Protocol of the Session on July 3, 2008

Das Zweite ist: Wir brauchen gutes Personal in den Leitstellen - auch in den großen, die man sich anschauen kann, ist das gewährleistet -, Menschen, die Erfahrung haben sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst und die sachgerecht Auskunft geben können, Menschen, Mitarbeiter, die auch klar unterscheiden können, wer ruft denn da an und was braucht derjenige auch für eine Hilfe. Diese Qualitätsstandards, die sich mittlerweile hier ergeben haben, können wir nur aufrechterhalten, wenn wir kommunal viel stärker zusammenarbeiten. Keiner muss befürchten, dass jemand nicht gerettet wird; ich denke, wer das heute noch erzählt, der erzählt groben Unfug.

(Beifall SPD)

Die Landesregierung hat ja nun nachgezogen und im Januar 2008 ihren Gesetzentwurf vorgelegt und auch die Anhörung hat ergeben - deswegen auch die Nachbesserungen der CDU-Fraktion -, dass er in Teilen durchaus auch unprofessionell und realitätsfern gewesen ist. Deswegen fand ich es schon ein bisschen erstaunlich, vernehmen zu müssen, dass man im Ministerium über unseren Gesetzentwurf die Nase ein Stück weit gerümpft hat, aber sei es wie es sei, zupfen Sie sich da bitte an der eigenen Nase - jeder tut sein Bestes, wir auch.

Wie gesagt, die einzelnen Anzuhörenden haben deutlich gesagt, dass auch das jetzige Verfahren im Bereich Vergabe, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Rettungsdienst, Krankentransport zu intransparent ist, dass das verändert werden müsste. Dem ist nicht gefolgt worden. Wir haben außerdem Anmerkungen, vor allem von den Krankenkassen, die unseres Erachtens zumindest stärker hätten beachtet werden müssen, nämlich auch die Frage der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bedenken. Ich denke, gerade im Gesundheitswesen - wir haben ja heute in der Aktuellen Stunde noch mal den Gesundheitsfonds dran - gilt der Spruch: Die Herkunft der Mittel zwingt uns zu äußerster Sparsamkeit. Da gehören zum einen Teil die Leitstellen dazu und da gehört eine gute Absprache untereinander dazu, damit es auch da keine fiskalischen Reibungsverluste gibt. So weit zu den beiden Gesetzentwürfen.

Aus den vorgenannten Gründen möchte die SPD dem Gesetzentwurf der Landesregierung nicht zustimmen. Wir werden uns enthalten, weil wir sagen, wir müssen etwas auf den Weg bringen, es bringt jetzt nichts, länger darüber zu reden. Es muss auf den Weg gebracht werden, aber die Einwendungen, die wir haben und die wir für sachgerecht halten, bewegen uns, uns der Stimme zu enthalten. Danke.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die einzelnen Fraktionen haben ja schon einige Dinge beigetragen. Frau Dr. Fuchs, ich muss Ihnen in vielen Punkten zustimmen. Sie waren auch eine derjenigen, die sich sehr intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Ich will auch ausdrücklich der SPD hier zustimmen, dass sie sich zeitig damit beschäftigt hat und auch einige Dinge eingebracht hat, die durchaus auch am Ende mit eingeflossen sind. Dass man nicht alles regeln kann,

wie es denn so gerne jeder hätte, das ist uns wohl bekannt. Allen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann. Ich denke, wir haben ja in der Anhörung gehört, was dort alles für Forderungen kamen. Da waren viele aus der Sicht der Betroffenen durchaus überlegenswert.

Sie wissen auch, Frau Taubert, dass insbesondere die Verhandlungen, wer denn nun den Rettungsdienst von den Kommunen übernimmt, sehr lange gedauert haben, weil die betroffenen KV bzw. Kassen sich natürlich aus ihrer Sicht lange gesträubt haben, in diese Richtung mitzugehen. Ich entsinne mich noch, dass Staatssekretär Baldus, dann Staatssekretär Hütte folgend dann erreicht haben, dass hier überhaupt die Bereitschaft da war. Deswegen, denke ich, haben wir mit diesem Gesetzentwurf, der heute verabschiedet werden kann, eine gute Grundlage geschaffen, dass das Rettungswesen weiterhin in Thüringen funktioniert. Ich sage weiterhin, denn es hat gezeigt, es war ein gutes Gesetz. Es hat alles soweit funktioniert, nun müssen Dinge angepasst werden und das ist auch gut so. Ich würde mir wünschen, dass manche Gesetze so lange halten wie unsere, die wir damals gemacht haben. Ich glaube, da waren Sie noch nicht hier im Thüringer Landtag. Da hat Ihr Kollege Günter Pohl noch mitgewirkt. Manche Dinge halten wirklich lange, aber wie es im richtigen Leben ist, es muss auch angepasst werden.

