Protocol of the Session on May 9, 2008

tig positioniert hat. Natürlich kann man oft fordern, aber entscheidend ist, welches Vertrauen man in die zuständig Handelnden hat.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Keine.)

Meine Fraktion und ich sind der Ansicht, die Landkreise als Träger der örtlichen Jugendhilfe machen eine gute Arbeit und nutzen die vom Land zur Verfügung gestellte Unterstützung sinnvoll.

(Beifall CDU)

Um auf die einzelnen Forderungen einzugehen, möchte ich nun noch einige kurze Anmerkungen machen.

Zu Punkt a): Sie alle dürften inzwischen dazu meinen Standpunkt kennen, aber ich weise gern noch einmal darauf hin, dass sich meine Fraktion für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts und des Jugendstrafvollzugs ausspricht. Darüber hinaus unterstützen wir es auch, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt.

Zu Punkt b) möchte ich auf die Ausführungen der Landesregierung in den Folgerungen zum Zwölften Kinder- und Jugendbericht noch einmal hinweisen. Die Landesregierung unterstützt die Empfehlung des Kinder- und Jugendberichts. Frühe Bildungsförderung muss für Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und ihrer Lebenslage realisiert werden. Sie unterstützt aber auch die Forderung, dass ein Zusammenspiel unterschiedlicher Bildungsorte und Lernwelten nur dann möglich ist, wenn Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unabhängig von Schule für alle Kinder und Jugendliche erreichbar und zugänglich sind. Daher ist es auch sinnvoll, Konzepte zu finden, um bildungsferne und sozial schwache Familien effizienter an die bestehenden Angebote heranzuführen. Auch existieren in Thüringen bereits Angebote der Familienbildung, welche sich im Rahmen besonderer Integrationsförderung mit spezifischerer Unterstützung auch an Migranten wenden.

Letztlich noch zu Punkt c) Ihres zweiten Antrags: Was die Forderung nach einem Ausbau der gesellschaftlichen und politischen Mitwirkungsrechte und Möglichkeiten betrifft, sind wir einer Meinung. Jedoch auch diesbezüglich ist die Landesregierung bereits aktiv geworden. Umsetzung der Partizipation ist gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe. Vor allem Jugendarbeit hat die unmittelbare Aufgabe, Jugendliche hier zu fördern. Bereits in den Folgerungen zum Zwölften Kinder- und Jugend

bericht folgerte die Landeregierung daher zu Recht, dass Angebote von Jugendlichen mitbestimmt und mitgestaltet werden sollen, um zur Selbstbestimmung zu befähigen und zur gesetzlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement hinzuführen.

(Beifall CDU)

Bezüglich kommunaler Bildungsplanung will die Landesregierung daher Instrumente der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen weiterentwickeln und nutzbar machen. Das begrüße ich ausdrücklich. Entsprechend freut es mich auch, dass das Thüringer Kultus- und Sozialministerium gemeinsam mit dem ThILLM, dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund eine Partizipationstagung unter dem Titel „Kinder und Jugendliche beteiligen - ein Gewinn für alle“ organisierten. Ihnen allen dürfte eine Einladung zu dieser Tagung zugegangen sein. Diese bot viele Hinweise und Umsetzungsmöglichkeiten für örtlich verantwortliche Träger der Jugendhilfe. Ich hoffe, die gewonnenen Erkenntnisse finden nun auch Niederschlag auf kommunaler Ebene.

