Protocol of the Session on November 14, 2008

2. Welche Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Hochschulen, Institute und weitere juristische Personen des Freistaats Thüringen haben sich bisher an welchen Projekten des 7. Forschungsrahmenprogramms beteiligt mit wie vielen Anträgen?

3. Welche der unter Frage 2 genannten Anträge wurden durch die Europäische Union bewilligt, liegen dort unbewilligt vor oder wurden mit welcher Begründung abgelehnt?

4. Welche aktuellen Probleme sieht die Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung des 7. Forschungsrahmenprogramms in Thüringen?

Es antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Bauer-Wabnegg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Bereits im Jahr 1999 wurde ein Netzwerk von EU-Forschungsreferenten an den Universitäten in Ilmenau, Jena und Weimar installiert. Dadurch konnte vom 4. bis zum 6. Rahmenprogramm - also das 4. 1994 bis 1998, das Folgende 2003 bis 2006 - die Summe der eingeworbenen EU-Mittel auf 22,9 Mio. € gesteigert und damit fast vervierfacht werden. Das Thüringer Kultusministerium fördert seit Oktober 2008 den Aufbau von Management-Strukturen für Projekte im 7. Forschungsrahmenprogramm und die Erweiterung des EUReferentennetzwerks. Damit wird das Netz der Beratungsstellen auf alle staatlichen Hochschulen in Thüringen mit Ausnahme der Hochschule für Musik in Weimar, die ist davon nicht unmittelbar betroffen, ausgedehnt. Neben der Antragsberatung und der Unterstützung in der Vertragsverhandlungsphase organisieren die EU-Referenten vor allem zahlreiche Informationsveranstaltungen für potenzielle Antragsteller. Das ist von besonderer Bedeutung, wie wir im Verlauf auch erkannt und gesehen haben. Beispielhaft genannt seien hier die Auftaktveranstaltung zum „Programm 7“ in Jena, die Thüringer Informations- und Kommunikationstechnologie-Infotage in Erfurt und Jena und der Thüringer Nanowissenschaftentag in Ilmenau.

Die Hochschulen geben grundsätzlich ihre Erfahrungen an regionale Unternehmen weiter, insbesondere durch Kooperation mit dem Enterprise Europe Network. Die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) und sämtliche IHKs sind wesentliche Partner in diesem europaweiten Enterprise Europe Network (EEN), das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in ihren transnationalen Aktivitäten unterstützt. Ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist hierbei die Organisation und Durchführung von technologiespezifischen Informationsveranstaltungen und Beratungstagen, konkret am 26. Juni dieses Jahres zum Thema „Erneuerbare Energien“ in Nordhausen, am 28. und 29. Oktober in Erfurt und Jena zum Thema „Informations- und Kommunikationstechnologien“, am 3. September in Gera wie am 11. November in Ilmenau zur Thematik „Nanotechnologien und Werkstoffe“. Thüringenweit wird ein Newsletter an rund 3.000 Unternehmen und Forschungseinrichtungen verbreitet, der u.a. aktuelle Ausschreibungstermine und Möglichkeiten zur Partnersuche für EU-Projekte enthält. Informationen zum 7. Forschungsrahmenprogramm werden außerdem in Publikationen der Thüringer Industrie- und Handelskammern, ausgewählter Cluster- und Branchenverbände publiziert.

Die Fragen 2, 3 und 4 beantworte ich wegen des inneren Zusammenhangs im Verbund. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena war allein in diesem Jahr mit mindestens 41 Projektanträgen beteiligt. 20 Anträge wurden davon bewilligt, sieben abgelehnt,