Lassen Sie mich kurz noch einige Punkte anreißen. Der Sicherstellungsauftrag für den Rettungsdienst wird von den bisherigen Trägern der Rettungsdienste, den Landkreisen und kreisfreien Städten, auf die Kassenärztliche Vereinigung KV übertragen. Aufgrund ihrer überregionalen Tätigkeit kann sie entsprechende überregionale Vereinbarungen abschließen, so dass die notärztliche Versorgung im ländlichen Bereich besser organisiert werden kann. Ebenso wird sie den kassenärztlichen Notdienst sicherstellen.

Weiterhin wird der Rettungsdienst mit dem Katastrophenschutz stärker verzahnt, indem bei der Auswahlentscheidung über den die Notfallrettung durchführenden Betrieb die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen vorrangig zu berücksichtigen sind. Die Kommunen werden durch die Entbindung vom Sicherstellungsauftrag vom organisatorischen Aufwand für die Gestellung der Notärzte entlastet. Ebenso werden sie von den Kosten der Fehleinsätze entlastet. Ich glaube, im Interesse der Kommunen ist das auch nicht ganz schlecht. Die entstehenden Kosten werden auf die Nutzer der Rettungsdienste bzw. der Kostenträger und am Ende natürlich wieder auf die Versicherten umgelegt. Erstmals werden niedergelassene Ärzte, die über die Notfallqualifizierung verfügen, zur Mitwirkung beim Rettungsdienst verpflichtet. Wir haben hier diskutiert, muss der nun sein Rettungsdienstfahrzeug dann vor

der Praxis stehen haben oder nicht. Dort gibt es noch Möglichkeiten über das Landesverwaltungsamt, Klärungen herbeizuführen. Aber grundsätzlich ist das dort möglich, und sie werden verpflichtet. Die maximalen Fahrzeiten für Rettungseinsätze werden bei 12 Minuten bzw. 15 Minuten in den dünn besiedelten Gebieten beibehalten. Die Standorte der Rettungswagen werden sich demnach nicht verändern. Auch das ist wichtig, dass das weiterhin dort beibehalten wird.

Mit den Änderungsanträgen der CDU werden die Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Rettungsdienstes dahin gehend geändert, dass Gegenstand des öffentlich-rechtlichen Verbrauchs neben der Notfallrettung nunmehr auch der Krankentransport sein kann. Dadurch können insbesondere die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen mit einem Rechtsakt sowohl mit der Durchführung der Notfallrettung als auch mit der Durchführung des Krankentransports beauftragt werden. Somit fallen sie bezüglich des Krankentransports nicht mehr unter den Begriff des Leistungserbringers, sondern sind auch insoweit Durchführende. Die zwei privaten Hilfsorganisationen in Thüringen erhalten dadurch Rechtsschutz. Das ist zwar schwer zu verstehen, aber am Ende, glaube ich, haben auch Frau Taubert und die SPD verstanden, was wir damit erreichen wollten, nämlich, dass die Systematik hier wieder gewahrt ist.

Weiter wird klar geregelt - das war auch ein wichtiger Punkt, der oft gefordert wurde -, dass die in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeuge, also Rettungstransportwagen, RTW, Notarztwagen, Notarztfahrzeuge mit mindestens einem Rettungsassistenten besetzt sein müssen. Das war eine große Forderung, die immer an uns gestellt wurde. Die haben wir als CDU-Fraktion sofort auch aufgegriffen und unterstützt. Wir wollten keinen Rückschritt. Wir wollten, dass das weiterhin so besetzt wird, denn wir haben im Lande sehr gut ausgebildete Assistenten, aber auch Sanitäter. Ich glaube auch, dass sich hier insgesamt die Kostenregelung und der Datenschutz deutlich verbessert haben. Auch diese Dinge sollte man nicht unterschätzen. Ich glaube, die SPD hätte sich ruhig zur Zustimmung durchringen können. Man merkt es ja an anderen Ecken. Sie versucht, beizeiten schon in den Wahlkampf einzusteigen. Ich denke, das hat dieses Gesetz nicht verdient, Frau Taubert. Wir sind am Ende auch gemeinsam zu einem guten Gesetzentwurf gekommen, dem kann man durchaus zustimmen. Ich danke allen, die hier am Gesetz mitgewirkt haben. Ich danke vor allen Dingen auch den Rettungsdiensten und allen, die im Lande für uns alle im Einsatz sind, denn wenn wir die nicht hätten, käme niemand, wenn man jemanden braucht. Deswegen bitte ich Sie, stimmen Sie bitte dem Gesetzentwurf zu. Danke.

