Protocol of the Session on December 13, 2007

Ich finde das sehr gut. Wir sollten das unterstützen. Auch die Landeszentrale für politische Bildung hat hervorragende Broschüren auf den Weg gebracht - ich hoffe, dass noch genügend da sind, ich werde mich auch dort noch mal hinwenden -, insbesondere bei Jugendlichen, die nicht wissen, was die „18“ bedeutet, wenn sie sie irgendwo auf dem T-Shirt haben, dass das entsprechende Tarnnummern sind, die für bestimmte Begriffe stehen. Ich will sie jetzt hier nicht nennen, damit das nicht noch zu Verunsicherungen führt. Ich denke, auch hier muss gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Gruppen weitergearbeitet werden und nicht nur eine Gruppierung, sondern dass wir gemeinsam auf dem Weg weiter vorangehen, denn eins haben wir Gott sei Dank in Thüringen geschafft, in diesem Thüringer Landtag hat seit 1990 noch kein Rechtsextremist gesessen. Das sollten wir weiterhin gemeinsam verhindern.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte noch mal auf die Kommunalfinanzen eingehen. Auch hier sind Urteile des Verfassungsgerichts gefällt worden, nicht weil die CDU-Fraktion aus Jux und Tollerei meinte, sie müsse ein neues System einführen; nein, weil von PDS oder SPD Klagen eingereicht wurden. Denen haben wir uns zu stellen. Das Innenministerium ist nicht in Freudenschreie ausgebrochen und hat gesagt, jetzt können wir endlich mal zeigen, wie ein neuer Finanzausgleich auf den

Weg gebracht wird. Ich erinnere noch einmal daran, Günter Beckstein - jetzt Ministerpräsident in Bayern, damals noch Innenminister - hat gesagt, ich wünsche den Thüringern viel Spaß und viel Erfolg, es hat noch nie in Deutschland jemand so ein System umstellen müssen. Das hat ein gestandener Innenminister von einem Land, was seit Langem hervorragend geführt wird, uns auf den Weg gegeben. Wir haben uns dem stellen müssen, wir haben uns gestellt. Es gibt natürlich - es allen recht zu tun, ist eine Kunst, die keiner kann - auch unterschiedliche Auffassungen, wie gehe ich dort ran, was bilde ich für Korridore? Da reicht die Zeit nicht, alles auszuführen. Aber ich denke, man muss zur Kenntnis nehmen und auch die verehrten Kollegen der Spitzenverbände - ich sehe sie gar nicht, doch einer ist da, ich grüße den verehrten Kollegen Rusch, der den Gemeinde- und Städtebund hier vertritt; vielen Dank, dass einer wenigstens da ist. Natürlich gab es heiße Auseinandersetzungen mit den Spitzenverbänden, natürlich ist heiß gestritten worden, lange stritten worden. Ich glaube, es gab noch nie so viele Gespräche, die der Ministerpräsident und Innenminister und andere geführt haben mit den Spitzenverbänden, um halbwegs zu einer Annäherung zu kommen - ich sage bewusst „halbwegs“. Dass entsprechende Vertretungen natürlich ihre Interessen lautstark verkünden müssen und auch dazu stehen, ist ja selbstverständlich. Ich glaube aber, dass jetzt mit dem neu geregelten Kommunalen Finanzausgleich, wo das Gericht uns aufgetragen hat, dass wir nicht alles von Landesseite aus verteilen, sondern dass wir das entsprechend in die Schlüsselzuweisung mit geben müssen, dem müssen wir uns stellen, das müssen wir rüberbringen. Ich kann Ihnen nur sagen, Kollege Rusch war ja mit bei uns, wir hatten sämtliche Bürgermeister in meinem Landkreis Saale-Holzland-Kreis zusammen, das waren so etwa über 50. Die Bürgermeister waren alle zufrieden; ich sage mal, die überwiegende Anzahl war zufrieden, weil sie nämlich fast alle mehr bekommen haben und nicht weniger. Wichtig ist mir vor allen Dingen, dass die Revisionsklausel drin ist, dass man nach einem Jahr die ganze Geschichte sich noch mal anschaut, was kommt denn dort raus, was ist rausgekommen. Ich denke, das ist wichtig, dass man auch diese Dinge klar auf den Tisch legt und, ich denke, wir werden und wir haben bisher unsere Kommunen sehr, sehr gut ausgestattet und sie wirklich unterstützt. Ich bin selbst Bürgermeister seit 1990, also ich weiß schon ein bisschen, von was ich rede, sonst wäre ich vielleicht heute nicht mehr Bürgermeister.

