Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Bärwolff, Sie haben gerade gesagt, Ihnen fällt nicht viel ein an Initiativen, was die Landesregierung in letzter Zeit getan hat. Ich glaube, deswegen war unser Alternativantrag notwendig, damit wir genau das dokumentieren konnten. Die Ministerin hat sehr umfänglich dargestellt, was die Landesregierung getan hat. Sie haben nicht hingehört, Sie hatten Ihre Rede vorher geschrieben und haben deswegen auch nicht hingehört, was die Ministerin an Maßnahmen hier vorgestellt hat. Das zeigt, dass es notwendig ist, dass man hin und wieder so einen Antrag stellt, um das auch mal deutlich zu machen.
Herr Bärwolff, Sie haben heute Geburtstag, herzlichen Glückwunsch dazu. Ich möchte Ihnen den Geburtstag auch nicht weiter verderben, aber es waren einige Sachen in Ihrer Rede dabei, die können nicht unwidersprochen vom Rednerpult aus stehen bleiben. Insbesondere aber das, was Sie, Frau Kollegin Ehrlich-Strathausen, gesagt haben, auch Sie haben offensichtlich dem Bericht der Ministerin nicht zugehört. Die Frau Ministerin hat sehr umfänglich dargestellt, was in diesem Bereich getan wird. Für die CDU-Fraktion kann ich sagen, wir danken ihr sehr dafür. Frau Kollegin Meißner hat das vorhin schon deutlich gemacht, dass wir das Berichtsersuchen als erfüllt ansehen. Aber wir sagen auch, wir wollen nicht nur das zur Kenntnis nehmen, was in diesem Bereich geschieht, sondern wir wollen es weiterentwickeln. Genau darum dreht sich die Diskussion, die wir seit vielen, vielen Monaten miteinander führen. Das ist schon eine Frechheit, Frau Kollegin Ehrlich-Strathausen, wenn Sie sich hier vorn hinstellen und sagen, die CDU-Fraktion hätte angefangen zu handeln, als es die Tötungsverbrechen gab. Das ist eine Unverschämtheit, weil das nicht so ist. Wir haben ein umfängliches Bündel an Kinderschutzmaßnahmen und ein System von Kinderschutzdiensten und Hilfen für Kinder, die es vor vielen, vielen Jahren schon gab. Mitnichten hat das
Sie haben des Weiteren gesagt, der CDU-Fraktion wären die Kinderrechte offensichtlich nicht so wichtig, dass sie ins Grundgesetz gehören. Auch das ist eine Unverschämtheit. Wir haben, als wir die Verfassung im Thüringer Landtag beschlossen und später dann per Entscheid der Bürgerinnen und Bürger in Kraft gesetzt haben, sehr wohl die Kinderrechte formuliert - es ist von der Ministerin, es ist von Frau Kollegin Meißner zitiert worden - in Artikel 19. Genau das war uns wichtig. Genau deswegen haben wir es hineingeschrieben. Wir haben gehört, einige andere Bundesländer tun das nicht. Dann tun Sie dort bitte auch Ihre Hausaufgaben. Frau Meißner hat zu Recht auf Berlin hingewiesen. Es mag sein, Herr Bärwolff, dass Berlin im Bundesrat diesem Antrag zugestimmt hat; der Berliner Senat hat aber offensichtlich keinerlei Aktivitäten eingeleitet, um vor der eigenen Haustür zu kehren und Entscheidungen zu treffen. Ermutigen Sie doch dort Ihre Kollegen, halten Sie dort so flammende Reden, Frau Kollegin Ehrlich-Strathausen. Vielleicht kommen Sie da aber auch nicht ähnlich flammend rüber, wie Sie hier auch nicht rüber kamen. Unser Antrag ist mitnichten ein Placebo, was wir Ihnen vorlegen, sondern er macht deutlich, wir haben in diesem Bereich vieles, was wir tun, und wir werden es weiterhin tun.
