Protocol of the Session on December 10, 2004

Zweitens, ist im Zuge der Umstrukturierung der Landesgesellschaften auch zu berücksichtigen, dass dieses Parlament seine Kontrollrechte über Regierungshandeln auch ausüben kann, vielleicht entgegen dem, was gegenwärtig vorhanden ist, auch noch besser ausüben kann. Nein, es ist so wie es ist und es soll bleiben, so wie es ist, unabhängig des Antrags der SPD aus dem Jahre 2001.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Reiner Zufall.)

Herr Schubert hat davon berichtet. Unabhängig jetzt von unserem Antrag, der ja lediglich eine Berichterstattung ist, weil wir dachten, dass Gedanken in der Landesregierung reifen, bei der Umstrukturierung von Landesgesellschaften diesen Fragen auch die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Herr Scherer, ich muss Ihnen sagen, aus Ihrem Bericht entnehme ich, dass das nicht so ist. Sie haben hier im Wesentlichen dasselbe dargelegt, was Herr Trautvetter damals in seiner Eigenschaft als Finanzminister am 11.10.2001 auf den Antrag der SPD-Kollegen schon dargelegt hat. Man könnte also meinen, Sie stehen weiterhin fest und treu zu dem, was schon einmal gesagt worden ist. Möge vielleicht Ihre vorherige Tätigkeit, die ja eng an den Kollegen Trautvetter gebunden war, dazu beigetragen haben, ich weiß es nicht. Ich glaube, wenn Sie hier hervorheben, dass die Landesregierung eine angemessene parlamentarische Kontrolle sichert, dann sind es doch Ihre Definitionen, was die Angemessenheit angeht. Da gibt es Kollegen hier, nicht nur bei der PDS, auch bei den anderen, Herr Schubert hat davon gesprochen, die Zweifel haben, dass das angemessen genug ist. Sie ist auch nicht, wie Sie behaupten, effektiv gestaltet. Wir glauben, dass zum Beispiel landesgesetzliche Regelungen nicht durch den Verweis auf Bundesrecht, insbesondere was Gesellschaftsrechte oder Aktiengesetz angeht, negiert werden können. Hier bedarf es einer Handlung und wir werden dieses auch demnächst tun.

Ich muss dazu sagen, Herr Krapp, Sie unterstellen dem Antrag der PDS, dass er darauf abzielt, die Tätigkeit von Abgeordneten in Aufsichtsräten der Landesgesellschaften in Thüringen anzuschieben, zu sichern oder irgendetwas in der Art. Ich muss Ihnen sagen, da stimme ich ja mit den Beschlüssen der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landtagsparlamente voll überein, die Vertretung einzelner Abgeordneter in Gremien der

