Protocol of the Session on July 4, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat gesagt, es soll unter 3.000 Einwohnern dann gar keine Ausnahmen mehr geben. Jetzt haben wir das schon mehrfach diskutiert. Was wird zum Beispiel dann mit der Stadt Oberhof? Dort haben wir festgestellt, die Stadt Oberhof hat über Thüringen hinaus Bedeutung. Wollen Sie also die Stadt Oberhof, internationale Sportstadt, zu einer Landgemeinde umwandeln? Oder soll Oberhof als einzige Ausnahme bleiben? Also, auch das bedarf sicherlich noch einmal einer Diskussion. Bezeichnend ist, dass Sie das Landgemeindenmodell bei einer Tagung in Oberhof entwickelt haben. Aber vielleicht haben Sie da dann für Oberhof schon eine Ausnahme gemacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann hat Herr Mohring hier noch einmal dargelegt, die abschließende Beratung soll immer im Landtag stattfinden, auch bei der Umwandlung von Verwaltungsgemeinschaften, Erweiterungen, Auflösungen, also dieser Gesetzesvorbehalt. Da sage ich noch einmal, ein solcher Gesetzesvorbehalt hier im Landtag reicht uns nicht. Denn von Gemeindeneugliederungen sind Bürger betroffen und deshalb sieht unser Konzept vor, dass jede Gemeindeneugliederungsmaßnahme letztlich mit einem Bürgerentscheid nochmals bestätigt sein muss.

(Beifall DIE LINKE)

Ansonsten kriegen wir nicht die Akzeptanz vor Ort. Und wenn Sie es wirklich wollen, Sie haben ja

mehrfach darauf verwiesen, dass Sie diese Akzeptanz vor Ort wollen,

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Ihnen ist es doch egal.)

dann müssen Sie auch den Mut haben, den Bürger in die Entscheidung einzubeziehen. Ich weiß natürlich, manchmal entscheiden Bürger auch gegen unsere Vorstellungen. Es gab zum Beispiel einmal eine Bürgerbefragung in Leimbach hinsichtlich der Eingemeindung nach Bad Salzungen, da hat sich eine Mehrheit dagegen ausgesprochen. Da müssen wir weiter mit den Bürgern in den Dialog treten und nach zwei Jahren erneut den Versuch starten, ob dann unsere Argumente überzeugend waren. Aber einfach zu sagen, wir holen es hier in den Landtag und das wäre dann ein höheres Maß an Demokratie, das ist zu weit weggeholt. Wenn Sie tatsächlich ein höheres Maß an Demokratie wollen, dann müssen Sie die Sache in die Entscheidungskompetenz der Bürger geben, da haben wir das Instrument des Bürgerentscheids.

Meine Damen und Herren, auch die Veränderung bei den Verwaltungsgemeinschaften mit der doppelten Mehrheit, dass also vom Einstimmigkeitsprinzip abgewichen wird, ist doch kein demokratischer Akt. Die VG-Versammlung ist nicht mal direkt demokratisch gewählt, sondern es sind Entsendete aus den Mitgliedsgemeinden drin, das heißt, sie ist noch weiter weg vom Bürger. Warum haben Sie denn nicht den Mut, einfach zu sagen, Sie lassen den Bürger entscheiden mit Mehrheit. Wir sagen, wir machen das, übrigens nur als Ausnahme. Sie haben es ja wieder so dargestellt, als würde es flächendeckend sein. Wir haben gesagt, wenn eine Verwaltungsgemeinschaft als Ausnahmemodell immer noch besteht, dann soll der Bürger entscheiden, ob sie noch weiter bestehen soll, und nicht nur einzelne Bürgermeister, weil einzelne Bürgermeister natürlich manchmal eine andere Sicht auf solche Verwaltungsstrukturen haben als der Bürger.

Der Bürger ist von den Verwaltungsstrukturen betroffen, und deshalb muss der Bürger auch die Möglichkeit haben zu sagen, jawohl, wir halten übergangsweise noch an dieser Verwaltungsgemeinschaft fest. Aber wir sagen, die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Auslaufmodell und nur in Ausnahmefällen, wenn der Bürger es ausdrücklich wünscht - nicht der Bürgermeister -, dann soll es noch eine gewisse Zeit bestehen bleiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben den Fusionsprämien, die Sie hier angesprochen haben - und da wurde ja richtigerweise von Herrn Matschie gesagt, also diese 30 € werden ja kaum einen Anreiz schaffen -, müssen wir uns noch mal

