Über die Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes haben wir lange diskutiert, aber auch hier haben wir uns letztlich dafür eingesetzt, den Leistungsstandard mit Ländervergleichen zu überprüfen. Im Ergebnis realisieren wir Einsparungen in Höhe von 5 Mio. ' ' ( )desdurchschnitts für das Blindengeld erreichen. Das liegt immer noch über dem Leistungsniveau anderer Länder, auch SPD-regierter Länder. Auch hier handelt es sich um Maßnahmen und Anpassungen. Andere Länder haben das Blindengeld bereits ganz abgeschafft. In Thüringen findet kein sozialer Kahlschlag statt. Wir stehen zur Veranwortung der Hilfebedürftigen.
Die Sechste Thüringer Verordung über die Pauschalförderung nach dem Krankenhausgesetz tritt mit Ablauf des 31.12.2004 außer Kraft. Für das Haushaltsjahr 2005 ist die Pauschalförderung für die Thüringer Krankenhäuser neu geregelt. Ich glaube, wir erzielen schnell Einigkeit, dass wir in Thüringen gerade auch im Kraunkenhausbereich ein Niveau erreicht haben, dass in Teilen weit über denen der alten Bundesländer liegt. Bereits in Vorbereitung der Sechsten Thüringer Verordnung über die Pauschalförderung nach dem Krankenhausgesetz wurde im Jahr 2002 der durchschnittliche jährliche Bedarf für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagengüter er
mittelt. Es ergab sich ein Bedarf von ca. 250 Mio. für einen 10-jährigen Wiederbeschaffungszeitraum, mithin eine durchschnittliche Jahresbedarfsquote von 25 Mio. * ) ' sich im Verlaufe dieses 10-Jahres-Zyklus ändern. Am Anfang des Zyklus durch die vielen Neubauten wird der jährliche Bedarf niedriger sein als am Ende. Daher kann am Anfang des Zyklus auch unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze eine zeitweise Absenkung der Jahrespauschale auf einen Durchschnittsbetrag vertreten werden. Für 2005 ergeben sich damit Entlastungen für den Landeshaushalt in Höhe von 10 Mio.
Die Änderung des Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetzes steht im Zusammenhang mit dem Wegfall der bisher parallel gewährten Förderung der Freien Wohlfahrtspflege und des Landessportbunds aus Zuwendungen des Landes. Künftig werden die beiden Verbände ausschließlich aus den Spieleinsätzen der Staatslotterien gefördert.
Die Änderungen des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr und der 6. Thüringer Verordnung über die Festlegung von Kostensätzen für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr werden dazu führen, dass die insgesamt für den öffentlichen Personennahverkehr verfügbaren Mittel konzentriert, effektiv und beihilfekonform gewährleistet werden. Sie werden damit Attraktivität und einen bedarfsgerechten Personennahverkehr gewährleisten und andererseits eine Einsparung in Höhe von 10 Mio. realisierbar machen.
Die Änderung des Straßengesetzes und der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen über die Zuständigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts sind Regelungen, die nicht vorrangig der Haushaltskonsolidierung dienen; sie werden aber vor allen Dingen im Interesse der Kommunen dringend für erforderlich gehalten. Dadurch reduzieren sich die Straßenverkehrsbehörden von derzeit 49 auf 28.
Die Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Sondervermögens ökologischer Altlasten in Thüringen erlaubt eine bessere Koordinierung zwischen Anforderungen an das Sondervermögen und den Landeshaushalt, als es die starre Formulierung bisher ermöglicht. Die Ausgaben des Sondervermögens verlaufen aufgrund der effektiven Mittelbewirtschaftung langsamer als prognostiziert. Die Zinseinnahmen sind wegen der dadurch erhöhten Kapitalanlage positiver. Die Gesetzesänderung reagiert darauf; es werden Einsparungen in Höhe von 5 Mio.
