Protocol of the Session on January 24, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren, verglichen mit dem noch geltenden Rettungsdienstgesetz werden erhebliche Erweiterungen im Sinne von Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen. Ich verweise nur beispielhaft auf den § 3 - Begriffsbestimmungen -, den § 7 - Notärztliche Versorgung - und den § 13 - Ärztlicher Leiter Rettungsdienst. Sie sind ein Beleg dafür, dass aus Ereignissen und Vorkommnissen der jüngsten Vergangenheit eindeutige rechtliche Schlussfolgerungen gezogen wurden.

Hervorheben möchte ich auch die Korrektur, die vorgenommen wurde im Vergleich zum Referentenentwurf, zu dem wir uns in diesem Hohen Haus schon mal äußern konnten. Da will ich schon mal erwähnen, ich glaube, das ist einmalig, dass Abgeordnete schon mal über einen Referentenentwurf in diesem Hohen Haus reden konnten.

Der Gesetzentwurf jetzt, wie er vorliegt, schützt die in Thüringen ansässigen Unternehmen, das heißt die Hilfsorganisationen im Rettungsdienst. Damit trägt er eigentlich auch indirekt zur Arbeitsplatzerhaltung bei. Ich bin auch froh darüber, dass Notfallrettung und Krankentransport weiterhin eine medizinischorganisatorische und wirtschaftliche Einheit der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr bleibt. Damit wird die Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz nicht nur per Gesetz, sondern auch praktisch vollzogen. Das dürfte ebenfalls zu Synergieeffekten führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, problematisch ist und bleibt der Ärztemangel, den wir im

ambulanten als auch im stationären Bereich zunehmend zu verzeichnen haben. Ich will das an einem Beispiel aufzeigen. Wir wissen, dass es in Thüringen 46 Standorte für Notarzteinsatzfahrzeuge gibt. Pro Notarzteinsatzfahrzeug sind fünf Ärzte rund um die Uhr mal 365 Tage im Jahr zu besetzen, auch wenn die Einsatzprofile zwischen 0,5 und 5,13 Vollbeschäftigten liegen. Es gilt aber im dünn besiedelten ländlichen Bereich wie auch in Ballungszentren, ein Notarzteinsatzfahrzeug ist rund um die Uhr zu besetzen. Gemessen an der Gesamtzahl aller Ärzte verfügen über eine Notfallqualifizierung, wie sie für ein Notarzteinsatzfahrzeug vorgeschrieben ist, zwei Drittel aller Krankenhausärzte und etwa ein Drittel der niedergelassenen Ärzte. Die Mehrzahl der Ärzte wird also aus dem stationären Bereich kommen müssen. Hier ist aber das Arbeitszeitgesetz entsprechend der europäischen Richtlinie um- und durchzusetzen. Bei stringenter Umsetzung des Gesetzes bedeutet das, der Einsatz als Notarzt gehört zur Dienstaufgabe, so dass der eingesetzte Arzt kein Geld mehr für diese Tätigkeit erhält. Die Möglichkeit, dass sich Ärzte aus dem Notarztdienst ausklinken werden, ist somit gegeben. Außerdem besteht die Gefahr, dass geplante Operationen aufgrund der angespannten Arbeitskräftesituation abgesetzt werden müssen bei einem Rettungsdiensteinsatz. Es ist bereits Praxis in Thüringen, dass selektiv kostenträchtige Operationen bevorzugt durchgeführt werden von einigen Kliniken aufgrund des neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser. Wir wollen, dass alle Patienten, gleich welchen Versicherungsstatus sie haben, von jeder Klinik auch und erst recht im Notfall aufgenommen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Wartelisten für anstehende, also planbare Operationen sollten nicht das Qualitätskennzeichen der Gesundheitspolitik sein, schon gar nicht in Thüringen.

