nicht über das Gesetz, was hier vorliegt. Es tut mir ehrlich leid, Herr Kummer, was Sie hier gebracht haben, lag zum größten Teil unter der Gürtellinie, darüber will ich mich überhaupt nicht auslassen. Aber das ist halt Absicht, spalterisch tätig zu sein. Es wird Ihnen nicht gelingen, das sage ich Ihnen voraus.
Erstens: Das Thüringer Waldgenossenschaftsgesetz von 1999 hatte insbesondere bei altrechtlichen Gemeinschaftsverwaltungen in Nordthüringen Vollzugsprobleme gezeigt, die einer Lösung bedürfen.
eigentlich die beiden Kernthemen dieses Gesetzes. Und wenn wir nun einmal dabei sind, das Gesetz noch einmal anzufassen, haben wir auch gesagt, es gibt noch einige andere Vollzugsdefizite, die wir eventuell damit gleich regeln können. Ich gehe hierauf im Einzelnen ein.
Wir haben eine erste Lesung am 28. Februar durchgeführt und anschließend am 19. März eine mündliche Anhörung und nach der Auswertung der Änderungen am 6. Mai eine schriftliche Anhörung.
Fazit: Das Gesetzespaket - und das sage ich so eindeutig - wurde zeitweise eine reine Diskussion zum Konfliktfeld „Motorsport im Wald“. Man musste sich die Frage stellen, ob alle, die sich geäußert haben, überhaupt den Gesetzentwurf gelesen haben.
Die haben ihn nicht gelesen, Frau Becker. Ich hatte Anfragen von Journalisten, ich habe ihnen dann den Gesetzentwurf gezeigt. Sie hatten ihn vorher noch nicht einmal gesehen, aber man hat darüber berichtet, dass wir als CDU-Fraktion vorhätten, Motorsport auf jedem Waldweg zuzulassen. Das ist natürlich auch fleißig weiter kolportiert worden, das machte sich ja so schön, obwohl das überhaupt nicht im Gesetz stand. Das muss man doch mal festhalten.
Meine Damen und Herren, wir haben Änderungen zum Fischereigesetz vorgenommen und da ist es auch relativ schwierig. Jetzt haben wir inzwischen eine fünfte Meinung von Herrn Spezialisten Kummer gehört. Wir haben drei Angelverbände, dann kommt der Berufsfischereiverband noch dazu, das ist dann der vierte, und jeder davon hat eine andere Meinung. Das macht es nicht unbedingt leicht für Parlamentarier, dort die Kompromisslinie zu finden. Ihre Meinung, diese fünfte, Herr Kummer, ist natürlich keine Kompromisslinie, das will ich dazu auch mal sagen.
Die endgültige Formulierung zu den problematischen altrechtlichen Waldgenossenschaften, da hätte ich mir wirklich mehr kooperative Mithilfe gewünscht, das gebe ich offen zu, weil es eine sehr schwierige Materie ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Damen und Herren von der Opposition dieses Gesetz nicht wollen, weil sie überhaupt nicht wollen, dass es genau in dem Konfliktfeld im Eichsfeld, wo es um die 76 Problemfälle geht, zu einer Befriedung in der Bevölkerung kommt. Daran sind Sie nicht interessiert, also wollen Sie auch dieses Gesetz nicht.
Das ist der eigentliche Hintergrund, warum Sie hier so rumlamentieren, nichts anderes. Wie schwierig die Situation ist, wie man es erfassen kann und dass in jeder Gemeinde die Bedingungen andere sind, worauf der Gesetzgeber sich einlassen muss und einstellen muss, das haben Sie bis heute nicht gerafft. Wir haben extra in dieser Anhörung sehr wohl deutlich gemacht, was jeder auch verstehen soll, dass das Eigentum an Grund und Boden und der Aufwuchs zusammengehören.