einem anderen Problem zuwenden, dass Sie in zwei Fällen schon zur Anwendung gebracht haben, nämlich ob es nicht neben den Fusionsprämien auch sinnvoll wäre, einzelne Gemeinden teilzuentschulden, damit es zu diesen Zusammenschlüssen kommt. Sie haben das in zwei Fällen gemacht - Finsterbergen und im Fall Hörselberg. Dort haben Sie ja diese Teilentschuldung im Gesetzgebungsverfahren geregelt. Wir werden hier im jetzigen Gesetzgebungsverfahren anregen, dass wir das gleich ins Gesetz reinschreiben, dass auch in Einzelfällen eine solche Teilentschuldung angestrebt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Letztes noch mal zum Budgetrecht - auch das hat hier der Fraktionsvorsitzende der CDU noch mal ausführlich dargelegt. Herr Mohring, ich will Sie nur auf ein Problem hinweisen, darüber können wir gemeinsam diskutieren. Wir hatten im vergangenen Jahr rund 400 Gemeinden - also nahezu 40 Prozent aller Gemeinden - die keinen ausgeglichen Verwaltungshaushalt hatten, zwar einen ausgeglichenen Gesamthaushalt durch die Überführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt, aber keinen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt. Das heißt, sie konnten die Pflichtzuführungen in den Vermögenshaushalt - der mindestens in Höhe der ordentlichen Tilgung dargestellt sein muss, und jetzt, wo die Investitionspauschale weggefallen ist, müsste sie eigentlich noch höher sein, damit die entsprechenden Investitionsmittel also die Eigenmittel auch zur Verfügung stellen. Also 400 Gemeinden konnten keinen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt darstellen. Wie wollen Sie in diesen Gemeinden - wenn sich einzelne für das Landgemeindenmodell entscheiden - dieses Budgetrecht für die Ortschaften denn definieren? Da macht die Kommunalaufsicht nicht mit, weil die natürlich erst mal sagen, zunächst müssen die pflichtigen Aufgaben im übertragenen eigenen Wirkungskreis erfüllt werden. Wenn dann die Gemeinde noch ausreichend Finanzspielraum hat, kann man auch den Ortschaften ein Budget zur Verfügung stellen. Also wir müssen darüber weiter reden. So einfach, wie Sie es dargestellt haben, geht es eben nicht. Das sind die Fragen, die wir sagen, die sind in dem Modell der Einheitsgemeinde eher lösbar als in diesem von Ihnen jetzt entwickelten Modell der Landgemeinden.

Insgesamt hat ja Herr Mohring zur Mitarbeit eingeladen. Wir nehmen die Einladung natürlich dankend an, aber hoffen, dass Sie nicht wie sonst immer unsere Vorschläge nur deshalb ablehnen, weil sie von uns kommen, sondern sich tatsächlich damit auseinandersetzen. Manchmal fällt Ihnen ja nichts anderes ein als zu schweigen - das haben wir gestern im Fall Neusiß gesehen. Hier haben Sie nun einen Gesetzentwurf eingebracht, da wird es Ihnen nicht so leicht fallen, gar nichts zu sagen. Ich gehe

noch mal davon aus, Ihre Einladung war ernst gemeint. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Herr Mohring, wir werden das ja im Innenausschuss, denke ich, noch ein Stück weit diskutieren, die Überweisung ist beantragt. Ich muss Ihnen in einem widersprechen, weil Sie sagten, es wird keine Bildung von Verwaltungsgemeinschaften mehr geben. Sicherlich wird es in der Fläche nicht sein, aber die Möglichkeit besteht nach wie vor. Und Sie verweisen auf § 46. In dem § 46 sind aber nur die Einheitsgemeinden gemeint, die unter 3.000 Einwohner gefallen sind. Es kann durchaus passieren, dass Gemeinden, die benachbart sind, die über 3.000 Einwohner liegen, morgen beantragen, eine VG gemeinsam zu bilden. Das können Sie nicht verhindern. Sie haben keinerlei Grundlage gesetzlich, das zu verneinen. Auch der Gesetzgeber hat überhaupt keine rechtliche Handhabe, das diesen beiden Gemeinden zu verbieten, oder wenn es drei sind, sind es drei. Solche Konstellationen haben wir in Thüringen und ich halte es für unredlich, wenn wir an der Stelle sagen, so was ist durchaus noch möglich, wird man schon sehen, was in fünf Jahren passiert, weil es unredlich den Bürgern gegenüber ist. Wir haben momentan - es wird ja immer mit freundlichen Worten gesprochen vor Ort - solche Situationen, wo Einheitsgemeinden sich überlegen müssen, was sie tun, weil sie unter 3.000 kommen. Da gibt es auch Kommunalaufsichten und Vorsteher von Kommunalaufsichten, die da mit vielen freundlichen, aber sehr klaren Worten sagen, ihr macht das so, wie wir das wollen. Das kann ja wohl nicht sein. Insofern muss klar sein für die Bürger, wo die Reise hingeht. Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, als ob das alles statisch auch für die Zukunft für die nächsten 20 Jahre bleiben kann, sondern wir müssen klar sagen - auch aus diesen verfassungsrechtlichen Bemerkungen, die wir in der Enquetekommission getroffen haben und die doch sehr sinnvoll sind -, wo sehen wir den Weg hin, um eine effiziente Verwaltung für die Zukunft zu haben, um den Bürgern tatsächlich noch Qualität anzubieten. Sie wissen, ich komme ungern auf Herrn Kuschel zurück, aber es ist gerade so. Eine Gemeinde mit 5.000 Einwohnern und 11 Mitarbeitern, die kann nur bedingt Qualität auf Dauer liefern, die Leute mühen sich redlich, das ist überhaupt nicht die Frage, ich will da keinem Mitarbeiter absprechen, dass er sich redlich müht, aber die sind einfach aufgrund Vertretung,