Es ärgert mich schon, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, Kinderarmut spielt keine Rolle. Sie sitzen selbst in dem Gremium, das die Sozialministerin berufen hat, wo mit vielen Fachexperten zurzeit ein Maßnahmebündel mit Hochdruck miteinander diskutiert und beschlossen wird. Sie sagen, es passiert nichts bei Kinderarmut, und machen das daran fest, dass wir in der letzten Woche im Sozialausschuss zu dem Antrag zum Thema „Essensversorgung“ entschieden haben. Es ist im Protokoll, glaube ich, auch für Sie, wenn Sie nicht anwesend waren, zumindest nachlesbar, warum wir diesen Antrag abgelehnt haben. Wir werden es auch im nächsten Plenum hier miteinander im Landtag diskutieren. Das hat mitnichten etwas mit dem Kinderschutz zu tun. Das hat etwas damit zu tun, dass man auch die Frage beantworten muss, wenn man 39 Mio. € auf einen Schlag ausgeben möchte, wo man die hernimmt. Das haben wir vorige Woche im Sozialausschuss schon gesagt. Mich befremdet das schon, wenn Sie
Ich will auch auf ein paar weitere Punkte eingehen, die so gesagt wurden. Herr Bärwolff, kein Mensch will das, dass Eltern gegen Kinder Rechte einklagen. Eltern und Kinder und Familien sind eine Einheit, das gehört zusammen. In den Fällen, wo das nicht funktioniert, müssen wir mit ganz anderen Instrumenten hingehen. Da müssen wir nicht den Eltern irgendwelche Rechte suggerieren, die sie an dieser Stelle gar nicht haben. Wir haben vorige Woche bei der Anhörung zum Kinderschutz von Prof. Merten gehört, über welchen Umfang wir nach seiner Meinung reden; er hat gesagt, vielleicht etwa 5 Prozent der Eltern, 2 Prozent, die in letzter Konsequenz es dann offensichtlich in einer Form nicht wahrnehmen, dass dies dann kritikwürdig ist. Diesen 2 Prozent müssen wir uns mit anderen Instrumenten widmen. Diesen 2 Prozent, Herr Bärwolff, da habe ich in der Tat so meine Bedenken, ob man denen mit einer Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz beikommt. Da wird kein Mentalitätswechsel deswegen bei denen eintreten, da helfen nur Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung. Dafür haben die Jugendämter in der Tat die Instrumente in der Hand. Wir haben im SGB VIII, wir haben im Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz die geeigneten Instrumente, mit denen man auf diese Familien zugehen kann. Da hilft es nicht, an dieser Stelle eine Diskussion zum Grundgesetz aufzumachen. Da hilft es im Übrigen auch nicht, dass wir darauf verweisen, dass wir das in Artikel 19 unserer Verfassung geregelt haben, seit vielen Jahren schon so geregelt haben. Auch diesen Familien kommen wir an dieser Stelle nicht bei. Deswegen sage ich, wir müssen sehr aufpassen, dass wir an dieser Stelle nicht eine Erwartungshaltung produzieren, die wir am Ende gar nicht wahrnehmen können.
