wie zum Beispiel 40 Mio. € zusätzlich für die Sanierung von Schulgebäuden an die Landkreise zu geben. Das wäre, meine Damen und Herren, ein wichtiger Schritt zur Behebung des Sanierungsstaus, der dort auf 400 Mio. € geschätzt wird. Wir wollten 25 Mio. € zusätzlich für die Sanierung kommunaler Straßen bereitstellen, 10 Mio. € in 2013, 15 Mio. € in 2014. Und wenn Kollege Meyer sich hinstellt und sagt, dass 10 Mio. € für die Wirtschaft unerheblich sind und dass sie im Bauwesen nicht viel bewegen werden, dann soll er sich mal mit jemandem unterhalten, der so ein kleines Bauunternehmen betreibt und der dafür sorgen muss, dass seine Leute Arbeit finden, meine Damen und Herren.
Die GRÜNEN sehen das natürlich ganz anders. Sie wollen zusätzlich sparen und wollen bei den Zuweisungen an Gemeinden für den kommunalen Straßenbau in 2013 8 Mio. € und 2014 noch einmal 4 Mio. € kürzen, Herr Kollege Kuschel. Nach Auffassung der GRÜNEN wäre der kommunale Straßenbau bisher sehr großzügig ausgestattet. Hier sieht man, wie viel Kenntnisse die Damen und Herren von den GRÜNEN von der tatsächlichen Situation im ländlichen Raum Thüringens haben, meine Damen und Herren.
Wer sich nur auf der A 4 bewegt und dann in Erfurt, Jena, Weimar abbiegt oder vielleicht Zug fährt, der weiß eben nicht, wie die Straßen im Landkreis Greiz oder im Eichsfeld oder wo auch immer aussehen.
Und der weiß auch nicht, was für Straßen das Land, nebenbei gesagt, den Kommunen aufs Auge drückt. Auch das muss an dieser Stelle deutlich gesagt werden beim Umgang mit dem Thüringer Straßengesetz.
Meine Damen und Herren, ich weiß auch nicht, wo der ÖPNV noch fahren soll, wenn die Straßen aufgrund der Schlaglöcher nicht mehr befahrbar sind. Das, meine Damen und Herren, wird nicht funktionieren. Wir brauchen eine intakte Straßeninfrastruktur, um die Mobilität der Bürger auch im ländlichen Raum zu erhalten.
Die FDP-Fraktion hatte weiterhin vorgesehen, zusätzlich 35 Mio. € zur Erhöhung des Garantiefonds einzustellen, der für Anpassungshilfen zur Erleichterung der Umstellung im KFA vorgesehen ist; 2013 um 20 Mio. € auf insgesamt 50 Mio. € und in 2014 um 15 Mio. € auf insgesamt 40 Mio. €.
Meine Damen und Herren, auch CDU und SPD haben jetzt natürlich noch einmal mit ihren Änderungsanträgen beim Garantiefonds nachgebessert, nachdem die Landkreise und der Gemeinde- und Städtebund rebelliert haben, für 2013 98 Mio. €, bis 2017 noch 35 Mio. €. Das kann man jetzt grundsätzlich gut finden. Das Ergebnis scheint zu stimmen, das Problem ist aber, dass das Land die gesamten Steuermehreinnahmen verfrühstückt, insgesamt 197 Mio. €. Das wiederum hat nichts mit strukturellem Sparen oder Generationengerechtigkeit zu tun. Hier geht es einfach darum, dass die Damen und Herren der Koalition versuchen, ihre Haut zu retten, nachdem man ihnen auf der kommunalen Basis mit Recht die Hölle heiß gemacht hat.