Letztlich bleibt mir nur die Ankündigung, dass auch die CDU-Fraktion den vorliegenden überflüssigen Antrag in der Drucksache 4/3959 ablehnen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bärwolff, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat diesen Antrag „Jugendlichen durch gesellschaftliche Teilhabe eine Zukunft geben“ hier in den Landtag zur Diskussion eingebracht in der Folge der Debatte um die Verschärfung des Jugendstrafrechts, welches ja nicht nur vom hessischen Ministerpräsidenten Koch, sondern, wie Frau Meißner eben ausgeführt hat, auch von der thüringischen CDU forciert wird. DIE LINKE ist der Meinung, dass ein einfaches Wegsperren jugendlicher Delinquenten ungeeignet ist, das Ziel der Erziehung junger Straftäter umzusetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir sind dagegen der Meinung, dass eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen die beste Prävention ist. Aus den Debatten, die wir beispielsweise um den Landesjugendförderplan oder auch um den Landesbericht zum Zwölften Kinder-

und Jugendbericht der Bundesregierung geführt haben, wurde dies deutlich. Frau Meißner, ich möchte Sie auch noch darauf hinweisen, natürlich, wir haben auch den Kinder- und Jugendbericht gelesen und es war die Fraktion der LINKEN, die die Aussprache dazu hier im Plenum beantragt hat, und es war auch meine Wenigkeit, die diesen Part bestritten hat.

Für Jugendliche in Thüringen ist die Benachteiligung ein großes Hindernis in ihrer Entwicklung. Zwar steht in Artikel 19 der Thüringer Verfassung, dass die gesunde körperliche und geistige Entwicklung ein verbürgtes Recht aller jungen Thüringerinnen und Thüringer ist, jedoch ist die Umsetzung dieses Verfassungsrechts in Teilen recht fragwürdig.

Meine Damen und Herren, aus diesem Grund wollen wir uns im ersten Teil unseres Antrags einen Bericht von der Landesregierung zu verschiedenen Aspekten einholen. Wie ist die Lebenssituation sozial benachteiligter Familien und deren Kinder? Welchen Einfluss hat die strukturelle Benachteiligung auf die Bildungsmöglichkeiten junger Menschen? Wo liegen die Hürden im Bildungssystem, die der PISATest so eineindeutig ans Tageslicht gebracht hat? Wie ist die Lebenssituation junger Menschen mit Migrationshintergrund und wie geht man auch im Jugendstrafvollzug mit jungen Menschen um? Wie soll das soziale Netz künftig aussehen? Wie kann die Ausgrenzung großer Teile der jungen Menschen verhindert werden? All diese Fragen wollen wir in einem Bericht von der Landesregierung beantwortet haben, denn die Lebenslagen junger Menschen und ihre Probleme sind es, die dann zu konkreten politischen Entscheidungen führen.

Nun können Sie gern aufführen, das haben Sie auch getan, dass in der Folge zum Zwölften Kinder- und Jugendbericht das Sozialministerium einen umfangreichen Landesbericht erarbeitet hat. Ja, das stimmt, allerdings bezog sich dieser Bericht nur auf einige Handlungsfelder, die von der Landesregierung auf den Freistaat Thüringen reflektiert wurden. Aber selbst die dort im Jugendbericht aufgeführten Handlungsfelder, beispielsweise eine bessere Sprachförderung für Kinder mit Migrationshintergrund, haben Sie nicht für dringend erachtet, nach dem Motto: Wir haben in Thüringen ja kaum Migranten, also haben wir auch dieses Problem nicht. Weil es aber wichtig ist, die verschiedenen Aspekte der Lebenssituation junger Menschen in den Blick zu nehmen, unter anderem auch das ganz gewichtige Thema Kinderarmut, um dann mit konkreten Maßnahmen über diese Probleme zu sprechen, wollen wir einen Bericht von der Landesregierung erbitten.

Die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft macht nämlich auch vor Kindern und Jugendlichen nicht Halt. Immer mehr Kinder und Jugendliche aus

sozial benachteiligten Familien haben kaum Zugänge zur sozialen oder zur gesellschaftlichen Teilhabe. Jugendliche dagegen aus gut situierten Familienhäusern haben beste Chancen auf Ausbildung, Studium und Beruf. Hier soll der Fokus auf all jene Bereiche des Lebens junger Menscher gelegt werden, die zwar von entscheidender Bedeutung sind, aber in der Jugendpolitik des Landes fast vollständig untergehen.

