Protocol of the Session on December 13, 2007

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Ich will mit Ihnen nur über abso- lute Zahlen reden.)

Von größter Öffentlichkeitswirksamkeit war in der Vergangenheit selbstverständlich die Frage der Finanzierung der Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen, die Fortschreibung der Vereinbarung mit den Trägern der Theater und Orchester. Die Verhandlungen sind weitgehend zu einem guten Abschluss gebracht, der Stadtrat von Erfurt wird seine Entscheidung in der nächsten Woche treffen. Und, meine Damen und Herren, Thüringen bleibt trotz aller Unkenrufe das Theater- und Orchesterland in der Republik. Mit der 79-prozentigen Landesbeteiligung an der Deutschen Nationaltheater- und Staatskapelle Weimar GmbH, also der Bildung eines Staatstheaters Thüringen, ist eine ganz entscheidende Weichenstellung getroffen worden. Ganz egal, ob da

jemand meint, dies sei das Ergebnis irgendeiner Konzeptionslosigkeit, das ist ein Ergebnis, das da jemand eigentlich selbst einmal als wünschenswert bezeichnet hat. Ich bedauere ein wenig, dass die Stadt Suhl sich aus der gemeinsam getragenen Philharmonie mit Gotha zurückgezogen hat, hier bleibt strukturell künftig Neuordnungsbedarf, den man aber natürlich nicht nur mit eigenen Klangkörpern, sondern auch mit anderen Strukturen durchaus gestalten kann. So freut mich, dass sich das Hohe Haus über alle Parteigrenzen einig ist, die vom Bund angebotene Schwerpunktsetzung bei der Finanzierung der Investitionsausgaben der Stiftung Weimarer Klassik durch eine Verpflichtungsermächtigung mitzutragen und damit die Kofinanzierung sicherzustellen. 45 Mio. € sind für Thüringen, selbst wenn sie auf mehrere Jahre verteilt sind, haushaltsrechtlich keine leichte Bürde, aber sie sind ein nicht zu überschätzender Gewinn für das Kulturland Thüringen. Deshalb danke ich allen, die dies auch in gleicher Richtung gesehen und auch so publiziert haben. Gleiches gilt für die herausragenden Kulturereignisse, die uns in den nächsten Jahren erwarten, das Bauhausjahr 2009, aber auch Voraussetzungen sind geschaffen zum 250-jährigen Jubiläum des Thüringer Porzellans, zum 200. Geburtstag von Liszt. Viele überregionale weitere Veranstaltungen wären zu nennen, bis - Herr Schwäblein hat darauf hingewiesen - auf das 500. Jubiläum der Reformation, für das neben Sachsen-Anhalt, neben Wittenberg, ganz besonders Thüringen mit den Reformationsorten Erfurt, Eisenach und Schmalkalden prägend waren. Ich denke, wenn wir solche Entwicklungslinien auch nachhaltig verfolgen, wird es uns eher gelingen, wenn wir dies auch positiv in die Welt tragen, dem Kulturland Thüringen auch nach außen Glanz zu verleihen. Wer Wissen und Kreativität fördert, wer geistige Impulse gibt, der schafft Zukunft. Das wünsche ich mir auch beim Vollzug dieses Haushalts in den nächsten zwei Jahren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Der Minister hat vier Minuten länger geredet als ihm zugestanden war, damit verlängert sich die Redezeit für jede Fraktion um vier Minuten. Wünscht noch einer der Abgeordneten das Wort? Das ist nicht der Fall, dann beende ich die Aussprache zu dem Einzelplan 04.

Wir kommen zum Einzelplan 05 - Justizministerium -.

Die vereinbarten Redezeiten betragen für die CDU 24 Minuten, DIE LINKE 18 Minuten und die SPD 13 Minuten; die Landesregierung hat 7 Minuten Redezeit.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Hauboldt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich verzichte an dieser Stelle auf den großen Rundumschlag im Bereich der Justizpolitik, denn ich möchte die Gelegenheit nutzen, um für unsere Anträge zu werben und ich hoffe - Kollegin Walsmann wird sicherlich noch darauf erwidern -, vielleicht an der einen oder anderen Stelle Gehör zu finden.

Deshalb lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auf die Anträge meiner Fraktion DIE LINKE mit Bezug zum Einzelplan 05 - Justizministerium - eingehen. Wir möchten im Bereich des betreuerischen Personals für den Justizvollzug ein politisches Zeichen setzen und stocken daher die Mittel um 400.000 € auf. Nicht nur, das sage ich bewusst, die tragischen Vorfälle der letzten Zeit in Thüringer Justizvollzugsanstalten verlangen, so denke ich, politische Entscheidungen, auch die Antworten auf die Große Anfrage der Linksfraktion zum Thüringer Justizvollzug zeigen für uns deutlich, dass hier vor allem beim Fachpersonal nachgebessert werden muss. Sinnvoll sind unseres Erachtens vor allem qualifizierte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die eine breit gefächerte fachliche Ausbildung besitzen, von psychologischen und therapeutischen Fachkenntnissen bis hin zu Fachwissen, zu Fragen des Sozialrechts. Um jedoch große Personalposten im Bereich des Fachpersonals diskutieren zu können, müssen unseres Erachtens noch weitere Vorbereitungsschritte in dieser Richtung gemacht werden. So müsste vor der Einstellung bzw. Einbeziehung weiterer Psychologen das therapeutische Konzept des Justizvollzugs in Thüringen evaluiert werden. Außerdem sollte erst die inhaltliche Ausrichtung des therapeutischen und betreuerischen Konzepts für die neue Jugendstrafanstalt in Arnstadt und Rudisleben geklärt sein. Dass wir als LINKE hier für ein personal- und arbeitsintensives Konzept der sozialen Vernetzung und der Deeskalation und nicht repressiven Konfliktbewältigung plädieren, wurde, so denke ich, auch an unserem Entwurf für ein Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz deutlich. Es muss geklärt werden, wie das notwendige ärztliche Personal in die Justizvollzugsanstalten geholt werden kann - ich betone -, um dort zu arbeiten. Hier gibt es offensichtlich - und das wurde bei den jüngsten Todesfällen in Thüringer Jugendvollzugsanstalten deutlich - ein handfestes logistisches Problem, die notwendige Anzahl an fachlich qualifizierten Ärzten zu finden. Wenn Sie, Herr Justizminister, sagen, dass auch bundesweite Ausschreibungen zurzeit nicht zum Erfolg geführt haben oder führen, bleibt unseres Erachtens die Forderung nach mehr Ärztestellen im Haushalt leider im Bereich bloßer symbolischer Poli

tik. Wir als Fraktion DIE LINKE wollen aber wirksame Lösungswege. Deshalb an dieser Stelle kein plakativer Antrag auf Stellenaufstockung, sondern vielmehr eine Aufforderung an Sie als Justizminister. Da sich nach Ihrer Aussage das Problem fehlender Ärzte im Justizvollzug auch in anderen Bundesländern stellt, sollte das Thema auch in der Justizministerkonferenz diskutiert und dort nach möglichen gemeinsamen Lösungsstrategien gesucht werden. Dies soll sozusagen meinerseits eine Arbeitsanregung zu einer offiziellen Konferenz der Minister und vielleicht nicht wieder so ein Kamingespräch sein, um auch mit Ergebnissen entsprechend aufwarten zu können. Diese Aspekte der Sozialisierungs- und Resozialisierungsarbeit dürfen nicht einer schnöden Spardiskussion unterzogen werden. Denn was hier kurzsichtig als fiskalische Seite vermeintlich gespart wird - so sollten wir uns zumindest einig sein in dieser Aussage -, kommen als soziale und gesellschaftliche Kosten relativ zeitnah wieder auf die Gesellschaft zu. So weit unser Antrag zur Änderung des Einzelplans 05.

Darüber hinaus finden Sie im Entschließungsantrag unserer Fraktion DIE LINKE noch weitere Punkte mit Bezug zum Justizhaushalt. Sie lassen sich mit Ausnahme eines Punktes unter der Überschrift „Jedem Bürger sein Recht ohne Ansehen des Geldbeutels“ zusammenfassen. Da ist zum einen die Aufforderung, sich weiter und verstärkt für Abordnung und Versetzung in die Sozialgerichtsbarkeit einzusetzen. Die Hartz-IV-Klagewelle rollt weiter und auch die verschiedenen Stufen der Gesundheitsreform haben ja zahlreiche Verfahren bei den Sozialgerichten produziert. Nur wäre es hier kurzsichtig gedacht, hierauf ganz platt mit Einstellungen von Richtern auf Lebenszeit zu reagieren. Denn viele hoffen ja, dass die Klagewelle an den Sozialgerichten mal wieder abebbt. Wir als LINKE empfehlen als sicherstes und schnellstes Mittel dagegen: Weg mit Hartz IV

