Protocol of the Session on February 14, 2013

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und hoffentlich viele Thüringer Bürger und Bürgerinnen am Internet, ja, morgen um 10.00 Uhr ist es so weit. Wenn nicht noch Schneeeinfall oder Ähnliches dazwischenkommen, findet morgen um 10.00 Uhr hier in Erfurt die Hauptversammlung der KEBT statt, wo beschlossen werden soll,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die könnt selbst ihr nicht mehr verhindern.)

dass die Aktien an der E.ON Thüringen - Wetter kann schon etwas verhindern, Herr Kuschel,

(Beifall CDU, DIE LINKE)

bleiben Sie mal ruhig, bleiben Sie ganz entspannt -, wo die Aktionäre ihre Aktien, die sie bis jetzt halten ohne eine Verschuldung

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Ihr Ziel.)

gegen sich stehen zu haben, wo sie ihre Aktien übertragen sollen auf den neu gegründeten Zweckverband KET. Vieles haben wir bis jetzt noch nicht erfahren, deshalb haben wir diesen umfangreichen Fragenkatalog gestellt, den wir fast täglich erweitern können, denn täglich gibt es neue Kuriositäten, um eine Entscheidung, die eigentlich nur einem Gesetz zu folgen hat, nämlich einer strengen Ökonomie, ob dieses Geschäft sich rechnen kann, zu welchen Konditionen es sich rechnen kann oder eben nicht. Herr Kollege Fiedler, auch wenn Sie sich sehr über den Tagesordnungspunkt freuen, ich freue mich auch und Herr Kollege Blechschmidt ist auch da, da können wir noch einmal hadern,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ich komme ja noch.)

wie sich denn so eine Bilanz zusammensetzt, wie man Bilanzkennziffern auseinandernimmt, Herr Blechschmidt. Da werden Sie gleich gerne noch einmal aufklären können. Wir sind gespannt, was wir erfahren von der Landesregierung und noch mehr sind wir gespannt, was wir mal wieder nicht erfahren. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung hat das Wort Herr Staatssekretär Rieder, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst, Herr Kemmerich, Sie werden unglaublich viel erfahren. Aber trotzdem versuche ich natürlich, das alles auf den Punkt zu bringen. Die Rekommunalisierung der E.ON Thüringen Energie AG ist zweifellos sowohl für die Kommunen als auch für das Land selbst ein einmaliger Vorgang, ein Projekt, welches die Gelegenheit bietet, aktiv die Energiewende hin zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Energieerzeugung im Freistaat Thüringen zu gestalten, und

(Beifall DIE LINKE)

ein Projekt, welches exemplarisch die Stärke, Entschlusskraft, aber auch die Handlungsmöglichkeiten eines der Hauptpfeiler unseres verfassungsrechtlichen Systems, den Kommunen, symbolisiert. Ihrer Handlungsbereitschaft ist es letztendlich zu

verdanken, dass wir nach nunmehr mehrmonatiger Vorbereitungs- und Beratungsphase ein Stadium erreicht haben, welches uns in Kürze womöglich in die glückliche Lage versetzen wird, den größten Energieversorger im Freistaat Thüringen in kommunale Hände zurückzuführen. Die durch die kommunale Seite erfolgreich vorangetriebenen Verhandlungen mit dem Mutterkonzern, der E.ON Energie AG, den Ausfluss dieser kommunalen Stärke und des hiermit verbundenen Selbstvertrauens. Die erreichten Verhandlungsergebnisse entspringen ureigenen kommunalen Bedürfnissen, die aus einer der Kernaufgaben kommunaler Daseinsvorsorge der örtlichen Energieversorgung resultieren. In diesem Zusammenhang dürfen wir aber eines nicht vergessen: Jegliches Engagement der Kommunen bezieht sich auf den eigenen Wirkungskreis. Es soll in erster Linie den kommunalen Interessen und Bedürfnissen gerecht werden, denn diese müssen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverantwortung entscheiden, wie sie die Gewichtung, aber auch die Ausgestaltung der jeweiligen kommunalen Projekte im Gesamtkontext setzen. Diese verfassungsrechtlich gegebene Selbstverwaltungshoheit findet auch in den zwischen der kommunalen Seite und der E.ON Energie AG getroffenen Vereinbarungen ihren Niederschlag. Somit ist aber auch klar, dass wir hierbei eine maßgebliche Grenze nicht verwischen dürfen, und zwar die Grenze zwischen Recht und Zweckmäßigkeit, eine Trennlinie, welche die Sphären zwischen Aufsicht, offensichtlicher Kontrolle und kommunaler Selbstverwaltungshoheit klar voneinander abgrenzt.

