Protocol of the Session on April 10, 2008

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Das muss man den Tarif- verbund fragen.)

Entschuldigung, aber das Land Thüringen ist auch an dem Verkehrsverbund Mittelthüringen beteiligt, fördert diesen zumindest - doch, doch.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Wir fördern ihn, aber wir sind nicht beteiligt.)

Insofern sehe ich das Land hier schon in der Verpflichtung. Herr Minister, Sie sind der Verkehrsminister und dafür zuständig, was in diesem Land passiert. Obwohl es ja diesen Verbundtarif nach Aussagen der Tarifgemeinschaft bereits seit dem 1. April 2006 gab, erfolgte immer noch der Verkauf der BahnCard 50. Es erfolgte keine Information an die Fahrgäste, dass diese nicht mehr gelten soll. Das ist der Hauptpunkt, den wir hier kritisieren. Angeblich wurde dann am 03.12. und 04.12.2007 durch Aushänge in den Bahnhöfen und in den Fahrzeugen das Nicht-mehr-anerkannt-werden der BahnCard 50 bekannt gemacht. Das, sage ich, ist ein schlechter Umgang mit den Fahrgästen und trägt nicht dazu bei, mehr Leute dazu zu animieren, mit dem Zug zu fahren.

(Beifall SPD)

Was den Rücktausch der BahnCard 50 in eine BahnCard 25 betrifft, so hat die Bahn das auch nur bei den Fahrkunden getan, die sich beschwert haben. Die stillschweigende Masse hat nämlich Pech gehabt. Es gab keinerlei öffentliche Bekanntmachung, dass diese BahnCard umgetauscht werden kann.

Was die Preiserhöhung für die Reisenden betrifft, die nur die Bahn nutzen, so sind die durchaus vorhanden. Ich zahle jetzt auf der Strecke Jena - Erfurt 4 € mehr und von Weimar nach Erfurt hat sich der Fahrpreis von 2,35 € auf 4,60 € erhöht, also fast verdoppelt. Es gibt nun mal auch diejenigen Bahnreisenden, die wirklich nur den Zug auf dieser Strecke benutzen, die die weiteren Angebote des Verkehrsverbundes Mitteldeutschland, sprich Bus und Straßenbahn, nicht nutzen wollen. Für die ist es eine Verdoppelung des Fahrpreises durch die Hintertür.

Herr Minister, Sie sagen, das sind sehr wenige. Wenn das wirklich nur so wenige sind, dann würde das ja auch beim Verkehrsverbund Mittelthüringen nicht groß ins Kontor schlagen, dann könnte man auf jeden Fall sagen, der Bahnreisende soll hier ein Wahlrecht haben, je nachdem, welches Angebot für ihn das maßgeschneiderte ist, welches er nutzen will, entweder die BahnCard 50, wenn er eben nur die Bahn nutzt und keine weiteren Angebote, oder das Verbundticket des Verkehrsverbundes Mittelthüringen. So stelle ich mir im Übrigen eine moderne Bahnpolitik vor, dass man nämlich versucht, dem Kunden auch maßgeschneiderte Angebote zu bieten, damit er die Möglichkeit nutzt, eventuell vom Pkw auf die Bahn umzusteigen.

(Beifall DIE LINKE)

Mit der Verfahrensweise hier in der Vergangenheit wird dieses sicherlich nicht erreicht. Deswegen empfiehlt meine Fraktion auch die Zustimmung zu Punkt 2 des Antrags, nämlich den Bahnreisenden diese Wahlmöglichkeit zu geben.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das Wort hat Abgeordneter Lemke, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Trautvetter, Sie hätten den Verbund hier gar nicht erklären müssen. Den Verbund kritisiert niemand. Der Verbund ist eine vernünftige Lösung, nur er muss dann auch handwerklich gut gemacht werden. Hier ist gepfuscht worden und ich werde Ihnen das auch noch beweisen. Es gibt einen in diesem Verbund, der das eingesehen hat. Der hat nämlich seine Geschäftsbedingungen extra geändert, kurzzeitig zwar nur, aber er hat sie geändert.

