Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste auf der Tribüne, in Anbetracht der Häufigkeit sowie Regelmäßigkeit der Behandlung von Rundfunkstaatsverträgen hier im Hohen Haus in jüngster Zeit könnte man in Anlehnung eines Filmklassikers „Manche mögen’s heiß“ durchaus sagen: „Liebe Freunde der Rundfundstaatsverträge.“ Nun stellt der Elfte Rundfunkstaatsvertrag in seiner Papierform, in seiner textlichen Fassung ein recht überschaubares Dokument dar. Aber wie immer trifft an solcher Stelle das Sprichwort zu: „Der Teufel liegt im Detail.“ Es sind nicht nur solche Fragen wie Gebührenerhöhungen, Befreiungstatbestände, Digitalisierung, Vergütung von Moderatoren, Sportrechte und Ähnliches, die in diesem Zusammenhang eine Bedeutung haben. Nein, die Gebührenerhöhung an sich von 17,03 € auf 17,98 € ab 1. Januar 2009 wird durch die Bürgerinnen und Bürger kritisch diskutiert. Somit steht jegliche Bewertung durch Politik im Spannungsbogen zwischen einer allgemeinen oder/und speziellen Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auftrag und Funktion und demgegenüber einer weiteren finanziellen Belastung von Bürgerinnen und Bürgern und der Frage der sozialen Verträglichkeit von Gebührenerhöhungen.
Bevor ich Ihnen, meine Damen und Herren, die Fragen aus Sicht meiner Fraktion DIE LINKE bezogen auf den Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag beantworte, möchte ich einige Teile der oben angesprochenen Stichworte aufgreifen.
Vorab zwei grundsätzliche Bemerkungen: Die Bundesrepublik Deutschland - vielleicht sogar genauer gesagt die britischen Behörden im Nachkriegsdeutschland - hatten sich bei der Wiedereinrichtung des Rundfunks eindeutig und bewusst für die Form
einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit gebotener Distanz zu Staat und Parteien sicher aus eigener Erfahrung heraus, aber auch aus der Erfahrung der konkreten Vergangenheit heraus ausgesprochen. In den 70er-Jahren - Herr Staatssekretär hat es angesprochen - wurde nicht nur aufgrund technischer Entwicklungen das duale Rundfunksystem öffentlich-rechtlicher/privater Rundfunk in Deutschland installiert, was sich in seiner Balancewirkung bis heute bewährt hat. Immer und zu jeder Zeit, meine Damen und Herren, wurde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Bestands- und Entwicklungsgarantie nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch in inhaltlicher und finanzieller Art zugesichert; zuletzt - es ist angesprochen worden - bei der Klage der ARD und des ZDF 2007 und dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Für meine Fraktion möchte ich hier eindeutig feststellen, dass wir diese Position, diese gesellschaftliche Auffassung der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Vergangenheit vertreten haben und auch in Zukunft, egal ob Zwölfter, Sechzehnter, Achtundzwanzigster oder wie auch immer nummerierter Staatsvertrag, vertreten werden. Das schließt, meine Damen und Herren, ausdrücklich - ich betone ausdrücklich - kritische Hinweise, kritische Bemerkungen zur Veränderung innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Auch das Modell der Bedarfsermittlung wird von uns nicht infrage gestellt. Ich erinnere an meinen Diskussionsbeitrag zum vorvorletzten, zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Zweite Bemerkung: Im Zusammenhang mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir als LINKE solche Forderungen wie die Installation einer Reformkommission im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, welche Vorschläge zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesichts von Digitalisierung und Globalisierung erarbeitet, die Einrichtung eines Radioangebots für Kinder, die Erarbeitung weiterer Fremdsprachenprogramme in der ARD - wir dürfen nicht vergessen, wir haben ca. 7 Mio. ausländische Gebührenzahler - oder das Einfrieren bzw. Zurückfahren von Spitzengagen von Moderatoren gestellt. Es waren Forderungen und Positionen, die strukturelle Veränderungen, Zukunftsentwicklungen, aber auch Einsparpotenziale deutlich beschrieben haben. Dies haben wir damals mit der Gebührenerhöhung verbunden. Wir müssen aber heute feststellen, dass sich der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schneller als der interne Veränderungswille und -zwang entwickelt hat.
