Zu Frage 2: Der „Fränkische Heimatschutz“ verweist auf seiner Homepage auf die Seiten des rechtsextremistischen Wählerbündnisses „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ und des von den „Freien
Kräften“ betriebenen Infoportals Suhl/Zella-Mehlis. Das „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ hat auf seiner Internetseite ebenfalls einen Link zum „Fränkischen Heimatschutz“ eingestellt. Hinweise zu weiteren Vernetzungsbestrebungen liegen bislang nicht vor.
Zu Frage 3: Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass Verbindungen zwischen rechtsextremistischen Gruppierungen in Thüringen und Nordbayern über Internetverweise und sporadische wechselseitige Teilnahmen an Aktivitäten hinausgehen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2.
Zu Frage 4: Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz tauscht mit den anderen Verfassungsschutzämtern sowohl anlassbezogen, beispielsweise bei länderübergreifenden Aktivitäten von Extremisten, als auch im Rahmen der Zusammenarbeit im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum regelmäßig mündliche und schriftliche Informationen aus. Dies schließt, sofern erforderlich, auch den Austausch relevanter Informationen zu Aktivitäten des „Fränkischen Heimatschutzes“ einschließlich seines Personenumfeldes mit dem Landesamt für Verfassungsschutz in Bayern ein.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, der „Fränkische Heimatschutz“ bezeichnet sich selbst als Internetplattform, als reine Informationsplattform. Bezogen darauf, dass Sie ausgeführt haben unter 1, dass es eine Unterstützung bei Demonstrationen gab: Geht die Landesregierung auch davon aus, dass es nur eine Informationsplattform oder dass es ein Zusammenschluss ist, der selbst aus sich heraus aktiv wird?
Nach unseren Erkenntnissen handelt es sich um eine kleine Personengruppe, also wenige Personen, die, so hat es den Anschein, überwiegend übers Internet tätig sind, aber zum Teil, Sie haben es eben gehört, auch an Demonstrationen teilnehmen. Eine Demonstration ist die Demonstration/Kundgebung vom 10. November 2012.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann bedanke ich mich herzlich und rufe die letzte Anfrage für heute auf, die Anfrage des Abgeordne
Nach Medienberichten - MDR-Meldung 16. Januar 2013 - gehört das Grundstück, auf dem die neue Justizvollzugsanstalt gebaut werden soll, Privateigentümern. Verhandlungen über den Verkauf sollen nach Angaben des MDR noch nicht stattgefunden haben. Nach der Pressemitteilung des Thüringer Justizministeriums vom 15. Januar 2013 seien die größten Hindernisse für den Bau der neuen JVA beseitigt.
1. Wurden vor der Standortentscheidung seitens der Thüringer Landesregierung Angaben zu den Eigentumsverhältnissen der Grundstücke geprüft? Falls ja, wie sowie mit welchem Ergebnis erfolgte die Prüfung welcher Angaben und fand eine abschließende Kontrolle durch das Thüringer Justizministerium statt? Falls nein, warum nicht?
3. Erfordert aus der Sicht der Thüringer Landesregierung eine abschließende Standortentscheidung, dass zuvor rechtsverbindlich geklärt ist, ob und zu welchen Konditionen die betreffenden Grundstücke erworben werden können? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Bergner, Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Wie bereits vorhin in der Plenarsitzung in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt dargelegt, erfolgte die Standortbewertung und -entscheidung auf Grundlage von baufachlichen Gutachten, die gemäß der jeweiligen landesrechtlichen Bauvorschriften, für Thüringen die RLBau Thüringen und für Sachsen die RLBau Sachsen, die im Abschnitt K1 im Wesentlichen identisch sind, erstellt wurden. Die sogenannten K1-Gutachten beinhalten unter anderem auch die Prüfung grundbuchlicher Eintragungen, wie z.B. Eigentümer, dingliche Belastungen, Bau-/Nutzungsbeschränkungen, Wertermittlung. Entsprechende
Grundbuchauszüge sind Bestandteil der Gutachten. Die kompletten Gutachten für die zwei Thüringer als auch für die zwei sächsischen Standorte liegen dem Thüringer Justizministerium als auch dem Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vor. Laut dem erstellten baufachlichen Gutachten für den Standort Zwickau-Pöhlau sind die Eigentümer bereit, ihre Grundstücke für den Bau der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt zu verkaufen.
Zu Frage 2: Zunächst darf ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die Bewertung der Grundstücke im Rahmen einer Nutzwertanalyse insgesamt 14 Bewertungskriterien mit unterschiedlicher Gewichtung zugrunde lagen. Die Spanne der Gewichtung von 14 Kriterien reicht von der niedrigsten Gewichtung mit 0,5 Prozent bis zur höchsten Gewichtung mit 13,2 Prozent. Das Kriterium Eigentumsverhältnisse hatte mit einem Gewichtungsfaktor von 10,4 Prozent die zweithöchste Gewichtung.
