Protocol of the Session on July 3, 2008

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4043 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen abzugeben. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Thüringer Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4066 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/4256 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Pidde aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gesetz zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften wurde ja am 8. Mai hier in der Plenarsitzung in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen. Dieser hat in der 36. Sitzung am 26. Juni über den Gesetzentwurf beraten. Die CDU-Fraktion hat zu dieser Sitzung einen Änderungsantrag eingereicht. In diesem Antrag ging es ihr um die Klarstellung, dass die Vermittlung von Medienkompetenz nicht nur auf den Rundfunk im klassischen Sinn beschränkt werden kann, insbesondere jetzt in Zeiten der Nutzung des Internets eine ganz wichtige Sache. Entsprechend stellt dieser Gesetzentwurf jetzt die Aufgaben der Landesmedienanstalt klar. In der Sitzung des Ausschusses wurde dieser Antrag einstimmig angenommen und findet sich hier in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4256 wieder.

Der Ausschuss hat unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung ohne Gegenstimme die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Danke.

(Beifall CDU)

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache durchzuführen. Bitte?

Frau Präsidentin, ich müsste den Berichterstatter korrigieren, da es im Ausschuss Gegenstimmen gegeben hat. Das müssten wir zumindest hier protokollarisch festhalten, ansonsten hätte ich keine Bemerkung dazu.

Berichterstatter Dr. Pidde.

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurde einstimmig angenommen und unter Berücksichtigung dieser Beschlussempfehlung gab es im Ausschuss keine Gegenstimmen, sondern nur Enthaltungen.

Ich glaube, man kann das im Protokoll des Ausschusses nachlesen. Wir sollten uns jetzt nicht hierüber noch weiter streiten.

Wir kommen erstens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/4256. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4066 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses, dass wir eben die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4256 angenommen haben. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Gegenstimmen und keiner Stimmenthaltung ist diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt worden.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie wieder, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich, aufzustehen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Thüringer Gesetz zur Neuord- nung der Wasserver- und Ab- wasserentsorgung in der Ge- meinde Neusiß Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4120 - ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen derzeit keine Wortmeldungen vor - doch, Abgeordneter Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch heute wurde wieder deutlich, dass wir hier im Landtag viel erleben können. Es gab aus meinem Erinnerungsvermögen nicht einen Tagesordnungspunkt, einen Antrag von uns, bei dem wir uns nicht den Vorwurf gefallen lassen mussten, er wäre verfassungswidrig. Das wiederholt die CDU jetzt schon immer wieder und es nutzt sich derart ab; inzwischen weiß jeder, dass diese Vorwürfe vollkommen unhaltbar sind. Wir beschäftigen uns jetzt mit einem Gesetzentwurf, bei dem auch die CDU von Anfang an gesagt hat, es wäre ein verfassungswidriger Gesetzentwurf. Deshalb hat sich die CDU einer Diskussion in erster Lesung verweigert, die Ausschussüberweisungen verweigert, aber vielleicht besteht heute die Möglichkeit, dass sich die CDU zum Inhalt unseres Gesetzentwurfs äußert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Auftrag des Thüringer Landtags besteht darin, sich den Problemen der Menschen in diesem Lande zuzuwenden, sie aufzugreifen und sie zu lösen. Jeder, der sich nicht dieser Aufgabe stellt, ist in diesem Hause nicht am richtigen Platz und sollte sich nach einer anderen Tätigkeit umsehen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir haben hier erlebt, dass sich eine Mehrheit des Landtags der von uns angesprochenen Problematik nicht annehmen will, sondern sich verweigert und sagt - und das mit einem sehr formalen Grund -, der Entwurf ist verfassungswidrig und das schützt uns davor, uns zu positionieren. Wir sehen das anders. Deswegen haben wir hier gehandelt. Wir haben uns dem Dialog mit den Bürgern gestellt und es war schon interessant, die Reaktion der Bürger dort zu registrieren, insbesondere als wir sie mit der Auffassung der CDU und auch der SPD konfrontiert haben. Ich glaube, die Bürger werden hier ihr eigenes Urteil fällen. Spätestens im Jahr 2009 wird das aus unserer Sicht deutlich werden. Es wird jetzt schon

deutlich. Wenn ich darauf verweisen darf, Neusiß war immer eine Hochburg der CDU. Zwischenzeitlich haben 52 Prozent der Wahlberechtigten der Gemeinde Neusiß das laufende Volksbegehren für mehr Demokratie unterzeichnet.

