Aber es liegt auch daran, dass das Rauchen in der Menschheitsgeschichte stets eine anerkannte und oft nicht unwichtige Rolle gespielt hat. Nicht ohne Grund haben die alten Indianer nach Streitigkeiten eine Friedenspfeife geraucht und kein Friedensbonbon gelutscht.
Wenn man liest, was in der Studie steht - und das meine ich überhaupt nicht lächerlich -, dann frage ich mich, wie ich mit meinem Lebenswandel es überhaupt bis in diese Tage geschafft habe.
Ich sage es noch einmal, kein Mensch, auch nicht der härteste Kettenraucher, wird die gesundheitlichen Gefahren durch das Rauchen infrage stellen. Es ist aber auch kaum von Erfolg gekrönt, wenn man sich mit dieser Studie als Nichtmediziner auseinandersetzen soll. Ich kann das nicht! Ich kann die Risiken, die da geschrieben stehen, nicht einschätzen und es ist ja ohnehin schon verwerflich, sich überhaupt öffentlich an solchen Studien zu reiben. Fest steht, von den 3.300 passiv rauchbedingten Toten - und das scheint ja nun mal Konsens auch von der Krebshilfe zu sein, dass das die Zahl ist -, die jährlich in Deutschland zu beklagen sind, ist nach Angaben des Krebsforschungszentrums ein Drittel über 85 Jahre und ein weiteres Drittel ist zwischen 75 und 85 Jahre. Was ich damit sagen will, ist, dass selbst unter Fachleuten umstritten ist, was denn nun das Passivrauchen überhaupt für eine Rolle in diesem genannten Sterbealter gespielt hat. Und weil es - ich
habe das schon gesagt - mit dem Rauchen auf der großen politischen Bühne so nicht gehen kann und weil wir föderal aufgestellt sind, macht sich nun jedes Bundesland auf den Weg, um den Nichtraucher vor dem Raucher zu schützen. Getrieben von Ehrgeiz, von einem Zeitgeist, einem dem Deutschen eigenen Hang zum Perfektionismus, einem Schaulaufen von Gutmenschen versuchen sich nun die Länderparlamente in einer handhabbaren Rechtsetzung. Einige Bundesländer haben schon ihre Erfahrungen mit der Praxis ihrer Gesetze gemacht und ich gehe auch noch darauf ein.
Um das noch mal deutlich zu sagen, es gibt wohl kaum jemanden, der sich darüber aufregt, wenn im Gesetzentwurf unserer Landesregierung festgeschrieben ist, dass in den öffentlichen Einrichtungen des Landes das Rauchen verboten wird. Das ist auch nicht der Lebensbereich, dem ich mich hier vordringlich widmen möchte. Öffentliche Bereiche, in denen das Land, seine nachgeordneten Einrichtungen oder auch Kommunalverwaltungen das Hausrecht haben und wo Menschen auch keine Wahl haben, ob sie dorthin gehen wollen oder nicht, diese Bereiche sind nicht Gegenstand meiner Kritik. Worum es mir und einer ganzen Reihe von Kolleginnen und Kollegen geht, sind die Gastronomiebetriebe. Nun habe ich in der ersten Lesung das Beispiel Irland ausgeführt. Ich habe es wieder stehen, ich würde es nicht noch mal benutzen. Es gab ja einige Debatten auch dazu und einigen Briefwechsel. Ich möchte nicht darauf eingehen, weil ich eine viel aktuellere Studie heute Nachmittag in die Hände bekommen habe - wenn es immer wieder darum geht, das mit den Umsatzeinbußen ist ja nicht so schlimm - mit heutigem Datum, eine Veröffentlichung der Industrie- und Handelskammer Kassel - also die IHK, nicht des DEHOGA. Ich denke, man muss der IHK nicht unbedingt unterstellen, dass sie nun dort das große Interesse hat, den Rauchern nahe zu stehen. Die IHK hat eine Umfrage gemacht unter den Gastronomiebetrieben und da wird offensichtlich: Ein Drittel der befragten Gastronomiebetriebe hat Umsatzeinbußen - also das bezieht sich auf Hessen und das Nichtraucherschutzgesetz wirkt auch seit 1. August - von über 25 Prozent. 15 Prozent der befragten Betriebe haben Einbußen von über 50 Prozent und die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie befürchten, dass die Umsätze weiter sinken. Jetzt zitiere ich: „Die dramatische Nachricht jedoch, die sich im Zahlenwerk der IHK-Experten verbirgt, dass sich viele Kneipenbetreiber durch die Umsatzeinbußen in der nächsten Zeit zur Geschäftsaufgabe gezwungen sehen.“
Über diese Zahlen wird zu reden sein, stellt dann auch IHK-Geschäftsführer Ulrich Spengler fest und stellt in Aussicht, auf die Landesregierung zuzugehen, um zur Vermeidung von Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten eine Änderung des Gesetzes zu
Ich könnte noch andere Beispiele aufführen aus anderen Bundesländern, in denen das Gesetz schon wirkt, möchte es aber an der Stelle nicht tun.