Durch die Änderung des Gesetzes zum Thüringer Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen erfolgt eine weitere Kostenbegrenzung im Personal
bereich. Trotz der angespannten Haushaltslage werden wir den Beamten auch weiterhin - allerdings reduzierte - Sonderzahlungen gewähren. Sie sehen aus den Ansätzen, dass wir vor allen Dingen den Bereich des mittleren und gehobenen Dienstes weniger belastet haben als den des höheren Dienstes.
Schließlich legen wir Ihnen das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens und zur Änderung des Sondervermögens zur Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen vor. Das Land hat die Verpflichtung zur Erstattung bestimmter Schuldendienstleistungen sowie aller sonstiger Erstattungsleistungen, auf die die kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Ansprüche nach § 21 a Abs. 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes haben. Grundsätzlich hat das Land zwei Wege, dies zu bewerkstelligen, entweder über jährliche Leistungen aus dem Haushalt oder durch die Finanzierung eines Sondervermögens. Mit der Abfinanzierung über das Sondervermögen werden die tatsächliche Finanzdarstellung und der Finanzbedarf transparent. Es bietet sich hierzu die Angliederung an das bereits bestehende Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen" an. Dieses Sondervermögen wurde mit einer Zweckbestimmung gebildet, die ebenfalls die Daseinsvorsorge im Bereich der Wasserversorgung für die Bürger betrifft. Zur eindeutigen Abgrenzung der beiden Zweckbestimmungen werden Teilvermögen gebildet, wobei die bestehende Zweckbestimmung als Teilvermögen Fernwasser fortgeführt und die hinzugetretene Zweckbestimmung als Teilvermögen Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung gebildet wird. Für den Schuldendienst für diese Zweckbestimmung haben wir 2 Mio. + sehen.
Allein mit den dargestellten Änderungen des Haushaltsstrukturgesetzes ergeben sich Einsparungen in Höhe von 60 Mio.
Meine Damen und Herren, als ein weiteres Mittel der Ausgabenbeschränkung soll auch beim Reformhaushalt 2005 eine Globale Minderausgabe eingesetzt werden. Im Blick auf die äußerst angespannte Haushaltslage hat sich die Landesregierung ein weiteres Mal entschlossen, Globale Minderausgaben einzubringen. Globale Minderausgaben halten den Einspardruck aufrecht, gewährleisten zugleich aber auch eine gewisse Flexibilität im Haushaltsvollzug. Diese Flexibilität, Herr Pidde, haben wir ja jahrelang in der großen Koalition gefordert. Wir haben Modellversuche gemacht über Globalität und Flexibilität und jetzt verteufeln Sie dieses Instrument, zumal Globale Minderausgaben bei Bund und Ländern ein vielfach genutztes Mittel für Einsparverpflichtungen im Gesamthaushalt sind. Das wird notwendig, auch weil man Programmabläufe vor allen Dingen in den
Programmhaushalten nicht immer punktgenau vorhersagen kann. Im Gesamthaushalt 2005 werden Globale Minderausgaben von 178 Mio. gebracht (das sind etwa - am Stand des Haushalts 2004 gemessen mit 187 Mio. ,- zent). Wir halten uns hier an die von einschlägiger Fachliteratur vorgegebenen 2 Prozent. Wir haben die Globale Minderausgabe geteilt in 89 Mio. & . 17 und in jeweilige Globale Minderausgaben in den Einzelressorts für die Hauptgruppen 6 bis 8. Die Programmhaushalte haben damit eine flexible Möglichkeit der Erwirtschaftung dieser Minderausgaben.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich kann auch als erfahrene Abgeordnete Ihre Gefühle schon nachvollziehen, wenn man sieht, dass man sich noch Mitte/Ende der 90er-Jahre um große Programmhaushalte geschlagen hat, dann die Programme immer kleiner wurden und jetzt Programme ganz gestrichen werden. Aber die Verantwortung für diese Tatsache liegt woanders; sie liegt im fehlenden Wachstum, in einer Politik in Deutschland, die es nicht mehr möglich macht, Spielräume in Haushalten darzustellen und zu gestalten. Wir brauchen in Deutschland Wachstum.