Meine Damen und Herren, werte Gäste, unabhängig von der Form der Rundfunkgebühr sprechen wir uns gegen Mehrfachzahlungen für Garten, Auto und
Meine Damen und Herren, die PC-Gebühr macht bei einem Gesamtvolumen der Gebühren von gegenwärtig 7,3 Mrd. € - nach der Erhöhung 7,6 Mrd. € - bisher ganze 5 Mio. € aus, das heißt, sage und schreibe nicht einmal 0,1 Prozent.
Was sind nun unsere konkreten Vorschläge und Gedanken, unsere Überlegungen zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag? Da ist die Rundfunkgebührenbefreiung. Die Bearbeitung der Befreiung sollte wieder vor Ort in den Ämtern übernommen werden, damit würde ein hoher bürokratischer Datenaufwand, der auch von den Datenschützern kritisiert wird, eingestellt. Durch einen Datenaustausch mit der GEZ wird das Befreiungsverfahren vereinfacht. Die Befreiungen werden neben dem Hartz-IV-Satz auch an realen Einkommen gemessen, z.B. Studierenden, Rentnern und Selbstständigen. Die Rundfunkgebühr für die zu Befreienden übernimmt die zu befreiende Stelle. So wie man das Grundrecht auf Wohnen über die Leistung mitfinanziert, müsste dies auch für die Rundfunkgebühren gelten. Das würde ein Einsparpotenzial von ca. 700 Mio. € bedeuten, das heißt im Konkreten dann auch eine Rundfunkgebühr weniger 1,62 €.
Da ist der interne Finanzausgleich der ARD. Das Verfahren der Rundfunkgebühr soll eine bedarfsgerechte Finanzierung sichern - richtig! Doch dies ist nicht der Fall. Aufgrund der Verteilung der Gebührenzahler sowie der Abwanderung von Gebührenzahlern vor allem aus Ostdeutschland kommt es zu gravierenden Verschiebungen. So profitiert der Bayerische Rundfunk durch das Abwandern aus dem MDR-Gebiet. Daneben erhält der WDR 100 Mio. € mehr im Jahr als ihm zuerkannt wird, der NDR 80 Mio. €, der Hessische Rundfunk 30 Mio. €, der Bayerische - wie angesprochen - 20. Mio. €. Aus diesen Gründen würde das Einsparpotenzial bei den kleinen Anstalten schon längst ausgeschöpft, bei den großen jedoch noch nicht. Insgesamt werden so fast 230 Mio. € im Jahr umverteilt. Wenn man die Hälfte den großen Anstalten zugesteht, könnte man aber die andere Hälfte einsparen.
Da ist das Plan-Ist-Verfahren in der ARD. Wie Recherchen ergeben haben, gibt es bei einigen Anstalten eine große Plan-Ist-Differenz. Beim MDR klafft in den letzten Jahren ein Saldo zwischen Plan und Ist in Höhe von bis zu 60 Mio. €. Während man zuvor mit großen Verlusten gerechnet hat und so Einsparungen auch in Programmen vornahm, hat man zum Jahresabschluss eine positive Bilanz vermeldet. Da ist die Möglichkeit gemeinsamer Einkäufe von Produktionen und weiterem Einsparpotenzial in Höhe von 215 Mio. €, da ist die Reduzierung der
Altersversorgung, besonders der Altverträge bei ARD und ZDF - Einsparpotenzial 100 Mio. €. Da ist die Koordinierung der Frequenzen bzw. der Abbau von Mehrfachversorgung, z.B. bei DeutschlandRadio - Einsparpotenzial 20 Mio. €. Da ist die Überteuerung bezahlter Sportrechte z.B. die Fußball-EM 2008 - 90 Mio. € war der Marktpreis, bezahlt wurden 115 Mio. €. Da sind die Reduzierung bzw. die Kondition für outgesourcte Sendungen und die Gehälter von Moderatoren, zum Beispiel Harald Schmidt. Da ist konkret, meine Damen und Herren, ein riesiges Einsparpotenzial von mehreren 100 Mio. €, die aus Sicht der Gebührenzahler nicht bezahlt werden müssten.
