Protocol of the Session on February 14, 2013

Meine Damen und Herren, ich bin bekannterweise Vater von sechs Kindern. Ich finde es auch nicht auf Dauer weiter interessant, wenn sich meine Söhne immer anhören dürfen, die Mädels in eurem Alter sind weiter.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das ist so.)

Frau König, genau über dieses Denken reden wir. Wenn wir Gleichstellung insgesamt anfassen wol

len, dann brauchen wir die Einflussnahme beider Geschlechter auf die Prozesse der Gleichstellung.

(Beifall FDP)

Wenn die Damen, die auf der Seite der Diskussion stehen - und ich kenne viele, viele Damen/Frauen, die auch auf der Seite unserer Diskussionsansätze stehen -, wenn wir es nicht begreifen, die Gleichstellung als interdisziplinäre gemeinschaftliche Aufgabe weiterzubringen und auch nicht in gemeinschaftlichen Diskussionen zwischen Mann und Frau, mit Mann und Frau zu diskutieren, was wir machen können, um die Gleichstellung voranzubekommen, wird es vielleicht ein Thema in der Ecke bleiben. Genau das wollen wir nicht.

Auch das noch mal zum Gesetzentwurf der Regierung: Gerade die Punkte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gerade dass man mal darüber öffentlich reinschreibt, nicht nur Arbeit zwischen Nine to Five - zwischen 9.00 und 17.00 Uhr - ist Arbeit. Gerade dieses Denken haben wir in den Verwaltungen. Gerade das ist auch wichtig, damit wir insgesamt vorankommen, damit eben auch Tatbestände der Teilzeitbeschäftigung aufgeräumt werden können, denn man kann Arbeit zu Hause erledigen. Man kann sie am Wochenende erledigen. Man muss sie vielleicht auch mal am Wochenende erledigen. Aber dafür brauchen wir auch andere Ansätze in der Betreuung von Kindern - Ganztagsangebote.

(Beifall FDP)

Das sind Prozesse, die wir anstoßen müssen, um die Rahmenbedingungen und nicht gesetzliche Keulen zu schaffen, damit sich Gleichstellung weiter verbessern kann. Insgesamt kann ich nur feststellen, dass wir auf einem sehr, sehr guten Weg sind. Insofern lehnen wir Gesetzeskeulen ab.

Noch mal zu der Quote - und es ist nichts anderes, auch wenn wir ein schönes Wort dafür gefunden haben, mit dem Wort „Unterrepräsentanz“ - 40 Prozent. Was machen Sie denn, wenn Sie nicht ausreichend Personen haben, um die 40 aufzufüllen? Ob Mann oder Frau ist an der Stelle vollkommen egal. Reden Sie mal mit den Verantwortlichen für Sparkassen, für die IHKen. Es hat hier jemand coram publico gesagt, 64 Prozent der Angestellten im öffentlichen Bereich sind Frauen. Wie wollen wir denn die Männer teilweise dann auf die Quoten bringen? Wie wollen wir in anderen Bereichen Quoten herstellen, die dann 40,0 betragen, nicht 38,9, nicht 41, sondern 40,0? Das ist so sachfremd - Kompetenz geht vor Geschlecht!

(Beifall FDP)

Frau Pelke, ich bin ja dankbar, dass es wenigstens anerkannt wird, dass man sich bewähren muss qua Kompetenz, aber die Mühe sollte man sich auch machen, vor dem Treffen eine Entscheidung in der

Personalentwicklung, und die Mühe machen sich auf jeden Fall alle, die ihr Wahlrecht aktiv ausüben, um demjenigen/derjenigen, die die Gleichstellung in einer Behörde zu vertreten hat, das Vertrauen zu geben. Die werden sich über die Kompetenz desjenigen, der zur Wahl steht, gleich, ob es Mann oder Frau ist, sicherlich sehr intensiv Gedanken machen und dann den Richtigen wählen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gleichstellungsbeauftragte, liebe Vertreterinnen des Landesfrauenrates, die Sie heute alle interessiert dieser Debatte folgen. Eben ist auf Volksmeinung abgezielt worden Volksmeinung, die wichtig ist. Es ist zitiert worden sowohl von Herrn Worm eine Umfrage der „Thüringer Allgemeinen“ als auch noch einmal von Herrn Kemmerich dieselbe Zeitung auch mit Blick auf die aktuelle Debatte. Ich möchte mich auch dieser Zeitung bemühen, weil ich dort den lesenswertesten Kommentar überhaupt gelesen habe, und zwar von Henryk Goldberg, der erklärt, wie ein neues Gesetz entstand - da geht es genau um das Gleichstellungsgesetz - unter der Überschrift „Schnaps und gute Laune“. Ich werde Ihnen nur eine letzte Passage aus diesem Kommentar zitieren, die da lautet: „Natürlich kann ein Mann Gleichstellungsbeauftragter sein. Es geht nicht darum, dass er zu blöde ist. Es geht aber um ein Empfinden, eine Sensibilität. Vieles in diesem Bereich bewegt sich in einer juristischen Grauzone, hier ist mitunter mehr Feeling gefragt als Juristerei. Und im Übrigen würden Frauen über manche Dinge wohl lieber mit einer Frau sprechen. Selbstverständlich könnte ein Mann Gleichstellungsbeauftragter werden. Die Frage ist nur: Warum?“

