4. Ist daran gedacht, die Ausbildung in beruflichen Richtungen zu verstärken, die ggf. teurer sind, deren Absolventen aber in Thüringen in wenigen Jahren gesucht werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die soeben gehörte Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig darf ich wie folgt beantworten:
Zu Frage 1, die Nachfrage zu dem Informationseinfluss auf die berufliche Ausrichtung der angefragten Hintergründe betreffend: Die angesprochene Thüringer Fachkräftestudie sowie auch ergänzende Umfragen der Thüringer Kammern lassen eine Grundlage zu. Es ist eine grob strukturierte Entwicklungsprognose hinsichtlich der Berufsgruppen und der Zukunft, wie sich die Berufsentwicklung in Thüringen darstellt. Ein genauer, hochpräziser Rückschluss auf die jeweiligen Detailbedarfe in ganz konkreten Ausbildungsberufen oder dann auch Beschäftigungsbereichen ist nur bedingt möglich. Das ist auch nicht Ziel der Studie. Die Fachkräftesituation ist ein komplexes Thema. Sie ist im Übrigen auch in einer hohen Veränderungsgeschwindigkeit. Hinzu kommt, dass beispielsweise durch konjunkturelle
Einflüsse, abschwächende oder verstärkende Konjunktur, quantitative und qualitative Änderungen der Bedarfsentwicklung sich Situationen ergeben, die auch schlicht unvorhersehbar sein können. Insofern geht es um eine Fachkräftestudie mit einer Grundstruktur, die dann Einfluss auf die staatlich geförderten Ausbildungsplätze hat, aber nicht die alleinige Einflussgröße ist.
Zu Frage 2, bezüglich der beruflichen Struktur ersatzweise mit öffentlicher Unterstützung zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätzen im Abgleich mit dem Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren konkret: Der Studie liegt eine Fachkräftebedarfsprognose für die kommenden etwa fünf Jahre zugrunde. Der Bedarf lässt sich dann in der Regel eher präzisieren mit fortschreitenden Entwicklungen. Wir sind momentan mit dem Unternehmer- und Fachkräfteservice genau an dieser Stelle, den Fachkräftebedarf präzise zu ermitteln und von einem allgemeinen Thema zu einem sehr spezifischen auf die einzelnen Unternehmen abgestellten Thema zu machen. Ersatz- und Erweiterungsbedarf und auch der Aspekt der Begabungen, der Fähigkeiten der Auszubildenden spielen aber gleichwohl eine Rolle. Da setzt eben die staatliche Ausbildung auch an. Es sind hier nicht immer die Höchstbegabtesten, sondern es sind auch die, die eine staatliche Unterstützung in einem Ausbildungsbereich durchaus benötigen.
Zu Frage 3: Es ging jetzt bei dieser Frage konkret um die Köche, Verkäufer, Metallbauer, bei denen über dem Durchschnitt ausgebildet wird in Thüringen und inwieweit dieses eine Struktur abbildet, die einen realen Hintergrund hat.
Die Unternehmen kennen ihren zukünftigen Bedarf an Fachkräften unterschiedlich präzise. So sie es denn können, decken sie ihren Eigenbedarf durch die Einstellung von Auszubildenden. Sie rechnen aus Erfahrungen damit, dass nicht alle Auszubildenden nach Abschluss im Betrieb bleiben, und bilden daher auch teilweise über den Bedarf hinaus aus. Das tun sie dort, wo Lehrberufe beispielsweise mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden sind, anders eben in Ausbildungsberufen mit relativ hohen Kosten. Die Ausbildung über Bedarf bildet sich also nicht unbedingt über die Branchenstruktur ab, sondern ist eher über den Ausbildungsberuf, der nicht selten in verschiedenen Branchen ausgeübt werden kann, darzustellen. So arbeiten beispielsweise rund 96 Prozent der Köchinnen und Köche im Dienstleistungssektor, eine unspezifische, breite Branche. Ausbildung zum Koch und Metallbauer mit der Vermittlung vieler Basiskompetenzen sind zudem eine gute Basis für Weiterentwicklung und Weiterqualifizierung. Eine fundierte Berufsausbildung ist nach wie vor eine der besten Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit. Das haben wir seit Jahren aus den hohen Quoten
der gemeldeten ungelernten Arbeitslosenzahlen zu entnehmen. Viele Ausgebildete, insbesondere im Bereich Kochen, haben derzeit gute Beschäftigungsmöglichkeiten im benachbarten Ausland. Das soll nicht heißen, dass sie dann auch nicht nach Berufserfahrungen wieder nach Thüringen zurückkehren und Anstellungen finden.