Die Politik hat die Aufgabe, die Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft sicherzustellen. Sie hat auch die Aufgabe, soziale Unterschiede auszugleichen und soziale Problemlagen im Vorfeld zu bekämpfen, und immer noch wandern viele junge Menschen aus Thüringen ab.

In einer Fachtagung der Linksfraktion zur Jugendhilfeplanung unter dem Vorzeichen des demographischen Wandels ist die Ankerwirkung der Jugendhilfe und ihrer vielfältigen Angebote für junge Menschen herausgearbeitet worden. Sie von der CDU und auch Sie, Frau Ehrlich-Strathausen, waren ja dabei und haben mit ihrer Anwesenheit das Bewusstsein für diese Probleme dokumentiert. Genau diesen jungen Menschen hier in Thüringen Perspektiven zu geben, Perspektiven zu erörtern, ist zentrales Anliegen unseres Antrags. Dazu gehört aber auch, dass in ausreichender Zahl Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen; dazu gehört, dass entsprechende Qualifikation den jungen Menschen mit auf den Weg gegeben wird, denn genau dieses verhindert die weitverbreitete Benachteiligung. Hier macht sich die soziale Spaltung auch besonders bemerkbar. Kinder und Jugendliche haben größte Probleme trotz ihres sozialen Hintergrundes entsprechend hoch qualifizierte Bildungsabschlüsse zu erreichen. Diesen jungen Menschen nehmen wir sehenden Auges ihr Recht auf Zukunft und ihr Recht auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Wichtige Wegpunkte der Sozialisierung junger Menschen, an denen Werte und Normen vermittelt werden und die die Persönlichkeit junger Menschen prägen, stehen für sie nicht zur Verfügung. Wenn aber solche Wegmarken den jungen Menschen versperrt sind, führt dies zu großen Problemen. Jugendliche brauchen die Möglichkeit, sich selbst auszuprobieren, sich zu beweisen und die Möglichkeit einer Reflexion.

Die im Punkt II unseres Antrags vorgeschlagenen Maßnahmen sollen diesen Problembereich aufgreifen. Dass Jugendgewalt, Jugendkriminalität und Straffälligkeit von Jugendlichen vor allem ein soziales Problem ist und dass es ganz greifbare soziale Ursachen gibt, zeigen auch die Informationen von Praktikern aus dem Jugendstrafvollzug. Viele der Jugendlichen haben vor dem Haftantritt eine sehr problematische soziale Biografie. Genau deshalb fordern wir den Ausbau des sozialen Netzes. Sie kommen aus sozial schwachen Familien, sie sind mit Prob

lemen der Arbeitslosigkeit entweder in der Familie oder selbst konfrontiert, sie sind Außenseiter der Gesellschaft, können kaum teilhaben und haben oftmals Migrationshintergründe. Sie haben Probleme in der Schule und mit dem Bildungssystem und bekommen dort kaum und nur wenig Unterstützung. Dass Sie sagen, dass selbst in der Landesregierung die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe forciert wird, das ist gut. Aber haben Sie sich mal das Lehrerbildungsgesetz angeschaut? Dort wird in keinem einzigen Satz gefordert, dass Lehrer auch in Jugendhilfeeinrichtungen Praktika machen müssen. Dort wird in keinem einzigen Satz darauf eingegangen, wie ganz konkret auch seitens der Schule eine Zusammenarbeit mit Jugendhilfe stattfindet. Das wollen wir aber und wir denken, dass das sehr, sehr wichtig ist, und fordern es deshalb ja auch in unserem Antrag. Wenn junge Menschen immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass sie in der Gesellschaft keinen Platz haben, dann schaffen sie sich diesen Platz, und dass das auch im Konflikt mit dem Gesetz enden kann, liegt auf der Hand. Denn selten ist es ja der Wille zu stören, selten ist es der Wille mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, sondern häufig sind es Umstände, die junge Menschen in solche Situationen treiben. Daher müssen aber auch Resozialisierungskonzepte im Jugendstrafvollzug immer öfter erst einmal eine verpasste Sozialisierung nachholen, bis hin zur Vermittlung von sozialen Kompetenzen und Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten. Das stellt dieser Gesellschaft aber auch kein gutes Zeugnis aus. Doch die besten Resozialisierungsmaßnahmen während der Haft helfen nicht,

