Protocol of the Session on December 9, 2004

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Wie wird zukünftig die Begleitung der betroffenen Menschen aussehen? Wie können Eltern ihre Rolle als Anwalt und Vertreter ihrer Kinder wahrnehmen? Wie können wir sicherstellen, dass die Ergebnisse aus dem Modellprojekt zur Einführung des persönlichen Budgets transparenter werden? Wie können alle einen Nutzen daraus ziehen? Wie können wir in Zukunft Thüringen zu einem einheitlichen Standort führen? Fragen, meine Damen und Herren, auf die wir Antworten brauchen und Lösungen

und die auch gefunden und umgesetzt werden müssen.

Das Wort hat der Abgeordnete Nothnagel, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gut ein Jahr ist vergangen, seit wir hier an dieser Stelle in Auswertung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen als PDS-Fraktion noch versuchten, einen Antrag mit der Problematik "Errichtung einer Stelle eines Landesbehindertenbeauftragten" zu diskutieren und somit auch zu verabschieden - erfolglos, wie wir wissen.

Das Jahr 2004 war geprägt, vor allem auch aus wahlkampftaktischen Gründen, von Versprechungen der Landesregierung, dass ein Thüringer Landesgleichstellungsgesetz ganz oben auf der Prioritätenliste der CDU steht und dass kurz nach der Konstituierung des Landtags ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt wird. Der Wahlkampf ist vorbei und die Versprechungen, so scheint es, gehören der Vergangenheit an. Immerhin hat die Thüringer Landesregierung bereits im August einen Behindertenbeauftragten im zuständigen Ministerium berufen, aber seine Tätigkeit und sein Wirken kann nur so gut sein, wie er mit den Kompetenzen und Vollmachten ausgestattet ist. Daran, sehr verehrte Vertreter der Landesregierung, hapert es leider noch bis heute. Ein Gleichstellungsgesetz ist weit und breit durch die Landesregierung nicht zu erkennen. Das Gegenteil ist eingetreten. Spätestens mit der Regierungserklärung von Ministerpräsident Althaus war allen bewusst, es gibt Kürzungen in Thüringen, und dies nicht nur schlechthin im Sozialbereich, nein, es wird an den Pfründen, den so genannten freiwilligen Gesetzen gekratzt. Spätestens heute Morgen haben wir es schwarz auf weiß präsentiert bekommen. Ein Jahr nach dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen wird in Thüringen massiv der Rotstift angesetzt. Da ist das Blindengeld nur der Gipfel des Eisbergs. Die Versprechung des Ministerpräsidenten, man würde das Landesblindengeld anpassen und die Zahlbeträge auf den Durchschnitt aller Bundesländer anpassen, ist Schall und Rauch, denn der Durchschnitt aller Bundesländer beträgt 445 /     +  4 desregierung, Sie kürzen auf 400 B   wird in Thüringen der Rotstift bei den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen sowie seelisch und psychisch Kranke massiv angesetzt. Das sind Streichungen, deren Auswirkungen, falls sie so geschehen, eine massive Verschlechterung der Lebensqualität der Thüringer behinderten Menschen mit sich

führen wird. Wenn das die Behindertenpolitik der Landesregierung ist, dann hat sie wohl nicht verstanden, was im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 vor allem die politische Aussage war. Es ging hier um Teilhabe sowie um Gleichstellung und um Assistenz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Jahr 2004 ist aber auch davon geprägt, dass es unwahrscheinliche, zu Recht massiv geführte Proteste und Diskussionen gegen die Agenda 2010 gab und gibt. Der vor vier Jahren eingeläutete Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik, der durch das Behindertengleichstellungsgesetz und das SGB IX eingeläutet wurde, scheint zwischenzeitlich mit dem SGB XII und II ausgehöhlt zu werden. Die Agenda 2010 bringt massive Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderung, chronisch Kranker sowie Pflegebedürftiger und konterkariert somit die scheinbaren Fortschritte im SGB IX.