(Beifall CDU)

Es liegen keine Redemeldungen seitens der Abgeordneten mehr vor. Für die Landesregierung - das federführende Ministerium - Innenminister Scherer bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Novelle des seit 1992 geltenden Thüringer Rettungsdienstgesetzes ist ein zentrales Vorhaben in dieser Legislaturperiode. In den vergangenen Wochen und Monaten wurden mit den am Rettungsdienst beteiligten Organisationen und Stellen intensive Gespräche geführt, um für alle Seiten eine gute und sichere Grundlage für die künftige Wahrnehmung dieser wichtigen Aufgabe zu schaffen. Die vielen Vorschläge und Anregungen aus der Praxis und die intensiven Beratungen im Landtag haben gezeigt, dass über alle Parteien hinweg ein großes Interesse besteht, den Rettungsdienst zugunsten unserer Bevölkerung zu verbessern. Wie Sie alle wissen, sind die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen in den letzten Jahren schwieriger geworden. Dies hat sich auch auf den Rettungsdienst im Allgemeinen und die notärztliche Versorgung im Besonderen ausgewirkt. Die Krankenhauslandschaft hat sich dahin gehend verändert, dass Kliniken zunehmend privatisiert oder spezialisiert bzw. in Einzelfällen sogar geschlossen wurden. Dies führt im Rettungsdienst dazu, dass immer weitere Wege vom Notfallort zu einem geeigneten und aufnahmefähigen Krankenhaus zurückgelegt werden müssen. Gleichzeitig haben die Krankenhäuser aufgrund der restriktiveren Arbeitszeitregelungen weniger Spielraum, die erforderliche Anzahl von Ärzten für den Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen. Zudem wird es aufgrund einer ungleichen Ärztedichte immer schwieriger, ausreichend Notärzte zu gewinnen. Von diesen Problemen sind vor allem die ländlich strukturierten Gebiete betroffen, in denen verhältnismäßig wenige Einsätze geleistet werden. Vor diesem Hintergrund musste eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass unsere Bürger weiterhin flächendeckend und verlässlich mit den erforderlichen notärztlichen Leistungen versorgt werden. Aus Sicht der Landesregierung ist die bisherige Ansiedlung des Sicherstellungsauftrags für die notärztliche Versorgung bei den kommunalen Aufgabenträgern nicht zukunftsfähig. Die Anhörungen haben gezeigt, dass diese Einschätzungen von vielen der am Rettungsdienst Beteiligten geteilt werden. Vielmehr sollte die Kassenärztliche Vereinigung diesen Auftrag übernehmen. In der Anhörung des Innenausschusses hat sie nochmals bekräftigt, diese sicherlich nicht leichte Aufgabe bewältigen zu

können und zu wollen. Durch diese Aufgabenübertragung wird ein zentraler Lösungsansatz gewählt, wie er seit geraumer Zeit auch in den Nachbarländern praktiziert wird. Die Kassenärztliche Vereinigung hat als landesweit tätige Organisation im Gegensatz zu den kommunalen Aufgabenträgern eher die Möglichkeit, überregionale Vereinbarungen abzuschließen, so dass insbesondere in den strukturschwachen Gebieten gegebenenfalls auf Notärzte aus anderen Regionen zurückgegriffen werden kann. Darüber hinaus hat sie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst sicherzustellen, so dass durch die Erfüllung beider Sicherstellungsaufträge aus einer Hand Synergieeffekte erzielt werden können.