Meine Damen und Herren, da sind aber auch inhaltliche Fragen, die inhaltlichen Verbesserungen. Da ist die Frage nach der Gewichtigkeit von Kultur und Information gegenüber Unterhaltung und Sport.
Ich möchte nicht missverstanden werden als sportpolitischer Sprecher, Sport ist wichtig, aber hier geht es um die Gewichtigkeit der entsprechenden Sendungen und Programme. Da ist die Weiterentwicklung des KIKAs, wie schon angesprochen von mir, die Forderung der LINKEN eines entsprechenden Angebots eines Kinderradios. Da ist die Frage von Werbefreiheit und ganz zu Schweigen von Onlineangeboten, Internet und Mediathek. Ich bin mir darüber bewusst, dass diese von mir genannten Teile natürlich wieder einen Teil des Einsparpotenzials zurückholen würden. Dennoch würden große und beträchtliche Teile eines sogenannten Einsparpotenzials übrig bleiben und somit wäre keine Gebührenerhöhung unbedingt notwendig. Die Beispiele und die weitere ungerechtfertigte Belastung von Bürgerinnen und Bürgern mit erhöhten Rundfunkgebühren, meine Damen und Herren, sowie das Verhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Reformbestrebungen und Einsparpotenzialen unabhängig - ich betone „unabhängig“ - von der Bestands- und Entwicklungsgarantie - oder sollte man eher formulieren gerade wegen der Bestands- und Entwicklungsgarantie - lassen uns gegenwärtig einer Gebührenerhöhung nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, abschließend noch zwei Gedanken - einerseits zur Aufteilung der Mittel ARD, ZDF und ARTE sowie andererseits zu der Frage Jugendschutz bzw. auch der Mittel für die Landesmedienanstalten. Ich kann jene Argumentationen, welche eine geringfügige Verschiebung zugunsten des ZDF beschreiben, aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungspotenziale und Entwicklungsnotwendigkeiten von Rundfunk und Fernsehen nachvollziehen
und somit mittragen. Gleiches gilt für die Steigerung in § 9 Abs. 3 Stichwort ARTE. Auch die Notwendigkeit der Veränderung des Jugendmedienschutzgesetzes ist hier mit einbezogen. Ich möchte den Punkt finanzielle Mittel der Landesmedienanstalten hier durchaus auch benennen. Es gibt - und das will ich vorausschicken - auch innerhalb der LINKEN unterschiedliche Auffassungen, was eine entsprechende finanzielle Steigerung der Mittel für die Landesmedienanstalten anbetrifft. Wenn man aber Medienkompetenz auch und im Besonderen durch die Bürgermedien wünscht und verlangt, sollte man auch ihnen, den Bürgermedien, über die Landesmedienanstalt weitere technische und inhaltliche Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen einräumen. Gerade Bürgermedien garantieren eine konkrete, um nicht zu sagen hautnahe demokratische Mitwirkung und Gestaltungschance für Bürgerinnen und Bürger - und das halten wir für richtig, wichtig und gut in einem demokratischen Gemeinwesen.
Meine Damen und Herren, öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss und wird wichtiger Bestandteil zukünftiger Medienlandschaft sein und bleiben. Ob und wie sich dabei Gebührenmodelle entwickeln, wird die Zukunft, werden weitere Rundfunkstaatsverträge zeigen.
Was die im Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankerte Gebührenerhöhung anbetrifft, ist sie aus unserer Sicht nicht notwendig, zumindest sind große Einsparpotenziale vorhanden und nicht bei der Feststellung der Gebührenerhöhung geprüft und berücksichtigt worden. Daher werden wir bei einer Abstimmung dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, für uns alle bringt die Umsetzung des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags vor allem eins mit sich, eine Erhöhung der Rundfunkgebühren, wie es hier schon gesagt worden ist, um 95 Cent, und zwar ab dem 01.01.2009. Der Staatssekretär hat auch schon in seiner Einbringung ausgeführt, dass die KEF die Bedarfsanmeldung von ARD, ZDF und DeutschlandRadio deutlich nach unten korrigiert hat und dass dieser Gebührenanstieg letztlich unabweisbar ist. Ich finde es auch gut, dass die Ministerpräsidenten dieses Mal keine Diskussion über diese KEF
Empfehlung angezettelt haben; das wäre ja auch infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Jahr 2007 sinnlos.