Herr Ministerpräsident Althaus, Sie haben nicht den Mumm gehabt, um massiv im Bundesrat gegen diese Gesetze zu stimmen, sondern Thüringen ist mitverantwortlich für die Verabschiedung und für die Umsetzung. Unter den heutigen Langzeitarbeitslosen in Thüringen findet sich eine hohe Prozentzahl von Schwerbehinderten, die zum 01.01.2005 durch das Arbeitslosengeld II hart getroffen werden. Sie müssen mit hohen finanziellen Einbußen rechnen. Der Blick auf die Thüringer Statistik zeigt auch, dass die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten auf 6.182 gestiegen ist. Das sind immerhin 542 mehr als im Vergleichszeitraum 2003. Und Sie, meine Damen und Herren der Landesregierung, wollen noch zum 31.12.2004 die Integrationsfachdienste in Thüringen auslaufen lassen, obwohl dieser Dienst eine effektive Möglichkeit war, um schwerbehinderte Arbeitslose auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Fakt ist jedenfalls - und das ist das traurige Fazit für mich: Außer vielen Wahlversprechen ist nichts übrig geblieben.

Herr Abgeordneter Nothnagel, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Einen Satz bitte noch. Die Zeit der Kürzungen im Bereich der Behindertenpolitik hat Einzug gehalten. Beenden möchte ich meine Rede mit einem Zitat aus dem Lied der Söhne Mannheims, überschrieben mit "Vielleicht": "Vielleicht fehlt ihnen der Sinn oder vielleicht fehlt ihnen der Mut, vielleicht hören sie nicht gut, vielleicht sehen sie nicht gut." Die letzten beiden Dinge kann man mit technischen Hilfsmitteln, Nachtragsausgleichen und Assistenz beheben, aber

bei den ersten beiden Dingen, meine sehr verehrten Damen und Herren, da müssen Sie endlich einmal über Ihren eigenen Schatten springen und sich selbst überwinden. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Liebe Gäste, Beifallskundgebungen und Missfallensbekundungen sind nicht gestattet auf den Rängen.

Das Wort hat der Abgeordnete Panse, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich gebe zu, es ist mir etwas schwer gefallen, als ich den Titel der Aktuellen Stunde heute gelesen habe, den aktuellen Bezug dazu herzustellen. Herr Kollege Nothnagel, Sie haben gerade versucht, so ein klein wenig den Bogen zu schlagen, und ich sage Ihnen da gleich einmal vorab, das Problem ist nicht, was im letzten Jahr im Behindertenbereich in Thüringen geschehen ist oder nicht geschehen ist. Wir müssen uns, wenn wir ehrlich sind, sehr vor Augen führen, was in den letzten 15 Jahren geschehen ist. Darauf verweist der Behindertenbericht, der vorhin von der Kollegin Künast zitiert wurde, zu Recht. Wir haben in den letzten 15 Jahren nämlich erhebliche Veränderungen im Behindertenbereich gehabt. Insofern halte ich es für ein Stückchen zu kurz gegriffen, wenn man das an einem Jahr oder an einzelnen Tagen wie dem UN-Welttag für die Behinderten festmacht und sagt, wir wollen daran jetzt erkennbar messen, in Jahresscheiben, was geschehen ist und was nicht geschehen ist.

Ein weiterer Punkt: Neben dem Behindertenbericht, den ich angeführt habe, den wir hier diskutiert und worüber wir auch im Ausschuss gesprochen hatten, gibt es natürlich etwas Weiteres noch, was im letzten Jahr Bemerkenswertes durchaus geschehen ist, Sie haben es vorhin angedeutet. Sie haben den Behindertenbeauftragten gefordert. Sie haben sich eben, glaube ich, gerade mit dem Behindertenbeauftragten in freundlicher Pose fotografieren lassen. Ich nehme an, Sie nehmen zur Kenntnis, dass es den inzwischen gibt, wenngleich ich es schon etwas herb finde, wenn ausgerechnet Sie dem Behindertenbeauftragten in der Südthüringer Zeitung vorwerfen, er wäre ein zahnloser Tiger und hätte keine Kompetenzen. Selbstverständlich hat er Kompetenzen. Er hat fachliche Kompetenzen und er hat Kompetenzen, die laut Geschäftsordnung der Landesregierung geregelt sind. Er wird, wenn wir hier ein Landesgleichstellungsgesetz verabschieden, auch Kompetenzen haben, die in diesem Landesgleichstellungsgesetz formuliert sind. Und selbstverständ

