Ich bewerte das heute ein bisschen anders und, ich glaube, wir haben die Frage der tatsächlichen Frauenförderung damit auch ein bisschen vernachlässigt, weil die Gleichstellung kommt dann, wenn die Gegebenheiten für Frauen und Männer annähernd gleich sind. Dann können wir über Gleichstellung im Detail reden. Insofern haben wir in der Frauenförderung noch eine ganz Menge zu tun.
Nun kamen wir also zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes. Es ist viel darüber geredet worden, dass das Thema dann auch bei karnevalistischen Veranstaltungen zur Sprache kam. Sie merken auch an meiner Stimme, dass ich auch karnevalistisch engagiert bin. Ich habe einen Satz in einer Veranstaltung in Erfurt gehört, den ich jetzt abkupfere, das muss man ja heute immer sagen, wenn es ein Plagiat ist oder aufgeschrieben ist.
Das ist nicht ganz genau, es ist in Anlehnung, wenn Ihnen das recht ist. Ich meine, bei Ihnen gibt es einige Diskussionen, vielleicht weiß Herr Kemmerich den Satz auch zu bewerten, er ist des Öfteren auch bei der einen oder anderen karnevalistischen Veranstaltung. Also, ich habe bei diesem Satz, den ich Ihnen jetzt sage, mich wiedergefunden in der Frage, wie novellieren wir ein Gesetz, das an vielen Dingen nicht konkret genug gewesen ist, da fiel der Satz: Also es muss anders werden. Aber wenn es anders werden soll, muss es auch besser werden. Wenn es aber nur anders und nicht besser wird, ist es besser, es wird nicht anders.
In diesem Sinne möchte ich mich bei allen bedanken, die sich an den Anhörungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung und auch zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beteiligt haben. Es sollte schon alles unterschiedlich diskutiert werden und damit komme ich zu einigen positiven Aspekten des Gesetzes. Es sind verschiedene Dinge festgeschrieben worden, die im vorherigen Gesetz nur als Kannbestimmung, als Soll- und vielleicht also als offene Regelung festgehalten worden sind. Ich denke, es ist positiv zu bewerten, dass im neuen Gesetz bei Privatisierung und Ausgliederung sicherzustellen ist, dass die tatsächliche Gleichstellung gewährleistet bleibt. Früher war das eine Sollvorschrift.
Ich finde auch die Definierung von 40 Prozent Repräsentanz oder 40 Prozent Festschreibung der Quote für beide Geschlechter zunächst mal gut, wenn es dann festgeschrieben ist und es wird hier festgeschrieben. Die Fragen zu Führungspositionen werden definiert, auch das halte ich für einen wichtigen Punkt, weil wir da einiges noch zu tun haben.
Ich glaube schon, dass sich hier an dieser Stelle einiges entwickelt hat. Insbesondere muss ich auch sagen, bei der Diskussion war für mich ganz wichtig, dass aus diesem bisherigen Beanstandungsrecht nunmehr ein Einspruchsrecht wird, das heißt, ein Klagerecht für alle Rechte der Gleichstellungsbeauftragten eingeführt wird. Ich glaube, das verdeutlicht vieles.
Die Kritikpunkte sind vorhin schon angesprochen worden. Ich finde es auch schade, dass bei der Frauenfrage immer wieder sehr intensiv - und wir
Frauen lassen uns wahrscheinlich auch immer ganz gern darauf ein nach dem Motto, wir schaffen das alles - die Frauengleichstellungsfrage oder die Gleichstellungsfrage insgesamt sich immer orientiert an dem, was ist finanziell machbar. Ich glaube, das scheint unser Problem zu sein. Frauen haben bislang immer gesagt, egal, wie die Situation ist, ob wir noch andere Positionen mitbearbeiten müssen, ob mehrere Beauftragtenfunktionen der Frauenbeauftragten - teilweise drei - zugeordnet sind. Aber da sind die Frauen nun mal so und sagen, wir kriegen das schon irgendwie geregelt und wir schauen, dass wir es auf den Weg bringen.