Landesgesellschaften oder Stiftungen - also wie in Aufsichtsräten, Beiräten oder Ähnlichem - betrachte ich auch nicht als ein ausschließliches Instrument der Kontrolle und Steuerung durch das Gesamtparlament, weil es dort eine personenbezogene Tätigkeit wäre, die durch die Kollegen wahrgenommen wird. Es kann deshalb nicht als alleiniges Instrument der parlamentarischen Kontrolle angesehen werden und ersetzt auch die anderen nicht, sondern ergänzt sie höchstens. Das sehen wir genauso. Die Ergänzung parlamentarischer Kontrolle, das würde ich Ihnen gern mit auf den Weg geben, setzt aber - sofern sie ernst gemeint ist und nicht nur ein demokratisches Mäntelchen sein soll, zum Beispiel den Fraktionsvorsitzenden der PDS in den Beirat der TAB zu berufen - eines voraus, dass bei der Auswahl der Mitglieder des Parlaments für die einzelnen Gremien alle Fraktionen berücksichtigt werden und dies für alle Gesellschaften und Stiftungen gilt. Sie alle wissen ganz genau, dass dies für Thüringen nicht zutrifft, und warum sollte es denn Unterschiede bei Landesgesellschaften dabei geben. Aber, wie gesagt, für uns ist das nicht das Mittel der parlamentarischen Kontrolle. Im Thüringer Landtag waren die Abgeordneten der Opposition bisher ausschließlich auf die herkömmlichen Instrumente der Kontrolle von Regierungshandeln wie das Fragerecht, Berichtsersuchen, Befassung in Ausschüssen oder auch mit den Mitteln des Untersuchungsausschusses - Sie haben hingewiesen auf den Untersuchungsausschuss 3/2 in der vergangenen Legislaturperiode - angewiesen. Aber alle diese parlamentarischen Kontrollrechte haben immer nur eine Wirkung, sie erhellen immer nur rückwirkend. Das Fragerecht baut auf Tatsachen, auf die wir keinen Einfluss mehr nehmen können, wie auch im Untersuchungsausschuss, die wir einfach hinzunehmen haben - egal wie es ist. Einfluss auf Steuerung oder Regierungshandeln beeinflussen, das ist über diese parlamentarischen Kontrollrechte, die dem Parlament unbenommen sind, aber in keiner Weise gegeben. Da unterscheiden wir uns auch von anderen Landesparlamenten. Die Ausnutzung, vielleicht auch manchmal die Überstrapazierung dieser Kontrollmöglichkeiten, die mag der Landesregierung lästig erscheinen, wenn ich an das Fragerecht denke, aber sie ist vielmehr für mich Ausdruck mangelnder anderer Regularien. Der Wirtschaftsminister und alle, die aufmerksam das Fragerecht verfolgen, wissen, dass Mitglieder unserer Fraktion in den letzten Wochen zahlreiche Anfragen zur Arbeit der ehemaligen TIB stellten und auch weitere stellen werden das ist das Fragerecht - zu einer Gesellschaft, die es schon gar nicht mehr gibt. Aber wir wissen so gut wie nichts über diese Gesellschaft.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Doch, dass die Geld vernichtet hat.)

Ja, aber um dieses nachzuweisen, um Handeln auch richtig kritisieren zu können, dazu brauchen wir mehr Informationen. Ich glaube nicht, dass jemand ernsthaft behaupten könnte, dass wir uns das, wonach wir gerade im Zusammenhang mit der TIB in den letzten Wochen gefragt haben, auf andere Art und Weise hätten erarbeiten können. Ich gebe zu, dass dieser Weg zur Erlangung von Informationen zur Ausübung unseres Kontrollrechts und unseres Kontrollauftrags als Parlament für beide Seiten, auch für das Ministerium, ein mühsamer Weg ist, aber uns bleiben ja keine anderen.

Wie immer wird betont, dass Abgeordnete auch über Wirtschaftspläne beispielsweise im Rahmen der Haushaltsberatungen Informationen bekommen; Herr Kretschmer hat in der Debatte im Jahr 2001 sinngemäß sich so ausgedrückt, und heute kam das auch im Bericht zum Ausdruck. Wir haben ja seit gestern in der parlamentarischen Debatte den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2005 und auch, wie in jedem Jahr, sind in einzelnen Einzelplänen Wirtschaftsberichte mit abgedruckt, aber längst nicht alle Landesgesellschaften und längst nicht die aus unserer Sicht - das mögen Sie vielleicht anders sehen - wichtigsten Landesgesellschaften. Ich habe zum Beispiel den Wirtschaftsplan der LEG im Haushaltsentwurf nicht gefunden. Das mag an mir liegen, was ich nicht glaube, aber hier wird unterschieden zwischen einzelnen Landesgesellschaften. Warum soll es in Thüringen nicht möglich sein, die Wirtschaftspläne der im Landesbesitz befindlichen Gesellschaften dem Entwurf des Haushaltsplans beizufügen? Warum soll es in Thüringen nicht möglich sein, dass Unternehmen darüber hinaus verpflichtet werden, dem Parlament bzw. zuständigen Ausschüssen unmittelbar zu berichten? Bisher wurden alle solche Ansinnen abgewiesen. Nein, wir haben nicht die Möglichkeit, hat Herr Trautvetter auf ein solches Ansinnen gesagt, solche Instrumente zu schaffen, weil Bundesrecht Landesrecht bricht und wir nicht ein Landesgesetz schaffen können, was die §§ 394 bzw. 395 des Aktiengesetzes außer Kraft setzt. Das trifft meines Erachtens nicht zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bekanntlich ist das Budgetrecht eines der wesentlichsten Instrumente der parlamentarischen Regierungskontrolle. Mit dem Budgetrecht ist die Steuerungs- und Kontrollfunktion des Parlaments als dem vom Volk gewählten Repräsentationsorgan verbunden. Deshalb darf sich die Regierung der Kontrolle nicht unter Berufung auf gesellschaftsrechtliche Vorschriften oder auf die Wahrung von Grundrechten privater Dritter, wie ich es eingangs sagte, entziehen. Privatisierung von Landesaufgaben mittels Organisationsprivatisierung darf grundsätzlich nicht zu einem Verlust an Öffentlichkeit bei der Kontrolle führen, denn nur öffentliche Kontrolle sichert die uneingeschränkte Rückbindung

