Protocol of the Session on January 23, 2013

Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Ich schließe demzufolge die Aussprache im letzten Teil der Aktuellen Stunde, ich schließe damit die Aktuelle Stunde als Ganzes. Den Tagesordnungspunkt 1 werden wir morgen aufrufen und ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/5061 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/5485

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/5604

ZWEITE BERATUNG

(Minister Geibert)

Der Abgeordnete Wetzel hat die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr übernommen. Bitte.

Verehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Berichterstatter zum Thüringer Wohnraumfördergesetz darf ich Folgendes mitteilen: Wir haben von der Landesregierung am 05.10. vergangenen Jahres die Drucksache 5/5061 erhalten. Am 19.10. vergangenen Jahres haben wir in der Plenarberatung diese überwiesen. Beantragt war eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Das wurde vom Hohen Haus abgelehnt. Überwiesen wurde an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Die Ausschussberatung, die nicht öffentlich durchgeführt wurde, fand am 19.10. vergangenen Jahres statt. Dort wurde gemäß § 79 der Geschäftsordnung eine schriftliche Anhörung mit 12 anzuhörenden Parteien beschlossen; dazu lagen die Vorlagen 5/2895 von CDU/SPD vom 17.10., von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vorlage 5/2894 vom 18.10., ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion in Vorlage 5/2896 und von den LINKEN in Vorlage 5/2891 vor. Die Ausschussberatung war nicht öffentlich im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr am 04.11.2012. Es gab einen Änderungsantrag in der Vorlage 5/3096 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einen Änderungsantrag der LINKEN in Vorlage 5/3081 vom 19.12., einen Änderungsantrag der FDP und einen Änderungsantrag der CDU-SPD-Koalitionsfraktionen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Drucksache 5/5485 ist am 16.10. dieses Jahres beschlossen und mehrheitlich angenommen worden mit der Empfehlung der Annahme des Gesetzentwurfs hier im Hohen Haus. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich eröffne nun die Aussprache in der zweiten Beratung und rufe für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Sedlacik auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Intention des Gesetzes geht für die Fraktion DIE LINKE in die richtige Richtung. Trotzdem werden wir dem Gesetz heute nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil es uns nicht weit genug geht.

(Beifall DIE LINKE)

Die Anhörung hatte das Potenzial des Entwurfs erkennen lassen. Wir hätten uns aber gewünscht,

dass mehr Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen worden wären. Die wichtigste Zielstellung ist für uns die soziale Mietwohnraumförderung. Zu begrüßen ist auch, dass die Förderung nicht allein auf die Schaffung von Wohnraum, sondern auch das Umfeld zur Gestaltung von lebenswerten Quartieren ermöglicht werden soll. Kritisch sehen wir aber die Förderung von Wohneigentum. So beantragten wir im Ausschuss die Streichung dieses Paragraphen. Warum? Wir sind der Meinung, dass eine Schaffung von Wohneigentum unter Berücksichtigung der auch in § 10 aufgeführten Einkommensgrenzen für diese Zielgruppen ohne Risiko der Verschuldung nicht realisierbar ist. Man sollte hier keine Hoffnungen schüren, die von vornherein nicht aufgehen können, und man sollte auch die Betroffenen nicht ins Unglück stürzen. Bei sozialer Wohnraumförderung hat für uns die massive Schaffung von preiswertem Mietwohnraum durch Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften den Vorrang.

(Beifall DIE LINKE)

Mit Bezug auf die heutige Aktuelle Stunde wiederhole ich: Der soziale Mietwohnungsbau wird überwiegend von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen gestemmt und der Ausverkauf von Wohnungen an börsenorientierte Unternehmen lässt diese Chance für neuen Mietwohnungsbau nicht steigen, im Gegenteil. Die derzeitige Anzahl von belegungsgebundenen Wohnungen, es sind 46.000 Wohneinheiten in Thüringen, zeigt, dass die Schaffung neuen, dauerhaften, bezahlbaren Wohnraums nur durch Schaffung entsprechender Instrumente möglich ist. Den Förderungsanstrengungen, die aus den Zahlen hervorgehen, steht jedoch das vorgelegte Haushaltsbegleitgesetz entgegen. Dort ist in Artikel 11 aufgeführt, dass jährlich ein Betrag von 20 Mio. € pro Jahr in 2013 und 2014 zugunsten des Landeshaushalts aus dem Fondsvermögen für die Wohnungsbau- und Städtebauförderung entnommen werden können. Das wurde vielfach schon kritisiert. Auch wir sagen, das Thüringer Wohnungsbauvermögen muss auch für wohnungspolitische Zielstellungen eingesetzt werden. Ansonsten ist es ein Etikettenschwindel.

