Protocol of the Session on November 22, 2012

Wir lehnen diese Entscheidung des Innenausschusses ab,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Was?)

weil wir der Meinung sind, dass man nicht nach einem ehrlich lange geführten Prozess, auf den sich alle verlassen konnten, in dem alle zu Wort gekommen sind, dann auf Zuruf einiger, und das unter der vermeintlichen Vorstellung, dass das Bürgerbeteiligung sei, dann einfach den Namen ändern sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist doch geändert.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, an der Stelle huscht mir zweifach ein Lächeln über das Gesicht, nicht nur, weil BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Antrag mit der Nummer 5/5255 gestellt hat und ein gleichlautender Antrag der CDU mit der Nummer 5/5256 eingegangen ist und die CDU und SPD wahrscheinlich nicht umhinkommen werden, dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen zu müssen, weil sonst auch ihre Vorlage weg ist.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Das wird dadurch auch nicht schöner.)

Nein, mir huscht auch ein Lächeln über das Gesicht, weil man an dieser Stelle ganz exemplarisch ausführen kann, dass manche Entscheidungen, die ad hoc im Innenausschuss geführt werden, wo man hinterher gar nicht mehr nachvollziehen kann oder niemand mehr es gewesen sein will, hier im Plenum einmal debattieren kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werben eindringlich für unseren Antrag um Ihre Zustimmung. Um ganz klar zu sagen, wann immer wir wieder Gemeindezusammenschlüsse, ob freiwillig oder allgemein, in einer großen Gebietsreform voranbringen wollen, wir wollen, dass es hier eine Verfahrenstreue gibt. Wenn sich zwei Partner zu etwas entschieden haben, dann darf nicht der größere probieren, den kleineren zu schlucken, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Antrag der LINKEN wäre auch ein Weg gewesen, aber er überzeugt uns nicht, weil er doch ein wenig hier in diesem Gesetz...

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Zu viele Bürgerrechte.)

Nein, es sind nicht zu viel Bürgerrechte, lieber Herr Kuschel, es ist ein falscher Blick. Wenn Sie heute sagen, wir schreiben ein Gesetz, der Name sei

übergangsweise so und das neue Parlament, in dem natürlich die größere Kommune ein Übermaß haben wird, beschließt dann neu, dann überzeugt uns das nicht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Es wird neu gewählt.)

Auch hier haben wir eine ganz klare Haltung. Treue im Verfahren, alle müssen sich darauf verlassen können, dass das, was vorher, am Beginn des Verfahrens gesagt wird, an Verfahrensschritten auch eingehalten wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb würden wir dem Antrag der LINKEN nicht zustimmen. Wir haben sehr große Sympathien zum Antrag der FDP in Drucksache 5/5249. Sie haben verschiedene Änderungen hier vor. Inhaltlich haben wir sehr große Sympathien. Sie sprechen da Straufhain an, aber wir glauben, dass es formal nicht möglich sein wird aufgrund des Artikel 92 der Thüringer Verfassung, weil wir hier nämlich das Problem haben, dass wir eine wirklich ordentliche Bürgerbeteiligung haben müssten. Lassen Sie mich meine Bedenken kurz ausführen. Sie können ja dann dazu noch etwas sagen, ich bin darauf auch sehr gespannt. Wir brauchen eine ordentliche Bürgerbeteiligung, die man im bisherigen Verfahren nur gewährleisten konnte, weil wir schon vor der Sommerpause hier beteiligt haben. Wie wir das bis zum 31.12. jetzt noch hinbekommen sollen, scheint mir schleierhaft zu sein.

(Beifall SPD)

Und zu viel Eile im Verfahren hilft auch nicht, wenn man eigentlich Gutes will, was ich damit deutlich gesagt haben möchte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werben für unseren Änderungsantrag und wir werden beantragen, diesen Gesetzentwurf getrennt nach Artikeln abzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Hey für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, zum Abschluss der Debatte und bei der Abstimmung werden wir hier im Hause feststellen, dass nicht alle Abgeordneten diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Das betrifft auch Abgeordnete meiner Fraktion. Das ist sicher ungewöhnlich, wenn ich so beginne, aber das hat seinen Grund, weshalb wir heute mit Enthaltungen und auch mit Neinstimmen konfrontiert werden. Ich will nicht auf jeden Einzelparagraphen eingehen. Mein Vorredner hat dies ja auch nicht gemacht, wenn ich diesen Gesetzentwurf hier mit Ihnen diskutiere. Aber an der einen oder anderen Stelle werde ich auf bestimmte Neugliederungen doch noch eingehen müssen.