lich - ich denke, dafür sind Sie Manns genug, auch mit ihm das im Gespräch auszutauschen - arbeitet er und leistet er insbesondere im Interesse der behinderten Menschen in Thüringen eine wichtige und notwendige Lobbyarbeit.

(Zwischenruf Abg. Nothnagel, PDS: Ohne rechtliche Grundlage.)

Es war gesagt worden, natürlich geht es uns bei der Behindertenpolitik um die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung von behinderten Mitmenschen. Das muss die Zielstellung sein und, ich glaube, da sind wir alle gut beraten, wenn wir hier im Thüringer Landtag auch darüber beraten. Aber das nützt eben dann nichts, wenn wir das mit pauschalen Vorwürfen machen. Und da muss ich sagen, Frau Künast, gerade weil Sie die Frühförderung ansprechen, das stimmt eben nicht. Wir haben in Thüringen ein dichtes Netz an Frühförderstellen, die funktionieren und die gut arbeiten. Ich war in den letzten Jahren bei mehreren der Fachtagungen der Frühförderstellen und konnte mich überzeugen, was dort für eine Arbeit geleistet wird. Ich kann Ihnen nur sagen, reden Sie mit den Leuten, da ist nichts, was zusammenbricht.

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Das habe ich auch nicht bestritten.)

Da ist nichts, was nicht funktioniert. Die Frühförderstellen leisten eine außerordentlich gute Arbeit. Da kann man an der Stelle und auch bei einer Aktuellen Stunde durchaus einmal dafür danken.

Ein weiterer Punkt, darüber werden wir aber reden müssen, Herr Nothnagel, Sie haben die Integrationsfachdienste angesprochen. Natürlich ist das ein Problem, aber, ich glaube, Sie wissen auch, dass das BSHG klare Vorgaben macht. Sie wissen, dass wir entsprechende Überschneidungen haben mit der Arbeitsagentur. Wir werden uns im Sozialausschuss mit dieser Frage, mit dieser Materie beschäftigen können.

(Zwischenruf Abg. Nothnagel, PDS: Es gibt auch Bundesempfehlungen.)

Aber man muss eben darauf hinweisen, die Integrationsfachdienste werden nach den Änderungen, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind, nicht in Verantwortung des Landes finanziert, im Übrigen auch nicht allein in Verantwortung der Bundesagentur, sondern sind insbesondere in Verantwortung der Träger, die im Zweifelsfall dann einzelne Maßnahmen auch vermitteln. Insofern bin ich Ihnen dankbar, wenn wir nicht mit einem Halbsatz, was den Integrationsfachdiensten nicht hilft, hier in der Aktuellen Stunde darüber sprechen, sondern wenn wir das

dorthin tragen, wo es hingehört. Das kann nach meinem Dafürhalten entweder ein extra Tagesordnungspunkt sein oder eine Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

(Zwischenruf Abg. Nothnagel, PDS: Da wird es auch hingehören.)