In Artikel 19 unserer Verfassung ist es klar formuliert, auch der Schutzauftrag, den wir für die Kinder haben. Es gilt, ihn umzusetzen. Wir haben uns, das wissen Sie, in zahlreichen Plenarsitzungen und Ausschussberatungen, auch innerhalb und außerhalb dieses Parlaments mit dieser Frage auseinandergesetzt. Die Beratungen, die wir dazu geführt haben, dokumentieren jedes Mal, wir haben ein sehr umfängliches, dichtes Netz an Hilfemöglichkeiten für Familien. Es kommt darauf an, diese Hilfemöglichkeiten auch bekannt zu machen. Sie, Herr Bärwolff, haben vorhin auch die Frage Familienhebammen angesprochen. Weil Sie es kritisiert haben, dieses 19-Punkte-Maßnahmebündel, und fragen, wie viel denn davon umgesetzt ist: Das kritisieren wir gemeinsam, wenn von 40 ausgebildeten Familienhebammen derzeit nur 15 im Einsatz sind. Man muss diese Frage aber auch da stellen, wo sie hingehört. Es sind von den 15 Familienhebammen, die wir im
Einsatz haben, allein sieben in der Stadt Jena im Einsatz und in acht weiteren Kreisen ist, glaube ich, noch jeweils eine im Einsatz. Auch in der Stadt Erfurt tun wir uns extrem schwer damit, die vier ausgebildeten Familienhebammen tatsächlich zum Einsatz zu bringen, weil nur mit einer tatsächlich zwischen Jugendamt und Hebamme ein Vertrag geschlossen wurde. Das sind konkrete Aufgaben, Herr Bärwolff, da lade ich Sie herzlich ein. Da können wir uns zusammen auch in den kommunalpolitischen Gremien, in denen wir sind, engagieren, dort für Verbesserung sorgen. Deswegen kann ich das doch nicht kritisieren. Wir haben 40 Familienhebammen ausgebildet, wir haben 15 Familienhebammen zum Einsatz gebracht. Es gibt jetzt weitere Ausbildungen, es ist einer der gelungenen Maßnahmepunkte, die wir bei diesem Bündel vor geraumer Zeit miteinander besprochen haben.
Wir haben immer wieder die Kritik, ob die Informationen ausreichend an die Eltern gelangen, ob wir sie umfänglich erreichen. Wir haben das bei den Familienhebammen, wir haben das bei anderen Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung. Ich sage ganz deutlich: Wir haben sehr wohl auch die Pflicht der Kommunen, etwas zu tun, dass die Kommunen deutlich machen, was haben sie auf der einen Seite im SGB VIII für einen Handlungsauftrag, was haben sie auf der anderen Seite auch für einen Beratungs- und Hilfeauftrag. Da sind wir auch leidenschaftlich dabei, wenn wir fragen: Wird es denn umfänglich genug wahrgenommen? Vor dem Hintergrund habe ich vor geraumer Zeit schon gesagt, dass es sich bei der expliziten Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung und das Grundgesetz, nur um eine Diskussion handelt, wo wir eine unangemessen hohe Erwartungshaltung aufbauen. Wir werden damit Probleme, die gesamtgesellschaftlich bestehen, nicht lösen können. Wir werden damit letztendlich nur zufriedenstellende Lösungen anbieten können, wenn es insgesamt in der Gesellschaft ein Problembewusstsein dazu gibt. Dieses Problembewusstsein, was wir brauchen - Sie haben es bei dem Kindergarten zitiert -, selbstverständlich brauchen wir das insgesamt in der Gesellschaft, nicht mit gesetzlichen Vorgaben, sondern mit dem Bewusstsein, dass Kinder uns bereichern und dass Kinder selbstverständlich geschützt werden müssen.
Frau Ehrlich-Strathausen, es stimmt, ich habe gesagt, es handelt sich dabei um eine Alibidiskussion, wenn wir nur über Grundrechte in Verfassung und Grundgesetz diskutieren, aber dabei ausblenden, was es an Maßnahmen gibt. Dabei bleibe ich auch. Für mich ist es auch viel wichtiger neben der Frage, wie wir für Familien Hilfenetzwerke aufbauen, wie wir es schaffen, dieses wichtigste und erste Familienhilfenetzwerk zu stärken: Familie - das müssen wir uns vor Augen führen -, das ist das wichtigste
Netzwerk, wo Kinderrechte zuallererst geschützt werden, wo Kinderrechte gewahrt werden, wo Familien ihren Kindern selbstverständlich als nächster und erster Partner auch die Hilfe anbieten.