Zunächst will ich sagen - und das gilt auch, Herr Adams, für die gesamte Fraktion der SPD -, wir begrüßen es ausdrücklich, wenn sich Kommunen in Thüringen auf den Weg machen und sich zu größeren Einheiten neu gliedern und auch, dass sie es freiwillig tun, begrüßen wir ausdrücklich. Das Problem bei diesen Neugliederungen lässt sich am besten damit umschreiben, dass die Regeln für einen Zusammenschluss in unserem Land - ich will es mal vorsichtig ausdrücken - sehr streitanfällig sind. Die SPD-Fraktion wird deshalb nicht müde und ich auch nicht - zu sagen, dass bei diesen Neuregelungen endlich Klarheit über diese Regeln herrschen muss.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber wer soll es denn machen, wenn nicht ihr.)

Wenn ein einziges Kriterium neben den rechtlichen Mindestanforderungen, nämlich nur das öffentliche Wohl oder das sogenannte Gemeinwohl herangezogen wird, auf das man achten muss bei diesen Neugliederungen, dann ist die Auslegung dieses öffentlichen Wohls zumindest sehr streitanfällig. Ich will Ihnen anhand dieses Gesetzentwurfs auch gern erläutern, was ich damit meine. Wir haben hier § 1 oder § 5 im Gesetz, die regeln die Zusammenschlüsse von Saara-Nobitz und Ichtershausen und der Wachsenburggemeinde und das geschieht in unmittelbarer Nähe zu den Städten Altenburg und Arnstadt. Also vor den Toren der Stadt sollen Neugliederungen erfolgen, die auch unmittelbare Auswirkungen auf diese großen zentralen Orte Arnstadt und Altenburg haben. Um es salopp zu sagen, solche Hochzeiten direkt in der Nachbarschaft eines großen Ortes sind problematisch für die perspektivische Entwicklung dieser Städte, denn sollte die Struktur einer solchen Stadt oder eines solchen zentralen Ortes eine andere werden, also sollte an eine territoriale Erweiterung dieser Stadt gedacht werden, geht das nicht, weil dort durch eine Neugliederung eine solche Erweiterung dann nicht mehr möglich ist. Das sieht man in Saara-Nobitz und in Ichtershausen und in der Wachsenburggemeinde anders als in Altenburg oder in Arnstadt und genau da setzt die Diskussion um das öffentliche Wohl und auch um diese Freiwilligkeit ein. Denn die Frage muss ja gestellt werden: Was ist denn wichtiger, das Wohl dieser Städte oder der zentralen Orte oder die Freiwilligkeit der Nachbargemeinden oder das öffentliche Wohl insgesamt

(Abg. Adams)

und wer definiert das, wie wird das ausgelegt? Das ist auch der Grund für die große Unsicherheit vor Ort in den Städten und Gemeinden. Da wird man teilweise gefragt: Könnt ihr mir mal erklären, was ihr im Landtag eigentlich da so genau wollt? Ich habe das letztens schon einmal angesprochen - ich glaube in der Aktuellen Stunde -, dass der Gemeindeund Städtebund eine bemerkenswerte Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf abgegeben hat. Der Gemeinde- und Städtebund bemängelt dort ausdrücklich, dass es keine verbindlichen Kriterien gibt, nach denen die Kommunen ihre Planungen für die zukünftigen Strukturen vor Ort ausrichten können. Und er sagt sogar, dass das landespolitische Vorgehen ohne ein tragfähiges Konzept vor dem Hintergrund des geltenden rechtlichen Rahmens als verfassungsrechtlich bedenklich einzustufen ist. Also das muss man sich hier im Hohen Hause wirklich auch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bei einer so wichtigen Frage wie der Neugliederung der kommunalen Familie hat der größte Interessenverband der Städte und Gemeinden solche Bedenken; das sollten wir ernst nehmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb hat sich die Koalition im vergangenen Jahr durch einen entsprechenden Antrag verständigt ich habe ihn hier, ich schaue ihn immer mal an und freue mich daran -, diese alles entscheidende Frage bei Neugliederung, nämlich das öffentliche Wohl genauer zu definieren. Jetzt kommen wir zu der Frage, Herr Kuschel, die Ihren Zwischenruf vorhin vielleicht gerechtfertigt hat. Dieser Antrag ist mehrheitlich verabschiedet worden - auch mit Ihrer Stimme, wenn ich mich richtig entsinne, also auf alle Fälle auch mit Stimmen der Opposition - und der legt fest, welche Maßstäbe und Kriterien angelegt werden sollen bei Neugliederung der Gemeinden. Dieser Antrag im Übrigen feiert am 15.12. Geburtstag, weil er da genau ein Jahr alt wird. Und dass ein Geburtstag auch Grund für Kritik sein kann, werde ich Ihnen nachher noch begründen, weil sich vor diesem Antrag, also vor diesem 15.12. bereits Kommunen auf den Weg zur Neugliederung gemacht haben und Saara-Nobitz, auch die Wachsenburggemeinde und Ichtershausen gehören beispielsweise dazu, sollen diese Kriterien, die in diesem Antrag stehen, keine Anwendung finden. Ich sage das einmal ganz deutlich: Gäbe es diese Vereinbarung nicht - also mit dieser Stichtagsregelung -, wäre bei aller Freiwilligkeit keine Neugliederung zustande gekommen, wenn man die Kriterien mit zur Grundlage nimmt. Wir sind bei diesem Gesetzentwurf mehrheitlich für diesen Kompromiss der Stichtagsregelung, ich muss sagen, zum Teil auch schweren Herzens, weil es Abgeordnete auch in unserer Fraktion gibt, die sagen, es ist völlig egal, ob 15.12. und Stichtagsregelung oder nicht, diese Neugliederung im speziellen Fall kann doch

