Was würde denn passieren, wenn wir die Beiträge abschaffen, und kommt es tatsächlich zu einer Verlagerung der Kosten auf die Mieter und würden tatsächlich - so wie Sie ja vermutet haben - insbesondere Ein- und Zwei-Personen-Haushalte zusätzlich belastet werden? Sie hatten ja nur auf die Alleinstehenden abgestellt, Frau Taubert. Wer bezahlt gegenwärtig Beiträge - unstrittig die Grundstückseigentümer. Bei den großen Vermietern, insbesondere den kommunalen Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften - die haben immerhin 75 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes in Thüringen in ihrer Verantwortung -, sind die einzige Quelle für die Beitragsfinanzierung die Mieteinnahmen. Insofern bezahlen natürlich die Mieter bei den Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften alle Beiträge mit. Ich hatte es nach meinem Kenntnisstand schon mal in der ersten Lesung gesagt, ich selbst bin Mitglied eines Aufsichtsrats einer kommunalen Wohnungsgesellschaft in Arnstadt. Wir sind gegenwärtig konfrontiert mit einer Beitragsforderung des örtlichen Zweckverbandes von 1,4 Mio. €. Da reichen die Mittel nicht aus. Hätten wir nicht mit dem Zweckverband in Verhandlungen eine Stundungsvereinbarung erreicht, hätten wir Ende März Insolvenz anmelden müssen - das ist die Tatsache. Insofern bringt diese ständige Diskussion, dass angeblich Grundstückseigentümer entlastet und Mieter belastet werden, überhaupt nichts, sondern wir treten dafür ein, dass die Kommunalabgaben finanzierbar, vertretbar und sozial gerecht sind, und zwar für alle - für Gebühren- und Beitragspflichtige, für Mieter und Grundstückseigentümer.
Jetzt noch mal zu den Alleinstehenden, Frau Taubert. Wer fragt denn von Ihnen gegenwärtig, wie ein Ein- oder Zwei-Personen-Haushalt mit Beitragsforderungen im Abwasserbereich klarkommt? Wer fragt denn danach? Da fragt komischerweise keiner danach. Nach unserem Modell eröffnen wir eine Möglichkeit - das haben Sie richtig reflektiert -, die einmaligen Beiträge von der Wirkung her wie wiederkehrende Beiträge über einen längeren Zeitraum - 20, 25 Jahre - wirken zu lassen. Klar wissen wir, dass wir damit die Konstruktionsfehler im Beitragsrecht nicht beseitigen, sondern wir mildern sie maximal ab. Aber wenn Sie tatsächlich Ihre Argumentation ernst nehmen, da müssten Sie sich auch dafür einsetzen, die Beiträge zumindest mittelfristig vollständig infrage zu stellen, weil sie aus meiner Sicht nicht mehr geeignet sind, um tatsächlich gegenwärtig Abwasserinvestitionen sozial gerecht und ausgewogen zu refinanzieren. Also insbesondere die Alleinstehenden und die Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sind jetzt auch durch die Beitragsforderungen in gleichem und noch viel stärke
rem Maße überfordert als durch eine mögliche zweite Grundgebühr. Aber ich gebe Ihnen recht, es ist klar, wir nehmen eine Umverteilung vor, haben versucht, ein ausgewogeneres Verhältnis darzustellen, können aber die Grundmängel des Systems damit nicht vollständig beseitigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Stauche hat in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf eine Frage aufgeworfen, die hätten wir ausführlich im Ausschuss diskutieren und klären können. Da das nicht ermöglicht wurde, möchte ich es hier machen. Sie haben gefragt, was wir denn hinsichtlich der Verzinsung des Eigenkapitals wollen, ob wir das Anlagevermögen meinen, das verzinst werden soll, oder das Eigenkapital. Wir haben über diese Frage auch in der Fraktion und mit den Bürgerinitiativen und Aufgabenträgern lange und breit diskutiert. Wir wissen, in Sachsen-Anhalt beispielsweise können die Aufgabenträger vollständig auf die Verzinsung des Anlagekapitals verzichten. Wir haben