Aber in jeder Gemeinde ist dieser Aufwuchs im Eigentum der Gemeinde anders. Der eine hat da einen Hektar, der Eigentum der Gemeinde ist, das andere ist unklar. Da gibt es Nutzungsrechte. Es geht um die Nutzungsrechte, es geht nicht um die Eigentumsrechte. Das rüberzubringen, war relativ schwierig. Ich habe jetzt festgestellt, dass es beide bis jetzt immer noch nicht verstanden haben, um was es geht. Wir haben die notwendigen Anhörungen der Spitzenverbände durchgeführt und sehen Sie, nach dem Abgeänderten ist sehr wohl die Akzeptanz sehr groß. Was Sie gesagt haben, Herr Kummer, Gemeinde- und Städtebund, dass das andere Gemeinden kaufen könnten, das ist ausgeschlossen. Das ist schlicht ausgeschlossen, das geht überhaupt nicht, weil es immer nur in den Verhandlungen um diese betreffende Kommune geht, nicht um eine andere. Eine andere Kommune kann in einer anderen Kommune auch nichts kaufen, das ist ausgeschlossen. Es geht in der Regel um die altrechtliche Genossenschaft und die betreffende Kommune. Um nichts anderes geht es, das ist auch klar geregelt. Diese Anfragen, die dann noch gekommen sind, die haben wir eigentlich entkräftet. Ich denke, es sollte kein Problem sein, das dann vernünftig rüberzubringen, wenn man das will.
Meine Damen und Herren, wir haben uns der Tatsache gestellt, eine unstrittige Regelung zu finden, was den Motorsport im Wald anbetrifft. Wir haben uns dazu verständigt, das Wort „grundsätzlich“ einzuführen, grundsätzliches Verbot von Motorsport im Wald. Die ursprüngliche Lösung, die wir hatten, nämlich zu sagen, der Waldbesitzer soll es entscheiden, war von uns als eine Stärkung der Waldbesitzer gedacht, ihren Einfluss noch weiter auszudehnen, dass so etwas nicht vorkommt. Gut, in der Anhörung haben wir feststellen müssen, dass die Waldbesitzer das so nicht wollen. Wenn man so etwas nicht will, muss man es auch nicht machen. Deswegen haben wir das gelassen und machen jetzt „grundsätzlich“. Warum denn „grundsätzlich“, warum denn die Ausnahmen? Frau Becker, ob Sie nun rumjammern oder nicht, das wird so kommen; denn wie wollen Sie es argumentiv dem Bürger noch rüberbringen, dass wir ein Kyffhäuserrennen, ein Wartburg
Was wir jetzt mit dem Gesetz machen, ist, genau diese traditionellen Möglichkeiten wieder einzuräumen, um dort nicht eine kriminelle Handlung bei der Genehmigung hervorzurufen. Wir wollen Sicherheit haben für die, die das genehmigen. Stellen Sie sich doch mal vor, bei einer Rallye würde so etwas passieren wie auf dem Kindel. Was würde denn mit dem passieren, der das genehmigt hat? Da möchte ich Sie mal sehen, wie Sie auf dem herumdreschen und seinen Rücktritt fordern. Das ist doch die Grundproblematik, das wollen Sie immer noch nicht einsehen. Haben Sie es denn immer noch nicht verstanden, um was es geht? Es ging uns als CDU nie darum, das Fahren im Wald zuzulassen für jedermann, überhaupt nicht. Sie haben es so kolportiert und draußen die Leute verrückt gemacht. Ich sage noch mal eins: Ich bedaure sehr, dass manche Verbände nur nachgeplappert haben und ihren Mitgliedern draußen, die diesen Gesetzentwurf nicht zur Hand hatten, nicht lesen konnten, nur rübergebracht haben, die CDU-Fraktion will das Motorradfahren im Wald erlauben. Das war nie unsere Absicht, das stand nie im Gesetz und das will ich noch mal ganz deutlich sagen.
Das ist jetzt noch mal in dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Liebe Frau Becker, nehmen Sie es mir nicht übel, das hätten Sie sich sparen können.