Wenn ich mit dem Blick auf die Umsatzsteuer gerade im November - ich habe mir eben die Entwicklung vorlegen lassen, es ist wieder die Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer, keine Lohnsteuer, es ist die Wachstumsteuer, die wieder rückläufig ist, nichts anderes. Das zeigt das Bild, was die Bundesregierung uns, den Ländern, und den Kommunen aufdrückt mit ihrer wachstumsfeindlichen Politik.
Ja. Achtmal mussten bisher die Wachstumsprognosen von den Steuerschätzern nach unten korrigiert werden. Herr Matschie, das muss immer wieder laut gesagt werden: Ihre Wachstumsprognosen in Berlin mussten achtmal nach unten korrigiert werden.
Wir haben weniger Steuereinnahmen als 1995, vor zehn Jahren, prognostiziert. Das ist Politik der SPDRegierung in Berlin.
Alle öffentlichen Haushalte einschließlich der von Minister Eichel stehen mit dem Rücken an der Wand. Das ist die Auswirkung Ihrer Stillstandspolitik. Und
lesen Sie doch die Veröffentlichungen von OECD, lesen Sie doch die Veröffentlichungen der Europäischen Union, die sagen eindeutig, wo die Gründe sind: in den fehlenden Strukturreformen in Deutschland.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Schauen Sie doch mal in andere Bundesländer, wie die mit der Si- tuation klarkommen; einige besser.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte es bereits erwähnt, ein wichtiger Kern des Haushaltsstrukturgesetzes ist die Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Die Entwicklung der Thüringer Kommunen ist und bleibt Schwerpunkt der Thüringer Landesregierung. Um zukunftsfähig zu bleiben, ist es aber erforderlich, dass auch die Kommunen ihren Beitrag zur Konsolidierung leisten. Aus diesem Grund waren die Änderungen beim Kommunalen Finanzausgleich unumgänglich. Die Kommunen haben im Rahmen des KFA in der Vergangenheit Landeszuführungen erhalten, die sich entgegengesetzt den Einnahmen des Landes entwickelt haben. Seit dem Jahr 2002 - also in den Zeiten bereits deutlicher Mindereinnahmen - hat das Land sogar eine feste Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1,86 Mrd. fügung gestellt. Diese Regelung war bundesweit einmalig. In allen anderen Ländern teilen sich Land und Kommunen die Entwicklung in guten, aber auch in mageren Jahren. Aufgrund der geringen eigenen Finanzkraft der Thüringer Kommunen wurden deren Haushalte bisher vom Landeshaushalt mit seinen Mindereinnahmen geschont, ja, noch besser ausgestattet. Dies kann sich das Land mit Blick auf seine eigene Haushaltslage nicht mehr erlauben. Deshalb hat sich die Landesregierung entschieden, die Kommunen, wie andere Länder auch, an der Einnahmenentwicklung des Landes zu beteiligen. Deshalb sollen künftig keine Landeszuführungen in die Finanzausgleichsmasse mehr geleistet werden. Diese Veränderungen sind schmerzhaft; daran gibt es keinen Zweifel. Um ihnen ein Stück zu begegnen, wurde die Steuerverbundquote um einen Prozentpunkt angehoben - ein für die Kommunen dauerhaft positiver Effekt. Außerdem wird in die Steuerverbundgrundlage der Anteil an der Umsatzsteuer einbezogen, den das Land für die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen und wegen der strukturellen Nachteile am Arbeitsmarkt, Hartz IV, aufbringt. Diese Regelung korrespondiert also mit den
Neu ist 2005 auch, dass 58,477 Mio. liche Kostenerstattungen infolge kumulativierter Aufgaben in den Finanzausgleich einfließen und die Kommunen an den Lasten des Landes nach dem Altschuldenregelungsgesetz zu 50 Prozent mit 13 Mio. beteiligt werden. Diese Regelung entspricht im Übrigen der Protokollerklärung aus dem Jahr 1997. Wir waren bisher das einzige Land, das die Kommunen nicht hälftig mit an der Altschuldenregelung beteiligt hat. Insgesamt ist die Finanzausgleichsmasse um 130,5 Mio. ken. Diese Kürzungen erscheinen im Hinblick auf die unterschiedliche Einnahmenentwicklung von Land und Kommunen vertretbar. Die notwendigen Kürzungen führen selbstverständlich zu Reduzierungen