Zu Frage 4: Ist daran gedacht, die Ausbildung beruflich in Richtungen zu verstärken, die jetzt topaktuell sind? Ich verwies schon darauf, dass wir stärker den Fokus auf die geringer Qualifizierten legen müssen, die dann nicht automatisch die direkte Einbindung in die betriebliche Ausbildung finden. Auch gegenwärtig erfolgt bereits in Zukunftsbranchen im Übrigen z.B. für den in der Halbleitertechnik tätigen Mikrotechnologen eine staatliche Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildungsplätze, allerdings aus Gründen, die ich auch schon unter Frage 2 genannt habe, eine Ausbildung in und für Zukunftstechnologien ist nicht immer möglich. Lernen auf Vorrat ist ebenso wie eine Ausbildung auf Vorrat für noch nicht geschaffene oder noch nicht konkret vorgesehene Arbeitsplätze nur begrenzt sinnvoll. Nach wie vor ist es Aufgabe der Unternehmen, für ihren Berufsnachwuchs zu sorgen. Der Staat soll und wird lediglich subsidiär durch Unterstützung zusätzlicher Ausbildungsplätze tätig. Er steuert diesen Suchprozess zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften nicht unmittelbar. Eine Förderung zusätzlicher dualer Plätze soll und darf keine Branche, und sei es auch eine Zukunftsbranche, von ihrer Verantwortung für die Sicherung des Berufsnachwuchses entbinden. Hier auch noch mal die Zahl: Der Anteil staatlich geförderter Ausbildungsplätze in Thüringen ist definitiv noch zu hoch und deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Wir haben einen Anteil von 25 Prozent. Der Durchschnitt der alten Länder liegt bei 5 Prozent. Wir haben in den neuen Ländern durchaus ähnlich hohe Quoten wie in Thüringen. Das ist ein Teil des Strukturwandels. Aber die Zukunft wird in eine betriebliche Ausbildung münden. So weit meine Antworten.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, Drucksache 4/3814.
Auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und
von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch gewährt das Land unter bestimmten Voraussetzungen Zinsbeihilfen. Die Zinsbeihilferichtlinie gilt zunächst bis 31. Dezember 2009. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Einzelplan des Thüringer Innenministeriums enthalten. Für den Zeitraum bis 2012 sind Verpflichtungsermächtigungen im Landeshaushalt ausgebracht.
Mitarbeiter des Wasser- und Abwasserzweckverbands Arnstadt und Umgebung (WAZV) verweisen Beitragspflichtige gegenwärtig darauf, dass das Land ab 2008 keine neuen Zinsbeihilfen im Zusammenhang mit der Stundung von Abwasserbeiträgen bereitstellt. Die im Landeshaushalt für 2008 und 2009 veranschlagten Mittel sind bereits durch Verpflichtungsermächtigungen vollständig gebunden.
1. Inwieweit sind die Aussagen des WAZV zutreffend, wonach ab 2008 keine Zinsbeihilfen im Zusammenhang mit der Stundung von Abwasserbeiträgen mehr durch das Land gewährt werden?
2. In welcher Größenordnung stehen für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 noch Haushaltsmittel für die Neubewilligung von Zinsbeihilfeanträgen nach der vorgenannten Richtlinie zur Verfügung?
3. In welchem Umfang liegen bisher von den kommunalen Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung Anträge für den Zeitraum ab 1. Januar 2008 auf Zinsbeihilfen nach der vorgenannten Richtlinie vor?