Eine weitere Frage, die im Zusammenhang mit diesem Gesetz zu stellen ist: Wie sehen die Arbeitsschutzbehörden die Umsetzung des vorliegenden Gesetzes? Dazu gehört die Frage: Ist Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit? Ich kann mir vorstellen, dass vor allem kleinere Krankenhäuser diesbezüglich Probleme bekommen, da sie aufgrund der restriktiven Weiterbildungsordnung über wenige Assistenzärzte verfügen. Was den niedergelassenen Bereich betrifft, ist zu sagen, dass der niedergelassene Arzt freiberuflich tätig ist. Wenn die KV-Ärzte ebenso mitwirken müssen, dann muss die Selbstverwaltung über die Vertreterversammlung einen entsprechenden Beschluss fassen und die Notfalldienstordnung für niedergelassene Ärzte wieder ändern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Finanzierung explizit zur Luftrettung haben die Ersatz

kassenverbände den Innenminister und die Gesundheitspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen angeschrieben und auf die Kosten allein in diesem Bereich aufmerksam gemacht. Hier wiederhole ich unseren Vorschlag vom September vergangenen Jahres: Eine Reduzierung der Hubschrauberstandorte wäre aufgrund der technischen Entwicklung möglich, ebenso möglich wäre eine Reduzierung der Rettungsleitstellen. Damit wären Kosteneinsparungen verbunden, die nicht zulasten von Notfallpatienten gehen würden, da diese Maßnahmen nicht die Anzahl der Rettungswachen und Rettungsstellen im Land tangieren. Wahrscheinlich muss man hier die begrifflichen Unterschiede zwischen Rettungsleitstelle, Rettungswache und Rettungsstelle deutlicher herausstellen, damit nicht der Eindruck entsteht, die Hilfsfristen würden damit größer werden. Hier bietet die moderne Technik Einsparpotenziale an. Damit können einerseits Kosten gesenkt werden, andererseits ist es notwendig, dass in jeder Leitstelle hoch qualifiziertes Personal rund um die Uhr eingesetzt wird, um entsprechend des Notfalls das richtige Rettungsmittel zum Einsatz zu bringen. Jede Dispatcherhandlung entscheidet unter Umständen über Leben und Tod. Sie hat eine mehrdimensionale Spannweite, die sich letztlich auch in Fehleinsätzen und Kosten widerspiegelt. Wegen der hohen Verantwortung der Leitstellenmitarbeiter und den Möglichkeiten der modernen Technik sind wir für eine Reduzierung der Anzahl der Leitstellen. Vielleicht ist es ja noch möglich, im Gesetzesverfahren über diese Frage zu diskutieren.

Meine Damen und Herren, ich sagte zu Beginn, dass das Hauptanliegen des Gesetzes sein soll und sein muss, Leben zu retten. Aus diesem Grund, denke ich, sollte die Beratung dieses Gesetzes vor allen Dingen auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stattfinden. Wenn das noch nicht beantragt worden ist, dann würde ich das für meine Fraktion beantragen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir freuen uns, dass nach ca. anderthalb Jahren jetzt der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Rettungsdienstgesetz vorliegt. Ich denke, wir müssen nicht noch mal auf die Zeitschiene eingehen, die vergangen ist, weil wir alle daran interessiert sind, dass es nun endlich zu ei

