Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, damit ist der Weg frei für einen wesentlichen Baustein im Gesamtgebilde der Energiewende im Freistaat Thüringen.
Mit der Rekommunalisierung des größten Thüringer Regionalversorgers haben aber nicht nur unsere Städte und Gemeinden ein großes Projekt zu seinem Abschluss gebracht, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur energetischen Stabilität des Freistaats geleistet. Gleichwohl sind bis zum Abschluss der gesamten Transaktion noch einige Punkte abzuarbeiten. Nachdem das Landesverwaltungsamt bereits im vergangenen Jahr die Verbandssatzung sowie den Gesamtbetrag der Kreditaufnahme der Haushaltssatzungen 2012 und 2013 genehmigt hat, stehen noch folgende rechtsaufsichtliche Genehmigungen aus: Zum einen die unternehmensrechtliche Genehmigung der Beteiligung des Zweckverbandes an der E.ON Thüringer Energie AG gemäß dem am 28. Dezember 2012 beschlossenen und durch die Verbandsversammlung des KET am 5. Februar 2013 beschlossenen Aktienkaufvertrags, ferner eine weitere unternehmensrechtliche Genehmigung der Beteiligung des KET an der KEBT AG mittels Übertragung der KEBT-Anteile auf den Zweckverband sowie - auch sehr wichtig - die Genehmigungen der Aufnahme der Einzelkredite gemäß dem Genehmigungsbescheid zu den Haushaltssatzungen.
Wie ich Ihnen bereits dargelegt habe, sieht das Thüringer Landesverwaltungsamt im Ergebnis seiner Prüfung den Ankauf der ETE-Aktien durch den Zweckverband grundsätzlich als genehmigungsfähig an. Neben der am 5. Februar 2013 erfolgten Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des KET muss aber auch die Hauptversammlung der KEBT AG der Aktienübertragung auf den Zweckverband noch zustimmen. Diese findet morgen, das wurde ja eben schon gesagt, statt.
Nach der Berichterstattung. Auch wird der Zweckverband an diesem Tag noch zu einer weiteren Verbandsversammlung zusammenkommen, erst im Anschluss können durch das Landesverwaltungsamt die noch ausstehenden rechtsaufsichtlichen Genehmigungen erteilt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP spricht in den Fragen 24 bis 26 eine Korruptionsprüfung an. Auch in der Presse war im Zusammenhang mit der geplanten Rekommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG von einem Bericht des Antikorruptionsbeauftragten des Thüringer Innenministeriums zu lesen. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang: Es gab und es gibt keine Hinweise auf ein Fehlverhalten eines mit dem Genehmigungsverfahren befassten Landesbediensteten. Auch aus der Vorlage lassen sich keine Anhaltspunkte für dienst- und/oder strafrechtlich relevante Handlungen von Bediensteten des Geschäftsbereichs des Thüringer Innenministeriums entnehmen. Damit sich auch die Mitglieder des Innenausschusses ein Bild über den Inhalt des Berichts machen konnten, hat Herr Innenminister Geibert über diesen in der Sitzung des Innenausschusses am 18. Januar 2013 ausführlich berichtet und ihnen die Möglichkeit der Einsichtnahme gegeben. Auch die Mitglieder der Landesregierung wurden vom Innenminister hierüber bereits in der Kabinettsitzung am 22. Januar 2013 umfassend informiert. Darüber hinaus habe ich gleich zu Beginn dieses Jahres die Vorlage der Leiterin der Projektgruppe zur Verfügung gestellt. Diese hat den Bericht in der ersten Januarwoche dem Vizepräsidenten des Thüringer Landesverwaltungsamts mit der Bitte um vertrauliche Kenntnisnahme sowie Information des für die Genehmigungsverfahren zuständigen Referatsleiters übermittelt. Das Landesverwaltungsamt wurde ausdrücklich gebeten, sozialund kommunalaufsichtlich relevanten Fragen, die noch offen sind, im weiteren Verfahren nachzugehen. Damit, denke ich, ist diese Thematik erledigt.
Mit der Gründung des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen und den daraus folgenden Schritten wurde bereits ein großes Stück des Weges hin zum kommunalen Mehrheitserwerb an der E.ON Thüringer Energie AG zurückgelegt. Nun heißt es aber auch, diesen eingeschlagenen Weg konsequent zum Abschluss zu bringen. Ich bin überzeugt davon, dass dies der kommunalen Seite morgen auch gelingen kann. Die Landesregierung wird die Kommunen dabei weiterhin verantwortungsvoll begleiten und unterstützen. Ich sehe es nicht nur als eine Chance, sondern vielmehr als Verpflichtung an, durch eine starke örtliche Energieversorgung nachhaltig und vor allem zukunftsorientiert die Energiewende im Freistaat Thüringen mitzugestalten. Der kommunale Mehrheitserwerb an der E.ON Thüringer Energie AG bringt uns die
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, es wäre einfacher gewesen, Sie hätten sie vorhin zugelassen, denn jetzt müssen Sie mal blättern. Es muss irgendwo zwischen Seite 15 und 18 gewesen sein, glaube ich.
