Protocol of the Session on December 11, 2008

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Das ist doch nicht wahr.)

fernab jeglicher Diskussionsgrundlage. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt, der das Demokratieverständnis der Landesregierung durchaus deutlich erscheinen lässt, ist unter anderem eine Veranstaltung am 27. September 2008 gewesen. Die Bildungs- und Sozialpolitiker von Ihnen wissen, was dort los war. Dort war nämlich die große Jubelveranstaltung zum Thema „Thüringer Bildungsplan“. Es ist auch durch die Medien gegangen, dass diejenigen, die dort kritische Stimmen vorgetragen haben, eher unliebsam waren. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich gern einen Vor-Ort-Bericht zitieren. Ich zitiere also Herrn Richard Schäfer von der GEW: „Während ich unsere Karten mit der Frage, darf ich Ihnen ein paar Materialien bzw. Anregungen für den Bildungsplan übergeben, verteilte, kam der Verantwortliche des Thüringer Instituts für Lehrplanentwicklung, Lehrerfortbildung und Medien auf mich zu und erklärte, dass ich hier nicht erwünscht sei, weil ich die Veranstaltung konterkariere und er mir ein Hausverbot erteile. Er habe sich bei der Polizei erkundigt, er sei zu dieser Maßnahme berechtigt.“ Herzlichen Glückwunsch! Da gibt es also einen Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre, der groß hoch und runter im Land gefeiert wird, aber die Probleme, die damit zusammenhängen, möchte die Landesregierung möglichst tief und möglichst weit von sich und ihren Veranstaltungen verbannen. Herzlichen Glückwunsch! Wenn das die Demokratie ist, die Sie im Demokratiejahr 2009 so hochleben lassen wollen, dann, glaube ich, haben wir noch enormen Handlungsbedarf und dann hat vor allem die Landesregierung

(Beifall DIE LINKE)

ihre Legitimation, hier über Demokratie zu schwadronieren, wirklich verloren.

Ein weiteres Beispiel: Im November gab es den bundesweiten Schülerstreik. Weit über 150.000 Schülerinnen und Schüler haben in vielen, vielen Städten die Schule bestreikt - Streik also als Auseinandersetzung, Streik als ein Mittel der demokratischen Auseinandersetzung. Schülerinnen und Schüler, auch sie müssen das Recht und die Möglichkeit haben, sich politisch zu äußern. Wenn man das gegenüber der Landesregierung deutlich machen möchte, dann geht es natürlich nicht in den Ferien und auch nicht nach Schulschluss, weil das dann die Adressaten dieses Streiks gar nicht tangiert. Herr Müller, der Kultusminister, hat ja auch sein - wie soll ich sagen - Unbehagen darüber zum Ausdruck gebracht, dass der Schulstreik in der Schulzeit stattgefunden hat. Ein Streik am Wochenende ist eben kein Streik, wobei die Probleme, die die Schülerinnen und Schüler deutlich gemacht haben, durchaus nachvollziehbar sind, zu große Klassen, zu viel Unterrichtsausfall, zu

hohe Hürden, ein sozialselektives Bildungssystem, all dies hat ja seine Berechtigung, darüber täuscht auch nicht die aktuelle PISA-Studie, bei der Thüringen auf Platz 3 gelandet ist, hinweg. Diese sozialen Hintergründe sind da. Man sollte sie bedenken. Interessant in diesem Zusammenhang ist vor allem der Umstand, dass ein gewisser Felix Elslein, Kreisschülersprecher und ehemaliger Landesschülersprecher, dazu im Landkreis Gotha eine Presseerklärung verfasste, in der er den Schülerstreik a priori verurteilt hat. Es könne nicht sein, dass sich die Schüler in dieser Art und Weise auch noch gegen die Landesregierung äußern. Das Witzige dabei ist, dass Herr Elslein dies in einer Pressemitteilung in seiner Funktion als Kreisvorsitzender der Jungen Union getan hat und in dieser Pressemitteilung als Junge Union Gotha sich selber als Schülersprecher auch persönlich benannt hat. Das kann man schon, denke ich, eine populistische Instrumentalisierung der Landesschülervertretung im Sinne der CDU nennen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn das Ihr Demokratieverständnis ist, dann habe ich daran durchaus Zweifel. Dass die Landesregierung und die Staatsanwaltschaft eher mit Repressionen, also mit Anzeigen, statt mit Gesprächen reagieren, macht dies, denke ich, noch deutlich. Unliebsame Meinungen mit juristischen Tricks und Kniffen zu unterdrücken, trägt nicht dazu bei, Demokratie erlebbar zu machen. Demokratie, lebendige Demokratie, setzt aber Meinungsaustausch auch mit kritischen Meinungen voraus und nicht die Meinungsdiktatur der Landesregierung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Abgeordneter Bärwolff, ich wollte zunächst nur noch den Begriff „entblödet“ rügen und bitte auch alle Abgeordneten, ein bisschen auf den Sprachgebrauch und auf das vernünftige Miteinanderumgehen im Hause zu achten. Als nächster Redner hat das Wort Abgeordneter Emde, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bärwolff, als ich 1989 auf der Straße stand und für Demokratie gekämpft habe,

