Protocol of the Session on February 14, 2013

(Beifall DIE LINKE)

Die zur unabhängigen Ombudsstelle umgestaltete Funktion der Bürgerbeauftragten könnte und sollte sehr aktiv und im Sinne der bestmöglichen Wahrung der Bürgerinteressen dienen und anstehende und dringend notwendige Prozesse kritisch begleiten. Die erweiterten Kompetenzen, wie zum Beispiel das neue Beanstandungsrecht bei festgestellten Mängeln im Verwaltungshandeln zum Beispiel, ein solcher wirksamer Baustein einer kritischen Begleitung des Umbauprozesses der Verwaltungsstrukturen sind ein Beispiel dazu. Ein solches Beanstandungsrecht ist dabei vielleicht für die Funktion der Bürgerbeauftragten neu, aber es hat sich schon an anderer Stelle, nämlich im Rahmen der Kompetenzen des Landesdatenschutzbeauftragten, seit Jahren bewährt. Der Gesetzentwurf sieht auch

(Abg. Schubert)

vor, dass die Bürgerbeauftragte mehr Eigeninitiative entfalten könnte und soll und dazu auch besser in Informationszusammenhänge der Behörden und Ministerien eingebunden wird. Bei Gesetzgebungsverfahren, zu Verordnungen, aber auch zu anderen Verwaltungsvorhaben soll die Bürgerbeauftragte auf eigene Veranlassung Stellung nehmen können. So könnten Einschätzungen zur Sinnhaftigkeit und mögliche Auswirkungen von Strukturveränderungen der Verwaltung auf die Menschen in Thüringen wichtige Beiträge zur Meinungsbildung sein.

Auch bei der sicher komplizierten Entscheidungsfindung in Sachen Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform könnte die Bürgerbeauftragte eine moderierende Rolle einnehmen. Sie könnte die Fragen nach der Notwendigkeit eines Netzes von Bürgerservicestellen vor Ort oder auch die Frage, wie das Angebot von Bürgersprechstunden gestaltet sein muss und ob es Fahrdienste dahin geben sollte, aufnehmen und zum Diskurs beitragen.

Das alles sind Gesichtspunkte, wenn bei Weitem auch nicht die einzigen, die nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE betrachtet und geklärt werden müssen, denn auch bei größeren Verwaltungseinheiten muss Bürgernähe der Verwaltung gewährleistet werden.

(Beifall DIE LINKE)

Nicht selten ergeben sich aus Einzelfällen Anhaltspunkte auf Missstände und Versäumnisse der Verwaltung. Hier können wir über diesen Fall hinausreichende Veränderungen vornehmen. Auch die Verwendung einer verständlicheren und klaren Sprache und Schreibweise in der Thüringer Verwaltung könnte bzw. sollte die Bürgerbeauftragte in Zukunft vorantreiben. In Fällen wie der zu Unrecht weggelassenen Rechtsbehelfsbelehrung oder den für den Empfänger unverständlichen Bescheid sollte sie als Bürgerbeauftragte in Zukunft Beanstandungen aussprechen können. Das hat den Vorteil, dass so für eine Vielzahl von Fällen und Betroffenen Verbesserungen erreicht werden können. Das erhöht ganz erheblich die Wirksamkeit der Bürgerbeauftragten im Vergleich zur auf jeden Fall ebenfalls wichtigen Unterstützung im Einzelfall. Zu Aufgaben dieser Ombudsfunktion soll in Zukunft auch eine deutlich aktivere, eigenständigere Informations- und Öffentlichkeitsarbeit gehören. Das könnte durchaus auch als ein Beitrag für besseren Verbraucherschutz im weiteren Sinne verstanden werden. So könnte sie in Zukunft für einen leicht zugänglichen, allgemeinverständlichen und aktuellen Informationsdienst bzw. eine entsprechende Informationsseite verantwortlich zeichnen. Mit diesen könnte über wichtige Rechtsänderungen und ihre praktischen Auswirkungen auf die Menschen und den Alltag in Thüringen informiert werden. Eingeschlossen sein soll darin auch, was Betroffene tun müssen, um sich gegebenenfalls gegen den Verlust