bewusst gesagt, wir wollen nur das Eigenkapital von der Verzinsung freistellen, weil natürlich das Anlagevermögen - das wissen Sie ja alle - sowohl aus Eigenkapital als auch aus Fremdkapital besteht. Wenn man das Kostendeckungsprinzip ernst nimmt und nicht will, dass Defizite entstehen, die dann die Mitgliedsgemeinden zu tragen hätten, haben wir gesagt, für den Bereich des Fremdkapitals soll es bei der Verzinsung bleiben, um die Realzinsen finanzieren zu können, aber beim Eigenkapital können wir tatsächlich auf diese Verzinsung verzichten und wissen - da hat Frau Taubert recht -, wir verschieben eine finanzielle Belastung in die Zukunft. Aber wir gehen natürlich bei der Interessenabwägung davon aus, dass sich in den nächsten Jahren auch die Einkommens- und Vermögenssituation vieler Thüringer Bürger und damit Gebührenzahler verbessern wird und sich dann gewisse Fragen auch anders darstellen.
Warum ist denn auch sachgerecht, über die Verzinsung des Eigenkapitals mal nachzudenken? Ich wiederhole es hier noch einmal. Was sind denn die Quellen des Eigenkapitals? Da wird eigentlich deutlich - weil Frau Taubert gesagt hat, wer verzichtet denn schon gern auf die Verzinsung seines Anlagevermögens und ich betone noch einmal: Uns geht es um die Verzinsung des Eigenkapitals. Das Eigenkapital von Zweckverbänden hat nur drei Quellen aus übernommenen Anlagen der Mitgliedsgemeinden. Da hat der Zweckverband überhaupt keine Aufwendungen gehabt, die hat er entgeltfrei übernommen oder übertragen bekommen aus Zuschüssen Dritter - das sind die Fördermittel und das sind mögliche Beitragseinnahmen, das heißt, das ist auch kein eigenes Geld des Zweckverbandes - und Überschüsse aus der Gebührenkalkulation. Das sind die Quellen des Eigenkapitals. Sie werden mir zustimmen, Überschüsse aus der Gebührenkalkulation hat der Gebüh
renpflichtige gezahlt und das noch mal zu verzinsen, darüber sollte man tatsächlich sachgerecht diskutieren. Wir haben nichts anderes gemacht als die Landesregierung als Verordnungsgeber. Die Landesregierung hat als Verordnungsgeber eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die wir für sinnvoll erachten, weil sie Hilfe zur Selbsthilfe beinhaltet. Sie sagt nämlich, wenn bestimmte Aufgabenträger eine Gebührenhöhe überschreiten - gegenwärtig 5,35 € für Wasser und Abwasser einschließlich Grundgebühr und Kapitalisierung der Beiträge -, dann können die Aufgabenträger Zinsbeihilfen, also Finanzierungsbeihilfen beim Land beantragen, um dann in einem mittelfristigen Zeitraum eine Konsolidierung hinzubekommen. Als ersten Schritt, was logisch ist, müssen sie auf die Verzinsung von Eigenkapital verzichten, weil es keinen Zweck hat, wenn sich der Zweckverband über die Verzinsung des Eigenkapitals Rücklagen schafft und das Land aber gleichzeitig Finanzhilfen gewährt - ist alles sinnvoll. Was wir nur wollen, ist, es aus dem Raum des Verordnungsgebers herauszunehmen und als gesetzliche Vorgabe auf den Weg zu bringen, weil wir der Überzeugung sind, eine gesetzliche Regelung schafft mehr Rechtsklarheit und man kommt aus dieser politischen Willkür des Verordnungsgebers heraus. Was anderes wollen wir nicht. Wir haben bewusst nur die Regelung aus der Förderrichtlinie aufgenommen. Das heißt, wenn die CDU-Landtagsfraktion dies kritisiert, kritisiert sie ihre eigene Landesregierung in dieser Frage, denn diese Förderrichtlinie gilt schon seit Längerem. Wir haben aber noch mal unsere Argumente dargelegt. Wir glauben, es ist eine Möglichkeit, um den gegenwärtigen Gebührenanstieg etwas abzudämpfen. Es wird Gebührenanstiege geben aus der allgemeinen Kostenentwicklung und deshalb müssen wir alles versuchen, um zumindest punktuell einem weiteren Gebührenanstieg zu begegnen.
