Protocol of the Session on February 14, 2013

(Ministerin Taubert)

Zum einen, dass in § 3 Abs. 5 des Gesetzentwurfes die Unterrepräsentanz eines Geschlechtes bei 40 Prozent jetzt klar festgestellt wird, und zum Zweiten, dass wir auch ganz genau definiert haben, auch das ist ein wichtiger Punkt in dem Gesetz, dass wir klar definiert haben in § 3 Abs. 7, was denn eine Führungsposition ist. Das heißt, wir können jetzt ganz klar messen, ob wir diesen Prozentsatz erreichen und, ich persönlich bin nach wie vor optimistisch, auch überschreiten werden. Denn es ist ein Mindestmaß, was wir in der Verwaltung jetzt in Zukunft auch erreichen müssen.

Ich will einen dritten Punkt aufwerfen und der ist mir ganz, ganz besonders wichtig. Frau Rothe-Beinlich hat gesagt, sie wägt es anders ab. Ich wäge es so ab, wie ich es Ihnen jetzt darstelle. Für mich ist das Wichtigste in diesem Gesetz, dass die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten nunmehr eben auch mit einem Rechtsschutz belegt sind. Das heißt, sie haben Klagerechte und da sind wir in Deutschland wirklich vorn dran. Ich will nicht sagen modern, weil es ja auch den Spruch gibt: „Modern ist, was gefällt“. Nein, wir sind an der Stelle wirklich fortschrittlich, denn Fortschritt heißt, wir bewegen uns auf ein Ziel hin.

(Beifall CDU)

Das Ziel ist die Gleichstellung. An der Stelle haben wir ein Instrument allen in die Hand gegeben, das sie jetzt nutzen müssen. Das sage ich auch ganz ehrlich, ich weiß, wie schwer das im Einzelfall ist, schwer eher nicht in den Ministerien und den nachgeordneten Bereichen, die erfasst sind, schwer sicher eher auf der kommunalen Ebene. Aber da sind wir auch, denke ich, an vielen Stellen unterwegs und können die Gleichstellungsbeauftragten unterstützen, auch ihre Rechte tatsächlich dann umsetzen und sich nicht von der einen oder anderen Hausleitung ins Boxhorn jagen zu lassen.

Der Rechtsschutz ist nunmehr gegeben, dann, wenn die Dienststelle die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten verletzt oder einen den Bestimmungen des Thüringer Gleichstellungsgesetzes nicht entsprechenden Gleichstellungsplan aufgestellt hat. Auch das ist wichtig, also auch die Gleichstellungspläne werden anders bewertet werden müssen und sind in Zukunft nicht nur ein Stück Papier, das geduldig ist. Dies ist weit mehr als die bislang im Gesetzentwurf enthaltene Einklagbarkeit von Beteiligungsrechten. Ich will daran erinnern, dass auch der Landesfrauenrat genau diese Forderung im Rahmen der Anhörung am 14. November 2012 aufgemacht hat und wir dies in der letzten Abstimmung der Koalitionspartner auf Vorschlag der SPD-Fraktion vorgenommen haben. Ich denke, das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt. Es wird aber auch mit dieser Regelung ermöglicht, dass unter anderem die Entlastungsregelungen für Gleichstellungsbeauftragte sowie das Fortbildungsrecht ein

klagbar sind. Auch das ist etwas, was in der Vergangenheit vor allen Dingen im kommunalen Bereich sehr beklagt wurde, dass die Zeiteinheiten nicht ausreichen, um sich der Thematik der Gleichstellung so zu widmen, wie man das möchte.

Lassen Sie mich auch etwas zu dem Thema sagen, dass Männer zukünftig auch die Funktion eines Gleichstellungsbeauftragten innehaben können, dass sie sich dafür bewerben können und kandidieren können. Wir wissen, so haben wir es festgeschrieben, dass ein Mann genau wie eine Frau nur dann Gleichstellungsbeauftragte werden können, wenn sie durch die Mehrheit aller Bediensteten gewählt werden. Ich denke, das ist eine neue Qualität, das bedeutet, dass auch die Männer, die sich dieser Kandidatur stellen werden, vorher deutlich gemacht haben müssen, dass sie sich für diese Thematik einsetzen und dass sie eben auch die weiblichen Bediensteten davon überzeugen müssen, dass sie das umsetzen können. Die Hoffnung, die da bestehen mag, vor allen Dingen vom Koalitionspartner, von der CDU, die mag ja positiv sein. Man muss nicht alles negativ sehen, man kann es auch positiv sehen, nämlich dass auch bei den Männern die Sichtweise sich etwas verändert. Das würde uns natürlich einen großen Schritt voranbringen.