auf der Ausgabenseite des KFA. Wir haben uns entschlossen, zukünftig die Ausgaben für die Schülerspeisung, die Ausgaben für den Winterdienst, die Zahlung für den Ausgleich besonderer kommunaler Belastungen im kulturellen Bereich, die Förderung der Ausbildung kommunaler Bediensteter und die Zuweisung der Investitionen in öffentliche Bibliotheken abzusenken bzw. zu streichen. Ferner werden die investiven Schlüsselzuweisungen in der bisherigen Höhe von 37 Mio. /rigens eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Die Investitionspauschale ist aber weiterhin vorgesehen. Auch an einer Kürzung der Schlüsselzuweisungen von 46 Mio. ' + kommen. Wir haben ab dem Jahr 2005 aber auch die Aufgaben im KFA ausgewiesen. Neu ist ein Titel für Kindertagespflege sowie für die Finanzierung und Erstellung von Geodaten. Dazu kommt, wie ich bereits erwähnt habe, dass wir die Auftragskostenpauschale mit 58 Mio. ( von 136 Mio. stocken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Veränderungen sind schmerzlich, aber sie sind notwendig, um wieder entsprechende Freiräume für den Landeshaushalt zu ermöglichen, und sie bewegen sich im Rahmen dessen, was andere Länder im Verhältnis zu ihren Kommunen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Reformen am Arbeitsmarkt ergeben für die Thüringer Kommunen neue Aufgaben, insbesondere übernehmen die Kommunen die Kosten für die Unterkunft und Heizung der ALG-II-Bezieher. Die sich daraus ergebenden Finanzströme werden wir heute am Nachmittag besprechen und, ich hoffe, auch das entsprechende Gesetz verabschieden. Deshalb möchte ich jetzt nicht näher darauf eingehen, zumal es auch nur durchleitende Posten sind, was die 110 Mio. betreffen.
besserung des Wirtschaftsstandorts Thüringen, nicht als Selbstzweck, sondern immer im Blick auf die Schaffung und Sicherung der notwendigen Arbeitsplätze für unsere Menschen. Die Investitionsquote von knapp unter 20 Prozent macht den Gestaltungswillen der Landesregierung auch unter schwierigen Bedingungen deutlich. Ein Schwerpunkt dabei ist die gewerbliche Investitionsförderung. Die Bedeutung dieser Förderung für den Aufbau Ost hat der Sachverständigenrat entgegen auch der bisherigen Behauptung von Herrn Dohnanyi kürzlich wieder bestätigt. Die Ausgabenentwicklung der LEG für den Erwerb, die Entwicklung und Sanierung der Verwertung von Industrie- und Gewerbeflächen wurde daher in diesem Jahr konsequent erhöht. Zur Sicherung von Investitionsvorhaben bzw. Produktionserweiterungen, wie z.B. im Landkreis Nordhausen oder bei MTC in Kölleda, wurden im Jahr 2003 überplanmäßige Ausgaben bereitgestellt. Im Nachtragshaushalt 2004 wurde der Ansatz um 3 Mio. ,0 erhöht. Für das Jahr 2005 sehen wir hier einen Ansatz von 27,8 Mio. + die Landesregierung ganz bewusst für ein Engagement der LEG für die Ansiedlung von Industrieunternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Bei der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" haben wir die vom Bund in den Vorjahren zur Verfügung gestellten Mittel im Bewilligungsrahmen des Jahres 2005 voll ausgeschöpft. Der Ansatz liegt leicht unter dem des Vorjahres. Dieses fußt nicht auf Kürzungen des Landes, sondern darauf, dass der Bund seine Mittel für die GA-Förderung neu strukturiert hat und uns weniger zur Verfügung stellt. Dass der Freistaat verantwortungsbewusst und zielgerichtet mit Fördermitteln umgeht, hat die Halbzeitbewertung bei den EU-Strukturfonds gezeigt. Die Kommission hat honoriert, dass Thüringen sehr verantwortungsbewusst mit Fördermitteln umgeht und sie zielgerichtet einsetzt,
denn sie hat uns die leistungsgebundene Reserve voll zugeteilt. Das schafft wieder neue Spielräume, vor allen Dingen im Bereich der ESF-Förderung. So sind wir in der Lage, 41,6 Mio. 1 ,002 bis 2006 für diese Förderung am Arbeitsmarkt auszugeben. Ich möchte nur darauf hinweisen: Der Bund hat konsequent in den letzten Jahren seine Arbeitsmarktfördermittel gesenkt.
