Die zweite Frage hat ein bisschen was mit dem Gesetz von gestern zu tun: In den Übergangsregelungen des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes ist festgelegt worden, dass für die Wintersemester 2007/2008 das neue Gesetz Gültigkeit besitzt, was dann wiederum bedeuten würde, dass Studierende, die im Jahr 2007/2008 angefangen haben als Lehramtsstudierende, eigentlich gar nicht wissen, was auf sie zukommt, zumal die Praktika jetzt erst in der Verordnung geregelt werden.
Also die Zustimmung ist wie vorgetragen erteilt und es ist natürlich völlig unproblematisch, im Rahmen des Betriebs der Friedrich-Schiller-Universität Jena sich auch zu verständigen, etwa mit der Hochschulleitung oder wie immer. Das ist aber nun wirklich ein Geschäftsgang innerhalb der Universität selbst.
Zu Ihrer Nachfrage 2: Auch hinsichtlich des Übergangs sind im Grunde sämtliche Formate aufgeschrieben und besprochen. Da müssten wir aber - das kann man jetzt nicht hier so erledigen - wirklich tiefer gehen und tatsächlich in den Ordnungen nachlesen.
Was sich mir jetzt nicht erschließt, der Studierendenrat hat sich an uns gewandt: Warum haben die dieses Schriftstück nicht bekommen, diese erteilte Zustimmung, die Sie gerade benannt haben, trotz Anfrage auch an das Kultusministerium?
Diese Frage kann ich Ihnen natürlich nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, es ist völlig unproblematisch, weil das innerhalb der Universität zu klären und zu regeln ist.
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Vereinbarungsgemäß wird jetzt die Fragestunde beendet und der Ordnung halber verweise ich darauf, dass die verbleibenden Mündlichen Anfragen schriftlich innerhalb von drei Wochen ab dem heutigen Tage durch die Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 4 der Geschäftsordnung beantwortet werden.
a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Kritische Personalsituation an den Thüringer Grundschulhorten inner- und außerhalb der Modellprojekte“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 4/3723 -
Damit eröffne ich die Aussprache. Als erste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Reimann, Fraktion DIE LINKE.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, der 01.02. ist vorbei. Das Trauerspiel Kommunalisierung der Horte erreicht seinen traurigen Höhepunkt. Vier Modellregionen ließen sich darauf ein, kauften gewissermaßen die Katze im Sack. Die Verträge sind angeblich nicht verhandelbar, zum Teil auch unbekannt. Meine Kollegin Skibbe wird dann darauf eingehen.
Ich gehe auf alle anderen Grundschulhorte im Land ein. Begonnen hat diese unendliche Geschichte - jeder weiß es vielleicht noch - mit einer Regierungserklärung im September 2004, mit der Ankündigung, die Hortnerinnen, die Landesbedienstete sind, an die Kommunen nach Ablauf ihrer Floatingverträge abzuschieben. Massenproteste waren die Folge, Petitionen waren die Folge sowie eine wirkungsvolle Oppositionsarbeit. Diese nehme ich für uns und die SPD in Anspruch, parlamentarisch und auch außerparlamentarisch. Das bedeutete erst mal den Stopp dieser Idee. Jetzt nun diese ganz perfide Möglichkeit: Eine schleichende Kommunalisierung bis 2012 wurde
in Gang gesetzt, wie gesagt, ab 01.02. Ich erneuere von dieser Stelle aus unsere Forderung „Hände weg von solcher Art Grundschulexperimenten!“ und will das auch begründen.
