Protocol of the Session on May 8, 2008

Gehen Sie davon aus, dass dies noch in dieser Legislaturperiode sein wird?

Ich habe doch gesagt, so schnell wie möglich.

Damit ist die Frage beantwortet. Es folgt die nächste Anfrage des Abgeordneten Höhn, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4077.

Kosten der Kabinettsumbildung

Der Thüringer Ministerpräsident hat eine Kabinettsumbildung verkündet. Sechs von neun Ministerposten sollen neu besetzt werden. Zudem soll es auch Umbesetzungen im Bereich der Staatssekretäre geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die tatsächlichen bzw. die derzeit absehbaren Kosten, die dem Freistaat Thüringen durch die vorgesehene Kabinettsumbildung insgesamt bis zum Ende der Legislaturperiode zusätzlich entstehen?

2. Aus welchen Kostenpositionen setzen sich die unter 1. genannten zusätzlichen Kosten zusammen (Übergangsgelder, Ruhestandsbezüge usw.) und wie hoch sind die Kosten für die jeweiligen Kostenpositionen?

3. Welche Versorgungsansprüche in welcher Höhe können die neu ernannten Minister und Staatssekretäre bis zum Ende der Legislaturperiode erwerben?

4. Welche Versorgungsansprüche bleiben den neuen Ministern und neuen Staatssekretären dauerhaft erhalten, auch wenn das Amt mit dieser Legislaturperiode endet?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn wie folgt:

Zunächst eine Vorbemerkung. Die Wahl zum Thüringer Landtag der 5. Wahlperiode wird gemäß Artikel 50 Abs. 1 der Landesverfassung zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2009 stattfinden. Bei der Beantwortung der Anfrage wurde für die Berechnung als Ende der Legislaturperiode der 30. September 2009 zugrunde gelegt. Nach derzeitiger Rechtslage entstehen für die vier ausgeschiedenen Minister bis zum 30.09.2009 Kosten i.H.v. 324.527,56 €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Ruhegehalt 267.004,51 €, Übergangsgelder i.H.v. 57.523,05 €.

Zu den Fragen 3 und 4: Nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes ist es Voraussetzung für den Anspruch auf Ruhegehalt, dass das Amt als Mitglied der Landesregierung mindestens zwei Jahre bekleidet wurde. Bei Beamten werden Beförderungsämter nach § 5 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes i.V.m. dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2007 erst nach zwei Jahren ruhegehaltfähig. Diese Zeit wird bis zum Ende der Legislaturperiode jeweils nicht erreicht werden. Bei wiederernannten früheren Mitgliedern der Landesregierung erhöht sich deren bereits erworbener Versorgungsanspruch. Ich danke Ihnen.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Carius, bitte.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme oder habe ich Sie richtig verstanden, dass ein Beibehalten der Landesregierung über das Jahr 2009 hinaus deutlich günstiger für den Freistaat wäre als ein Wechsel?

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Zweifel- los.)

Die Frage wurde ja schon von Herrn Höhn beantwortet. Danke.

(Heiterkeit im Hause)

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kubitzki, DIE LINKE, in Drucksache 4/4079.

Informationsgespräche zur Feststellung des Bedarfs an Pflegestützpunkten in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit soll sich nach vorliegenden Informationen dazu entschlossen haben, mit den im Pflegebereich tätigen Leistungserbringern und deren Interessenvertretern und Verbänden, den Verbänden der Pflege- und Krankenkassen, den Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten und deren Verbänden sowie den verschiedenen mit den Interessen der Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen vertrauten Verbänden und Organisationen Informationsgespräche zu führen.

Mit Verwunderung wurde von den Eingeladenen, die zumeist ehrenamtlich tätig sind, zur Kenntnis genommen, dass sie als Eingeladene mit einer Reisekostenerstattung durch das TMFSG nicht rechnen können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit wie vielen der oben eingangs genannten Vereine und Verbände, Organisationen etc. hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Gespräche geführt?

2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte standen zur Feststellung des Bedarfs an Pflegestützpunkten seitens des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit im Mittelpunkt der Gespräche?

3. Wie positionieren sich die Eingeladenen und die Landesregierung zur möglichen Einführung von Pflegestützpunkten in Thüringen?

4. Warum war es dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit nicht möglich, den Eingeladenen die angefallenen Reisekosten zu erstatten?

Für die Landesregierung beantwortet diese Anfrage Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Gemäß § 92 c Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung richten die Pfleger und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.

Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat bisher mit insgesamt 92 Vereinen, Verbänden und Organisationen Gespräche geführt.