(Beifall DIE LINKE)

Am vorliegenden Entwurf kritisieren wir weiterhin, dass Vermieter sich aus der Belegungsbindung freikaufen können, nachzulesen in § 22. Auch diese Regelung wollten wir streichen, da es den Intentionen des Gesetzes nicht entspricht. Hier wird rein auf die privaten Interessen des Vermieters abgestellt, welcher jedoch zum Zeitpunkt des Förderantrags sich genau für die soziale Wohnraumförderung entschieden hatte, und später, wie gesagt, möchte er sich aus dieser Verpflichtung freikaufen. Dem können wir so nicht zustimmen. Diese Regelung ist weiter im Gesetz, obwohl, wie gesagt, die

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

dauerhafte Sicherung der Belegungsbindung unserer Meinung nach unbedingt notwendig ist.

Auch ist die Regelung für die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht konkret genug mit dem Weglassen der DIN-Norm. Hier werden wir dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.

Weiterhin wurde auch der Flächenverbrauch nicht eingeschränkt. Innerstädtische Entwicklungen durch Nutzung von Brachflächen hätten hier doch eine Chance. Der Flächenverbrauch ist bundesweit derzeit 81 ha am Tag, das sind 61 Fußballfelder erst neulich in der Zeitung nachzulesen. Dem müssen wir doch Einhalt gebieten.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wünschenswert ist eine Konzentration der Fördermittel auf erhaltenswerte Stadtzentren und Innenstädte. Das erfordert integrierte Handlungskonzepte der Kommunen. Hier hätten wir gern, dass die Vorgaben im Gesetz strenger wären.

(Beifall DIE LINKE)

Wir hatten heute die Aktuelle Stunde „Wohnen muss bezahlbar sein“. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch erinnern an das Grundgesetz. In Artikel 1 steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Die Versorgung mit preisgünstigem und gutem Wohnraum ist eine Daseinsvorsorge und gehört deshalb in öffentliche Hand. Die Politik muss mit Anreizen und Förderung reagieren. Insbesondere auch Druck auf die Bundesregierung ist weiterhin notwendig, dass sie Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau und zur Stadtumgestaltung nicht aufgibt, sondern sie müssen weiter fortgesetzt werden. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion rufe ich Frau Abgeordnete Doht auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Entflechtungsgesetz ist die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung vor einigen Jahren vom Bund auf die Länder übertragen worden. Das, denke ich, ist auch gut so, weil wir hier besser auf die regionalen Unterschiede eingehen und die Förderung danach ausrichten können. Mit der Erschaffung des Wohnungsbaufonds haben wir die fiskalischen Voraussetzungen geschaffen und mit dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir hier klarstellen, wer gefördert werden kann, was gefördert werden kann, wo liegen die Einkommens

grenzen, welche Ziele und Rahmenbedingungen geben wir uns sonst für die Wohnraumförderung.

Wir werden zum einen in die Schaffung von Mietwohnungen investieren, sprich diese fördern. Die Modernisierungsförderung wird weiterhin einen großen Anteil einnehmen, aber wir wollen auch das selbst genutzte Wohneigentum weiterhin fördern. Dabei gilt es, Umwelt- und Klimaschutz zu beachten, auf die demografische Entwicklung einzugehen. Wir hatten das heute schon in der Aktuellen Stunde diskutiert, dass wir in Thüringen sehr unterschiedliche Situationen haben, Gebiete mit sehr hohen Wohnungsleerständen, sehr niedrigen Mieten bis hin zu angespannten Wohnungsmärkten in einigen größeren Städten.

Es geht aber bei der Förderung auch darum, eine nachhaltige Stadtentwicklung zu unterstützen und stabile Bewohnerstrukturen zu schaffen bzw. zu erhalten. Neben dem Bau und der Modernisierung soll der Erwerb von Wohnraum gefördert werden können, die Wohnumfeldverbesserung ebenso wie die Schaffung von Wohnbauland, aber auch der Erwerb von Belegungsbindungen, von Genossenschaftsanteilen und sonstiger Maßnahmen sind förderfähig. Dabei richtet sich die Förderung insbesondere an Familien mit Kindern oder andere Haushalte mit Kindern, an junge Ehen und Lebenspartnerschaften, an Menschen mit Behinderungen, Ältere, Schwangere und alleinerziehende Bürgerinnen und Bürger und sonstige hilfsbedürftige Menschen.

Wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber beraten, Kollege Wetzel hat das in seinem Bericht schon dargestellt, und wir sind auch zu Änderungsanträgen im Ausschuss gekommen. CDU und SPD haben sich auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigt. Darin wollen wir die in § 10 festgeschriebene Einkommensgrenze für die Wohnraumförderung, die sich um jedes weitere Kind bislang um 600 € erhöhen sollte, auf 1.000 € anheben. Wir haben auch die Freibeträge für junge Ehepaare in § 15 weiter erhöht.