Ich habe bereits bei der Debatte um den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, das war im Januar 2005, deutlich gemacht, dass ich ein Abweichen von der KEF-Empfehlung prinzipiell für problematisch halte. Ein solches Vorgehen birgt nun einmal die Gefahr, dass die Frage der Rundfunkgebührenhöhe eben doch in Abhängigkeit zu politischen Mehrheitskonstellationen auf Länderebene gerät und damit über kurz oder lang auch der öffentlichrechtliche Rundfunk in eine bedenkliche Schieflage kommt. Dieses Szenario scheint nun erst einmal vom Tisch zu sein. Insofern bin ich dem Bundesverfassungsgericht für seine eindeutige Klärung der Materie dankbar und kann nur hoffen, dass es auch in Zukunft beim erprobten und die nötige Politikferne garantierenden mehrstufigen Verfahren - Bedarfsanmeldung der Sender, Prüfung durch die KEF-Empfehlung und juristische Umsetzung dieser Empfehlung - durch einen Staatsvertrag bleibt.
Zur Frage der Gebührenbefreiung hätten wir uns gewünscht, dass sie diskutiert wird. Sie ist nun auf die nächste Gebührenperiode ab 2013 verschoben. Hier gibt es Handlungsbedarf, das müsste unbedingt diskutiert werden. Nun ist es erst einmal auf der langen Bank. Wir werden uns dort aber einmischen.
Als weitere wichtige Regelung haben wir die Fortschreibung der eingeschränkten Gebührenpflicht für Internet-PCs jetzt bis zum 31. Dezember 2012 im Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Für die Betroffenen ist das sicherlich eine gute Sache. Ich denke aber, hier muss man längerfristig zu einer wirklichen Sachlösung der Problematik kommen. Ein ständiges Verlängern von Zahlungsmoratorien hilft jedenfalls auf Dauer nicht weiter.
Zum anderen erfolgt im Vertragswerk eine Änderung des § 18 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Dort ist derzeit die gemeinsame Finanzierung von „jugendschutz.net“ durch die Landesmedienanstalten und die Länder bis zum 31. Dezember dieses Jahres festgeschrieben. Vorgesehen ist nun eine Verlängerung der Befristung bis zum 31. Dezember 2012, also auch hier ein Vertagen der eigentlichen Entscheidung und für den Jugendschutz im Internet bestenfalls ein Etappensieg. Thüringen als Kindermedienland und Sitzort der KJM, die mit dem „jugendschutz.net“ organisatorisch verbunden ist, kann diese Regelung jedenfalls nicht voll befriedigen. Im Landesinteresse hätte eher die Aufnahme einer unbefristeten gemeinsamen Finanzierung in dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag gelegen. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, sich künftig intensiver als bisher für eine derartige
Meine Damen und Herren, neben den realen Inhalten von Rundfunkänderungsstaatsverträgen ist auch immer von Belang, was dort nicht aufgenommen worden ist. Hier beklage ich eine immense Lücke, nämlich das Fehlen des bereits im verabschiedeten Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags von den Ministerpräsidenten angekündigten neuen Gebührenmodells. Wie sieht es denn damit aus? Kommt überhaupt noch etwas oder bleibt es bei der unveränderten Weiterführung des bisherigen GEZ-Modells mit seinem hohen bürokratischen Aufwand, mit seiner wenig nutzerfreundlichen Orientierung an Einzelgeräten und seinem kaum noch zu überblickenden Definitionswirrwarr, was konkret unter einem Rundfunkempfangsgerät zu verstehen ist? Jeder Gastwirt, der über mehrere Räumlichkeiten verfügt und dort eine Lautsprecheranlage installiert hat, kann ein Lied davon singen, mit welch abstrusen Gebührenforderungen man da teilweise konfrontiert wird. Zusammen mit vielen anderen Medienpolitikern favorisiere ich daher nach wie vor einen Umstieg auf das Haushaltsprinzip bei der Gebührenfestlegung und -erhebung und ich erwarte, dass wir hier wenigstens in der Gebührenperiode ab 2013 entscheidend weiterkommen.