von Rechten oder Ähnlichem zu schützen. Ich möchte die Bürgerbeauftragte jetzt nicht zur heimlichen Thüringer Verbraucherschutzbeauftragten umdefinieren, doch richtig ist auch, solange trotz steigender Bedeutung dieses Themen- und Problemfeldes die Verbraucherschutzstrukturen in Thüringen eher demontiert als gestärkt werden, könnte und sollte die Bürgerbeauftragte sich auch um solche Fragen kümmern und für öffentliche Informationen sorgen. Als Beispiel sei hier nur das gerade für sozial Schlechtergestellte wichtige Problem des Pfändungsschutzkontos genannt. Informationen und Unterstützung sollten aber auch in Form von Anhörungen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Sie haben dazu schon in der vergangenen Diskussion gesprochen. So könnten dann Betroffene und Fachleute zusammengebracht und gemeinsam nach Lösungen über Einzelfälle hinaus gesucht werden.

Nun können Sie, meine Damen und Herren, die dem Modell Ombudsstellen kritisch gegenüberstehen, einwenden, wir brauchen eine solche Korrekturstelle nicht. Sie hatten in ähnlicher Art und Weise diskutiert. Die Verwaltung arbeitet doch gar nicht so schlecht, im Gegenteil. Auch Befürchtungen mit Blick auf die Verwaltungs- und Funktionalreform sind viel zu pessimistisch. Hier möchte DIE LINKE sehr deutlich auf leider nur zu bekannte praktische Erfahrungen mit schon erfolgten Verwaltungsumbaumaßnahmen in Thüringen verweisen. Das Stichwort heißt hier „Kommunalisierung“. So hat zum Beispiel die Kommunalisierung von Verwaltungsstrukturen im Bereich des Schwerbehindertenrechts zu erheblichen Problemen, zu Wartezeiten geführt, die wir so nicht hinnehmen können.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn es schon bei solch überschaubaren Fällen der Umstrukturierung zu Problemen gekommen ist, warum soll diese Gefahr geringer sein bei dem viel umfassenderen Projekt, das jetzt diskutiert wird. Insofern wäre die Ombudsstelle eine Korrekturfunktion der Einzelfallbearbeitung. Das wäre sehr wichtig. Die Einzelfallbearbeitung soll aber nicht gänzlich wegfallen. Um eine klare Aufgabenzuordnung im Verhältnis zum Petitionsausschuss zu sichern, wird für die Zuordnung dieser Einzelfälle ein Wahlrecht der Betroffenen installiert. Das hatte ich bereits in meinen vorigen Überlegungen ausgeführt.

Die Fraktion DIE LINKE hält es angesichts des auf uns zukommenden Endes der laufenden Amtsperiode für notwendig und richtig, dass bereits im Vorfeld darüber diskutiert wird, wie die Stelle der Bürgerbeauftragten ausgefüllt wird. Deswegen - das hatte meine Kollegin Sedlacik schon gesagt - dieser Gesetzentwurf an dieser Stelle. Wir beantragen deshalb die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss federführend sowie den Petitionsausschuss und hoffen,

dass wir dennoch eine Mehrheit finden, die diesem Gesetz stattgibt. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Skibbe. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie beantragen, Ihren Entwurf des Gesetzes an den Petitionsausschuss zur weiteren Beratung zu überweisen? Dann beschließen wir jetzt über den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs an...

(Zuruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Und Justiz- und Verfassungsausschuss.)

Sie haben Justiz- und Verfassungsausschuss und Petitionsausschuss beantragt. Dann beschließen wir zunächst über Ihren Antrag auf Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Überweisung der Drucksache 5/5695 an den Petitionsausschuss. Wer dieser Überweisung stattgeben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist diese Überweisung somit beschlossen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Barth von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute Morgen bei der Abstimmung über die Tagesordnung beschlossen, den Tagesordnungspunkt 8 auf den morgigen Tag zu verschieben. Die Begründung dafür, die der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD vorgetragen hat, war, dass Herr Minister Machnig sich heute nicht im Haus befindet. Verlässlichen Informationen zufolge ist er seit etwa drei Stunden im Haus und ich finde, dass wir, da der Punkt ja auch ohne Debatte vereinbart ist, den Tagesordnungspunkt dann heute auch abarbeiten sollten. Ich beantrage gemäß § 22 der Geschäftsordnung für meine Fraktion insofern, die vereinbarte Tagesordnung zu ändern und den Tagesordnungspunkt 8 dann jetzt oder als übernächsten

Tagesordnungspunkt aufzurufen, um dem Minister auch Gelegenheit zu geben herzukommen.

Vielen Dank, Herr Barth, für den Antrag. Wir waren allerdings gerade noch im Tagesordnungspunkt 9. Ich würde das gern noch abschließen. Der Gesetzentwurf ist also zur weiteren Beratung an den Petitionsausschuss überwiesen worden. Da es nur ein Ausschuss ist, müssen wir nicht mehr über die Federführung entscheiden.

Jetzt haben Sie den Antrag gestellt, die Tagesordnung wieder rückgängig zu machen, sprich zu ändern. Ich werde kurz mit der Verwaltung Rücksprache nehmen, wie wir damit umgehen.

Es gibt noch Klärungsbedarf seitens der Verwaltung. Ich schlage daher vor, dass wir in drei Minuten fortfahren, und dann Ihren Antrag, Herr Barth, als Ersten aufrufen und dann das weitere Verfahren besprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde gern mit der Sitzung fortfahren. Wenn Sie Ihre Plätze wieder einnehmen könnten.

Es liegt uns vor ein Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der FDP, und zwar geht es darum, den Tagesordnungspunkt 8, der ursprünglich für Freitag eingeplant war, heute noch aufzurufen, da sich der Minister offenkundig im Haus befindet. Wir müssen darüber mit einfacher Mehrheit zunächst entscheiden, ob dieser Tagesordnungspunkt heute noch aufgenommen wird und danach über die Platzierung. Vielleicht wollen Sie dann, so es eine Mehrheit gibt, dafür einen Vorschlag machen.

Dann stimmen wir jetzt zunächst darüber ab, wer dem zustimmt, dass wir bereits heute über den Tagesordnungspunkt 8 beraten. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? 1 Gegenstimme gibt es. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dies mit 1 Gegenstimme aus der SPD-Fraktion so beschlossen.

Ich frage jetzt, Herr Barth, haben Sie einen Vorschlag für die Platzierung des Tagesordnungspunktes 8?

Ja, da der Minister da ist, und da er die Dinge ja, wie wir ihn kennen, auch ohne größere Vorbereitungszeit machen kann, wenn sich jetzt kein Widerspruch von seiner Seite erhebt, würde ich sagen, machen wir es gleich. Das wäre jetzt mein Vorschlag.

(Abg. Skibbe)

Es gibt den Antrag, jetzt umgehend den Tagesordnungspunkt 8 aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist das somit beschlossen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB II) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5668 ERSTE BERATUNG

Ich frage die Landesregierung, wünschen Sie das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Damit hat Minister Machnig das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Einführung des SGB II im Jahre 2005 wurde in Deutschland ein Paradigmenwechsel im Bereich der Leistung für Betreuung und der Betreuung von Arbeitslosen vollzogen. Im Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist nach dem Prinzip des Förderns und Forderns zweierlei geregelt: Erstens sind im SGB II die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern und deren Kindern geregelt. Zweitens sind darin die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit festgeschrieben. Träger der Leistungen sind die Bundesagentur für Arbeit sowie Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bundesagentur für Arbeit ist verantwortlich für die Finanzierung des individuell zu ermittelnden Regelbedarfs. Die kreisfreien Städte und Landkreise verantworten die kommunalen Leistungen, wie z.B. die Kinderbetreuung.