an das Volk.

(Beifall bei der PDS)

Deshalb ist in diesem Zusammenhang nicht nur die parlamentarische Kontrolle zu sichern, sondern das Parlament bereits bei der Privatisierungsvorbereitung einzubeziehen. Damit das Parlament entscheiden kann, ob zum Beispiel eine gesetzliche Regelung zur Kontrolle notwendig oder wünschenswert ist, muss es von der Regierung frühzeitig vorab über geplante Privatisierungsmaßnahmen unterrichtet werden. Wenn ich da an die Umstrukturierung der TTG denke, also damit die Gründung der neuen Landesgesellschaft, da kommen mir so meine Zweifel, wie frühzeitig das Parlament einbezogen worden ist. Es nur mal hier zu sagen oder in der Tourismuskonzeption den einen Satz schreiben, ist nicht die Information, die ich meine. Mit Einbeziehung meine ich, dass wir beteiligt werden an dem Prozess und der Diskussion, so wie es in vielen anderen Fragen auch geschehen ist.

Vorhin ist durch die Finanzministerin und auch durch Kollegen Krapp der Landesrechnungshof als Kontrollorgan benannt worden. Die Landesregierung hat bei der Gewährleistung der Kontrolle der Landesgesellschaften und privatrechtlichen Unternehmen vorrangig auf den Thüringer Rechnungshof gesetzt, wenn ich die Landeshaushaltsordnung, den § 69 nehme. Aber in den hier aufgeführten Berichterstattungen des Finanzministers gegenüber dem Rechnungshof über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Landesgesellschaften und Beteiligungsunternehmen muss es, betrachtet man dabei die zu verzeichnenden Verluste des Landes, nicht weit her sein. Warum regeln wir die Kontrollmöglichkeiten in diesem Zusammenhang nur für den Landesrechnungshof und nicht für das Gremium, dem der Landesrechnungshof auch Bericht erstatten muss? Ich glaube, das könnten wir. Wir brauchen weitere Ausgestaltung der parlamentarischen Kontrolle. Heute war das ein Antrag auf Berichterstattung, das war so gewollt von der PDS-Fraktion. Ich schließe mich den Ausführungen von Herrn Schubert an und sage, ich werde deshalb meiner Fraktion empfehlen, entsprechende Anträge zur Gewährleistung und Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber Landesgesellschaften in die parlamentarische Behandlung einzubringen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen nicht vor. Möchte die Landesregierung noch mal? Nein. Damit schließe ich die Aussprache und stelle fest, dass das Berichtsersuchen

erfüllt ist. Hier gibt es keinen Widerspruch, dann schließe ich Tagesordnungspunkt 12.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 22

Fragestunde

Ich beginne mit der Drucksache 4/434, Mündliche Anfrage der Abgeordneten Reimann.

Förderrichtlinie zur Schuljugendarbeit 2005

Die Förderrichtlinie für die Schuljugendarbeit wird zum Ende des Jahres 2004 auslaufen, so dass die Schulen keine neuen Honorarverträge abschließen dürfen. Eine kontinuierliche Fortsetzung der außerunterrichtlichen Arbeit an den Regelschulen und Gymnasien scheint daher nicht möglich zu sein. Da im Landeshaushalt 2005 Mittel für die Schuljugendarbeit eingestellt sind und die Zusammenführung mit dem Titel Jugendpauschale erst für den Doppelhaushalt 2006/2007 geplant ist, ergeben sich folgende Fragen:

1. Kann im I. Quartal des Jahres 2005 Schuljugendarbeit fortgesetzt werden und wenn ja, auf welcher Grundlage?

2. Wird für 2005 eine neue Richtlinie erarbeitet und wann tritt sie in Kraft?

3. Wie hoch werden prozentual die durch die Schulträger zu erbringenden Zuschüsse sein?

4. Wird dieser Bereich für die so genannten EinEuro-Jobs geöffnet?

Danke schön. Herr Staatssekretär antwortet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Reimann beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, auf der Grundlage der Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte der Schuljugendarbeit vom 13. März 2003.

