Protocol of the Session on October 19, 2012

In 5 Minuten.

Danke.

(Beifall FDP)

Da muss aber auch der Applaus noch 5 Minuten warten. Ich rufe jetzt den Abgeordneten Pidde von der SPD-Fraktion auf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion möchte, dass der Freistaat seine Beteiligung an der Helaba, an der Landesbank Hessen-Thüringen fortführt und deshalb werden wir den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch ablehnen.

Wir haben als Fraktion zahlreiche Gespräche geführt. Wir hatten die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss, darauf hat der Berichterstatter, Herr Kowalleck, ja schon hingewiesen, und alle diese Dinge haben uns in unserer Position bestätigt. Die Helaba-Beteiligung ist für meine Fraktion ein lohnendes Engagement. Die Frage, ob lohnend oder nicht, kann nicht allein festgemacht werden am Zinsertrag bezogen auf den Kaufpreis oder am Zinsertrag bezogen auf den Stammkapitalanteil. Es gibt eine Reihe von guten Gründen, die nicht unmittelbar monetär sind.

Meine Damen und Herren, die Beteiligung, die nunmehr nur 4,05 Prozent beträgt, ist sehr gering, aber die Möglichkeit, Weichenstellungen zur strategischen Ausrichtung der Bank aus Thüringer Sicht zu beeinflussen und damit auch Thüringer Interessen zu wahren, ist vorhanden. Entsprechende Beteiligungs- und Vetorechte sind vertraglich fixiert. Die Diskussion über die Beibehaltung der Beteiligung Thüringens hat in den schwierigen Verhandlungen der zurückliegenden Monate dazu beigetragen, die Verhandlungsposition des Finanzministers zu stärken und die bestehenden Mitspracherechte Thüringens in der Trägerversammlung der Helaba trotz Härtung der stillen Einlagen Hessens in der Helaba und trotz Übernahme des Verbundgeschäftes der ehemaligen WestLB zu sichern.

Welche Gründe sprechen noch für die Fortführung der Beteiligung? Die Beteiligung des Freistaats Thüringen sichert den zweiten Hauptsitz der Bank in Erfurt und die damit verbundenen Thüringer Arbeitsplätze in der Bank und in ihren Töchtern. Für den Freistaat und insbesondere für die Stadt Erfurt ergeben sich dadurch Steuereinnahmen in nicht zu vernachlässigender Höhe. Mit der Beteiligung des Freistaats kann das ökonomische Engagement der Helaba, bei der Thüringer Aufbaubank, bei der Bürgschaftsbank Thüringen und der mittelständischen Beteiligungsgesellschaft gesichert werden.

(Abg. Barth)

Meine Damen und Herren, eine Aufgabe der Beteiligung an der Helaba würde die Kapitalbasis der Sparkassen als wichtigsten Kreditgeber der Thüringer Wirtschaft schmälern und was das bedeutet, wissen wir doch alle. Es würden weniger Kredite an Unternehmen und auch an Privatleute ausgereicht werden. Auch die Realisierung und Ergänzung von Krediten der Thüringer Aufbaubank könnte davon betroffen sein. Das Ganze würde in einer Phase erfolgen, in der die Sparkassen ohne geänderte Eigenkapitalvorschriften ohnehin an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit stoßen. Die Beteiligung des Freistaats an der Helaba wirkt sich positiv auf deren Rating aus und davon profitieren auch wieder die Thüringer Sparkassen, ihre Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt. Hinweisen möchte ich auch noch auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD. Dort steht: „Die Koalitionspartner bekennen sich zum öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesen und werden keine Schritte unterstützen bzw. selbst in die Wege leiten, die dieses Bekenntnis in irgendeiner Form infrage stellen.“ Das Infragestellen der Helaba-Beteiligung des Freistaats Thüringen würde aufgrund der geschilderten Rückwirkung negativ auf die Thüringer Sparkassen wirken.

Meine Damen und Herren, die Helaba hat sich in der Krise als stabiles und leistungsstarkes Kreditinstitut bewährt und behauptet. Die Risiken des Freistaats Thüringen durch fehlgeschlagene Engagements der Helaba, finanziell in Haftung genommen zu werden, sind sehr gering. Es gibt also für uns keinen Grund, dem Ansinnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu folgen und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Danke schön.