(Beifall DIE LINKE)

und der neuen Sozialhilfe und allen damit verbundenen skurrilen juristischen Konstruktionen. Das Gleiche gilt für den Bereich der Krankenversicherung und für die dortigen kreativen Demontagen, wie zum Beispiel die Kriterien für die Gewährung von Heil- und Hilfsmitteln. Doch solange diese - ich sage es ganz deutlich - verhunzten Gesetze noch in Kraft sind, muss ganz praktisch dafür gesorgt werden, dass die oftmals existenziell Betroffenen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Deshalb bekräftigt meine Fraktion erneut ihre Forderung, der Haushaltsvollzug in den Bereichen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe muss so gestaltet werden, dass über den ganzen Handlungszeitraum eine Leistungserbringung erfolgt, die am realen Bedarf ausgerichtet ist. Es darf nicht sein, dass rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern der Beratungsschein mit der Auskunft verweigert

wird, unser Topf ist leer. Beratungsscheine müssen von den zuständigen Gerichten im tatsächlich benötigten Umfang über den gesamten Haushaltszeitraum ausgegeben werden. Es ist für das wirksame Funktionieren der Rechtspflege auch nicht förderlich, wenn Anwälte mehrere Monate auf die Zahlung von Prozesskostenhilfe aus der Staatskasse warten müssen. Anwälte, die ihren Beruf als soziales Engagement verstehen, werden so, denke ich, für ihren Einsatz sogar noch ein Stück weit bestraft.

Zum Schluss, meine Damen und Herren, noch zu einem Punkt der Entschließung, der sich genau genommen eher auf den Haushalt des Verfassungsgerichtshofs im Einzelplan 12 bezieht. In den Ausschussberatungen wurde deutlich, dass im Rahmen der Stellen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter offensichtlich auch eine Ein-Zehntel-Abordnung vorhanden ist. Zum einen stellt sich die Frage der Praktikabilität einer solchen Mini-Splittung. Zum anderen ist zu beobachten, dass Verfahren beim Verfassungsgerichtshof, vor allem Normenkontrollklagen im weitesten Sinne in Organstreitverfahren, in letzter Zeit in erheblichem Umfang zugenommen haben und daher die Verfahrensdauer oft länger als ein Jahr beträgt.

Daher, meine Damen und Herren, ist unseres Erachtens die Aufstockung der Abordnung auf eine hundertprozentige Stelle sinnvoll, denn wirksame Rechtsdurchsetzung hängt auch davon ab, dass die Entscheidung zeitnah zum strittigen Ereignis erfolgt. Das gilt für die oben angesprochenen Sozialgerichte durchaus noch etwas mehr als für den Verfassungsgerichtshof. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordnete Walsmann, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem Einzelplan 05 wenden wir uns einem der kleineren Haushalte zu, um nicht zu sagen der ganz kleinen.

Verehrter Herr Kollege Hauboldt, ich habe auch nicht vor, jetzt in einem Rundumschlag auf Ihren Beitrag zu reagieren. Sie haben sozusagen den ersten Redebeitrag als justizpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion nach dem Wechsel gegeben. Wir werden miteinander noch viele Diskussionen haben, aber, ich glaube, heute ist das nicht der Anlass, darauf mit einem Rundumschlag einzugehen. Aber zu Ihren Vorschlägen kommt natürlich nachher noch eine Passa

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Es sei ihm verziehen!)

Jetzt bereut es Herr Höhn, dass er nicht spricht. Wir kommen noch dazu.

Die Bescheidenheit der Thüringer Justiz zeigt sich vielleicht auch in dem prozentualen Anteil an den Gesamtausgaben des Freistaats. Der Anteil beträgt nämlich gerade mal 3,2 Prozent an den Gesamtausgaben. Insofern ist es richtig, wirklich von einem kleineren Haushalt zu sprechen. Auf der anderen Seite - und das ist ganz deutlich und das begrüße ich auch sehr - der Willen der Justizverwaltung trotz eben dieser engen Budgetvorgaben und steigender gesetzlicher, insbesondere bundesgesetzlicher und natürlich auch durch bestehende Verträge gebundene Ausgaben, Gestaltungsspielräume zu erschließen und zu gestalten, ist hoch anzurechnen, neue Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Gerade die angemeldeten Beträge im Bereich der Investitionen in neue Informationstechnik sind dafür ein ganz beredtes Beispiel.

