bei einer angemessenen Studiendauer, eines durchgängigen Konzepts von Vorpraktika, um die Berufseignung vielleicht schon einmal auszutesten, studienbegleitender Praktika mit stärkerer Verbindung von Studium und Schule mit einer Fortbildungsverpflichtung für alle Lehrer, eines bedarfsgerechten Fortbildungsangebots, individueller Förderung beim Berufseinstieg und von Anreizen für berufliches Fortkommen bei hoher Qualifizierungsbereitschaft. Das alles soll helfen, unsere künftigen, aber auch die schon im Dienst befindlichen Lehrer noch besser auf die Herausforderung von guter und leistungsstarker Schule einzustellen.
Ich will gleich zum größten Streitfall kommen, nämlich der Studiendauer von künftigen Grundschullehrern und den Regelschullehrern im Konsekutivmodell. Dazu muss auch gesagt werden, dass nur an der Universität Erfurt dieses Konsekutivmodell, sprich Bachelor-Master-System, angewandt wird, in Jena funktioniert es noch nach dem althergebrachten Modell. Wir verlängern mit diesem Gesetzentwurf und mit dem dann gültig werdenden Gesetz die Studienzeit. Wir verlängern die Studienzeit für Grundschullehrer an der Universität Erfurt von bisher dreieinhalb Jahren auf vier Jahre. Das sei hier auch einmal gesagt, weil es in der Öffentlichkeit Falschmeldungen gab, wir würden die Studiendauer verkürzen. Wir verlängern die Studienzeit, um es noch einmal deutlich zu sagen. Mit dem Referendariat zusammen ergibt sich eine Mindeststudienzeit für einen Grundschullehrer von fünfeinhalb Jahren. Wir sind der Auffassung, dass dies vollkommen ausreichend ist und setzen statt auf langen Universitätsaufenthalt auf starke Unterstützung und Fortbildung in der Berufspraxis und eine längere Referendariatszeit. Darin unterscheiden wir uns zum Beispiel eben auch von Sachsen oder Nordrhein-Westfalen, was hier als Beispiel herangezogen wurde.
Herr Döring, wenn Sie eine in die Zukunft gerichtete Lehrerausbildung einfach nur an der Dauer des Verweilens im Hörsaal festmachen,
dann halte ich das nicht unbedingt für modern, so wie Sie sich hier hinstellen. Ich muss dazusagen, in anderen europäischen Ländern wird längst nicht so lange für ein Lehramt studiert wie hier in Deutschland.
Herr Döring, die sechseinhalb bis sieben Jahre - wie von der Opposition vorgeschlagen - auch für ein
Grundschullehrerstudium halten wir einfach für zu lange und der Sache nicht dienlich. Ein längeres Universitätsstudium, bei dem man 300 Leistungspunkte sammeln kann, wie es in Sachsen oder NordrheinWestfalen eingeführt wurde oder wird, mit gleichzeitig verkürzter Praxisphase, halten wir eben nicht für den richtigen Weg. Außerdem ist mit 240 bzw. 270 Leistungspunkten eine Bewerbung überall in Deutschland möglich, anders als Sie es uns darstellen wollen.
Die KMK hat eine Vereinbarung getroffen, dass dies ab 210 Punkten möglich ist und die Anerkennung erfolgt. Also ist es doch nicht redlich von Ihnen, wenn Sie hier Ängste erzeugen.
Mit unserem Entschließungsantrag sollen 300 Leistungspunkte und damit auch der Master-Titel trotzdem am Ende in Thüringen stehen. Wir wollen dazu aber keine noch längeren Studienzeiten. Auf die Einstellungschancen hat das unserer Meinung nach keinen Einfluss und es ist nicht automatisch ein Berufsanfänger, der die Bank im Hörsaal länger gedrückt hat, auch der bessere Lehrer. Deswegen, denke ich, werden unsere künftigen Grundschul- und Regelschullehrer beste Anstellungschancen nicht nur in Thüringen, sondern auch in anderen Bundesländern haben.
Um es noch einmal zu sagen: Wer Unsicherheit bei den Studenten hinsichtlich bundesweiter Anerkennung der Abschlüsse oder der Bewerbung auf Referendariatsplätze schürt, handelt unredlich. Das sei Ihnen, meine Damen und Herren der Oppositionsfraktionen, noch einmal gesagt.
Unsere Fraktion hat 14 Änderungsvorschläge eingebracht, womit wir eine Stärkung der Lehrerbildung an den Universitäten, eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis, eine bessere Kooperation aller an der Lehrerbildung beteiligten Partner, bessere Kenntnisse in Förderpädagogik und Sozialpädagogik bei Lehrern an allen Schularten erreichen wollen. Mit dem neuen Lehramt für Förderpädagogik wollen wir eine Voraussetzung schaffen für eine stärkere Integration von Schülern mit Benachteiligungen auch an allen allgemeinbildenden Schulen und wir wollen der zu hohen Quote an Förderschülern im Freistaat begegnen.
Einen Dank möchte ich an die Landtagsverwaltung, den Thüringer Datenschutzbeauftragten, das ThILLM und die Ministerien richten, denn sie haben gemeinsam einen Vorschlag erarbeitet, so dass nun trotz Datenschutz, der ja wichtig ist, Daten zur Qualitäts
Abschließend noch ein Wort zu den Änderungsanträgen der LINKEN und der SPD, wie wir sie jetzt hier im Plenum vorgelegt bekommen haben: Die SPD ist heute noch nachgesprungen, offensichtlich im Wettlauf um die bessere Opposition. Aber, meine Damen und Herren, es sind im Prinzip die gleichen Anträge wie im Bildungsausschuss, aber in Teilen ergänzt mit Vorschlägen, die aus unserer Feder stammen. Ich finde es toll, dass die Opposition in Sachen Bildungspolitik einmal mehr unsere Ideen klaut. Also, meine Damen und Herren, stimmen Sie dem Gesetz und der Beschlussempfehlung zu, dann tun Sie etwas Gescheites.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meiner Meinung nach erleben wir heute relativ unbemerkt eine der größten Katastrophen in der Bildungspolitik dieses Landes,
für mich in etwa gleichzustellen mit der Einführung des dreigliedrigen Schulsystems Anfang der 90erJahre.
Sie zementieren mit diesem Gesetz Ihre unsägliche Schulpolitik, blockieren eine fortschrittliche und der Bedeutung der Lehrerschaft angemessene Ausbildung und nennen das dann auch noch ein modernes Lehrerbildungsgesetz.
Ich habe einfach bei Herrn Döring dann meine Worte wiedergefunden, ich hatte sie umschrieben mit „die CDU-Fraktion hat die Beratung des Gesetzentwurfs mit stoischer Ruhe, Langeweile und Desinteresse begleitet“. Ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber Ihr Redebeitrag ermutigt mich wieder dazu.
Die Änderungsanträge der CDU, wenn sie dann ernsthaft an diesem Gesetz hätte arbeiten wollen - was ich Ihnen einfach nicht unterstelle -, bezogen
sich auf Umbenennungen, marginale Streichungen und eine weitere Verkürzung der Ausbildung im Referendarbereich. Das können Sie nicht tatsächlich eine Wertung und eine Wertschätzung der Anzuhörenden nennen.
Herr Emde, natürlich kann sich ein Lehramtstudierender für ein Referendariat oder für einen Beruf als Lehrer in anderen Bundesländern bewerben. Aber ganz ehrlich, das wirkliche Leben sieht ein bisschen anders aus. Man kann sich bewerben, aber ob das was bringt, ist die zweite Frage.
Werte Abgeordnete, es gab massive Kritik in der öffentlichen Anhörung im November letzten Jahres zu dem Gesetz. Ich möchte ein paar wenige Sätze zitieren, Frau Präsidentin: Die Uni Erfurt bescheinigt dem Gesetzentwurf - ich zitiere: „Der vorliegende Gesetzentwurf verzichtet aber auf die Festlegung qualitativer Anforderungsprofile und damit auf die Festschreibung von Ausbildungszielen.“ Oder die GEW Thüringen: „Aus Sicht der GEW kann die Landesregierung bzw. der Gesetzgeber die Verantwortung gegenüber der jungen Generation und deren bessere Bildung und Erziehung nur dann wahrnehmen, wenn das Gesetz auf einem fachlich-theoretischen Konzept für ein Lehrerbildungsprogramm basiert. Dieses ist in der Gänze des Gesetzentwurfs nicht erkennbar.“ Oder der StuRa der Uni Erfurt fragt in seiner Stellungnahme und diese Frage teile ich: „Wenn schon heute Defizite auftreten, wie mag es dann durch eine verkürzte Lehrerbildung erst morgen aussehen?“
Mein erstes Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ohne die Annahme der Änderungsanträge der Opposition nicht zu beschließen - und das sehe ich anders als Sie -, denn er schadet mehr, als er nutzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein wesentlicher Kritikpunkt meiner Fraktion - und Frau Skibbe hat das schon sehr deutlich gemacht - macht sich an der vorgesehenen Bachelor-Ausbildung und der unterschiedlichen Dauer für Lehrerinnen in den unterschiedlichen Schularten fest. Warum kann man in Thüringen nicht den Weg gehen, den andere Bundesländer uns vormachen - Herr Döring hat Sachsen zitiert und schon angedeutet -, um tatsächlich einem eigenen Slogan, einem eigenen Wahlwerbespot, nämlich dem der Denkfabrik Thüringen, tatsächlich auch einmal die Richtung zu geben? Nordrhein-Westfalen, Berlin, Sachsen sind dabei, für alle Lehrämter 300 Leistungspunkte einzufordern, und nur in Thüringen ist das nicht möglich und Thüringen sucht für sich die Begründung, es könnte ja auch noch weniger sein. Da frage ich Sie, Herr Emde: Was ist bitte eine angemessene Dauer für ein Lehramtsstudium? Nach was bemessen Sie das? Heißt das, wie die GEW das formuliert hat, kurze Beine - kurzes Studium? Ist das
angemessen? Oder sagen wir: lange Beine - langes Studium? Ich halte das für eine Bauchentscheidung Ihrer Fraktion und nicht wirklich fachlich untersetzt.
Eine weitere Anmerkung zur Verkürzung des Studiums an der Universität Erfurt: Wenn Sie sich die Protokolle noch einmal angesehen haben, berichtet die Universität Erfurt, dass derzeit sechs Semester Bachelor studiert wird und drei Semester im Master. Das sind für mich 4,5 Jahre und nicht 4. Sachsen macht es uns vor. Ich denke, das wäre eine Möglichkeit gewesen, hier eine Kompromisslösung zu erzielen, zum Beispiel 180 Leistungspunkte in einem Bachelor und danach 120 Leistungspunkte in einem schulartspezifischen Master-Plus-Referendariat, was bedeutet, 300 Leistungspunkte sind erreicht.
Ein zweites Fazit, ein gelebtes Beispiel, wie es besser gehen kann. Damit sind wir schon wieder bei dem Entschließungsantrag Ihrer Fraktion, Herr Emde. Es schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Das muss ich hier einmal sagen. Beschlüsse der KMK sind zum einen aufgrund der Zusammensetzung und der politischen Bedeutung des Gremiums naturgemäß am niedrigsten gemeinsamen Nenner angesetzt. Zum anderen, und da werden Sie mir auch zustimmen, sind sie nicht immer der Stein des Weisen, wie es auch auf genau diesen Beschlusswortlaut zutrifft, auf den Sie sich beziehen. Deshalb frage ich mich und ich hätte Ihnen diese Fragen gern im Ausschuss gestellt, wenn es denn dann schon Thema gewesen wäre, ob Sie sich bei der Erstellung Ihres Antrags dieselben Fragen gestellt haben wie ich. Sie wollen tatsächlich, dass der Vorbereitungsdienst im Lehramt auf die Vergabe des Master-Abschlusses an der Universität Erfurt angerechnet wird. Das habe ich so richtig verstanden. Das heißt aber auch, Grundschullehrer müssten 1.800 Stunden für Theorie in 18 Monaten Referendariat zusätzlich schaffen, nach dem gegenwärtigen Stand. Bei den Regelschullehrern wären es 900 Stunden Theorie in 24 Monaten Referendariat zusätzlich. Die Fakten: Die Unis vergeben Kreditpunkte für Leistungen, die sie selbst festlegen. Wie sinnvoll und mit angemessener Qualität die Leis
tungen erwartet und erbracht werden, wird durch eine Akkreditierung durch eine unabhängige Agentur festgestellt. Zwischen dem Ersten Staatsexamen bzw. einer Prüfung, die diesem gleichgestellt sind, und der Aufnahme des Referendariats können bis zu fünf Jahre vergehen, vor allen Dingen auch, und das trifft auch auf Thüringen zu, weil nicht genügend Referendariatsplätze vorhanden sind. Deswegen folgende Fragen, die Sie mir vielleicht noch beantworten können, Herr Emde:
2. Wie schafft man es in 18 Monaten, zusätzlich 1.800 Stunden zu erlangen, im Studienseminar unterrichtet zu werden, Unterricht mit und ohne Begleitung durch den Mentor vor- und nachzubereiten und zu halten und die Unterrichtsprüfung zu absolvieren und eine Abschlussarbeit zu schreiben?
3. Wenn originäre Leistungen des Referendariats von der Universität Erfurt als ECTS, sprich also leistungspunktefähig, anerkannt werden sollen, wie ist es mit den Grundsätzen und Vereinbarungen zur Akkreditierung von Studiengängen zu vereinbaren und wie soll die Universität Erfurt dazu gebracht werden, dies anzuerkennen? Oder anders gefragt: Ist es doch das Aus für die Studienseminare?
5. Wenn jemand nicht direkt nach dem Erwerb der 240 bzw. 270 Leistungspunkte das Referendariat aufnehmen kann, sondern erst Jahre später, was passiert dann in der Zwischenzeit?
7. Das Referendariat für Grundschul- und Regelschullehrer ist dann nicht mehr mit dem Referendariat der anderen Lehrämter vergleichbar. Wie will man diese unterschiedliche Strukturierung begründen und umsetzen?
9. Gibt es in anderen Bundesländern damit schon Erfahrungen und wenn ja, welche? Meines Wissens gibt es die noch nicht.
10. Welche Bundesländer haben diese Neuerungen bereits eingeführt oder sind kurz vor der Einführung?
11. Wenn keine Bundesländer dieses Modell eingeführt haben, warum soll Thüringen zum Vorreiter werden und sich nicht z.B. dem Vorhaben von Berlin und Sachsen anschließen?
Herr Emde, wie Sie sehen, ergeben sich aus Ihrem Entschließungsantrag mehr Fragen als Antworten. Eine vorgesehene Rechtsprüfung der KMK zu Ihrem eigenen Beschluss ist meines Wissens noch zu keinem Ergebnis gekommen, was meiner Meinung nach den gutwilligen Glauben in den Beschluss nicht gerade festigt. Dieser Antrag, werte Damen und Herren der CDU, ist ein unausgegorener Kompromiss, so dass die Umsetzung eigentlich nur scheitern kann.