Was ich ebenfalls vermisse, ist der feste Wille von ARD und ZDF, die bereits 2005 abgegebenen Selbstverpflichtungen tatsächlich 1 : 1 umzusetzen. Da war von einer verstärkten Kooperation der dritten Fernsehprogramme sowie im Hörfunk, einer forcierten Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen innerhalb der ARD bzw. zwischen ARD und ZDF sowie von einer Verschlankung und Effektivierung bestehender Senderstrukturen, insbesondere im Hinblick auf den administrativen Bereich, die Rede. Realisiert worden ist davon, wenn man einmal von dem geplanten gemeinsamen Werbevertrieb von ARD und ZDF absieht, wohl nicht allzu viel. Der aktuelle KEF-Bericht spart jedenfalls hier nicht mit Kritik. Auch vor diesem Hintergrund ist die von der KEF vorgenommene deutliche Reduzierung der Anmeldung der Sender absolut gerechtfertigt. Wenn man sich anschaut, was ARD und ZDF derzeit planen, nämlich den Ausbau ihrer digitalen Spartenkanäle, dann weiß man, dass KEF und Bundesländer im Sinne der Gebührenzahler auch in Zukunft ein wachsames Auge auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk werfen müssen. Allein für den Ausbau
der ZDF-Kanäle werden jährlich mindestens 70 Mio. € Zusatzkosten erwartet. Diese Zahl hat das ZDF selbst genannt. Man kann also ziemlich sicher sein, dass die realen Kosten noch um einiges höher liegen werden. Aber selbst wenn, wie das ZDF be
hauptet, diese Zusatzkosten an anderer Stelle im eigenen Hause eingespart würden, ist nicht sicher, ob sich das nicht irgendwann in den Rundfunkgebühren niederschlagen wird. Die geplante Umwandlung des ZDF-Doku-Kanals in ein Familienprogramm ist zudem eine direkte Konkurrenzveranstaltung zum etablierten Kinderkanal. Ich erwarte daher von der Landesregierung, dass sie im Interesse der Gebührenzahler, aber auch im Interesse des Kindermedienstandorts Thüringen genau hinschaut, was hier passiert.
Ob das gelungen ist, wird uns der nächste, der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeigen. Sein jetziger Erarbeitungsstand in Sachen Spartenkanäle überzeugt mich nicht. Da bleibt den Staatskanzleien und Medienministern noch viel zu tun. Aber auch darüber werden wir noch diskutieren.
Ich bitte erst einmal um Überweisung des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, des vorliegenden Gesetzentwurfs, an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Finanzgebaren öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten gleicht dem Verhalten eines Eimers Wasser, der umgestürzt wird, er füllt jede Ecke. Wenn man den Öffentlich-Rechtlichen freie Hand gibt, werden sie Finanzbedarf über Finanzbedarf anmelden und jede kleinste Lücke, die im System zu finden ist, ausnutzen. Unsere Stellschrauben liegen nicht, wie das die Ministerpräsidenten glaubten, am Ende bei der Gebühr, die man dann wieder zurückdrehen könnte - da ist das Urteil eindeutig -, unsere Stellschrauben liegen - so etwas hat auch das letzte Urteil noch einmal bekräftigt - dort, wo man über den eigentlichen Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen sprechen muss.