ner Neuregelung im Rettungsdienst kommt. Wir haben auch ähnliche Vorstellungen, wo die Knackpunkte im jetzigen Rettungsdienstgesetz liegen. Das sind zum einen die Notärzte. Die Landesregierung hat jetzt den Vorschlag gemacht, die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung direkt der Kassenärztlichen Vereinigung zu übergeben, anders als wir es im Gesetzentwurf haben, nämlich, dass die Aufgabenträger Landkreise, kreisfreien Städte weiterhin die Ersten sind, aber die verpflichtende Mitwirkung der KV und der Krankenhäuser besteht. Ich denke, das ist ein Punkt, worüber man einfach reden muss. Wir hatten das auch bei der Vorlage unseres Gesetzentwurfs im September 2006 bereits angesprochen, dass es uns nicht darum geht, dogmatisch an unserem Gesetzentwurf zu hängen, sondern dass es darum geht, gerade für die Aufgabenträger, für die Leistungserbringer und für alle Beteiligten im Rettungsdienst eine vernünftige Regelung zu bringen. Das ist ähnlich wie im Brand- und Katastrophenschutz. Wir wissen, dass wir, egal, wem wir die Aufgabenträgerschaft für den Sicherstellungsauftrag übertragen, zunächst mal auch Ärzte nicht einfach herbeizaubern können. Wir haben Not im ländlichen Raum bei der Bereitstellung von Haus- und Fachärzten und dies wirkt sich natürlich auch auf den Rettungsdienst aus. Sie kennen die Thematiken gerade am Tage. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch deutlich machen müssen, den Rettungsdienst in Thüringen und die Notarztbereitstellung wird es nicht zum Nulltarif geben, aber die hätte es auch nicht zum Nulltarif gegeben, wenn wir das Gesetz nicht geändert hätten. Das muss man einfach deutlich sagen. Man muss auch dazusagen, und ich denke, das gehört zu so einer Diskussion dazu, dass auch die Versicherten wissen, wenn ich in einer Viertelstunde gerettet werden will, dann kostet das auch Geld. Und das ist, denke ich, ganz wichtig, dass es nicht nur immer darum geht zu sagen, aus einer imaginären Einheit, die wir einfach als Krankenkassen bezeichnen, muss auch noch ein bisschen Geld herauskommen, sondern dass man deutlich macht, dass wir einen hohen Standard im Gesundheitswesen haben. Wenn wir den halten wollen, dann müssen wir an der Stelle auch Geld in die Hand nehmen. Es ist gar keine Frage, dass gerade für den ländlichen Raum - auch das hatten wir schon 2006 mit der Einbringung unseres Gesetzes gefordert - die Möglichkeit bestehen muss, nicht nur bei Haus- und Fachärzten, sondern eben auch bei der Notarztgewinnung ein finanzieller Ausgleich vorgenommen wird. Die bisherigen Regelungen, die auf einer untergesetzlichen Regelung zwischen den Städten und auch den Landkreisen verhandelt worden sind, dass man nämlich im bilateralen Zusammenspiel schon ein bisschen Ausgleich schafft, die sind schon auf einem guten Weg, aber die können und müssen, denke ich, auch aufgrund der demographischen Entwicklung gerade im ländlichen Raum noch verändert werden. Für uns ist wichtig, dass wir mit der