der Rest wird zurzeit noch evaluiert. Die Technische Universität Ilmenau ist mit mindestens 44 Anträgen vertreten. Von diesen sind neun mit einer Gesamtfördersumme von 3,1 Mio. € bewilligt worden. An der Fachhochschule Erfurt hat man mindestens fünf, an der Bauhausuniversität Weimar drei Anträge eingereicht. Die übrigen staatlichen Hochschulen im Freistaat haben sich bislang noch nicht beteiligt. Das Institut für Physikalische Hochtechnologien e.V. in Jena hat bisher insgesamt 23 Anträge eingereicht. Fünf davon sind bewilligt, 14 abgelehnt, der Rest ist noch offen. So weit jedenfalls die schnelle, noch unvollständige Aufzählung. Eine vollständige Nennung aller Projekte würde jetzt hier den Rahmen sprengen. Dabei gilt insgesamt aber auch, so manche Anträge werden aufgrund der starken Überzeichnung des Gesamtprogramms trotz Erreichen der geforderten Mindestpunktzahl nicht gefördert und die Antragsvorbereitung ist durchaus aufwendig. Vor allem das Referentennetzwerk bietet hier seine Hilfe an.

Schließlich sinkt die im Rahmen des 7. Rahmenprogramms gewährte Gemeinkostenpauschale ab dem Jahr 2010 perspektivisch von 60 auf 40 Prozent ab. Im Vergleich dazu haben wir bei den DFG-Projekten inzwischen die Vollkostenfinanzierung hinsichtlich der Gemeinkosten erreicht. Kein Problem stellt die von der EU geforderte Trennungsrechnung dar. Hier ist ein tragfähiges Kalkulationsschema mittlerweile installiert. Es wurde federführend von der Friedrich-Schiller-Universität Jena entwickelt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zertifiziert. Lediglich die Fachhochschule Erfurt nimmt nicht an diesem Schema teil, weil sie auf eine eigene Lösung setzt. Eine vollständige Doppik ist dann ab dem Januar des übernächsten Jahres vorgesehen. So weit zur Beantwortung.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kann ich die nächste Mündliche Anfrage, eine des Abgeordneten Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4589 aufrufen.

Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz

Vor wenigen Wochen wurde offiziell das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza eingeweiht. Der Präsident des Landesamts erarbeitete eine Personalstruktur, in der von 325 Planstellen ausgegangen wird, um die Arbeitsfähigkeit des Amts zu gewährleisten. Mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2008/2009 sollen weitere 90 Planstellen gestrichen

werden. Dies würde bedeuten, dass zukünftig nur noch 235 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufgaben im Amt absichern müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Planstellen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im o.g. Landesamt sind zurzeit bzw. ab 2009 vorgesehen bzw. eingestellt?

2. Welche Personalstruktur wird zukünftig zugrunde gelegt, um die vorhandenen Aufgaben zu erfüllen sowie die Arbeitsfähigkeit bei besonderen Gefahrensituationen, wie dem Ausbruch von Pandemien und Seuchen, im Interesse des Schutzes der Bevölkerung zu gewährleisten?

3. Werden seitens des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit bzw. des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz neue Konzepte zur Absicherung der Arbeitsfähigkeit des Amts, auch aufgrund des beschlossenen Abbaus von Planstellen, erarbeitet?

4. Wenn ja, wann wird das Konzept vorgelegt und mit den politisch sowie fachlich Verantwortlichen diskutiert?

Es antwortet Ministerin Lieberknecht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, insbesondere sehr geehrter Herr Abgeordneter Kubitzki, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im TLLV sind zurzeit bzw. mit Beginn des Jahres 2009 354 Stellen vorhanden, von denen 11 Stellen dauerhaft einer Besetzung entzogen sind. Zum gleichen Zeitpunkt sind im TLLV 303 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv tätig. Das Landesamt ist also im vollen Umfang personell und technisch arbeitsfähig. Nach bisherigen Planungen werden im Jahr 2009 weitere sieben Stellen dauerhaft einer Besetzung entzogen. Daher wird die Zahl der vorhandenen Stellen zu Beginn des Jahres 2010 voraussichtlich auf 336 sinken. Im Jahr 2009 werden insgesamt 18 Stellen frei und damit auch besetzbar sein. So viel zur Frage 1.