Natürlich steht es dabei außer Frage, dass in diesem Zusammenhang keinerlei mit dem geltenden Recht und Gesetz unvereinbare Risiken seitens der Kommunen oder letztlich des Landes eingegangen werden dürfen. Doch liegen die Zweckmäßigkeitserwägungen nicht bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, sondern bei den Kommunen als Ausfluss ihrer kommunalen Selbstverantwortung. Diese müssen durch schlüssige und nachvollziehbare Argumentationen sowie Vorlage der entsprechend begründeten Unterlagen dafür Sorge tragen, dass die Genehmigungsbehörde in die Lage versetzt wird, ihre rechtsaufsichtliche Prüfung durchzuführen.

Der Rechtsaufsichtsbehörde kommt in diesem Zusammenhang neben ihrer eigentlichen Rolle als Aufsichtsbehörde beratende und unterstützende Funktion zu. Dies bedeutet aber auch, dass die Aufsichtsbehörde zwar Hinweise und Anregungen geben darf, dass Zweckmäßigkeitserwägungen jedoch Sache der Kommunen bleiben müssen. So sind und müssen Fragen des Wie oder Warum stets Ausfluss der Letztentscheidungsbefugnisse auf kommunaler Ebene bleiben. Erst nachdem diese sich durch ihre Gremien nach außen positioniert hat, trifft dieser Sachverhalt in die Beurteilungs

sphäre der zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese beurteilt den Sachverhalt dann anhand der ihr vorgelegten Daten und Unterlagen auf Rechtmäßigkeit.

Doch, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, natürlich ist sich die Landesregierung sehr wohl auch der Bedeutung und Dimension dieses einmaligen Projekts bewusst. Auch wissen wir um die Verantwortung, die nicht nur auf den Schultern der eigentlichen kommunalen Protagonisten, sondern auch auf den Schultern der zuständigen Genehmigungsbehörde lastet. Daher war es nicht nur Innenminister Geibert, sondern der gesamten Landesregierung ein Bedürfnis und Anliegen, die Kommunen bereits frühzeitig auf dem Weg zur Rekommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG zu begleiten.

(Beifall DIE LINKE)

Daher hat das Innenministerium die Aufgabe der Rechtsaufsichtsbehörde nicht nur als bloße Genehmigungsbehörde gesehen, sondern vielmehr auch als eine den Kommunen zur Seite stehende, beratende Instanz. Seit dem Beginn dieser Diskussion wurden die Kommunen deshalb vom Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungsbehörde beraten, das durch die Projektgruppe beim Thüringer Innenministerium unterstützt wurde. Die Projektgruppe hatte Innenminister Geibert bereits frühzeitig, im August des letzten Jahres, ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe bestand und besteht weiterhin darin, die kommunale Seite sowie die Genehmigungsbehörde in Rechtsfragen zu beraten und die Koordinierung des Projekts im Ganzen zu begleiten. So wurde auch durch die zahlreichen Sitzungen der Projektgruppe in den letzten Monaten ein wesentlicher Beitrag zum derzeitigen Verfahrensstand geleistet.

Ferner hat die Landesregierung sofort nach Bekanntwerden der kommunalen Pläne entschieden, mittels einer vom Kabinett eingesetzten Ministerarbeitsgruppe das weitere Verfahren zu begleiten. Dieser gehören neben der Chefin der Staatskanzlei alle zuständigen Ressorts, also der Wirtschaftsminister, der Finanzminister und natürlich auch der Innenminister, an.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: So natürlich ist das nicht, da gibt es ganz andere Kom- missionen.)