Ich möchte noch mal auf eine andere Regelung eingehen, die wir auch innerhalb Europas finden, nämlich in Spanien. Dort ist der Nichtraucherschutz so gestaltet, dass es eine Kennzeichnungspflicht für die Gaststätten generell gibt, und es ist auch eine handhabbare Regelung und kein Mensch regt sich in Spanien darüber auf.
Aber um uns auf unseren Gesetzentwurf einzustimmen, will ich auch ein paar Sätze voranstellen. Der fürsorgliche Staat macht Deutschland Schritt für Schritt zu einer Verbotsgesellschaft. Mit respektablen Argumenten schützt er die einen vor den anderen, hier die Nichtraucher vor den Rauchern und die Raucher vor sich selbst.
Die Regel, an die der Gesetzgeber sich halten könnte, lautet im Alltagsverständnis der Bürger so: Wenn der Schutz des einen vor den schädlichen Gewohnheiten des anderen einem Dritten am Markt die Existenz kosten kann, dann stehen Bürgerrechte zur Disposition, die der Staat zu schützen hätte. Aggressiver Nichtraucherschutz vonseiten der Politik als Auflage an Gastronomen soll davon ablenken, dass wirksamere Maßnahmen gar nicht erst geplant werden, den Menschen in einer wohlhabenden Gesellschaft so viel Lust auf ein gesundes, drogenfreies Leben zu machen, dass die Droge Nikotin zum Prestigekonsum völlig ungeeignet werde. Ich breche an der Stelle ab. Das sind nur einige herausgegriffene Sätze von Frau Prof. Höhler, einer international gefragten Publizistin zu einer Studie des Meinungsforschungsinstituts CHD Expert, die auch eine Meinungsumfrage erhoben haben in den Gastronomiebetrieben in Baden-Württemberg und Niedersachsen, wo das Rauchverbot seit 1. August schon gilt. Ihre Sätze beschreiben eigentlich treffend das Dilemma, auf das sich Politik an der Stelle eingelassen hat.
Aber zu unserem Gesetz und dem Bereich, der wohl mit am meisten streitbefangen ist - die Gastronomie. Dazu wirklich eine Frage: Wer kann plausibel erklären, dass Gaststätten ein öffentlicher Raum sind? Nach Meinung vieler ist die Gaststätte kein öffentlicher Raum, sondern bestenfalls ein offener Raum und es steht die Frage, ob der Gesetzgeber hier überhaupt eine Zuständigkeit hat.
An der Stelle beginnen die rechtlichen Auseinandersetzungen. Da in allen Bundesländern, in denen schon jetzt ein Nichtraucherschutzgesetz besteht, Verfassungsklage eingereicht bzw. vorbereitet ist, werden darüber die Richter zu entscheiden haben. Kollege Panse, Sie haben sich gefreut, dass die Bayern heute so abgestimmt haben. Auch der renommierte Rechtsanwalt, der die Verfassungsklage für die bayrischen Gastronomen führen wird, ist inzwischen schon benannt. Sie haben die Frage zu klären, die Richter, ob das Rauchverbot in Gaststätten ein Eingriff in das Recht auf freie Berufsausübung ist, verfassungsrechtlich geschützt. Die Verfassungsgerichte haben auch zu klären, ob insbesondere bei den Einraumgaststätten, die in der Regel inhabergeführt sind, das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums angegriffen ist, denn wenn die Möglichkeit der freien Berufsausübung derart eingeschränkt ist und Gaststätten in die Insolvenz getrieben werden, kommt dies de facto einer Enteignung gleich.