4. Inwieweit sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die im Landeshaushalt veranschlagten Haushaltsmittel für die Zinsbeihilfe nach der vorgenannten Richtlinie zu erhöhen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Die Aussagen des Wasser- und Abwasserzweckverbands Arnstadt und Umgebung treffen im Hinblick auf Neubewilligungen zu.
Frage 2: Für Neubewilligungen stehen in den Jahren 2008 und 2009 keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
Frage 3: Bis zum 19. Februar 2008 wurden dem Landesverwaltungsamt 34 Anträge von Aufgabenträgern der Abwasserentsorgung auf Gewährung einer Zinsbeihilfe vorgelegt. Weitere 67 Anträge entfallen auf den Bereich der Straßenausbaubeiträge.
Frage 4: Die Landesregierung sieht dafür keine Notwendigkeit. Das Land hat seit der Auflage des Förderprogramms bis heute insgesamt etwa 15,5 Mio. € für die Erstattung von Stundungszinsen ausgezahlt. In den nächsten Jahren wird noch einmal etwa 1 Mio. € zur Abfinanzierung bereits bewilligter Anträge zur Verfügung gestellt werden. In über 35.000 Fällen konnte damit den Bürgerinnen und Bürgern eine zinslose Stundung ermöglicht werden. Durch die Novelle des Thüringer Kommunalabgabengesetzes haben wir die Wasserbeiträge vollständig abgeschafft und im Bereich Abwasser die Beitragsbelastung durch die Einführung von Privilegierungstatbeständen reduziert. Für den Bereich der Straßenausbaubeiträge wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Bürgerinnen und Bürger insbesondere durch Möglichkeiten zur zeitlichen Streckung der Beitragsschuld und in Abhängigkeit von der Haushaltslage der Gemeinden durch Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen ebenfalls entlasten wird.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, wie begründen Sie denn, dass für die Landesregierung bei der Vorlage der entsprechenden Anträge - Sie hatten 34 für den Bereich Abwasser und 67 Straßenausbaubeiträge genannt - keine Notwendigkeit mehr besteht, ist doch die Förderrichtlinie, die ja zunächst bis 31.12.2009 datiert, sicherlich mit dem Verweis „nach Haushaltslage“. Es wurde doch gerade durch diese Befristung bis zum 31.12.2009 für die Beitragspflichtigen und Aufgabenträger der Eindruck vermittelt, dass das Land auch für den gesamten Zeitraum diese Zinsbeihilfen gewährt. Ich würde gleich die zweite Frage stellen, Frau Präsidentin? Danke.
Sie hatten darauf verwiesen, dass insbesondere die Neuregelung im Bereich Abwasser, also Privilegierungstatbestände, ein Grund dafür sind, dass die Landesregierung nicht mehr die Notwendigkeit der Gewährung der Zinsbeihilfen sieht. Diese Regelungen gelten aber bereits seit 01.01.2005. Weshalb hat die Landesregierung im Bereich Abwasser für den Zeitraum 01.01.2005 bis zum Jahr 2007 die Notwendigkeit gesehen, Zinsbeihilfen für Abwasserbeiträge zu gewähren und nun plötzlich, wo doch am
31.12.2007 die Verjährung eingetreten ist und damit flächendeckend noch mal Abwasserbeiträge durch die Aufgabenträger erlassen wurden, diese Notwendigkeit komischerweise nicht mehr besteht.
Herr Abgeordneter Kuschel, maßgeblich ist letztlich auch natürlich der jeweilige Haushalt. In dem jeweiligen Haushalt, das betrifft den Haushalt 2008/2009, werden Sie finden, dass dort noch die Abfinanzierung erfolgt. Das betrifft Anträge, die vorher gestellt worden sind, die werden natürlich bedient. Was neu hinzukommt, wird nicht mehr bedient. An den Haushaltsplan, das ist ein Gesetz, sind sowohl die Landesregierung als auch alle Abgeordneten gebunden, so dass dies dann entfällt. Einen Eindruck, der hier erweckt werden konnte, sehe ich auch nicht. Den Haushaltsplan kann jeder einsehen und wer ihn nicht so ohne Weiteres zur Verfügung hat, der wird sicherlich von Ihnen darauf hingewiesen werden, was da drinsteht. Insofern wissen Sie das ja auch bereits, davon kann man ausgehen.