Herr Minister, lassen Sie die Horte nicht schleifen, wenn Sie sich selbst ernst nehmen wollen. Thüringen als Bildungsland Nummer 1 im Wahlkampf zu verkaufen, dann ist das einfach unverantwortlich, was Sie tun. Seit Jahren nehmen Sie Qualitätsverluste in Kauf. Vielfältige Angebote sind mit einem Schlüssel laut Verwaltungsvorschrift 1 : 20 überhaupt nicht umsetzbar. Nach einem Rundschreiben vom Schulamt gibt es diesen Schlüssel ja auch nicht, der ist 1 : 25 und da ist es erst recht nicht umsetzbar. Ich zitiere aus einem SOS-Brief von Gera, der die Grundlage einer Selbstbefassung bei uns im Ausschuss war: „Die Verwaltungsvorschrift sieht Gruppenstärken von 15 bis 20 Kindern je Hortgruppe vor. Diese Gruppenstärken sind eher die Ausnahme. Selbst die als Ausnahme deklarierte Gruppenstärke von 25 Kindern wird oft überschritten. Eine inhaltliche Ausgestaltung der Hortarbeit gemäß Verwaltungsvorschrift ist damit nicht mehr möglich.“
Oder ein anderer Schulamtsbereich Bad Langensalza. Ich zitiere den Schulamtsleiter Herrn HansGert Herold: „13 von 24 Grundschulen im Landkreis betreuen mehr als 20 Kinder in der Gruppe.“ Also ist die Hausaufgabenbetreuung schlechter als zu Hause. Weder eine Garantie auf Vollständigkeit wird von den Hortnerinnen gewährgeleistet noch auf die Richtigkeit. Das können diese gar nicht mehr berichtigen. Individuelle Förderung ist passé. 80 Kinder mit zwei Kollegen in der Mittagspause zu betreuen, da ist nicht mal die notwendige Ruhe da, um solches zu leisten.
Nach diesem SOS aus Gera, wie gesagt, die Selbstbefassung im Ausschuss und die Ankündigung, 100 zusätzliche Erzieherstellen, das heißt 50 VbE, einstellen zu wollen, selbstverständlich nur befristet, zwei Jahre seien pädagogisch sinnvoll. Wie viele davon sind realisiert - sagen Sie uns das heute - und vor allen Dingen für wie lange? Wie viele von den 100 angeblich eingestellten Erzieherinnen haben einen Arbeitsvertrag über zwei Jahre. Ich nenne Ihnen mal Beispiele, die mir bekannt geworden sind. Ein Grundschullehrer - zweieinhalb Monate eingestellt mit 50 Prozent, und zwar in der Einstufung E 5. Das Schulamt konnte ihm nicht mal sagen, was er auf die Hand verdient. Oder es wollte ihm das nicht sagen, sonst wäre er vielleicht wieder umgedreht und gleich weggerannt. Der kriegt 519 € auf die Hand. In Worbis im Schulamt hat man jemanden für drei
Monate mit 25 Prozent eingestellt. Ist das sinnvoll? In Jena kann ich Ihnen Beispiele vorlesen, da wurden, weil keine Bewerber gefunden wurden, Kinderpfleger und Sozialassistenten eingestellt, also Hauptschüler, die in einem zweijährigen Kurs einen Abschluss erhalten, die erst die Grundlage für eine Erzieherausbildung sind. Auf Anfrage an den Minister, ob diese dann selbständig Gruppen betreuen dürfen, wurde eine Prüfung zugesagt. Irgendwann gab es dann die Antwort im Oktober, dass das TKM dazu keine Auskunft erteilt und Regelungen erlässt.
Das meint wahrscheinlich der Herr Baer, wenn er von Betreuung und nicht von Hausaufgabenhilfe spricht. Qualitätssicherung sieht unseres Erachtens anders aus und steht ganz im Gegensatz zu dem, was heute früh von dieser Stelle aus verkündet worden ist.
Ich sage Ihnen, wie ich das nenne. Herr Wehner hat vorhin bei diesem Gesetz zu den Beamten und den Angestellten gesprochen. Das, was wir hier bei den Erzieherinnen in diesem Bereich erleben, das nenne ich Sklaverei im öffentlichen Dienst - und das im angeblichen Bildungsland Nummer 1, in Thüringen.
Dann können Sie auch Ihre Krokodilstränen bei der Abwanderung der Fachkräfte stecken lassen, weil, wenn junge Leute mit 519 € hier eine Familie aufbauen sollen und dann doch in den Westen gehen, um dort eine Arbeit zu finden, denn Erzieher werden auch dort dringend gesucht - wie gesagt, es war ein ausgebildeter Grundschullehrer -, dann braucht man hier keine Krokodilstränen zu vergießen. Dann sind einfach junge Leute in diesem Land auf die Art und Weise chancenlos.