Ich habe es vorhin schon gesagt: Die übergroße Mehrheit der Familien tut dies, die wollen wir auch stärken. Mit den anderen müssen wir uns in einer anderen Form auseinandersetzen. Genau aus dem Grund lehnen wir den Antrag, der hier zur Beratung von der Linkspartei vorgelegt wurde, ab. Aber genau aus dem Grund haben wir auch gesagt, wir wollen mit einem Alternativantrag deutlich machen, was es für umfängliche Maßnahmen gibt, wo aber auch Weiterentwicklungsbedarf für die CDU-Fraktion besteht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, Herr Panse, noch einmal ganz kurz. Vielleicht ist das in den Anträgen nicht so richtig rübergekommen, aber unser Antrag bezieht sich darauf, dass wir die Landesregierung auffordern möchten als Landtag, die Kinderrechte in das Grundgesetz einzuführen. Ihr Antrag suggeriert, dass wir damit, mit den Kinderrechten im Grundgesetz, ausschließlich einen verstärkten Kinderschutz organisieren wollen. Das ist aber nicht richtig, sondern aus unserer Sicht gehen Kinderrechte wesentlich weiter als nur die Anliegen des Kinderschutzes. Es stellt gar keiner die Maßnahmen der Landesregierung infrage, die sie zum Thema „Kinderschutz“ macht. Auch wir haben uns an der Diskussion zum Kinderschutzgesetz beteiligt. Wir unterstützen das, wir begleiten das kritisch und wir haben zu verschiedenen Modellprojekten, zu verschiedenen Punkten aus dem Maßnahmeplan eine kritische Position. Aber wir haben auch nicht die Hoffnung, wenn wir die UNKinderrechtskonvention als Teil des Grundgesetzes aufnehmen, dass wir dann alle Kinder schützen können. Das ist gar nicht die Intention, sondern die Kinderrechte gehen viel weiter. Es geht dabei um einen Mentalitätswechsel im Umgang mit Kindern. Wenn Frau Meißner sagt, dass das nur ein symbolischer Akt wäre, die Kinderrechte ins Grundgesetz einzuführen, dann ist das so. Das ist zunächst erst einmal ein symbolischer Akt, aber dieser symbolische Akt hat eine normative Wirkung. Stellen Sie sich vor, die Gleichberechtigung der Frauen wäre immer noch nicht im Grundgesetz verankert, dann wären wir, denke ich, in dieser Frage noch lange nicht so weit. Ich denke, die Maßnahmen, die die Landesregierung durchführt oder auch unterstützt zum Thema „Kinderschutz“, die sind alle gut, die sind alle richtig.
Aber der Alternativantrag, den die CDU-Fraktion hier gestellt hat, hat mit dem, was wir in unserem Antrag regeln wollen, nichts gemein. Danke schön.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor, vonseiten der Landesregierung auch nicht. Dann kann ich die Aussprache schließen und gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen zu Ziffer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE und zum Alternativantrag der Fraktion der CDU erfüllt ist. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch.
Dann kommen wir schon zur Abstimmung zu Ziffer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall. Dann kann ich direkt abstimmen lassen über Ziffer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4460. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Dann ist die Ziffer 2 dieses Antrags mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Der Tagesordnungspunkt 19 wurde von der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 20 aufrufe, würde ich gern Einverständnis oder Benehmen herstellen, dass im Anschluss an diesen Punkt die Fragestunde aufgerufen wird. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
Begründung ist vonseiten der CDU nicht beantragt worden, dann kommen wir zum Sofortbericht zu Ziffer 1 des Antrags. Das Wort hat Minister Reinholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Stichwort „Neuregelungen des Schornsteinfegerwesens“ und deren Auswirkungen auf den Verbraucher ist aus meiner Sicht Folgendes zu sagen: Die EU-Kommission hat mit
Blick auf das bisherige deutsche Schornsteinfegergesetz die Liberalisierung des Markts für Schornsteinfegerdienstleistungen angemahnt. Hierzu läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, wobei insbesondere folgende Regelungen beanstandet wurden:
1. die Beschränkung der selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerkes auf nur einen Schornsteinfegermeister pro Bezirk;
3. das Erfordernis der Eintragung in eine Bewerberliste für eine Stelle als Bezirksschornsteinfegermeister sowie einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Betrieb eines Bezirksschornsteinfegermeisters im betreffenden Bundesland innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bestellung;
Die Bundesregierung hat entsprechend reagiert und sich für folgende Ausgestaltung des Schornsteinfegerrechts entschieden:
1. Die Verpflichtung der Eigentümer, ihre Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen zu lassen, wird, wie bisher, gesetzlich geregelt.