Wir haben hier wirklich viel auf den Weg gebracht und andere Länder, ob das Sachsen ist, Sachsen-Anhalt, haben deutlich weniger gegeben. Ich denke, wir gehen fair mit unseren Kommunen weiterhin um und wir wollen auch weiterhin im Gespräch bleiben, um vor allen Dingen die Stichtagsregelung und dann die

Abrechnung entsprechend dort zu betrachten und weiter voranzuführen.

Genauso ist es mit der Behördenstrukturreform, weil da immer wieder das vorgeworfen wird. Ich kann nur sagen, insbesondere - weil ich es da gerade live noch mal erlebt habe - unser Landkreis ist zufrieden, die Kommunen sind zufrieden. Natürlich gibt es Mängel bei bestimmten Dingen, Umstellung der Umweltämter, da hätte man vielleicht das eine oder andere etwas besser machen können, aber ich denke mal, es ist das Grundproblem angepackt worden. Wir haben leider eine zurückgehende Bevölkerung, das müssen auch Kollege Gentzel und wir alle zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht auf der einen Seite eine hohe Personalquote beklagen, die wir im Land haben, und die Regierenden auffordern sie zu senken, und auf der anderen Seite sagen wir, jetzt müsst ihr aber hier mal locker schön drauflegen. So einfach geht es nicht und deswegen werden wir verantwortungsbewusst auch mit dieser Behördenstrukturreform umgehen, wo sicher das eine oder andere noch im Argen liegt, aber auch das wird auf den Weg gebracht, damit wir uns besser aufstellen, denn die Zuweisungen vom Bund werden abgeschmolzen, die werden von Jahr zu Jahr weniger. Dem haben wir uns zu stellen, damit wir nicht unser Land in den Bankrott führen. Ich bin nicht hämisch, aber manches Land, was uns immer vorgeworfen hat aus der Nachbarschaft, wir hätten doch manches Geld nur in Steine investiert, die stehen heute an einem Punkt, wo sie selber schwere Wasser haben. Also ich denke mal, Thüringen hat sich da ganz gut weiterentwickelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, man könnte jetzt noch einige Dinge hier benennen, aber aufgrund dessen, dass wir uns auch Weihnachten nähern und wir entsprechend sicher gemeinsam das noch auch friedlich erleben wollen, wünsche ich uns, dass wir uns konstruktiv mit den vorliegenden Vorschlägen zu OPTOPOL und anderen auseinandersetzen, dass wir vernünftige Strukturen auf den Weg bringen, dass wir weiterhin genügend Personal haben, um die Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu erhalten. Ich wünsche uns dazu gute Beratung.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Weihnachtsandacht ist ja jetzt schon gehalten worden, nun können wir uns wieder den Problemen des Lan

des zuwenden. Die bestehen ja trotz Weihnachten und die haben eine Ursache, die heißt CDU.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das muss der Stasi-Spitzel Kaiser sagen.)

Frau Lieberknecht hat hier für die CDU erklärt, der Kommunale Finanzausgleich, der nun auf den Weg gebracht werden soll, wäre in der Bundesrepublik beispielhaft. Dem ist so, aber sie hat so den Eindruck vermittelt, als wäre diese Neuausrichtung des Finanzausgleichs ein Kind der CDU. Das ist bei Weitem nicht so, sondern das Verfassungsgericht in Thüringen hat letztlich festgestellt, dass der Finanzausgleich seit 1995 verfassungswidrig war. Erst im Ergebnis dieses Urteils sahen sich die Landesregierung und auch die CDU veranlasst, hier zu handeln. Wenn dann immer wieder Herr Fiedler sagt, da wurde geklagt und aufgrund dieser Klage waren wir dann gezwungen zu handeln, heißt es dann nichts anderes im Umkehrschluss, Herr Fiedler, Sie wollten die verfassungswidrigen Zustände beim Finanzausgleich in Thüringen fortsetzen. Das kann doch wohl nicht sein. Ich kann nur mal den Präsidenten des - das sage ich jetzt lieber nicht, Herr Fiedler, das wertet Sie dann nur auf.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wer will denn eine Investitionspauschale weiter- führen? Sie wollen doch Verfassungs- bruch begehen.)

Sie haben hier zum offenen Verfassungsbruch aufgerufen, indem Sie immer wieder die Kläger kritisieren, und damit uns sagen wollen, Sie wollen die verfassungswidrigen Zustände fortsetzen und das ist eigentlich eine Sache, wo der Verfassungsschutz hinschauen müsste.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dann sagt Herr Fiedler, es hätten Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. Es gab formale Gespräche, aber die kommunalen Spitzenverbände haben das eher als Monolog der Landesregierung bewertet und das, was die kommunalen Spitzenverbände

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Waren Sie dabei?)

eingefordert haben, nämlich dass sie wenigstens Informationen bekommen, so dass mal nachvollzogen werden konnte, wie denn die Landesregierung die Bedarfsermittlung gemacht hat, dort sind Informationen verweigert worden. Es gab mal zwei Informa

tionen und dann hat man gemerkt, dass die kommunalen Spitzenverbände auch Leute haben, die das Verfahren kritisch überprüfen wollen, und schon hat man die Information dann ganz einfach zurückgehalten.

Das Letzte, was Herr Fiedler gesagt hat, es gäbe eine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden - ich weiß nicht, mit wem er sich geeinigt hat oder sich die CDU geeinigt hat, mit allen, nur nicht mit den kommunalen Spitzenverbänden. Allein der Gemeinde- und Städtebund hat in seiner letzten Stellungnahme geschrieben - ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Es fehlt ein schlüssiges Gesamtpaket.“ Schlimmer kann man wohl so eine angebliche Reform nicht bewerten; wenn also nicht einmal ein Gesamtpaket da ist, können auch einzelne Maßnahmen nicht stimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzministerin - wenn sie denn keine SMS schreibt, kann sie ja zuhören.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Ich kann Mehreres gleichzeitig.)

Sie können mehreres gleichzeitig. Das erklärt jetzt manches, warum Sie so einen Haushalt vorlegen. Sie sollten sich auf die eine Sache konzentrieren, wofür Sie alimentiert werden vom Steuerzahler und wenn Sie das gelöst haben, dann können Sie versuchen, mehrere Dinge gleichzeitig zu machen. Denn was Sie hier gesagt haben, da könnte ich nur mal empfehlen, Sie sollten wenigstens für ein halbes Jahr ein Praktikum in einer Kämmerei einer Gemeinde machen. Wenn Sie hier aufführen, dass angeblich dieser Finanzausgleich angemessen ist und Sie dann in dem Zusammenhang auf die Kassenstatistik verweisen, die kommunale Kassenstatistik, und dann wieder den Versuch unternehmen, Landeshaushaltsrecht und kommunales Haushaltsrecht zu vergleichen. Sie vergleichen dort Äpfel mit Birnen, das wissen Sie. Schon allein die Frage, dass das Land Schulden aufnehmen kann, um den Gesamthaushalt zu deckeln, und die Kommunen nur Schulden aufnehmen dürfen, um den Vermögenshaushalt, also für investive Zwecke letztlich ein Defizit abzudecken, das...

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin)

Nein, nein, bei der Aufstellung. Wir selbst haben die Auseinandersetzung, dass Sie eine Regelung in die Verfassung aufgenommen haben, dass nur bei der Aufstellung die Schulden unterhalb der Investitionsquote sein müssen, aber nicht beim Vollzug. Beim Vollzug können Sie überhalb der Investitionsquote liegen -

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Haben wir doch nicht gemacht.)

das können Sie machen. Insofern ist es unredlich, Landes- und kommunales Haushaltsrecht miteinander zu vergleichen. Wer das macht, spricht sich selbst die Qualifikation ab, für dieses Land eine finanzielle Verantwortung zu übernehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU hat dieses Land finanziell ruiniert und seit Jahren versuchen Sie, auch die Kommunen finanziell an den Rand des Ruins zu bringen. Es ist Ihnen nicht gelungen, obwohl Sie alles dafür getan haben. Es ist nicht gelungen; das war aber auch nicht Ihrem Handeln zuzuschreiben, sondern weil die Kommunen sehr verantwortungsbewusst und unter komplizierten Auseinandersetzungen auch mit den Bürgern ihre Hausaufgaben gemacht haben - Sie nicht.