Der Begriff „reiner Verwaltungshaushalt“ erfährt in diesem Zusammenhang vielleicht eine ganz neue Bedeutung. Der beschreibt nicht mehr nur die Dimension der Personal- und Verwaltungskosten, welche mit rund 90 Prozent der Ausgaben den Justizhaushalt ausmachen, sondern vermittelt auch die Möglichkeit, eben mit dem verbleibenden Rest von 10 Prozent Verwaltungshandeln zu steuern.

Vielleicht einige ganz wenige kurze Anmerkungen zu Schwerpunkten des Justizhaushalts, wobei man sich natürlich so intensiv vielleicht damit auch nicht beschäftigt, wenn man nicht näher damit zu tun hat. Natürlich sind Personalausgaben ein Schwerpunkt. Das will man nicht bestreiten. Sie stellen mit 176,5 Mio. € rund 60 Prozent der Gesamtausgaben dar. Dann die Verfahrensauslagen - auch das haben wir schon sehr oft thematisiert -, auch als Auslagen in Rechtssachen bezeichnet, schlagen, immerhin mit 67,5 Mio. € in 2008 veranschlagt und 67,3 Mio. € in 2009, das heißt, etwa ein Viertel der Gesamtausgaben und ca. drei Viertel der sachlichen Verwaltungsausgaben, zu Buche. Diese Veranschlagung entspricht in etwa dem Niveau der Ist-Ausgaben des Jahres 2006.

Wir haben auch in Ausschussberatungen des Justizausschusses zur Kenntnis genommen, dass gerade im Bereich der verfahrensabhängigen Entschädigungsleistungen durch gemeinsame Bestrebungen der gesamten Justizverwaltung auch eine Kosteneindämmung angestrebt wird.

Für den Justizvollzug - und da sind wir wieder beim Thema, bei dem wir eigentlich nahtlos an den gestrigen Tag anschließen können -, in dem entsprechenden Kapitel sind vorgesehene Ansätze mit 54,3 Mio. € etwa in dem Veranschlagungsniveau des Jahres 2007. Dabei wurde allerdings berücksichtigt, dass einzelne Titelansätze vor allen Dingen im Personalkostenbereich schon erhöht wurden und demgegenüber die Kosten für die Unterbringung von Gefangenen in anderen Bundesländern veranschlagte Mittel reduziert werden konnten aufgrund der Haftplatzschaffung im eigenen Land. Was ich sehr begrüße, ist, um den Stellenpegel und damit die Beförderungssituation im mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienst zu verbessern, sprich, auch Motivation zu verbessern, wurden insgesamt 135 Planstellen gehoben und 26 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 mit dem Zusatz „mit Amtszulage“ versehen. Ich denke, das ist das, was auch die Justizvollzugsbediensteten erwartet haben und ich bin froh, dass sich das im Haushalt auch niederschlägt.

Vielleicht gleich zu den Änderungsanträgen: Für Ihren Antrag zur Wiedereinführung der kommunalen Investitionspauschale wildert die Fraktion DIE LINKE für die Deckung in anderen Titeln, unter anderem in zwei Titeln der Justiz, nämlich „Bauten im Bereich des Thüringer Justizministeriums“, Einzelplan 18, das gehört ja zur Justiz. Wenn man sich das mal näher betrachtet, dann stellt man fest, dass Sie bei dem Titel „Unterhaltung der Grundstücke“ 100.000 € weniger einsetzen wollen. Die vorgeschlagenen Mittel in Höhe von eingestellten 450.000 € sind eigentlich schon nach den Grundsätzen einer sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung äußerst knapp bemessen. Das zeigt natürlich auch der Vergleich zum Ist 2006 mit 655.000 €. Sie schlagen jetzt eine weitere Reduzierung um 100.000 € vor. Das würde bedeuten, dass eine ganze Reihe von Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich der Justiz nicht durchgeführt werden könnte. Das hieße - um es deutlicher zu sagen -, die Fraktion DIE LINKE will die Landesregierung mit ihrem Änderungsantrag zwingen, den Gebäudebestand in der Justiz auf Verschleiß zu fahren. Das werden wir nicht zulassen, denn Sie wären gleichermaßen die Ersten, wenn das so durchkäme, die dieses wieder anmahnen würden, denn wir haben ja im Justizausschuss oft genug die Diskussion auch um die Situation der Gebäudeerhaltung geführt. Also in dem Sinn, diesen Antrag lehnen wir ab.