Der Verzicht auf die Verzinsung des Eigenkapitals kann dabei eine sehr wirksame Methode sein. Wenn Sie sich mal die Gebührenkalkulation der Aufgabenträger ansehen, werden Sie merken, neben den Abschreibungen und den Personalkosten ist die Verzinsung des Anlagevermögens und damit auch des Eigenkapitals die drittgrößte Kostenposition. Insofern müssen wir dort ansetzen, auch entsprechende Kostendämpfungspotenziale darzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben auch den Hinweis der SPD aus der ersten Lesung mit den Aufgabenträgern diskutiert: Könnte der Verzicht auf diese Verzinsung des Eigenkapitals zu einer Insolvenzgefahr bei den Aufgabenträgern führen? Das haben die Aufgabenträger insgesamt verneint, also eine solche Gefahr besteht nicht. Das ergibt sich schon aus dem Rechtsinstitut eines Zweckverban
des. Der kann im Grunde genommen nicht in Insolvenz gehen, sondern notfalls müssten die Mitgliedsgemeinden den ungedeckten Finanzbedarf tragen. Aber sie haben auch noch mal gesagt, der Verzicht auf die Verzinsung des Eigenkapitals hat erst mittelfristig Auswirkungen, wenn es um Ersatzinvestitionen geht, also in 15 bis 20 Jahren muss man darüber nachdenken und dann müssen wir die Situation neu bewerten. Wir brauchen nur jetzt Kostendämpfungspotenziale, weil jetzt eine unzumutbare Gebühren- und Beitragsbelastung da ist. Wie sich das einmal in den nächsten 10 bis 15 Jahren entwickelt, bleibt abzuwarten. Da sind wir sicherlich als Landesgesetzgeber in der Pflicht, das zu beobachten, aber auch die Landesregierung ist in der Pflicht, zu beobachten und notfalls auch uns als Gesetzgeber andere Vorschläge zu unterbreiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde auch von Frau Taubert in der ersten Lesung auf das Problem des einheitlichen Rechtsvollzugs bei der Niederschlagsgebühr verwiesen. Wir sagen noch mal: Wir sind uns bewusst, bei 158 Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung wird es keinen einheitlichen Rechtsvollzug geben, weil ein Wesensmerkmal der kommunalen Selbstverwaltung der differenzierte Rechtsvollzug ist. Wir wollen im Gesetz nur Rahmenbedingungen für die Erhebung der Oberflächenwassergebühr setzen und dort berufen wir uns auch nur auf das, was in den letzten Jahren in der Rechtsprechung entwickelt wurde.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie müssten mir einmal erklären, warum Sie sich verweigern, dass man die Grundsätze, die die Rechtsprechung gesetzt hat, nun endlich zusammenfasst und ins Gesetz schreibt, so dass jeder Aufgabenträger, jede Gemeinde, aber auch der Bürger weiß, woran er ist, nämlich unter welchen Voraussetzungen der Zweckverband eine solche Oberflächenwassergebühr einführen kann. Sie kennen die Diskussion draußen. Viele Bürger empfinden das als eine zusätzliche Gebühr und fragen sich, wann sie noch für das Einatmen der Luft eine Gebühr zu bezahlen haben, weil sie kaum das Verständnis haben, weshalb für Regen, der vom Himmel fällt, noch eine Gebühr erhoben wird. Wenn wir das endlich im Gesetz regeln, ich glaube, das würde zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Im Übrigen haben die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung gesagt, das kann durchaus hilfreich sein, weil man dann nicht den Bürgern immer erklären muss, was irgendein Gericht einmal entschieden hat, sondern dann kann der Aufgabenträger sagen, das ist Wille des Gesetzgebers. Wir haben verdammt noch mal die Pflicht als Gesetzgeber,