Übertragung des Sicherstellungsauftrags für die notärztliche Versorgung von den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Kassenärztliche Vereinigung keine Reibungsverluste haben. Also muss noch einmal genau diskutiert werden. Deswegen bin ich froh, dass wir uns im Innenausschuss darauf verständigt haben, morgen die Anzuhörenden festzulegen und dann auch relativ schnell in die Anhörung zu gehen, damit wir einfach in diesem Diskussionsprozess noch einmal herausarbeiten, wo welcher Interessenverband seine Bedenken hat, wo Reibungsverluste stattfinden können und wie wir die ausräumen können. Da ist zum Beispiel das Thema des § 13 im Gesetzentwurf der Landesregierung, der Ärztliche Leiter Rettungsdienst. Daran sieht man, dass es solche Knackpunkte geben kann. Der Aufgabenträger Landkreis, kreisfreie Stadt, muss den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst stellen. Die Kassenärztliche Vereinigung muss auf der anderen Seite die Ärzte organisieren, sage ich einmal untechnisch. Auch wenn man da einzelne Aufgaben übertragen kann, das lässt das Gesetz ja zu, ist es dort ganz wichtig, dass wir eine Absprache haben, wie das gelingen kann. Ein zweiter Punkt ist die Durchführung der Notfallrettung. Auch da sind wir sehr froh, dass sich die Landesregierung vom ersten Referentenentwurf wieder wegbewegt hat, wo sie Krankentransport und die Durchführung der Notfallrettung getrennt hat. Da war damals die Begründung, dass man auch den Wettbewerb in der Form zulassen muss. Dass das nicht mehr so ist, begrüßen wir ausdrücklich. Ich denke, es ist wichtig, dass wir denen, die Notfallrettung und Krankentransport durchführen, auch einfach wirtschaftliche Sicherheit gewähren. Wir haben in unserem Gesetzentwurf die Frage der Ausschreibung in einer anderen Form aufgegriffen. Da bitte ich einfach die Landesregierung und die CDU-Fraktion als Mehrheitsfraktion, noch einmal darüber nachzudenken, ob man so etwas auch kombinieren kann. Ein Drittes - natürlich auch für uns ganz wichtig - ist die Frage der Leitstellenproblematik. Auch wenn uns voll bewusst ist, dass das kommunale Selbstverwaltung ist, das haben wir ja an vielen anderen Stellen auch schon diskutiert, sollten wir auch hier noch einmal darüber nachdenken, wie man ein Stück weit helfen kann, charmant als Gesetzgeber den Kommunen eine Zusammenlegung schmackhaft zu machen, und zwar eine Zusammenlegung der einzelnen Bereiche im wirklichen Sinn. Da kann ich einfach nur auf unsere guten Erfahrungen im Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen verweisen, Herr Gumprecht nickt. Das war eine Entscheidung 1994 zusammenzugehen. In Südthüringen gibt es ja so etwas in ähnlicher Form. Die gibt es auch jetzt mittlerweile an der Autobahnkette A 4, wo sich immer wenigstens zwei oder drei Kreise und kreisfreie Städte zusammengetan haben. Aber an der Stelle möchte ich einfach noch einmal das Augenmerk darauf lenken, dass wir die Notwendigkeit haben, Leitstellen mit fachlich qualifi

ziertem Personal auszurüsten. Dort muss jemand sitzen, der ganz schnell erfassen kann, was der Bürger will, ist es tatsächlich ein Notarzteinsatz, ist es ein hausärztlicher Notdienst, der einzufangen ist, oder ist es einfach nur die Sorge um die eigene Person. Dazu brauchen wir spezialisierte Leute in zunehmendem Maße, auch gerade, weil viele Singlehaushalte vorhanden sind und dort einfach kein Austausch zwischen Partnern stattfinden kann. Wir brauchen zum Zweiten moderne Investitionen in den Leitstellen und diese kosten immens viel Geld. Das muss sicher sein. Sie kennen, wenn Sie so eine Leitstelle mal besucht haben, auch den Umfang. Deswegen ist es kein Plädoyer gegen die kommunale Selbstverwaltung, sondern eine Befürwortung der kommunalen Zusammenarbeit auf einem Gebiet, die ja wirklich im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig ist. Deswegen ist es uns auch wichtig, dass die Anzuhörenden umfänglich ihre Sichtweise darstellen können. Wir haben auch schon aus den ersten Bemerkungen entnehmen können, die zu dem Gesetzentwurf gegeben wurden, dass es natürlich auch auf der Kostenseite einfach offene Fragen gibt, obwohl alles geregelt ist. Es muss am Ende auch klappen mit der Bezahlung, wenn wir an ziemlich vorderer Stelle, nämlich in § 1 Abs. 2, die Frage der Verpflichtung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geregelt haben. Dann ist das nicht nur zum einen, dass ich auch mit den Erbringern der Notfallrettung mal verhandeln kann, ob die sich nicht mal auf einen Typ oder zumindest ein Grundgerüst für ein RTW einigen können, da auch kostengünstig einkaufen können, sondern da ist es auf der anderen Seite auch die Frage, wie die Krankenhäuser zum Beispiel mit der Notarztbereitstellung umgehen und welche Möglichkeiten es gibt im Rahmen eben der jetzt geltenden Gesetze. Ich sage mal so, die ersten Anzeichen, zu sagen, da kommt es zu einer Verdopplung der Kosten, das, denke ich, muss man am Ende auch noch verhandeln.

Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass wir in der alten Gesetzessystematik geblieben wären, weil das für die, die die Nutzer dieses Gesetzes sind, auch wichtig gewesen wäre, dass man an alter Stelle die Ausführung findet, zumal auch jetzt die Folgeabschätzung des Gesetzes etwas erschwert ist, wenn wir jetzt eine neue Systematik hatten. Aber ich denke, damit kann man umgehen. Wir müssen im Ausschuss noch mal diskutieren, ob das sinnvoll ist, dass wir an einer Stelle - Frau Fuchs hat es erwähnt - die Frage des Satzungserlasses haben, an anderer Stelle aber die Frage der Schiedskommissionen. Ist das tatsächlich am Ende auch konfliktlösend? Denn darum sollte es ja gehen. Insofern sehen wir einer Anhörung entgegen. Ich hoffe, dass wir alle Anzuhörenden, die wir so benennen aus zwei Fraktionen auch anhören können. Dann freut mich die öffentliche Diskussion über den Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man als letzter Redner dran ist, hoffe ich jedenfalls, kann man nicht mehr allzu viel hinzufügen. Lassen Sie mich kurz noch einige Dinge anfügen.

Ich bin froh, dass der Gesetzentwurf den Landtag nun erreicht hat. Was lange währt, wird gut. Vielen Dank an den Innenminister, dass dieser Gesetzentwurf hier angekommen ist.

(Beifall CDU)

Ich möchte in den Dank mit einschließen den vormaligen Staatssekretär Baldus, der viele Verhandlungen mit geführt hat und auch den Staatssekretär Hütte, der auch intensiv mitgearbeitet hat. Deswegen, denke ich mal, haben wir jetzt einen Gesetzentwurf, der schnell und zügig behandelt wird. Der Wunsch ist ja an uns ergangen. Wir werden uns dem Wunsch auch auf keinen Fall verwehren. Deswegen haben wir schon im Vorgriff unsere lieben Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion gebeten und dem ist gefolgt worden, dass wir uns morgen treffen und einen Innenausschuss außer der Reihe machen, um die Anhörung im nächsten Innenausschuss und die Anzuhörenden festzulegen. Es gibt eine lange Liste, die schon eingegangen ist. Ich will sie nicht verlesen. Sie ist schon reichlich, aber wir haben uns verständigt, dass auch weitere Anzuhörende von der Opposition natürlich mit dazukommen. Wenn man 20 anhört, kommt es auf fünf mehr oder weniger auch nicht mehr an.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Sie sind lernfähig.)

Was heißt lernfähig? Wir wissen, dass die meisten schon dabei sind. Aber es kann nichts schaden, wenn es so lange gedauert hat, jetzt in Kürze das alles noch mit anzuhören. Wir werden dem, denke ich, Folge leisten, außer man bringt Herrn Kuschel als Sachverständigen. Das wäre das Einzige, wo wir ablehnen müssten. Aber ansonsten können wir damit leben.

Ich möchte noch mal darauf verweisen, dass es hier wirklich ein dringendes Problem ist, was zu lösen