(Unruhe CDU)

wenn es mit dem Übergang zu dem Leben in Freiheit nicht klappt und wenn die Betroffenen nicht dauerhaft - ja Leute, ich habe leider eine Erkältung und sehe auch nicht so gut, von daher ist es relativ schwierig hier zu sprechen; ich gebe mir hier sehr viel Mühe, aber gegen ihr Gebrabbel da hinten komme ich auch nicht so gut an -

(Unruhe CDU)

in einem selbst bestimmten und selbst verantwortlichen Leben Fuß fassen können. Daher muss bei der Evaluation des nun geltenden Jugendstrafvollzugsgesetzes besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, Maßnahmen zur Absicherung der Startphase zu qualifizieren. Immerhin soll nun zwecks Qualitätssicherung mit wirksamer Unterstützung auch eine Rückfallstatistik geführt werden. Da kommt es einem mehr als verwunderlich vor, dass bisher eine solche Datenerhebung in Thüringen unterblieben ist. Wir als Fraktion DIE LINKE werden vor allem ein Augenmerk darauf haben, dass die Vorgaben

des von uns abgelehnten Jugendstrafvollzugsgesetzes auch in der tagtäglichen Praxis umgesetzt werden. Das Gesetz darf - auch wenn wir es abgelehnt haben - trotzdem kein Papiertiger bleiben, vor allem nicht, was die Maßnahmen wirksamer Resozialisation angeht. Dass wir als Fraktion DIE LINKE den Resozialisierungsgedanken in einem Jugendstrafvollzugsgesetz noch deutlicher zur Geltung bringen wollten, hatten wir ja in einem eigenen Gesetzentwurf dokumentiert. Vor allem sollte nach unserer Ansicht im Jugendstrafvollzug mehr Motivation und Bildung und vor allem weniger Repression stattfinden. Wir brauchen in den Jugendstrafvollzugsanstalten Bildungsmöglichkeiten, die angefangen beim Realschulabschluss bis hin zu verwertbaren Qualifikationen für die Berufsausbildung reichen. Derzeit kann man beispielsweise in der JVA Ichtershausen lediglich einen Qualifizierungsbaustein absolvieren, den die IHK nicht einmal für eine Berufsausbildung anrechnet. Mit solchen Bildungsabschlüssen kann ein Leben in Freiheit wohl kaum positiv starten. Dafür haben wir in der Landtagsanhörung genau zu diesem Jugendstrafvollzugsgesetz deutliche Unterstützung von Fachleuten aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft und Praxis bekommen. Denn nicht zuletzt kann man ja zugespitzt sagen, nicht Dressur durch Repression, sondern Motivation und Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung befähigen zu einem selbstbestimmten Leben, zu einem sozial verantwortlichen Leben. Mit Disziplinierung kann man das Erziehungsziel, wie es im Jugendstrafvollzugsgesetz formuliert wurde, kaum erreichen.

