Gut, dann stimmen wir darüber ab, dass die Wahl zum Richterwahlausschuss als dritter Punkt am Freitag abgestimmt wird. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen, keiner Gegenstimme ist dieser Platzierung zugestimmt worden.
Dann stimmen wir jetzt über die Platzierung des Tagesordnungspunkts 37 ab, diesen als zweiten Punkt am Freitagvormittag zu behandeln. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? Eine große Zahl von Stimmenthaltungen. Damit ist der Platzierung des Tagesordnungspunktes 37 als zweiter Punkt am Freitagvormittag zugestimmt worden.
Jetzt geht es noch um die Wahl des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs. Es ist Aufnahme in die Tagesordnung beantragt worden. Wer für die Aufnahme des Wahlvorschlags der Landesregierung in Drucksache 4/4276 „Wahl des Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs“ ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Aufnahme? Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung und eine große Zahl von Gegenstimmen. Aber der Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung ist mit Mehrheit angenommen.
Wir werden nun über die Platzierung abstimmen. Es ist vorgeschlagen, diesen Tagesordnungspunkt am Freitag als vierten Punkt aufzurufen. Wer für diese Platzierung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Platzierung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Gegenstimmen ist der Platzierung als vierter Tagesordnungspunkt am Freitag mit Mehrheit zugestimmt worden.
Es ist ferner beantragt worden, den letzten Aufruf bei der Plenarsitzung am Mittwoch um 16.30 Uhr durchzuführen. Wer für diesen Vorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Vorschlag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, eine Reihe von Gegenstimmen. Damit ist diesem Vorschlag mit Mehrheit zugestimmt.
Es ist ferner beantragt worden, am Mittwoch keine Mittagspause durchzuführen, sondern die Plenarsitzung durchgehend vorzunehmen. Wer ist für diesen Vorschlag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Vorschlag, den bitte ich um das Handzeichen. Eine Reihe von Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Eine Reihe von Stimmenthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen. Damit ist diesem Vorschlag mit Mehrheit zugestimmt und wir werden am Mittwoch keine Mittagspause durchführen.
Es liegen mir keine weiteren Änderungswünsche zur Tagesordnung vor. Damit ist die Tagesordnung festgestellt.
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4151 - ZWEITE und DRITTE BERATUNG
b) Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetenge- setzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4152 - ZWEITE BERATUNG
Wir beginnen mit der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen. Ich eröffne die Aussprache. Jetzt muss ich erst mal schauen, wer sich gemeldet hat. Mir liegen keine Wortmeldungen für die zweite Beratung vor. Dann schließe ich die zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung in Drucksache 4/4151.
Wir hatten bereits beschlossen, heute auch die dritte Beratung durchzuführen. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen und zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Dafür liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Schröter vor. Abgeordneter Schröter, ich erteile Ihnen das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Frau Präsidentin, zur Erinnerung: In diesem Gesetzentwurf, der verfassungsändernde Wirkung haben soll, so
wie auch in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes, wollen Sie, die Einbringer, die Anbindung der Abgeordnetenentschädigung an die Einkommensverhältnisse der Arbeiter und Angestellten abschaffen. Sie wollen eine Regelung, ähnlich wie sie die Freiberufler haben, einführen als Übergangsregelung, die die derzeitigen Entschädigungsbeträge bis zum 31.10. des nächsten Jahres - also für rund ein Jahr - einfrieren und dann das Einkommensniveau von 2006 - festgestellt in 2007 - als Grundlage für die weitere Berechnung nehmen, also ein Moratorium im Grunde rückwirkend dann für drei Jahre, wenn man das so sieht. Denn wir haben dann den Herbst 2009 erreicht, wenn Sie wieder neu einsetzen wollen, mit einer Berechnungsart, die Sie allerdings auch in Ihren Anträgen nicht erläutern. Sie sagen nicht, wie Sie weiter mit dieser Angelegenheit umgehen wollen.
Zum derzeitigen Verfahren: Die Grundentschädigung ist an die Einkommensentwicklung der abhängig Beschäftigten gekoppelt. Sie wird vom Thüringer Landesamt für Statistik berechnet, nicht geschätzt, nicht festgelegt und nicht als gerechtfertigt erwogen, sie wird berechnet. Das Zahlenmaterial ist offen zugänglich und damit transparent. Es umfasst die Bereiche des produzierenden Gewerbes, des Handels, der Kredit- und Versicherungsgewerbe, des öffentliches Dienstes mit Arbeitern, Angestellten und Beamten sowie der Landwirtschaft. Das System wirkt seit 1995 und hat zur Folge, dass ein Abgeordneter des Thüringer Landtags 2006 rund 4.500 € monatlich zu versteuerndes Einkommen hatte. Im gleichen Jahr hatte ein Angestellter im öffentlichen Dienst im Schnitt 4.700 €, wenn er 45 Jahre alt, verheiratet ist und zwei Kinder hat, ein Richter an einem kleinen Gericht rund 4.600 € oder ein Direktor an einem Gymnasium 4.500 € im Monat und ein Landrat eines kleinen Landkreises rund 6.200 €. Wir fragen uns, ob diese zum Vergleich herangezogenen Personen nicht von ihrer Verantwortung her betrachtet einer Abgeordnetentätigkeit ähnlich gesehen werden könnten.
