Protocol of the Session on September 12, 2008

(Beifall CDU)

Thüringen sollte aber durchaus im Bundesrat alle Möglichkeiten nutzen, um zum Beispiel die genannten Kabelvarianten durch den Thüringer Wald zu favorisieren. Die Bitte an die Landesregierung ist also mit unserem Antrag aus dem November vergangenen Jahres eindeutig und muss nicht durch neue Anträge der Opposition verschlimmbessert werden. Deshalb lehnen wir beide zur Diskussion stehenden Anträge bis auf die bereits erledigte Nummer 1 des SPD-Antrags ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Damit hat noch einmal das Wort Herr Minister Reinholz.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich muss auf ein oder zwei Dinge doch noch mal eingehen.

Zum Ersten: Herr Dr. Schubert, selbstverständlich werden wir das Gutachten, wenn ich das expressis verbis nicht so gesagt habe, in die Bewertung nachher mit einbeziehen. Dafür ist es erstellt worden oder dafür wird es zurzeit erstellt.

Aber nun zu Ihnen, Frau Enders, ich finde es ja toll, dass Sie hier für Tausende von Bürgern sprechen. Was glauben Sie denn, für wie viel die Landesregierung spricht. Wenn wir beide unser persönliches Wahlergebnis von der letzten Landtagswahl vergleichen, stellt sich auch die Frage, wer persönlich für mehr spricht.

Was der Kollege Krapp gerade schon angedeutet hat, wenn wir Anfang der 90er-Jahre das Bundesverkehrswegebeschleunigungsgesetz nicht gemacht hätten, würden wir wahrscheinlich heute noch über die holprigen Straßen im Thüringer Wald fahren. Ähnlich wird es sich mit dem Ausbaugesetz verhalten für die Energieleitungen, denn manchmal kommt es mir so ein bisschen vor, als wenn Sie argumentieren: Wasch mich, aber mache mich um Himmels willen nicht nass. Auf der einen Seite stellen Sie sich her

und schreien nach niedrigeren Energiepreisen und auf der anderen Seite wollen Sie die europäischen Grenzkuppelleitungen verhindern. Das passt nicht so richtig zusammen.

(Beifall CDU, SPD)

Das passt definitiv nicht zusammen. Man kann nicht den Bürgern einerseits suggerieren wollen, wir sind dafür, dass die Strompreise sinken, aber wir sind auch dafür, dass es nicht dazu kommt. Das müssen Sie den Bürgern so deutlich dann auch sagen.

Eine zweite Sache noch, was den Dr. Säcker betrifft, er heißt nicht „Säckel“, denn er ist kein Sack, sondern er heißt „Säcker“.

Zum Thema „Gesetze werden von Menschenhand gemacht“, da haben Sie durchaus recht, aber wir reden hier vom Bundesgesetz und wir können nicht in Thüringen einfach mal ein bisschen was anderes machen. Wir legen in Thüringen mal so nebenbei fest, dass an der Ampel eben mal unten rot ist und oben grün. Das wird ja von Menschenhand gemacht. Also ein bisschen müssen wir schon in der Spur bleiben.

(Beifall CDU)

Was Sie dann zum Thema „Eigentümer und Betreiber“ hier abgegeben haben auf die Frage von Dr. Schubert, das war schon hanebüchen, das war wirklich hanebüchen. Das läuft aber letztendlich auf das hinaus, wofür Ihre Partei natürlich steht, auf Enteignung und auf nichts anderes. Danke schön.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich zunächst die Aussprache schließen.

Ich frage nach, ob das Berichtsersuchen zu Ziffer 1 des Alternativantrags der Fraktion der SPD erfüllt ist, oder sich dagegen Widerspruch erhebt. Es erhebt sich kein Widerspruch, damit ist das Berichtsersuchen erfüllt.

Wir kommen dann zur Abstimmung, zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4246 in der Neufassung. Frau Abgeordnete Enders, Sie hatten Ausschussüberweisung beantragt, einmal an den Ausschuss für Bau und Verkehr und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer für die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Bau und Verkehr ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthal

tungen? Damit ist diese Überweisung mehrheitlich abgelehnt.

Wer dafür ist, diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist auch diese Überweisung mehrheitlich abgelehnt.