Zu Frage 2: Nein, die Förderrichtlinie des Thüringer Kultusministeriums zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte der Schuljugendarbeit vom 13. März 2003 wird derzeit überarbeitet und soll bis zum 31. Dezember 2005 verlängert werden. Eine Veröf

fentlichung ist noch im Monat Dezember vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Regelungen der oben genannten Richtlinie bezüglich der Finanzierungsart bleiben unverändert. Es ist ein Eigenanteil von 20 Prozent durch den Maßnahmeträger oder Schulträger zu erbringen.

Zu Frage 4: In der Verlängerung der Richtlinie wird dieser Bereich nicht berücksichtigt.

Es gibt eine Nachfrage.

Für das zweite Schulhalbjahr sind die Anträge ja schon gestellt: Ab wann ist damit zu rechnen, dass den Anträgen stattgeben wird, so dass die Arbeit tatsächlich kontinuierlich fortgesetzt werden kann? Mir liegen Informationen vor, dass über die Schulämter gewissermaßen das erst einmal blockiert worden ist.

Voraussetzung ist einerseits die abschließende Genehmigung der Richtlinie. Es ist bekannt, dass alle Schulen sich für das zweite Schulhalbjahr vorbereitet haben, dass die Anträge vorliegen. Wir werden, sobald dann die entsprechende Richtlinie vorliegend ist und auch die entsprechenden haushalterischen Beschlüsse gefasst sind, auch die entsprechende Genehmigung erteilen.

Eine weitere Nachfrage.

Das heißt, wenn der Haushalt erst im Februar oder März von uns hier beschlossen wird, kann bis dahin also nicht weitergearbeitet werden?

Davon ist nicht auszugehen.

Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Dann danke ich und wir kämen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/435 des Abgeordneten Pilger, SPDFraktion.

Zukunft des Landesjugendamts

Die Zukunft des Landesjugendamts ist aufgrund der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und nachfolgenden widersprüchlichen Verlautbarungen von Vertretern der Landesregierung unverändert ungewiss.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Organisationsform (eigenständig oder Be- standteil welcher Verwaltung) an welchem Standort oder welchen Standorten ist für das Landesjugendamt beabsichtigt?

2. Welche konkreten Aufgaben mit welcher Personalausstattung sollen zukünftig vom Landesjugendamt in Abgrenzung zur obersten Landesjugendbehörde und zu den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen werden?

3. Welche zusätzlichen Belastungen müssen aufgrund der beabsichtigten Umstrukturierung des Landesjugendamts die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die freien Träger der Jugendhilfe erwarten?

4. In welcher Form und mit welchem Ergebnis wurden die Mitarbeiter des Landesjugendamts bzw. die Personalvertretung in die beabsichtigte Umstrukturierung eingebunden?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Pilger folgendermaßen:

Ich möchte die Fragen 1 bis 3 zusammenfassen: An dem neuen Strukturkonzept für das Landesjugendamt wird derzeit gearbeitet. Es ist selbstverständlich, dass die durch Bundesrecht dem Landesjugendamt übertragenen Aufgaben weiterhin gesetzmäßig erfüllt werden. Wegen der Vielfalt und des Umfangs der Aufgaben sind die Arbeiten an dem Konzept für das gesamte Landesamt für Soziales und Familie und dessen nachgeordneten Bereich noch nicht abgeschlossen. Zusätzliche Belastungen für freie und öffentliche Träger sind nicht zu erwarten.

Zu Frage 4: Die Personalvertretungen nehmen an den Arbeiten der dazu gebildeten Arbeitsgruppe des

Ministeriums teil. Die Kernüberlegungen des von Personalräten erarbeiteten Mitarbeitermodells werden im Rahmen dieser Arbeiten natürlich berücksichtigt.