Seit 1995 müssen die Thüringer Kommunen einen überproportionalen Anteil zur Konsolidierung der Haushaltsfinanzen des Landes leisten, ohne dass es ansatzweise gelungen ist. Aber nicht, weil der Anteil der Kommunen zu gering war, sondern weil Ihre Finanzpolitik einfach verfehlt war.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landkreistag hat vor wenigen Tagen zur Mitgliederversammlung noch einmal den Finanzausgleich bewertet und hat dabei solche Worte gebraucht wie schwarzes Informationsloch, keine Partnerschaft, die Landesregierung verschließt sich den Argumenten und es fehlt an Transparenz und Plausibilität.

Herr Innenminister, Sie waren selbst da und haben dort ein Beispiel gegeben, wie man mit Landräten in einer Art und Weise umgeht. Ich meine, wenn Sie mit mir immer so umgehen, da kann ich das noch verstehen. Dafür werden Sie bezahlt, dass Sie das so machen. Aber gegenüber Landräten sollten Sie Ihre oberlehrerhafte belehrende Art und Ihre beleidigende und herabwürdigende Art einfach lassen. Hier können Sie das machen, aber gegenüber Kommunalpolitikern, wie gesagt, verbietet sich das.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Protest der kommunalen Spitzenverbände ist aus dieser Gesamtsituation mehr als verständlich. Es ist nicht unser Protest, sondern es ist der Protest der Spitzenverbände. Wenn auf dem Landkreistag gesagt wurde, man ist deshalb enttäuscht, weil der Ministerpräsident vom Beruf her Mathematiklehrer ist, und da muss er als Mathematiklehrer wissen, dass - Sie als Jurist wissen das vielleicht nicht -, man kann nicht so oder so rechnen, sondern entweder rechnet man richtig oder falsch. Etwas anderes geht ja nicht. Sie erklären aber immer, man kann das so oder so rechnen. Es geht nicht. Man rechnet richtig oder

falsch und Sie haben falsch gerechnet und das zulasten der Kommunen, der Bürger und der Wirtschaft.

Denn bei der Bedarfsermittlung sind Sie nach den Ist-Ausgaben gegangen, ich will das nur noch einmal stichpunktartig nennen, weil unser Fraktionsvorsitzender bereits darauf eingegangen ist. Sie haben eine fragwürdige Korridorbildung vorgenommen und damit den Gemeinden erneut unterstellt, sie würden unwirtschaftlich arbeiten. Offenbar schließen Sie immer wieder aus eigenem Handeln auf das Handeln anderer. Auch das ist nicht sachgemäß. Sie können davon ausgehen, dass die Kommunen sehr verantwortungsbewusst umgehen und deshalb ist die Korridorbildung aus unserer Sicht nicht zulässig. Sie machen die Spitzabrechnung von 2006 und 2007 einfach zum Bestandteil der Finanzausgleichsmasse für 2008 und 2009. Deshalb müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, Sie ordnen Ihren Haushalt einigermaßen mit all den Risiken - darauf ist der haushaltspolitische Sprecher der SPD schon eingegangen -, aber dies eindeutig zulasten der Kommunen. Was machen Sie noch? Sie zwingen die Gemeinden die Hebesätze zu erhöhen und sagen dabei - und da sieht man einmal, da haben Sie viel gelernt aus der Zeit vor 1989, wie man mit Statistiken umgehen kann, da haben Sie sich wirklich sachkundig gemacht -, die Hebesätze in Thüringen sind unterhalb des Durchschnitts der neuen Bundesländer. Ganz verkürzt stimmt das, aber wo liegen denn die Ursachen? Damit hätten Sie sich beschäftigen müssen. Im Wesentlichen werden die Hebesätze der Grundsteuer bestimmt durch den Hebesatz in Berlin und in Sachsen. In Berlin haben wir einen Hebesatz von 600. Sie werden mir sicherlich zugestehen, dass man Gerstengrund in der Rhön und den Alexanderplatz in Berlin nicht gleich bewerten kann, sondern dass es da einen Unterschied gibt, der sich auch im Hebesatz der Grundsteuer widerspiegelt und dass wir in Thüringen zum Beispiel im Vergleich zu Sachsen eine Gemeindestruktur haben, die viel kleingliedriger ist. Wir haben nämlich bei 2,3 Mio. Einwohnern rund 1.000 Gemeinden, während die Sachsen bei der doppelten Einwohnerzahl nur rund 430 Gemeinden haben. Das heißt, wenn Sie konsequent sind und sagen, Sie folgen unseren Vorschlägen, dass wir bei der Gemeindestruktur etwas machen müssen, dann kann man auch über höhere Hebesätze bei der Grundsteuer diskutieren. Aber so zwingen Sie die Gemeinden Grundsteuern zu erheben und das in einer kleinen Struktur. Damit sind natürlich die Thüringer Gemeinden im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern eindeutig benachteiligt. Das nehmen Sie billigend in Kauf und schaden damit der kommunalen Seite.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Herr Althaus dann als Ministerpräsident vor den Landräten sagt, er ist froh, dass die CDU-Landtagsfraktion