Die Vielzahl der sowohl auf Minister- als auch Arbeitsebenen geführten Gespräche ist ebenso Ausdruck der den Kommunen angebotenen Beratung und Unterstützung. Darüber hinaus hat sich das Landesverwaltungsamt auch externen Sachverstands bedient. So wurde - jetzt hören Sie zu - zur Unterstützung der rechtsaufsichtlichen Prüfung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE beauftragt, die durch die Wirtschaftsprü

(Staatssekretär Rieder)

fungsgesellschaft Ernst & Young erstellte Unternehmensbewertung der E.ON Thüringer Energie einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und ergänzend zur Prüfung durch das Landesverwaltungsamt eine Bewertung mit Blick auf die noch zu prüfenden Genehmigungstatbestände vorzunehmen. Zudem hat das Thüringer Wirtschaftsministerium eine zusätzliche Bewertung durch die Thüringer Aufbaubank veranlasst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten bei der Diskussion über die Rekommunalisierung der E.ON Thüringer Energie AG aber einen weiteren entscheidenden Fakt nicht außer Acht lassen, einen Fakt, der häufig verkannt oder zum Teil unterschlagen wird, jedenfalls im Antrag der FDPFraktion zu kurz kommt. Die Kommunen wissen, was sie tun und woran sie sich beteiligen. Sie benötigen keine bevormundenden und besserwisserischen Äußerungen.

(Beifall DIE LINKE)

Auch agieren sie nicht blauäugig oder naiv, denn wer, wenn nicht sie, haben Kenntnis über das zu erwerbende Unternehmen. Wer, wenn nicht sie, haben Kenntnis über den Markt der Energieversorgung in Thüringen und wer, wenn nicht sie, haben Einblick in die Unternehmensstruktur des Regionalversorgers ETE, denn unsere Kommunen sind bereits seit Jahren an diesem Unternehmen beteiligt. Sie betätigen sich bereits auf dem Energiemarkt und sie sind auch mit den Risiken, aber natürlich genauso mit den Chancen dieses Unternehmens vertraut. Kurzum, die Gemeinden und Städte beteiligen sich nicht an einem ihnen völlig unbekannten Unternehmen, Start up oder irgendetwas dergleichen, über dessen Erfolgsaussichten sie nur eine vage Prognose treffen könnten. Nein, sie stocken lediglich ihre bereits vorhandene Beteiligung auf.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: 1 Mrd. €.)

Unsere Kommunen sind also sehr wohl in der Lage, die Erfolgsaussichten dieses Unternehmens korrekt und verantwortungsvoll zu bewerten.

(Beifall Abg. Fiedler, CDU)

Zudem können sie hierbei auf die durch die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young erstellte Unternehmensbewertung zurückgreifen. Dieses nach den Regeln über das anerkannte Verfahren zur Unternehmensbewertung erstellte Gutachten wird zudem nochmals, ich habe das schon gesagt, durch den Sachverständigen des Thüringer Landesverwaltungsamts einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Doch trotz aller Beratungen und Unterstützung, die den Kommunen vonseiten der Landesregierung in den letzten Monaten zuteil geworden ist, darf man ein wesentliches Faktum nicht vergessen, und zwar jenes, dass trotz aller aufsichtlichen Mühen das Projekt nach wie vor

Ausfluss kommunaler Entscheidungen ist. Es verbietet sich seitens der Rechtsaufsichtsbehörden, in dieses hohe verfassungsrechtliche Gut der kommunalen Selbstverwaltungshoheit einzugreifen.

(Beifall DIE LINKE)

Fragen des Zweckes, der Ausgestaltung und der zwischen Vertragsparteien ausgehandelten Vereinbarungen gehören allein zur Interessenssphäre der Kommunen. Insofern steht es mir auch nicht zu, auf alle der durch die Fraktion der FDP aufgeworfenen Einzelfragen näher einzugehen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Eine oder zwei hätten schon gereicht.)

Denn diese betreffen vielmals auch solche des eigenen Wirkungskreises der Kommunen oder beleuchten deren Zweckmäßigkeitserwägungen. Darüber hinaus wenden sie sich auch der Verkäuferseite zu oder erfragen Geschäftsgeheimnisse. Exemplarisch hierfür möchte ich auf die Fragestellungen 1, 7 und 11 hinweisen.

Gleichwohl möchte ich im Interesse einer größtmöglichen Transparenz versuchen, Ihnen ein möglichst vollständiges Bild über das bisherige Prüfungs- und Genehmigungsverfahren zu geben.

Im Einzelnen: Die E.ON Energie AG hat mit Pressemitteilung vom 4. Juni 2012 angekündigt, das Regionalversorgungsgeschäft in Deutschland künftig auf den viertgrößten Regionalversorger zu konzentrieren. Im Zuge dieser Konzentration hat E.ON Gespräche mit den kommunalen Partnern über eine Veräußerung der von E.ON an der E.ON Thüringer Energie gehaltenen Aktien aufgenommen. Nach Kenntnis der Landesregierung hält E.ON 1.568.143 Aktien an der Gesellschaft, das entspricht einer Beteiligung von ca. 53 Prozent. Die kommunale Seite hielt bislang insgesamt 47 Prozent der ETE-Aktien, wobei allein auf die Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft, abgekürzt KEBT AG, 36 Prozent dieser Aktien entfielen. Die KEBT AG hat auf ihrer Hauptversammlung am 18. Juli 2012 beschlossen, die Organe der KEBT AG und Herrn Wirtschaftsprüfer Klemens Bellefontaine zu bevollmächtigen, die Verhandlungen für eine Übernahme der ETE-Aktien zu führen. Zudem ermächtigen die Aktionäre per Grundsatzbeschluss die KEBT AG für einen möglichen Erwerb von Aktien an der E.ON Thüringer Energie einem Energiezweckverband beizutreten. Nach Kenntnis der Landesregierung ließ sich die kommunale Seite zur Sicherstellung eines reibungslosen Übernahmeprozesses während der gesamten Verhandlungen sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht beraten. Nach einem intensiven Abstimmungs- und Prüfungsprozess hat sich die kommunale Seite entschieden, die von E.ON zum Verkauf angebotenen ETE-Aktien im Rahmen eines Zweckverbandsmodells zu erwerben. Gemeinden,

(Staatssekretär Rieder)

die Anteile an der KEBT halten, sollen Mitglied des Zweckverbandes werden und ihre Aktien an der KEBT in den Zweckverband einbringen. Der Zweckverband wird somit Anteilseigner an der KEBT AG und über diese mittelbar Anteilseigner an der ETE. Darüber hinaus erwirbt er die von der E.ON Energie AG an der ETE gehaltenen Aktien.

Die Finanzierung erfolgt über Kommunaldarlehen. Die Rückzahlung der Darlehen soll aus den Dividendenausschüttungen der ETE an den kommunalen Energiezweckverband Thüringen erfolgen. Das Finanzierungs- und Sicherungskonzept des Zweckverbandes sieht ein mehrstufiges Verfahren vor. So berücksichtigt das Finanzierungsmodell bereits Sicherheitsabschläge bei den für die Refinanzierung benötigten Dividendenausschüttungen. Diese sollen die Rückzahlungen der durch den Verband aufgenommenen Einzeldarlehen sichern. Sollten die Ausschüttungen entgegen der getroffenen Prognoseentscheidungen für den zu bedienenden Kapitaldienst nicht ausreichen, bestünde ferner die Möglichkeit der Veräußerung der erworbenen Aktienanteile. Erst danach würden die Mitgliedskommunen subsidiär zu Verbandsumlagen herangezogen werden. Ob ein nennenswertes Umlagerisiko besteht, wird das Thüringer Landesverwaltungsamt im Rahmen seiner Prüfung berücksichtigen.

Die Satzung des Zweckverbandes, die im Vorfeld Gegenstand von Beratungen zwischen Innenministerium, Landesverwaltungsamt und der kommunalen Seite war, wurde durch die Städte Weimar, Langewiesen, Bleicherode, Hildburghausen und Bad Sulza als Gründungsmitglieder beschlossen, durch das Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 9. November 2012 genehmigt und zusammen mit der Genehmigung am 19. November 2012 im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht. Der Zweckverband ist somit am 20. November 2012 entstanden.