Aber nun zur Sache, vorab auch für Sie und für Kollegen Schugens - ich nehme an, er redet dann nach mir: Prinzipiell sind Verbünde etwas sehr Gutes. Das sehen wir genauso. Das verdient Unterstützung und die sollen sie von uns auch haben. Leider haben wir es bei dem Verbund Mittelthüringen mit einem Verbund zu tun, der in einigen Punkten schlecht gemacht ist und der zu einer Diskriminierung von Fahrgästen beiträgt und sie damit verprellt. Das kann nun wirklich nicht Sinn und Zweck sein.

Dieser Antrag ist drei Monate alt. Inzwischen hat sich die Situation für die BahnCard-50-Kunden weiter verschärft. Wenn Sie hier über Tarife reden, Herr Minister, dann sollten Sie sich darüber informieren,

wie die momentan gültigen Tarife sind. Von 12 € ist keine Rede mehr. Es gab nämlich eine Preissteigerung ab 01.04. Das sollten Sie zumindest in Ihrem Haus wissen.

Zur Ausgangssituation: Ich will Ihnen noch mal ganz klar sagen, wie sich das mit den BahnCard-50-Kunden verhält. Die haben eine BahnCard gekauft für 424 € 1. Klasse oder 212 € 2. Klasse. Also die sind erheblich in Vorleistung gegangen und sind damit einen Vertrag eingegangen, der Ihnen verspricht, 50 Prozent Ermäßigung auf alle Fahrten mit der Deutschen Bahn. Nicht nur das, es kommt noch was dazu. Wird diese BahnCard eingesetzt, kann der, der sie einsetzt, Bonuspunkte sammeln; hat er genug, führt das zu einer Freifahrt. Die bezahlt dieser Verbund auch nicht, weil, da kann er keine Bonuspunkte sammeln. Das gilt nämlich erst ab BahnCard 50. Auch das ist eine Diskriminierung.

Es war bis zum 31.12.2007 so, in den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn nachzulesen, für BahnCard 25 und BahnCard 50 war es nicht möglich, eine Erstattung oder Umtauschmöglichkeit in Anspruch zu nehmen. Am Fahrkartenschalter konnte man bis dahin mit BahnCard 50 Hin- und Rückfahrt buchen. Das war die Ausgangssituation. Ab 01.01.2008 wurde in Thüringen im Verbundbereich alles anders. Die Kommunikation und Transparenz, dass man hier eine Veränderung vornimmt - vollkommene Fehlanzeige oder ganz schlecht gemacht. Die BahnCard 50 gilt in diesem Bereich nur noch 25 Prozent. Das ist eine eindeutige Benachteiligung gegenüber BahnCard 25 Kunden. Keine Bonuspunkte mehr, Preissteigerung für BahnCard-50-Kunden um 50 Prozent und, Herr Minister, es ist nur noch eine einfache Fahrt buchbar. Sie können nicht Hin- und Rückfahrt buchen. Es ist auch noch eine zeitliche Belastung, weil, Sie müssen sich morgens und abends - oder wann auch immer sie fahren - doppelt anstellen - alles Zeit - und auch Kunden haben keine Zeit, nicht nur Sie haben keine Zeit.

Die Bahn hat den Missstand erkannt und ihr ist es bewusst, denn die Bahn hat ihre Geschäftsbedingungen geändert. Die hat, wie Sie schon selber gesagt haben, bis Ende Februar die Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit eingeräumt, was vorher völlig ausgeschlossen war. In ihren eigenen Geschäftsbedingungen war das nachzulesen. Das weist schon darauf hin, dass man da wohl erkannt hat, dass das Pfusch war, was da gemacht wurde. Es hilft auch nichts, wenn Sie hier sagen, in Verbünden gilt das generell nicht. Die Verbünde haben das Recht festzulegen, was in ihrem Bereich dabei gelten soll. Einige machen gar nichts, einige machen 25 Prozent, aber es wären auch Wahlmöglichkeiten gegeben gewesen.