(Beifall DIE LINKE)

Damit sind sie spitze in Thüringen und das kommt nicht von ungefähr, weil die Bürger nämlich die Nase voll haben, dass Politik nicht reagiert, und fordern zumindest, dass sie stärker einbezogen werden. Dabei haben wir gesagt, wir machen ein Diskussionsangebot; wir wollen Dynamik in den Prozess bringen, wir haben für uns nicht in Anspruch genommen, dass wir nun punktgenau die Lösung haben, sondern wir haben gesagt, wir machen einen Vorschlag, der kann in den Ausschüssen diskutiert werden, wer bessere Vorschläge hat oder wer diese Landesregierung nun endlich dazu bringt, dass sie ihre Aufgaben wahrnimmt, da sind wir gern bereit, einen Dialog darüber zu führen. Aber wenn Sie sich verweigern, dann stimmen die Bürger eben mit ihrer Stimme ab und sie haben mit ihrer Zustimmung zum Volksbegehren deutlich gesagt, was sie von der herrschenden Politik in diesem Lande halten und dass sie sich Veränderungen wünschen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Neusiß wird seit Jahren ein rechtswidriger Zustand durch die Aufsichtsbehörden, also durch das Land geduldet. Deshalb rechtswidrig, weil eben Neusiß nicht zu einem geschlossenen Verbandsgebiet beim Wasser- und Abwasserzweckverband Arnstadt gehört, was nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit eigentlich der Regelfall sein sollte. Schon von daher hätten die Aufsichtsbehörden, ohne dass der Gemeinderat dort einen Beschluss zum Wechsel fasst, handeln müssen. Das haben sie nicht getan. Deshalb hat dann der Gemeinderat vor einigen Monaten die Initiative ergriffen und hat gesagt, wir wollen wechseln, weg von einem Zweckverband, der die Bürger fast ausschließlich nur als Adressat von Verwaltungshandeln ansieht. Das ist nicht verwunderlich. Der CDU-Landtagsabgeordnete Herr von der Krone war jahrelang dort Verbandsvorsitzender und hat diesen Verband sicherlich nach seiner politischen Auffassung geprägt.

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Sie haben keine Ahnung.)

Jetzt ist er stellvertretender Vorsitzender des Verbraucherbeirats, er hat also die Seiten gewechselt und soll jetzt Verbraucherinteressen dort vertreten. Wir sind mal gespannt, wie er das hinbekommt. Innerhalb von wenigen Tagen ist er vom Gegner des Verbraucherbeirats jetzt zum stellvertretenden Vorsitzenden geworden.

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Die Reaktion ihrerseits haben wir doch gesehen, als Sie nicht gewählt wurden.)

Aber der politische Irrtum ist uns ja nicht fremd und insofern gestehen wir Ihnen das ja auch zu.

(Unruhe CDU, DIE LINKE)

Von daher, Herr von der Krone, viele Bürger haben Hoffnungen in Sie. Sie haben jetzt wenige Monate Zeit, diese Hoffnungen tatsächlich zu erfüllen oder eben tatsächlich den Nachweis zu erbringen, dass Sie diesen Verbraucherbeirat nur als Alibi-Veranstaltung sehen.

Also dort wollen die Neusißer weg, aus diesem Arnstädter Zweckverband, der die höchsten Abwasserbeiträge in der Region erhebt, und wollen hin zum Ilmenauer Zweckverband. Dort ist auch nicht alles Gold was glänzt, aber zumindest ist dort die Gebühren- und Beitragsbelastung erheblich geringer. Ich habe schon darauf verwiesen, da sich hier die Mehrheit im Landtag einer Beratung verweigert hat, haben wir eine Anhörung vor Ort mit den Beteiligten durchgeführt, mit den Bürgern, und haben unseren Gesetzentwurf zur Diskussion gestellt. Dort hat sich also noch mal bestätigt, dass tatsächlich die Zeit drängt. Wir haben zumindest einen Erfolg erreicht, nämlich dass nun endlich die Sache bearbeitet wird. Die Sache wird bearbeitet durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, allerdings ist Ihnen jetzt wieder etwas eingefallen, das ist ja immer so, wenn Sie nicht gern entscheiden, Sie machen erst mal erneut eine Anhörung und fordern die Gemeinde zur nochmaligen Stellungnahme auf mit entsprechenden Fristen und Fristverlängerungen. Es ist also nicht absehbar, wann entschieden wird. Aber es muss entschieden werden, weil die Bürger dort jeden Monat Abwasserbeiträge bezahlen müssen, und das für eine Anlage, die vor 1989 errichtet wurde. Da fragen sich schon die Bürger, für eine Anlage, die vor 1989 errichtet wurde, wo der Zweckverband noch nicht investiert hat, wo im Investitionsplan zumindest bis 2014 keine Investitionen vorgesehen sind. Die Anlage haben sie vor 1989 selbst geschaffen, selbst geschaffen im NAW. Jetzt sollen sie dafür durchschnittlich 5.200 € Abwasserbeitrag bezahlen für das durchschnittliche selbst genutzte Wohneigentum. Dafür haben die Bürger kein Verständnis - wir auch nicht. Sie haben es deutlich auf den Punkt gebracht: Sie sollen abgezockt werden und wenn sie abgezockt sind, dann werden sie vielleicht in Richtung Ilmenau sogar entlassen. Deshalb halten wir unseren Gesetzentwurf nach wie vor für sachgerecht, und wir halten ihn auch für verfassungsrechtlich geboten. Ich möchte noch mal den Versuch unternehmen, das Ihnen zu erläutern.

