Protocol of the Session on December 11, 2008

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Baumann, bitte.

Zu Frage 4: Was waren das; waren das interne Stellenausschreibungen oder öffentliche Ausschreibungen?

Öffentlich ist immer, wenn es bekannt gemacht wird, Herr Baumann. Ich nehme an, Sie meinen, ob es eine landesweite Ausschreibung war. Wenn ich mich recht entsinne, waren es landesweite Ausschreibungen.

Die zweite Frage bitte.

Wie beurteilen Sie die Kritik des Thüringer Rechnungshofs der ineffektiven Arbeit - wortwörtlich - der IuK-Leitstelle mit seinen drei Organisationseinheiten?

Da muss ich Sie leider auch korrigieren. Herr Baumann, Sie müssen den Rechnungshofbericht richtig lesen. Es geht um die Beratungstätigkeit zu diesem Thema des Rechnungshofs. Das Thüringer Finanzministerium hat sich, das steht auf Seite 178 des Berichts, an den Rechnungshof mit der Bitte um Entscheidungshilfe gewandt. Da wir das Problem der Konsolidierung der Landesdienstleister selber erkannt haben, es an den Rechnungshof herangetragen haben, hat er sich unserer Auffassung angeschlossen. Ich danke ihnen.

Weitere Nachfragen gibt es - doch, Entschuldigung, Herr Staatssekretär. Abgeordneter Kuschel, eine weitere Frage aus dem Haus.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass es offenbar durch den Leiter des Steuerungskreises Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe gab, also Verdacht auf Manipulation, und deshalb eine Abberufung erfolgte?

Ich verweise, Herr Kuschel, auf die Antwort zu Frage 2.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Huster, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4645.

Lottomittelübergabe durch den CDU-Abgeordneten Emde

Wie die Ostthüringer Zeitung am 21. November 2008 berichtete, sind im Landkreis Greiz zwei Bescheide über sogenannte Lottomittel übergeben worden. Einerseits soll der Schützenverein Zeulenroda mit 3.500 €, andererseits die Schalmeienkapelle der Freiwilligen Feuerwehr Auma mit 1.500 € bedacht worden sein. Die Lottomittelbescheide sollen durch den Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Emde, übergeben worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erfolgt durch welche Institutionen oder durch von berechtigten Institutionen beauftragte Dritte die öffentliche Übergabe der Lottomittelbescheide?

2. Warum konnte der CDU-Landtagsabgeordnete Emde, unter Berücksichtigung der Antwort auf Frage 1, die zwei Lottomittelbescheide im Landkreis Greiz öffentlich übergeben?

3. Inwieweit hält es die Landesregierung für geboten, aufgrund der wiederholten öffentlichen Berichterstattung über die Übergabe von Lottomittelbescheiden durch Mitglieder des Landtags das bisherige Verfahren zu überprüfen und neu auszurichten, um künftig derartigen Informationen der Öffentlichkeit vorzubeugen, und wie begründet die Landesregierung diese Auffassung?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Ein Lottomittelbescheid ist ein Verwaltungsakt. Für die Übergabe bzw. Übersendung der Lottomittelbescheide gelten die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz. Eine öffentliche Übergabe ist nicht vorgeschrieben, aber auch nicht ausgeschlossen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die in Rede stehenden Bescheide wurden nicht von Herrn Abgeordneten Emde, sondern vom Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien übergeben. Der Abgeordnete Emde war bei dem Termin lediglich anwesend.

Zu Ihrer dritten Frage: Ich sehe keinen Anlass, das bisherige Verfahren der Übergabe von Lottomittelbescheiden infrage zu stellen. Für den Inhalt der öffentlichen Berichterstattung ist die Landesregierung nicht verantwortlich.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Huster, bitte.

Vor dem Hintergrund, Herr Staatssekretär, der soeben erfolgten Klarstellung: Halten Sie es nicht für

geboten, dass die Landesregierung in diesem wie in vergleichbaren Fällen gegenüber den lokalen Zeitungen darauf hinwirken müsste, klarzustellen, dass es sich bei der Übergabe von Lottomittelbescheiden nicht um die Privatangelegenheiten

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: So ein Quatsch, Privatangelegenheiten.)

von einzelnen CDU-Landtagsabgeordneten handelt, sondern dass es sich um Steuergelder aller Thüringer Bürger handelt? Halten Sie das nicht für Ihre Pflicht, auf diese Klarstellung - vor dem Hintergrund Ihrer Aussage - hinzuwirken?