Noch ein Wort zu den Moratorien: Die hat es schon gegeben in den Jahren 1997/98 und 2004/05, also vier Jahre lang. Die Folge daraus ist - und das bleibt so für alle weitere Zeit -, dass jeder Abgeordnete auf 16,2 Prozent seiner Grundentschädigung bereits
zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet hat. Oder anders gesagt, er hätte ohne diese vier Nullrunden 18,9 Prozent mehr Grundentschädigung. Tatsache ist, dass die Steigerung von 1995 bis 2006 bei den Abgeordneten 18,4 Prozent betrug, während sie bei den Arbeitnehmern 28,6 Prozent betrug.
Zur Aufwandsentschädigung: Ich erinnere an die erste Lesung, dass ein Arbeitnehmer seine Kosten für den Arbeitsplatz nicht selbst bezahlen muss, und möchte sagen, ein Computerarbeitsplatz, der ja im Wahlkreisbüro eines jeden Abgeordneten vorhanden ist, ist mit dem eines Computerarbeitsplatzes im öffentlichen Dienst vergleichbar. Er verursacht Sachkosten in Höhe von 11.931 € pro Jahr; das steht in einem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 08.11.2005, was so ein Arbeitsplatz an Sachkosten verursacht. Diese Kosten trägt der Abgeordnete aus seiner Aufwandsentschädigung, wenn nicht gar mehr, wenn er vielleicht zwei Computerarbeitsplätze in seinem Wahlkreisbüro hat, dann ändert sich diese Summe gravierend. Nach dem Änderungsmodell der LINKEN soll aber die Aufwandsentschädigung als Einkommen - ich erinnere an Herrn Hahnemanns Rede - versteuert werden. Das stünde dann dem Steuerrecht für Freiberufler entgegen, indem es ja dann hieße, dass anerkannte Kosten für die Ausübung des Mandats die Bruttoeinkommenssumme reduzieren und am Ende würde dann stehen, dass sie dann wieder steuerfrei wären; welche fatale Situation. Im Übrigen träfe das dann auch die Fahrtkosten, die Fahrzeugabschreibung und weitere Kosten, die an die Mandatsausübung gebunden werden. Außerdem wäre dann noch zu sehen, wenn man eine Einordnung bei der freiberuflichen Tätigkeit ansiedelt, dass auch eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorhanden wäre, das hieße, der Abgeordnete bekäme für diesen Kostenanteil immer noch 19 Prozent vom Finanzamt zurück. Man muss das ja bei der gesamten Betrachtung mit so sehen. Ob das dann eine Frage der Besserstellung nicht sogar auslösen würde, das bleibt hier offen.
Ich will noch einmal abschließend sagen, das gesetzlich und verfassungsmäßig geregelte System der Abgeordnetenentschädigung ist und bleibt richtig und transparent. Ihr Versuch, meine Damen und Herren von der LINKEN, ist populistisch und nicht durchdacht, weil er das Ende offen lässt und er findet bei uns keine Mehrheit. Wir lehnen die Änderungen des Abgeordnetengesetzes und der Verfassung ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Herr Schröter, wir sind nicht im Antrag 4/2084 vom 03.07.2006, in dem unsere Fraktion beantragt hat, darüber nachzudenken, ins NRW-Modell überzugehen. Große Teile Ihrer Rede haben darauf gefußt. Wir sind im Jahr 2008 und bei den Anträgen 4/4151 und 4/4152. Wir haben die zwei Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die zum Ziel haben, die Indexregelung für die Veränderung der Grundentschädigung bis zum 31. Oktober 2009 außer Kraft zu setzen, das heißt, ein Diätenmoratorium für das letzte Jahr dieser Legislatur, beginnend ab 1. November 2008, zu beschließen. Die Berechnung soll - das steht auch im Antrag drin, wenn Sie ihn lesen - auf der Grundlage der letzten Änderung 2007 erfolgen. Nicht mehr und nicht weniger wollen wir mit diesen beiden Anträgen. Es sind, weil das in der ersten Lesung und auch jetzt wieder in Ihrer Ausführung zum Ausdruck gekommen war, keine Anträge zur Abschaffung des Artikel 54 der Landesverfassung - die sind es nicht.
Sie sind es doch nicht. Unsere Position dazu ist klar, aber die Anträge sind es doch nicht. Legen Sie doch mehr rein, als auf dem Stück Papier steht, was Sie vor sich haben. Also Aufregungen, hinter unseren Anträgen würde letztlich der Wille zur Abschaffung der Indexregelung stehen, sind völlig haltlos und überzogen, auch wenn wir diese Position nach wie vor vertreten.
Es scheint ja aber eine Mehrheit im Hohen Haus zu geben, die ein Moratorium, wie wir es vorschlagen, ablehnt. Ich glaube nicht, dass Sie eine inhaltliche Debatte zu unseren Anträgen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, umstimmen wird, unserem Ansinnen zuzustimmen. Zu offensichtlich war der Wille zur Ablehnung in der ersten Lesung und Herr Schröter hat es namens seiner Fraktion auch noch einmal in der zweiten Lesung wiederholt bzw. in der dritten Lesung zur Änderung der Ver
Ich kann mich aber nicht zurückhalten, einige Bemerkungen zu den Ausführungen im Rahmen der ersten Lesung der Anträge zu machen, deshalb habe ich mich gemeldet. Ich habe in der letzten Landtagssitzung zur Kenntnis nehmen müssen, dass unsere Anträge zu einem Diätenmoratorium „Populismus pur“, Herr Schröter, oder „Heuchelei“, Herr Höhn, sind. Ich habe auch nicht die Aufregung der Kollegen verstanden, dass mit diesen Anträgen der Thüringer Indexregelung gewissermaßen der Todesstoß versetzt werden soll, vielleicht weil es mit ähnlichen Anträgen von CDU und SPD bisher nicht gelungen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Diätenmoratorien sind weiß Gott keine Erfindung der LINKEN in Thüringen. Nein, die Gesetzesinitiative zu dem ersten Diätenmoratorium im Jahre 1997 war ein Antrag der CDU und SPD und, wenn man so will, als Reaktion auf den seinerzeitigen Vorschlag unserer Fraktion zur Aufhebung der Indexregelung in der Verfassung. Aber im Einzelnen: Erstens, fast unisono sprachen die beiden PGFs von CDU und SPD im letzten Plenum davon - ich möchte die Prosadarstellung des Kollegen Höhn hier gern zitieren -: „Genauso wie das immer wiederkehrende Ereignis der Jahreszeiten ereilt uns die Debatte um die Entschädigung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf Antrag der Fraktion der Linkspartei, so natürlich auch in diesem Jahr.“
Eher soll doch populistisch der andere diskreditiert werden und deshalb kann und will ich dies nicht so unwidersprochen stehen lassen. Ein Blick in die Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags gibt doch sicherlich ein objektives Bild. Vielleicht haben Sie ein anderes Empfinden. Gefühlte Temperatur soll sich auch immer unterschiedlich auswirken. Jeder kann sich unter dem Suchbegriff „Diätenmoratorium“ darüber informieren, was im Thüringer Landtag dazu in einzelnen Legislaturperioden getan wurde. Ich habe mir das rausgezogen, Sie können es gern von mir haben. Das Ergebnis ist, dass es neben unseren aktuellen Anträgen auf ein Mo
ratorium, über die wir hier gerade in zweiter bzw. dritter Lesung reden, seit der 2. Legislaturperiode diesbezüglich drei Gesetzesinitiativen bzw. einen Antrag gegeben hat. Der erste Antrag ist der gemeinsame Gesetzentwurf von CDU und SPD vom 06.11.97, der zweite ist ein Entschließungsantrag der SPD in Drucksache 3/2973 zu unserem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Artikels 54 - auf diesen Entschließungsantrag werde ich noch mal zurückkommen - und schließlich und endlich gab es den Antrag von CDU, PDS und SPD vom 30.09.2004, nach dessen Beschlussfassung es zum Moratorium in den Jahren 2005 und 2006 gekommen ist - Herr Schröter hatte das gesagt.