In einem weiteren Punkt fordert DIE LINKE, dass im Bildungs- und Ausbildungsbereich die Abhängigkeit vom sozialen Hintergrund der Eltern für den Bildungserfolg unbedingt reduziert werden muss. Und die Bildungsfrage ist auch gerade in Verbindung mit der Kinderarmut die zentrale Frage, wenn es um Teilhabe in der Gesellschaft geht. Aber auch Fragen der Demokratie und Beteiligung müssen in Thüringen endlich auf den Tisch kommen. Die Kleine Anfrage von Ihnen, Frau Meißner, legt ja doch durchaus nahe, dass die direkte Beteiligung junger Menschen kaum stattfindet. Hier gilt es anzusetzen, um jungen Menschen die Möglichkeiten direkter politischer Teilhabe und direkter Entscheidung zu geben. Denn für uns sind junge Menschen gleichberechtigte politische Partner und DIE LINKE streitet ja nun auch schon seit geraumer Zeit beispielsweise für ein Wahlrecht ab 16 bei kommunalen Wahlen. Unserer Ansicht nach dürfen wir die soziale Spaltung nicht weiter hinnehmen - weder bei Jugendlichen noch in arm und reich. Deshalb streiten wir dafür, jungen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewähren, und deshalb wollen wir auch den Antrag mit den ganz konkreten Maßnahmen, beispielsweise gegen die Verschärfung des Jugendstrafrechts, hier einbringen. Dan

ke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Antrag der Fraktion DIE LINKE gelang es, bei uns etwas Verwunderung auszulösen. Die Landesregierung hat erst am 20. März dieses Jahres - unter anderem auf Ihren Antrag hin - einen Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Thüringen gegenüber dem Landtag abgegeben. Nicht einmal zwei Wochen später formulieren Sie einen umfangreichen Antrag genau zu diesem Thema. Zunächst dachten wir, die Reaktion Ihrer Fraktion sei schnell, Sie hätten den immerhin über 100 Seiten dicken Bericht der Landesregierung ausgewertet. Wir sind allerdings dann zu dem Ergebnis gekommen, dass das Ihnen offensichtlich nicht gelungen ist. Denn die Fragen, die Sie in Ihrem Teil I des Antrags stellen, sind in diesem Bericht ja weitgehend beantwortet. Sie fordern nun einen weiteren Bericht zur Situation junger Menschen in Thüringen.

Wir verstehen, meine Damen und Herren Abgeordneten von der Fraktion DIE LINKE, dass Sie an detaillierten Sachinformationen als solide Basis für Ihre eigenen politischen Forderungen interessiert sind. Sie hätten aber feststellen können bei ihren Recherchen, dass die in Ziffer I des Antrags abgeforderten Berichte bereits wesentlich vorliegen und dass Sie die zuverlässig erwarten können, weil sie nämlich gesetzlich eingefordert sind. Frau Abgeordnete Meißner hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen. Ich will nicht noch mal wiederholen, dass die Berichterstattung der Landesregierung zu den Berichten der Bundesregierung eigenständige, auf das Land zugeschnittene Berichte und Bewertungen der Bundesberichte sind und selbstverständlich umfassend die Situation darstellen. Ich will Sie aber auch hinweisen auf die regelmäßige Berufsberichterstattung des Wirtschaftsministeriums, die sich mit diesen Fragen ebenso befasst. Dieses Hohe Haus wird noch in dieser Legislaturperiode den gesetzlich geforderten Familienbericht vorgelegt bekommen. Darüber hinaus gibt es aber Datenquellen, die Ihnen - wie jedermann sonst in diesem Land - zugänglich sind, wie die polizeiliche Kriminalstatistik, die Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statistischen Landesamts sowie die Shell-Jugendstudie - alles Darstellungen zahlenmäßiger Formulierungen und Be

wertungen, die Ihnen helfen bei der Beantwortung der Fragen. Das Antragsersuchen bemüht aus unserer Sicht keine Recherchearbeiten, die nicht ohnehin bereits geleistet wurden bzw. unmittelbar in der Berichterstattung bevorstehen.