Damit die Kassenärztliche Vereinigung ihre neue Aufgabe auch erfüllen kann, ist es notwendig, dass möglichst alle Ärzte mit Notarztqualifikation im Rettungsdienst mitwirken. Gegenwärtig stellen die Krankenhäuser mit Abstand den größten Anteil der im Rettungsdienst tätigen Notärzte. Um diesen Zustand aufrecht zu erhalten, werden die Krankenhäuser verpflichtet, Ärzte für den Rettungsdienst bereit- bzw. freizustellen. Des Weiteren werden auch die niedergelassenen Ärzte mit Notarztqualifikation in die Pflicht genommen, im Rettungsdienst mitzuwirken. Außerdem wird klargestellt, dass die Kassenärztliche Vereinigung auch andere Ärzte mit Notarztqualifikation, wie etwa freiberuflich tätige Notärzte, einsetzen kann.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses soll der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen geändert werden. Die Empfehlung wird von der Landesregierung unterstützt. Durch die vorgeschlagene Änderung der Rechtsgrundlagen in § 6 wird ermöglicht, dass nicht nur die Notfallrettung, sondern auch der Krankentransport über öffentlichrechtliche Verträge durchgeführt werden kann. Dies entspricht im Übrigen auch dem Vorschlag der SPDFraktion. Ich weise jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU-Kommission in diesem Bereich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat mit dem Ziel, dass die rettungsdienstlichen Leistungen, die über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vergeben werden, ausgeschrieben werden müssen. Insofern kann es da noch etwas Bewegung geben. Die weiterhin vom Innenausschuss vorgeschlagene Soll-Regelung hinsichtlich des Rückgriffs der Kassenärztlichen Vereinigung auf die ärztlichen Leiter Rettungsdienst wird von der Landesregierung ebenfalls befürwortet. Die öffentliche Anhörung hat gezeigt, dass dies eine sinnvolle Kompromisslösung für die Praxis ist. Hinsichtlich der Frage, wie die einzelnen Rettungsfahrzeuge besetzt sein müssen, bestand in der Sache von Anfang an Konsens, es gab lediglich unterschiedliche Meinungen darüber, wo die Rege

lung getroffen wird. Aus Sicht der Landesregierung wäre eine einheitliche Bestimmung für alle Fahrzeuge, das heißt auch für Krankentransportwagen, im Landesrettungsdienstplan dann vorzugswürdiger gewesen. Aber auch die jetzige Regelung ist aus meiner Sicht in Ordnung. Letztlich wird auch die vom Innenausschuss vorgeschlagene Übergangsregelung zugunsten der privaten Leistungserbringer, die gegenwärtig die Notfallrettung auf der Grundlage einer Genehmigung betreiben, unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich denke, Ihre Anstrengungen der letzten Wochen und Monate haben sich gelohnt. Gemeinsam haben wir den Weg dafür geebnet, dass das Rettungswesen in unserem Land auf eine moderne gesetzliche Grundlage gestellt wird. Durch ein konstruktives Miteinander ist es uns gelungen, sachgerechte Lösungen zu finden, die den Rettungsdienst auf die Herausforderungen in der Zukunft ausrichten. Ich möchte deshalb allen danken, die durch ihre Vorschläge und Anregungen an der Erarbeitung des neues Gesetzes mitgewirkt haben. Insbesondere danke ich den Mitgliedern des Innen- und Sozialausschusses für ihre intensive und zügige Beratung. Nicht zuletzt geht mein Dank aber auch an diejenigen, die in der Praxis zu jeder Tages- und Nachtzeit vor Ort dafür sorgen, dass unsere Bevölkerung in Notfällen schnellstmöglich mit den notwendigen medizinischen Leistungen versorgt wird. Ich denke hierbei vor allem an die Notärzte, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter, aber auch an die Disponenten in den zentralen Leitstellen und die anderen im Rettungsdienst Mitwirkenden. Ihre Tätigkeit und ihr Engagement kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Sie sind Garant dafür, dass der Rettungsdienst in unserem Land auf einem hohen Niveau sichergestellt wird. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet wird, bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Änderungsantrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Weitere Redeanmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren.

Als Erstes stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD direkt ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? Es gibt etliche Stimmenthaltungen. Dieser Gesetzentwurf ist abgelehnt.

Als Zweites stimmen wir mit Blick auf den Gesetzentwurf der Landesregierung über die Beschlussemp

fehlung des Innenausschusses in der Drucksache 4/4267 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Es gibt einige wenige. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Nun stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3691 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Beschlussempfehlung, über die wir eben abgestimmt haben. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Da gibt es einige wenige. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und das bitte ich, in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer also dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Das gilt jetzt für die Gegenstimmen. 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Da gibt es einige. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 in seinen Teilen a und b. Ich verweise darauf, dass wir den Tagesordnungspunkt 4 a und b erst morgen beraten werden und schlage vor, dass wir jetzt in eine einstündige Mittagspause gehen und uns befleißigen, zehn vor zwei oder 13.50 Uhr die Nachmittagsberatung zu beginnen. Das betrifft dann die Fragestunde. Ich bitte alle, insbesondere die in der Fragestunde Fragenden oder Antwortenden, sehr pünktlich im Raum zu sein.