(Beifall CDU)

Ebenso ablehnen werden wir den Antrag, bei dem Titel „Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten“ einen großen Teil, nämlich über 1 Mio. €, 1,1 Mio. € einzusparen. Diese Kürzung, die Sie vorschlagen, würde bedeuten, dass wir nicht eine einzige Maß

nahme, die die Landesregierung im Justizbereich im Rahmen der kleinen Baumaßnahmen aufgrund der Umsetzung der Behördenstrukturreform umsetzen könnte. Das kann es ja wohl nicht sein, denn daran hängen Unterbringungssituationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Auf der anderen Seite können Sie die Landesregierung nicht einerseits brandmarken, dass die Behördenstrukturreform angeblich schleppend umgesetzt wird, im Gegenzug aber die für die Umsetzung erforderlichen Mittel wegkürzen. Also auch hier wird es keine Zustimmung von uns für diesen Änderungsantrag geben.

Nächster Änderungsantrag - Ihr Antrag auf Verbesserung der Personalausstattung im Justizvollzug: Wenn die Eingangsbemerkung so gemeint gewesen war, dass mit dem veränderten Ansatz, dem Plus von 400.000 €, die Vorarbeit für die Umsetzung des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes gemacht werden sollte, dann reicht es ohnehin nicht. Ich denke mal, dass die Ansätze, die in den Haushalt eingestellt sind, der entscheidendere Weg sind, die Vorarbeit zu leisten, dass das neue Jugendstrafvollzugsgesetz umgesetzt werden kann.

(Beifall CDU)

Die personelle Situation im Justizvollzug hat sich in den letzten Jahren wesentlich verbessert und das muss ich ganz deutlich betonen. Neben der weiteren Einstellung von 39 Justizvollzugsobersekretären, 40 Anwärtern für den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst und vier Justizvollzugsinspektoranwärtern wurden insgesamt 24 Stellen für den Fachdienstbereich zusätzlich geschaffen. Damit wird eins ganz deutlich: Der Justizminister misst den Fachdiensten und insbesondere den Fachdiensten im Justizvollzug eine ganz besondere Bedeutung zu. Im Jahr 2007 wurden zwei Psychologinnen und sechs Sozialpädagogen eingestellt. In den Jahren 2008 und 2009 sollen weitere 16 Neueinstellungen im Bereich der Fachdienste, darunter ein Kriminologe, folgen. Damit wird den Anforderungen auch des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes durch die Landesregierung in einem ersten Schritt entsprochen. Es ist ein erster Schritt, aber ein großer Schritt. Vor diesem Hintergrund geht die von der Fraktion DIE LINKE geforderte weitere Personalverstärkung im Bereich der Sozialpädagogen und Sozialarbeiter für diesen Haushalt ins Leere.

Zu den Lehrern: Sie haben die Einstellung von zwei Lehrern im Vollzug vorgeschlagen. Die Maßnahmen der Aus- und Fortbildung stellen ohne Frage wesentliche Eckpfeiler der Behandlung der Gefangenen dar, gerade mit Blick auf das Resozialisierungsgebot. Die Landesregierung hat sich im Rahmen der beruflichen Bildung für den Einsatz von privaten Bildungsträgern entschieden. Die Finanzierung dieser Bildungsmaß

nahmen erfolgt dabei anteilig über ESF-Mittel. Hierfür werden also keine eigenen Lehrer eingestellt. Gleichwohl ist für die schulische Ausbildung im Entwurf des Einzelplans 05 bereits eine Steigerung der Stellen für Lehrer im Justizvollzugsdienst von 2007 7 Stellen auf 2008 9 Stellen und 2009 11 Stellen vorgesehen. Damit zeigt meiner Meinung nach die Landesregierung bereits deutlich, dass sie die Aus- und Fortbildung der Gefangenen ernst nimmt. Eine zusätzliche Draufgabe, wie durch die Fraktion DIE LINKE beantragt, ist meiner Meinung nach reiner Populismus und nicht zweckdienlich, und wird von uns deshalb abgelehnt werden. Danke schön.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Minister möchte auch nicht sprechen. Damit beende ich die Aussprache zu dem Einzelplan 05 - Justizministerium.

Wir kommen zum Einzelplan 06 - Finanzministerium - und Einzelplan 17 - Allgemeine Finanzverwaltung (ohne Kommunalen Finanzausgleich) -, Gesamtplan, Haushaltsgesetz 2008/2009 und Artikel 5 und 6, 23 und 24 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009 sowie Mittelfristiger Finanzplan und Finanzbericht.