(Unruhe FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nein. Die Fra- ge ist: Warum nicht?)

Damit endet dieses Zitat, was ich vorgelesen habe, lieber Herr Barth. Ich habe ein Zitat vorgetragen von Herrn Goldberg. Wir alle haben immer wieder erleben müssen, dass der Markt die Gleichstellung definitiv nicht richten wird.

(Beifall DIE LINKE)

Leider bisher auch nicht die Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Unruhe FDP)

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe jüngst eine Kleine Anfrage eingereicht mit meinem Kollegen Frank Augsten, mit dem ich übrigens eine sehr gute Arbeitsteilung habe, aber Differenzierung fällt Ihnen ja schwer, ich kann Ihnen das kurz erklären.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben uns den Gleichstellungsbereich wie folgt aufgeteilt, dass ich für frauenpolitische Fragen zuständig bin und Herr Dr. Augsten für Gleichstellung. Wir unterstützen uns da sehr gut, und zwar gegenseitig, und wir arbeiten sehr gut zusammen. Da werden Sie aushalten müssen, mitunter verschiedene Personen auch im Gleichstellungsausschuss zu bestimmten Themen zu hören.

Aber nun zu der Frage, wie ist denn tatsächlich Gleichstellung in Thüringen gewährleistet? Ich zitiere die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zu Spitzenpositionen in Staatskanzlei und Ministerien. Wir haben in Thüringen allein fünf Ministerien, nämlich das Innenministerium, das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, das Umweltministerium und das Bauministerium, in denen es ausschließlich männliche Abteilungsleiter gibt, ausschließlich. 100 Prozent Abteilungsleiter sind dort Männer. Das einzige Ministerium, wo es etwas gleichberechtigter zugeht, das muss ich so sagen - Frau Taubert, Sie lächeln, Sie wissen es -, ist das Sozialministerium, da gibt es immerhin von den fünf Abteilungsleitern eine Frau. Das sind 20 Prozent.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den Referatsleitern sind es im Sozialministerium 24 Männer und 13 Frauen, das sind 45,8 Prozent. Von Gleichberechtigung kann man da aber immer noch nicht sprechen. Wir sehen das ja auch in unserem Kabinett.

(Unruhe FDP)

Wir haben zwei sehr aktive Ministerinnen, wir haben sogar eine Staatssekretärin, aber Gleichberechtigung sieht, wenn wir uns die Größe des Kabinetts anschauen, in der Tat anders aus. Wir haben eine Ministerpräsidentin.

(Beifall DIE LINKE)

Wir erleben aber auch auf Bundesebene, dass eine Bundeskanzlerin auch auf Bundesebene noch lange keine Gleichstellungspolitik macht. Und ähnlich ist das leider auch in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Unruhe CDU)

Jetzt lassen Sie mich jedoch zum Gesetz selbst kommen bzw. zu beiden Gesetzentwürfen.

(Abg. Kemmerich)

Ich will vorwegschicken, Gleichstellung gibt es nicht zum Nulltarif. Das gefällt dem einen oder der anderen nicht. Aber vorhin hat meine geschätzte Kollegin Pelke aus der SPD-Fraktion auch schon auf eine Broschüre abgehoben, nämlich die zu „10 Jahre Thüringer Gleichstellungsgesetz“. Liest man die Resümees in dieser weiter, Frau Pelke hat vorhin schon zitiert, dann müssen wir auch lesen, dass Thüringen Schlusslicht in Sachen Gleichstellung noch 2008 war. Und ich sage, mit dem neuen Gesetz, was die Landesregierung heute Dank ihrer Mehrheit auch ohne Frau Pelkes Stimme verabschieden wird, werden wir definitiv Schlusslicht bleiben. Das finde ich bedauerlich, das bewerte ich im Übrigen auch als einen gleichstellungspolitischen Skandal.

An dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nochmals meine Wertschätzung, Frau Pelke, für Ihre hier sehr differenziert vorgetragene Rede aussprechen. Ich hätte mich allerdings auch gefreut, die Position der SPD zu diesem Gesetzesvorhaben zu hören, die einem Gesetz anders als Sie zustimmen wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn seien wir doch ganz ehrlich, man kann natürlich immer sagen, Frau Pelke hat ja viel gesagt und Frau Pelke hat ganz viel Richtiges gesagt. Ich kann ihre Rede hier voll und ganz unterstützen, nur leider wird die Fraktion von Frau Pelke nicht dem Redebeitrag von Frau Pelke folgen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Frau Stange hat es bereits ausgeführt, es gibt seit über 13 Monaten einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, dem wir so auch zustimmen werden, der aus unserer Sicht in der Tat den gesellschaftlichen Herausforderungen entspricht und der in der Tat auch auf Frauenförderung abstellt, selbst wenn er ebenfalls die Überschrift „Gleichstellungsgesetz“ gewählt hat. Und, Frau Pelke, Ihre Frage, die Sie vorhin formuliert haben, ob es vielleicht etwas zu früh war, auf Gleichstellung im Gesetzesnamen abzuheben, die habe ich mir auch schon ein paar mal gestellt, weil ich, wenn ich mir die Debatte anschaue, wenn ich mir auch die öffentliche Debatte anschaue, wenn ich mir beispielsweise Kommentare zu Beiträgen in den Thüringer Zeitungen anschaue, wo Zeitungsleserinnen und Zeitungsleser kommentieren, dass es - Zitat -: „möglichst ein potenter Mann sein soll, der Gleichstellungsbeauftragter wird“, dann sage ich Ihnen, das ist Sexismus, meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Beifall DIE LINKE)

was wir da lesen und da sind wir von Gleichstellung in der Tat noch meilenweit entfernt. Weil wir aber Realistinnen und Realisten in unserer Fraktion sind und uns klar war, dass leider der Gesetzentwurf der

Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit hier im Thüringer Landtag finden wird, haben wir versucht, mit eigenen Änderungsanträgen eine Verbesserung des Gesetzentwurfs der Landesregierung herbeizuführen. Ich möchte die Punkte benennen, die uns besonders wichtig waren und wo ich weiß - Herr Worm, Sie haben sie vorhin zitiert -, dass auch Ihnen die Gleichstellungsbeauftragten und der Landesfrauenrat beispielsweise sehr wichtig sind. Da geht es beispielsweise um die Einführung eines Verbandsklagerechts. Das ist wieder nicht enthalten im jetzigen Gesetzentwurf der Landesregierung, aber dringend überfällig. Wir wollen die Vertretungsbefugnis, damit Vereine und Verbände die Interessen von Betroffenen besser vertreten können. Auch das ist im Gesetz nicht geregelt. Wir wollen die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zur Erstellung von Gleichstellungsplänen, weil - Frau Stange sagte es schon - diese nur noch alle sechs Jahre erstellt werden sollen. Und, das sage ich auch ganz deutlich, ein Gleichstellungsplan sollte auch schon bei 20 statt 50 Bediensteten bei einer personalführenden Dienststelle erstellt werden. Das wäre auch eine Gleichsetzung mit dem Personalvertretungsgesetz. Warum das Gleichstellungsgesetz hier sehr viel höhere Quoren aufmacht, ist uns nicht verständlich. Frau Stange hat es schon gesagt, das Gesetz wird zur Folge haben, dass wir 134 Gleichstellungsbeauftragte weniger haben werden. Wir werden also weniger Menschen haben, die für Gleichstellung streiten. Ich sage an dieser Stelle auch noch einmal, ich freue mich über jede Frau und jeden Mann, der oder die für Gleichstellung engagiert streitet. Wir sind zudem der Meinung, dass die Gleichstellungsbeauftragte des Landes bei der Staatskanzlei angesiedelt sein sollte. Wir wollen die Regelung zur Vergabe öffentlicher Aufträge an die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen knüpfen und wir wollen keine Erhöhung der Einwohnerzahl auf 20.000 als Grenze zur Beschäftigung einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Ich sagte es eben schon, es sind 134 Gleichstellungsbeauftragte an der Zahl, die es weniger geben wird mit dem neuen Gesetz. 14 Kommunen werden künftig auf eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte verzichten müssen. Ein Hauptanliegen der Regierungsfraktionen war es ganz offensichtlich, den Änderungsantrag - da stimme ich der FDP zu - der FDP so zu übernehmen, dass Sie ihn als eigene Idee verkaufen können, nämlich dass künftig auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden können. Ich sage es noch einmal, weil es ja heute hier offenkundig besonders wichtig ist: Niemand glaubt, dass Männer dies nicht könnten, aber solange Gleichstellung nicht erreicht ist, solange die Themen, mit denen Betroffene auf Gleichstellungsbeauftragte zugehen, maßgeblich „sexuelle Diskriminierung“, „Diskriminierung am Arbeitsplatz“ oder „häusliche Gewalt“ sind, glauben wir, dass es richtig und wichtig ist, den Selbstvertre