Wir fahren fort in der Landtagssitzung mit Tagesordnungspunkt 41

Fragestunde Ich darf die Fraktionsgeschäftsführer noch einmal bitten, dafür Sorge zu tragen, dass auch die Schriftführer und Schriftführerinnen hier oben sind, aber wir können das auch zwischenzeitlich allein erledigen.

Ich rufe die erste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4195.

Danke, Frau Präsidentin.

Auswahlkriterien für den Geschäftsführer einer Landesgesellschaft

Nach öffentlicher Berichterstattung soll die Position des Geschäftsführers der landeseigenen Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) - ohne öffentliches Auswahlverfahren - zum 1. September 2008 mit dem gegenwärtigen CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Kretschmer besetzt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich das formale Verfahren zur Besetzung der Funktion des Geschäftsführers der GFAW dar (z.B. öffentliche Ausschreibung usw.) und wie begründet die Landesregierung dieses Verfahren?

2. Über welche Qualifikationen, Fähigkeiten und sonstige Anforderungen muss ein Geschäftsführer der GFAW verfügen und inwieweit kann die Landesregierung diese Qualifikationen, Fähigkeiten und sonstige Anforderungen eigenständig definieren?

3. Welche Qualifikationen, Fähigkeiten und sonstige Anforderungen müssen bei der Besetzung der Funktionen des Geschäftsführers für die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH und den Vorstand sowie den Verwaltungsrat der Thüringer Aufbaubank als landeseigene Unternehmen beachtet werden; kann die Landesregierung bei einer Vakanz dieser Positionen diese ohne ein jeweiliges öffentliches Auswahlverfahren besetzen und wie begründet die Landesregierung diese Auffassung?

Die Anfrage beantwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach dem Gesellschaftsvertrag der GFAW werden die Geschäftsführer von der Gesellschafterversammlung bestellt. Über den Anstellungsvertrag und die weiteren Anstellungsbedingungen entscheidet der Aufsichtsrat der GFAW.

Zu Frage 2: § 6 Abs. 2 GmbH-Gesetz bestimmt die allgemeinen Voraussetzungen für einen Geschäfts

führer. Darüber hinaus muss der Geschäftsführer die Qualifikation und Fähigkeit besitzen, die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach Maßgabe der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags, einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung sowie der Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung führen zu können. Die Organe der Gesellschaft, die für die Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers zuständig sind, können Qualifikationen, Fähigkeiten und sonstige Anforderungen eigenständig definieren.

Zu Frage 3: Hinsichtlich der Vorgaben für die Eignung der Geschäftsführer der LEG gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der GFAW, insofern kann ich auf die Antwort zu Frage 2 verweisen. Die fachliche Eignung des Vorstandes der Thüringer Aufbaubank ist überdies in § 33 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes näher geregelt. Danach muss die Leitung der Bank in ausreichendem Maße theoretische und praktische Kenntnisse in Bankgeschäften sowie Leitungserfahrung besitzen. Der Verwaltungsrat der TAB ist mit Personen zu besetzen, die hinsichtlich ihrer Kenntnisse und Erfahrungen und hinsichtlich ihrer beruflichen Beanspruchung in der Lage sind, die Aufgaben des Überwachungsorgans wahrzunehmen. Eine öffentliche Ausschreibungspflicht bei Neubesetzung besteht für keines der in Rede stehenden Organe. Die Landesregierung ist in der Wahl geeigneter Personen nicht an eine bestimmte Verfahrensweise gebunden, sondern kann in Abhängigkeit der jeweiligen Rahmenbedingungen das für den Einzelfall am besten geeignete Verfahren durchführen.

Es gibt Nachfragen, Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, wie erfolgte denn nun das Auswahlverfahren zur Neubesetzung des Geschäftsführerpostens bei der GFAW?

Und inwieweit ist der jetzt in Rede stehende Geschäftsführer hinsichtlich der erforderlichen Qualifikation, Fähigkeiten und sonstigen Anforderungen überprüft worden?

Das Auswahlverfahren erfolgte, wie ich beschrieben habe.

Gibt es weitere Nachfragen?