Protocol of the Session on January 29, 2010

Zu Frage 4: Eine gemeinsame Sitzung eines vorberatenden, also stets nicht öffentlich tagenden Ausschusses mit einem beschließenden, also grundsätzlich öffentlich tagenden Ausschuss wäre nur dann möglich, wenn in einer bestimmten Angelegenheit auch die Beratung des beschließenden Ausschusses aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit oder des berechtigten Interesses Einzelner in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen müsste.

Abschließend weise ich darauf hin, dass sich die Mitglieder des Stadtrats mit der Bitte um Rat und Unterstützung zur konkreten Fallgestaltung an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wenden können.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Abgeordneter Meyer.

Herr Minister, hätte der zu Recht nicht öffentlich tagende vorberatende Ausschuss die Möglichkeit gehabt, im Rahmen einer Anhörung oder einer Informationsveranstaltung öffentlich über diese Frage zu debattieren?

Die Thüringer Kommunalordnung sieht, wie ich vorgetragen habe, vor, dass nicht öffentlich tagende Ausschüsse grundsätzlich und ausnahmslos nicht öffentlich zu tagen haben.

(Beifall CDU)

Darf ich die Frage konkretisieren? Ich habe ja nicht gesagt, dass es eine Tagung des Ausschusses gewesen wäre, sondern die Mitglieder des Ausschusses hätten an einer Informationsveranstaltung teilgenommen zu diesem Tagesordnungspunkt.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dann ist es doch kein Ausschuss mehr.)

Das habe ich auch nicht behauptet.

Nach meinem Verständnis der Thüringer Kommunalordnung, Herr Abgeordneter, gibt es entweder die Möglichkeit, dass der Ausschuss im Rahmen seiner Aufgaben und Einrichtung für den Gemeinderat tätig wird, dann gelten die Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung oder die Angehörigen des Ausschusses werden informal in anderem Kontext tätig, dann gelten die Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung grundsätzlich nicht.

(Beifall CDU)

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/348.

Straßenbau A 71 und Umgehungsstraßen im Raum Landkreis Sömmerda

Seit fast sieben Jahren endet die A 71 bei Sömmerda im Nichts. Der gesamte Verkehr in Richtung Norden (Hamburg-Hannover-Bremen) quält sich auf der B 4 durch die Ortschaften und Straßenbiegungen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird an der A 71 in Richtung Heldrungen weitergebaut?

2. Wann ist die Fertigstellung geplant? Es gab da schon mal ein paar vage Vorstellungen, aber da wurde ja nichts mehr gesagt.

3. Wann steht die Umgehungsstraße für Gebesee und Straußfurt auf dem Plan oder steht die überhaupt noch auf dem Plan?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Herr Minister Carius, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter Untermann, natürlich steht bei uns ganz vieles auf dem Plan, da wird auch nichts runtergenommen. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann beantworte ich für die Thü

ringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Baubeginn für den letzten, noch nicht begonnenen Abschnitt der A 71 von der Anschlussstelle Sömmerda bis zur provisorischen Anbindung an die Bundesstraße B 85 wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 erfolgen. Und um weiteren Nachfragen vorzubeugen: Herr Untermann, Sie werden natürlich eingeladen.

Zu Frage 2: Die Fertigstellung der A 71 von Sömmerda bis zur A 38 soll bis Ende 2012 erfolgen.

Zu Frage 3: Für die Ortsumgehungen Gebesee und Straußfurt im Zuge der Bundesstraße B 4 wird derzeit an der Linienplanung gearbeitet.

Ich sehe keine Nachfragen aus der Mitte des Hauses. Danke, Herr Minister. Aufgrund der kurzen und bündigen Beantwortung kommen wir heute auch noch zur letzten Mündlichen Anfrage, die wir auf der Tagesordnung haben. Ich rufe auf den Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE mit seiner Mündlichen Anfrage in der Drucksache 5/374.

Sehr geehrter Herr Präsident!

Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Altenburg

(Unruhe im Hause)

Vielleicht kommen wir dazu, auch bei der letzten Mündlichen Anfrage den Fragesteller seine Frage hier ordentlich formulieren zu lassen.

Danke schön, ich fange noch einmal von vorn an.

Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Altenburg

Aus aktuellen Medienberichten (zum Beispiel MDR vom 21. Januar 2010) ist zu entnehmen, dass Michael Wolf, Oberbürgermeister von Altenburg, zur Debatte stellt, dass der von der Thüringer Landesregierung seit Längerem in Aussicht gestellte Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Thüringen doch in Altenburg errichtet werden könnte. Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass es in der ostthüringischen Kreisstadt auch schon einen entsprechenden Bebauungsplan gebe, da sich die Stadt schon in der Vergangenheit als Standort für eine JVA beworben habe, aber damals nicht zum Zuge

gekommen sei und deshalb im Jahr 2000 der Bebauungsplan „auf Eis gelegt“ worden sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Landesregierung, ihre Ankündigung des Neubaus einer JVA in Ostthüringen umzusetzen?

2. Nach welchen Kriterien soll der Standort ausgewählt werden bzw. nach welchen Kriterien sind welche potenziellen Standorte schon ausgewählt worden?

3. Aus welchen Gründen war Altenburg bei der vom Oberbürgermeister angesprochenen Standortentscheidung in der Vergangenheit nicht zum Zuge gekommen?

4. In welcher Höhe plant die Landesregierung, Haushaltsmittel für einen solchen JVA-Neubau in den Haushaltsentwurf für 2010 einzustellen?

Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium. Herr Staatssekretär Prof. Herz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach der Koalitionsvereinbarung wird der Neubau einer Justizvollzugsanstalt bis zum Ende dieser Legislaturperiode angestrebt. Wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung unter Nummer 22, Justizvollzug, zweiter Gliederungspunkt, ich möchte das noch einmal zitieren: „Die Koalitionsparteien streben neben der Fertigstellung der Jugendstrafanstalt Arnstadt-Rudisleben den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Ostthüringen in dieser Legislaturperiode an.“

Zu Frage 2: Es gelten bei der Standortauswahl grundsätzlich vor allem folgende Kriterien: Verkehrsanbindung, Infrastruktur, die Akzeptanz in der Bevölkerung, die bauliche Eignung des Geländes sowie die Erschließungskosten. Eine abschließende Entscheidung zum Standort der neuen JVA ist von der Landesregierung noch nicht getroffen worden.

Zu Frage 3: Aus vollzuglichen Gesichtspunkten, insbesondere wegen des baulichen Zustandes der Jugendstrafanstalt Ichtershausen, wurde der Neubau einer zentralen Jugendstrafanstalt in Mittelthüringen

vorgezogen. Die Festlegung auf den zentralen Standort Arnstadt-Rudisleben und nicht auf einen Standort in Altenburg erfolgte dabei aus logistischen und damit verbundenen vollzuglichen und wirtschaftlichen Überlegungen.

Zu Frage 4: Etwaige Planungskosten werden aus der Haushaltsstelle im Einzelplan 18 Kapitel 25 Titel 758 01, dem sogenannten Vorarbeitstitel, finanziert. Wegen der für den Bau einer Justizvollzugsanstalt erforderlichen sehr umfangreichen Planungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen werden, wird es im Jahr 2010 noch zu keiner Bautätigkeit kommen. Mittel für den Bau der JVA wurden daher in den Haushaltsentwurf 2010 nicht eingestellt.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, allerjüngsten Pressemitteilungen zum geplanten Neubau der JVA in Altenburg war zu entnehmen, dass der Oberbürgermeister für den Standort wirbt mit Argumenten wie Infrastruktur, Anträge für Dienstleistungen, Handwerk und Gewerbe. Aber der Landrat spricht wiederum von einem Negativimage für die Region. Sehen Sie in der unterschiedlichen Wertung der politischen Entscheidungsträger der Region eine Gefahr für den Neubau in Altenburg bzw. ist die Landesregierung daran interessiert, das vermeintliche Negativimage zu entkräften?

Zunächst einmal ist eine Entscheidung für diesen Standort noch nicht gefallen, das ist noch in der Diskussion. Zum Zweiten glaube ich nicht, dass in den letzten Jahren der Bau von Justizvollzugsanstalten noch ein negatives Image hat. Ich kann insoweit die Bemerkungen des Landrats nicht nachvollziehen. Auch die historischen Anmerkungen, die er in seinen Äußerungen macht, glaube ich, entbehren jeder Grundlage. Der Bau von Justizvollzugsanstalten wird heute sehr stark auch unter strukturellen Gesichtspunkten gesehen als Vorteil für die Region.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch Abgeordnete Frau Dr. Klaubert.

Eigentlich habe ich noch viel mehr. Ich würde gern zwei stellen. Die Planungsunterlagen, die vor 2000

angefertigt worden sind, sind die Ihnen bekannt und werden sie bei den neuen Planungsunterlagen mit berücksichtigt?