Wir haben uns mit diesem Änderungsantrag an das bayerische Wohnraumfördergesetz angelehnt, weil wir nämlich auch hier in einem Wettbewerb stehen. Wir wollen, indem wir hier gleiche Voraussetzungen schaffen, auch junge Leute, junge Familien im Land halten. Wenn sie hier zu gleichen Bedingungen ein Eigenheim bauen können oder eine Wohnung erwerben können, dann ist dies auch ein Anreiz vielleicht für viele Pendler, die wir nach wie vor haben, die aus dem Südthüringer Raum nach Bayern ausund einpendeln, ihr Eigenheim vielleicht auf Thüringer Grund zu bauen und nicht in Bayern.

Ebenfalls geändert wurden die §§ 16 und 28 als folgende. Hier geht es darum, dass das Ministerium die Möglichkeit hat, bestehende Belegungsbindungen in Gebieten mit sehr viel Wohnungsleerstand ruhen zu lassen. Das heißt, wir wollen damit eine

(Abg. Sedlacik)

flexible Handlungsweise ermöglichen. Wenn Wohnungsleerstand vorhanden ist, dann ist es sicherlich nicht nötig, alle Belegungsbindungen aufrechtzuerhalten.

Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN vielleicht noch ein paar Worte.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gerne.)

Ja, will ich gern tun, Frau Schubert. Sie fordern ja, dass die Modernisierungsförderung und auch die Förderung von Wohnbauland nur auf die Ortskerne beschränkt sein soll. Wir haben das im Ausschuss schon abgelehnt und ich kann das hier nicht nachvollziehen. Sie beklagen einerseits, dass wir Wohnungsnot hätten, kommen immer mit dem Jenaer Beispiel - heute in der Aktuellen Stunde hatten wir das ja auch wieder -, aber als wir damals spät abends zu vorgerückter Stunde über Ihren Antrag zur Maklercourtage gesprochen haben und es auch schon darum ging, dass man eigentlich damit nicht viel erreicht, sondern letztendlich nur, indem man investiert, indem man zusätzlichen Wohnraum schafft, auch eine Entspannung des Wohnungsmarktes herbeiführen kann, haben Sie gesagt, in Jena ist da ja gar kein Platz. Dann ist es doch aber völlig kontraproduktiv

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht gesagt.)

- doch, das haben Sie gesagt -, wenn Sie jetzt kommen und sagen, wir wollen die Wohnungsbauförderung nur noch auf die Ortskerne richten. Nein. Wir sagen, das soll offen bleiben. Wir sind auch dafür, in die Ortskerne zu gehen, da, wo es Brachflächen gibt, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen, da, wo die Platzverhältnisse das ermöglichen. Aber wir werden durchaus Situationen vorfinden, wo wir sagen, wir können eben nicht nur in die Ortskerne investieren. Wir werden auch weiterhin noch die Plattenbauten modernisieren müssen an dem einen oder anderen Standort, genauso, wie wir auf der einen oder anderen Seite vielleicht auch abreißen müssen. Das eine schließt das andere nicht aus, sondern wir müssen auf diesen sehr unterschiedlichen Wohnungsmarkt auch mit differenzierten Lösungen reagieren können. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.

Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, die Eigenheimförderung zu streichen: Zum einen spricht Ihre Begründung, Frau Sedlacik, dass diejenigen, die unter diese Einkommensgrenzen fallen, sich das sowieso nicht leisten können, von so viel Unwissenheit. Wären Sie mal auf die Thüringer Aufbaubank zugegangen oder das Ministerium hätte sicherlich auch die Zahlen liefern können, wie viele gerade auch Schwellenhaushalte in den letzten Jahren sich mit der Wohnungsbauförderung ein Eigenheim errichten konnten. Ich habe das hier auch schon ein

mal gesagt, so ein Eigenheim ist letztendlich auch immer die beste Altersvorsorge.

(Zwischenruf Abg. Sedlacik, DIE LINKE: Wie viele Zwangsversteigerungen haben wir denn?)

Über Zwangsversteigerungen muss man sicherlich reden. Aber dann schauen Sie bitte mal hin, die in die Zwangsversteigerung gehen, das sind nicht die, die Fördermittel beantragt haben, denn wenn ich Fördermittel beantrage, die über die TAB ausgereicht werden, da wird am Anfang schon genau auf das Finanzierungskonzept geschaut. Die in die Zwangsversteigerung gehen, sind die, die vor vielen Jahren frei finanziert wurden, bei denen die Banken nicht genau hingeschaut haben. Nein, es entspricht einfach Ihrer Ideologie, dass Sie privates Eigentum nicht fördern wollen und damit schließen Sie nahtlos an die DDR-Wohnungspolitik an,

(Beifall CDU, SPD)

als man dem Eigenheimbesitzer nicht den Sack Zement hat zukommen lassen, als man die Innenstädte hat verfallen lassen, um Geschosswohnungsbau an den Rändern zu errichten. Deswegen lohnt es nicht, weiter über diesen Antrag zu diskutieren.

(Beifall CDU)

(Unruhe SPD)

Ich bitte darum, dass der Landtag der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmt, denn dann haben wir ein gutes Gesetz.