Was sind unverzichtbare Bestandteile? In welcher Gewichtung haben sie zu kommen? Da bin ich ziemlich nahe bei Herrn Blechschmidt. Wenn man sich anschaut, was in den letzten Jahren passiert ist, welcher teilweise sinnlose Wettbewerb um das dümmlichste Format zwischen den Privaten und den Öffentlich-Rechtlichen ausgebrochen ist und aufseiten des Öffentlich-Rechtlichen dann mit den Gebüh
ren der Bürger bezahlt wird, mit einer sicheren Finanzierung, dann darf man schon fragen, ob der Grundversorgungsauftrag noch in all seinen Bestandteilen ausreichend ernst genommen wird. Diese Debatte muss unbedingt geführt werden. Hier ist unser Auftrag in den Landtagen - ich lade Sie alle ein, insbesondere im Ausschuss, darüber zu reden, denn nur bei ausreichendem Druck aus dem politischen Lager werden die Macher sich wieder auf ihren ursprünglichen Auftrag zurückbesinnen. Dass diese Veränderung nicht leicht ist, Herr Pidde, da bin ich ganz bei Ihnen, da reicht es ja schon, dass ein Sitzland dem Ministerpräsidenten ins Ohr flötet, die wollen uns an die Substanz, und dann ist das beim Einstimmigkeitsprinzip schnell nichts mehr wert, was Veränderungen angeht, denn auch, ich sage bewusst, nicht der letzte, sondern alle Ministerpräsidenten müssen zustimmen, wenn sich da etwas ändern soll. Das macht Veränderungen in dem Segment so ganz, ganz schwer. Aber andererseits lässt sich dann auch das, was wir in Thüringen haben, nicht so ohne Weiteres durch die Hintertür beiseiteräumen, weil auch unser Ministerpräsident wie alle anderen ein Vetorecht hat. Was den Kinderkanal angeht, hat er das ja schon genutzt; es hat nicht jedem gefallen, aber es war die richtige Entscheidung. Insoweit möchte ich ihm hier den Rücken stärken.
Ich bin hier etwas enttäuscht, dass es bei dem Auftrag, den wir bei den letzten Verträgen mitgegeben haben, nämlich das Finanzierungsmodell zu überarbeiten, noch nicht zu einem Durchbruch gekommen ist. Es war noch nicht mit diesem Vertrag die endgültige Lösung zu erwarten, aber ein klares Konzept war angekündigt. Da hat man sich jetzt mehr Zeit erbeten. Ich kann nur mit uns allen gemeinsam hoffen, dass man wegkommt vom bisherigen Modell. Ich bedaure, dass man die Steuerfinanzierung ziemlich früh und mit für mich nicht ganz nachvollziehbaren Argumenten vom Tisch gewischt hat.
Das wäre auch, was den sozialen Ausgleich anbetrifft, eine sehr, sehr gute Lösung gewesen, aber die jetzt immer noch in Rede stehende Haushaltsabgabe ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der anachronistischen Gerätebindung, und dann wäre die Diskussion - muss für die PCs, wenn sie Radio empfangen, mitbezahlt werden und den Fernsehempfang lassen wir noch einmal weg - obsolet. Damit wären dann auch Diskussionen über Nutzung von Fernsehern in Gartenlauben hinfällig und ist das Radio im Auto nun unter dem Haushalt zu sehen oder ist es dann Teil des Unternehmens, wenn einer selbstständig ist; das hätte sich dann alles erledigt.
Wichtig ist uns, dass bei der Haushaltsabgabe weiterhin die Wirtschaft beteiligt bleibt, dass das nicht
alles nur auf die Privatpersonen umgelegt wird, aber auch da deuten sich Modelle an, mit denen das geht. Wir legen weiterhin auch großen Wert darauf, dass die Gastronomie in Deutschland ihre übergroße Belastung im Vergleich zu den europäischen Ländern, die ja touristisch Mitbewerber sind, reduziert bekommt. Das ist im Moment eine absurd hohe Belastung und bei allen Korrekturmodellen, gerade ab einer bestimmten Zimmergröße, schlägt das dermaßen zu, dass man das kaum noch erklären kann. Die Belastung wird dann massiv, wenn in Zeiten touristisch dünner Geschäfte mehr als die Hälfte der Zimmer nicht belegt wird, aber trotzdem für die Rundfunkgeräte, die dort gar nicht genutzt werden, Abgaben gezahlt werden müssen. Das ist im Moment wirklich eine Schieflage, die gehört korrigiert.
Herr Pidde hat dankenswerterweise auf die aktuellen Expansionsbestrebungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere des ZDF, hingewiesen. Ich kann die Verantwortlichen nur warnen, die Lücken, die jetzt noch vor dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag existieren, in dem Maße auszunutzen, wie Sie es im Moment gerade tun.