durch Änderungsanträge die vom Innenministerium zu verantwortende Kostenerstattung im Zusammenhang mit der Kommunalisierung der Versorgungsämter und der Staatlichen Umweltämter einigermaßen korrigiert hat, da hätte er einfach nur sagen müssen, der Innenminister hat dort versagt und sollte in Pension gehen. Ich meine, das kommt uns teuer zu stehen, wenn Sie in Pension gehen und nichts arbeiten, weil da ein anderer Ihre Arbeit machen muss. Aber es ist immer noch besser, als weiteren Schaden für dieses Land anzurichten, weil das teurer als Ihre Pensionszahlungen ist. Also, wenn der Innenminister derart von seinem Ministerpräsidenten in der Öffentlichkeit bloßgestellt wird, würde ich, wenn ich an Ihrer Stelle wäre, nicht erst auf meine Entlassung warten, sondern ich würde selbst die Konsequenzen dementsprechend ziehen. Insofern müssen wir ja wirklich der CDU-Landtagsfraktion dankbar sein, dass sie in dem Falle noch nachgebessert hat. Aber eigentlich kann man von einer Landesregierung erwarten, dass sie, wenn sie schon eine Behördenstrukturreform macht, dann letztlich auch diese Frage der Finanzierung zugunsten der Gemeinden klärt. Es kommt noch etwas anderes hinzu, was sich in den letzten Tagen erst herauskristallisiert hat. Bei der Bedarfsermittlung konnten ja bisher nicht die Kostenentwicklungen im Zusammenhang mit SGB II, also Kosten der Unterkunft, und SGB XII berücksichtigt werden. Dort hat der Landkreistag gesagt, allein dadurch, dass der Bund seinen Anteil für die Kosten der Unterkunft reduziert, kommt es zu einer Mehrbelastung von 11 Mio. € im Jahr. Nur, Sie als Landesregierung haben im Bundesrat vor wenigen Tagen dieser Absenkung des Bundesanteils für die Kosten der Unterkunft zugestimmt. Verdammt noch mal, wenn Sie dem zustimmen und Sie haben ein Urteil des Verfassungsgerichts, das Ihnen zur Pflicht macht, die Gemeinden angemessen auszustatten, wenn Sie also auf Bundesebene dafür sorgen, dass den thüringischen Landkreisen und kreisfreien Städten 11 Mio. € weggenommen werden, dann müssen Sie auch eine Antwort finden, wie Sie die 11 Mio. € ausgleichen oder Sie müssen sich vorhalten lassen, eine Vorgabe des Verfassungsgerichts einfach zu missachten. Und das geht nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Für uns ist insbesondere die beabsichtigte Streichung der Investitionspauschale ein verantwortungsloser Akt und eine boshafte Fehlinterpretation des Urteils des Verfassungsgerichts.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das haut ja dem Fass den Boden raus.)