Meine Damen und Herren, das bisher geltende Gleichstellungsgesetz aus dem Jahre 1998 hatte viele Kannbestimmungen, das ist bereits erwähnt worden. Jetzt haben wir mehr Bewährungen dabei. Hinzu kommt, dass wir es Frauen wie Männern ermöglichen wollen, Beruf und Familie so miteinander zu vereinbaren, dass trotz der Aufgaben und Pflichten im privaten Bereich die berufliche Karriere ermöglicht wird. In diesen Aufgabenfeldern - das ist, wie ich finde, auch wichtig - muss der Staat vorbildlich agieren, denn Gleichberechtigung darf nicht nur in Verfassung und Gesetz stehen, sondern ist auch als gelebte Chancengleichheit in der Realität umzusetzen. Es ist das Grundgesetz heute schon mehrfach zitiert worden. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Thüringer Landesverfassung zitieren, Artikel 2 Abs. 2 hat folgenden Wortlaut: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, seine Gebietskörperschaften und andere Träger der öffentlichen Verwaltung sind verpflichtet, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens … zu fördern und zu sichern.“ Es ist mir noch mal wichtig, dass es bei diesem Vorhaben um Verfassungsrecht von höchstem Rang geht. Deswegen möchte ich allen danken, die sich an diesem Bearbeitungsprozess ganz aktiv beteiligt haben. Ich möchte natürlich zuallererst den Verbänden, die im Anhörungsverfahren ihre Sichtweise eingebracht haben, aber auch davor sehr intensiv mitgearbeitet haben, danken.

Ich finde es auch gut, dass wir mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz den ersten Gesetzentwurf

(Ministerin Taubert)

eingestellt haben und eine Online-Befragung des Thüringer Landtags ab Mitte Dezember hatten. Ich will an der Stelle natürlich auch alle aufrufen, ich will gar keine Kritik üben, ich will aufrufen: Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Alle müssen an der Stelle nochmals ihre Meinung kundtun, es geht nicht anders. Ich denke, auch das ist wichtig, wenn man Beteiligung haben möchte. Die Online-Befragung steht gleichberechtigt mit allen Anhörungen, die im Vorfeld in den Ausschüssen auch mitgemacht werden, aber trotz alledem noch einmal meine Aufforderung, sich dieses demokratischen Elements zu bedienen, das - das will ich auch noch mal deutlich sagen - von Anfang an in der Thüringer Landesregierung an unterschiedlichen Stellen schon genutzt wurde.

Ich sage das deswegen, weil im vorhergehenden Tagesordnungspunkt der eine oder andere behauptet hat, das wäre seine Erfindung. Ich denke, das ist ein Prozess gewesen. Ich erinnere nur daran, Prof. Huber hat damals seine Gesetzentwürfe als Referentenentwürfe auch schon versucht in das Internet einzustellen. Wir haben an vielen Stellen gute Zusammenarbeit mit den Vereinen und Verbänden, so dass quasi eine öffentliche Diskussion zumindest aller Akteure möglich ist. Das sollte auch weiter unsere Möglichkeit sein, miteinander ins Gespräch zu kommen. Ich möchte natürlich auch den Kolleginnen und Kollegen im Gleichstellungsausschuss danken, die den Prozess unterstützt haben. Auch Frau Arenhövel möchte ich ganz besonders danken und den Kolleginnen, die bei ihr mit sehr viel Leidenschaft gearbeitet haben. Sie ist heute auf dem Weg zur Kur, kann deswegen heute nicht da sein. Ich wünsche ihr von dieser Stelle aus gute Besserung. Wir brauchen natürlich auch weiterhin aktive Kämpferinnen für die Gleichstellung.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Was ist über das bisher Genannte im Gesetz an Neuem noch dabei. Bei Privatisierung und Ausgliederung ist sicherzustellen, dass die tatsächliche Gleichstellung gewährleistet bleibt. Früher war das auch ein Soll. Ich sage das auch mit Blick auf den Antrag der FDP-Fraktion zu einer weiteren Veränderung, also Einschränkung. Natürlich ist mir das wichtig, dass es nicht nur in der öffentlichen Verwaltung im eingegrenzten Bereich, sondern auch weiter fassend die Quote gibt und auch die Einklagbarkeit. Denn eines ist doch auch klar: Wenn wir selbst nicht in der nachgeordneten öffentlichen Verwaltung im weitesten Sinne zumindest und auch bei den Kammern das fordern, wenn wir das nicht tun, dann geht es an den Stellen auch nicht weiter. Und es gibt ausreichend …

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Sie schreiben es vor, das ist der Unterschied.)

Ja klar, Herr Barth, aber wir schreiben es doch nur deswegen vor, weil es bisher nicht umgesetzt wird.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das stimmt aber nicht.)

Aber dann brauchen Sie auch keine Furcht davor zu haben, auch die IHK nicht, wenn wir etwas in das Gesetz schreiben, was Sie ohnehin schon tun.

(Unruhe FDP)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist doch offensichtlich nicht so. Nein, es gibt doch offenkundige Defizite, Herr Kemmerich, Herr Barth, Sie müssen auch die Defizite sehen. Ich sage mal, Fasching ist ein Stück weit vorbei.

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube Ihnen beiden, Sie haben hier heute gesprochen, dass das Ihre tatsächliche ehrliche Sichtweise auf das Thema Gleichstellung ist.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist der Unterschied.)