Ich halte das für ein Problem. Deswegen - das sage ich ganz persönlich - hätte ich mir hier in diesem Gesetz weitergehende Regelungen gewünscht, insbesondere auch die Frage der dezidierten Budgetbeschreibung für die Frauenbeauftragten. Ein Stück ist mit der Stellvertretung bei den Gleichstellungsbeauftragten geregelt worden. Aber es muss natürlich auch klar sein, welches Budget habe ich zur Verfügung, wie kann ich meine Arbeit einteilen und wie kann ich sie dann auch tatsächlich umsetzen.
Die Reduzierung zahlenmäßig und damit die Reduzierung von Gleichstellungsbeauftragtenstellen hat Frau Stange schon dezidiert angesprochen, da kann ich mich nur anschließen.
Somit komme ich zu dem Punkt, weswegen ich dem Gesetz der Landesregierung und dem Antrag von CDU und SPD nicht zustimmen werde. Frage: Können auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden? Zu dem, wie ich es gesehen habe, habe ich vorher schon gesagt, das ist für mich keine Frage, wer sind eigentlich die besseren Menschen. Sind Männer nicht in der Lage, sich auf verschiedene Bereiche sensibel einzustellen? Das ist überhaupt nicht die Frage. Aber es ist der Punkt und da zitiere ich aus dem Schreiben des Landesfrauenrats Thüringen: „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Mit der Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes nunmehr auch zu ermöglichen, dass Männer zu Gleichstellungsbeauftragten gewählt werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt das falsche Signal. Solange Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes noch maßgeblich unterrepräsentiert sind, sie aber den überwiegenden Teil an Teilzeitbeschäftigten mit allen rentenrechtlichen Folgen bilden, benötigen weibliche Beschäftigte auch eine Interessenvertreterin, die tatsächlich ihre Interessen vertritt.“
Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Aus diesem Grund auch noch ein weiteres Zitat aus diesem Schreiben des Landesfrauenrates, das haben auch die Gleichstellungsbeauftragten sehr deutlich gemacht und darauf hingewiesen, „dass männliche
Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen keine wirksame Interessenvertretung für Frauen sein können, insbesondere nicht im Problembereich häusliche Gewalt oder sexuelle Gewalt und für Frauen mit Migrationshintergrund.“ Man sollte tatsächlich darüber nachdenken, ob zum jetzigen und zum heutigen Zeitpunkt dieses der richtige Weg ist. Ich persönlich sage, es gab im Gesetzentwurf, bevor es den Antrag im Übrigen auch von der FDP und dann von CDU und SPD gab, eine Überlegung, dass das Gesetz in einigen Jahren zu evaluieren sei und dass man dann, wenn sich die Gegebenheiten geändert haben, durchaus darüber nachdenken kann, ob es sinnvollerweise auch männliche Gleichstellungsbeauftragte geben soll. Das ist ein Punkt, dem ich mich sehr deutlich anschließen kann. Wie gesagt, ich finde immer, dass man manche Dinge dann auch ein bisschen kleinredet und einfach nur bösartig beschreibt.