Einen Beitrag zur Konsolidierung hat der Wohnungsund der Städtebau geleistet. Wir werden 30 Mio. weniger dafür ausgeben. Das klingt auf den ersten Blick sehr hart, gleichwohl sind im Jahr 2005 Inves
titionsausgaben in Höhe von fast 160 Mio. + gesehen. Im Wohnungsbau wird die Förderung gestrafft und auf die Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Stadtumbau Ost konzentriert.
Im Bereich Verkehr wird im Jahr 2005 die Ausgabe eine Höhe von 288 Mio. werden die Stellen des Schienenpersonennahverkehrs und die Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr finanziert. Für den Landesstraßenbau und die Wartung von Landesstraßen sind insgesamt 99 Mio. ) ' noch durch EU-Mittel aufgestockt. Außerdem sind zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, das heißt für den kommunalen Straßenbau und die Infrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs in den Gemeinden, 65 Mio. .
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Staatlichen Hochbau sind für das Jahr 2005 knapp 172 Mio. + Haushaltsplan 2004 12 Prozent weniger. Diese Reduzierung ist jedoch nicht auf die Einsparung von Landesmitteln zurückzuführen. Der Bund hat seinen Ansatz für die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wie schon die letzten beiden Jahre gekürzt. Wir sind nicht in der Lage wie in den letzten beiden Jahren, dies zu kompensieren mit über 15 Mio. 3 gaben des Haushaltsplans 2005 für den Hochschulbau werden in erster Linie sichergestellt, so dass begonnene Maßnahmen fortgesetzt werden können und im Verwaltungsbau die wichtige Maßnahme wie in Bad Langensalza das Laborgebäude realisiert wird, aber auch im Bereich der Polizei in Meiningen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade bei der GA-Förderung macht es sich sehr eindrücklich bemerkbar, dass die PDS-Fraktion die Landesregierung immer wieder kritisiert, dass sie nicht alles kofinanziert, den Unternehmern damit Fördermittel verloren gingen. Auf der anderen Seite hören wir Worte wie "Sozialschmarotzer", "Sklavenhalter" auch aus dieser Fraktion, Worte, die an Unternehmer in Thüringen gerichtet sind oder gerichtet sein sollen.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Alles Müller oder was? Ist Herr Müller aus Thü- ringen? Können Sie keine Rede lesen?)
Herr Ramelow, wer Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen, die Wachstum und Steuern zahlen in diesem Land, beschimpft als Sozialschmarotzer, als Sklavenhalter, der vergeht sich am Mittelstand insgesamt in der Bundesrepublik und an dem Unternehmertum in der Bundesrepublik.
Man kann nicht scheinheilig auf der einen Seite Fördermittel für Unternehmen fordern und auf der anderen Seite sagen, sie sind Sozialschmarotzer oder ein Einzelner ist Sozialschmarotzer.