Das Verfassungsgericht hat gesagt, man kann die besonderen Finanzzuweisungen - und dazu kann man auch die Investitionspauschale zählen - keiner Bewertung unterziehen, solange nicht klar ist, ob die

Finanzmasse angemessen ist. Sie aber selbst behaupten ja, was Sie jetzt ermittelt haben ist angemessen und demzufolge sind Sie natürlich in der Lage, zwischen Mindestausstattung und angemessener Ausstattung natürlich auch Zweckbindungen auszusprechen; Sie machen es doch. Eine Schulinvestitionspauschale gibt es nach wie vor. Sie haben sogar auch eine kleine Verbundquote von nur noch rund 2 Prozent, aber damit bricht Ihre Argumentation zusammen. Sie haben vor allen Dingen trotz Nachfragen nicht geklärt, wie rund 40 Prozent der Gemeinden verfahren sollen, die nicht in der Lage sind, über den Verwaltungshaushalt angemessen Mittel zu erwirtschaften, um dann im Vermögenshaushalt Eigenanteile für Investitionen darzustellen. Da schweigen Sie einfach und die Gemeinden wissen nicht, wie sie mit dieser Situation umgehen sollen. Zwar steigen bei einigen Gemeinden die Schlüsselzuweisungen, aber das führt nicht dazu, dass der Verwaltungshaushalt ausgeglichen ist. Er muss ja in der Art und Weise ausgeglichen sein, dass sowohl die Tilgung erwirtschaftet wird, als auch ein darüber hinausgehender Betrag, der dann im Vermögenshaushalt die Investitionspauschale, die Sie gestrichen haben, ersetzt. Da Sie das nicht geklärt haben, machen wir die Forderung auf in unserem Änderungsantrag, die Investitionspauschale beizubehalten, 90 Mio. €. Es wurde ja von der Finanzministerin hier behauptet, aus unserer Deckung heraus würden wir nur eine Verschiebung machen, wir würden zwar die Investitionskraft der Kommunen stärken, aber Investitionsmittel beim Land wegnehmen. Also, wir haben uns ganz genau Ihren Haushaltsvollzug angesehen und dabei festgestellt, dass Sie die ursprünglich veranschlagten Mittel für die Bewirtschaftung von Grundstücken, auch für Investitionen überhaupt nicht ausgeschöpft haben. Das heißt, wenn Sie hier jammern, dann müssen Sie in Ihrem eigenen Haus jammern und müssen sich fragen, warum Sie die Mittel nicht ausgeschöpft haben, offenbar weil sie nicht notwendig waren. Und nur darauf haben wir zurückgegriffen, weil wir wissen, bei den Kommunen sind sie auf alle Fälle notwendig. Die werden sachgerecht damit umgehen und werden nicht irgendwelche Haushaltslöcher mit nicht verauslagten Investitionsmitteln stopfen. Und dann verstecken Sie sich nicht hinter den Beschäftigten. Was Sie mit den Beschäftigten allein im Tarifrecht machen, disqualifiziert Sie dann zu sagen, die sitzen vielleicht in Büros wo die Fenster undicht sind. Also das ist auch unredlich.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Sie wollen das Beamtentum abschaffen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich schaffen wir das Beamtentum ab. Wir vereinheitlichen das Dienstrecht, wir schaffen ja nicht die Personen ab, das vergessen Sie, sondern wir schaffen nur das Rechtsstadium „Beamtentum“ ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Haushaltsgesetz schlagen wir vor, dass die Kommunen wieder an Steuermehreinnahmen des Landes beteiligt werden. Wir halten es für sachgerecht, dass 40 Prozent der Steuermehreinnahmen des Landes in die kommunale Ebene fließen. Damit wollen wir auch die kommunale Ebene dauerhaft natürlich daran interessieren, dass sie auch einen Beitrag dazu leistet, dass insgesamt die Steuerkraft im Freistaat sich dynamisch entwickelt. Wir begrüßen durchaus die Änderungsanträge, die die CDU-Fraktion hinsichtlich des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes hier vorschlägt. Wir haben bereits auch im Haushalts- und Finanzausschuss dort unsere Zustimmung signalisiert. Wir halten es zunächst für richtig, dass die Förderung von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen im Jahr 2009 fortgesetzt wird. Natürlich bleibt bei unserer Kritik, dass nach wie vor das Leitbild fehlt. Das Modell der CDU - Landgemeinden mit einer Einwohnergröße von 3.000 als Mindestgröße - halten wir für nicht nachhaltig. In der Enquetekommission hat ja Herr Prof. Sedlacek erst vor kurzem seine Stellungnahme dazu abgegeben. Er hat gesagt: Man muss Strukturen schaffen, die zumindest 25 bis 30 Jahre halten. Die jetzigen Strukturen, die Sie im Rahmen der Neugliederung schaffen, geben diese Gewähr nicht, aber die finanzielle Förderung ist erst mal vom Grundsatz her richtig.

