Die trauen sich vielleicht nicht, es Ihnen zu sagen. Ja, das ist so, Frau Ministerin. Stattdessen herrschen in vielen Abteilungen Angst, Verunsicherung, Neid und Perspektivlosigkeit, verursacht von einer Landesregierung, die Personalpolitik nach dem Parteibuch macht, die sinnlose Kommunalisierung gegen allen Rat und auch gegen jede Vernunft durchsetzt und die auch noch bei der Anpassung der Gehälter mit zweierlei Maß misst. Die SPD sieht diese Probleme und hat sich deshalb von Anfang an konsequent für eine inhalts- und zeitgleiche Anpassung der Besoldung zu den Tarifergebnissen ausgesprochen, um wenigstens im Bereich der Löhne ein Zeichen zu setzen. Übrigens macht dies der Bund genauso. Das Tarifergebnis wird 1:1 auf die Beamten übertragen. Nehmen Sie sich ein Beispiel an dieser Bundesregierung! Unsere wichtigsten Forderungen haben wir trotz Ablehnung durch die CDU im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal ins Plenum eingebracht. Wir fordern die Besoldungsanpassung rückwirkend zum 01.05.2008 entsprechend des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder. Zudem soll diese Besoldungsanpassung nicht bis Ende 2009 gelten, sondern spätestens dann angepasst werden, wenn es ein neues Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder gibt. Auch hierfür gibt es einen Antrag der SPD. Auch hier hat Herr Mohring gegenüber dem Thüringer Beamtenbund versprochen, ich zitiere: „Ich beabsichtige, das Gesetz bis zum 31. Dezember 2008 zu befristen.“ Auch nur Lippenbekenntnisse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen die Wiedereinführung der 40-Stunden-Woche für die Thüringer Beamten, weil die 42-Stunden-Woche nichts bringt außer Unfrieden in den Verwaltungen.
Trotz Sozialklauseln ist die 42-Stunden-Woche unsozial. Wir freuen uns, dass sich DIE LINKE unserer Forderung angeschlossen hat und nun ebenfalls einen Antrag vorgelegt hat. Ich sage Ihnen, Herr Hahnemann, es ist nicht halbherzig. Wir haben uns etwas dabei gedacht, wenn wir sagen: ab 01.01.2009. Ich sage Ihnen, es ist populistisch, es sofort zu fordern, denn das hat auch etwas mit vernünftigen Strukturen zu tun.
Die Erwartungen der Landesregierung bei Einführung der 42-Stunden-Woche haben sich nicht erfüllt, nämlich, dass dies auch für den übrigen öffentlichen Dienst durchsetzbar wäre. Das war damals Ihre Ankündigung. Sie wollten das auch für den öffentlichen Dienst insgesamt durchsetzen. Sie haben es nicht durchgesetzt, also nehmen Sie es wieder zurück. Die Landesregierung sollte einen Fehler eingestehen und ihn rückgängig machen und dies nicht erst kurz vor der Wahl als Wahlgeschenk. Dann werden wir Sie daran erinnern. Wenn von Perspektiven in Thüringen die Rede ist, spielt die Arbeitszeit von 42 Stunden eine große negative Rolle. Im Wettbewerb um die besten Köpfe auch für die Verwaltung kann Thüringen so kaum punkten. Viele Grüße von der Denkfabrik Thüringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all diese Probleme hat die CDU-Fraktion bereits im Ausschuss in den Wind geschlagen und entsprechende Oppositionsanträge abgelehnt. Sicherlich muss jede Ausgabe auch vor dem Hintergrund der finanziellen Situation gesehen werden. Gerade vor diesem Hintergrund denke ich, dass es an der Zeit wäre, die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten in Thüringen zu beenden. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben die Chance dazu. Unsere Anträge sind ein Signal in die richtige Richtung, ich kann Sie nur dazu ermuntern, diesen zuzustimmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, wie Herr Baumann richtig ausgeführt hat, ist das Gesetzgebungswerk, was wir heute hier auf der Tagesordnung haben, durch die Föderalismusreform erst an den Freistaat übergegangen. Sie haben auch schon richtig gesagt, Herr Baumann, wahrscheinlich ist mit diesem Kompromiss, der erzielt wurde, heute niemand mehr so richtig glücklich. Da darf ich aber hier auch ganz klar darauf verweisen, dass der Freistaat Thüringen immer eine andere Position vertreten hat. Wir waren gegen eine solche Regelung der Zuständigkeit der Länder. Aber wie das so bei Kompromissen ist, manche Ergebnisse muss man akzeptieren, auch wenn sie einem im Ergebnis nicht so richtig entgegenkommen und gefallen.