Zu Frage 3: Die erforderlichen Verkehrswertgutachten und die Erklärung der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer sind rechtzeitig vor der abschließenden Standortentscheidung eingeholt worden und bilden die Grundlage für die sich anschließenden Verkaufsverhandlungen. Diese Verfahrensweise entspricht den baurechtlichen Vorgaben der RLBau und begegnet auch keinen haushaltsrechtlichen Bedenken. Die Notwendigkeit für eine vorherige rechtsverbindliche Absprache der Kaufkonditionen mit den Eigentümern aller betreffenden Grundstücke wird nicht gesehen und wäre auch in einem angemessenen vertretbaren Zeitraum nicht möglich gewesen. In diesem Zusammenhang ist auf den Erwerb der Grundstücke für die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt hinzuweisen. Grundlage der Kaufpreisfindung war seinerzeit ein Gutachten über den Verkehrswert des Standorts. Letztlich konnte das Land Thüringen dann alle Grundstücke, soweit nicht Austauschflächen als Gegenleistungen des Landes vereinbart wurden, zum Verkehrswert erwerben. Die Thüringer Landesregierung geht davon aus, dass ein Erwerb des Grundstücks auf der Grundlage des ermittelten Verkehrswertes zu einem fairen Preis möglich ist. Ich hatte bereits auf die Medienverlautbarung aus der letzten Woche hingewiesen. Mittlerweile hat die Eigentümergesellschaft mehrerer Parzellen dieses Grundstücks aktuell mitteilen lassen, dass sie dem Gefängnisneubau am Standort Zwickau-Pöhlau positiv gegenüberstehe sowie faire und kompetente Verkaufsverhandlungen zusichert. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Minister. Ich gebe zu, das hat mich jetzt gerade etwas verwirrt und ich will erläutern, warum. Ich kenne es aus meiner eigenen planerischen Praxis, dass beispielsweise beim Bau einer Straße, wenn ich absehen kann, dass ich fremde Grundstücke in Anspruch nehmen muss, einen entsprechenden Plan meinem Bauherrn zur Verfügung stelle, wo er das sehen kann. Dann werden Bauerlaubnisverträge abgeschlossen, in denen genau dargelegt ist, welche Grundstücke sind betroffen und zu welchen Konditionen werden die gegebenenfalls gekauft. Sie haben jetzt gesagt, dass rechtzeitig vor der Kabinettsentscheidung die Zustimmung der Grundstückseigentümer vorgelegen habe, aber nicht aller. Insofern verwirrt mich das. Wenn Sie da ein bisschen Aufklärung reinbringen könnten. Habe ich es richtig verstanden, dass über die Konditionen vorher nicht verhandelt worden ist?
Ich habe vorgetragen, dass die Möglichkeit des Zugriffs und des Kaufs der Grundstücke Teil der Gutachten war, die dem Ministerium vorliegen. Wo ich noch einmal darauf hinweisen will, da bitte ich um Verständnis, wir hatten ja insgesamt, ich glaube, acht Bewerber auf Thüringer Seite und vier auf sächsischer Seite, so dass natürlich jedes Land zuvörderst für die in seinem eigenen Gebiet liegenden Grundstücke die Begutachtung vorgenommen hat. Insofern kann ich zu Details des Gutachtens, das die Sachsen dort vor Ort erstellt haben, jetzt nichts sagen.
Vielen herzlichen Dank. Es gibt keine weiteren … Doch, es gibt eine weitere Nachfrage vom Fragesteller.
Vielen Dank, Herr Minister. Der letzte Satz hat mich doch wieder auch etwas verwirrt. Ist es denn nicht
so, dass bei einer Investition in der Größenordnung, wenn man auf einen fremden Vertragspartner angewiesen ist, es die Sorgfaltspflicht im eigenen Hause erfordern würde, genau zu prüfen, was einem die anderen vorlegen?
Sehr verehrter Herr Bergner, ich habe nicht gesagt, dass meine Mitarbeiter das nicht geprüft haben. Ich habe nur gesagt, dass ich Ihnen jetzt zu Details der sächsischen Gutachten, die zur baufachlichen Prüfung ihrer im Wettbewerb stehenden Grundstücke erstellt wurden, nichts sagen konnte.
Vielen herzlichen Dank. Es liegt jetzt in der Tat keine weitere Nachfrage vor. Ich bedanke mich bei den aufmerksamen Abgeordneten hier im Thüringer Landtag, schließe diesen Tagesordnungspunkt und freue mich auf die nächsten Plenarsitzungen am 14. und 15. Februar 2013.
Ich soll jetzt wirklich lobend alle Namen erwähnen, die noch hier sind. Dann danke ich natürlich ganz herzlich zunächst dem Minister Poppenhäger, der hier immer noch ausharrt, dem Herrn Bergner, dem Herrn Wetzel, dem Herrn Scherer, der Frau Mühlbauer, dem Herrn Dr. Augsten, dem Herrn Kummer, der Frau Berninger, dem Herrn Blechschmidt, der Frau Renner, dem Herrn Kuschel, meiner geschätzten Kollegin König und dem Herrn Kellner. Vielen Dank auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bis jetzt ausgeharrt haben. Ich schließe die Sitzung.