Wir haben einen Antrag eingebracht. Die FDPFraktion ist es gewesen, die einen Antrag zu einer Schuldenbremse hier in den Landtag eingebracht hat. Der ist immerhin noch an den Ausschuss überwiesen worden und in diesem Ausschuss ist ein Jahr lang nichts passiert. Es ist in Wahrheit nichts passiert mit diesem Antrag, er ist von einer Sitzung auf die nächste verschoben worden. Es hat keine
einzige echte inhaltliche Diskussion gegeben. Es hat nicht einen echten inhaltlichen Änderungsantrag gegeben. Es hat kein Gesprächsangebot gegeben. Es hat keine Einladung zu einer Gesprächsrunde interfraktionell gegeben, dass man mit einer entsprechenden großen Mehrheit natürlich den Antrag vielleicht nicht so beschließt, wie wir ihn gestellt hatten, sondern vielleicht mit ein paar Modifizierungen in der Richtung, wie die Sachsen das gemacht haben, wie auch immer diese Schuldenbremse zu beschließen. Nach einem Jahr ist der Antrag einfach abgestimmt und abgelehnt worden. Das ist der große Konsens, der in diesem Landtag besteht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deswegen hoffe ich, dass die Tatsache, dass die Sachsen auch bis 2013 gebraucht haben, nichts damit zu tun hat, dass der Finanzminister dort gewechselt hat, sondern dass wir das vielleicht tatsächlich auch mit diesem Finanzminister, der mal in Sachsen war, zu einer Schuldenbremse kommen. Eine Schuldenbremse, die - und da blicke ich einfach mal zwei Untertagesordnungspunkte zurück sich im Übrigen auch auf unselbstständige Sondervermögen des Landes erstreckt.
Das ist auch ein ganz wichtiger und interessanter Punkt. Denn zum Thema Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, glaube ich, sind sich die meisten Haushaltspolitiker zumindest einig, dass es auch nicht sein kann, dass wir jede Menge Schulden in Sondervermögen in Schattenhaushalten verstecken und wir am Ende überhaupt nicht mehr so ganz genau wissen, 16 oder 17 Mrd. €? Die Zahlen stimmen im Prinzip beide, das eine sind die Schulden des Landes, bei der anderen sind die Sondervermögen hinzugerechnet, Herr Mohring. Das wissen Sie ganz genauso gut, also zumindest wie Herr Huster. Ob es Frau Siegesmund so genau weiß, das weiß ich nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Fakt ist, dass wir an einem überparteilichen Konsens ein großes Interesse haben. Wir stehen für das Wunder von Erfurt auf jeden Fall zur Verfügung, aber Frau Kollegin Lehmann, bitte hören wir auf, Nebelkerzen zu werfen. Es geht am Ende auch überhaupt nicht mehr darum, wer nun der Urheber war. Wir brauchen eine
- wir, genau, wir, Herr Mohring, wir, das ist das Entscheidende, wir alle müssen es - möglichst große Mehrheit und müssen das hinkriegen und wenn Sie hier so tun, dass Sie das wollen und die Anträge, die dazu vorliegen aber einfach ablehnen, das ist auch nicht redlich. Lassen Sie uns darüber reden. Machen Sie meinetwegen einen Vorschlag, dann gönnen wir Ihnen das auch. Fakt ist, dass unsere
Zustimmung zu einer Schuldenbremse mit Sicherheit gegeben wäre, wenn ein ordentlicher Vorschlag auf den Tisch kommt. Vielen Dank.
Einen Augenblick noch. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Bevor Herr Finanzminister Dr. Voß das Wort hat, möchte ich noch einmal auf den Redebeitrag von Frau Abgeordneten Siegesmund zurückkommen. Nach Rücksprache mit Frau Abgeordneten Lehmann sage ich Ihnen jetzt nicht, das ist einen Ordnungsruf wert, aber es war nicht parlamentsschön. So, ich musste jetzt die Kurve kriegen, also der Ausdruck „hohle Phrasen“ zu den Ausführungen von Frau Lehmann, den möchte Frau Lehmann so doch noch einmal genannt wissen, dass sie das so nicht stehen lassen möchte und sich dagegen verwahrt. Vielleicht können die Damen das in einem gemeinsamen Gespräch noch einmal klären. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gleich zu Anfang meine zentrale Aussage zu dem Antrag der CDU-Fraktion: Was der Sächsische Landtag vor zwei Wochen doch mit überwältigender Mehrheit der auch hier in diesem Hohen Haus vertretenen Fraktionen vereinbart hat, das sollte nach meiner Auffassung beispielgebend für dieses Parlament sein.