Mehr finanzielle Mittel für die Kommunen, meine Damen und Herren, wären finanzierbar, ohne auf die Steuermehreinnahmen zurückzugreifen. Ich möchte Ihnen noch ein paar Beispiele nennen, die mir weiterhin am Herzen liegen. Zum einen sind das die fiktiven Hebesätze bzw. konkreter formuliert die Bildung der Höhe der fiktiven Hebesätze. Nachdem man im Kommunalen Finanzausgleich 2012 die Hebesätze unseres Erachtens willkürlich festgesetzt hat, bei Grundsteuer A 297 Prozent und bei Grundsteuer B 400 Prozent, wurde nur der bundesweite Durchschnitt zugrunde gelegt, bei der Gewerbesteuer 400 Prozent wird aber abweichend der bundesweite Durchschnitt mit 387 Prozent und der Durchschnitt des Freistaats Sachsen mit 411 Prozent angesetzt. Mit dem neuen KFA werden nun für die Berechnung der Finanzausgleichsmasse andere fiktive Hebesätze gebildet. Für die Grundsteuer B 389 Prozent, die Grundsteuer A 301 Prozent und die Gewerbesteuer 386 Prozent wird nun der Durchschnitt der Flächenländer herangezogen. Das ist erst einmal ein vernünftiger Schritt, denn die Vorgehensweise aus 2012 war doch sehr abenteuerlich.
Auch wenn das Finanzministerium abstreitet, dass die Kommunen dazu gezwungen werden, die Hebesätze entsprechend anzupassen, werden sie natürlich mittelbar dazu genötigt und das dann noch nonchalant als kommunale Selbstverwaltung hinzustellen, das finde ich schon recht höhnisch.
nen Steuermehreinnahmen zugerechnet, die sie gar nicht haben. Auf der Verteilungsseite, also bei der Steuerkraftmesszahl bekommen sie die angeblichen Mehreinnahmen durch niedrigere Schlüsselzuweisungen entzogen. Ob das System wirklich den Partnerschaftsgrundsatz widerspiegelt, meine Damen und Herren, das wage ich zu bezweifeln. Aber auch in dem neuen Kommunalen Finanzausgleich ist eine Finanzausgleichsumlage enthalten, wie sie 2012 Einzug gefunden hat, auch bekannt als kommunale Reichensteuer in der Umgangsprache. Die sogenannten abundanten Gemeinden werden verpflichtet, 30 Prozent des Differenzbetrags zwischen der Steuerkraftmesszahl und der Bedarfsmesszahl an bedürftige Gemeinden zu zahlen. Nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, ist die Finanzausgleichsumlage in dieser Form gegenüber den Gemeinden, die wirtschaftlich arbeiten und sich seit Jahren bemühen, ihre Gemeinden schuldenfrei zu bekommen, nicht zu rechtfertigen. Denn es ist ein Trugschluss, dass abundante Gemeinden automatisch schuldenfrei sind. Das ist eben nicht der Fall. Wenn sich der von Ihnen zitierte Gutachter Dr. Cordes aus Niedersachsen hinstellt und meint, das kann ja kein Problem sein, denn wenn eine Gemeinde abundant ist, dann hat sie ja sicherlich keine Schulden, dann zeigt das, dass er von Thüringen keine Ahnung hat, meine Damen und Herren.
Deshalb haben wir im HuFA auch einen Änderungsantrag eingebracht, der vorgesehen hat, dass ein Schonbetrag von 15 Prozent eingefügt wird. Mit dem 15-prozentigen Schonbetrag wird erst dann eine Finanzausgleichsumlage fällig, wenn die gemeindliche Steuerkraft mindestens 15 Prozent über dem Finanzbedarf liegt, um die Anreizwirkung für die Gemeinden zur Generierung von Steuereinnahmen zu erhalten. Der Schonbetrag kann von den Gemeinden gerade auch dafür genutzt werden, ihre bestehenden Schulden abzubauen. Wir meinen, dass das nur fair ist, weil nämlich viele von denen durch den Bau von Gewerbegebieten, durch die Ansiedlung von Unternehmen dafür gesorgt haben, dass sie überhaupt erst einmal abundant werden können, und man denen auch die Chance lassen muss, ihre Verbindlichkeiten abzubauen. Das ist unsere feste Überzeugung, meine Damen und Herren.
Leider wurde auch dieser Änderungsantrag von der Mehrheit abgelehnt. Aber es gibt auch noch weitere Punkte, die von der Landesregierung endlich in die Tat umgesetzt werden müssen, zum einen das Thema Standortabbau. Ich habe das heute bei der Debatte zum Einzelplan 03 schon mal kurz angerissen. Der Standortabbau wird hier von allen gefordert, aber es ist nichts passiert. Wir haben mit un
serem Gesetzentwurf zum Standorterprobungsgesetz einen greifbaren, machbaren Vorschlag unterbreitet.
Hier war aber die Mehrheit des Hauses nicht einmal bereit, es auch nur im Ausschuss zu diskutieren, auch das gehört zur Wahrheit. Seitdem ist nichts passiert außer Worthülsen und Beteuerungen, meine Damen und Herren.
Aber statt zu versuchen, die Kommunen zu entlasten, kommen Jahr für Jahr neue Aufgaben auf sie zu. Ich will hier auch einmal auf ein ganz kleines alltägliches Beispiel verweisen, das sich auch aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage herauskristallisiert, die wir gestellt haben, nämlich in der Drucksache 5/5436. Hier geht es um die Änderungen der Rechtsvorschriften im Vermessungs- und Geoinformationswesen, kurz genannt die Einmessungspflicht. Daraus will ich zitieren, Frage 3: „Wer trägt die Kosten dafür, dass der Nachweis der vorhandenen baulichen Anlagen in geeigneter Weise (…) ermittelt wird?“ Da geht es darum, dass man schlicht und einfach regelmäßig Katasteranlagen aktualisieren muss, gerade um für Bauleitpläne die aktuellen Unterlagen zu haben. Da steht als Antwort: „Werden speziell für einen Bauleitplan weitere bauliche Anlagen erfasst, trägt die Gemeinde die Kosten.“ Jetzt will ich gar nichts Böses dabei finden. Ich glaube, es war recht populär, was das Bauministerium dort eingeleitet hat, und es war auch gut gemeint. Viele Leute haben sich gefreut, dass sie jetzt von der Einmessungspflicht befreit sind. Aber für eine Kommune heißt das, dass in der Zeit, wenn sie einen B-Plan aufstellen will, es ist vielleicht auch noch ein größeres Gebiet, dass sie dann auf einmal selber für die komplette Einmessung von Gebäuden bluten muss, die nicht erfasst worden sind. Das sind Sachen, die waren bestimmt nicht beabsichtigt, aber die schaffen über die Hintertür natürlich zusätzliche Belastungen für Kommunen. Das will ich an dieser Stelle einfach auch mal deutlich sagen und kritisieren. Wir müssen uns Gedanken machen, dass wir mit neuen Regelungen nicht immer neue Belastungen für die Kommunen in Thüringen schaffen.
(Zwischenruf Carius, Minister für Bau, Lan- desentwicklung und Verkehr: Der Gemeinde- und Städtebund war aber dafür.)
Ja, das ist richtig. Die haben es möglicherweise auch nicht erfasst. Herr Minister, ich verstehe ja, dass Sie sich jetzt gerade ärgern, aber das sind dann praktische Dinge, die natürlich erst in der Anwendung kommen, wo man darüber sprechen muss und wo man sich möglicherweise auch Gedanken machen muss, wie man die Folgen abfe
dern kann. Denn ich glaube Ihnen sehr gern, dass Sie das nicht als Folge mit beabsichtigt haben. Das will ich Ihnen auch gar nicht unterstellen.
Ich will noch einmal auf ein paar Punkte der Diskussion kommen, die hier gesagt worden sind, wenn etwa die Gebietsreform in Sachsen als das Allheilmittel für finanzielle Entwicklungen genannt worden ist. Das halte ich schon für höhnisch. Ich will sagen, das sind ja nicht unsere Aussagen gewesen. Da gab es eine Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung mit SPD-Genossen aus Sachsen, die gesagt haben, die Kosten für die Anschubfinanzierung sind rund 500 Mio. €, ob und wann die sich rentieren, wissen wir nicht, lasst lieber die Finger davon. Und noch eines: Das Erste, was dann in meinem Nachbarkreis passiert ist,
nämlich im sächsischen Vogtlandkreis, ist, dass nach der Einkreisung von Plauen - die übrigens von allein auch als kreisfreie Stadt immer Schulden abgebaut hatten unter dem FDP-Oberbürgermeister Ralf Oberdorfer - als Erstes das Landratsamt festgestellt hat, jetzt brauchen wir ein neues Landratsamt. Da werden 28 Mio. € angefasst, um das Horten-Kaufhaus zum Landratsamt umzubauen - Einsparung sieht anders aus, meine Damen und Herren.
Deswegen sage ich, wir müssen die Sorgen und die Kritik der Kommunen ernst nehmen. Ich will dabei überhaupt nicht bestreiten, dass auch die Kommunen sparen müssen. Es ist mir völlig klar, dass bei einem Haushalt, der von 9 Mrd. € mittelfristig auf 7,5 Mrd. € abgeschmolzen werden muss, das an niemandem spurlos vorübergeht. Aber was ich einfordere, was wir einfordern als Liberale, als FDP-Fraktion, das ist Fairness im Umgang mit den Kommunen und das ist, dass das Sparen nicht einseitig zulasten der Kommunen gehen darf. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Recknagel.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, ein ganz wichtiger Bestandteil unserer heutigen Haushaltsberatungen ist die Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das wurde angepackt. Es war eine große Aufgabe, das kann man sicher sagen. Herr Dr. Voß, ich darf Ihnen bescheinigen, Sie haben diese Aufgabe gut gemeistert. Erstmals, das haben alle Beteiligten im Haushalts
ausschuss, auch die angehörten kommunalen Spitzenverbände, anerkannt, ist nachvollziehbar, rechenbar gestaltet worden. Das ist eine gute Leistung. Im Entwurf war das meines Erachtens auch auskömmlich, denn diese Neugestaltung war, das war ziemlich deutlich geworden, dem Gebot der Sparsamkeit verpflichtet. Dann kommt es oder dann kam es und ich darf betonen, da stelle ich jetzt mal meine persönliche Meinung dar. In den Nachverhandlungen innerhalb der Regierungskoalition und wohl hauptsächlich innerhalb der CDUFraktion wurden dann noch erhebliche Mittel draufgelegt. Es war in keiner Weise mehr der Sparsamkeit verpflichtet, das war sogar ein durchweg falsches Signal an die Öffentlichkeit, auch an die Kommunen. Die Wirkung auf die Personalpolitik der Kommunen oder der kommunalen Seite kann man sich nur ungefähr vorstellen, die wird katastrophal sein. Das Ganze dann auch noch bis roundabout 2017, also auf Deutsch bis zum Sankt Nimmerleinstag, auszudehnen, ist ebenso katastrophal, weil das wichtige Signal, wir müssen alle sparen, bei den Kommunen zunächst gegeben und gleich wieder einkassiert wird mit der Folge, dass sich heute dann eigentlich eine Meinung durchsetzen könnte, die dahin läuft, wenn es knapp wird, rufen wir nach dem Land, die legen dann schon noch mal was drauf. Nicht nachvollziehbar war beispielsweise die Argumentation - auch nur eine von vielen, die da vorgebracht wurden - der Spitzenvertreterin des Landkreistags. Die hat argumentiert, Tarifsteigerung und Kostensteigerung beim öffentlichen Personennahverkehr, etwa 25 Prozent, seien doch ganz erheblich und die machten notwendig, dass da ein Nachschlag gegeben wird. Das ist meines Erachtens keineswegs stichhaltig. Im gleichen Zeitraum haben sich die Kosten, die Preise, beispielsweise im Straßengüterverkehr, die sind durchaus vergleichbar, nicht oder nur ganz gering entwickelt. Die Tatsache, dass die Landkreise solche Tarifsteigerungen vereinbaren, müssen sie sich selber zuschreiben lassen und können nicht die Lasten einfach beim Land abladen. Gleichwohl muss man festhalten - mein Vorredner, Herr Bergner, hat recht -, es wäre viel schöner gewesen, wenn wir im gleichen Maße auch den Landeshaushalt hätten anpassen und massive Einsparungen hätten durchsetzen können. Das ist nicht konsequent, was hier gemacht wird, und die Ungleichverteilung - starke Einschränkungen bei den Kommunen und sehr viel weniger beim Land -, das ist nicht stichhaltig, das ist nicht glaubhaft. So darf Politik nicht gemacht werden. Im Ergebnis war das durch den Finanzminister und sein Haus eine gute Grundlagenarbeit. Es gab leider im Anschluss faule Kompromisse, die insbesondere den Thüringer Steuerzahler eine Menge Geld kosten. Unter dem Strich wurden die notwendigen Ziele verfehlt und die Sanierung, wie gesagt, auf Sankt Nimmerlein verschoben. Schauen wir mal auf die Finanzen insgesamt. 265 Mio. €