Die Fragen 2 bis 5 kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoll nur gemeinsam im Zusammenhang beantworten. Ich beantworte sie wie folgt: Ich habe mich unter anderem zur Klärung genau der Fragen, die auch in der Anfrage thematisiert wor

den sind, persönlich vor Ort über die aktuelle Situation - wie Sie ja auch wissen - im TLLV informiert. Zunächst möchte ich festhalten, dass Thüringen über eines der modernsten Untersuchungsämter in Europa verfügt, auf das wir wirklich stolz sein können. Dafür hat die Landesregierung rund 60 Mio. € investiert. Erst vor Kurzem konnte der 2. Bauabschnitt - darauf heben Sie ja auch ab - vollendet und eingeweiht werden. Gerade auch die moderne Untersuchungstechnik ist ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz in Thüringen. Bei meinen Besuchen in Bad Langensalza habe ich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die personelle Situation erörtert. Das TLLV wurde von mir um die Erarbeitung einer aktuellen Aufgabenbeschreibung bzw. Aufgabenkritik der einzelnen Fachbereiche gebeten. Diese Erarbeitung soll auch die zukünftigen Aufgaben und die damit verbundene zwingend notwendige Personalausstattung enthalten.

Zu den zwingend wahrzunehmenden Aufgaben gehören nicht zuletzt auch die durch bundes- und europarechtliche Vorschriften zu erledigenden Vorgaben. Eine entsprechende Zusammenstellung dazu ist ebenfalls in Arbeit. Sie soll insbesondere auch die quantitativen wie qualitativen Entwicklungen in diesem Bereich über einen längeren Zeitraum hinweg enthalten. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden im Thüringer Sozialministerium und innerhalb der Landesregierung geprüft und abgestimmt werden. Sobald dieser Prozess erfolgt ist, will ich gern über die entsprechenden Ergebnisse berichten. Ich kann nur noch einmal versichern, ich werde mich persönlich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass das TLLV wie bisher auch zukünftig arbeitsfähig bleibt und alle dafür relevanten Gremien zur jeweils gegebenen Zeit in die weitere Entwicklung mit einbezogen werden.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kubitzki, bitte.

Ja, Frau Ministerin, zwei Nachfragen. Eine Verständnisfrage. Sie sagten, dass 2009 13 Planstellen wieder frei seien. Ich gehe davon aus, die könnten wieder besetzt werden.

18. Ja, dass die wieder besetzt werden.

Das sind die wieder besetzbaren und die wollen wir auch vollumfänglich wieder besetzen.

Und noch eine zweite Frage: In Ihrem Konzept und in der Analyse, die Sie jetzt durchführen und - ich nehme doch an - an der Problematik Sie arbeiten, ist da die Altersteilzeitproblematik bei vielen Beschäftigen mit einbezogen?

Ist alles mit einbezogen, auch die Alterspyramide, die zusätzliche Probleme aufwirft, das will ich gar nicht verschweigen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/4594 auf.

Ich stelle folgende Anfrage:

Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente

Die Bundesregierung plant weitreichende Änderungen der Sozialgesetzbücher II und III. Betroffen sind neben Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne, von denen viele gestrichen werden sollen, auch die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie Zumutbarkeitskriterien und Sanktionsmöglichkeiten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die geplanten Veränderungen insgesamt, gemessen an der Absicht der Bundesregierung, das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium im Sinne einer höheren "Zielgenauigkeit" weiterzuentwickeln und zu verbessern?

2. Teilt die Landesregierung den mit der Neuausrichtung verbundenen Ansatz der Bundesregierung, nach der die Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungs- und Infrastruktur nicht mehr zu den Aufgaben der Arbeitsförderung zählen soll und - wenn ja - aus welchen Gründen?

3. Welche Auswirkungen auf gemeinnützige Projekte in Thüringen werden aus Sicht der Landesre

gierung durch den vorgesehenen Wegfall von Förderinstrumenten, vor allem die Abschaffung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im SGB II, eintreten?

4. Ist es aus Sicht der Landesregierung angemessen und sinnvoll, die Zumutbarkeitskriterien dahin gehend zu verschärfen, dass ALG-II-Bezieher künftig eine Erwerbstätigkeit, die ihren Leistungsbezug nicht beendet, für eine andere Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme (z.B. einen 1-Euro-Job) aufgeben müssen, und wie wird die Position begründet?