Wir regeln allerdings mit diesem Gesetz nicht nur die Landesbediensteten, wie das von meinen Vorrednern auch schon ausgeführt worden ist, sondern auch die kommunalen Beamten im Freistaat. Ich glaube, aus diesem Regelungsbedürfnis wird ein weiteres Problem sichtbar, denn die Tarifverhandlungen für die Bediensteten im öffentlichen Bereich - Bund und Kommunen - sind bereits abgeschlossen. Jeder kennt dieses Tarifergebnis. Ein Ergebnis von über 8 Prozent ist hoffentlich für den Landesbereich nicht zu erwarten, aber ich will den Tarifverhandlungen nicht vorausgreifen. Ich kann nur sagen, viele von Ihnen sind auch in kommunaler Verantwortung und wie die Kommunen unter diesem Tarifergebnis auch stöhnen, das sollten Sie vielleicht mal mit Ihren kommunalen Kämmerern besprechen. Trotzdem gilt natürlich an dieser Stelle auch, dieses Tarifergebnis für die Kommunen ist letztendlich hinzunehmen. Dass wir es in das Gesetz für die Beamten nicht übernehmen in dieser Form, liegt einfach daran, dass das Tarifergebnis für die Landesbediensteten gegenwärtig noch nicht vorliegt. Stellen Sie sich vor, wir wären der Forderung des Beamtenbundes nachgekommen und hätten eine Zahl - wie hoch auch immer -, die über diesen 2,9 Prozent liegt, die gegenwärtig geltendes Tarifrecht ist, in das Gesetz aufgenommen - wären dann überhaupt noch Tarifverhandlungen notwendig gewesen? Das wäre doch schon die unterste Mindestgrenze gewesen für Tarifverhandlungen. Da muss man den Gewerkschaften natürlich auch entgegenhalten, Tarifautonomie ist ein sehr hohes Gut in diesem Land und man sollte auch nicht durch solche maßlosen Forderungen die Beamtenbesoldung vor dem Tarifergebnis höher anpassen, als das gegenwärtig aus unserer Sicht sinnvoll ist, Tarifverhandlungen mit einem unteren Sockel von vornherein festlegen. Wozu brauchen wir dann überhaupt noch Gewerkschaften, wenn der Gesetzgeber das im Vorhinein schon regeln soll?
Meine Damen und Herren, die Probleme für die Kommunen - ich habe schon darauf hingewiesen - werden mit diesen über 8 Prozent sehr, sehr hoch werden. Ich will an dieser Stelle auch noch mal sagen, ich verstehe das Verhalten des Bundes nur zum Teil natürlich, denn der Bund ist in einer sehr komfortablen Situation. Dass er aber zulasten Dritter immer solche hohen Tarifabschlüsse macht, kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn der Bund finanziert seinen eigenen Mehrbedarf aus den Mehrerlösen der Steuereinnahmen, den er aus den Beamten der Länder und der Kommunen letztendlich hat. Das heißt, der Bund hat grundsätzlich mit hohen Tarifabschlüssen überhaupt keine Probleme, weil sich für den Bund das Ergebnis der Tarifverhandlungen in der Regel immer selbst finanziert. Das war auch ein Grund, warum die Länder bei den Tarifverhandlungen ausgestiegen sind, denn man muss wissen, dass über 70 Prozent der Beamten nun mal in den Län
dern bezahlt werden müssen. Dass es nicht mehr hinnehmbar war, solche hohen Tarifergebnisse mitzutragen, hat auch damit etwas zu tun - und das ist auch von Herrn Baumann gesagt worden -, dass solide Finanzpolitik auch bedeutet, dass man nicht maßlos immer Personal auf Pump bezahlen kann.
Das ist übrigens, um jetzt zu den Anträgen der Opposition auch langsam zu kommen, eines Ihrer Grundfehler in Ihren Anträgen. Es fehlt grundsätzlich an Deckungsquellen. Sie schreiben zwar alle möglichen Verbesserungen dort rein, aber alle diese Verbesserungen kosten mehr Geld. Allein das geforderte Vorziehen der Anhebung um zwei Monate in diesem Jahr bedeutet ca. 5 Mio. €. Wo, bitte schön, ist die Deckungsquelle im Haushalt? Sie wollen solide Haushaltspolitik auch immer nach außen dokumentieren, dann gehört aber mindestens zu einem solchen Antrag dazu, woher das Geld dafür herkommen soll.