Tilgung in den nächsten zwei Jahren sind durchaus eine gute Basis. Aber angesichts Rekordsteuereinnahmen im vergangenen Jahr und auch zu erwarten in 2013 ist es viel zu wenig ambitioniert und diese Rekordeinnahmen auch mit Blick auf die Diskussion, die wir heute Morgen eingangs gehört haben vonseiten der vereinigten LINKEN, die Struktur der Steuereinnahmen sei ja grob daneben und insgesamt noch viel zu gering. Wir haben Rekordeinnahmen und das ist allein eine Leistung aller Thüringer Bürger, der Unternehmer, der Steuerzahler, die Lohnsteuer- und Einkommenssteuer bezahlen. Denen sollten wir dankbar sein. Das viele Geld, was wir hier einnehmen, wird aber dann bei fragwürdigen Projekten wieder ausgegeben. Wir müssen bei den Rekordeinnahmen auch berücksichtigen, das wird hier aufgrund der sehr Großen Koalition, die sich darauf geeinigt hat, auch immer wieder gern vergessen, dass es auch Ergebnis einer ganz kräftigen Steuererhöhung war, die hier alle Fraktionen mit Ausnahme der Liberalen mitbeschlossen haben, nämlich die Erhöhung des Steuersatzes bei der Grunderwerbssteuer um sage und schreibe 42 Prozent. Das ist ein tiefer Griff in die Tasche des Häuslebauers oder desjenigen,
der ein altes Gebäude erwirbt, um es zum Beispiel zu renovieren. Auch was eben gesagt wurde zum Thema Erbschaftssteuer, ist so natürlich nicht richtig. Konkret zahlt der Mittelstand mit den Neuregelungen der Erbschaftssteuer deutlich mehr. Er geht hohe Risiken ein, weil er Personalbestand über Jahre hinweg gleichhalten muss. Unterm Strich wird hier auch eine Mehreinnahme zu erwarten sein zulasten der Thüringer Arbeitsplätze im Mittelstand. Sie werden noch an meine Worte denken, wenn die ersten Unternehmen diesbezüglich aus diesem Grund Pleite gehen.
Die Ausgabepolitik der Landesregierung ist im Ergebnis katastrophal, wenn man sich mal die gesamte Legislaturperiode anschaut. Wir betrachten hier schließlich den vorläufig letzten Haushalt für diese Legislatur. Sie haben ganz erheblich neue Schulden gemacht. Also hier sprechen wir immer von Konsolidierung, im Ergebnis hat diese Koalition einen ganz erheblichen Batzen auf die Schulden draufgelegt.
Das müssen wir zahlen, das müssen unsere Nachfahren zahlen und Sie haben sträflich verschwenderisch mit dem Geld der Thüringer Steuerzahler umzugehen vorgeführt. Da sind die vielen Spielwiesen, insbesondere der SPD-Fraktion, 1.000-Dächer-Programm führt zu deutlich teurerem Strom für die Thüringer Verbraucher, auch für die Thüringer Unternehmen, Sie haben Energieagenturen, Sie haben die Stiftung FamilienSinn weitergeführt, Sie haben das Landeserziehungsgeld nicht infrage ge
stellt, Sie haben ein wirkungsloses und völlig überflüssiges Landesarbeitsmarktprogramm, Sie haben Chaos bei der Wirtschaftsförderung geschaffen,
der Wirtschaftsminister hat es fertiggebracht, monatelang Förderbescheide zu verschleppen, Unternehmen im Regen stehen zu lassen, die sich darauf verlassen haben, diese Förderung zu bekommen.