Krankheit usw. nur begrenzt in ihrer Leistungsfähigkeit und deswegen muss man da klare Bedingungen bringen.

(Beifall SPD)

Es gibt eine weitere Wortmeldung aus der Mitte des Hauses. Für die CDU-Faktion Herr Abgeordneter Fiedler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin schon etwas verwundert, nachdem sich die Enquetekommission ja nun doch eine längere Zeit schon damit beschäftigt hat und ich hatte die Hoffnung, dass insbesondere die SPD, nachdem dort ja auch Verhandlungen, Kompromisse geschlossen wurden und darüber geredet wurde, war ich eigentlich der Meinung, jetzt kann es ein gemeinsames Kind geben. Aber, Herr Matschie, nach dem, was Sie heute gesagt haben, habe ich die Hoffnung nun leider wieder etwas aufgegeben. Bisher haben die Innenpolitiker eigentlich Ihrer Fraktion anderes signalisiert, vielleicht ist auch deswegen der Kollege

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Gentzel.)

Gentzel - danke - der Kollege Gentzel vielleicht gleich in Kur gefahren, weil er es geahnt hat, dass das heute so wird.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir wollen, dass das Enqueteergebnis auch als Gesetz umgesetzt wird; und dann kommen wir auch zusammen.)

Herr Kollege Matschie, wir waren ja auch mit Ihren Leuten in mehreren öffentlichen Runden, wo Ihre Leute die Dinge kundgetan haben. Ich erinnere mich, die Frau Kollegin Taubert war mit in Hermsdorf, wo ich selber mit dabei war. Wir können nicht hinterher das alles wieder rumdrehen und alles wieder auseinandernehmen. Ich denke, die CDU-Fraktion hat sich in die Richtung bewegt, gerade wenn es um die 4.000 geht. Ich will nicht alles noch mal ausführen, was Kollege Mohring hier treffend dargestellt hat. Unsere Fraktion steht dazu ganz eindeutig, was hier gesagt wurde. Ich denke, das ist ein guter Weg, eine Verknüpfung von Freiwilligkeit, aber auf der anderen Seite auch ganz zielstrebig, wenn bestimmte Größen unterschritten werden, was dann passiert. Darauf kann sich jeder einrichten. Das finde ich auch in Ordnung so. Aber trotz alledem - und das sollten auch Sie nicht vergessen - sollte die Freiwil

ligkeit nach wie vor ein wichtiges Gut sein. Warum maßen wir uns immer an, dass wir in Erfurt die Weisheit mit Löffeln gefressen haben und die Kommunalen vor Ort, die haben keine Ahnung. Wir geben sonst alles nach unten und es soll unten entschieden werden, das sind die generellen Forderungen, und wenn es mal darauf ankommt, dann ist es auf einmal wieder umgekehrt. Das kann ich nicht nachvollziehen. Deswegen will ich auch ganz klar noch mal eine Lanze für die Kommunalen vor Ort brechen.