Wenn Sie sagen, Privilegierungstatbestände, Beitragsbelastung durch die Wasserbeiträge - ich hatte ja gesagt, die sind vollständig im Bereich Wasser abgeschafft worden. Es sind vorher Beiträge erhoben worden, die sind dann zurückgezahlt worden und zum Teil zurückgezahlt worden, je nach Bebauung des Grundstücks. Ich denke, dass hier in diesem Bereich ebenfalls der Zeitraum ausreichte, um Zinsbeihilfen zu gewähren. Aber jetzt ist die Zeit gekommen, wo das aus unserer Sicht nicht mehr notwendig ist. Im Bereich - das hatten Sie zwar jetzt nicht konkret gefragt - der Straßenausbaubeiträge ist dieses Gesetz, was kommen wird, so zugeschnitten, dass dieses Problem für das Land jedenfalls nicht auftreten wird.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bärwolff, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3815.
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland nach längerem Rückgang seit 2002 wieder etwas erhöht. Auch die Zahl der Mitarbeiter in diesen Einrichtungen sei seit 2002 wieder angestiegen. (siehe u.a. "Die Welt" vom 24. Januar 2008 im Pressespiegel)
1. Kann die Landesregierung diese erfreuliche Entwicklung im Bereich der Jugendhilfe für Thüringen bestätigen?
3. Wie hat sich die Zahl der in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigten Personen seit 2002 in Thüringen entwickelt (bitte die Entwicklung der Stellen in Vollzeitbeschäftigteneinheiten und in beschäftig- ten Personen angeben)?
4. Wo sieht die Landesregierung die Ursachen für eine möglicherweise vom Bundestrend abweichende Entwicklung seit 2002?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die im Folgenden genannten Daten auf Erhebungen des Thüringer Landesamtes für Statistik basieren. Die Statistik erfasst Einrichtungen der Jugendhilfe insgesamt und unterscheidet dann zwischen Tageseinrichtungen für Kinder sowie sonstige Einrichtungen. Die letzte gemeinsame Auswertung wird zum Stichtag 31. Dezember 2002 erfasst. Seitdem werden die Statistiken für die Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die sonstigen Tageseinrichtungen zu unterschiedlichen Stichtagen geführt. Die Zahl der Tageseinrichtungen für Kinder und die Anzahl der dort beschäftigten Personen wurden letztmalig zum 15. März 2007, die sonstigen Tageseinrichtungen und die dort beschäftigten Personen zum 31. Dezember 2006 erfasst.
Zu den Fragen 1 und 2: Die Landesregierung kann die Entwicklung im Bereich der Jugendhilfe für Thüringen grundsätzlich bestätigen. Zum Stichtag 31. Dezember 2002 gab es in Thüringen insgesamt 2.785 Einrichtungen der Jugendhilfe, davon 1.379 Tageseinrichtungen für Kinder sowie 1.406 sonstige Einrichtungen. Zum Stichtag 15. März 2007 gab es in Thüringen 1.349 Tageseinrichtungen für Kinder und zum Stichtag 31. Dezember 2006 1.072 sonstige Tageseinrichtungen. Insgesamt gab es somit per 15. März 2007 in Thüringen ca. 2.421 Einrichtungen der Jugendhilfe und somit 364 weniger, als es zum 31. Dezember 2002 waren - vermutlich deshalb, weil die Statistiken zweieinhalb Monate versetzt erstellt
wurden. Bei dem leichten Rückgang spielt aber die demographische Entwicklung eine wichtige Rolle. So ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Thüringen im gleichen Zeitraum um 67.407 Personen gesunken. Setzt man diese Zahl in Relation zu der Anzahl der Einrichtungen der Jugendhilfe, kann festgehalten werden, dass zum Stichtag 31. Dezember 2002 auf eine Einrichtung ca. 135 Kinder und Jugendliche und zum Stichtag 15. März 2007 bzw. 31. Dezember 2006 128 Kinder und Jugendliche entfielen. Das bedeutet, dass auch bei der Vorhaltung von Einrichtungen und Personal in der Kinder- und Jugendhilfe die demographische Entwicklung berücksichtigt werden muss.