Demzufolge kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag direkt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4246 - Neufassung -. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kämen jetzt zur Abstimmung über die Ziffer 2 des Alternativantrags der Fraktion der SPD. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Damit stimmen wir direkt über die Ziffer 2 des Alternativantrags der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4280 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt und ich kann den Tagesordnungspunkt schließen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 11

Tätigkeitsbericht des Beauf- tragten für Menschen mit Be- hinderungen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4286 -

Die Fragestunde wird ca. 14.00 Uhr aufgerufen. Da einige Ministerien, die die Fragen zu beantworten hätten, nicht anwesend sind, mit denen wir aber beginnen müssten und auch auf Nachfrage nicht da sind, haben wir im Interesse der Ministerien die Tagesordnung in Rangfolge fortgesetzt.

Wir sind also bei Tagesordnungspunkt 11. Wünscht die CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat Sofortbericht angekündigt und demzufolge würde ich jetzt gern Ministerin Frau Lieberknecht das Wort geben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Menschen mit Behinderungen sollen auch bei uns in Thüringen einen Platz einnehmen, der entsprechend ihren Möglichkeiten Entfaltung und Entwicklung sichert. Das ist ganz unbestritten und dafür setzen wir uns auch ein. Würde, Teilhabe und Gerechtigkeit, diese Schlüsselbegriffe menschlichen Zusammenlebens stehen auch Pate für den vorliegen

den Text des ersten Berichts des Landesbeauftragten für die Menschen mit Behinderungen. Um eines klar zu sagen: Die Behindertenpolitik hat für die Landesregierung höchste Priorität. Gerade in den letzten Jahren haben wir viel erreicht. Ich habe auf einiges auch in der heute Vormittag gehaltenen Regierungserklärung hingewiesen. Diese erfolgreiche, auch von den Behindertenverbänden anerkannte Politik will die Landesregierung natürlich fortsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wichtige, übrigens auch von der Opposition immer wieder geforderte Maßnahme war schlichtweg zunächst einmal die Berufung eines Beauftragten für die Belange behinderter Menschen auf Landesebene. Zu Beginn dieser Legislaturperiode wurde Herr Dr. Paul Brockhausen in dieses Amt berufen. Trotz seiner eigenen schweren Krankheit ist es ihm in kurzer Zeit gelungen, dieses Amt aufzubauen, eine Fülle von unterschiedlichen Aktivitäten zum Wohle der Betroffenen zu entwickeln und vor allen Dingen persönliche Kontakte zu den Behindertenverbänden, Selbsthilfeorganisationen und den übrigen Akteuren, z.B. auch aus Wirtschaft, Gewerkschaften und anderen, herzustellen. Auch wenn die Integration von behinderten Menschen eine gesellschaftliche Daueraufgabe ist, kann man ohne Übertreibung feststellen: Dr. Paul Brockhausen ist ein guter, ein erfolgreicher Anwalt für die behinderten Menschen in unserem Freistaat. Dafür gebührt ihm auch vonseiten der Landesregierung ein ganz herzliches Dankeschön. Lieber Herr Dr. Paul Brockhausen, schön dass Sie diese Debatte auch hier mitverfolgen können.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Beweis dafür ist nicht zuletzt auch der von ihm vorgelegte Bericht. Im Gesetz steht die Aufforderung, einmal in der Legislaturperiode sowohl der Landesregierung als auch dem Thüringer Landtag einen aus eigener Souveränität in Selbstständigkeit gefertigten Bericht vorzulegen, und deswegen war es auch folgerichtig, dass sowohl dem Kabinett dieser Bericht übergeben worden ist, der Landesregierung, jetzt ich für die Landesregierung hier Stellung nehme, als auch dem Thüringer Landtag, nämlich die Präsidentin des Thüringer Landtags aus Ihrer Hand selbst diesen Bericht in Empfang genommen hat. Es ist also keine sozusagen Notarfunktion und Weiterleitung über die Landesregierung an der Stelle, sondern die direkte unmittelbare Übergabe durch den Behindertenbeauftragten. Das finde ich auch gut, dass wir das so eindeutig geklärt haben.

Auf rund 200 Seiten wird ein Einblick in die ersten dreieinhalb Jahre Tätigkeit des Beauftragten gegeben. Ich kann in diesem Rahmen natürlich nicht auf sämtliche Einzelheiten eingehen, jedoch möchte ich