tungsanspruch von Frauen hochzuhalten. Für diesen streiten wir und genau deshalb meinen wir auch, dass wir dem Gesetz der Landesregierung nicht zustimmen sollten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich werde das Schreiben des Landesfrauenrates hier nicht noch einmal vorlesen. Frau Pelke hat hier die entscheidenden Passagen zitiert. Ich möchte nur einen Satz noch einmal vortragen, der mir ganz wichtig scheint, der ebenfalls im Brief der Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen und des Landesfrauenrates enthalten ist. Er lautet, Zitat: „Und angesichts der aktuellen Debatte zum Thema alltäglicher Sexismus, der genauso wie in der Politik, in der Wirtschaft, in der Gesellschaft, aber auch im öffentlichen Dienst stattfindet, brauchen betroffene Frauen auch eine Frau als Ansprechpartnerin, als starke Vertreterin in einer Auseinandersetzung mit anderen Mitarbeiter/innen oder Vorgesetzten.“ Dem haben wir an dieser Stelle nichts hinzuzufügen. Eine Änderung der Koalition, das hatte ich auch im Gleichstellungsausschuss schon ausgeführt, haben wir durchaus begrüßt - leider war keine Einzelabstimmung zu Ihren Änderungsanträgen möglich -, nämlich nicht nur von Beteiligungsrechten, sondern von der Stärkung der Rechte der Beauftragten insgesamt zu sprechen für Gleichstellungsbeauftragte. Allerdings würde das nicht rechtfertigen, jetzt dem Gesetzesvorschlag von CDU und SPD in Gänze zuzustimmen. Diesen werden wir ablehnen. Warum aber schließen wir uns dem Gesetz zur Modernisierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes von der Fraktion DIE LINKE an? Es spricht konsequent von Frauenförder- statt Gleichstellungsplänen und Frauenförderung ist in der Tat immer noch dringend notwendig, das sehen wir nicht nur an den Zahlen und an der gesellschaftlichen Realität, was die Repräsentanz von Frauen anbelangt. Noch besser wäre es im Übrigen, von einem Maßnahmeplan zur Chancengleichheit zu sprechen, so wie es auch der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung vorschlägt. Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE wird nicht die Reduzierung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, sondern ihre Stärkung vorgenommen. Die Gleichstellungsbeauftragten sollen ihre Funktion im Rahmen einer vollen Stelle zu 100 Prozent ausüben können. Die Frauenförderpläne werden alle vier Jahre erstellt und der Gesetzentwurf beinhaltet zudem bessere Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung des Gesetzes. Außerdem spricht er sich in § 15 für ein Verbot sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aus, was wir auch für ausgesprochen wichtig halten, und ist umfassender in den Bereichen Bewerbungsgespräch und Auswahlverfahren. Ebenso enthält er ein Verbandsklagerecht und bindet die Auftragsvergabe an die Förderung von Frauen.

Insofern müssen wir ganz deutlich konstatieren: Das bisherige Gleichstellungsgesetz ist dem Anspruch nicht gerecht geworden und war in vielen Bereichen schlicht wirkungslos. Das hat auch die Antwort auf unsere aktuelle Kleine Anfrage gezeigt. Allerdings muss ich ganz deutlich sagen, auch der neue Gesetzentwurf wird Thüringen leider wieder die rote Laterne, nämlich das Schlusslicht verpassen, was Gleichstellung anbelangt. Das bedauern wir ausdrücklich und wir sichern hiermit noch einmal den Gleichstellungsbeauftragten und dem Landesfrauenrat unsere volle Unterstützung bei ihrer Arbeit zu. Ich finde es schade, dass die Landesregierung diese wichtigen Interessenvertretungen offenkundig nicht ernst genommen hat mit ihrer Gesetzesvorlage. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)