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Landesregierung befürwortet im Grundsatz die Neuausrichtung und auch die Vereinfachung der Förderinstrumente des SGB III bzw. des SGB II. Allerdings sehen sowohl die Thüringer Landesregierung als auch alle anderen Länder erheblichen Änderungsbedarf bei verschiedenen Förderinstrumenten im Gesetzentwurf, der derzeit im Bundesratsverfahren besprochen wird. Mit den Änderungsanträgen der Länder soll die Zielgenauigkeit der Förderung noch weiter verbessert werden, insbesondere sollen auch die Arbeitsagenturen, SGB-II-Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen mehr dezentrale Handlungs- und Entscheidungsspielräume erhalten. Sie sollen noch besser auf die Verhältnisse vor Ort und die individuellen Belange, insbesondere der Hilfebedürftigen nach dem SGB I, eingehen können. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass auch künftig Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Arbeitsgelegenheiten in bewährter Weise als Instrument der Beschäftigungsförderung in Verbindung mit Aufträgen der öffentlichen Hand eingesetzt werden können. Diese Möglichkeiten, die Arbeitsförderung auch zur Stärkung der regionalen Infrastruktur einzusetzen, muss erhalten bleiben. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundesrates wird sich in einer Sondersitzung am 18. November damit beschäftigen und Empfehlungen für die Bundesratssitzung am 28.11. vorlegen. Hierzu kann ich demzufolge derzeit noch nicht im Einzelnen berichten.

Zu Frage 2: Der Gesetzentwurf enthält eine Neufassung der Vorschrift über die Ziele der Arbeitsförderung. Herausgestellt werden dabei die vorrangigen Ziele. Sie sollen in erster Linie dem Ent

stehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer von Arbeitslosigkeit verkürzen, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden und den Marktausgleich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Wenn die Arbeitsförderung diese Funktionen erfüllt, leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Beschäftigungsstruktur. Dieses Ziel ist auch dem Wortlaut der Neufassung zu entnehmen. Nicht mehr ausdrücklich genannt ist die weitere Funktion der Arbeitsförderung, auch zur Entwicklung der regionalen Infrastruktur beizutragen. Ich hatte jedoch zu Frage 1 bereits darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass die Arbeitsförderung auch weiterhin mit strukturwirksamen Projekten verzahnt werden kann.

Zu Frage 3: Die Landesregierung setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im SGB II nicht abgeschafft werden. Welche Auswirkungen auf gemeinnützige Projekte in Thüringen zu erwarten sind, hängt natürlich davon ab, wie die gesetzlichen Regelungen letztendlich ausgestaltet werden.

Zu Frage 4: Nach dem Grundsatz des Forderns sind erwerbsfähige Hilfebedürftige dazu verpflichtet, insbesondere durch Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Die Zumutbarkeitskriterien zur Aufnahme einer Arbeit bzw. einer Eingliederungsmaßnahme sind im SGB II § 10 benannt. Die geplante Gesetzesänderung sieht nunmehr ergänzend vor, dass die Aufnahme einer anderen Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar sein soll, weil - und jetzt zitiere ich - „sie mit Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.“ Die Landesregierung hat nicht die Befürchtung, dass ein Hilfeempfänger eine selbstständige Tätigkeit aufgeben muss, wenn sich abzeichnet, dass er damit seinen Lebensunterhalt in Kürze selbst bestreiten kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ein-Euro-Jobs Arbeitsgelegenheiten sind, die gegenüber einer möglichen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nachrangig sind.

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Leukefeld.

Danke schön, Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, sind Sie der Auffassung, dass man Beschäftigungspolitik, Arbeitsförderung durchaus auch in Zukunft mit regionaler Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik weiter verzahnen soll. Meine Frage richtet sich

dahin, dass ja die BSI-Maßnahmen bspw. Ende 2007 ausgelaufen sind. Begründet wird das mit geringer praktischer Relevanz. Wir schätzen das aber durchaus anders ein und glauben, dass gerade BSI-Maßnahmen sehr wirtschaftsnah waren. Meine Frage geht dahin, wie Sie das unter diesem Gesichtspunkt beurteilen.