In der Verbandsversammlung vom 14. Dezember 2012 entschieden die Verbandsräte über die Neuaufnahme weiterer Zweckverbandsmitglieder sowie eine entsprechende Änderungssatzung. Das Landesverwaltungsamt hat diese erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des KEBT am 19. Dezember 2012 genehmigt. Die Änderungssatzung wurde am 24. Dezember 2012 im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht und ist am 25. Dezember 2012 in Kraft getreten. Zum 25. Dezember waren danach 398 Städte und Gemeinden Mitglied des Zweckverbandes; aufgrund der zum Jahreswechsel wirksam gewordenen Gemeindefusion ist aktuell von 393 Mitgliedsgemeinden auszugehen. Aufgrund dieser hohen Mitgliederzahl möchte ich, wie eigentlich im vorliegenden Antrag vorgesehen, von einer Benennung der Mitgliedsgemeinden absehen und auf den Sonderdruck des Thüringer Staatsanzeigers vom 24. Dezember 2012 verweisen.

Wie bereits eingangs erwähnt, hat das Landesverwaltungsamt bei der Prüfung dieses äußerst komplexen Sachverhalts externen Sachverstand hinzugezogen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE wurde durch das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Schreiben vom 9. November 2012 als unabhängige Sachverständige beauftragt, die durch die Gesellschaft Ernst & Young erstellte neutrale Unternehmensbewertung der ETE einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und ergänzend zur Prüfung durch das Landesverwaltungsamt eine Bewertung mit Blick auf die zu prüfenden Genehmigungstatbestände vorzunehmen. Hierbei wurde insbesondere die Frage beleuchtet, ob die durch den Zweckverband vorgelegten Entwürfe der Haushaltssatzungen 2012 und 2013 mit einem Gesamtkreditvolumen für die Investitionsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 948 Mio. € mit den Vorschriften des kommunalen Haushaltsrechts im Freistaat Thüringen im Einklang stehen. Das Landesverwaltungsamt hat am 21. Dezember 2012 die Haushaltspläne 2012 und 2013 unter dem Vorbehalt der Einzelkreditgenehmigung genehmigt. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung und der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger erfolgte am 27. Dezember 2012. Einen Tag später, am 28. Dezember 2012, erfolgte die Unterzeichnung des Aktienkaufvertrages. Dieser wird derzeit vom Landesverwaltungsamt mit Blick auf die rechtsaufsichtliche Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Da der unterzeichnete Kaufvertrag in einzelnen Punkten von dem bei der Beschlussfassung vorliegenden Entwurf abweicht, wurde eine weitere Beschlussfassung des Zweckverbandes erforderlich. Wie Sie der aktuellen Presseberichterstattung entnehmen konnten, fand diese am 5. Februar 2013 statt. In dieser hat sich der Verband positiv für den Kauf der noch vom Mutterkonzern gehaltenen Aktienanteile entschieden. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich die in der Begründung des Antrags der Fraktion der FDP aufgestellte Behauptung zurückweisen, wonach das Landesverwaltungsamt dem Kauf durch den KET zustimmen muss, obwohl viele Fragen im Rahmen des Verkaufs und der finanziellen Risiken immer noch ungeklärt sind.

Auch die nunmehr geänderten Vertragsunterlagen wurden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF zur Verfügung gestellt und um entsprechende Ergänzung des Gutachtens gebeten. Auch hat sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Kabinettsitzung am 5. Februar 2013 ausführlich mit dem Thema des kommunalen Mehrheitserwerbs an der E.ON Thüringer Energie beschäftigt. Aufbauend auf meinen Bericht, auf den Bericht des Innenministers wurde dem Kabinett die Sach- und Rechtslage erörtert sowie die Einschätzung der zuständigen Genehmigungsbehörde, des Thüringer Landesverwaltungsamts, referiert. Dieses hält nach eingehender rechtlicher Prüfung die Transaktion für grundsätz

(Staatssekretär Rieder)

lich genehmigungsfähig. Dieser Einschätzung hat sich das Kabinett angeschlossen.

(Beifall DIE LINKE)