Lassen Sie mich das an einem Punkt noch einmal deutlich machen. Ich habe selbst in meiner eigenen Partei, als es um die Frage Quotierung von Positionen innerhalb der SPD ging, seinerzeit viele Bewertungen, auch von Frauen gehört, die gesagt haben, das brauchen wir nicht, schaffen wir alles allein, überhaupt gar kein Thema. Ich gehöre zu dieser Frauengeneration, die vor der Quote angefangen hat. Das funktioniert natürlich alles, aber ich sage immer, die Wunden heilen, die Narben bleiben. Und es ist doch ein guter Einstieg, wenn man den danach folgenden Frauen den Weg erleichtert. Heute wird vieles anders diskutiert und viele Frauen sind dankbar dafür, dass zumindest der Einstieg etwas einfacher gewährleistet ist. Bewähren, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sich jeder sowieso in dem Amt, das er ausübt, ob Männlein oder Weiblein. Die Bewährungsfrage stellt sich für alle und auch die Qualifikationsfrage. Das wurde von uns nie in Abrede gestellt. Aber ich glaube, das, was im Vorfeld von Frauen erarbeitet worden ist, das beginnt beim Wahlrecht, das beginnt bei Gleichstellungsdiskussionen. Nicht umsonst ist mittlerweile der Frauentag über 100 Jahre alt. Das sind Wege, die geebnet worden sind für nachfolgende Generationen. Ich glaube, diejenigen, die heute sagen, es ist noch nicht die Zeit reif für männliche Gleichstellungsbeauftragte, die haben sich da ihre Gedanken gemacht und dazu stehe ich. Das heißt, im Klartext wird die SPD-Fraktion in Mehrheit dem Gesetzentwurf der Landesregierung, damit verbunden dem Änderungsantrag von SPD und CDU, zustimmen. Ich selber, und deswegen habe ich meine Rede in zwei Aspekte eingeteilt, kann aufgrund einiger Punkte, die ich hier angesprochen habe, weder dem Gesetzentwurf der Landesregierung noch dem Antrag von SPD und CDU zustimmen. Damit bin ich dann einmal wieder in einer Minderheitenposition. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, ich zitiere aus einem Lexikon: „Unter Gleichstellung versteht man die Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation von im Prinzip als gleichwertig zu behandelnden Bevölkerungsgruppen (wie Mann und Frau), unter Gleichbehandlung die Maßnahmen zur Angleichung der benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen (Behinderte, Migranten, Kinder bildungsferner Eltern) in allen Lebensbereichen. Die Begriffe umfassen die Chancengleichheit und die soziale Gerechtigkeit auf Grundlage der Menschenrechte.“
Meine Damen und Herren, zunächst der Dank an alle an dieser Diskussion Beteiligten, insbesondere auch der Dank an Frau Arenhövel und die Vorbereiter der Gesetzesinitiative. Wir werden sicherlich zu den Differenzen noch kommen, aber ich habe auch bei der Einbringung schon gesagt, es sind sehr lesenswerte, erwägenswerte Inhalte in dem Gesetz vorhanden, die - und das ist unsere grundsätzliche Kritik - aber nicht in Gesetzesform gegossen gehören, sondern die gehören in den Alltag eines jeden, der Personalverantwortung hat, der Personal zu führen hat,
ob männlich oder weiblich, Hauptsache kompetent, der in Dienststellen wirkt, der dafür Sorge zu tragen hat, dass sich Gleichstellung durchsetzt und umsetzt.
Ich will aber zunächst beginnen mit dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir folgen der Beschlussempfehlung, wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es ist auch viel gesagt worden, was man kaum kommentieren muss, nur kommentieren muss man, Frau Stange, Ihr seltsames Verständnis von Demokratie.
Es sind ausdrückliche Errungenschaften unserer Zeit, dass Mann und Frau im Grundgesetz gleich normiert sind, dass jeder den Zugang hat, auch über ein passives Wahlrecht in ein Amt zu gelangen. Herr Worm hat es relativ ausführlich gemacht, wie so eine Wahl im demokratischen Sinn funktioniert, dass nach der Bewerbung insbesondere die Mehrheit derjenigen, die wahlberechtigt sind, sich hinter diesem Vorschlag versammeln müssen. Und warum in Herrgotts Namen Sie das ablehnen, können Sie uns nicht erklären, außer mit in meinen Au
und vor allem in ausdrücklicher Ignoranz von demjenigen, was ich als Volksmeinung auch hören wollte. Wir haben viele Diskussionen erlebt. Da wurde die von der TA zitiert, das Online-Forum wurde diskutiert, Sie sind immer für Transparenz. Wenn wir sie dann herstellen und sich keiner für Ihre Meinung findet, dann lehnen Sie es ab.