2. Alle Schornsteinfegerarbeiten, die keine Kontrollaufgaben beinhalten, können im Wettbewerb innerhalb des Schornsteinfegerhandwerks angeboten und auch vergeben werden.
3. Zur Reinigung und Überprüfung sind nur Betriebe berechtigt, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder in Umsetzung des EU-Rechts Dienstleistungen im Schornsteinfegerhandwerk ausführen dürfen.
4. Aus Gründen der Betriebs- und Brandsicherheit sowie des Umwelt- und des Klimaschutzes muss weiterhin kontrolliert werden, ob die Eigentümer ihre Pflichten erfüllt haben, deshalb werden die Kehrbezirke beibehalten.
5. Es herrscht jetzt für europäische Mitbewerber Chancengleichheit. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird voraussichtlich Ende Dezember 2008 in Kraft treten.
Meine Damen und Herren, die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts ist die Antwort auf die Beanstandungen der EU-Kommission. Was die Auswirkungen auf die Verbraucher betrifft, ist Folgendes zu sagen: Das Wichtigste ist, der Verbraucher kann künftig selbst bestimmen, wer mit den notwendigen Schornsteinfegerarbeiten betraut werden soll. Infrage kommen dabei alle Betriebe, die berechtigt sind, die entsprechenden Arbeiten auszuführen. Das kann zum Beispiel der bisherige Bezirksschornsteinfegermeister sein oder auch eine Sanitär- und Heizungsfirma, die nach § 7 a der Handwerksordnung die Berechtigung zur Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten hat, d.h. dann konkret, die in eine entsprechende Handwerksrolle auch eingetragen ist.
Aus Verbrauchersicht liegt der Vorteil vor allem darin, dass mit der Neuregelung die Voraussetzungen geschaffen werden, um die oft kritisierten sogenannten Doppelmessungen zu vermeiden. Wer sich jetzt ärgert, dass doppelt gemessen und bezahlt werden muss, beauftragt künftig einen doppelt qualifizierten Handwerker und bekommt die Wartung und Messung dann aus einer Hand. Wer die bewährte neutrale Beratung des Schornsteinfegers auch künftig will, der beauftragt eine Sanitär- und Heizungsfirma mit der Wartung und einen NurSchornsteinfeger mit der Messung. Wir als Landesregierung hatten uns in diesem Zusammenhang für noch größere Freiheiten ausgesprochen. Unser Vorschlag war, dass alle geeigneten Personen, also auch Sanitär- und Heizungsfachleute oder andere geeignete Gewerke, mit entsprechenden Schornsteinfegertätigkeiten beauftragt werden können, und zwar ohne den Umweg über die Eintragung in die Handwerksrolle für das Schornsteinfegerhandwerk. Dieser Vorschlag fand aber leider im Gesetzgebungsverfahren keine Mehrheit. Aber ich sage mal, auch mit der jetzigen Lösung, denke ich, kann man leben.
Ob und wie stark die neuen gesetzlichen Regelungen und mehr Wettbewerb tatsächlich die Verbraucher entlasten werden, bleibt aber sicher abzuwarten. Ich sage das auch mit Blick auf eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die derzeit in Arbeit ist. Diese sogenannte Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung soll vom 1. Januar 2010 und für die Gebührentatbestände bis zum Ablauf einer Übergangsfrist am 31.12.2012 einheitlich gelten. Da der aktuelle Entwurf der Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung von der bisher geltenden Thüringer Kehr- und Überprüfungsordnung abweicht, ist es für uns derzeit nicht vorhersehbar, ob künftig die Gebühren zusammen mit den Kosten im Zuge der freien Vergabe im Wettbewerb für bestimmte Schornsteinfegertätigkeiten zu einer Belastung oder zu einer Entlastung der Verbraucher führen werden.