Die Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen verweist auf Anfrage allein auf die Vorteile des Verbundes. Natürlich gibt es die, aber Sie nimmt billigend in Kauf, dass eine größere Gruppe Bahnkunden - und es ist nicht eine kleine Gruppe -, die wird verprellt und ist getäuscht worden, denn die Geschäftsbedingungen, zu denen sie die Karte gekauft haben, gelten in einem Bereich in Thüringen nicht. Herr Minister, wir können es drehen und wenden, wie wir wollen, das ist ein Zwangstarif für BahnCard-50-Kunden in diesem Bereich.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will Ihnen einmal zitieren, was ein frustrierter Kunde uns geschrieben hat. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Niemand kauft ein Hemd, das nur 50 € kostet für 100 €, da er für den Preis noch ein Paar nicht benötigte Schuhe und einen unnötigen Hut dazu kaufen soll.“ Er hat recht.

(Beifall DIE LINKE)

Genau das ist es, was hier läuft. Nicht jeder Bahnfahrer kann oder will nach der Zugfahrt die Angebote des Verbunds weiter nutzen. Jeder Fahrgast sollte die Wahl haben, was er nutzen und was er einkaufen will. Der Verbund verhindert momentan diese Wahlfreiheit.

Seit 01.04. dieses Jahres gab es eine Verschärfung für BahnCard-50-Kunden. Der Verbund erhöht die Preise zum 01.04., die Bahn hat die Preise nicht erhöht, damit weitere Preiserhöhungen für BahnCard50-Kunden, die sind jetzt größer als 50 Prozent seit dem 31.12.2007. Der Verbund hat außerdem seine Preise mehr als doppelt so hoch erhöht, wie die Nahverkehrspreise in den Städten gestiegen sind, damit eine weitere Verschärfung für BahnCard-50-Kunden, denn der BahnCard-Preis und Einzelfahrschein vor Ort sind inzwischen günstiger als das Verbundticket. BahnCard 50 gilt nicht, Hopper-Ticket gilt, Herr Minister. Wenn man dann schon in einem Verbundtarif alle anderen Möglichkeiten ausschließen will - es wäre schön, wenn Sie zuhören würden, sonst sagen Sie nachher wieder, Sie haben es nicht verstanden oder ich hätte was anderes gesagt.

(Beifall DIE LINKE)

Das Hopper-Ticket gilt und dann sagen Sie, Pendler werden nicht benachteiligt, Pendler fahren vor 9.00 Uhr, Gelegenheitsfahrer fahren vielleicht nach 9.00 Uhr. Die können das Hopper-Ticket nutzen und haben einen weitaus vergünstigteren Tarif als die Berufspendler, denn die zahlen 6 € für Hin- und Rückfahrt, Berufspendler nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Wieder eine Diskriminierung. Das ist eine Ungleichbehandlung von BahnCard-Kunden gegenüber dem Hopper-Ticket im Verbundgebiet.

Alle Produkte, die mehr Fahrgäste in die öffentlichen Nahverkehrsmittel bringen, haben ihre Berechtigung. Sie dürfen jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die freie Wahl des Produkts muss möglich sein und wieder möglich werden. Mündige Kunden - Sie wollen doch immer mündige Bürger - müssen sich bewusst für das Produkt entscheiden können, welches ihren Ansprüchen am besten gerecht wird. Zwänge sind kontraproduktiv und sollten sofort abgebaut und beseitigt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Große Unsicherheit, Herr Minister, aber nicht nur bei Kunden, beim Personal in den Zügen ebenfalls. Im Zug kann man größtenteils immer noch mit BahnCard 50 ein Ticket kaufen, auch im Verbund und für den Preis vor dem 01.01.2008 ist dieses Ticket zu haben. Aber bei besonders deutschen Beamten gilt dies jedoch nicht, da kann es bis zu einer Strafgebühr von bis zu 40 € führen. Lösen im Zug ist oft vorteilhafter - und das trotz Nachlösegebühr von 2 € - als am Bahnschalter und das kann es ja wohl gar nicht sein. Ein unhaltbarer Zustand für Kunden und Zugbegleitpersonal.