Wenn man sich die Zahlen anschaut, worum es geht in Thüringen, da kann man Folgendes feststellen: Im Jahr 2013 wurden 186.500 Personen, das entspricht 109.000 Bedarfsgemeinschaften, in den Thüringer Jobcentern betreut. 65.400 davon sind arbeitslose Leistungsbezieher, davon immerhin 28.500 Langzeitarbeitslose. Die restlichen 21.500 Leistungsbezieher teilen sich wie folgt auf: Maßnahmenteilnehmer rund 20.000, in ungeförderter Beschäftigung ca. 26.000, Sonstige 47.000. Die umfangreichen Änderungen bei bundesrechtlichen Vorschriften aufgrund des Urteils und Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den letzten Jahren machen jetzt eine Neufassung des Thüringer Anwendungsgesetzes oder Aufgabengesetzes für das

SGB II notwendig. Dabei geht es um zwei konkrete Punkte, zum einen die Struktur der Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Trägern und örtlichen Agenturen für Arbeit. Zugelassene kommunale Träger in Thüringen sind seit 2005 Jena und der Landkreis Eichsfeld. Sie wissen, wir hatten dann die Möglichkeit, zwei weitere neue Landkreise hinzuzunehmen, das waren nach einem Auswahlverfahren meines Hauses Schmalkalden-Meiningen und Greiz. In Thüringen erbringen somit aktuell 19 gemeinsame Einrichtungen und vier zugelassene kommunale Träger die Leistungen nach dem SGB II.

Die zweite Änderung: Ein neues Steuerungssystem sowie neue Leistungen, Informationspflichten wurden eingeführt und damit neue und klare Aufgabenstrukturen geschaffen. Die Erkennbarkeit und Zuständigkeit sowie Verantwortlichkeit, gefordert durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wird durch die Regelung eindeutiger Weisungsrechte und klarer Aufsichtsstrukturen im SGB II sichergestellt. Für das Thüringer Ausführungsgesetz bedeuten die bundesrechtlichen Änderungen das Folgende:

1. Die bisherigen Zuständigkeiten zur Wahrnehmung der Rechtsaufsicht bleiben grundsätzlich bestehen.

2. Die Verpflichtungen der kommunalen Träger zum Abschluss von Zielvereinbarungen werden konkretisiert.

3. wird die im Jahr 2011 eingeführte Verpflichtung zur Erfassung, Übermittlung von Daten zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen konkretisiert.

Das Kabinett hat den von mir vorgelegten Gesetzentwurf am 25. September 2012 zur Kenntnis genommen und am 29.01. dieses Jahres beschlossen. Der Gemeinde- und Städtebund und der Thüringer Landkreistag wurden angehört, ihren Einwänden hinsichtlich der Wahrung des kommunalen Organisationsermessens wurde Rechnung getragen. Die rechtlichen Prüfungen nach Thüringer Geschäftsordnung der Landesregierung sind vorhanden. Damit können wir jetzt die notwendigen Anpassungen aufgrund von bundesgesetzlichen Bestimmungen hier beraten und ich hoffe auf eine breite Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Machnig. Es liegen keine Wortbeiträge, keine Wortmeldungen für die Aussprache vor. Jetzt kommt aber die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Es meldet sich Herr Pidde für SPD-Fraktion.

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Die Federführung soll beim Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit liegen.

Vielen Dank. Es wurde also Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt. Darüber stimmen wir zunächst ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisung einstimmig beschlossen.

Es wurde die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch dies einstimmig beschlossen.

Die Federführung soll beim Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. CDU auch? Ich frage noch einmal.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja.)

Ja, Sie stimmen also auch zu. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen. Ich würde Sie trotzdem bitten mitzustimmen, sonst kann ich das leider nicht erkennen.