Ich denke, man kann streiten darüber, ob diese Verzögerung mit den zwei Monaten später gerecht ist. Natürlich, und das sage ich auch ganz klar, ist das für die Beamten eine Zumutung, die wir letztendlich machen. Aber ich darf an dieser Stelle auch mal daran erinnern, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insgesamt, aber insbesondere auch die Beamten sich über öffentliches Geld finanzieren, das wir durch Steuern erst einmal einnehmen müssen. Im Freistaat Thüringen gilt eben, dass wir mit den eigenen Steuereinnahmen noch nicht einmal unser Landespersonal gegenwärtig bezahlen können. In diesem Gesamtrahmen muss man natürlich auch die Besoldung der Beamten letztendlich sehen. Die Angleichung des gehobenen und höheren Dienstes auf Westniveau, von dem Beamtenbund ja auch gefordert, kostet ca. 60 Mio. € jährlich. Auch das ist eine Summe, die gegenwärtig nicht - ich sage das auch deutlich - haushaltsmäßig zu verantworten ist.
Ich darf an dieser Stelle auch mal die Einkommen von Beamten nach dem Besoldungsgesetz, wenn es denn heute verabschiedet wird, in Vergleich oder in Relation setzen mit dem Durchschnittseinkommen, das in Thüringen erzielt wird. Das Einkommen eines 36-jährigen Steuerobersekretärs in der A 7 wird ab dem 01.07. etwa 2.300 € Brutto sein. Das ist über dem Durchschnittseinkommen, damit sage ich keineswegs, dass der Steuerobersekretär zu hoch bezahlt ist, aber man muss natürlich bei Besoldungen im öffentlichen Bereich schon auch ein bisschen auf die übrigen Bereiche der Wirtschaft schauen, wo diese Steuern bezahlt werden müssen, das Geld verdient werden muss, um auch unsere Beamten zu bezahlen.
sind auf diesem Gebiet auch besser gestellt. Ich habe aber trotzdem noch nicht festgestellt, dass der Run, Beamter zu werden, z.B. bei den Lehrern deswegen erheblich gelitten hätte. Die Lehrer sind in großer Euphorie und auch in großer Freiwilligkeit den Weg - und ich betone Freiwilligkeit - in Richtung Beamtenverhältnis gegangen, auch im Wissen, dass sie dort natürlich nicht mal dem Tarifrecht unterliegen, sondern...
(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Die Grundschullehrer waren ja auch im Floating-Modell bei 55 Prozent.)
Floating ist etwas ganz anderes, Floating ist wieder Tarifrecht, das sind die Angestellten, das hat mit der Beamtenbesoldung überhaupt nichts zu tun. Wenn man dazwischenruft, sollte man wenigstens ein bisschen was von der Sache verstehen.