Frau Kollegin Taubert und Herr Kollege, ich sage mal Kuschel heute freundlicherweise, heute ausnahmsweise mal, Herr Kuschel, es ist darüber gesprochen worden: Was kann denn vor Ort überhaupt geleistet werden? Ich bin mit meiner Gemeinde als Bürgermeister in einer Verwaltungsgemeinschaft - und das ist ja weit bekannt, weil es immer wieder postuliert wird -, die aus 22 Gemeinden besteht. Ich bemühe mich schon lange darum, dass die sich zusammenschließen zu einer Einheitsgemeinde oder Landgemeinde. Das muss man denen vor Ort überlassen. Es ist bis jetzt nicht gelungen, wir arbeiten dran. Wir arbeiten schon wieder dran. Aber Fakt ist auch eins und deswegen sage ich das: Trotz alledem funktioniert seit den vielen Jahren diese Verwaltungsgemeinschaft hervorragend. Es funktioniert! Auch wenn Sie sagen, das ist doch gar nicht möglich mit den wenigen Leuten eine VG mit diesem Spezialwissen und alles. Es stimmt einfach nicht. Wir haben auch so 14 oder 15 VbE, die dort tätig sind. Ich wundere mich manchmal selber, es gibt ein hohes Engagement, aber das funktioniert, die Vertretungen untereinander funktionieren. Das ist vielleicht in den großen Verwaltungen, gerade in den großen Städten wieder vollkommen anders. Aber hier kann mittlerweile fast jeder jeden vertreten und das funktioniert. Im Zweifelsfall ist es nicht so, da sitzen VG-Chefs, die nur dasitzen als Chefs, nein, die arbeiten mit, die haben Ämter übernommen etc. Auch das funktioniert. Deshalb will ich das noch mal ausdrücklich hier sagen, es ist eben so, dass sich viele Dinge eingeschliffen haben und dass viele zurechtkommen. Das ist wichtig jetzt, dass natürlich gesagt wird, wenn z.B. auch eine VG unter die 5.000er-Grenze rutscht, das wissen die beizeiten. Auch bei uns sind es 5.310; die wissen ganz genau, zum Tag X ist das erreicht oder es kommt die familienpolitische Ankurblung, Kollege Mohring, die wir uns ja alle wünschen, dass das weiter vorangeht.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Er soll das machen?)

Das habe ich nicht gesagt. Sie können vielleicht auch noch was beitragen, wenn Sie noch in der Lage dazu sind. Ich weiß es ja nicht. Wir müssen also gemeinsam dafür sorgen, dass wir auch wieder über Wohngebiete etc. neue Leute ansiedeln. Ich will nur ein

fach sagen, wir sollten es uns nicht so leicht machen und die kommunale Ebene einfach abschneiden unter dem Motto: Wir beschließen es.

Was wichtig ist - und das hat ja Kollege Mike Mohring richtig gesagt -, es kommt natürlich auch in den Landtag. Das ist wichtig, weil natürlich bisher teilweise die Exekutive entsprechend auch aus meiner Sicht zu viele Ausnahmegenehmigungen gegeben hat, wo die Untermaßigkeit z.B. bei Einheitsgemeinden schon weit unter 3.000 Einwohnern war. Das kann man nicht - und das war auch ein Kritikpunkt, den wir immer wieder auch postuliert haben - immer weiter treiben, am Ende endet das irgendwo, wo es dann wirklich nicht mehr funktioniert. Ich denke, da der Landtag am Ende der Entscheider sein wird, und wir werden ganz genau darauf achten, dass natürlich immer das Gesamtgefüge, wie es benannt wird, natürlich stimmt, dass es da nicht irgendwelche Ausrutscher gibt oder irgendjemand nur seins sieht, sondern man muss immer das Umfeld und das Land dabei mit sehen.

Ich wünsche mir im Innenausschuss federführend dazu gute Beratungen. Ich denke, dass wir uns gemeinsam bemühen, dass das so irgendwann bis Ende des Jahres - man sollte es nicht immer zu genau sagen -, aber noch vor Ende des Jahres auf den Weg kommt. Ich glaube, wir tun damit unserem Land und unseren Bürgern einen großen Gefallen und nicht, wie es vorhin gesagt wurde, da geht es wieder los, vielleicht machen wir nur noch runde Tische, brauchen weder Bürgermeister noch brauchen wir Gemeinderäte, noch brauchen wir Stadträte.

(Beifall DIE LINKE)

Das wäre Ihnen, Herr Kuschel, das liebste, das glaube ich Ihnen. Aber Gott sei Dank gibt es auch noch so was, dass sich engagierte Gemeinderäte und Stadträte zur Verfügung stellen, und die haben auch eine gewisse Kompetenz.

Eins will ich Ihnen mal sagen, weil ich mich gerade letztens wieder so mächtig darüber aufgeregt habe: Sie ziehen jetzt mittlerweile zu allen Volksfesten rum und sammeln Ihre Unterschriften. Wissen Sie, was das ist? Das ist eigentlich Volksverdummung, was Sie betreiben.