Also wenn ich es rein formal betrachte, ist DIE LINKE hinsichtlich der Beantragung von Moratorien im Thüringer Landtag nicht der Spitzenreiter und schon gar nicht in einer jährlichen Beantragung. Nun können Sie mir entgegenhalten, es betrifft nicht nur Moratorien und behaupten, DIE LINKE stellt sich hier jedes Jahr hin, wenn es um Fragen der Abgeordnetenentschädigung geht. Ich habe mich mal gefragt: Was ist denn überhaupt mit Abgeordnetenentschädigungen und -diäten insgesamt? Auch dazu kann man die Parlamentsdatenbank befragen für die 2., 3. und 4. Legislatur. Da stellt sich folgendes Bild dar: In der 2. Legislatur gab es durch die CDU und die SPD drei Gesetzesinitiativen zum Abgeordnetengesetz, durch die PDS-Fraktion eine Gesetzesinitiative und einen Antrag - sicherlich dabei auch nicht Spitzenreiter. In der 3. Legislatur wurden durch die SPD-Fraktion drei Gesetzesinitiativen und - wie bereits genannt - ein Entschließungsantrag im Plenum eingebracht, durch die CDU waren es zwei Gesetze zum Abgeordnetenrecht und durch die PDS drei Gesetzesinitiativen. In der gegenwärtig laufenden 4. Legislatur können wir neben den jetzt aktuell diskutierten Gesetzentwürfen unserer Fraktion je zwei Gesetzesinitiativen von allen drei im Landtag vertretenen Fraktionen registrieren. Also ein Übergewicht der LINKEN zu diesen Fragen bzw. eine jährliche Behandlung dieser Fragen durch die Linksfraktion ist weiß Gott nicht festzustellen; deshalb muss man auf die Feststellung von Herrn Höhn nur antworten: Wenn Frühling für ihn alle drei Jahre ist, mag er recht haben.
Man kann also feststellen: Fragen zum Abgeordnetenrecht spielen im Landtag nicht nur auf Antrag der LINKEN eine Rolle und schon gar nicht in ritueller Art und Weise - also jährlich, zu einem festen Tag. Die Tatsachen sprechen eine eindeutige Sprache. Ich darf hier im Zusammenhang nur noch darauf hinweisen, dass bekanntlich drei weitere Gesetzesinitiativen aus allen drei Fraktionen gegenwärtig seit über einem Jahr im Justizausschuss der Behandlung harren. Es gab Gründe dafür, aber, ich glaube, langsam sind die Gründe auch aufgebraucht.
Warum aber unser Begehren nach einem aktuellen Diätenmoratorium Populismus und Heuchelei ist, die seinerzeitigen Anträge von CDU und SPD bzw. die aller drei Fraktionen nicht, das erschließt sich mir überhaupt nicht.
Es lässt sich doch nur so interpretieren, dass Sie sich, meine Damen und Herren von CDU und SPD, durch uns nicht zu einem Moratorium nötigen lassen wollen. Das können Sie uns sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Land klar und unmissverständlich sagen. Dazu bedarf es keiner Beleidigung der einreichenden Fraktion oder Märchenstunde hier im Landtag.
Einen zweiten Aspekt würde ich gern nennen: Interessanterweise wird in diesem Zusammenhang immer wieder darauf verwiesen, dass es für die beiden Moratorien, die die Abgeordneten des Thüringer Landtags bereits beschlossen haben, ja im Land konkrete Situationen gegeben hat, auf die die Abgeordneten mit ihren Moratorien jeweils reagierten. Das Geltendmachen bestimmter gesellschaftlicher Problemlagen erscheint doch auch ein bisschen an Beliebigkeit zu grenzen. Ich will Ihnen das gern verdeutlichen: Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2973 vom 12.12.2002 brachte zum Ausdruck, die Entschädigung der Abgeordneten bis zum 31. Oktober 2003 nicht zu verändern. Nun wurde, wie es parlamentarischer Brauch ist, dieser Antrag auch in den Ausschüssen beraten und er kam erst im Mai 2003 in den Landtag zurück. Nun konnte man schlechterdings ohne das Rückwirkungsverbot zu missachten, bis 31. Oktober 2003 ein Moratorium beschließen und flugs wurde vorgeschlagen, ein Moratorium bis 31. Oktober 2004 zu beschließen mit der Begründung, die Lage habe sich nicht geändert. Bekanntlich hat Ihre Fraktion, Herr Schröter, diesem Entschließungsantrag am 8. Mai 2003 nicht zugestimmt mit der Begründung, die Lage hat sich doch verändert, sie ist nicht mehr prekär, und sie hat diesen Antrag abgelehnt. Was ich nicht verstehe ist, dass Sie 14 Monate später zu der Auffassung kommen, die Lage ist doch wieder schlecht. Wir müssen 2005 und 2006 wieder ein Moratorium beschließen. Können Sie vielleicht nachvollziehen, wie das nach außen wirkt, wie wir beliebig mit der Situation von Bürgerinnen und Bürgern umgehen, um auf unser eigenes Verhalten zu schließen? Ich denke, es ist unglaubwürdig, was wir hier manchmal so anstellen. Ich glaube schon, dass die Situation in diesem Land gegeben ist, dass die Abgeordneten des Thüringer Landtags mit einem Diätenmoratorium in der ablaufenden Legislatur ein politisches