Ein weiterer Punkt, Sie hatten das fehlende Gleichstellungsgesetz angesprochen. Ja, es ist richtig, wir haben erst im vergangenen Jahr darüber gesprochen und Ende des vergangenen Jahres bereits angekündigt, dass auch die CDU-Fraktion und die Landesregierung ein Gleichstellungsgesetz wollen. Wir haben aber auch gesagt, dass wir es nicht zu diesem Zeitpunkt verabschieden wollten und konnten, und wir haben gesagt, dass es in dieser Legislaturperiode ansteht. Ich weiß nicht, woher Sie die Formulierung nehmen, dass es ganz oben auf der Agenda steht. Ich kann Ihnen nur sagen für unsere Fraktion, wir wollen, dass dieses Gleichstellungsgesetz im Jahr 2005 in Kraft tritt. Ich habe einer Pressemitteilung von Ihnen entnommen, dass Sie auch darauf setzen. Sie haben aber auch in einer Pressemitteilung dazu geschrieben, dass Sie es jetzt wollen. Bei den monatlichen Pressemitteilungen darf ich im Übrigen sagen, wo Sie an das Gleichstellungsgesetz erinnern, haben Sie in der November-Pressemitteilung zu diesem Thema, glaube ich, mitgeteilt, dass Sie darauf setzen, dass es jetzt erarbeitet wird und 2005 beschlossen werden kann. Ich glaube, dann werden wir auch Raum haben, über die Inhalte dieses Gleichstellungsgesetzes hier miteinander zu diskutieren.

(Zwischenruf Abg. Nothnagel, PDS: Ja, endlich mal.)

Ich kann aber für mich sagen und für uns sagen, was da hinein soll. In dieses Gleichstellungsgesetz soll natürlich die tatsächliche Gleichstellung und das Benachteiligungsverbot auf Landes- und kommunaler Ebene als Zielstellung hinein. Natürlich sollte auch die Einbeziehung der Bundesgesetze hinein und selbstverständlich soll auch die Frage des Einsatzes von Gebärdendolmetschern darin geregelt werden, ebenso im Übrigen wie die Frage von Barrierefreiheit und den kommunalen Behindertenbeauftragten, die - wie Sie wissen - inzwischen in einigen Kreisen durchaus auch auf den Weg gebracht wurden und auch, ohne dass es in einem Gleichstellungsgesetz steht, beginnen zu arbeiten und berufen werden.

Ein Letztes noch: Ich glaube, wir alle tun uns einen Gefallen und dem Thema einen Gefallen, wenn wir nicht nur in einer Aktuelle Stunde darüber diskutieren, sondern wenn wir uns die Mühe machen, dazu auch Anträge zu formulieren und das im Ausschuss

bzw. im Plenum miteinander diskutieren. Ich glaube, das sind wir dem Thema schuldig.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Das ist im Ausschuss auch schon einmal...)

Und wir sind es den Menschen schuldig. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn wir das in Zukunft auch in dieser Form fortsetzen können. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Wolf, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine Rollstuhlfahrerin trifft hier auf der Jürgen-FuchsStraße da draußen vor der Tür eine querschnittsgelähmte Frau und fragt diese ganz erstaunt: "Sag mal, was hast du eigentlich gegen diese Landesregierung? Die tun doch nichts." Nun, bei der Frage des Umgangs mit behinderten Frauen ist diese Feststellung leider richtig. Hier ist die Landesregierung nicht nur sehr untätig, sie ist auf diesem Auge ziemlich blind. Aber vielleicht ist es ja wenigstens an dieser Stelle von Vorteil, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Zukunft sozusagen auf einem Gang mit dem Behindertenbeauftragten sitzt; man kann ja immer noch hoffen.

Meine Damen und Herren, wir sprechen hier nicht von ein paar Menschen im Land - Frau Künast sprach es schon an -, wir reden von 139.169 Frauen, die offiziell als schwerbeschädigt anerkannt sind. Das sind immerhin 8,3 Prozent der Thüringerinnen. Die Diskriminierung von behinderten Frauen unterscheidet sich maßgeblich von der behinderter Männer, was diese natürlich nicht besser macht, keine Frage. Behinderte Frauen werden jedoch doppelt diskriminiert. In diesem hohen Haus wird kein vernunftbegabter Mensch absprechen, dass Frauen benachteiligt sind, denn da reicht ein Blick auf die im Moment kaum besetzte Regierungsbank. Behinderte Frauen trifft dies jedoch in Potenzierung. Das Problem der behinderten Frauen ist gekennzeichnet von der Suche nach Gleichstellung, Emanzipation, Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Teilhabe und dem Wunsch, als Frau gesehen zu werden. Sie müssen noch viel mehr kämpfen, um berufliche Hürden zu überspringen und Anerkennung im Beruf oder auch

in der Schule zu bekommen. Sie wollen ein normales Leben führen nach ihren Neigungen und Fähigkeiten und eben oftmals nicht in Einrichtungen abgeschoben werden, separiert vom Rest der Gesellschaft.