Wir haben einen anderen Vorschlag unterbreitet, nämlich über die Dynamisierung der Hauptansatzstaffel auch einen finanziellen Anreiz für Gemeindeneugliederungen zu geben. Unser Leitbild ist bereits seit 2005 in der öffentlichen Diskussion und stößt insbesondere bei den Bürgern weitestgehend auf Zustimmung. Das wissen wir, weil wir ordentlichen Kontakt zu den Bürgern haben, das ist Ihnen noch verborgen geblieben, weil Ihnen der Bürgerkontakt nicht ganz so ausgerichtet ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir halten die Ergänzungszuweisungen für zentrale Orte für nicht mehr zeitgemäß, weil sie ein Systembruch sind, sie sind steuerkraftunabhängig. Wir nehmen das in die Hauptansatzstaffel auf und wir schaffen an dessen Stelle einen sogenannten kleinen Kulturlastenausgleich. Das ist für Thüringen mit seiner kulturellen Tradition angemessen. Wir wollen keine Zerschlagung der Kulturlandschaft, sondern wir wollen eine solidarische Finanzierung von regionalen und überregionalen Kulturprojekten solidarisch von Land und Gemeinden und haben hier einen ersten Vorschlag gemacht und im Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert, bis 2010 die Voraussetzungen für einen großen Kulturlastenausgleich zu schaffen. Schließlich halten wir es auch für sachgerecht, dass die Steuerkraft der Gemeinden jetzt über einen Zeitraum von drei Jahren ermittelt wird, also weg von der Jährlichkeit. Natürlich die handwerkliche Umset

zung ist nicht gelungen, insbesondere was das letzte Jahr betrifft. Da haben Sie zwar für das Jahr 2008 eine Lösung gefunden, aber ab 2009 kommen Sie bei der praktischen Anwendung sehr stark in Probleme. Das hat die SPD aufgegriffen. Da finden wir in dem einen Punkt den SPD-Vorschlag für die praktische Umsetzung als zielgerichteter. Wir begrüßen es auch durchaus, dass Sie das starre Verhältnis der Aufteilung der Schlüsselmasse zwischen Gemeinden und zwischen den Landkreisen, also 75 Prozent/25 Prozent, durch absolute Beträge ersetzten und damit ein Signal aussenden, dass Sie offenbar 2010 dieses starre Verhältnis den realen Bedingungen anpassen wollen. Das finden wir für richtig. Wir müssen jetzt nur die zwei Jahre tatsächlich nutzen, um zu ermitteln, wie haben sich denn die Beziehungen zwischen den Gemeinden und Landkreisen verändert, um dann auch eine Neuaufteilung der Schlüsselmasse entsprechend zu realisieren.

Eine letzte Anmerkung, weil die Redezeit abgelaufen ist, zur SPD und ihrem Vorschlag hinsichtlich zum Finanzausgleichsgesetzt: Ich empfehle dort meiner Fraktion die Ablehnung, weil Sie auch die Anrechnung der Spitzabrechnung für 2006 und 2007 zur Finanzmasse 2008 und 2009 zementieren. Das halten wir für nicht richtig. Dieses Geld steht den Gemeinden in diesem Jahr zu nach dem alten System und darf nicht systemwidrig in den neuen Finanzausgleich überführt werden. Danke.

(Beifall DIE LINKE)