auch hier die Aufgabenträger in eine solche Situation zu versetzen, dass sie gegenüber den Bürgern sachlich argumentieren können. Wir haben uns dabei nicht der Einführung einer Oberflächenwassergebühr verwehrt, wohl wissend, dass damit die Transparenz im Abwasserbereich weiter sinkt, denn künftig werden die Bürger mit Abwasserbeiträgen konfrontiert, mit der Grundgebühr, mit einer Schmutzwassergebühr und mit einer Niederschlagswassergebühr. Bei diesen vier Elementen dann noch irgendwie dem Bürger begreiflich zu machen, was denn der Zweckverband insgesamt für Kosten hat und wie sie sich darstellen und ob sie alle sachgerecht sind, das ist natürlich sehr schwierig. Wir akzeptieren aber andererseits, wenn durch diese Niederschlagsgebühr eine ökologische Steuerungsfunktion erreicht wird, dann sind wir durchaus der Auffassung, dass sie realisiert werden soll.
Frau Taubert, Sie hatten gesagt, Sie haben kein Beispiel dafür, dass Zweckverbände diese ökologische Steuerungsfunktion nicht realisieren. Wir haben diese Beispiele. Zu der Sache hat die Landesregierung eine Antwort auf eine Kleine Anfrage gegeben, mit der man etwas anfangen kann - das ist ja bedauerlicherweise nur ein Ausnahmefall. Wenn Sie sich mit dieser Antwort noch einmal beschäftigen, erkennen Sie, die 28 Aufgabenträger, die bisher eine Oberflächenwassergebühr in Thüringen eingeführt haben, haben immer eine investitionsseitige Betrachtung. Das heißt, sie haben einen festen Betrag in ihrer Gebührenkalkulation, der aus dem Bereich der Oberflächenwassergebühr vereinnahmt werden soll. Das heißt, jede Veränderung in der Fläche führt dort zu einer Veränderung des Gebührensatzes. Das kann im Einzelfall für den einzelnen Grundstückseigentümer durchaus eine Motivation sein, Flächen zu entsiegeln, aber für die Gesamtheit lohnt es sich eben nicht. Was wir wollen, ist eine mengenmäßige Betrachtung und eine Betrachtung von der Aufwandsseite und da wissen wir, dass dann ein ökologisches Verbrauchsverhalten, nämlich die Entsiegelung von Flächen dazu führt, dass wieder das Gewicht zur Schmutzwassergebühr verschoben wird. Das brauchen wir und das machen die Zweckverbände bisher nicht. Deshalb haben wir es ins Gesetz geschrieben und gesagt, so stellen wir uns das vor, also keine starre Investitionsbetrachtung, sondern eine mengenmäßige Betrachtung, so dass jeder Kubikmeter Regenwasser, der von der Anlage ferngehalten wird, tatsächlich zu einer finanziellen Entlastung, und zwar aller Gebührenpflichtigen führt und nicht nur des Einzelnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Innenstaatssekretär hat sich in der ersten Lesung ausdrücklich bei den Aufgabenträgern bedankt für die Arbeit bei der Umsetzung der Neuregelungen im Kommunalabgabengesetz, die seit 01.01.2005 gelten.