(Beifall CDU, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag von uns fordert in der Tat die Beteiligung des Freistaats Thüringen am Stammkapital der Landesbank Hessen-Thüringen schnellstmöglich aufzugeben. Herr Kalich, wie Sie darauf kommen, dass wir eine Privatisierung der Helaba in diesem Zusammenhang fordern, müssen Sie mir noch einmal erläutern. Das ist genau das, was wir nicht wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht nicht um eine Privatisierung. Es geht darum, dass - wir haben gestern die Haushaltseinbringung gehabt - angesichts der prekären Finanzlage des Landes bitte schön alles auf den Prüfstand ge

hört. Dazu gehören auch die Schatullen, die Herr Voß noch hat, und die Helaba ist eine Schatulle mit gefüllten ca. 150 Mio. € und darüber wollen wir reden und das gehört eben zur Haushaltswahrheit und -klarheit einfach mit dazu.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landeshaushaltsordnung sieht vor, dass das Land nur dann eine Unternehmensbeteiligung eingehen kann und übrigens auch halten soll, wenn ein wichtiges Landesinteresse an dieser Beteiligung besteht und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt. Das ist schon interessant im Zusammenhang mit der Helaba, weil immer wieder die Frage gestellt werden sollte, welches Landesinteresse besteht hier eigentlich? Was ist eigentlich der angestrebte Zweck und wird er wirklich auf die wirtschaftlich beste Weise über dieses Mittel, nämlich die Beteiligung an der Heleba erreicht? Auch nach der kürzlich geführten Diskussion im Haushaltsund Finanzausschuss bzw. auch in den Medien in der Öffentlichkeit sind wir eben der festen Überzeugung, dass nach § 65 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung nicht davon auszugehen ist, dass das wichtige Landesinteresse am Fortbestand dieser staatlichen Beteiligung von der Landesregierung tatsächlich besteht, sondern wir sind der festen Überzeugung, dass man dies auch mit anderen Argumenten begründen kann, andere Argumente, die dazu beitragen, deutlich zu machen, dass vordergründig kein wirtschaftliches Interesse an dem Halten der Helabaanteile besteht. Man kann eigentlich, wenn man ein bisschen zurückgeht in die Geschichte, sich bereits darüber streiten, ob damals im Jahr 2000 der angestrebte Zweck - das war damals erstens die Stärkung der Bank als wichtiges Instrument für den Ausbau der Stellung Thüringens im Wettbewerb der Regionen in Deutschland und der EU und zweitens die Unterstreichung der öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung der Bank überhaupt schon im Vordergrund stand und mit dieser Beteiligung von satten 5 Prozent erreicht wurde. Es ist eigentlich lächerlich, dass wir über 5 Prozent reden und über die wirtschaftlichen Interessen Thüringens, wenn Sie sich mal anschauen, ob das wirklich als geeignetes und probates Mittel einzuschätzen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sagen, dass seit 2000 beide Ziele eigentlich fraglich sind und deswegen auch unser kurzer knapper Antrag und dass eine Aufgabe als öffentliche anzusehen ist, das müsste nach allgemeiner Definition natürlich auch im Zusammenhang damit stehen, dass es im Sinne der Öffentlichkeit ist und deswegen auch an dieser Stelle auch ganz klar, die Debatte, übrigens auch der Argumente aus dem

(Abg. Dr. Pidde)

Jahr 2000, weil die nach wie vor so fragwürdig sind wie heute.

Ja, wie ist es denn mit der strategischen Ausrichtung der Helaba als wichtiges Instrument für den Ausbau der Stellung des Landes im Wettbewerb der Regionen in Deutschland und der EU? Wie ist es denn damit? Was hat die Helaba denn dazu beigetragen? Zweite Frage: Inwieweit unterstreicht sie denn den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Bank zur Stärkung für Landesbanken hier in Thüringen? Auch das ist unklar geblieben, übrigens auch in der Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss. Hat sie wirklich die öffentlich-rechtliche Kreditwirtschaft im Sinne Thüringens gestärkt? Auch das ist offen. Das war 2000 nicht nachvollziehbar und ist es heute auch nicht.

Und dass Sie am Status quo festhalten wollen jetzt ist Herr Pidde leider nicht mehr da, doch da hinten -, wundert mich schon insofern, als dass ich bei dieser Debatte hier mal wieder den Eindruck habe, dass es vor allen Dingen darum geht, Koalitionsräson zu wahren. Denn ich habe Ihren Wirtschaftsminister im August 2011 schon anders in Erinnerung gehabt, als er sich öffentlich dazu äußerte, dass man auch öffentlich darüber nachdenken sollte, die Anteile zu veräußern und an dieser Stelle

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

eine Neujustierung vorzunehmen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Vorsicht beim Zitieren, das Wirtschaftsministerium ist da empfindlich.)

Das Wirtschaftsministerium ist nicht empfindlich, das kann sicherlich ganz souverän damit umgehen, wenn der Wirtschaftsminister, der vor einem Jahr sich dazu sehr genau geäußert hat, zitiert wird.