Zu Frage 2: Die inhaltlichen Schwerpunkte waren von den verschiedenen Gesprächspartnern abhängig. Thematisiert wurden insbesondere die Beratungssituation Betroffener nach der aktuellen Rechtslage sowie dabei gegebenenfalls bestehende Mängel. Darüber hinaus wurde erörtert, inwiefern ein Bedarf an entsprechenden Pflegestützpunkten gesehen wird und in welchen Bereichen dabei die möglichen Probleme liegen könnten. Im Hinblick auf den umfassenden Beratungsauftrag des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes wurden Alternativen zu den Pflegestützpunkten diskutiert.

Zu Frage 3: Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Die Auswertung wird im Anschluss an den letzten Beratungstermin erfolgen. Gleichzeitig besteht aber die Auffassung, keine neuen Trägerstrukturen zu schaffen.

Zu Frage 4: Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat in den Einladungsschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Reisekostenerstattung seitens des Landes nicht ermöglicht werden kann. Dadurch konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Gesprächen von Anfang an darauf einstellen. Die Mehrzahl der Gesprächsteilnehmer kam im Rahmen der Berufsausübung und damit nicht auf ehrenamtlicher Basis. Die Ehrenamtlichen erhalten von ihrer entsendenden Organisation in der Regel als Ausgleich eine Aufwandsentschädigung. Im Übrigen besteht im Einzelplan 08 keine haushaltsrechtliche Möglichkeit für eine Reisekostenerstattung gegenüber dem betreffenden Personenkreis.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kubitzki, bitte.

Ich mache die Bemerkung gleich vorweg: Ich bin damit einverstanden, dass meine Nachfrage auch schriftlich noch nachgereicht wird. Sie sprachen von Alternativen, die erörtert wurden für die Pflegestützpunkte. Kann dazu etwas gesagt werden, was das für Alternativen waren?

Herr Kubitzki, ich hatte ja ausgeführt, dass gegenwärtig noch Gespräche stattfinden und dass die Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Ich denke schon, wenn es so weit ist, dass dann zum gegebenen Zeitpunkt, wenn alles miteinander besprochen ist, auch in der Auswertung diese Alternativen aufgezeigt werden können. Entweder wir machen es dann im Ausschuss oder dementsprechend schriftlich.

Es gibt weitere Nachfragen. Abgeordnete Taubert, bitte.

(Zuruf Abg. Taubert, SPD: Ich will keine Nachfrage stellen.)

Ich dachte es, weil Sie am Mikrofon stehen. Dann gibt es keine weiteren Nachfragen mehr. Mir liegen jetzt noch drei Mündliche Anfragen vor. Kann ich Ihr Einverständnis voraussetzen, diese jetzt noch abzuarbeiten? Ja, gut. Dann ist das so, es gibt keinen Widerspruch, wir können die drei Anfragen aufrufen. Es ist die nächste Anfrage die der Abgeordneten Wolf, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4080.

Schulwegsicherheit im Wartburgkreis

Immer wieder wird von besorgten Eltern die gefährliche Schulweg-Situation in Förtha (Gemeinde Marksuhl) angemerkt. Fast alle Grundschulkinder des Ortes müssen dabei die B 84 überqueren. Es gibt an dieser Stelle (Einmündung der Alten Eise- nacher Straße in die Frankfurter Straße) keine Sicherheitsmaßnahmen wie Fußgängerampel oder Fußgängerüberweg - abgesehen von einer Fußgängerinsel. Das Überqueren der Bundesstraße ist in diesem Bereich besonders gefährlich, da es sich um eine lange Gerade handelt, welche sich an eine kurvenreiche Strecke, die Rennsteigquerung, anschließt. Somit nutzen viele Autofahrer die Chance zum Überholen oder mal wieder richtig aufs Gas zu drücken. Der Bürgermeister der Gemeinde stellte fest, dass er keine Möglichkeit zum Handeln besitzt, da es sich

um eine Bundesstraße handelt. Viele Eltern sind besorgt, aber auch enttäuscht über die derzeitige Situation. Im Ort herrscht das Gefühl, dass es erst einen dramatischen Unfall geben muss, ehe etwas passiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdung vor Ort ein?

2. Welche Vorfälle in diesem Bereich sind bekannt?

3. Wer trägt die Verantwortung für die Entschärfung dieser Gefahrensituation?

4. Welche Lösungen sind nach Ansicht der Landesregierung denkbar?

Diese Anfrage beantwortet für die Landesregierung Minister Dr. Sklenar.