Die Redezeit für die Fraktion der CDU beträgt 31 Minuten, für die Fraktion DIE LINKE 23 Minuten und für die Fraktion der SPD 16 Minuten, für die Landesregierung 9 Minuten.

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Huster, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten in diesem Teil den Einzelplan 06, den Einzelplan 17, die Mittelfristige Finanzplanung, den Finanzbericht und das Haushaltsgesetz. Ich will mich in meinen Bemerkungen auf die vier letztgenannten Punkte beschränken und versuchen zu argumentieren, weil sie deutlich machen, welches Konzept meine Fraktion mit diesem Doppelhaushalt bzw. mit ihren Änderungsanträgen verfolgt.

Ein zentraler Punkt der Debatte heute Vormittag war aus unserer Sicht, dass wir uns alle fragen müssen, wie wir in den nächsten Jahren die konjunkturellen Aussichten beurteilen, wie wir die Chancen und die Risiken beurteilen und welche Schlüsse wir daraus ziehen. Unstrittig ist, dass ein wirtschaftlicher Aufschwung in Deutschland stattfindet, aber kritisiert wird von allen Beobachtern, dass die Binnennachfrage

nach wie vor schwächelt. Zum einen möchte ich an dieser Stelle sagen, dass der Streit darüber, wer ursächlich in Regierungsverantwortung in Bund und Ländern dafür verantwortlich ist, dass die Konjunktur in Schwung gekommen ist, für mich an dieser Stelle sekundär ist, weil ich glaube, die Wahrheit liegt weder bei der einen Position noch bei der anderen Position, sondern die Wahrheit liegt eher darin, dass die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen den wirtschaftlichen Aufschwung natürlich auch in Europa und insbesondere in Deutschland immens befördert haben. Das ist der zentrale Kritikpunkt auch im Zusammenhang damit, wenn über die Schwäche der Binnennachfrage diskutiert wird, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu sehr von den Exporten abhängt.

Meine Damen und Herren, man muss ja nicht zu denen gehören, die die Risiken immer überbetonen, aber vielleicht darf ich Sie auf eine Meldung von SPIEGEL ONLINE von heute verweisen, wo mitgeteilt wird, dass erstmals eine renommierte Bank in den USA offen vor einer Rezession im nächsten Jahr warnt und das als Folge der Immobilienkrise.

Meine Damen und Herren, da ist es schon legitim zu fragen, wenn wir hier vor der Verabschiedung eines Doppelhaushalts stehen, berührt uns das überhaupt nicht oder sind wir nicht auch verpflichtet, konzeptionell darüber nachzudenken, wie wir einerseits die Risiken bewerten und wie wir, wenn wir sie vernünftig bewerten, dann auch Vorsorge treffen und in unsere Überlegungen einfließen lassen. Und das, meine Damen und Herren, auch vor dem Hintergrund, dass wir - da kann sich Thüringen nicht ausnehmen - alle mit der Konstruktion des Maastrichtvertrags eine nationale Geldpolitik in dem Sinne nicht mehr betreiben können und uns nur noch über die Finanzpolitik und auch die Verfassungen ein wirkungsvolles Instrument gegeben ist, um wirtschaftlichen Krisen vorzubeugen bzw. aktiv entgegenzuwirken.

Meine Damen und Herren, bezogen auf den Haushalt gibt es zwei Instrumente, gegenüber diesen Risiken tätig zu werden. Das ist zum einen der Haushalt selbst, das hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Hausold, heute früh erwähnt, zum einen natürlich durch die Ausweitung von öffentlichen Investitionen und zum Zweiten über das Instrument direkt Arbeit zu schaffen, die Schaffung von Arbeitsplätzen direkt zu befördern und das soziale Netz auszubauen. Da muss ich Ihnen sagen, es kann doch nicht sein, dass man in so einem reichen Land wie Deutschland - ob das nun 10, 20 oder 30 Prozent sind, das ist nicht relevant -, wo viele Menschen aus den vielfältigsten Gründen aus dem wirtschaftlichen Prozess ausgeschlossen sind, ein Viertel- oder ein halbes Jahr auf eine Beratung in der psychologischen Beratungsstelle warten muss, während ärmere Länder ganz an

ders vorangehen. Ich glaube, meine Damen und Herren, auch das müsste ein Ansatz Ihres Haushalts sein, dass Sie Mittel verwenden, um das soziale Netz zu stabilisieren, auszubauen, um insbesondere den Menschen zu helfen, die benachteiligt sind im gesamtwirtschaftlichen Prozess.

(Beifall DIE LINKE)