Ihnen ist Dank zu sagen, denn dank Ihrer chaotischen Arbeit in den letzten Jahren sind die Aufgabenträger überhaupt nicht mehr hinterhergekommen. Das hat dazu geführt, dass letztlich im April 2004 die Aufgabenträger die Gefolgschaft verwehrt und gesagt haben, sie machen sich nicht mehr zum Erfüllungsgehilfen der CDU-Landesregierung. Das war dann Anlass für den Ministerpräsidenten, am 1. Mai in Apolda in der Vereinsbrauerei die Reißleine zu ziehen und zu sagen, wir schaffen erst einmal die Wasserbeiträge ab, um hier Ruhe zu bekommen. Deswegen ist der Dank berechtigt. Aber ich hatte es schon einmal betont und mache es immer wieder, der Dank gilt hier in erster Linie den Bürgern. Die Bürger haben seit Jahren um einen Einstieg in ein modernes Kommunalabgabengesetz gerungen. Der ist uns gelungen. Wir sind in Thüringen Vorreiter, das ist anerkennenswert, aber wir müssen jetzt weitermachen. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der deutlich macht, dass wir noch Nachholbedarf haben und dass wir die einmalige Chance nutzen sollten, weiter Vorreiter in der Bundesrepublik zu sein und nicht mit dem zufrieden zu sein, was wir gegenwärtig haben, denn es gibt nach wie vor Vollzugsprobleme. Das haben Sie ja als Landesregierung verneint, es gibt keine Vollzugsprobleme, deswegen will ich Ihnen einige beispielhaft nennen. Ich hatte Frau Stauche angeboten, dass wir das beim Kaffee machen, das hat sie abgelehnt. Das kann ich verstehen, Kaffee schmeckt in der Kantine auch nicht allzu sehr. Aber ich kann Ihnen ein paar Beispiele geben und wenn Sie weitere Ergänzungen wollen, können wir eine Zuarbeit machen. Das ist zwar ungewöhnlich, aber wir geben gern Amtshilfe, denn es ist im Interesse der Bürger.
Im Ilm-Kreis gibt es drei Orte, die sollen für Anlagen bezahlen, die vor 1989 entstanden sind. Es sind Klärteiche. Dort hat der zuständige Zweckverband nicht einen Euro investiert, die Investitionsplanungen für die nächsten Jahre sehen auch keine weiteren Investitionen vor. Trotzdem sollen die Bürger dort maximal für das Grundstück wegen der Privilegierungstatbestände 5.200 € bezahlen für nichts. Im Gegenteil, die Leute haben Fotos vorgelegt, das war ja auch im Fernsehen, dass die nämlich die Schächte zu DDR-Zeiten selbst gegraben haben. Unterhalten Sie sich mit den Bürgern und sagen Sie denen noch mal, es gibt keine Vollzugsprobleme.
Es gibt immer wieder Abgrenzungsprobleme, welches Grundstück nun als bebaut oder nicht bebaut gilt. Wir haben als Gesetzgeber auf Anregung der Landesregierung gesagt, ein nicht bebautes Grundstück soll so lange vom Beitrag befreit bleiben, bis es bebaut ist. Hintergrund war, dass wir gesagt haben, dort, wo kein Abwasser anfällt, sollen die Leute auch noch nicht bezahlen. Viele Aufgabenträger nehmen jetzt untergeordnete Bebauung wie ein Carport, eine Garage, eine Scheune bereits zum Anlass und
sagen, das Grundstück gilt als bebaut. Damit wird es voll berechnet, als wenn dort ein Wohnhaus draufstehen würde oder eine Betriebsstätte, bei dem Abwasser anfällt. Wenn das kein Vollzugsproblem ist, dann weiß ich auch nicht.
Immer wieder gibt es beim Oberflächenwasser Probleme mit dieser sogenannten 12-Prozent-Regelung, dieser Pauschalierungsgrenze für die homogene Bebauung, weil das völlig unterschiedlich bewertet wird, gilt das jetzt für Grundstücksgruppen oder nicht - angeblich auch keine Vollzugsprobleme. Uns erzählen letztlich die Aufgabenträger etwas anderes.
