Ich wollte noch ein paar Beispiele nennen zu der konstruktiven Mitarbeit und Zusammenarbeit und nicht nur des Schlechtredens. Da erinnere ich nur an die UN-Konvention der Rechte für Menschen mit Behinderungen. Wer hat denn das abgelehnt, im Bundesrat aktiv zu werden? Wer? Die große Mehrheit hier in der Mitte des Hauses. Wer hat denn - ich hätte mir jetzt fast den nächsten Ordnungsruf..., ich beiße mir lieber auf die Zunge - das zu verantworten, dass es kein Landesblindengeld ein Jahr lang gab? Wer denn? Hier die große Mitte, die CDU. Wer hat denn die blinden Menschen in Thüringen über den Kamm gezogen und ihnen das Blindengeld gekürzt, weggenommen und jetzt wiederum gekürzt und die ganze Konstruktion mit dieser Blindenstiftung, aber darauf möchte ich jetzt nicht eingehen.
Konstruktive Mitarbeit, barrierefreier Tourismus - wie viele Jahre hat meine Fraktion das gepredigt, viele Jahre seit der letzten Legislatur? Im letzten Tourismuskonzept war es noch nicht mal Thema. Da war meine Fraktion die einzige, die das überhaupt mal bei der Anhörung zum Thema gemacht hat, und dann stellt sich Minister Reinholz hierher, er wäre der Erfinder des barrierefreien Tourismus. Da lachen doch die Hühner. Dass es eine konstruktive Mitarbeit gibt, fand ich ja sehr toll, dass Sie unserem Antrag, nämlich dem Antrag der LINKEN, endlich gefolgt sind und dass es nun diese Koordinierungsstelle für barrierefreien Tourismus hier in Thüringen gibt - also so viel zum Thema, wir würden nur umhernölen und meckern und nichts Konstruktives machen. Halten Sie sich auch daran.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das Berichtsersuchen erfüllt und ich schließe diesen Tagesord
Ich eröffne die Fragestunde. Als Erstes gebe ich das Wort an den Herrn Abgeordneten Kalich, DIE LINKE.
Mit dem im Entwurf der Landesregierung vorliegenden „Thüringer Gesetz zur Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Vermessungs- und Geoinformationswesens“ soll neben der Abschaffung des Abmarkungszwangs auch die Sonderung nach Karte, also die Teilung eines Grundstücks ohne Vermessung, als geeignete Liegenschaftsvermessungsmethode anerkannt werden. Dieses Verfahren wurde schon im Liegenschaftsdienst der DDR angewandt. Aus dieser Zeit müssen noch heute Fälle teilweise in juristischer Auseinandersetzung geklärt werden.
2. Wie viele gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten beruhen auf der kartenmäßigen Vermessung aus dieser Zeit?
3. Welche Alternativen gibt es aus Sicht der Landesregierung zur Sonderung nach Karte und mit welchem Ergebnis wurden diese Alternativen durch die Landesregierung im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs geprüft?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesre
Zu Frage 1: Die Anzahl der Widersprüche im heutigen Liegenschaftskataster, die auf die Zeit vor dem 3. Oktober 1990 zurückzuführen sind, ist nicht bekannt. Die bei heutigen Katastervermessungen festgestellten Widersprüche hängen entweder mit den unterschiedlichen Anforderungen an die Katasternachweise zusammen oder sind oftmals bis in die Entstehung des Katasters zurückzuführen. Die in der DDR durchgeführten Sonderungen waren nur zu einem geringen Teil Ursache für die heute festgestellten Widersprüche im Liegenschaftskataster.
Zu Frage 2: Die Anzahl ist nicht bekannt. Es können lediglich Angaben zur Anzahl der Widersprüche gemacht werden. Bei jährlich rund 5.800 gestellten Vermessungsanträgen in Thüringen werden etwa 30 Widersprüche gegen die Ergebnisse dieser Vermessungen eingelegt. Drei Viertel dieser Widersprüche werden während der Widerspruchsbearbeitung zurückgenommen. In ca. 8 Prozent der Widerspruchsfälle kommt es zu Verwaltungsrechtsstreitigkeiten. Das sind in etwa drei Klagen jährlich. Zurzeit sind acht Klageverfahren offen, die allerdings nicht auf eine Sonderung nach der Liegenschaftskarte zurückzuführen sind.