Meine Fraktion hat in der letzten Legislatur eine Reihe von Interviews geführt mit behinderten Frauen. Deutlich wird: Frauen sehen es als große Demütigung an, ihre geistigen und körperlichen Potenziale nicht beruflich nutzen zu können. Immerhin sind 2.600 behinderte Frauen arbeitslos gemeldet und die Dunkelziffer wird noch deutlich höher liegen. Darüber hinaus müssen sie um vieles kämpfen, was eigentlich selbstverständlich sein müsste, z.B. das Recht auf weibliche Assistenz, denn wer lässt sich schon gern von dauernd wechselnden Zivis waschen. So ist auch weiterhin die Frage der Privatsphäre in einer ganzen Reihe von Wohnheimen nicht geklärt.

Meine Damen und Herren, auch behinderte Frauen haben einen meist ausgeprägten Kinderwunsch. Hier bekommen sie im Moment nur unzureichend Hilfe. Politik muss Grundlagen schaffen und hier meine ich nicht nur das längst überfällige Landesgleichstellungsgesetz. Herr Panse, an der Stelle trügt mich meine Wahrnahme, glaube ich, nicht, dass Sie kurz vor der Wahl ganz ausdrücklich gesagt haben, dass es sehr zeitnah nach der Wahl ein Landesgleichstellungsgesetz geben würde, wenn doch nur die CDU an die Regierung käme.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Könnten Sie das belegen, wann ich das gesagt haben sollte, Frau Kollegin?)

Herr Panse, es ist, glaube ich, allen im Raum hier bewusst gewesen, dass das ein maßgebliches Thema im Wahlkampf war und dass Sie damit auf Stimmenfang gegangen sind.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Würden Sie das belegen, wer das gesagt hat?)

Es bedarf einer speziellen Förderung behinderter Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Die Beratung, speziell von behinderten Frauen, muss gefördert werden und an der Stelle kritisiere ich ganz ausdrücklich die Landesregierung, die sich überhaupt nicht mit Ruhm bekleckert hat an der Stelle. In Suhl gab es eine ganz großartig arbeitende Einrichtung, die angenommen wurde von behinderten Frauen; selbst betroffene Frauen haben hier beraten. Das Ganze wurde aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten geschlossen - in meinen Augen ein Skandal.

Geschlechtsspezifische Pflege und die ärztliche Betreuung muss sichergestellt und verbessert werden. Nur als Beispiel: Es ist für gehbehinderte Frauen

wahnsinnig schwierig, einen geeigneten Gynäkologen zu finden, weil die Stühle einfach oftmals nicht geeignet sind; in ganz Thüringen sind es, glaube ich, zwei Stühle, die dementsprechend ausgebaut sind. Schwangere Frauen brauchen spezielle Hilfen, Assistenz muss auch bei Kinderbetreuung möglich sein. Hier ist im Moment eine ganz große Diskrepanz in der Beziehung, dass es schwierig ist, in Fragen von nicht beruflicher Assistenz tätig zu werden. Es geht bis dahin, dass der ÖPNV verstärkt barrierefrei nutzbar sein muss, da auch behinderte Frauen ihn mehr nutzen als Männer. Und Statistiken müssen in dem Bereich auch geschlechtsspezifisch sein.

Das sind nur einige der dringendsten Aufgaben, die vor uns stehen. Die Landesregierung darf nicht länger wegschauen bei der doppelten Diskriminierung behinderter Frauen. Es geht hier um Bürgerrechte und Menschenrechte, nicht um ein kleines Problemchen, Herr Zeh.

Meine Damen und Herren, es hilft nichts, wenn wir uns vorgaukeln, es sei schon alles in Butter. Lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden.

(Beifall bei der PDS)