Zu Frage 3: Mit der Projektumsetzung sind 16 Jugendhilfeträger beauftragt. Die Jugendberufshilfe Thüringen e.V. fungiert als Koordinierungsstelle und ist verantwortlich für die Prozessbeteiligung an den einzelnen Schulstandorten durch die jeweiligen örtlichen Beratungsstellen.
Zu Frage 4: Die Schulsozialarbeit an den berufsbildenden Schulen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wird von allen Mitwirkenden als ausschließlich positiv eingeschätzt. Sie sollte auch in Zukunft als wichtiger Bestandteil eine Brückenfunktion zwischen den berufsbildenden Schulen, den vielfältigen Angeboten der Jugendhilfe und den Anforderungen der Ausbildungs- und Beschäftigungsbetriebe wahrnehmen. Die Fortführung über das Jahr 2004 hinaus ist jedoch von den Finanzierungsmöglichkeiten aller Beteiligten abhängig.
Zwei Nachfragen. Sie sagten gerade, Sie beraten über die Fortführung des Projekts und über die Finanzierung.
Das läuft ja nun am 31.12. für die meisten Beschäftigten aus. Wann kann man denn mit einer Lösung rechnen?
Dann habe ich die nächste Frage: Im Haushaltsentwurf im KFA gibt es einen neuen Titel: "Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen". Ist damit vorgesehen, eventuell durch das Land die Gegenfinanzierung für die ESF-Mittel aufzubringen?
Danke. Damit sind die Fragen beantwortet. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen damit zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/405 des Abgeordneten Hauboldt, PDS-Fraktion.
Seit Anfang November erhielt die Öffentlichkeit Kenntnis davon, dass am Rückhaltebecken Straußfurt eine größere Anzahl von Saatgänsen verendet ist. Naturschützer und Naturschutzbehörde recherchierten nach den Ursachen und konnten im Ergebnis Vergiftungen durch ausgebrachtes Mäusegift feststellen.
Aufgrund der Tatsache, dass Tausende von Zugvögeln, insbesondere Kraniche, in Straußfurt das Rückhaltebecken als Rastplatz nutzen, ist ein weiteres Vogelsterben zu befürchten. Zuständigkeitszuweisungen der Ämter und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben bisher keine neuen Erkenntnisse zum Schutz der Zugvögel ergeben.
1. Wie viele und welche Vogelarten verendeten bisher aufgrund von Vergiftungen seit Oktober 2004 in der näheren Umgebung des Rückhaltebeckens Straußfurt?
2. In welcher Form und in welchen Mengen ist Gift auf umliegenden Feldern ausgebracht worden und liegen diesbezüglich nach Auffassung der Landesregierung Gesetzesverstöße vor?
3. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesen Vorfällen hinsichtlich Zuständigkeit, Verantwortlichkeit und vorbeugender Maßnahmen, und sieht die Landesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Hauboldt beantworte ich im Namen der Lan
Zu Frage 1: Die genaue Anzahl der aufgrund von Vergiftung verendeten Vögel lässt sich nicht ermitteln, da erstens nicht alle Funde einer Untersuchung unterzogen wurden und zweitens nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob alle vorgefundenen Vögel auch bei den zuständigen Stellen abgegeben und damit registriert wurden. Nach Angaben des Landratsamts Sömmerda sind vorrangig Saatgänse betroffen. Die Zahl der vorgefundenen Tiere bewegt sich zwischen 220 und 250. Der Anteil an Blässgänsen liegt dabei bei annähernd 10 Prozent. Außerdem wurden 13 Kraniche tot aufgefunden. Allerdings ist nach Angaben des Landratsamts der Nachweis einer Zinkphosphidvergiftung nicht bei allen bisher aufgefundenen toten Tieren gesichert.
Zu Frage 2: In der Umgebung des Rückhaltebeckens Straußfurt wurden durch die Landwirtschaftsbetriebe Maßnahmen zur Feldmausbekämpfung mit den Pflanzenschutzmittelwirkstoffen Chlorphacinon und Zinkphosphid durchgeführt. Die insgesamt ausgebrachte Menge lässt sich nicht ermitteln. Kontrollen des zuständigen Landwirtschaftsamts ergaben in drei Fällen eine unsachgemäße Ausbringung des Präparats Giftweizen mit dem stark vogeltoxischen Wirkstoff Zinkphosphid. Die unsachgemäße Anwendung stellt einen Verstoß gegen die Pflanzenschutz-Anwenderverordnung dar. Gegen die Verursacher wurden durch die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat außerdem Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Die Ergebnisse der Ermittlungen sind abzuwarten.
Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die vorhandenen gesetzlichen Regelungen sind ausreichend, um Fehlanwendungen von Pflanzenschutzmitteln zu ahnden. Die Zuständigkeiten der handelnden Behörden sind klar geregelt. Der Thüringer Pflanzenschutzdienst ist beauftragt, die Kontrollen hinsichtlich der sachgerechten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu verstärken. Ein besonderer Schwerpunkt wird aktuell auf die Information der Landwirtschaftsbetriebe gelegt. Die Landesanstalt für Landwirtschaft hat zwischenzeitlich ein Informationsmerkblatt zur ordnungsgemäßen Feldmausbekämpfung erstellt.
Zu Frage 4: Gegenwärtig werden die Kosten durch die Gemeinde Straußfurt und die Jagdpächter übernommen. Die endgültige Klärung der Kostenträgerschaft wird derzeit noch geprüft.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Drucksache 4/414 der Abgeordneten Doht, SPD-Fraktion.
Am 16. November 2004 ereignete sich in Eisenach auf der B 84 an der Einmündung Palmental ein Verkehrsunfall. Der Unfallzeitpunkt war 16.50 Uhr. Durch einen Unfallbeteiligten wurde sofort die Polizei gerufen. Trotz weiterer Anrufe in der Polizeiinspektion Eisenach traf die Polizei erst um 18.40 Uhr am Unfallort, der zu dieser Tageszeit stark verkehrsbelasteten Bundesstraße, ein.
2. Wie lang sind im Durchschnitt die Zeiten zwischen Unfallgeschehen und Eintreffen der Polizei in Thüringen und gibt es dafür Richtzeiten wie beim Rettungsdienst?
3. Hält die Landesregierung unter den gegebenen Bedingungen (starker Verkehr, herbstliche Witterung) nach fast zwei Stunden eine Rekonstruktion des Unfallgeschehens z.B. anhand von Bremsspuren noch für möglich?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht wie folgt:
Zu Frage 1: Am 16.11.2004 war die Dienst habende Schicht der PI Eisenach mit der Mindestdienststärke, d.h. mit einem Beamten des gehobenen Dienstes und sieben Beamten des mittleren Dienstes, besetzt. Um 16.54 Uhr wurde der in Rede stehende Verkehrsunfall in der Langensalzaer Straße, Einmündung Palmental, telefonisch von der Polizei entgegengenommen. Nach Mitteilung des Anrufers handelte es sich um einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden, auch wurden keine Verkehrsbeein
trächtigungen infolge des Unfalls gemeldet. Derartige Unfälle werden üblicherweise unter Berücksichtigung ihres Eingangs und nach Prüfung ihrer Priorität gegenüber anderen Meldungen abgearbeitet. Um 17.06 Uhr erhielt die PI Eisenach die Mitteilung, dass auf der Ortsverbindungsstraße zwischen der L 1016 und der Ortslage Bischofroda bei Bohrarbeiten eine Gasleitung beschädigt worden war. Die am Ereignisort eingetroffene Funkstreifenbesatzung bestätige die Gefahrenlage. Dies hatte zur Folge, dass im Rahmen einer Güterabwägung und zur Gefahrenabwehr alle erforderlichen Sofortmaßnahmen getroffen worden sind und alle zur Verfügung stehenden Einsatzkräfte zum Schadensort gerufen wurden. Dort waren sie bis zum Einsatzende gegen 19.50 Uhr gebunden. Um 17.14 Uhr wurde ein weiterer Verkehrsunfall ohne Personenschaden in der Clemensstraße gemeldet. Zwischenzeitlich beanstandete der Meldende des Unfalls Bad Langensalzaer Straße/Palmental das Ausbleiben einer Polizeistreife am Unfallort. Ihm wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Gasleitungshavarie die Dienststelle derzeit ausgebucht sei, deshalb momentan keine Streife vor Ort kommen könne. Um 18.00 Uhr wurden der zwischenzeitlich eingetroffenen Ablöseschicht (Nacht- schicht) die beiden bislang unerledigten Unfallaufträge Bad Langensalzaer Straße und Clemensstraße zur sofortigen Erledigung übergeben. Aus einsatztaktischen Gründen musste auf der Anfahrt zum Unfallort Bad Langensalzaer Straße/Palmental zunächst der auf gleicher Strecke gelegene und um 17.14 Uhr gemeldete Verkehrsunfall in der Clemensstraße aufgenommen werden. Dort hatte sich zwischenzeitlich verkehrslagebedingt nämlich ein erheblicher Rückstau mit Behinderungen gebildet. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs waren dort vorrangig Sofortmaßnahmen notwendig. Gegen 18.25 Uhr traf schließlich die Funkstreifenbesatzung an der Unfallstelle Bad Langensalzaer Straße/Palmental zur Unfallaufnahme ein. Erst hier wurde der Polizei bekannt, dass sich bei dem Verkehrsunfall die Beifahrerin des Unfallverursachers eine Prellung am rechten Bein zugezogen hatte. Ärztliche Hilfe wurde weder vor Ort in Anspruch genommen noch äußerte die Betroffene die Absicht, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Prioritätenabwägung der Polizei hinsichtlich der Eilbedürftigkeit fand somit ihre Bestätigung in der angetroffenen Situation an der Unfallstelle, dem Unfallhergang und dem Verhalten der verletzten Person.