Dieser Run in Richtung Verbeamtung der Lehrer ist ja sogar so abgelaufen, dass die Lehrer dieser Teilzeitverbeamtung zugestimmt haben. Da waren die Lehrer sogar der Überzeugung, dass es in den nächsten Jahren ein Personalproblem gibt dadurch, dass wir die demographische Entwicklung so haben, wie wir sie haben. Dass es dann ein gerichtliches Urteil zur Teilzeitverbeamtung gab - übrigens ein weiteres Risiko für den Haushalt, das uns natürlich auch verpflichtet, ein bisschen vorsorglicher bei Gesetzgebungsverfahren zu sein -, die als rechtswidrig erklärt wurde, ist ein Risiko auch noch einmal von ca. 80 Mio. €. Wer ein bisschen mitgerechnet hat, wir sind jetzt bereits bei über 150 Mio. €, was an Forderungen bzw. an Risiken im Bereich der Beamtenbesoldung besteht. Deswegen, denke ich, ist es an dieser Stelle einfach auch sachgerecht, einen völlig anderen Weg zu gehen, als Sie den fordern. Wir haben auch deswegen eine neue Qualität, weil wir dieses Beamtenbesoldungsgesetz sowieso regelmäßig novellieren müssen. Keiner von uns hier kennt das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder für die Angestellten der Länder. Dieses Ergebnis wird natürlich auch in die Beamtenbesoldung zu übernehmen sein. Ich sage auch ganz klar, es gibt hier die Zusage - und dieses Gespräch mit dem Beamtenbund gab es auch -, dass dieses nach Bekanntwerden des Tarifergebnisses auch für die Beamten übernommen wird. Das kann man aber natürlich auch im nächsten Jahr erst tun. Deswegen wird eine Novellierung des Gesetzes - das Gesetz wird also nicht befristet - auch Anfang nächsten Jahres stattfinden. Wir können natürlich keinen Termin nennen, weil wir den zeitlichen Ablauf der Tarifparteien gar nicht vorhersehen können. Ich hoffe aber, dass bis zum Jahresende alles umgesetzt ist und dann sind auch diese Ankündigungen,
die unser Fraktionsvorsitzender gemacht hat, sehr leicht umzusetzen. Ich sage also auch hier an dieser Stelle deutlich als Signal für junge Menschen, wir werden uns auch um junge, qualifizierte Anwärter kümmern müssen, dass die so schnell wie möglich die 100 Prozent bekommen, also ab 01.01. nächsten Jahres wird umgesetzt.
Wie wollen Sie denn das jetzt schon in ein Gesetzgebungswerk umsetzen, Sie wissen doch noch gar nicht, ob nicht die Tarifverhandlungen ergeben, dass auch die Bezüge der Auszubildenden im öffentlichen Dienst bereits angehoben werden. Es kann doch sein, dass wir eine ganz andere Bemessungsgrundlage haben und auch diese Bemessungsgrundlage müsste dann im Gesetz wieder geändert werden. Das heißt, wir müssen sowieso im nächsten Jahr dieses Gesetz anfassen. Deswegen noch einmal: Die Zusage an den Beamtenbund gilt, so wie das in dem Gespräch gemacht worden ist. Das Gesetz wird allerdings nicht befristet. Es wird zügig zu Beginn des nächsten Jahres das Tarifergebnis für die Beamten umgesetzt werden.
Herr Hahnemann, zu Ihren Ausführungen muss ich auch noch kurz ein paar Worte sagen: Ich habe einiges überhaupt nicht nachvollziehen können, zum Beispiel Thema Ministerbesoldung, aber vielleicht können Sie mir dann auch noch mal individuell weiterhelfen. Wie Sie auf 6 oder über 6 Prozent - ich habe die Zahl nicht mehr genau in Erinnerung - mehr kommen, bleibt mir ein Rätsel. Ich sage Ihnen deutlich, es gibt 2,9 Prozent wie bei den Beamten generell. Dass Sie in Ihrem Antrag die B 11 stehen haben und die CDU dort aber die B 10 drinhat, das ist doch als sachlicher Unterschied schon völlig ausreichend, warum Ihr Antrag keine Mehrheit gefunden hat. Und Sie tun jetzt an dieser Stelle so, als hätten wir denselben Antrag geschrieben wie Sie und nur, weil er von Ihnen kam, wäre er abgelehnt worden. Ich weiß gar nicht, wie Sie zu solchen Überlegungen kommen. Sie müssen einfach den Antragstext lesen und dann werden Sie feststellen, dass es sich dabei natürlich von allein beantwortet. Natürlich macht es sich auch gut, von diesem Pult aus zu verkünden, die Thüringer Minister bekommen über 6 Prozent mehr. Sie sollten aber dann schon begründen, wie Sie auf solche Zahlen kommen, wenn Sie solche Behauptungen aufstellen.
Ich möchte abschließend noch sagen: Für die CDUFraktion ist es wichtig, ein Signal in Richtung Beamte zu geben. Es soll relativ schnell Sicherheit kommen, deswegen waren wir eines der ersten Bundesländer, die überhaupt ein solches Besoldungsgesetz vorgelegt haben. Natürlich hätte man auch erst warten können, was andere vorlegen. Aber warum soll
man nicht auch mal selbst in die Initiative gehen? Die Beamten, und das sage ich auch deutlich, können sich darauf verlassen, dass die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes so schnell wie möglich dann auch in neues Recht übernommen werden. Ich darf an dieser Stelle auch sagen, wenn sich Parteien, die zum Beamtenstatus generell eine völlig andere, strittige Position haben - die kann man ja haben -, sich dann für die Besoldungserhöhung der Beamten einsetzen, müssten sie sich selber mal die Frage stellen, ob sie sich damit nicht langsam lächerlich machen und unglaubwürdig sind. Man kann nicht auf der einen Seite den Beamtenstatus infrage stellen und auf der anderen Seite so tun, als wäre man der Retter der Gerechten.