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)

war mir noch nicht so ganz klar, dass ich dann auch ertragen muss, dass sich Linksextremisten hier über ihre Vorstellungen von Demokratie auslassen. Aber das sind Dinge, die kann man ganz gut ertragen, wenn man eine feste Basis hat und demokratisch ver

ankert ist.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Ha- ben Sie Herrn Bärwolff des Linksextre- mismus bezichtigt?)

Ein Hinweis noch, Herr Bärwolff: IGLU hat ja Lesekompetenz getestet und das heißt, Namen auch richtig zu lesen. Der junge Mann heißt „Elflein“ und nicht „Elslein“. Sie sollten da korrekt bleiben.

(Beifall CDU)

Aber zum Sachverhalt: Meine Damen und Herren, ich will mich nicht in der Frage verlieren, wie die Teilnahme von Lehrerinnen und Lehrern an einem Streik rechtlich zu bewerten ist. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat zu einer Kundgebung aufgerufen. Die Linkspartei macht daraus einen Streik. Man sollte sich schon bemühen, einfach korrekt zu sein, auch wenn das vielleicht gar nicht in Ihrem Interesse ist. Es geht um Bambule und um Chaos und deswegen sind Sie noch lange nicht davon entbunden, wenigstens im Landtag korrekt zu sein. Es ging also nicht um einen Streik, das hat die GEW gar nicht im Sinn gehabt.

Als Bildungspolitiker steht für mich nur eine Frage im Vordergrund: Was passiert denn eigentlich mit dem Recht unserer Schüler auf einen ordnungsgemäßen Schulunterricht, wenn es die Unterrichtenden für wichtiger halten, sich an einer Demonstration zu beteiligen? Nicht dass ich jetzt falsch interpretiert werde, selbstverständlich ist es richtig und wichtig, dass auch Lehrer die Möglichkeit haben, ihre Meinung kundzutun, aber doch bitte schön nicht zulasten der Bildung unserer Kinder.

(Unruhe DIE LINKE)

Demonstrieren können Lehrer auch, jederzeit, aber sie können dies auch nach dem Unterricht tun und das trifft im Übrigen auch auf Schüler zu, die können auch nach dem Unterricht demonstrieren. Ob die Schüler das verstanden haben, wozu sie eigentlich aufgerufen waren beim Schülerstreik, wird für mich zumindest an der Stelle fraglich, wenn Schüler aus freien Schulen dann auf dieser Demo aufgestachelt gegen freie Schulen demonstrieren. Dann fragt man sich doch, ob das alles noch ganz richtig ist. Eine unbefriedigende Situation der Lehrer im Floating, die unbeschreiblich da ist, ist auch für uns änderungsbedürftig, aber aus unserer Sicht kann doch der Ausweg nicht dahin führen, dass wir durch Schuldenaufnahme den Kollegen zu mehr Beschäftigung verhelfen. Wir haben dann auch noch nicht das Problem gelöst, dass auch Solidarität gewahrt werden muss, nicht nur unter den Beschäftigten, sondern auch mit den jungen Lehramtsanwärtern, die wir neu einstellen

wollen. Ich frage mich: Was tut denn die GEW eigentlich, damit dieser Solidargedanke, der mal großgeschrieben wurde, aufrechterhalten wird? Wenn der hochgehalten würde, dann wären die Wege der Beschäftigung, der Mehrbeschäftigung von Floatern und Neueinstellungen von jüngeren Lehrern viel leichter.

(Beifall CDU)

Ein Wort auch noch zu dem zweiten Thema, dem Landesgewerkschaftstag: Nach meiner Information - und der Sachstand dürfte überall gleich sein, da ja auch eine Kleine Anfrage beantwortet wurde - ist keinem Antragsteller die Teilnahme am Landesgewerkschaftstag verwehrt worden. Damit sollte sich das eigentlich erübrigt haben. Dass aber einige der Herrschaften nur dann demonstrieren und ihre Rechte vertreten wollen, wenn diese Zeit dann auch vom Dienstherrn als Arbeitszeit anerkannt und damit voll vergütet wird, wirft doch, für mich jedenfalls, ein bezeichnendes Licht und kann am Ende wohl nur von linken Chaostheoretikern wohlwollend unterstützt werden.