Zu Frage 3: Zum Stichtag 31. Dezember 2002 waren in Thüringen in Einrichtungen der Jugendhilfe insgesamt 16.028 Personen beschäftigt, davon 11.563 Personen in Tageseinrichtungen für Kinder sowie 4.465 Personen in sonstigen Tageseinrichtungen. Per 15. März 2007 waren 12.248 Personen in Tageseinrichtungen für Kinder und damit 685 Personen mehr als zum 31. Dezember 2002 beschäftigt. Zum Stichtag 31. Dezember 2006 waren in den sonstigen Einrichtungen 3.191 Personen beschäftigt. Zum Stichtag 15. März 2007 waren in Thüringen somit insgesamt ca. 15.439 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe tätig. Positiv hervorzuheben ist die Tatsache, dass in den Kindertageseinrichtungen die Zahl der beschäftigten Personen seit dem 31. Dezember 2002 um 685 Beschäftigte gestiegen ist. Zwar ist im gleichen Zeitraum die Zahl der Kindertageseinrichtungen um 30 Einrichtungen zurückgegangen, bezogen auf die Anzahl der Kinder und Jugendlichen in Thüringen in dem genannten Zeitraum entfallen auf eine Kindertageseinrichtung ca. die gleiche Anzahl an Kindern und Jugendlichen wie zum 31. Dezember 2002 und darüber hinaus stehen 685 Beschäftigte mehr zur Verfügung. Eine Statistik bezogen auf Vollbeschäftigteneinheiten gibt es erstmalig seit dem 15. März 2006 und auch nur bezogen auf Kindertageseinrichtungen, so dass ein entsprechender Vergleich nicht möglich ist.
Zu Frage 4: Der leichte Rückgang der Zahl der Einrichtungen der Jugendhilfe geht einher mit der bereits beschriebenen demographischen Entwicklung in Thüringen seit 2002. Wie bereits erwähnt, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Thüringen seit dem Stichtag 31. Dezember 2002 um 67.407 Personen gesunken.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3818, vorgetragen durch Abgeordneten Blechschmidt.
In jüngster Zeit haben sich Betroffene an die Fraktion gewandt, mit der Information, dass in Thüringen bei Landgerichten unzureichende bzw. fehlerhafte Rechtsmittelbelehrungen Verwendung finden würden bzw. zumindest in der Vergangenheit Verwendung gefunden haben sollen. In entsprechenden Entscheidungsunterlagen des Gerichts soll bei Informationen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowohl bei der gesonderten Belehrung als auch im Rahmen der Rechtsmittelbelehrung zur Revision zu lesen sein, dass die Betroffenen binnen einer Woche nach Zustellung des Urteils die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen können, falls sie ohne Verschulden am rechtzeitigen Erscheinen in der Hauptverhandlung verhindert waren. In der entsprechenden Vorschrift der Strafprozeßordnung (StPO), dem § 45, ist davon die Rede, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bis zu einer Woche nach Wegfall des Hindernisses eingelegt werden kann, das zur unverschuldeten Fristversäumung beigetragen hatte, wie zum Beispiel berufsbedingte Abwesenheit oder schwere Erkrankung. Der § 45 StPO umfasst damit offensichtlich mehr Fälle, als die Rechtsmittelbelehrungen bei den Thüringer Landgerichten benennen.
1. Auf Grundlage welcher Überlegungen und Festlegungen wurden bzw. werden diese formalisierten Rechtsmittelbelehrungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder für andere vergleichbare Fälle entwickelt und verwendet?