Die Landesregierung hat nicht von Verfassungs wegen her den Auftrag, Neustrukturierungen im Bereich der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung zu regeln, sondern dieser Auftrag wurde der Landesregierung durch den Gesetzgeber, nämlich durch uns, übertragen, indem wir im Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit das geregelt haben. Wenn allerdings der Gesetzgeber feststellt, dass die Landesregierung diesen Auftrag, diesen gesetzlichen Auftrag nicht wahrnimmt, dann muss es natürlich geboten und zulässig sein, dass der Gesetzgeber hier eingreift, und von diesem Recht machen wir Gebrauch.

Wenn die Landesregierung ihre Aufgaben wahrnehmen würde, wäre unser Gesetzentwurf nicht notwendig gewesen. Aber die Landesregierung nimmt eben nicht nur in dieser Frage, sondern auch in anderen Fragen die ihr übertragenen Aufgaben nicht so sachgerecht wahr, wie das erforderlich wäre.

Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir so aktiv werden. Wir regeln unstrittig einen Einzelfall. Das machen wir aber bei Gemeindeneugliederungen auch. Wir haben entweder heute noch oder dann morgen einen Gesetzentwurf, wo eine Vielzahl von Gemeindeneugliederungsmaßnahmen beschlossen werden, alle im Einzelfall und alle sogar freiwillig, wo sich die Partner alle einig sind. Trotzdem macht es der Gesetzgeber, und da stellt sich ja die Frage, warum soll das bei Neuordnungen im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung nicht möglich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte schon betont, wir haben uns dem Dialog mit den Bürgern gestellt. Die SPD hat kurz vor Toresschluss noch versucht, über einen Brief von Frau Taubert in den Dialog einzugreifen. Der wurde auch vorgelesen. Also wir haben das als fair empfunden. Wir hatten ja die anderen Landtagsfraktionen eingeladen, zu unserer Anhörung mitzukommen. Deshalb war es selbstverständlich, dass wir diesen Brief vortragen. Er wurde dort auch zur Kenntnis genommen und es wurde einfach bedauert, dass man nicht die Möglichkeit hat, auch mit Vertretern der anderen Fraktionen in den Dialog zu treten und zu fragen, welche Auffassung sie denn zu diesem Sachverhalt vertreten.

Sie müssen heute entscheiden. Wir beantragen nochmals die Überweisung an den Innenausschuss zur Beratung. Frau Präsidentin, das ist gleich als Antrag zu verstehen. Dort können wir die Diskussion weiterführen, können auch die Hinweise der Landtagspräsidentin hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit nochmals beraten. Das müssen wir sowieso, deshalb auch die Überweisung an den Justizausschuss, weil es ein Gesetzentwurf der Fraktion ist.

Auch das beantragen wir noch einmal. In dem Sinne danke. Sie haben heute noch einmal die Gelegenheit, Ihre Verweigerungshaltung aus der ersten Lesung zu korrigieren. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache.

Es ist Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei einer großen Zahl von Gegenstimmen ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt worden.

Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt worden. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei einer großen Zahl von Gegenstimmen ist der Ausschussüberweisung nicht zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4120 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei einer großen Zahl von Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8. Der Ältestenrat war übereingekommen, dass in diesen Plenarsitzungen die erste und die zweite Beratung durchgeführt werden.

Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag zwischen dem Land Hes- sen und dem Freistaat Thüringen zur Änderung des Staatsvertrages über die Bildung einer gemeinsa- men Sparkassenorganisation Hessen-Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4240 - ERSTE BERATUNG

Die Landesregierung wünscht offensichtlich nicht das Wort zur Begründung. Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Damit schließe ich die erste Beratung und wir rufen morgen die zweite Beratung auf.

Ich rufe jetzt entsprechend unserer Festlegung von heute Vormittag zusammen auf Tagesordnungspunkt 9, 13 in seinen Teilen und Tagesordnungspunkt 18

Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4194 - ERSTE BERATUNG

a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats