium als Aufgabe annehmen soll. Wir haben ja hier noch ganz viele andere Probleme und diese Probleme finden eigentlich in den bestehenden Planungsgremien, den bestehen Gremien gar nicht Widerhall. Wir haben das Problem, dass wir zwar wissen, wir brauchen, sektorenübergreifende Versorgung, dass aber zwischen den beiden Hauptakteuren, den Krankenhäusern auf der einen Seite und den niedergelassenen Ärzten auf der anderen Seite, lange nicht alles in Butter ist. Da gibt es ganz

viel Konkurrenzdenken, wirtschaftliche Konkurrenz, fachliche Konkurrenz. Da gibt es Misstrauen, da gibt es auf lokaler Ebene Non-Kommunikation ohne Ende und da gibt es ganz viele Dinge, denen sich dieses Gremium widmen kann.

Ich möchte mal ein Beispiel nennen. Wir haben vor drei Jahren ungefähr dieses neue Notdienstsystem der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen installiert bekommen. Das ist ungefähr drei Jahre her. Wir sind alle damit konfrontiert worden vor Ort. Da gab es ganz viele Verwerfungen unter den Ärzten, die waren darüber nicht glücklich. Die Situation vorher war die, dass die Patienten praktisch in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gegangen sind, obwohl sie eigentlich zum Notdienst hätten gehen können. Sie sind dort nur für einen minimalen Abschlag von den Krankenhäusern versorgt worden. Die Krankenhäuser haben dort nicht einmal die eigenen Kosten gedeckt bekommen und die KV hat immer gesagt, das sind Patienten, die gehen uns in unserer Behandlung, in unserer Abrechnung verloren. Daraufhin haben die jetzt dieses System geändert. In den Hauptkrankenhäusern ist jetzt am Eingang der Notaufnahme ein kassenärztlicher Notdienst, der praktisch diese „Laufkundschaft“ behandelt. Alle, also KV und Krankenhäuser, sind zufrieden, weil jeweils die Situation verbessert worden ist. Das Ganze ist deutlich teurer als vorher. Die Patienten haben oft mehr Wartezeit als vorher. Das ist nur eine Sache. Wenn man sich das mal im Detail betrachtet, muss man sich das so vorstellen: Arzt XY ist Angestellter eines Krankenhauses, wegen mir Internist oder Chirurg, arbeitet pro Woche zwei halbe Tage in einem MVZ. Dadurch ist er gleichzeitig Mitglied der KV und muss zum Beispiel auch kassenärztlichen Notfalldienst mitmachen und kann Rezepte schreiben und so weiter. Nun ist er als Klinikangestellter in dieser Notaufnahme im Dienst, als Klinikangestellter wohlgemerkt, jetzt kommt der Patient mit Flankenschmerz, Fieber, fühlt sich schlecht. Er macht eine Diagnostik, findet heraus, okay, hat eine Nierenbeckenentzündung, braucht ein Schmerzmittel, braucht ein Antibiotikum. Er kann ihm aber nicht das Rezept schreiben, was er theoretisch schreiben könnte, wenn der Patient in die Praxis gekommen wäre, sondern er muss ihn jetzt zum kassenärztlichen Notfalldienst schicken, der ihm das Rezept schreibt. Das heißt, es sind zwei Stellen, die verdienen. Wenn Arzt XY jetzt nicht Klinikdienst hat, sondern er hat kassenärztlichen Notfalldienst, sitzt er nicht in der Notaufnahme, sondern er sitzt in der Praxis, dann kommt derselbe Patient zu ihm. Er hat keinen Zugriff auf das Labor, er hat keinen Zugriff auf den Ultraschall oder auf andere Untersuchungsmittel. Dann muss also derselbe Arzt diesen Patienten in die Klinik schicken, die die Diagnostik für ihn macht. Dann kommt der Patient zurück und dann schreibt er ihm das Rezept. Das heißt, derselbe Arzt kann nicht aus einer Hand seinen Patienten behandeln. Das

ist einer der Punkte, solche Verwerfungen, solche Verschwendung von Ressourcen, solche Verteuerungen des Systems, dem kann sich dieses Gremium annehmen, ohne dass es dazu Beschlüsse fassen müsste, an die man sich halten muss, einfach um es auf den Tisch zu bringen, um es zu diskutieren, um Empfehlungen abzugeben. Das ist in keinem anderen Gremium abgebildet.

(Beifall SPD)

Dafür ist es da. Dieses Problem, was ich geschildert habe, ist ein thüringenweites Problem. Es gibt auch lokale Probleme in dieser Art, zum Beispiel wenn in einem Versorgungsbereich ein Facharzt, zum Beispiel für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, da gibt es jetzt gerade einen Fall, aufhört. Die HalsNasen-Ohren-Ärzte sagen, wir können jetzt leider den 24-Stunden-Notfalldienst nicht mehr aufrechterhalten, wir machen 21.00 Uhr Schluss. Das ist nicht weiter schlimm, im Krankenhaus gibt es eine Fachabteilung. Gleichzeitig sagt die Fachabteilung, wir haben auch ganz wenige Ärzte, nach 21.00 Uhr kommen die nicht mehr in die Notaufnahme, dann muss das ein anderer Arzt behandeln. Da kommt dann das Problem auf, Patient kommt, hört auf einmal nichts mehr und es gibt keinen Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Wenn die beiden Systeme, nämlich das ambulante System sich mit dem stationären System abgesprochen und geeinigt hätten auf lokaler Ebene, könnte man den Notdienst wechselseitig sicherstellen. Genau diese Sachen gibt es nicht und dafür brauchen wir ein koordinierendes Gremium.

(Beifall SPD)

Sie gestatten die Anfrage von Frau Abgeordnete Jung, Herr Dr. Hartung?

Bitte schön.

Herr Hartung, haben Sie jetzt nicht gerade auch, ich sage mal, einen Beweis angetreten, lokale Ebene, dass der Gemeinde- und Städtebund als Vertreter der Städte das soll dann auf städtischer Ebene dann nicht passieren oder wirkt dann dieses Gremium automatisch auch, wenn diese lokale Ebene Stadt nicht mehr vertreten ist?

Das ist nun gerade ein Problem, wo weder der Landkreistag noch der Gemeinde- und Städtebund

tatsächlich einen Einfluss gehabt hätten. Wie sollen die sich da lösend einbringen? Da sind wirklich die anderen am Tisch diejenigen, die die Sachkompetenz und die Entscheidungskompetenz mitbringen.

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Tolles Gremium!)

Wie gesagt dieses Gremium ist - ich bin nicht überschäumend vor Erwartungen, weil die Praxis wird zeigen, wie bedeutend das Gremium sein wird. Aber es wird nicht so sein, weil wir sagen, okay, ihr werdet die Beschlüsse der Planungsgremien erst im Nachhinein beraten, dass sie nichts mehr zu tun haben oder dass es keine wichtigen Aufgaben gibt. Das ist kein Problem, es wir genügend Aufgaben für dieses Gremium geben. Ich bin mir hundertprozentig sicher, die werden nicht an Arbeitslosigkeit ersticken, sondern werden im Gegenteil, denke ich mal, viele wesentliche Punkte behandeln, die in anderen Gremien bislang nicht angesiedelt sind.