Ich habe viel Verständnis auch für die Argumentation vom Landesfrauenrat, das sollten wir auch alle ernst nehmen. Das sollten, wie gesagt, diejenigen ernst nehmen, die sich mit Personalführung befassen. Aber ins Grundgesetz einzugreifen, das Grundgesetz hier zu ignorieren, das entspricht Ihrer Denke von Staatsverfassung, Staatsräson, und Gott sei Dank konnten wir diese vor 23 Jahren abwählen.
Von der Bürokratie, die hier übergestülpt wird, die in beiden Gesetzentwürfen, natürlich bei den LINKEN überbordend, aber auch leider bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung wieder geschafft wird, kann man gar nicht genug reden. Wie gesagt, Personalentwicklungspläne, Personalführung sieht das vor, und jeder, der in Ämtern wirkt und handelt, weiß auch, dass es umgesetzt wird. Warum wir das hier wieder mit einer gesetzlichen Keule einführen, liebe Vertreter der Regierung, das bleibt Ihr Geheimnis.
Noch mehr bleibt es ein Geheimnis, deshalb haben wir es noch mal zum Anlass eines Änderungsantrags gemacht, warum wir diese Bürokratie auf Selbstverwaltungskörperschaften im öffentlichen Dienst, warum wir das auf die IHK und auf die Handwerkskammern ausweiten wollen, warum das auch für Sparkassen gelten wird, dieser Eingriff ist in keinster Weise zu rechtfertigen.
Es gab auch ein Protestschreiben der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKen. Jeder, der sich die Mühe gemacht hat, die Anhörungsprotokolle zu lesen, konnte es nachlesen, deshalb verstehen wir die Überraschung zum heutigen Tag nicht. Gern können wir aber das Gesetz noch einmal in den Ausschuss zurückgeben und sehen, dass wir den Geltungsbereich des Gesetzes in dieser Art und Weise eingrenzen. Das eine habe ich ja lernen müssen, meine Damen und Herren von SPD und CDU, wenn wir einen sinnvollen Änderungsantrag stellen über das passive Wahlrecht für die Männer, der Anklang findet innerhalb der Koalition, dann
müssen Sie einen eigenen Antrag formulieren, um ihn dann gängig zu machen. Deshalb weiß ich nicht, ob wir mit dem einfachen Antrag und der einfachen Zustimmung aus Ihren Reihen diesen Makel lösen könnten und die Selbstverwaltungskörperschaften von diesem Gesetz befreien können.
Zu der Diskussion noch einmal Männer, Frauen und, Frau Rothe-Beinlich, zu Ihrer Auffassung, was Männer können und nicht können. Es war durchaus sehr beeindruckend und, Herr Augsten, ich werde nicht, wie die GRÜNEN das immer machen, Ihnen Vorhaltungen machen, wie Sie Ihr Leben zu führen haben, wie Sie Ihre Ausschusstätigkeit organisieren, machen Sie das alle selber. Man muss das mal coram publico sagen, wieweit denn das Zutrauen zu den männlichen Fähigkeiten geht. Als wir in die Endphase der Diskussion um diese Gesetze eingetreten sind, hat Frau Rothe-Beinlich - obwohl Herr Augsten mit anwesend war, auch in meinen Augen in geistig-körperlich bester Verfassung - das Wort ergriffen.
Das weiß ich nicht, Herr Augsten. Aber es ist durchaus beachtlich, dass Ihnen dann innerhalb der Fraktion nicht zugetraut wird, die Sachen der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selber zu vertreten; da wird Ihnen das Wort genommen.
Ich habe es deshalb an den Anfang meiner Rede gestellt: Was ist Gleichstellung? Was ist - auch bei der Debatte, die wir gerade in Deutschland breit führen - Sexismus? Sexismus ist durchaus auch der ewige Spruch „Das könnt ihr Männer nicht“,