nicht im Hinblick auf die strukturelle Entwicklung in der Region richtig sein.

(Beifall DIE LINKE)

Aus dieser Grundüberzeugung heraus kann ich dann diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich achte ausdrücklich diese Grundüberzeugung, auch das will ich hier klar sagen. Es betrifft im Übrigen nicht nur Mitglieder der SPD-Fraktion, das werden wir nachher auch noch feststellen. Es gibt nämlich auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Problem mit der Freiwilligkeit, wenn ich zum Beispiel in die Gemeinden Oppershausen und Kammerforst hineinhöre, das ist der § 10 dieses Gesetzentwurfs. Kammerforst und Oppershausen stellen sich gegen die geplante Neugliederung, die in diesem § 10 fixiert wird. Da frage ich mich, was ist jetzt mit der Freiwilligkeit der Bürgerinnen und Bürger in diesen Gemeinden?

Mal zurück zu § 5: Ich habe hier einen Brief der Landrätin des Ilm-Kreises erhalten, eine ehemalige Kollegin von uns hier im Parlament, das ist die Frau Enders. Den haben Sie bestimmt auch bekommen. Da steht sinngemäß: Liebe Abgeordnete, stimmen Sie einer Neugliederung vor den Toren Arnstadts nicht zu. Das ist nicht gut für die Entwicklung unseres Landkreises, für die Region. Es gibt einen Beschluss des Kreistags, meine sehr geehrten Damen und Herren, der ist als Anlage auch beigefügt in diesem Schreiben. Da sagt auch der Kreistag dasselbe mit der gleichen Intention. Wir haben einen dementsprechenden Beschluss des Stadtrats auch von Arnstadt. Und ob ich Kammerforst nehme oder Arnstadt oder Nobitz oder Altenburg - wer bestimmt denn jetzt, was öffentliches Wohl ist und was nicht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir als Landtag.)

Und das macht es so schwierig zu entscheiden und das erklärt die Unsicherheit vor Ort bei den Kommunen, das erklärt auch die Haltung des Gemeinde- und Städtebundes in dieser Frage. Solange keine klaren Regeln da sind, an die sich die kommunale Familie halten kann, solange ist rechtlich gar nicht mehr sicher und bewertbar, wie man eine Neugliederung auch zukünftig umsetzen soll. Deshalb komme ich noch einmal auf unseren Antrag zurück - ist ja demnächst Geburtstagskind - vom 15.12. und da steht, ich zitiere mit Verlaub, Frau Präsidentin: „Für künftige Zusammenschlüsse bittet der Landtag die Landesregierung, insbesondere folgende Maßstäbe bei der Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat zu berücksichtigen und notwendige gesetzgeberische Anpassungen vorzunehmen.“ Dann kommen diese Kriterien und diese Maßstäbe. Solange dieser Bitte nicht nachgekommen wird, werden bei jeder Neugliederung die gleichen Probleme auftreten wie bei diesem Gesetzentwurf. Deshalb will ich gleich einmal

die Frage in den Raum stellen: Wann reagiert denn die Landesregierung auf diese Bitte