Diese Art Kommunalisierung ist unverantwortlich. Wenn Sie etwas kommunalisieren wollen, dann kommunalisieren Sie die Schulämter, denn wenn wir die dann endlich unter Kontrolle hätten in den Bildungsausschüssen vor Ort, dann könnten wir vielleicht auch noch etwas Sinnvolles daraus machen. Die Hortnerinnen sollten jedenfalls im Landesdienst bleiben.
Fazit: Sagen Sie uns, was Sie seit 01.02. hier erreicht haben bei den 100 neu Eingestellten. Herr Minister, bekennen Sie endlich Farbe, sonst zeigen Ihnen die Wählerinnen und Wähler im nächsten Jahr einfach die rote Karte.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die zornige Kollegin eben am Rednerpult wäre vielleicht besser in ihrer Schule geblieben, dann hätte sie auch in der Schule mehr tun können, um das Vertrauen in Schule in Thüringen zu rechtfertigen.
Wir haben heute früh, als wir über den ThüringenMonitor geredet haben, sehr wohl gehört, dass die Thüringerinnen und Thüringer Vertrauen in die Schule haben. Und sehr wohl, glaube ich, ist das auch berechtigt, und dieses Vertrauen gilt sehr wohl auch für die Betreuungseinrichtungen, die wir mit Horten an Grundschulen vorfinden. Genau deswegen ist das ein wichtiger Punkt, dass wir seit Jahren eine steigende Inanspruchnahme der Hortnutzung haben. Wir haben das mehrfach im Bildungsausschuss diskutiert. In den letzten paar Jahren ist die Hortnutzung von 50 auf zwischenzeitlich 70 Prozent der Grundschüler angestiegen. Wir haben auch im Bildungsausschuss diskutiert, dass es da sehr wohl ein Stadt-Land-Gefälle gibt. Ein Stadt-Land-Gefälle, in dem sich die Situation höchst unterschiedlich darstellt und es durchaus in ländlichen Regionen auch viele Kinder gibt, die noch zu Hause in Mehrgenerationenfamilien am Nachmittag betreut werden. Aber in den Städten haben wir seit Jahren einen kontinuierlichen Zugang an den Horten. Ich glaube, das ist richtig, vernünftig und gut so. Das hat ein bisschen auch etwas mit der Entwicklung am Arbeitsmarkt zu tun. Auch dazu haben wir im Bildungsausschuss diskutiert.
Ich bleibe dabei für die CDU-Fraktion, es ist deswegen allerdings auch richtig, die kommunale Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie am ehesten auch wahrgenommen werden kann, nämlich bei der Planung, wie viele Kinder die Hortangebote nutzen. Ich will das gern auch mal an einem Beispiel deutlich machen. Wir haben in der Stadt Erfurt im Jahr 2004 3.454 Kinder in Horten gehabt. Im Jahr 2007 sind es 4.669 Hortkinder. Das ist ein Drittel mehr an Kindern in den Horten. Das ist durchaus ein Indiz dafür, dass Eltern die Horte positiv sehen. Es ist allerdings auch gleichzeitig ein Zeichen, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Personalsituation in den Horten zu jeder Zeit auch sicherzustellen, denn es ist ein kontinuierlicher Zuwachs in den Horten, auch in dem Betreuungsumfang.