Aber, Herr Kemmerich, wenn man eben die Frauen nur zum Fasching in der Badewanne trifft, dann kann das auch nur so ein eingeschränktes Gesichtsfeld sein.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist halt so. Also ich gönne Ihnen das, nicht dass Sie denken, ich gönne Ihnen das nicht. Aber es ist dann eben nur ein eingeschränktes Gesichtsfeld.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Die Bü- rokratie ist das Problem.)

Ich halte mich zurück, der Fraktionsvorsitzende der SPD hat mich gebeten. Okay.

Aber ich möchte auch noch einen weiteren Punkt, der überhaupt in der Diskussion öffentlich untergegangen ist, anmerken. Der Gleichstellungsplan wird mit diesem Gesetz ein eher hartes Instrument und ist mehrstufig sanktionsbewehrt. Auch das ist nicht mehr so, dass man etwas auf das Papier schreibt, das dann geduldig ist, sondern jetzt gibt es die Möglichkeiten, auch nachzuhaken, nachzufragen und am Ende auch das Recht an der Stelle wahrzunehmen, damit diese Gleichstellungspläne qualifiziert sind, damit sie für die Gleichstellung am Ende auch ein geeignetes Mittel sind. Mit einer folgenden Statistikverordnung soll die Landesregierung jederzeit auf der Basis von kohärenten Daten auskunftsfähig sein. In einer Gesellschaft, in der immer wieder Daten nachgefragt waren, ist auch das ganz wichtig, denn ohne Daten keine Aussage. Auch das wird unter fortlaufende Kontrolle gestellt. Die paritätische Gremienbesetzung wird zur Sollvorschrift. Ausnahmen sind nur noch bei Wahlverfahren zulässig - der § 13 -, auch das ist, denke ich, ein guter

(Ministerin Taubert)

Schritt, um das, was oft propagiert, aber nicht umgesetzt wird, zu erreichen.

Ein Letztes: Ich weiß, dass es kommunal sehr intensiv diskutiert wurde, dass wir die kommunalen Standards bei kleinen Gemeinden unter 20.000 Einwohnern abgesenkt haben und dass wir erst bei Bediensteten ab 50 Personen in den Gemeinden kommunale Gleichstellungsbeauftragte zur Wahl bestimmen. Andererseits muss man sehen, dass wir dieser Absenkung eine Aufwertung an anderer Stelle mitgegeben haben, nämlich dass wir sagen, der Stellenanteil zur Entlastung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten von bisher 0,5 soll auf mindestens 0,75 VbE angehoben werden. Das ist ebenfalls eine Forderung des Landesfrauenrats und anderer Gremien, die gesagt haben, dass zu wenig Zeiteinheiten zur Verfügung stehen.

Meine Damen und Herren, insgesamt, denke ich, ist es ein Gesetz, das uns in Thüringen voranbringen wird für die Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall SPD)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen und schließe die Aussprache zu beiden Gesetzentwürfen. Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich rufe zuerst den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf. Hier ist beantragt worden, diesen noch einmal an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. Wer dieser Überweisung folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. 1 Stimmenthaltung.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ich hatte der Überweisung zugestimmt.)

Gut. Es gibt 1 Zustimmung aus den Reihen der SPD für die Rücküberweisung an den Gleichstellungsausschuss. Und es gibt 1 Enthaltung. Der Rest kann in der Reihenfolge so beibehalten werden, woraus sich trotzdem das Bild ergibt, dass eine Mehrheit der Überweisung an den Gleichstellungsausschuss nicht gefolgt ist.

Demzufolge kommen wir direkt zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Stimme aus der SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Und ich frage nach den Stimment

haltungen. 1 Stimme aus der SPD-Fraktion. Der Gesetzentwurf ist damit trotzdem abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Hier folgt als Erstes der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag in der Drucksache 5/5743 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Stimme aus der SPD-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Stimmenthaltungen gibt es jetzt keine. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Wir stimmen als Zweites über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/5749 ab. Wenn ich Herrn Barth richtig verstanden habe, dann möchten Sie namentliche Abstimmung. Dazu bitte ich, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich gehe davon aus, dass alle die Möglichkeit hatten, ihre Stimmkarte abzugeben, und bitte darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu dem Änderungsantrag der FDP in Drucksache 5/5749 vor. Es wurden 72 Stimmen abgegeben. Es gab 7 Jastimmen, 64 Neinstimmen und 1 Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt worden (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1).

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Gleichstellungsausschusses in Drucksache 5/5703. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Danke. Jetzt frage ich nach den Gegenstimmen. Die Gegenstimmen zur Beschlussempfehlung kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 2 aus der SPD-Fraktion. Jetzt frage ich nach den Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wir haben da- gegen gestimmt.)

Dann muss ich das jetzt für das Protokoll noch mal wiederholen. Die FDP-Fraktion hatte gegen die Beschlussempfehlung gestimmt. Ich hatte nur vorhin, weil die Arme schneller unten waren, als ich alles ausgezählt hatte, noch mal in Ihre Richtung geschaut, deswegen stellen wir das jetzt noch einmal so fest. Ich stelle auch fest, dass die Beschlussempfehlung bei mehreren Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen angenommen worden ist.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache

(Ministerin Taubert)