Ich denke, unsere Änderungen von der SPD und CDU sind ausgewogen, sie sind auch durchaus durchdacht. Es ist nicht so, dass wir gesagt haben, die nehmen wir und die anderen können wir nicht leiden, denen geben wir keinen Sitz und keine Stimme im Rat, sondern wir haben tatsächlich darüber nachgedacht. Was die Finanzierung angeht, Herr Koppe, da haben Sie ja heute eine freundliche Zuarbeit der Landtagsverwaltung auch bekommen. Wir dürfen es tatsächlich so regeln, das ist jetzt nicht gesetzeswidrig, dass wir die Teilnehmer dieses Gremiums in die Finanzierung zu gleichen Teilen einbeziehen. Wenn ich mir mal die ständigen Teilnehmer anschaue, da trifft es keine Armen, sondern im Gegenteil die Verbände, die eigentlich genügend Geld für Lobbyarbeit und Ähnliches aufbringen können. Wir reden hier auch nicht über Millionenbeträge, sondern wahrscheinlich über einen mittleren fünfstelligen Betrag, um den es da geht. Da wird keiner insgesamt daran zugrunde gehen, wenn er sich da an der Finanzierung beteiligt, mitreden wollen auch alle. In der Anhörung ist auch ganz deutlich geworden, Herr Koppe, dass die, die sich dazu geäußert haben, es in der Weise getan haben, dass sie gesagt haben, sie sehen natürlich ein, dass sie ihren Anteil dann auch bezahlen müssen. Es hat keiner gesagt, das ist so.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Aber nicht für den ständigen …)

Doch, der Verband der leitenden Krankenhausärzte hat es ganz deutlich gesagt. Gucken Sie noch mal ins Protokoll. Ja, sage ich doch. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Siegesmund das Wort.

(Abg. Dr. Hartung)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Vorredner und Vorrednerinnen haben ja in großen Teilen die Fachdebatte aus der Anhörung schon reflektiert. Deswegen als Satz zur Einführung: Es geht vorderhin um zwei Dinge, es geht zum einen um die Frage, wie wir tatsächlich zwischen kleinen Krankenhäusern im ländlichen Raum und beispielsweise Ärzten vor Ort eine bessere Zusammenarbeit generieren können und damit - und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt für alle, die sich die ganze Zeit fragen, was diskutieren diejenigen über dieses Landesgremium hier eigentlich - geht es im weitesten Sinne auch um die Frage, wie medizinische Versorgung z.B. auch im ländlichen Raum dauerhaft sichergestellt werden kann. Das ist, glaube ich, eine der Zukunftsfragen, die die Menschen in Thüringen sehr bewegt.

Jetzt konzentriert sich die Debatte hier, und das war auch in der Anhörung der Fall, insbesondere auf die Frage, wie das Gremium auf Landesebene ausgestattet sein soll nach § 90 a SGB V. Ja, aus unserer festen Überzeugung bietet es eine Basis für die Erörterung sektorenübergreifender Themen und eines sektorenübergreifenden Maßnahmeplans, den wir in diesem Zusammenhang auch brauchen, und sortiert auch Aufgaben, die sich uns in Zukunft stellen, über die wir auch trefflich zu diskutieren haben.

Wir sagen aus fester Überzeugung, regional planen macht Sinn, es ist das einzig Richtige. Deswegen haben wir uns auch diese Zeit genommen. Ich empfand die Debatte in der Anhörung auch als große Bereicherung. Umso mehr - das möchte ich ganz klar und offen sagen - hätte ich mir gewünscht, dass wir es schaffen, einen fraktionsübergreifenden Konsens zur Zusammensetzung des Gremiums zu erreichen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie haben an dieser Stelle gesehen - übrigens auch durch die Änderungsanträge, die alle Fraktionen gestellt haben, im Ausschuss und auch jetzt den Antrag von der FDP noch mal -, dass es an vielen Stellen große Gemeinsamkeiten gegeben hat. Ich bedaure wirklich, dass an dieser Stelle die Koalition die Karte gezückt hat unsere Einigkeit heute jetzt und hier, was die anderen beitragen interessiert uns nicht. Deswegen haben wir auch unseren Änderungsantrag noch mal ins Plenum beigegeben, wie übrigens die anderen Fraktionen durch die Verweise auch, weil es gute Ideen sind, die da versammelt sind und weil es auch widerspiegelt, dass sich alle sehr intensiv damit beschäftigt haben, was die beste Zusammensetzung für das beratende „Unterstrich, Unterstrich, Unterstrich“ Gremium ist. Dieses