Ich hatte eine Stelle nicht richtig verstanden, deswegen wollte ich nachfragen, weil es jetzt nach 12, 14 Stunden Plenum ein bisschen schwierig ist und es sich die Abgeordneten ja nicht so leicht machen wie die Mitglieder der Kommission, die Sie erwähnt haben, die einfach durch Abwesenheit glänzen bei dem Thema. Sie hatten erwähnt, welche Genehmigungen für Kredite noch ausstehen. Den Passus würde ich gern noch mal hören, das habe ich nicht mehr richtig mitgeschnitten.
Das sage ich Ihnen natürlich gerne. Ich habe zunächst mal darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzungen 2012/2013 mit dem Gesamtkreditrahmen genehmigt wurden und jetzt geht es noch um die Genehmigung der Einzelkredite.
Vielen Dank. Sie sagten eben, das Kabinett hat grundsätzlich dem Verfahren zugestimmt. Wie würden Sie „grundsätzlich“ definieren?
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Herr Rame- low, wenn du dann Minister bist, kannst du solche Fragen beantworten, jetzt macht das der Staatssekretär.)
Also zunächst habe ich gesagt, dass das Landesverwaltungsamt die Transaktion als grundsätzlich genehmigungsfähig ansieht. Das Kabinett wie vorher auch die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich intensiv mit der Thematik befasst, die Unterlagen gesehen, die Unternehmensbewertung gesehen und sie haben sich dieser Bewertung angeschlossen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Staatssekretär hat schon die 28 Fragen sehr formalistisch dargestellt, womit mir die Möglichkeit gegeben ist, noch mal auf das Thema zurückzukommen, worüber wir uns hier eigentlich unterhalten.
In den 90er-Jahren wurde in einem Hype, der für mich und für viele andere innerhalb der SPD-Fraktion damals schon unverständlich war, darauf gesetzt, einiges in diesem Bereich in private Hände gegeben, im festen Glauben, dem Sie offensichtlich immer noch anhängen, meine Damen und Herren von der FDP, dass der Markt immer alles besser regeln kann als die öffentliche Hand. Was haben wir dadurch erreicht? Wichtige Einnahmequellen für die kommunale Familie und für die öffentliche Hand wurden aufgegeben.
Was haben wir noch erreicht? Verantwortung und Einfluss von Staat und Gesellschaft auf die Fragen von Daseinsvorsorge wurden abgegeben und die naheliegende Frage, warum sich etwas in privatrechtlicher Hand rechnet, in öffentlicher Hand aber nicht rechnen kann, die wurde nie in irgendeiner Form beantwortet. Die Ergebnisse liegen auf der Hand. Der öffentlichen Hand fehlen Mittel, die Verbraucherpreise sind trotz der Markteffekte nicht gesunken, sondern gestiegen, 50 Prozent der Verbraucher sind immer noch im Grundversorgungstarif. Am Ende hat sich für den Bürger, für den Ver
braucher nichts zum Positiven verändert. Verändert hat sich lediglich die Finanzlage der öffentlichen Hand und der Einfluss, den Politik und Gesellschaft auf diese wichtigen Fragen hat.
Die Energiewende - Herr Kollege Barth hören Sie zu, Sie können da was lernen an der Stelle - hat den Markt auch für die Energiekonzerne massiv verändert.
Das ist nun mal so, nachdem E.ON trotz rot-grünem Atomkompromiss seit ihrer Gründung im Jahr 2000, 11 Jahre satte Gewinne eingefahren hat, brachte u.a. die Abschaltung von Isar 1 und von Unterweser Verluste von 2,2 Mrd. €.
Das Ergebnis ist, E.ON fehlen Mittel und um diese Mittel an liquiden Mitteln wiederherzustellen, wird dieser Weg gegangen. Das gibt uns eine Chance, diese Fehlentwicklung und diese Fehlentscheidungen aus den 90er-Jahren wieder zurückzuführen auf eine vernünftige Situation.
Und das muss auch die FDP erkennen, dass wichtige Fragen der Daseinsvorsorge hier in Thüringen entschieden werden, nicht in Nordrhein-Westfalen. Das ist nämlich der Unterschied