(Beifall CDU)

Sie nötigen förmlich die Leute. Die wollen dort zum Feiern hingehen, die nötigen Sie förmlich irgendwohin ihre Unterschrift zu geben, weil Sie nur fragen: Wollen Sie mehr Demokratie? Ja, wer soll die nicht haben wollen. Aber mit den Inhalten befasst sich niemand. Das ist das Verwerfliche, was Sie tun. Deswegen werden wir die Amtssammlung einführen.

(Beifall CDU)

Für die Landesregierung hat sich Innenminister Scherer zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die CDU-Fraktion hat heute einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen zur Beratung vorgelegt.

Kernpunkt dieses Gesetzes ist die Einführung der Thüringer Landgemeinde als Form einer kreisangehörigen Gemeinde mit einem kraft Gesetzes erweiterten Ortschaftsrecht. Der Gesetzentwurf fußt im Wesentlichen auf den von der Enquetekommission am 1. April 2008 verabschiedeten Vorabempfehlungen mit einem Leitbild für eine Verwaltungsreform auf gemeindlicher Ebene. Die Landesregierung begrüßt diesen Gesetzentwurf. Er gibt den Thüringer Gemeinden mit der Landgemeinde ein weiteres Instrument an die Hand, ihre Verwaltungsstrukturen fortzuentwickeln. Die bestehenden Gemeindestrukturen müssen den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen, insbesondere der demographischen Entwicklung, den geänderten finanziellen Rahmenbedingungen, aber auch den gestiegenen Erwartungen der Bürger an die Aufgabenerfüllung in ihrer Kommune.

Die Thüringer Landgemeinde soll neben der schon bestehenden Einheitsgemeinde im ländlichen Raum eingeführt werden. Die Gemeinden in Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden sollen sich freiwillig zu Landgemeinden mit verstärktem Ortschaftsrecht oder Einheitsgemeinden zusammenschließen. Dabei sollen grundsätzlich keine zusätzlichen Strukturen geschaffen, sondern auf den bestehenden Strukturen aufgebaut werden und Freiwilligkeit - ich habe bewusst das Wort betont - heißt eben, dass die bestehenden Möglichkeiten erhalten bleiben.

Die Verwaltungsgemeinschaften können zukünftig nur noch durch Gesetz gebildet, geändert oder aufgelöst werden. Davon war eben schon die Rede. Wichtig ist mir aber der Zusatz „sofern Gründe des öffentlichen Wohls nicht entgegenstehen“. Das heißt, das öffentliche Wohl muss bei diesen Verfahren überall auch eine Rolle spielen, damit keine Abspaltungen oder Zusammenlegungen entstehen, die letztlich dem öffentlichen Wohl auch nicht entsprechen.

(Beifall CDU)

Dazu gehört auch im Vorfeld dieses Prinzip der sogenannten doppelten Mehrheit. Auf die 3.000-Einwohner-Grenze, die Ortschaftsverfassung und auf das Budgetrecht will ich im Einzelnen nicht mehr eingehen, dazu ist heute schon vieles gesagt worden. Ich will zusammenfassend sagen, die Landesregierung ist der Überzeugung, dass durch die Einführung der Landgemeinde in Thüringen die Gemeinden in die Lage versetzt werden, ihre Verwaltungsstrukturen mit Blick auf künftige Anforderungen noch wirtschaftlicher und leistungsstärker zu gestalten. Nur leistungsstarke Gemeinden haben über die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben hinaus auch die Möglichkeit, freiwillige Aufgaben entsprechend zu finanzieren und so ihre Orte attraktiv zu gestalten. Gleichzeitig kann so auch die Möglichkeit der Identifikation der Bürger mit ihrer Gemeinde und die ehrenamtliche Tätigkeit der Bürgerinnen und Bürger erhalten und verstärkt werden.

Thüringen wird damit auch künftig als moderner Wirtschaftsstandort mit einer leistungsfähigen und kompetenten Kommunalverwaltung bestehen können, in der sich die Bürger auch initiativ einbringen können. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich schließe jetzt die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, und zwar die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4239 an den Innenausschuss. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen worden.

Ich nehme an, dass wir an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen müssen, das ist ja ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Hauses und der Abgeordnete Fiedler hat ja bereits gesagt, der Innenausschuss soll die Federführung übernehmen.

So stimmen wir also ab zur Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen gibt es auch keine. Damit ist auch die einstimmige Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten erfolgt.

Wir stimmen nun über die Federführung beim Innenausschuss ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Federführung liegt beim Innenausschuss.