(Beifall CDU)

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Döring, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ So umschreibt Artikel 9 Grundgesetz das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit. Zur Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer zählt naturgemäß auch deren Recht, mit ihren Gewerkschaften Tarifforderungen auf dem Weg von Demonstrationen und Streiks durchzusetzen; dies ist ständige Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte, sei es des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesverwaltungsgerichts. Dass die Koalitionsfreiheit selbstverständlich auch für den öffentlichen Dienst gilt, ist ebenfalls wiederholt höchstrichterlich bestätigt worden. Stellvertretend für viele andere ähnlich gelagerte Urteile möchte ich hier nur auf eine Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts vom 16. Juli 1987 verweisen. So weit und in wünschenswerter Klarheit sowohl das Grundgesetz als auch die höchsten deutschen Gerichte bis zum Thüringer Kultusministerium. Bis zum Kollegen Emde scheint die Kenntnis eines der wichtigsten Grundrechte der Bundesbürger und der höchstrichterlichen

Rechtsprechung zu dieser Verfassungsnorm auch 18 Jahre nach der deutschen Einheit noch nicht vorgedrungen zu sein.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Anders kann ich mir jedenfalls ein vom 12. November datiertes Schreiben des Ministeriums an die Schulleiter in Sachen Lehrerdemo nicht erklären. In einer Mischung aus Gutsherrenmentalität und Obrigkeitsgeist alter DDR-Prägung wird hier die Teilnahme angestellter Lehrer an einer von der GEW initiierten Arbeitsniederlegung nebst Kundgebung, also die Wahrnehmung eines Grundrechts, als Dienstvergehen und als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten interpretiert. Streikenden Lehrern droht das Schreiben disziplinarische bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen an. Schulleiter werden mit der juristisch unhaltbaren Behauptung, eine Teilnahme an den Streikmaßnahmen sei wegen der höherrangigen Verpflichtung zur Unterrichtserteilung ausgeschlossen, angewiesen, streikenden Lehrern von einer Beteiligung an der Arbeitsniederlegung abzuhalten. Zu guter Letzt befindet sich da auch noch die eindeutig einschüchternd gemeinte Bemerkung, die Schulleiter hätten sich darauf einzurichten, dass die Schulämter deren Entscheidung in Sachen Lehrerstreik gegebenenfalls hinterfragen würden. Als ich, meine Damen und Herren, diesen Rundbrief gelesen habe, habe ich mich gefragt, in welchem Land ich eigentlich lebe. Ich dachte bisher immer, dass Thüringen im Geltungsbereich des Grundgesetzes liegt, aber offenbar sind wir längst in einer Bananenrepublik gelandet.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Da wird gedroht und eingeschüchtert, da werden Recht und Gesetz nach Belieben verbogen, da richtet man sein ganzes Bestreben darauf, die eigenen Arbeitnehmer an der Wahrnehmung eines ihnen zustehenden Grundrechts zu hindern. Der Kultusminister hat bei seinem Amtsantritt gesagt, er wolle die Lehrer stärker motivieren und sie bei der Weiterentwicklung des Thüringer Schulwesens mitnehmen. Mit Blick auf Ihr reales Regierungshandeln kann man sagen: alles leere Worte. Sie wollen überhaupt nicht, dass ihnen die Lehrer auf Augenhöhe begegnen, sie wollen keine Pädagogen, die selbstbewusst ihre Interessen vertreten. Was Sie wollen, ist Untertanengeist, und wenn der sich nicht von allein einstellt, dann gibt es Motivationsschreiben wie das vom 12. November.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung plant im Jahr der Demokratie vielfältige Aktivitäten, die das Demokratiebewusstsein noch weiter fördern und somit, ich zitiere, „das zarte Pflänzchen der Demokratie weiter stärken“. Diesen salbungsvollen Text kann man nachlesen im Thüringer Schulportal. Meine

Damen und Herren der Landesregierung, es wäre ein erster wichtiger Schritt, wenn Sie Ihre eigenen Worte wirklich ernst nehmen und Ihr Handeln daran orientieren würden.