Wir garantieren in Thüringen ein umfassendes Betreuungsangebot an allen Grundschulen, wir sind da durchaus vorbildlich. Was dieses Betreuungsangebot angeht, ist es auch ein wichtiger Punkt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber ich habe es gesagt, die Herausforderung, kontinuierlich Erzieher bereitzustellen, bedeutet auch Neueinstellung, Entfristung, es bedeutet auch, eine Antwort zu geben, wie mit dem Ausscheiden von älteren Kolleginnen, was in den nächsten paar Jahren verstärkt geschehen wird, umzugehen ist. Wir haben, und das muss man deutlich sagen, im Bildungsausschuss vom Kultusministerium gehört, dass auch in diesem Schuljahr erhebliche Anstrengungen unternommen wurden, um mehr Horterzieherinnen an die Grundschulhorte zu bringen. Es sind 86 Entfristungen vorgenommen worden. Es sind 233 befristete Neueinstellungen vorgenommen worden und zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres, auch das haben wir gehört, sind 100 zusätzliche Stellen geschaffen worden - 100 zusätzliche Stellen im Übrigen auch, Frau Kollegin Reimann, in den von Ihnen skizzierten Bereichen in Gera und Bad Langensalza. Wir haben diese zusätzlichen Horteinstellungen vorgenommen, weil entsprechend die Steigerung in der Nutzung der Horte zu verzeichnen war. All diese Fakten hat im Übrigen das Kultusministerium bereits sehr umfänglich Anfang Januar im Bildungsausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion dargelegt. Wir haben uns dort sehr umfänglich damit beschäftigen können und letztendlich auch sehr einmütig. Im Bildungsausschuss, und da kann ich nur aus dem Protokoll mal zitieren, sind wir einmütig übereingekommen, den Tagesordnungspunkt abzuschließen. Das war am 10. Januar. Insofern muss man schon darauf hinweisen, die Aktuelle Stunde der Linkspartei kommt reichlich spät. Die Aktuelle Stunde der Linkspartei hilft keineswegs den Schülern und Eltern. Sie verbessert im Übrigen auch nicht die Personalsituation an den Grundschulhorten, sondern dient lediglich dazu, wie so oft, hier ein Engagement der Oppositionspartei DIE LINKE vorzugaukeln, was in Wirklichkeit gar nicht da ist. Und da sage ich Ihnen, Frau Reimann, rumjammern hilft an dieser Stelle nicht. Es geht um die Frage, wie man sich um die Lösung von Problemen kümmert. Das Kultusministerium und die CDU-Fraktion tun dies und werden dies auch weiterhin tun. Vor diesem Hintergrund, glaube ich, werden Sie auch mit Ihrer heutigen Aktuellen Stunde nicht wirklich mit dem Rumjammern im Lande weiterkommen. Tun Sie lieber mit, sehen Sie zu, dass die Grundschulhorte in der Qualität, wie sie von den Eltern wahrgenommen werden, auch in Zukunft umfänglich genutzt werden können. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu Beginn noch mal ein kurzer zeitlicher Abriss, ähnlich wie Frau Reimann: 9. September 2004 - Ministerpräsident Althaus kündigt in seiner Regierungserklärung die Kommunalisierung der Grundschulhorte an. Die Folgen, Sie erinnern sich, waren ein wahrer Proteststurm in der Bevölkerung und das Entstehen eines breiten Bündnisses zum Erhalt unserer Grundschulhorte. Dennoch hält die Landesregierung unbeirrt an ihren bildungspolitisch nicht nachvollziehbaren Zielen fest. Die ursprünglich geplante flächendeckende Umsetzung des Kommunalisierungsvorhabens war zwar vorerst gescheitert, aber was die Landesregierung und die CDU nun versuchen, ist die Kommunalisierung einfach durch die Hintertür, versteckt hinter dem sowohl wohlklingenden als auch irreführenden Titel „Erprobungsmodelle zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule“. Was wir eben gehört haben von Herrn Panse, das reicht nicht ganz und deswegen möchte ich auch noch einmal in die Tiefe der Vereinbarung gehen. Was ist denn nun der Kern dieser Modellvorhaben? Es geht darum, die Hortkommunalisierung en miniature durchzuexerzieren. Die Hortnerinnen werden für die Dauer der Erprobungsmodelle vom Kultusministerium an die jeweiligen Schulträger abgeordnet. Der Schulträger erhält das Weisungsrecht gegenüber diesen Horterzieherinnen. Sie verbleiben allerdings im Landesdienst, werden weiterhin vom Land besoldet und unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht des Kultusministeriums. Für ausscheidendes Erzieherpersonal erhalten die Schulträger vom Kultusministerium gleichzeitig ein Personalkostenbudget. Mit dessen Hilfe können sie eigenverantwortlich Neueinstellungen durchführen. Dieses neu eingestellte Erzieherpersonal unterliegt dann gänzlich dem Direktionsrecht sowie der Dienst- und Fachaufsicht des jeweiligen Schulträgers. Das Land hat dann keinerlei Zugriff mehr auf sie - und genau das ist ein wesentlicher Knackpunkt. Denn durch diese eingeräumte Kompetenz zersplittert, und zwar wie schon lange von uns vorausgesagt, die einheitliche Personalverantwortlichkeit der Horterzieherinnen. Während ein zunehmend kleinerer Anteil im Landesdienst verbleibt und lediglich dem Weisungsrecht des Kultusministeriums entzogen ist, untersteht ein zunehmend größerer Teil der Horterzieherinnen voll und ganz dem jeweiligen Schulträger. Das Land kann gegenüber der Mehrheit der Horterzieherinnen in den Erprobungsmodellen daher bereits in wenigen Jahren keinerlei Dienst- und Fachaufsicht mehr wahrnehmen. Faktisch ist damit
In den Modellregionen wird so die Thüringer Grundschule, wie wir sie jetzt kennen und schätzen, nicht mehr existieren, Herr Panse, und sie wird damit zerschlagen werden.