Jetzt sind wir an der Frage Status quo - ja oder nein. Wir hatten gestern Haushaltseinbringung. Diese Koalition ist die Status-quo-Koalition, das hatten wir gesagt. Das sind fünf verlorene Jahre, dabei bleibt es auch beim Thema Helaba. Wie kommen wir jetzt zu der Entscheidung, dass wir aber nach wie vor der festen Überzeugung sind, dass zumindest diskutiert werden muss, weil in den Stellungnahmen deutlich geworden ist, dass das keine aus der Luft hervorgeholten Argumente sind, sondern nicht nur Andreas Freytag, den Uwe Barth eben zitierte, sagte, dass der Einfluss, unser Einfluss in der Helaba viel zu gering ist, sondern auch andere deutlich machen, lasst uns das überprüfen. Da gehört zum Beispiel Alexander Kemnitz von der Uni Dresden dazu. Der sagt: „Um wirklichen Einfluss auszuüben, ist die Beteiligung zu gering, und die einzige öffentliche Aufgabe ist die Wirtschaftsförderung. Dafür ist aber eigentlich keine Bank erforderlich. Das kann doch besser die TAB erledigen.“ usw. Sprechen Sie mal mit Unternehmerinnen und Unternehmern, sprechen Sie mal mit der LEG in

Thüringen, sprechen Sie mit denen und fragen Sie, wann Sie eigentlich ihre letzten Geschäfte über die Helaba abgewickelt haben. Ich sage Ihnen, da müssen Sie aber sehr genau suchen, dass Sie da welche finden, die sagen, übrigens, uns hat die Helaba geholfen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Delta, was wir zwischen den Finanzierungsmodalitäten haben - TAB auf der einen, Helaba auf der anderen -, ist bis heute nicht geschlossen. Darüber diskutieren Sie auch nicht und das kritisieren wir.

Warum steht jetzt, Herr Barth, in unserem Antrag „schnellstmöglich“? „Schnellstmöglich“ steht drin, weil es nach § 15 Abs. 1 des Gewährträgervertrags so ist, dass die Beteiligung nun mal auf Dauer angelegt ist, wir aber sagen, lassen Sie uns die Zeile ernst nehmen im Vertrag, die uns die Tür öffnet, und die lautet: „Eine Kündigung des Vertrags ist nur aus wichtigem Grund möglich.“ Jetzt müssen wir überlegen, was könnte der wichtige Grund sein. Der liegt eben dann vor, wenn die Verhältnisse, die bei Vertragsabschluss maßgebend gewesen sind, sich seitdem wesentlich geändert haben. Ein wichtiger Grund war - das war übrigens auch der Anlass, warum wir den Antrag gestellt haben - die Aufnahme der Reste der WestLB und die Beteiligungsstruktur, die sich verändert hatte. Deswegen jetzt und deswegen diese Frage „schnellstmöglich“. Da lassen wir uns aber gern an der Stelle belehren, dass es bessere oder andere wichtige Gründe, wie es im Vertrag heißt, geben kann, geben muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen ganz deutlich, es gibt keinen Grund für die weitere Beteiligung, aber stattdessen triftige ökonomische Gründe für eine Veräußerung. Man kann mit dem Erlös direkt Schulden tilgen, man kann auch die Mittel reinvestieren. Lassen Sie uns an der Stelle wegen mir auch kreativ sein. Man kann auch darüber reden, das Eigenkapital der TAB aufzustocken. All das kann durchaus besprochen werden. Daran soll es nicht liegen, dass man nicht genügend Ideen haben könnte. Aber lassen Sie uns auch ehrlich damit sein, was die Helaba wirklich leisten kann für Thüringen. An der Stelle haben wir nach wie vor erhebliche Zweifel. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Lehmann von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, unsere Fraktion hat sich mit dem Antrag intensiv beschäftigt, so wie wir das auch im Haushalts- und

(Abg. Siegesmund)

Finanzausschuss getan haben. Aus der Anhörung hat der Berichterstatter einiges berichtet. Wir waren in diesem Jahr zu einem Gespräch mit dem Vorstand der Helaba in Frankfurt, haben uns dort informiert über die Lage der Bank und über das Engagement sowie über das eben angesprochene Engagement in Sachen WestLB, darauf komme ich gleich noch einmal zurück.

Der Antrag ist heute ein Rückläufer aus dem Ausschuss. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Begründet wurde der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit § 65 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung, wonach das Land nur dann eine Beteiligung eingehen soll, wenn ein wichtiges Landesinteresse besteht und sich vom Land angestrebte Ziele nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lassen. Ich habe hier im Plenum, als der Antrag eingebracht wurde Ende Mai, dazu bereits Ausführungen für unsere Fraktion gemacht und die Sach- und Rechtslage erörtert und daran ändert sich nichts. Unsere CDU-Fraktion bleibt bei ihrer Auffassung, an der Beteiligung der Helaba festzuhalten, denn diese Beteiligung hat sich bewährt.