Sehr geehrter Herr Abgeordnete Primas, Sie waren doch auch in den Ausschuss-Sitzungen dabei. Es wurde von mir ein paar Mal nachgefragt, wo die Kyffhäuserrallye stattfindet. Es wurde jedes Mal gesagt, dass sie auf der Bundesstraße stattfindet
Sie haben es immer noch nicht verstanden. Ich gestatte mir, es Ihnen noch einmal zu erklären. Selbstverständlich findet das Rennen auf der Straße statt. Ich brauche Parkmöglichkeiten, ich muss den Verkehr regeln, ich muss die Versorgung regeln, das alles findet in den Waldwegen rechts und links statt. Ich muss für die Sicherheit sorgen, da müssen Krankenwagen stehen, und, und, und. Das beeinträchtigt den Wald, dort benutze ich die Waldwege. Von daher findet der Motorsport auch im Wald statt, das ist es, um das geht es uns und um nichts anderes. Jetzt habe ich es Ihnen noch einmal erklärt, aber Sie schütteln den Kopf, Sie begreifen es immer noch nicht, ich gebe es auf. Das heißt, ich habe schon gesagt, dass wir den Änderungsantrag ablehnen, weil er einfach nicht gerecht ist und zur Sache nichts beiträgt, meine Damen und Herren.
Wir haben noch einige Änderungen vorgenommen, was die Mitbenutzung von Waldwegen betrifft und wirtschaftliche Vorteile sind, dass man sich da an den Unterhaltskosten beteiligt - das sind Klarstellungen, die noch einmal gemacht werden mussten. Was ganz wichtig ist, ich denke einmal, dass wir jetzt für die Schwerbehinderten eine Möglichkeit gefunden haben, dass sie mit ihren Sondergenehmigungen unbürokratisch in den Wald kommen.
Es ist eigentlich unverschämt, dass Sie uns vorwerfen, nach der Anhörung Änderungen vorzunehmen, Anregungen aufzunehmen ins Gesetz, uns das als Schwäche auszulegen, unser Gesetzentwurf wäre nicht richtig, das ist für mich eine Unverfrorenheit sondergleichen, das sage ich Ihnen.
Wo ist hier noch die Demokratie? Da brauche ich ja keine Anhörung zu machen, wenn ich von vornherein sage, ich nehme überhaupt nichts auf, was die Leute uns erzählen. Wo sind wir denn nur, Herr Blechschmidt, lassen Sie es gut sein. Ich komme noch darauf zurück, wenn Sie es gern wünschen, zum Justizausschuss, zu den Forderungen. Lassen wir es lieber.
Meine Damen und Herren, wir haben die Aufforstungspflicht nach Kyrill auf drei Jahre erweitert. Das war, denke ich, wichtig, dass wir das gemacht haben, damit mehr Zeit ist, das ist nachvollziehbar.
Zum Fischereirecht: Mein lieber Gott! Es genügt nicht, sagt Konfuzius, zum Fluss zu kommen, mit dem Wunsch, Fische zu fangen, man muss auch ein Netz mitbringen. Da will ich einmal voranschieben, Herr Kummer, weil Sie es so ausgewalzt haben als Spezialist, wir haben weiter nichts gemacht, wir haben die untere Behörde davon entlastet, dass sie, wenn die Leute draußen nicht in der Lage sind, Hegepläne zu schreiben, diese selbst machen müssen. Wir haben die Behörde davon entlastet, dass sie durchgehend die Fischereipläne, Hegepläne vorgelegt bekommen muss, kontrollieren und genehmigen muss. Wir haben das abgeschafft. Wir haben der unteren Fischereibehörde aber auch eingeräumt - und das ist die Steigerung eigentlich, was wir da gemacht haben - sie hat die Chance, alle Fischereihegepläne zu kontrollieren. Das steht so im Gesetz und wenn sie nicht vorliegen, ist sie ausgestattet damit, dass sie es durchsetzen kann, dass sie vorliegen. Sie hat auch jetzt das Recht, das strafbewehrt oder ordnungswidrigkeitsbewehrt durchzusetzen. Das hatte sie vorher nicht. Aber sie hat jetzt nicht mehr die Aufgabe, die Arbeit für die anderen zu machen, sondern sie kann jetzt verlangen, dass das vorgelegt wird und sie hat die Chance - und so steht es im Gesetz -, bis zu 100 Prozent zu kontrollieren, wir sagen stichpunktartig, aber bis zu 100 Prozent zu kontrollieren. Wo ist hier das Negative, Herr Kummer? Wo ist hier das Schlechte für die untere Fischereibehörde? Das muss mir einmal einer erzählen, wo das ist. Was Sie hier rübergebracht haben, das ist so etwas von hanebüchen, das ist so etwas von schlimm, das ist nicht zu fassen.