ist. Aber ich möchte auch darauf verweisen, dass dieses Gesetz seit 1992 sich gut gehalten hat. Ich will einmal darauf hinweisen, 15 Jahre hat dieses Gesetz, das wir damals gemacht haben, gehalten. Ich glaube, es können sich nur wenige Gesetze sehen lassen, die sich so lange durchgehend hier gehalten haben. Es war übrigens beim Brand- und Katastrophenschutzgesetz nicht viel anders, was wir damals gemacht haben. Ich glaube, wir sind gut beraten und ich danke auch dem Innenministerium, wir haben natürlich im Vorfeld auch einige Informationen schon hingegeben und gebeten, die mit einzufügen, dort ist einiges schon passiert. Deswegen wird das nicht so kompliziert. Mein Dank geht aber auch ausdrücklich an alle beteiligten Helfer, die im Rettungsdienst tätig sind, ob das die Sanitäter, die Assistenten, die Ärzte und alle, die damit im Zusammenhang stehen, sind. Ein herzliches Dankeschön an all diejenigen. Ich war Weihnachten mit meinem Kollegen Seela, wie wir das jedes Jahr machen, auf der Rettungsleitstelle in Jena, Frau Taubert. Frau Taubert, hören Sie zu? Ich meine, eine Fraktionsvorsitzende ist ein wichtiger Mensch, aber wenn gerade die Debatte läuft - ich näherte mich gerade dem, dass ich die SPD loben wollte.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Machen Sie weiter.)

Das mache ich auch, mache ich gleich. Wir haben also auch in Jena hier einen Zusammenschluss - Jena, SHK, Apolda, Weimar etc. -, der schon hervorragend funktioniert. Wir waren dort und haben uns das noch einmal angesehen, übrigens jedes Jahr schauen wir uns das an. Das nächste Mal, Herr Matschie, können wir Sie ja einmal als Ortsansässigen auch mitnehmen. Ihr Oberbürgermeister war dabei, also wir haben da keine Berührungsängste.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ich war da auch schon einmal.)

Wir haben da keine Berührungsängste, wir nehmen Sie natürlich gern mit.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber auch der SPD-Fraktion danken, dass sie schon 1996 ihren Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, und möchte auch danken - Entschuldigung, 2006, ich habe mich versprochen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Ja, wir sind sehr vorausschauend.)

Ich möchte der SPD-Fraktion danken, dass sie auch den Weg mitgegangen ist, dass wir gesagt haben, die Landesregierung legt vor und wir arbeiten gemeinsam dann das Ganze ab. Ich denke, das war fair und wir werden das jetzt so machen. Deswe

gen auch die Hinweise, die Frau Taubert gegeben hat, dass wir die Dinge genau anschauen mit den Schiedsverfahren etc. Wir reden auch mit den Leuten, die vor Ort tätig sind. Ich denke, dort haben wir einiges, was abzuklären ist.

Meine Damen und Herren, meine Vorredner haben schon genügend gesagt. Wir haben eine gute Vorlage eines Gesetzentwurfs und wir werden ihn zügig behandeln, werden morgen schon die Anzuhörenden festlegen, dann werden wir anhören. Ich kann, glaube ich, sicher sagen, dass wir im April, wenn alles rund läuft, den Gesetzentwurf wieder im Hause haben und ihn dann verabschieden können. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich muss jetzt einmal fragen: Frau Fuchs hat gesagt, Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und Herr Fiedler hat eigentlich schon das Procedere im Innenausschuss vorweggenommen, so dass ich das indirekt als Antrag auf Beratung im Innenausschuss verstehe.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Feder- führend und Sozialausschuss begleitend, habe ich vergessen.)

Herzlichen Dank. Federführend also der Innenausschuss.

Wir stimmen nun über diese Anträge ab. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Überweisung ist einstimmig erfolgt.

Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Wer der Federführung beim Innenausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Die Federführung liegt damit beim Innenausschuss.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4. Ich hatte vorhin einmal bei den Fraktionen nachgefragt, wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 14.00 Uhr. Wir haben eine Gästedelegation hier, so dass wir uns in dem Sinne auch mit den Gästen, jedenfalls die, die betroffen sind von den Einladungen, auch angemessen verständigen können. Wir gehen dann um 14.00 Uhr in die weitere Beratung und beginnen mit der Fragestunde. Vizepräsidentin Pelke:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie vereinbart, fahren wir jetzt mit der Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23

Fragestunde

und die erste Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Lemke, DIE LINKE, in Drucksache 4/3693.

Pößneck - Durchgangsverkehr auf der B 281 und die dadurch erzeugte Umweltbelastung