(Beifall CDU)

Der Antrag ist ökonomisch wie politisch ungeeignet. Die Helaba ist in Thüringen aktiv und damit auch ein entscheidender Wirtschaftsfaktor und natürlich auch ein ganz wichtiger Arbeitgeber. Es wäre aus unserer Sicht ein politisch fatales Signal, auch für alle Beschäftigten, wenn der Freistaat seine Beteiligung aufgeben würde. Ganz besonders wichtig ist uns die Nähe zu den Thüringer Sparkassen. Die Helaba ist auch ein wichtiger Geschäftspartner. Wir wollen, dass die jetzige Struktur so erhalten bleibt.

(Beifall CDU)

Wir wollen, dass es keine Kreditklemme in Thüringen gibt und dass unsere Sparkassen eben nicht bei einem Ausstieg aus der Helaba auch noch das Geld für diese Anteile aufbringen müssten. Wir reden hier über mindestens 153 Mio. €, eher mehr, die unsere Thüringer Sparkassen auch noch aufbringen müssten. Die Beteiligung an der Helaba, wenn auch unser prozentualer Anteil jetzt durch die Übernahme des Sparkassenzentralbankgeschäfts durch die WestLB etwas gesunken ist, ist für unser Land, für unsere Kommunen, für unsere Sparkassen und unsere Wirtschaft von größtem Interesse.

Ich will noch einmal erwähnen, durch eine Barkapitalerhöhung bei der Helaba von 1 Mrd. € haben sich die Anteile der Bank verändert. Die Trägerstruktur der Helaba stellt sich nach Vollzug der Kapitalerhöhung wie folgt dar: Der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen bleibt mit 68,85 Prozent der größte Anteilseigner. Auf das Land Hessen entfallen 8,1 Prozent des Stammkapitals und auf den Freistaat Thüringen 4,05 Prozent.

Insgesamt wurden 451 Beschäftigte übernommen. So viel zur aktuellen Entwicklung. Die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Landesbank ist auch unter Berücksichtigung der Landeshaushaltsordnung gerechtfertigt, das hatte ich beim letzten Mal ausführlicher begründet. Uns ist es wichtig, dass die regionale Kreditversorgung im Verbundgeschäft der Thüringer Sparkassen flächendeckend auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Kleine und mittelgroße Sparkassen wären ohne die Landesbank nicht in der Lage, alle heute üblichen Bankdienstleistungen anbieten zu können.

Auch ich möchte auf die Zuschriften dazu verweisen, die ganz klar ein Festhalten unserer Beteiligung befürworten, ich nenne nur einige Beispiele. Der Verband der Wirtschaft Thüringens e.V. hat uns geschrieben, dass das Leistungsangebot der Sparkassen gerade für das Handwerk und den Mittelstand ohne die Helaba nicht vorstellbar ist und dass die Helaba als Geschäftsbank eine Arbeitsteilung mit den Sparkassen bei größeren Kreditengagements vornimmt und dies besonders wichtig ist. Man sieht die Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Helaba ohne Einschränkungen positiv. Ähnliches ist auch vom Thüringischen Landkreistag zu lesen gewesen, der ein bisschen mehr auf das soziale und ökonomische Engagement der Landesbank eingeht. Dies wird von den Landkreisen außerordentlich hoch bewertet. Eine dritte Zuschrift habe ich mir noch herausgenommen, die vom Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft, der sich auch so äußert, dass es ganz wichtig ist, dass wir unsere Beteiligung an der Helaba behalten, das ist auch entsprechend begründet. Das sind nur drei von vielen Zuschriften, über die meine Vorredner und auch der Berichterstatter hier schon berichtet haben und auf die sie eingegangen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns im Ausschuss damit intensiv beschäftigt und auch ausgewertet, was die Anzuhörenden uns mitgeteilt haben. Ich möchte dazu noch sagen, Herr Kollege Pidde ist auch noch einmal auf wichtige Dinge eingegangen, natürlich haben wir eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag, aber Frau Siegesmund, zu Ihrem Vorwurf möchte ich an dieser Stelle sagen, das Land ist in geordneten finanziellen Verhältnissen, ich kann hier keine desolate Finanzlage erkennen. Sie wollen hier 153 Mio. € aus der Helaba abziehen, um das vielleicht noch irgendwie in den Landeshaushalt einzustellen und auszugeben. Ich kann nur sagen, die CDU-Fraktion wird das Tafelsilber nicht verscherbeln. Man kann dieses Geld eben auch nur einmal ausgeben. Das möchte ich auch zurückweisen. Wir haben gestern einen Doppelhaushalt vorgelegt bekommen, zum Beispiel mit Schuldentilgung, zum Beispiel ohne neue Kredite.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, da ist ja alles gut. Da haben wir auch keine Sorgen mehr.)