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

oder auf den dringenden Hinweis des Gemeindeund Städtebundes wenn schon nicht auf den Antrag? Wann werden die Kriterien dieses Antrags eingearbeitet in eine rechtliche Grundlage für die kommunalen Vertreter vor Ort? Wann wird die Unsicherheit in den Kommunen endlich beendet sein? Ich kann jedenfalls für meine Fraktion sprechen und sagen, die nächsten Neugliederungen hier im Freistaat, die demnächst, wie ich gehört habe, schon wieder anstehen sollen, müssen sich zumindest diesen Kriterien stellen, weil es auch einfach nicht sein kann, dass hier ein Antrag mehrheitlich gefasst wird und das war es dann. Wenn das so ist, dann kann ich zumindest in Fragen der Gemeindeneugliederung in Thüringen demnächst sagen, dass der Landtag die Sitzungszeit sich sparen kann, dann winken wir ohne Prüfung alles durch.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich kurz auf die Änderungsanträge eingehen. Mein Kollege Adams hat ja schon das eine oder andere auch zu seinem Antrag gesagt. Die FDP hat einen Antrag gestellt, fünf weitere Fusionen ins Gesetz aufzunehmen. Sie stellen in der Begründung im Übrigen - das ist interessant - wieder auf das öffentliche Wohl ab. Nun haben Sie ja gehört, was ich von diesem Begriff halte und wie dehnungsfähig auch dieses Wort ist. Aber ich frage einmal ernsthaft, wenn Sie einen solchen Änderungsantrag mit dem heutigen Tag, oder wir hatten ihn auch gestern bereits - das muss ich zugeben - in unseren Postfächern, wenn Sie den hier ernsthaft einbringen und glauben, dass ohne Behandlung im Innenausschuss, ohne die fällige Anhörung, die auch noch gemacht werden muss - Herr Adams hat ja darauf abgestellt -, dass also ohne Bewertung der Neugliederung und ohne Diskussion diese fünf Paragraphen noch ins Gesetz aufgenommen werden, dann frage ich Sie, was glauben Sie eigentlich, wie das hier in diesem Hause läuft?

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Dazu sage ich Ihnen gleich etwas.)

Darauf sind wir auch sehr gespannt, Herr Bergner.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verweise auf den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, SPD. Herr Adams hat gemeint, der sei nur von der CDU; schwierig, wir haben eine Koalition, da werden Anträge gemeinsam gestellt. Da geht es um eine Namensgebung in der neu entstehenden Kommune KönigseeRottenbach, die nach Inkrafttreten des Gesetzes auch so heißen soll, weil auch wir der Meinung sind, dass sich beide Namen in der neuen Gemein

de wiederfinden sollen. Ich weiß nicht regulatorisch, ich glaube wohl, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eher da war und das zielt auch auf das ab, was Herr Adams gesagt hat. Deswegen müsste, glaube ich, auch im parlamentarischen Geschäftsgang der Antrag zuerst aufgerufen werden. Sei es drum, aber der Antrag von CDU und SPD hat ja denselben Inhalt. Damit würde sich dann auch, das ist ja das Angebot an die Fraktion DIE LINKE, der Änderungsantrag, der zunächst, nicht der jetzt eben verteilt wurde, aber der zunächst uns vorgelegen hat, erübrigen. Sie wollen ja, dass der neu gewählte Stadtrat das entscheiden soll und das hätte sich dann im Prinzip mit Verabschiedung dieses Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN respektive gleichlautend natürlich den von CDU und SPD bereits erledigt.

Bei aller Kritik und auch aller Aufregung will ich abschließend aber auch nicht versäumen, allen Kommunen, die durch diesen Gesetzentwurf erfasst werden, also von A wie Auerstedt bis Z wie Zeulenroda-Triebes, viel Glück und Erfolg zu wünschen auf ihrem neuen und von jetzt an gemeinsamen Weg. Es sind ja etliche Vertreter aus den jeweiligen Gemeinden heute hier auf der Besuchertribüne. Noch einmal aber, die Diskussion über die weitere Vorgehensweise bei Neugliederungen muss irgendwann, und ich glaube sehr, sehr bald, hier in diesem Landtag Erfolge zeigen. Wir als SPD-Fraktion sagen das mit äußerstem Nachdruck. Jetzt empfehle ich Ihnen die Annahme dieses Gesetzentwurfs und freue mich auf eine spannende Abstimmung. Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Um das noch einmal ganz klarzustellen, der parlamentarische Ablauf war auch so, zuerst wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgerufen und dann der der Koalition. Es hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.