Ich denke, schon das Stichwort „verhungern“, das ist natürlich gut, Herr Blechschmidt. Die Beamten in Thüringen werden nicht so besoldet, dass sie nun am Hungertuch nagen. Ich kann Ihnen auch ganz klar sagen, die Mehrheit der Beamten, mit denen ich gesprochen habe - und ich bin übrigens sogar mit einer Beamtin verheiratet, um Ihnen das einmal zu sagen, deswegen habe ich diese Diskussion auch strittig zu Hause manchmal -, wissen schon, dass sie bei dieser Landesregierung und bei der CDU-Fraktion besser aufgehoben sind, als wenn sie Ihren Versprechungen folgen würden. Vielen Dank.
Bevor ich Ministerin Diezel aufrufe, würde ich die Parlamentarischen Geschäftsführer bitten - wir sind ja schon über der Zeit, in der wir in die Mittagspause gehen müssten; die Ministerin hat etwa noch 15 Minuten Redezeit angekündigt -, dass man sich noch einmal verständigt, wie wir mit der Pause umgehen, denn dann gibt es noch einen relativ langen Abstimmungsplan.
Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer, dass sie das untereinander vereinbaren und rufe jetzt Finanzministerin Diezel auf.
tes Bundesland ein neues eigenständiges Besoldungsgesetz verabschieden. Wir nutzen als erstes Bundesland die Möglichkeiten, die sich aus der Föderalismusreform I ergeben.
Mit diesem neuen Thüringer Besoldungsgesetz regeln wir die monetären Leistungen des Dienstherrn an die Beamten und die Richter. Auch jetzt unterscheiden wir nach Grundgehalt, Familienzuschlag, allgemeiner Zulage sowie Amts- und Stellenzulagen, durch die die Besonderheiten des jeweiligen Dienstes berücksichtigt werden. Das System des Besoldungsrechts wird also nicht verändert. Die Basis der Besoldung ist das Alimentationsprinzip. Danach ist der Beamte oder Richter während dessen Lebenszeit amtsangemessen zu alimentieren. Dies ist die Gegenleistung des Dienstherrn dafür, dass Beamte anders als Tarifbeschäftigte ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis eingegangen sind. Der vorliegende Gesetzentwurf bewegt sich im Rahmen des aus Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz hergeleiteten Gestaltungsspielraums.
Die Fraktionen DIE LINKE und die SPD haben den Sinn der Kompetenzübertragung im Beamten- und Besoldungsrecht hier immer wieder infrage gestellt. Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns nicht danach gerissen, aber wir jammern nicht, sondern wir nehmen diesen Gestaltungsspielraum wahr. Wir gestalten ein Gesetz, das modern, einfach und wettbewerbsfähig ist. Nicht umsonst gibt es auf Arbeitsebene sehr viele Anfragen auch aus den anderen mitteldeutschen Ländern nach unserem Besoldungsgesetz. Ein Gesetzentwurf, der die Einkommen der Beamten und Richter allgemein, aber auch die der kinderreichen Beamten und Richter im Besonderen verbessert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die Chance genutzt und ich will die zehn wichtigsten Kriterien nochmals kurz skizzieren:
Erstens: Der Gesetzentwurf sieht für alle Beamten und Richter eine Besoldungserhöhung von 2,9 Prozent vor.
Zweitens: Alle Anwärter, die später im mittleren oder gehobenen Verwaltungsdienst verwendet werden, werden ab 01.07.2008 100 Prozent bekommen.
Drittens: Der Familienzuschlag für Beamte und Richter, die drei oder mehr Kinder haben, wird rückwirkend zum 01.01.2008 um 50 € pro Kind erhöht werden.
Sechstens: Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen bei der Gewinnung von Personal wurde eine Ausgleichszulage geschaffen, die Einkommensverluste ausgleicht.
Siebentens: Der Besoldungsgruppe A 10, die später angepasst wird, werden 90 € dazugegeben, um hier den Beförderungsgewinn zur A 9 abzustufen.