Noch einmal zur Kommunalordnung, was Frau Becker zum Unterwertverkauf sagte: Wir zwingen nicht die Bürgermeister, überhaupt nicht und wir haben die Probleme wohl gesehen, mit § 40 Abs. 3. Deswegen haben wir ihn dahin gehend auch auf Vorschlag des kommunalen Spitzenverbandes geändert. Wir sind dem gefolgt. Deswegen haben wir die Bürgermeister nicht in die Bredouille gebracht, sondern wir sagen, wir haben dort ein Wertgutachten vorzulegen und mit diesem Wertgutachten ist der Verkauf entsprechend dem Wert zu machen. Die Diskussion Unterwertverkauf ist nach meiner Auffassung völlig an der Mütze vorbeigeführt. Das ist so nicht okay. Was wir aber gemacht haben, wir haben jetzt den Kommunen und den altrechtlichen Genossenschaften Instrumente an die Hand gegeben, erstens durch Kauf, zweitens durch diese Gewinnbeteiligung das Problem zu lösen. Sie haben jetzt die Möglichkeit, es zu lösen, was mit der vorherigen Gesetzgebung bisher nicht möglich war. Ich denke, das ist ganz
wichtig. Wir haben - und das will ich auch sagen - als zweites Wichtiges das Vorkaufsrecht für Private abgeschafft - das ist § 17 Thüringer Waldgesetz -, allerdings für die Kommunen - so auch der Hinweis - behalten. Also, wir sind dem nachgekommen, was uns die Kommunen gesagt haben. Das sind solche Sachen, die wir aufgenommen und geändert haben, wo Sie jetzt kritisieren, dass wir das getan haben.
Nun zur Diskussion zeitlich befristeter Fischereischein ohne Fischereiprüfung: Ich weiß nicht, wo Sie leben. Rings um uns herum in allen Ländern bewegt es sich. Es gibt inzwischen in Norwegen, Schweden, Dänemark, England, Holland überall überhaupt keine Fischereiprüfung mehr. Die Vorschläge, die uns in der Diskussion gemacht wurden, Brandenburger Modell und Mecklenburger Modell - ich habe irgendwo mal gehört, dort war DIE LINKE mit an der Regierung usw. usf. Ich will da gar nichts weiter sagen. Die müssen ganz „schlimme Finger“ gewesen sein, die das eingeführt haben, dass die armen Fische da nur vom Anblick einer Angel sterben. Natürlich, eine Anhörung ist auch gekommen. Wir sollen Unterschiede machen zwischen Touristen und Einheimischen. Die Touristen dürfen alles angeln - Raubfisch - und die Einheimischen sollten nur Friedfisch angeln. Wie das gehen soll, das macht wieder deutlich, dass das so schon nicht in Ordnung war. Wir haben dann eine Möglichkeit gesucht, das vernünftig hinzubekommen. Ich denke mal, der zeitlich befristete Fischereischein, dieser Vierteljahresschein, ist genau die Antwort. Wir wollen nämlich nicht, dass irgendjemand meint, er muss die Fischereiprüfung nicht machen, indem er - dieser Schein ist teuer - Vierteljahresschein nach Vierteljahresschein kauft, sondern das muss so gestaltet sein, dass der Tourist sich das leistet, wenn er es denn will, und dass der Anreiz für den Einheimischen da ist, die Prüfung zu machen. Die würden dann vielleicht mal schnuppern mit dem Vierteljahresschein. Ich denke, das ist vernünftig.