Es gibt gegenwärtig ein Fördermittelchaos, dass die Zweckverbände nicht mehr wissen, für welche Maßnahmen sie eine Förderung bekommen. Sie haben von den damaligen Staatlichen Umweltämtern, die gegenwärtig aufgelöst werden, die Bestätigung, dass es sich um förderfähige Maßnahmen handelt. Darauf haben sie ihr Investitionsverhalten abgestimmt. Jetzt kommt die Information aus der Landesregierung, es gibt keine Fördermittel mehr, weil die Vorfluter und Fließgewässer angeblich schon die Gewässergüte 2 und besser erfüllen. Nun fragen sich viele Bürger und auch die Zweckverbände, über Nacht sind unsere Flüsse alle sauber geworden. Sogar die Werra wird dabei genannt, da berücksichtigt man nicht die Salzfracht. Aber ansonsten gilt selbst die Werra offenbar als sauberes Gewässer. Das ist seltsam. Das ist aus unserer Sicht auch ein Vollzugsproblem.
Letztlich will ich noch etwas zur Verrechnung der Abwasserabgabe sagen. Auch dort haben die Aufgabenträger große Probleme, die will ich nicht weiter an dieser Stelle vertiefen.
Ich wollte ja nur stichpunktartig die Vollzugsprobleme, die die Landesregierung und die CDU-Fraktion nicht erkennen, hier nennen. Frau Stauche hat formuliert, es ist Ruhe eingetreten. Ich sage ihnen mal ein paar Beispiele der letzten zwei Wochen, wo ich zu Bürgerversammlungen bei vollen Sälen war, wo ich ein anderes Gefühl habe. Sie sind morgen recht herzlich eingeladen, mit den Bürgern vor dem Landtag in Dialog zu treten, 16.00 Uhr. Da können Sie den Bürgern sagen, ob Ruhe eingetreten ist oder nicht. Dann können Sie mit ihnen diskutieren.
In Unterbreizbach gibt es eine Bürgerinitiative, die mit drei Fraktionen aus dem Gemeinderat und dem zuständigen Zweckverband jetzt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gemacht hat,
In Arnstadt gibt es ein Bürgerbündnis für Gebührengerechtigkeit mit fünf Bürgerinitiativen, SPD und LINKE, wo es sehr viele Diskussionen gibt. In Eisenach gibt es ständige Diskussionen, Herr Köckert wird es wissen, er ist dort Vorsitzender des Zweckverbands. Erzählen Sie nicht wieder, das die alle von mir gesteuert sind, so viel Zeit habe ich gar nicht, um die alle zu steuern und ich kann mich ja nicht klonen.
Hören Sie erst einmal zu, was meinen Sie, was da noch für Beispiele kommen. Sie wissen ja, wir haben mal gesagt, wir arbeiten 24 Stunden am Tag und - wenn das nicht reicht - auch noch in der Nacht. Aber das haut hier nicht hin, ich kann das nicht alles leisten. Für so blöd sollten Sie die Bürger auch nicht halten, dass sie immer nur warten, bis einer kommt. Die nehmen schon das Heft des Handelns selbst in die Hand, weil Sie wissen, es stimmt irgendetwas nicht.
Mittlere Unstrut - dort hat man jetzt erst wieder Probleme auch im Zusammenhang mit einem neuen Urteil, darauf komme ich dann noch mal kurz. Im Grunde genommen hat der Zweckverband nun gesagt, sie lassen alles noch einmal neu überprüfen.