einige Schwerpunktthemen herausgreifen. An erster Stelle findet sich das im Dezember 2005 verabschiedete Gleichstellungsgesetz. Es wird deutlich, dass die Kompetenzen und Aufgaben des Beauftragten im bundesweiten Vergleich durchaus - ich hoffe, Sie sehen das auch so - sehr umfangreich und weitgehend vom Gesetzgeber ausgestaltet wurde. Es wäre auch anders gegangen, aber wir haben uns wirklich für diese Unabhängigkeit, für diese auch weiten Befugnisse von dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen damals ausgesprochen, das gesetzlich entsprechend verankert. So wurde beispielsweise ein Akteneinsichts- und Beanstandungsrecht in das Gesetz aufgenommen, um die Stellung des Beauftragten im Kontakt mit den Behörden zu stärken. Der Beauftragte trat zum Beispiel auch für die erfolgte Verankerung des Rechts auf gemeinsamen Unterricht von behinderten mit nicht behinderten Kindern ein - ein ganz wichtiger Aspekt der Integration von behinderten Menschen von Kindheit an. Des Weiteren geht die Verpflichtung der Hochschulen in § 10 des Gesetzes, der Barrierefreiheit einen angemessenen Platz in der Ausbildung von Bauberufen und Planern zu geben, auf die Initiative von Ihnen, Herr Dr. Brockhausen, auf die Initiative des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen zurück. Beide Regelungen haben übrigens bundesweit auch Vorbildcharakter erhalten. Das haben wir immer wieder im Ländervergleich bestätigt gefunden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Berichtszeitraum hat der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen an etwa 25 Gesetzentwürfen der Landesregierung aktiv mitgewirkt. Bei weiteren 20 Verordnungsentwürfen hat er eine Stellungnahme abgegeben. Hier sind vor allem die Ausführungsverordnungen zum Gleichstellungsgesetz und die Härtefondsverordnung für blinde Menschen zu nennen, wo sich der Beauftragte konstruktiv am Rechtsetzungsverfahren beteiligt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, entsprechend beteiligt hat er sich auch bei 15 Richtlinienentwürfen. Es ist das Verdienst des Beauftragten, dass die Barrierefreiheit in den Förderrichtlinien des Landes für Projekte des öffentlichen Personnahverkehrs, des Wohnungsbaus, des Straßenbaus und des Baus touristischer Einrichtungen neu verankert wurde. Die Umsetzung wird durch die Beteiligung der kommunalen Behindertenbeauftragten kontrolliert und sichergestellt. Die Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen beinhaltet darüber hinaus eine in der Öffentlichkeit viel beachtete Neuerung. Antragsteller müssen nämlich eine wissenschaftlich fundierte Checkliste mit Mindeststandards beachten, und wie das konkret aussieht, will ich mal, wenn es gestattet ist, an einem Beispiel kurz anreißen. Das Vorhaben, zum Beispiel der Bau einer Bushaltestelle, muss in

Einklang mit der Liste gebracht werden. Dafür müssen die Anforderungen der Liste mit den Planungsvorhaben abgeglichen werden. Anschließend wird die Liste ausgefüllt und mit den Antragsunterlagen an den kommunalen Behindertenbeauftragten zur Prüfung weitergeleitet. Dieser gibt dann seine Stellungnahme ab und eventuelle Änderungen werden dann an der Vorhabensplanung vorgenommen. Im letzten Schritt gelangen sämtliche Unterlagen zur Bewilligungsbehörde. Erst dann können Mittel des Landes bewilligt werden. Es ist also genau nachvollziehbar, wie auch einzelne Interventionen hier vonstatten gehen und dann entsprechende Berücksichtigung finden können. Der öffentliche Personnahverkehr Thüringens wird dabei schrittweise barrierefrei. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch ältere Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Kinderwagen, z.B. sind das dann die Jüngeren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Berichtszeitraum wurde der Beauftragte an ca. 20 Programmen und Berichten der Landesregierung beteiligt. In diesem Rahmen setzte sich Dr. Brockhausen beispielsweise für eine stärkere Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei der Förderung des ländlichen Raumes ein. Deutlich wird die Handschrift des Beauftragten auch bei der einen oder anderen Beantwortung einer im Landtag an die Landesregierung gerichteten Kleinen, Großen oder auch Mündlichen Anfrage. An insgesamt 32 Anfragen wurde Herr Dr. Brockhausen beteiligt. Schließlich sei noch erwähnt, dass der Beauftragte an der Beantwortung von ca. 47 beim Petitionsausschuss und in der Landesregierung eingegangenen Eingaben beteiligt wurde. In einzelnen Fällen schaltete sich Herr Dr. Brockhausen persönlich in die Bearbeitung der Petitionen ein und konnte - das ist am Ende ja entscheidend - auch bei einer Lösung behilflich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich nun kurz auf die Aktivitäten des Beauftragten mit bundes- bzw. europapolitischem Bezug eingehen, denn alles, was wir tun, steht ja auch in einem Rahmen bundespolitischer Vorschriften bzw. auch der europarechtliche Rahmen wird für uns auch hier in Thüringer immer relevanter. Damit möchte ich nämlich einen weiteren wichtigen Schwerpunkt des Beauftragten ansprechen, z.B. das Thema „Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen“. Herr Dr. Brockhausen hat frühzeitig an der Erarbeitung des Operationellen Programms für den Europäischen Sozialfonds, den ESF, mitgewirkt. Er sorgte dafür, dass auch die Vermittlungstätigkeit für schwerbehinderte Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt als Interventionsfeld aufgenommen wurde - ich denke, ein ganz wichtiger Punkt, der da erreicht worden ist. Er nutzte dabei seine Erfahrungen der im Jahre 2006 durchgeführten Kampagne „Behindert -