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: So ein Blödsinn.)

Herr Abgeordneter Grüner, bitte halten Sie sich zurück, es wurde eine Frage gestellt und die beantwortet jetzt der Staatssekretär.

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Jawohl, Frau Präsidentin.)

Herr Abgeordneter Huster, wir haben immer noch in Deutschland Pressefreiheit und die Medien können darüber berichten und ansonsten verhalten wir uns gesetzeskonform, wie Sie aus meiner Antwort ersehen konnten.

Es gibt eine weitere Frage. Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde gern zwei Fragen stellen.

Bitte.

Gleich im Zusammenhang: Herr Staatssekretär, können Sie einmal erläutern, in wie vielen Fällen CDU-Landtagsabgeordnete Vertreter der Landesregierung bei diesen Übergaben...

Entschuldigung, Herr Abgeordneter Kuschel. Also, die Informationen vonseiten der Regierungsbänke

brauchen wir nicht. „Können Sie erläutern“ ist eine Fragestellung und demzufolge bitte ich jetzt den Abgeordneten, mit seiner Frage fortzufahren.

Danke. Können Sie erläutern, in wie vielen Fällen CDU-Landtagsabgeordnete Vertreter der Landesregierung bei dieser Lottomittelübergabe begleitet haben und in wie vielen Fällen Vertreter anderer Fraktionen und können Sie erklären, warum im Regelfall immer Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion die Regierungsvertreter begleiten?

Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter, dass Sie genauso wie ich davon ausgehe, dass die Einladungen durch die Damen und Herren vor Ort ausgesprochen werden, und eine Statistik führen wir natürlich nicht, indem wir nachkontrollieren, welcher Abgeordnete, wer aus den Stadtparlamenten, wer aus den Kreistagen dort zugegen ist und wie viele andere Personen diesen Termin wahrnehmen. Darüber gibt es keine Unterlagen - jedenfalls nach meinem Kenntnisstand.

(Zwischenruf Abg. Grüner, CDU: Ich möchte Kuschel nicht dabeihaben.)

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Lemke, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4655.

Danke, Frau Präsidentin.

Neue Konditionen für Fluglinie Erfurt-München

Cirrus Airlines, eine Tochter der Lufthansa, kündigte aufgrund der Kostenexplosion seinen bis 2010 laufenden Vertrag zum Betreiben der Linie Erfurt-München. Sie tut das, obwohl das Passagieraufkommen in diesem Jahr um ca. 25 Prozent gestiegen sein soll und sie laut Aussagen des ehemaligen Verkehrsministers, Andreas Trautvetter, im Haushaltsjahr 2009/2010 eigentlich den sogenannten Break Even erreicht haben wollte, daher, die Linie ist so wirtschaftlich, dass sie keiner Subventionen mehr bedarf. Der Freistaat Thüringen reagierte mit einer europaweiten Ausschreibung der Linie. Ein Kriterium, die der neue Betreiber erfüllen soll, ist unter anderem eine Partnerschaft mit Lufthansa, um die Anschlussbeziehungen in München zu realisieren. Als einen möglichen Bewerber will die Landesregierung Cirrus Airlines ausgemacht

haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was beinhaltet der geschlossene Vertrag mit Cirrus Airlines hinsichtlich der Laufzeit, der Höhe des Landeszuschusses und der Bedingungen für die Kündigung des Vertrags?

2. Wie hoch muss der Auslastungsgrad der Maschinen sein, um den sogenannten Break Even zu erreichen, und wie hoch ist er momentan?

3. In welcher Höhe beabsichtigt das Land, diese Linie zukünftig pro Jahr zu bezuschussen?

4. Welche Kriterien muss ein Bewerber erfüllen, um im Ausschreibungsverfahren erfolgreich zu sein, und was könnte nach Ansicht der Landesregierung Cirrus Airlines dazu bewegen, sich für das Betreiben einer Linie zu bewerben, die sie erst kürzlich gekündigt hat?

Danke. Die Frage wurde durch den Abgeordneten Kalich vorgetragen und wird beantwortet von Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: