Protocol of the Session on February 27, 2008

kleine Verwechslung. Bei dem Wust, was Sie da gleich mit einem Mal heruntergespult haben, kann das ja kaum jemand mitbekommen - ich habe es mir zufällig aufgeschrieben -, deswegen dieses Missverständnis.

Dann haben Sie gesagt, die Auflösung des Polizeiverwaltungsamts sei nicht sinnvoll. Dazu habe ich schon gesagt, es ist sinnvoll aus verschiedenen Gründen, insbesondere auch wegen Stelleneinsparungen. Zu dem Gutachten von Herrn Prof. Brenner haben Sie eingestanden, dass das eine exekutive Aufgabe ist - das ist unbestreitbar. Dass der Landtag das hätte an sich ziehen können, wäre vielleicht denkbar gewesen. Ich halte es aber vom Kern her nicht für zulässig. Die Umsetzung ist Aufgabe - das ist eine Frage der Gewaltenteilung - der Exekutive und der Landesgesetzgeber gibt die großen Linien vor, ob überhaupt eine Behörde eingerichtet wird oder nicht. Herr Linck hat da auch Zweifel gehabt. Er hat nämlich einen Vergleich vorgeschlagen in der Art, dass die Exekutive das machen sollte und dann in einer Verordnung eine Zustimmung des Landtags oder das Benehmen mit dem Landtag erfolgen sollte. Sonst habe ich dazu nichts einzuwenden, das sind Überlegungen, über die man durchaus nachdenken kann, was Sie sonst noch gesagt hatten.

Herr Gentzel, Sie haben mir noch vorgeworfen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung sei gleichzeitig auch eine Klatsche für mich gewesen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Das ist mal wieder so klassisch - Herr Kuschel, warten Sie eine Sekunde, Sie haben offensichtlich die Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts auch nicht gelesen. Erstens haben wir in unserem Sicherheitsgesetz, Polizeigesetz, eine Online-Durchsuchung nicht enthalten. Es ist Ihnen vielleicht noch nicht aufgegangen, wir haben eine automatisierte Kennzeichenerfassung vorgesehen, die jedoch zurückgestellt ist. Da hat ja auch der Innenausschuss, der Innenarbeitskreis der CDU mitgemacht, bis das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr darüber ent

scheidet. Der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist zu entnehmen, dass diese konkrete Regelung in Nordrhein-Westfalen nicht den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt, aber ansonsten es verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Unter welchen Bedingungen denn?)

Das heißt, die Entscheidungsgründe bedürfen der Analyse. Lesen Sie doch erst einmal, bevor Sie wieder irgendetwas quasseln.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich habe es doch hier.)

Lesen Sie erst einmal, es ist grundsätzlich möglich, aber es sind strenge Voraussetzungen erforderlich, die in das Gesetz hineingeschrieben werden müssen. Und da haben Sie sicherlich nicht die Berechtigung, etwas von „Klatsche“ und so einem dummen Zeug zu erzählen, was ich dabei bekommen hätte. Es ging um eine nordrhein-westfälische Regelung, nicht um eine Thüringer Regelung und ich hatte auch dazu nichts in irgendeinen Gesetzentwurf aufgenommen.

Kurzum, Herr Gentzel, Sie führen auch noch GeraSüd und -Nord an, da seien wir in die Inspektionsebene hineingegangen. Das ist richtig. Es ging nicht anders. Wissen Sie, warum es nicht anders ging? Weil schlicht und ergreifend in Gera-Süd ein Stadtteil, Lusan, 20.000 Einwohner verloren hat in den Jahren. Damit ist auch nicht mehr so viel Polizei erforderlich. Hoffentlich verstehen Sie dies wenigstens, sonst kann man Ihnen nicht mehr helfen.

(Beifall CDU)

Ich möchte Sie alle bitten, nachdem ich jetzt noch einmal versucht habe, einem wahrscheinlich nicht nur unentschlossenen Mitglied des Thüringer Landtags das eine oder andere zu erklären, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich bin sicher, dass jedenfalls die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Ich glaube, das ist wichtig, dass wir jetzt unsere Polizei diesbezüglich unterstützen und nach außen hin auch ein Zeichen setzen, damit sie mit der Umsetzung anfangen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Es gibt eine weitere Redemeldung seitens des Abgeordneten Fiedler, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte nur noch einmal kurz zwei, drei Dinge klarstellen oder noch einmal untermauern. Erstens: In Meiningen wird seit Jahren gebaut, ausgebaut und alles auf den neuesten Stand gebracht.

(Beifall CDU)

Unsere Fraktion war auch vor Ort. Ich entsinne mich dunkel, dass auch andere dort gewesen sind. Herr Gentzel, Sie werden das wahrscheinlich bestätigen, kontinuierlich wird dort weitergemacht. Das möchte ich als Erstes klarstellen.

Das Zweite: Herr Gentzel, ich stimme Ihnen zu, dass ein Polizeientwicklungskonzept nun auf den Weg gebracht werden muss. Deswegen heißt es ja auch „Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei“, dass das jetzt in die Gänge kommt. Aber eines will ich ausdrücklich hier von der Stelle noch einmal feststellen und man möge mir widersprechen, wenn das nicht so ist: Wir, die CDU-Fraktion, gehen davon aus, erst wenn in der Fläche die PIs, VPIs etc. ausgeglichen sind und das Personal entsprechend aufgefüllt ist, wird sich die übergeordnete Struktur daraus dann ergeben und nicht umgedreht.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Da fin- det OPTOPOL nicht statt.)

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat diesem Gesetzentwurf zugestimmt.

Das bekunden wir jetzt in der Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, erhebe sich jetzt von den Plätzen. Danke schön. Ich hätte jetzt gern die Gegenstimmen. Danke schön. Ich frage jetzt noch, ob es Stimmenthaltungen gibt. Die gibt es auch jetzt nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich rufe die Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU auf. Dort ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, so dass wir direkt darüber abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das

Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Aber eine Mehrheit hat diesen Entschließungsantrag angenommen. Damit gilt er auch als solcher.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte darum, dass der Redebedarf am Pult hier ausgeführt wird, und zwar unter anderem zum Tagesordnungspunkt 3, den ich hiermit aufrufe

Thüringer Lehrerbildungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3405 - dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses - Drucksache 4/3826 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3847 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3858 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3830 - ZWEITE BERATUNG

Im Bildungsausschuss ist man übereingekommen, dass der Abgeordnete Döring den Bericht über die Beratung im Bildungsausschuss erstattet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Bildungsausschuss hat sich in fünf Ausschuss-Sitzungen mit dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz befasst, ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung durchgeführt, 31 Zuschriften zu diesem Gesetz erhalten und bearbeitet, dazu eine Unterschriftenliste des Thüringer Lehrerverbandes mit 363 Unterschriften. Von den Fraktionen wurden 75 Einzeländerungen beantragt, diese wurden in 35 Abstimmungen zusammengefasst und die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses in Drucksache 4/3826 wurde mit ca. 30 angenommenen Einzeländerungen beschlossen.

Zu einigen wichtigen angenommenen bzw. abgelehnten Änderungsanträgen im Rahmen der Ausschuss-Sitzungen:

Erstens: In § 2 Abs. 2 wird ein Satz 3 angefügt, der die nachhaltige Entwicklung in der Lehrerbildung sichert und eine Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Thüringer Aktionsplan zur UN-Weltdekade ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung’“ vom 16.09.2005 darstellt. Dieser Änderungsantrag der SPD wurde an

Zweitens: In § 3 und § 15 wurden die Worte „Lehramt an Förderschulen“ durch die Worte „Lehramt für Förderpädagogik“ ersetzt und damit die Bedeutung und Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung gewürdigt, denn Förderschulpädagogen kommen zunehmend auch im integrativen Unterricht anderer Schularten zum Einsatz. Auf diesen Änderungsantrag haben sich alle drei Fraktionen im Ausschuss verständigt.

Drittens: Zur Vollwertigkeit bzw. Gleichwertigkeit der Lehrämter wurden mehrere Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der SPD gestellt, die abgelehnt wurden. So war beabsichtigt, in § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 das Lehramt an Grundschulen auch künftig mit einem vollwertigen Master-Abschluss beenden zu können. In § 11 Abs. 1 Satz 1 war beabsichtigt, die Gleichwertigkeit des Lehramts an Grundschulen mit den Lehrämtern an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen durch die Erhöhung der Leistungspunktzahl von 240 auf 300 herzustellen. Dies war auch ein wesentliches Ziel des Thüringer Lehrerverbandes, welches er durch die eingereichten Unterschriftenlisten erreichen wollte. In § 12 Abs 1 Satz 1 war beabsichtigt, die Gleichwertigkeit des Lehramts an Regelschulen mit dem Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen durch Erhöhung der Leistungspunktzahl von 270 auf 300 zu erreichen. In § 11 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 sollte jeweils eine Regelung angefügt werden, die im Leistungsumfang von Bachelor- und Master-Arbeiten für die Lehrämter an Grund- und Regelschulen in das Gesetz aufnimmt, so wie für das Studium für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen in den §§ 13 und 15 schon geschehen ist.

Viertens: § 4 Abs. 3 Satz 3 sollte neu gefasst werden, um sicherzustellen, dass im künftigen Beirat für Lehrerbildung die Studierenden, die Lehramtsanwärter, die staatlichen Studienseminare und die Seminarschulen ebenso angemessen vertreten sind. Die bisher im Gesetz enthaltene Dominanz des für Schulwesen zuständigen Ministeriums, welches durch den Beirat beraten werden soll, sollte eingeschränkt werden. Dieser Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE und der SPD wurde abgelehnt.

Fünftens: In § 25 Abs. 1 war seitens der Fraktionen DIE LINKE und der SPD beabsichtigt, die Dauer des Vorbereitungsdienstes für die Lehrämter aller Schularten auf grundsätzlich 24 Monate festzuschreiben. Auch diese Anträge wurden abgelehnt. Angenommen wurde der Antrag der CDU-Fraktion, den Absatz 1 des § 25 neu zu fassen - vergleiche Nummer 10 der Beschlussempfehlung.

Sechstens: In § 27 - Zweite Staatsprüfung - wurde mit einem neuen Absatz 2 zusätzlich aufgenommen, dass auch Prüfer für die Zweite Staatsprüfung bestellt werden können, die Universitätsbeschäftigte sind. Dieser Antrag der CDU-Fraktion wurde angenommen.

Siebentens: In den Anhörungen und in den Ausschussberatungen wurde auch auf datenschutzrechtliche Probleme im Gesetzentwurf der Landesregierung hingewiesen und dazu beraten. Die entsprechenden Empfehlungen zur Änderung der diesbezüglichen Gesetzespassage wurden von allen drei Fraktionen aufgenommen und betreffen § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 sowie einige Verordnungsermächtigungen in § 37 Satz 1.

Achtens: Die SPD-Fraktion hatte bezogen auf die in § 37 Satz 1 enthaltenen Verordnungsermächtigungen durch Anfügen eines Satzes 3 in § 37 beantragt, für die einzelnen, ihr wichtigen Verordnungen das Benehmen mit dem für Bildung zuständigen Fachausschuss, vergleichbar der Regelung im Thüringer Schulgesetz, herzustellen. Dies betraf die vorgesehenen Verordnungen in den Nummern 7 bis 10 und 12 in § 37 Satz 1. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.

Der Bildungsausschuss hat mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum Thüringer Lehrerbildungsgesetz in Drucksache 4/3405 unter Berücksichtigung der Änderung gemäß der Beschlussempfehlung des Fachausschusses in Drucksache 4/3826 empfohlen. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Mir ist nicht signalisiert worden, dass die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags nehmen möchte, so dass wir sofort in die Aussprache gehen können. Ich rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Skibbe auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister, vorab möchte ich erst mal bemerken, dass die Fraktion DIE LINKE sich ein ganz anderes Lehrerbildungsgesetz gewünscht hätte als jetzt hier im Ergebnis vor uns liegt.

(Beifall DIE LINKE)

Ein Gesetz, das sich an den heutigen Erfordernissen orientiert, das im internationalen Maßstab mithalten kann, das auf die Bedeutung der Bildung in der frühen Kindheit eingeht und bei dem mehr Wert auf gemeinsamen Unterricht gelegt wird. Unsere For

derungen nach einer Ausbildung, gestaffelt nach Schulstufen statt nach Schularten, scheitern an der Trägheit der KMK. Das ist auch im internationalen Maßstab so nicht hinnehmbar. Wir erwarten, dass Sie als Kultusminister sich in der KMK dafür einsetzen, dass die Möglichkeit einer schulstufenbezogenen Ausbildung geschaffen wird.

(Beifall DIE LINKE)

Wir hätten im Lehrerbildungsgesetz auch gern Regelungen für diejenigen getroffen, die sich mit der Bildung in der frühen Kindheit befassen, nämlich der Erzieherinnenausbildung. Aber in dem vorliegenden Gesetz gibt es dafür weder Raum noch die Möglichkeit, zu diskutieren. Unsere Fraktion hat im Ergebnis der Anhörung eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, die alle ausnahmslos abgeschmettert wurden. Die Anträge der Mehrheitsfraktion wiesen in einigen Punkten nur redaktionelle Änderungen im Vergleich zu unseren Anträgen auf und das nur, um den Anträgen der Fraktion DIE LINKE nicht zustimmen zu müssen. Dabei wurde die Anhörung von uns als Fraktion sehr genau ausgewertet und besonders auf fachlich fundierte Anträge Wert gelegt. Doch wenn fachliche Erwägungen, die übrigens von fast allen Anzuhörenden getragen wurden, hinter fiskalischen zurücktreten müssen, dann kann man nur von Ignoranz sprechen. Dabei waren sich doch die wenigen, die sich im Ausschuss mit dem Thüringer Lehrerbildungsgesetz auseinandergesetzt hatten, über die Bedeutung der Lehrerbildung einig. Nur mit und vor allem durch das Personal an Schulen sind weitere Entwicklungen im Sinne von Qualitätsverbesserungen an den Schulen umsetzbar. Mit der Ausbildung zukünftiger Lehrer entscheidet sich schon heute, welche Entwicklungen Schule nehmen kann und wird. Je besser wir heute unsere Lehrer ausbilden, umso besser wird die Schule von morgen sein.

(Beifall DIE LINKE)