erfolgreich im Beruf“. Er regte auch eine von anderen Ländern mit Interesse verfolgte Initiative des Thüringer Wirtschaftsministeriums beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg an. Ich darf sagen, bei all dem und auch bei dieser kompetenten Intervention kam Ihnen sicher zugute, sehr geehrter Herr Dr. Brockhausen, dass Sie eben einige Berufsjahre Ihres Lebens für den Freistaat in Brüssel an vorderster Front gestanden haben und wissen, wie in Europa wirklich die Musik spielt und was da auch sozusagen an Post abgeht und nicht an den Ländern und Thüringen vorbeigehen darf - rechtzeitig auf dem Quivive sein, das haben wir in Ihrer Person auch für den Freistaat Thüringen für die behinderten Menschen in unserem Land.

Sehr geehrte Damen und Herren, eine wichtige Rolle spielt auch die Öffentlichkeitsarbeit, denn ohne Aufklärung und Werbung - das wissen wir alle, wir sind in einer Mediengesellschaft, wir sind in einer werbedurchdrungenen Gesellschaft - geht letztlich nichts. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für mehr Teilhabe, Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung in Thüringen. Der Beauftragte war und ist unermüdlich bestrebt, die Barrierefreiheit in Thüringen bei Behörden, Verbänden und der Wirtschaft zu verankern. Es wurden Anleitungen für barrierefreie Veranstaltungen, barrierefreie Gestaltung von Wanderwegen, Spielplätzen, Kreisverkehrsplätzen und von höhengleichen Reisendenübergängen an Bahnanlagen herausgegeben. Auch wenn es in der Praxis - ich weiß das aus eigener Erfahrung - natürlich Defizite gibt, deswegen muss es ja angesprochen werden. Da ich auch im Ehrenamt in verschiedenen Funktionen sehr aktiv bin, kann ich nur sagen, auch diese Broschüre zum barrierefreien Wandern in Thüringen „Wandern und Tourismus“ ist etwas, was großen Anklang gefunden hat. Viele Publikationen mussten mehrfach nachgedruckt werden, da es Nachfragen aus dem In- und Ausland dazu gab. Darüber hat Herr Dr. Brockhausen viele weitere Initiativen ergriffen. Um den baurechtlichen DIN-Normen beispielsweise zum barrierefreien Bauen zur uneingeschränkten Geltung im Rahmen der Thüringer Bauordnung zu verhelfen, wurde Ende 2006 eine Arbeitsgruppe mit dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien - damals noch Bau und Verkehr, wir wissen das - ins Leben gerufen. Der Beauftragte initiierte eine Dienstanweisung des Landesamts für Straßenbau zur barrierefreien Gestaltung von Verkehrsanlagen sowie eine Dienstanweisung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei denkmalpflegerischen Maßnahmen. Das alles muss ja langsam letztlich in das Bewusstsein auch der an den entsprechenden Stellen tätigen Verantwortlichen gebracht werden. Große Aufmerksamkeit, und das haben wir alle medienöffentlich verfolgt, hat das Buga-Gut

achten zur barrierefreien Bundesgartenschau Gera/ Ronneburg 2007 gefunden. Es setzte sich kritisch mit den Planungen auseinander und deswegen wurde auch intensiv darüber diskutiert. Aber Herr Dr. Brockhausen war eben Anwalt letztlich der Barrierefreiheit der behinderten Menschen im Freistaat Thüringen und hat da auch keinen Hehl aus seinen Auffassungen gemacht und wir sind ja dann noch zu weitergehenden Lösungen gekommen. Es wird zukünftigen Ausrichtern von Bundes- und auch Landesgartenschauen dabei helfen, die Anlagen, Wege und Gebäude barrierefrei zu gestalten.

Gerade erst jetzt hat die Landesregierung nämlich die soeben neuen Vergabegrundsätze für Landesgartenschauen beschlossen. Es soll ja bekanntlich im Jahr 2013 eine nächste Landesgartenschau stattfinden. Da wird genau dieses auch entsprechenden Eingang haben.