Es kommt aber noch ein weiterer Gesichtspunkt dazu. Wir fragen uns: Welchem Kind oder welchem Jugendlichen ist denn mit einem neuen Jugendbericht eigentlich wirklich geholfen? Für uns steht nicht eine ständig neue Berichterstattung etwa im ZweiMonats-Rhythmus, wie Sie sie jetzt von uns abfordern, im Vordergrund, sondern eine an den Bedürfnissen unserer Kinder und Jugendlichen orientierte Politik. Als aktuelles Beispiel der Landespolitik in dieser Frage verweise ich auf die am 6. März durchgeführte Fachtagung. Ich beziehe mich auf die Bemerkung von Frau Meißner vorhin. Diese Fachtagung, die mit den Kommunen, den Schulträgern geradezu beispielhaft durchgeführt worden ist, hatte aus unserer Sicht große Erfolge. Als Schlagworte nenne ich nur: 1. Thüringer Kindergipfel anlässlich der BUGA 2007, das vom Landtag 2006 durchgeführte Schülerparlament sowie die zahlreich vorhandenen kommunalen Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche wie kommunale Jugendbeiräte, Kinderbüros, Stadtteilkonferenzen. Allen Thüringerinnen und Thüringern, die sich vor Ort um die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen zur Gestaltung ihrer Lebenswelt bemühen, gilt in diesem Zusammenhang mein Dank und meine Anerkennung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte nur kurz ein paar Bemerkungen zum Teil II des Antrags der Fraktion DIE LINKE machen. Die Landesregierung berichtet immer wieder aus den unterschiedlichen Blickwinkeln Soziales, Jugend, Kultus und Wirtschaft gesamthaft an dieser Stelle zu Maßnahmen im Bildungs- und Ausbildungsbereich. Dennoch will ich an dieser Stelle exemplarisch noch einmal auf einige Maßnahmen der Landesregierung im Bildungs- und Ausbildungsbereich verweisen. Am 9. Januar dieses Jahres hat die Bundesregierung eine umfassende Qualifizierungsinitiative beschlossen. Darin sind alle Maßnahmen gebündelt, die den Weg zu mehr Bildung und Qualifizierung öffnen sollen. Die Thüringer Landesregierung wird sich an dieser Qualifizierungsoffensive aktiv beteiligen. Wir werden darüber hinaus engagiert zu den Programmen „Kompetenzagenturen“, „Berufseinstiegsbegleiter“ und zur Nachqualifizierung beitragen. Aber auch auf Landesebene haben wir eine Vielzahl von Maßnahmen zur Sicherung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche und deren Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe ergriffen. So wird der Thüringer Bildungsplan für Kinder von null bis zehn Jahren ab dem nächsten Schuljahr in allen Schulen eingesetzt. Wir sind gerade dabei, die Förderzentren zu Kompetenz- und Beratungszentren fortzuentwickeln.

Damit erreichen wir, dass Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit anderen Schülern in Grund- und Regelschulen lernen können. Wir werden auch in diesem Jahr den Ausbildungspakt fortschreiben. Alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, sollen auch ein entsprechendes Angebot erhalten. Die Ausbildungssituation junger Menschen wird sich im Übrigen nach unserem Dafürhalten in den nächsten Jahren erheblich verbessern. Die Betriebe, wie Sie alle lesen können, beklagen zunehmend Lehrlingsmangel. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin schwerpunktmäßig für die Förderung von benachteiligten Jugendlichen einsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Liste ließe sich beliebig fortführen. Insgesamt kommen wir zum Ergebnis, auf den Antrag könnte verzichtet werden. Wir sind der Auffassung, dass dem nicht zugestimmt werden sollte.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es wurde auch keine Ausschussüberweisung beantragt.

Abgeordnete Ehrlich-Strathausen hat beantragt, den Punkt II.a separat abstimmen zu lassen. Dann würde ich jetzt wie folgt verfahren, zunächst über den Teil I des Antrags abstimmen, dann separat über Teil II.a und danach über den Rest des Antrags. Dann verfahren wir so.

Wer dem Teil I des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3959 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Mit Mehrheit ist der erste Teil des Antrags abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt ab über Punkt II.a. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Dann ist auch dieser Punkt mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir stimmen jetzt über den Rest des Antrags in Teil II ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Dann ist auch dieser Teil abgelehnt und damit der Antrag insgesamt.

Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.