Meine Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde. Der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Kollegen Lemke wegen des Gewerkschaftstags in Leinefelde sind zwei zentrale Aussagen zu entnehmen. Erstens: Keinem der Antragsteller wurde die Teilnahme am Landesgewerkschaftstag verwehrt, heißt es dort. Und weiter: Die Landesregierung achtet die Koalitionsfreiheit als schützenswertes verfassungsrechtliches Gut und legt Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit. Partnerschaftliche Zusammenarbeit, meine Damen und Herren, verträgt keine Halbwahrheiten und diese Antwort der Landesregierung ist bei wohlwollender Betrachtung halbwahr. Man könnte sie auch ganz anders bezeichnen, so kurz sind die Beine dieser Fehlinformation. Wenn 31 Delegierte als Antragsteller im Landesamt für Vermessung und Geoinformation keine Antwort auf ihren Antrag erhalten und sie deshalb aus Unsicherheit Urlaub statt Freistellung in Anspruch nehmen müssen, dann wurde ihnen kein Antrag abgelehnt, er wurde aber auch nicht bewilligt. Unsicherheit, meine Damen und Herren, verbreiten bei den Beschäftigten und das Verschleiern im Parlament, das ist der tatsächliche Umgang der Landesregierung mit den Arbeitnehmern und den Arbeitnehmerrechten. Ich sage Ihnen, das muss sich verändern. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Gerade noch rechtzeitig zum Schluss gekommen. Als nächste Rednerin folgt Abgeordnete Sojka, Fraktion DIE LINKE.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Herr Emde, ich weise erst einmal den Begriff „Linksextremist“, der auf meinen Kollegen Matze Bärwolff bezogen war, zurück.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben das im Eingangssatz gesagt, das ist im Protokoll noch mal nachzulesen, da erwarte ich einfach eine Entschuldigung. Was gewerkschaftliche Grundsätze sind, das scheinen Sie allerdings überhaupt nicht zu verstehen, denn Ihre Argumentation erinnert mich so sehr an die der SED. Da wissen Sie gar nicht, wie nah sie da dran sind.

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Genau.)

Da zwei Beamte, die am 17.11. aus Solidarität mit den teilzeitbeschäftigten Pädagogen unter Wahrnehmung ihrer gewerkschaftlichen Grundrechte, die auch für Beamte gelten, am sogenannten Lehrerstreik vor dem Kultusministerium teilnahmen, die angedrohte Abmahnung nun doch nicht ereilte, allein aus diesem Grund hat die Aktuelle Stunde bereits ihren Sinn erfüllt.

(Beifall DIE LINKE)

Die Landesregierung scheint doch zu lernen, aber mit Sicherheit nicht nachhaltig, auch wenn 2009 zum „Jahr der Demokratie“ ausgerufen worden ist.

Heute Vormittag wurde der Thüringen-Monitor debattiert und es bedarf schon eines sehr kritischen Nachdenkens aller Politiker, wenn die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen mit der Demokratie derzeit zu 58 Prozent ziemlich oder sehr unzufrieden sind. Schauen Sie nach, meine Herren und Damen von der CDU, Tabelle A72. Ihre organisierten Jubelveranstaltungen, bei denen gleichzeitig kritische Reflektionen unterdrückt werden sollen, sind für mich ein Grund dafür. Die Tagesordnung im Landtag für morgen als Allererstes wieder mit einem Jubelpunkt zu PISA und einem Sofortbericht des Ministers auszudehnen und TOP 23 vorzuholen, obwohl noch nicht einmal alle Gesetze besprochen worden sind, das ist Selbstdarstellung pur.

(Beifall DIE LINKE)

70 Prozent der Thüringer konstatieren, siehe Tabelle A53, für Sie extra, einen fehlenden Einfluss darauf, was die Regierung tut. Menschen spüren Ihre Form der Heuchelei - über Demokratie zwar zu reden, sie aber gleichzeitig lästig zu finden. Ihr Umgang mit gewerkschaftlichen Grundrechten von Landesbediensteten ist ein beredter Beleg dafür. In Drucksache 4/4711 meines Kollegen Lemke behauptet die Landesregierung, sie betrachte „die in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes und Artikel 37 der Verfassung des Freistaats Thüringen gewährleistete Koalitionsfreiheit als hohes, besonders schützenswertes verfassungsrechtliches Gut“ und sei der Meinung, dass durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Wahrnehmung der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Beamtinnen und Beamten in vollem Umfang möglich sei. Aber genau wie sich beim Geruch von „4711“ viele angewidert abwenden, wird es beim Lesen dieser Drucksache einem ganz schnell schlecht, besonders dann, wenn man das konkrete Handeln der Landesregierung reflektiert.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: In Köln bekämen Sie jetzt Hausverbot.)