Zu Frage 3: Die Sonderung nach der Liegenschaftskarte kann als geeignete Liegenschaftsvermessungsmethode angewendet werden, wenn beispielsweise für die Auflösung von Erbengemeinschaften die Zerlegung nach Bruchteilen der Flurstücksfläche erfolgen soll. Die Alternative ist die örtliche Zerlegungsvermessung.
Zu Frage 4: Mit dem Verfahren der Sonderung nach der Liegenschaftskarte soll ein bürgerfreundliches und kostengünstiges Verfahren angeboten werden, um beispielsweise Erbengemeinschaften auflösen zu können. Heute werden Erbengemeinschaften vielfach nicht aufgelöst, weil die Vermessungskosten einer örtlichen Zerlegungsvermessung gerade bei Acker- oder Waldflurstücken ein Vielfaches des Flurstückswertes betragen. Deshalb bedarf es z.B. bei der Auflösung von Erbengemeinschaften des Verfahrens der Sonderung nach der Liegenschaftskarte.
Es gibt keine Nachfragen. Danke. Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Kummer, DIE LINKE, entsprechend Drucksache 4/4408, die Fragen zu stellen.
Die Einleitung salzhaltiger Abwässer der K+S Kali GmbH führt zu einer massiven Schädigung des Lebensraumes Werra. Die Abwasserabgabe, die erhoben wird, wenn es zu solchen Belastungen von Gewässern kommt, soll dazu verwendet werden, Maßnahmen zur Reduzierung der Schmutzfracht zu finanzieren.
1. Wie viel Kubikmeter salzhaltige Abwässer leitete die K+S Kali GmbH 2007 in die Werra ein und wie viel davon in Thüringen?
3. Welcher Anteil dieser Mittel wurde bisher zur Reduzierung der Werrabelastung durch das Unternehmen eingesetzt?
4. Gab es bisher grenzüberschreitende Maßnahmen zur Reduzierung der Abwasserfracht der K+S Kali GmbH, die aus in Hessen und in Thüringen gezahlter Abwasserabgabe finanziert wurden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Herr Staatssekretär Baldus, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Kali+Salz GmbH leitete 2007 insgesamt 8.255.639 Kubikmeter salzhaltiges Abwasser in die Werra in Thüringen und Hessen ein. Hiervon wurden 1.415.639 Kubikmeter auf Thüringer Gebiet und 6.840.000 Kubikmeter in Hessen eingeleitet.
Zu Frage 2: Für die Einleitungen in die Werra, die auf Thüringer Gebiet liegen, sind für das Jahr 2007 voraussichtlich 423.127,28 € zu zahlen.
der Abwasserabgabe gefördert wurden. Davon unberührt ist die Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen des Unternehmens nach § 10 Abs. 3 und 4 des Abwasserabgabengesetzes.
Auf der einen Seite würde mich einmal interessieren, Sie hatten ja jetzt bloß die Antwort für 2007 getroffen, aber sind denn in der Vergangenheit die Mittel der Abwasserabgabe für die Reduzierung von Abwasserbelastungen des Unternehmens eingesetzt worden?
Aus Thüringer Sicht besteht keine Notwendigkeit, ein Unternehmen wie Kali+Salz für den Bau von abwasserfrachtsenkenden Maßnahmen mit Mitteln aus den Aufkommen der Abwasserabgabe zu bezuschussen. Dies hat Thüringen im Übrigen bisher für kein Unternehmen getan, das wäre auch eine Aufhebung des Verursacherprinzips in einer sehr sonderbaren Art und Weise.
Danke für diese Klarstellung, finde ich sehr schön. Herr Staatssekretär, die zweite Frage: Ich habe jetzt mal überschlagen, das sind ja rund 30 Cent Abwasserabgabe pro Kubikmeter, die Zahlen, die Sie uns genannt haben. Das ist ja aber ein sehr niedriger Satz. Entspricht der dem, was üblich ist in dem Bereich?
Ich bin gern bereit, in einer nächsten Fragestunde zur Frage der Ermittlung des Satzes Antwort zu geben.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, worin liegen denn die Ursachen, dass für 2007 die Abwasserabgabe noch nicht festgesetzt, erhoben und ein