Wir können an diesem Beispiel sehen, dort gibt es auch DIE LINKE, dort gibt es alle Parteien im demokratischen Spektrum und man hat einige Monate, ein Dreivierteljahr gerungen, sich zusammengesetzt und hat dieses zustande gebracht. Und nun muss ich doch mal sagen, was 200 Kilometer östlich möglich ist, erschließt sich mir nicht, warum das hier nicht möglich sein soll. Sind wir denn mehr als 200 Kilometer voneinander entfernt? Ich denke wohl nicht, wenn ich die Debatten zum Haushalt noch im Ohr habe und mich daran erinnere, so waren doch wohl alle Fraktionen für Konsolidierung. Sie waren dafür, dass wir keine Schulden mehr machen
und Sie haben auch die Landeshaushaltsordnung gewürdigt, dass wir auch die Schulden von 2011 nun wieder abtragen. Was ist es nun eigentlich, was uns davon doch so entfernt hält? Ich weiß es nicht. Ich möchte, wie die CDU-Fraktion auch, dieses Beispiel als Appell auch hier an das Hohe Haus verstanden wissen, dass wir vielleicht in uns gehen
in dieser Hinsicht. Den LINKEN rufe ich, Herr Huster, mal zu, ich habe mir mal die Verhandlungsverläufe, alles, was man da wissen sollte, geben lassen, DIE LINKE hat darauf bestanden, dass eine Ziffer aufgenommen wird in Artikel 94 Abs. 2, dass der Haushalt auch unter dem Gesichtspunkt eines sozialen Ausgleichs erfolgen soll. Diese beiden Worte „sozialer Ausgleich“ das war die Position der LINKEN. Nun kann ich Ihnen sagen, das brauchen wir in Thüringen nicht, weil wir in Thüringen eine Staatszielbestimmung haben, nämlich Thüringen ist ein Sozialstaat. Insofern ist diese Frage, dass auch alles unter sozialen Gesichtspunkten, Herr Huster, nämlich auch die Haushaltsgestaltung unter diesem Gesichtspunkt zu erfolgen hat, ist schon Gegenstand unserer Verfassung. Also will ich mal sagen, wenn Herr Mohring hier die Verhandlungsrunde führt und an die Spitze geht,
So einfach geht es nun, hier in Thüringen haben wir gar keine Probleme. Ich will Sie noch ein bisschen da ermuntern. Es ist in Wahrheit, eine Verfassungsänderung in dem Sinne durchzuführen, materiell gesehen in Thüringen einfacher als es in Sachsen war, weil die Verfassung halt so ist, wie sie ist.
Ich möchte einen anderen Aspekt noch sagen. Wir haben eine gute Regelung in der Landeshaushaltsordnung hier in Thüringen, das ist eine Schuldenbremse. Wenn ich sehe, was jetzt in Sachsen beschlossen worden ist, ist das von unserer Regelung nicht so sehr fern. Diese Verschuldungsregel oder Schuldenbremse verpflichtet uns zu Tilgungsplänen, denen wir auch nachkommen. Wir tun das ja auch.
Aber, ja, Herr Pidde, da haben wir Differenzen, muss man auch so sagen, warum denn nicht. Es ist eine vollkommen andere Signalwirkung, ob die große Mehrheit des Parlaments mit zwei Dritteln oder vielleicht auch drei Vierteln
hier ein Bekenntnis zur Stabilität in aller Geschlossenheit abgibt, das ist noch etwas anderes als eine technische Vorschrift in der Landeshaushaltsordnung.
Insofern recht herzlichen Dank, Herr Mohring, für diesen Antrag. Sie wissen, dass ich voll dahinterstehe. Ich denke, wir sollten allen Differenzen zum Trotz an diesem Thema weiterarbeiten. Ich denke, das Land hat es verdient, und ich sage noch mal, es wäre ein sehr, sehr starkes Bekenntnis gegenüber den Einwohnern dieses Landes, dass wir dauerhaft Abkehr von Verschuldung durchführen. Also noch mal ein Appell meinerseits und Mike, recht herzlichen Dank für den Antrag. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Voß. Ich schließe an dieser Stelle den vierten Teil und rufe den fünften Teil der Aktuellen Stunde auf
e) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Fracking in Thüringen? Nein danke!“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/5742
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dieses Hohe Haus hat einen breiten Konsens in der Frage, wie geht man mit dem Themenkomplex Fracking hier in Thüringen um. Wir haben parteiübergreifend im Konsens hier beschlossen, dass wir die Technologie ablehnen, dass wir keine Chemie in unserem Boden hier in Thüringen wollen. Dabei haben wir auch ein deutliches Signal in Richtung der zahlreichen Bürgerinitiativen in Thüringen gegeben, die Angst davor haben, was die Auswirkungen der Fracking-Technologie auf Umwelt und Natur betrifft. Zum Beispiel in Damme in Niedersachsen sind in den letzten Jahren mehr als 30.000 Liter toxische Flüssigkeiten im Erdreich verblieben, weil dort die Fracking-Technologie angewendet wird, 30.000 Liter giftige Liquids.
Wir haben gemeinsam auch mit den Bürgerinitiativen, die sich um dieses Thema kümmern, erreichen können, dass offensichtliche Diskussionen und die öffentliche Debatte zu diesem Thema auch ihren Anteil dazu beigetragen haben, das BNK mittlerweile den letztendlichen Rückzug aus Thüringen beschlossen hat sowohl für die Fracking-Technologie als auch für die konventionelle Förderung. Das begrüßen wir außerordentlich. Dennoch - deshalb diese Aktuelle Stunde - haben wir große Sorge aufgrund der Diskussionen, die auf Bundesebene stattfinden, wenn es hier eine Initiative von Bundestagsabgeordneten aus CDU- und FDP-Reihen gibt,
die sich zum Titel gegeben hat „Ja zum Fracking“ und wenn wir so verschiedene Debatten im Deutschen Bundestag verfolgen. Ich zitiere hier Andreas Lämmel, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion. Er empfiehlt im Themenkomplex Fracking - man höre und staune - der Opposition, doch mal Urlaub in Sachsen zu machen und sich die ehemaligen Braunkohletagebaugebiete anzusehen, was für herrliche touristische Destinationen dort entstanden sind. Das ist kein Witz, Originalzitat Andreas Lemmel am 31.01.2013. Folgt der Umwelt, folgt der Logik, erst zerstören wir die Umwelt und dann entwickeln wir was Neues, nämlich touristische Destination, das ist schon erschreckend. Oder vonseiten der FDP, Herrn Kauch, der zum einen immer wieder deutlich macht, er möchte gern höhere Umweltauflagen, auf der anderen Seite aber den Bürgerinitiativen entgegenhält, er möchte kein ideologisches Verbot der Fracking-Technologie und und da schlägt es dem Fass den Boden aus, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen - doch tatsächlich sich in die Behauptung verstiegen hat, dass die Bundesregierung gar keinen Einfluss darauf habe, ob die Fracking-Technologie in Anwendung käme, das würden die Bundesländer entscheiden. Das ist völlig lächerlich und kann nur geprägt sein von einer völligen Unkenntnis des Bundesbergrechts.
Ich will Ihnen mal ein Beispiel sagen: Was kann denn das Landesbergamt entscheiden? Es kann Versagensgründe anführen für zum Beispiel eine Aufsuchungsgenehmigung, wenn die Firma kein schlüssiges Arbeitsprogramm vorlegt, wenn sie nicht bereit ist, die Daten zu übermitteln, wenn sie nicht zuverlässig ist - es gibt eine Zuverlässigkeitsprüfung - und wenn sie wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Technologie einzusetzen. Das sind abschließend genannt die Versagensgründe des Landesbergamts. Und wenn die nicht vorliegen, dann wird es genehmigt.
Deswegen brauchen wir eine Änderung des Bundesbergrechts. Deswegen müssen wir dafür sorgen, dass im Bundesbergrecht Bürgerbeteiligung Einkehr hält und wir müssen dafür sorgen, dass die tatsächliche Mitentscheidung der Länder ebenfalls in das Bundesbergrecht inkludiert wird, dass tatsächlich auch entschieden werden kann von den Regionen, in denen die Technologie direkt eingesetzt werden kann, ob das politisch gewollt ist oder nicht.
In die Runde der FDP: Da erlebe ich immer wieder - das ist im Bund und im Land gleich, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen -, was Sie da machen. Sie sagen immer, wir brauchen die fossilen Energieträger für die Brückentechnologie. Wir wollen die Energiewende. Und wenn wir dabei sind das anzugreifen, was tatsächlich die billigste Form
der Energie ist, nämlich die Energie, die nicht verbraucht wird, dann kommt die FDP-Blockade. Wenn wir versuchen, die Bürger davor zu schützen, dass Energiekosten explodieren, dann sagt die FDP, das wollen wir alles nicht, das ist uns überreguliert und ähnliche Dinge. Unterstützt uns bei dem Bemühen, die Bürger vor zu hohen Energiekosten zu schützen, Energie einzusparen und den Menschen in Thüringen dabei zu helfen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich müsste man sich jeden Kommentar zu der Rede von Herrn Weber, insbesondere zum letzten Teil, sparen. Ich will das eigentlich auch weitgehend tun.
Aber, wenn Sie selbst sagen, dass das alles Bundesangelegenheit ist und sich hier hinstellen und fleißig Bundestagsabgeordnete zitieren, ich will das jetzt gar nicht werten, was Sie da im Einzelnen gemacht haben, dann stellt sich doch tatsächlich die Frage, warum stehlen Sie uns dann jetzt die Zeit mit dem Thema hier.