Was aber auch wichtig ist - und das sollten wir nicht vergessen, ich denke, die Fischereiabgabe für die Verbände wird sich positiv auswirken.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich ist es so, dass wir jetzt in der Regelung im Gesetz festgelegt haben, dass der Erlaubnisschein vor Ort von dem Eigentümer oder Pächter ausgestellt werden muss. Das stellt sicher, dass nicht geangelt werden darf auf Teufel komm raus, sondern genau dort, wo man es will, wo es Weiher gibt. In der Diskussion wurde das immer so dargestellt, als wenn dieser Angelfischereischein, der Vierteljahresschein, ein Problem wäre für ganz Thüringen, als wären wir ein Land, das nur aus Seen besteht. Wir bieten hier an und im letzten Gesetz hatten wir das schon, dass für Hotels so etwas gilt, für die, die es machen wollen. Es zwingt uns und die Leute draußen doch überhaupt keiner,
das zu machen. Wir bieten nur die Möglichkeit an, und das ist - denke ich mal - fördernd auch für den Tourismus, ob wir das nun wahrhaben wollen oder nicht, Frau Becker, das wird sich zeigen. Schauen wir es uns doch an, wie es sich entwickelt. Die Brandenburger haben uns jedenfalls gesagt, mit ihrem Modell haben sie eine Zunahme von Mitgliedern in den Verbänden erreicht. Und wenn wir es hinbekommen - es zeigt sich ja, dass die Diskussionen zu dem Gesetz dazu geführt haben, dass sich die Verbände wieder annähern -, dann hätten wir, Herr Minister, auch noch etwas Zweites erreicht. Man muss natürlich daran interessiert sein.
Und, Herr Kummer, die Abgabe dieses Vierteljahresscheins und die Genehmigung dann vor Ort zum Angeln, das geht natürlich nicht ohne Abstimmung. Ich kann nichts verkaufen, wenn ich nicht weiß, wo ich Angeln planen kann. Das ist doch logisch. Solche Fragen muss man doch von diesem Pult aus nicht noch diskutieren. Also ich denke, das ist eine ganze Menge Unsinn.
Meine Damen und Herren, wir haben uns mit diesem Gesetz sehr viel Mühe gemacht. Und ich weiß wohl, am eigenen Leib habe ich gespürt in vielen Diskussionsrunden, dass das überhaupt nicht leicht ist, ganz besonders was die altrechtlichen Genossenschaften anbelangt, denn es ist halt so. Keiner will auf Geld verzichten und keiner will von seiner Rechtsposition herunter. Hier eine Möglichkeit zu schaffen, dass man vernünftig miteinander redet, ist das Ziel in dieser Geschichte, und das einem schlechtzureden, finde ich abscheulich - sage ich mal. Das ist nicht gerecht dem Ansinnen gegenüber, was das Gesetz regeln will. Ich sage das so deutlich. Ich finde das unmöglich, aber ich sagte es ja schon, Sie sind ja eh nicht bereit, das zu wollen und mitzutragen.
Aber nun gestatte ich mir auch noch, ein paar andere Fragen zu stellen, die sich dann schon ergeben. Ich habe vernommen, dass SPD und DIE LINKE vollmundig beim Jagdverband bei der Jahrestagung verkündet haben, dass sie sich massiv dafür einsetzen wollen, den § 50 im Jagdgesetz zu ändern. Wo sind Ihre Anträge?
Nein, nicht einen einzigen Antrag haben Sie gestellt zu § 50, denn das Jagdgesetz ist gar nicht behandelt worden. Also, was sagen Sie da? Wir haben es gar nicht behandelt, wie können Sie da Anträge gestellt haben? Sie müssen schon wissen, worüber Sie reden. Ich will es Ihnen auch erklären, damit Sie es wissen. Wir hatten sehr wohl vor, über den § 50 Jagdgesetz zu reden und in unseren ersten Zusammenfassungen, bevor wir das Gesetz ein
gebracht haben, war das auch vermerkt. Dann hat es eine Gesprächsrunde gegeben zwischen Jagdverband und der Forstabteilung. Man hat sich dort geeinigt - nur dass Sie es wissen, damit Sie nicht weiter Unsinn erzählen müssen -, diesen § 50 nicht zu ändern. Es bestand also kein Erfordernis, das Jagdgesetz anzufassen. Aus diesem Grunde steht das auch nicht drin. Ich finde es nämlich hinterher ein bisschen schoflig, wenn man sich mit der Behörde geeinigt hat, sich bei einem Verbandstag hinzustellen und dann die Umsetzung zu fordern von den Abgeordneten oder über die Präsidentin das wieder einbringen zu wollen. Das ist nicht der richtige Weg, wenn man vorher mit der Abteilung etwas anderes besprochen hat. Ich finde das nicht in Ordnung. Wenn das ordentlich gelaufen wäre, wäre dieses Gesetz auch da gewesen.