Zu Frage 2: Die Zeiten zwischen Unfallgeschehen und dem Eintreffen der Polizei an der Unfallstelle werden statistisch nicht erfasst. In Thüringen gibt es für die Polizei keine dem Rettungsdienst vergleichbaren Richtzeiten. Eingehende Unfallmeldungen werden in der Regel entsprechend dem zeitlichen Eingang und unter Berücksichtigung ihrer Priorität, z.B. Unfall mit Verletzten vor Ort oder mit Sachschaden,
sowie unter Berücksichtigung eingetretener Parallellagen mit Vorrangcharakter, z.B. Fahndungsmaßnahmen, Raubüberfall, Schlägerei etc., abgearbeitet.
Frage 3: Bei klarer Unfalllage und übereinstimmenden Zeugenaussagen kann auf die Sicherung von Unfallspuren verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber trifft jeweils der mit der Unfallaufnahme befasste Beamte. In Frage kommende Spuren wie Brems- oder Blockierspuren, Anstoßspuren an der Anstoßstelle und an den Kraftfahrzeugen können allerdings auch noch nach Stunden beweissicher gesichert werden, wenn dies notwendig ist. Bei dem in Rede stehenden Verkehrsunfall fuhr der Unfallverursacher aus einer untergeordneten Straße nach links auf die Hauptstraße ein und missachtete dabei das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren". Im vorliegenden Fall war eine Spurensicherung aufgrund der eindeutigen Unfallsituation nicht erforderlich.
Frage 4: Die Landesregierung sieht aufgrund des Vorgangs keine Notwendigkeit zur Personalaufstockung bei der Landespolizei. Die Mindeststärke der PI Eisenach am fraglichen Tag war gewährleistet und ist erfahrungsgemäß für deren polizeiliche Aufgabenbewältigung ausreichend. Der zeitliche Verzug bei der Unfallaufnahme war im vorliegenden Fall ausschließlich dem Eintritt eines weiteren Schadensereignisses mit Vorrangcharakter, nämlich der Gasleitungshavarie auf der Ortsverbindungsstraße Heldhausen 16 und den dabei einhergehenden umfangreichen Sofortmaßnahmen, geschuldet. Der zeitliche Verzug ist somit nicht auf einen Personalfehlbestand in der PI Eisenach zurückzuführen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/416, Abgeordneter Wehner, Fraktion der CDU. Es übernimmt Abgeordneter Panse, bitte schön.
In der Zeitung "Freies Wort" vom 12. November 2004 wurde unter der Mitüberschrift "Nach erfolgreichem Billig-Lohnabschluss lädt die Thüringer AWO ihre Aufsichts-Genossen zu einem Trip nach Malta ein" über das Geschäftsgebaren des AWO-Landesverbands berichtet.
1. In welcher Höhe wurde der AWO-Landesverband 2003 und 2004 aus öffentlichen Mitteln unterstützt (bitte Haushaltsmittel und Lottomittel gesondert aus- weisen) ?
2. Trifft es zu, dass der AWO-Landesverband durch einen neuen Tarifabschluss Löhne ca. 20 bis 40 Prozent unter Tarif zahlt?
3. Ist der Landesregierung bekannt, inwieweit seitens der AWO sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse durch so genannte Ein-Euro-Jobs ersetzt wurden bzw. ersetzt werden sollen?
4. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Durchführung einer Klausurtagung auf Malta? Ist eine Rückzahlung öffentlicher Fördergelder wegen unsachgemäßer Verwendung denkbar?