Herr Minister, wir sind gehalten, hier wieder für Gleichberechtigung zu sorgen. Deswegen fordere ich Sie und die Mitte des Hauses auf, diese unsägliche Situation heute und hier zu beenden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Schugens, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, man könnte ja vermuten, der Antrag, Herr Lemke, sei schon überholt, da er schon so alt ist. Sie sprechen ja selber von der Zeit, die leider durch den Verlauf der Tagungen im Landtag diese Zeit hat vergehen lassen, aber er ist trotzdem aktuell, wie Sie berichten. Natürlich gab es eine Preiserhöhung, aber Sie wollen doch nicht etwa dem Minister unterstellen, dass er dafür auch verantwortlich ist.

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Natürlich.)

Meine Damen und Herren, was ist eigentlich hier der Fall? Sucht man hier Gerechtigkeit, sucht man hier

Recht für einen, für zehn, für Tausend - was ist eigentlich richtig? Richtig ist, dass es schon immer Sonderkundentarife gibt, und richtig ist, dass ein vielfältiges Angebot auch bei der Bahn existiert,

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Aber als Wahl.)

das kennen Sie als Verkehrspolitiker sehr wohl. Und dies greift auch in dieses Thema, das Sie aufgerufen haben, „BahnCard 50 - Vorteile auch für Thüringen“ ein. Der Vorteil in Thüringen ist ja nicht negiert. Er mag an dieser Stelle, wo Sie meinen, durch den Verbund eingeschränkt worden sein. Ich sage Ihnen auch, wo da der Haken liegt. Wenn Sie 50 Prozent fordern, da muss der Verbund das lösen und nicht der Minister oder die Landesregierung. Zweitens muss auch einer dafür geradestehen, die 25 Prozent - oder wie viel das auch immer sind - Differenz zu übernehmen. Da könnten Sie eine Lösung anbieten, wer das finanziert an den Verbund oder an die Deutsche Bahn. Zu Ihren letzten Bemerkungen, die Sie gemacht haben, möchte ich sagen: Ihre Vorschläge, die Sie unterbreiten, richten Sie doch bitte an die Deutsche Bahn, die Bahn ist dafür zuständig. Sie wissen ganz genau, bei dem vielfältigen Tarifangebot wird das Land am geringsten mitwirken können.

Herr Abgeordneter Schugens, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Lemke?

Bitte, Herr Abgeordneter Lemke.

Danke, Herr Schugens. Herr Schugens, geben Sie mir recht, dass Wahlfreiheit dieses ganze Problem lösen würde? Dann muss niemand die 25 Prozent ersetzen. Es muss die Wahlfreiheit bestehen, will ich nur Zug fahren, dann gilt 50, will ich Verbund mit seinen ganzen positiven Vorteilen nutzen, dann bitte Verbundticket - geben Sie mir recht, dass das die Möglichkeit wäre?

(Beifall DIE LINKE)

Herr Lemke, das ist wünschenswert, wäre auch eine Lösung, käme manchem näher, vielleicht auch

manchem Geldbeutel, aber das hat nicht die Entscheidungs- und Verwaltungsbehörde zu entscheiden, sondern der Verbund selber. Sie können doch nicht der Behörde unterstellen, dass sie hier, wo sie gar nicht teilzuständig ist, sondern die Bundesbehörde, in dieses Verfahren eine Klausel einbaut oder eine Untersagung. Es gibt allen Grund, das hat der Minister dargelegt, diese Genehmigung zu erteilen und die ist erteilt worden.

Meine Damen und Herren, es ist überhaupt mit Ihrem Antrag im ersten Punkt schon etwas an großen Worten gegriffen worden. Wenn ich dort höre „Täuschung“ - Sie unterstellen der Landesregierung und diesem Minister eine Täuschung. Sie sprechen von „Vertragsbruch“ und Sie sprechen von „Tatbestand des Betruges“. Wissen Sie, was Sie tun? Wenn Sie dessen sicher sind, dass das so ist, dann gehen Sie doch an die entsprechende Justizstelle und stellen einen Strafantrag.

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Das hätte auch keinen Sinn.)

Gehen Sie doch an die richtige Stelle, dazu gibt es doch die Rechtslage in Thüringen und in Deutschland.