Meine Damen und Herren, nur kurz zu Ziffer 2 des Antrags der CDU-Fraktion: Hier kann ich nur sagen, dass es zum jetzigen Zeitpunkt mehr als sinnvoll erscheint, zunächst auf die Ergebnisse des 2. Erfahrungsberichts zur Bauordnung zu warten, der aktuell in Arbeit ist und dessen Ergebnisse im 1. Halbjahr 2009 vorliegen werden. Ich denke, der Bericht wäre dann sicher eine gute Basis für eine entsprechende Prüfung.
Meine Damen und Herren, mit der geplanten Neuregelung des Schornsteinfegerwesens reagiert die Bundesregierung auf die Forderung aus Brüssel, die Voraussetzungen für mehr Markt und Wettbewerb zu schaffen. Auch wir halten das für den richtigen Weg, denn letztlich können davon alle profitieren, Verwaltung, Wirtschaft und insbesondere natürlich der Verbraucher. Wir hätten uns an der einen oder anderen Stelle sicher noch mehr Freiheiten gewünscht, aber auch mit der jetzigen Lösung lässt es sich leben.
Wichtig an der Neuregelung sind sicher auch die Übergangsregelungen, die ebenfalls im Gesetz festgeschrieben sind. Sie geben den Schornsteinfegerbetrieben und auch den Sanitär- und Heizungsfachleuten die Möglichkeit, sich auf die neue Wettbewerbssituation einzustellen. Denn trotz aller Liberalisierung - das sage ich an dieser Stelle ganz deutlich - werden wir auch in Zukunft unsere Schornsteinfeger brauchen, und zwar nicht nur, weil in letzter Zeit wieder steigender Einsatz von Holz sowie in kleinerem Maße auch von Kohle zu beobachten ist. Neben der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit trägt die regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen durch das Schornsteinfegerhandwerk auch zur CO2Einsparung bei. Im Übrigen zeigt sich dessen Notwendigkeit auch an den rund 1,5 Mio. Mängeln, die letztes Jahr in insgesamt 14 Mio. geprüften Gebäuden mit Feuerstätten festgestellt wurden. Die Neuregelung ist deshalb, alles in allem betrachtet, ein Schritt in die richtige Richtung: Mehr Freiheiten, wo es geht, weiterhin Kontrollen, wo es nötig ist. Herzlichen Dank.
Damit ist der Sofortbericht gegeben. Ich frage: Wer wünscht die Aussprache? CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE. Dann würde ich jetzt die Aussprache eröffnen, und zwar zum Sofortbericht und auch gleichzeitig zu Ziffer 2 des Antrags der Fraktion der CDU. Als erster Abgeordneter hat das Wort Abgeordneter Hauboldt, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der CDU zum Schornsteinfegerwesen ist sicherlich vor dem Hintergrund, wie es der Minister hier benannt hat, der aktuellen Neuordnung berufs- und branchenspezifischer Regelungen zu sehen.
Am 29.06.2008 hat der Bundestag eine entsprechende Neuordnung verabschiedet. Im Bundesrat ist der Gesetzentwurf am 19.09.2008 ebenfalls beraten worden. Kern der Neuregelung: Das Monopol der Schornsteinfeger, vor allem gebunden an feste Kehrbezirke, ist gekippt worden. Diese gesetzliche Entwicklung ist vor allem Vorgaben der EU-Ebene geschuldet. Dort gibt es schon seit Längerem auch für andere Branchen den Drang der Öffnung und Liberalisierung unter der Maxime der Stärkung des freien Wettbewerbs und des Ausbaus der Konkurrenz auf dem Markt zum Wohle des Kunden. Diese Schlagzeilen, denke ich, klingen ja ganz nett, aber nach den neuesten Erfahrungen mit dem freien Markt in Sachen Finanzwesen ist es wohl auch ziemlich bedenklich.