Südharz - große Probleme; oder Zeulenroda, wo 16 Freitagsdemonstrationen auf dem Marktplatz stattgefunden haben. Ich war zweimal zu Gast und habe dort - andere waren auch eingeladen, aber die waren nicht da - mir das angehört und habe mich dem Dialog der Bürger gestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von Ruhe in diesem Zusammenhang zu reden, das ist weit hergeholt. Sie sollten tatsächlich mit offenen Augen durch dieses Land gehen und da werden Sie schon die berechtigten Bedürfnisse der Bürger sehen, manchmal geht es nur um Information, aber auch das ist wichtig, und wenn die nicht gegeben wird, braucht man sich nicht zu wundern, dass Bürger Unverständnis und dann auch Protest entwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor wenigen Tagen hat das Verwaltungsgericht in Weimar zu sechs Zweckverbänden ein Urteil gefällt. Die entsprechenden Beitragssatzungen sind nichtig. Die Juristen wissen, der Fehler ist nicht heilbar, es geht wieder von vorn los. Wir wickeln alles ab bis zum Jahr 1992 und fangen von vorn an, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das wissen wir noch nicht, ob es rechtskräftig wird. Der Verband „Mittlere Unstrut“ ist einer
der Betroffenen und hat bereits angekündigt, zum OVG zu gehen. Das heißt, wir warten weitere zwei Jahre, bis Rechtsklarheit besteht, was ist entschieden worden. Und das ist ein Beispiel dafür, wir bekommen im Beitragsrecht keine Ruhe. Damit Sie es gleich wissen, ich war nicht beteiligt. Bei Benshausen wurde ja wieder gesagt, ich war es. Ich war es nicht, hatte keine Zeit, musste mich mit den Belehrungen des Herrn Gasser auseinandersetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das Leben, so ist das eben. Nachhaltige Politik setzt sich durch
Was ist entschieden worden? Nachdem vor sechs Jahren die Verwaltungsgerichte gefordert haben, dass die Abwassergebühr differenziert auszugestalten ist, nämlich entsprechend des Anschlusses, ob Volleinleiter, Teileinleiter, Direkteinleiter, haben jetzt die Gerichte gar nicht so unerwartet gesagt, was für die Gebühren gilt, muss auch für die Beiträge gelten. Der einheitliche Beitragssatz, den die meisten Zweckverbände haben, wäre nicht richtig, sondern in Abhängigkeit vom Grad des Anschlusses muss der Abwasserbeitrag differenziert ermittelt werden. Die Zweckverbände wissen nicht, wie sie mit dieser Tatsache umgehen sollen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Dass die Landesregierung sich bisher nicht geäußert hat, zeugt offenbar auch davon, dass es Probleme geben wird. Wie geht man damit um? Wir wissen allerdings eins, dass keine Ruhe reinkommt ins System. Deswegen noch mal die eindringliche Bitte, wir müssen tatsächlich hier in diesem Landtag darüber diskutieren, ob Abwasserbeiträge noch zeitgemäß sind oder ob man nicht über andere Refinanzierungsmodelle nachdenken muss. Die Gerichte fällen nach 18 Jahren immer neue Urteile. Wir lösen ein Problem und weitere Probleme werden aufgemacht. Keiner hat daran Interesse, weder wir als Landesgesetzgeber und Fördermittelgeber noch die Aufgabenträger, noch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben daran ein Interesse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schließlich hat der Staatssekretär gesagt und auch Frau Stauche, das Land übt keinen Druck auf die kommunalen
Aufgabenträger aus, das ist nicht bekannt. Die Aufgabenträger, die zu uns kommen - und die kommen ja immer erst zu uns, wenn sie überhaupt nicht mehr weiterwissen -, zeigen uns Schreiben aus dem Landesverwaltungsamt und aus den Kommunalaufsichten,
also wenn das kein Druck ist, da wird sogar Verbandsvorsitzenden und Bürgermeistern mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Und da sagen Sie hier, das Land macht keinen Druck im Zusammenhang mit der Einführung von der Niederschlagsgebühr. Es gibt einige selbstbewusste Bürgermeister, zum Beispiel der Oberbürgermeister von Ilmenau - der gehört der CDU an, ist der letzte Oberbürgermeister in Thüringen, ist also ein Exot,