Damit nicht genug - ein zweiter Kritikpunkt bezieht sich auf das Qualifikationsniveau. Was ist unter „weiterem pädagogisch qualifizierten Personal“ konkret zu verstehen in der Vereinbarung? Das wird dort überhaupt nicht definiert. Noch fragwürdiger gestaltet sich die Bestimmung zum sonstigen Personal, welches immerhin bis zu 25 Prozent der neu einzustellenden Hortkräfte ausmachen kann. Darunter sind - ich zitiere § 5 - beispielsweise „Handwerker, ehrenamtlich tätige Personen, Senioren, Eltern, volljährige Schüler, Praktikanten, Studierende, Teilnehmer am FSJ und Bachelor-Absolventen“ zu verstehen. Handwerker, erwachsene Schüler und Praktikanten werden also vom Kultusministerium als vollwertiger Ersatz für Horterzieherinnen betrachtet. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf die Vorstellung von schulischer Bildung im Primarbereich des Kultusministers, der leider nicht anwesend ist, aber diese Einstellung haben wir beim Lehrerbildungsgesetz gestern auch schon mal erlebt.
Der Erzieherberuf verkommt auf diese Weise zu einem minderqualifizierten Billigjob. Die ersten Stellenausschreibungen, die uns vorliegen, sprechen eine ganz deutliche Sprache, weil dort nämlich die E 6 angegeben wird, und das ist zwei Tarifgruppen unter dem, was für Horterzieherinnen im Landesdienst üblich ist.
Der letzte Punkt, den ich benennen möchte, der dafür spricht, dass das Erprobungsmodell nichts anderes ist als ein Trojanisches Pferd der Landesregierung mit dem Endziel einer allgemeinen Hortkommunalisierung. Während den an den Erprobungsmodellen teilnehmenden Schulträgern eine langfristige Personalplanung im Hortbereich ermöglicht wird, leiden die Grundschulen außerhalb der Modellregionen massiv darunter, dass das Kultusministerium nur noch zeitlich befristete und nicht verlängerbare Einstellungen von Horterzieherinnen vornimmt. Das führt zu einer erpressungsähnlichen Situation für die Schulträger und spräche dafür, ebenfalls an den Erprobungsmodellen teilzunehmen, im jährlichen Turnus können weitere Landkreise und kreisfreie Städte daran teilnehmen. Wenn sich das bewährt, dann ist das nichts anderes als eine fak
Unsere Haltung ist klar, die SPD steht für den Erhalt der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulen in bewährter Struktur. Wir lehnen die Hortkommunalisierung ebenfalls entschieden ab und wir werden dafür sorgen, dass 2009 die pädagogische Einheit aus Grundschule und Hort in Thüringen flächendeckend bewahrt bleibt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte aus Sicht des Landkreises Greiz sprechen, der bekanntlich ein Teilnehmer des Erprobungsmodells zur Weiterentwicklung der Thüringer Grundschulhorte ist.