Gremium - auch das ist noch mal wichtig festzuhalten - lebt ja auch davon, dass viele ihre Expertise beigeben wollen. Darauf komme ich auch gleich noch mal zurück, weswegen ich es deswegen auch als Webfehler empfinde, dass manche von vornherein leider ausgeschlossen sind.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist der erste Punkt, eben nicht all jene, die dabei sein wollen, können auch dabei sein. Ich finde schon, dass wir mit unserem sehr weitgehenden, das gebe ich auch zu, Änderungsantrag zeigen, dass uns aber eines ganz besonders wichtig ist, nämlich dass noch mal Patientinnen und Patienten selber eine Stimme bekommen. Und ich finde es deswegen sehr schade, weil für uns Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen. Das betrifft unsere Punkte f und g im Änderungsantrag. Es ist schade, dass beispielsweise diese Gruppe nicht zusätzlich berücksichtigt worden ist.

Des Weiteren haben wir die Aufnahme von Vertreterinnen und Vertretern medizinischer Pflegeberufe gefordert. Das ist etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und SPD, insbesondere was uns deswegen bewegt hat, weil wir nur so aus unserer festen Überzeugung den Menschen, die in mehrfach morbiden Problemlagen leben, auch gerecht werden können. Deswegen von unserer Stelle ganz eindeutig das Votum dafür, auch hier Vertreterinnen und Vertreter medizinischer Pflegeberufe mit aufzunehmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und zu guter Letzt: Bei der Frage, wer gehört noch in dieses Gremium mit hinein - es ist jetzt mehrfach in Rede gewesen, ich stimme meiner Kollegin Margit Jung ausdrücklich zu -, auch der Gemeinde- und Städtebund hätte berücksichtigt sein müssen. Und ja, wenigstens die Möglichkeit, am Gremium teilzunehmen, hätte man ihm einräumen müssen. Ich kann diese Differenzierung an dieser Stelle nicht verstehen, ausdrücklich festzuschreiben, dass Gemeinde- und Städtebund genauso mit dabei sein müssen, um ihre Ansichten mit beizugeben, finde ich wichtig, zumal der Innovationsgeist auch an dieser Stelle ohne die Kommunen gar nicht zur Sicherung der Gesundheitsversorgung tatsächlich festgesetzt werden kann. Der zweite Fehler, den wir nach wie vor im Gesetz auch nach der Beratung festhalten, ist, dass es dem Gremium leider an der nötigen Transparenz fehlt. Transparenz heißt, ich kann in dem Gesetzentwurf nicht erkennen, dass die Beratungen des Gremiums und die Beschlüsse, die mit Dreiviertelmehrheit gefällt werden, tatsächlich auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Und ich bin sehr wohl der Überzeugung, dass der politische Diskurs davon belebt würde, dass wir also einen Mehrwert davon hätten. Deswegen fände ich einen expliziten Satz, dass natürlich die Ergebnisse

der Beratungen auch veröffentlicht werden, sinnvoll. Auch das fehlt leider in dem jetzt vorliegenden Gesetz. Der dritte Punkt - auch der ist schon genannt worden, aber auch den finden Sie in unserem Änderungsantrag noch mal -, da das Gremium eben keine Selbstverwaltung ist, müssen die Kosten vom Land eigentlich getragen werden. Mit Blick übrigens auf Regelungen in Hamburg, in Schleswig-Holstein und in NRW, dort hat sich das Land übrigens auch nicht mit üppigem Haushaltsvolumen ausgestattet, sondern durchaus auch damit konfrontiert, nicht im unerheblichen Maße Neuverschuldung zu forcieren, aber dort hat man sich auf Landesseite sehr wohl dafür entschieden, dass die Akteure, die beratend dabei sein können und wollen, nicht auch noch dafür zusätzlich Kosten aufgebrummt bekommen. Deswegen haben wir gesagt, auch in Zeiten knapper Kassen muss das Geld dafür da sein, dass diejenigen, die beraten, auch dafür zumindest entlastet werden, dass sie nicht noch zusätzliche Kosten haben. Bedauerlicherweise hat auch das den Koalitionsfraktionen nicht geschmeckt.