Dann wurden auf Anregung des Beauftragten sowohl die Barrierefreiheit als unverzichtbares Kriterium verankert als auch die Einbindung des zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten festgeschrieben. Das gab es so vorher - Sie schütteln den Kopf - in den Grundsätzen.

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Ich habe nicht geschüttelt, ich habe zustim- mend genickt.)

Ich sehe auf die vor Ihnen sitzende Frau Dr. Kaschuba. Man soll ja auch aus Erfahrungen lernen und weiterentwickeln und, ich denke, da ist das schon ein ganz gutes Resultat.

Der Tourismus spielt zudem, wir wissen es, für Thüringen eine wichtige Rolle. Der Beauftragte setzt sich sehr dafür ein, barrierefreie Angebote zu entwickeln und zu vernetzen. Er ist im Gespräch mit dem Wirtschaftsministerium und der Thüringer Tourismusgesellschaft und unterhält Kontakte zu Verbänden, Unternehmen und Hochschulen. Seit Ende 2006 existiert eine Arbeitsgruppe. Auch das ist ein wichtiges Feld. Nicht zuletzt im letzten Landesbehindertenbeirat - wie gesagt, der erste, an dem ich teilnehmen konnte - spielte das eine Rolle: Verbesserung der Beförderungsangebote und Serviceleistungen der Deutschen Bahn AG für Menschen mit Behinderungen in Thüringen. Ich erinnere auch an die Kampagne „Behindert - erfolgreich im Beruf“, „Thüringer Jahr der Arbeit für Menschen mit Behinderung“.

Der Auftakt fand im Februar 2006 - bekannt hier im Hohen Haus, im Thüringer Landtag - mit der Eröffnung einer Wanderausstellung statt. Anschließend gab es in Erfurt, Gera, Mühlhausen und Rohr - Rohr, Herr Abgeordneter Heym - Expertengespräche als gemeinsame Aktion des Behindertenbeauftragten mit

dem Wirtschaftsministerium im Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft und im VdK Hessen-Thüringen. Dadurch konnte ein erweitertes Verständnis für die Situation behinderter Menschen im Beruf erreicht werden.

Deutlich wurde jedoch auch, dass letztlich nur das konkrete Vermittlungsangebot, konkrete Vermittlungsaktivitäten auf dem Thüringer Arbeitsmarkt etwas bewegen können. Der Beauftragte bat daraufhin das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft um die Entwicklung eines Konzeptes, das die Vermittlung und Qualifizierung von behinderten Arbeit Suchenden beinhalten sollte. Also immer wieder auch vonseiten des Behindertenbeauftragten, auch vonseiten des Thüringer Wirtschaftsministeriums, auch vonseiten der Landesregierung, die insgesamt die Integration von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt, da wo dies möglich ist, da, wo dies gut geht, aber natürlich nicht als ausschließliche Lösung, sondern ich mache darauf aufmerksam, wir haben mit Fug und Recht auch das Werkstattsystem flächendeckend in Thüringen in einer hervorragenden Weise aufgebaut und dazu stehen wir natürlich auch.

Ergebnis war ein neues Projekt namens IMANA. Die Abkürzung steht für Integrationsmanagement. Ein mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds aufgelegtes Projekt, das am 1. Juli 2008 begann und zunächst auf die Dauer von eineinhalb Jahren befristet ist. Die Medien haben darüber berichtet. Seit Sommer dieses Jahres sind die ersten 15 Teilnehmer aus dem Raum Erfurt bereits aktiv; 15 weitere werden folgen. Bewährt sich diese Maßnahme in Erfurt, dann wird natürlich daran gedacht, sie auch auf weitere Teile Thüringens, gegebenenfalls auf ganz Thüringen, auszudehnen. Der Beauftragte konnte zahlreiche Anliegen von Verbänden oder Einzelpersonen aufgreifen und helfen - sei es durch Verhandlungen mit beteiligten Behörden und Institutionen; sei es durch finanzielle Unterstützung aus dem zur Verfügung stehenden Budget. 360 Eingaben konnten erfolgreich von seiner Seite neben dem, was im Petitionsausschuss anliegt, neben dem, was bei der Bürgerbeauftragten eingeht, bearbeitet werden. Termine wurden im Büro vereinbart. Herr Dr. Brockhausen hat Hausbesuche vor Ort bei den Bürgern durchgeführt und unzählige Male natürlich auch am Telefon beraten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bericht.