So müssen sich zum Beispiel der Landtagspräsident und der Justizminister von Rheinland-Pfalz auch bis zum 21. Januar nächsten Jahres gegenüber dem Verfassungsgericht zu einer Verfassungsbeschwerde und einer beantragten einstweiligen Anordnung äußern. Zumindest - und der ist ja auch nicht ganz unbekannt - der Verfassungsrechtler Rupert Scholz meint, dass die Politik bei ihrem Bemühen um Volksgesundheit hier an verfassungsrechtliche Grenzen stößt.
Der Thüringer Gesetzentwurf sieht nun vor - der Regierungsentwurf -, dass in mehrräumigen Gaststätten ein Raucherraum eingerichtet werden kann. Dem stimmen auch wir zu. Den Einraumgaststätten, die diese Möglichkeiten nicht haben, möchten die Unterzeichner unseres Änderungsantrags die Möglichkeit der freien Wahl mit einer Kennzeichnung einräumen,
2. weil gerade die Einraumgaststätten in der Regel die einzige wirtschaftliche Grundlage ihrer Betreiber sind. Und wer in diese Einrichtung geht, besonders auch in unseren vielen Dörfern, dem muss man nicht lange erklären, warum diese Gaststätten - die Dorf- und Eckkneipen - den Verlust ihrer rauchenden Kundschaft niemals kompensieren können.
Wenn der Gast bei der mehrräumigen Gaststätte die Wahl hat zwischen Nichtraucher- und Raucherraum und die einräumige Gaststätte diese Wahl aus Objektgründen nicht bieten kann, dann sollte die Politik aus gebotener Zurückhaltung die Betrof
fenen selbst entscheiden lassen, den Wirt, will ich eine Raucher- oder Nichtraucherkneipe sein und das entsprechend kennzeichnen, und den Gast, der entscheidet, da gehe ich rein oder nicht. Ich meine, auch den Kolleginnen und Kollegen, die sich bis jetzt nicht unserer Meinung annähern konnten, sollte eine Zustimmung dazu möglich sein, denn wenn ein Wirt seine Gaststätte als Rauchergaststätte kennzeichnet und die Kundschaft deshalb vor der Tür bleibt, wird er sich beizeiten an das andere Ufer schlagen und das Ziel des Nichtraucherschutzes hätte sich auch da ganz von selbst eingestellt. Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, eine Berufsgruppe so elementar in ihrer Wirtschaftlichkeit zu gefährden, wie ein Kollege sagt, „den Weg frei zu schießen für die besseren Menschen“. Jede Partei hier im Saal bemüht das ganze Jahr das Argument vom mündigen Bürger, aber bei dem Thema mit dem Rauch meinen manche Politiker, die Leute bevormunden zu müssen. Bevormunden oder Entmündigung, das hat denselben Wortstamm. Die Frage ist: Ist das wirklich Aufgabe der Politik? Unser Änderungsantrag sieht weiterhin vor, die Vereine genauso zu behandeln wie die Gaststätten, schlicht, weil wir diese Einrichtungen gleichstellen wollen und weil es für eine abweichende Regelung auch keine plausible Argumentation gibt. Wir wollen gleiche Chancen für alle Akteure.
Und da will ich Ihnen sagen: In der Absprache zu diesem Änderungsantrag und in dem Gespräch mit dem DEHOGA fand der, dass wir diese Möglichkeiten auch den Vereinen einräumen wollen, gar nicht so toll, weil die Gaststätten ja schon seit Jahren in einer dauernden Konkurrenz zu den Vereinen, zu den Vereinsheimen sich bewegen müssen. Der DEHOGA hätte schon gern gesehen, wenn wir die Regelung für die Vereine herausgenommen hätten. Aber wenn wir konsequent sein wollen mit unserem Änderungsantrag, dann sind die Vereinsheime hier in diese Ausnahmeregelung mit einzubeziehen. Weiterhin wollen wir mit unserem Änderungsantrag den Diskotheken die Möglichkeit geben, auch einen Raucherraum einrichten zu können, an klare Kriterien gebunden, aber die Möglichkeit sollte gegeben werden.
Mit dieser Regelung sind wir auch keine Exoten in Deutschland. Von den 16 Bundesländern in Deutschland haben acht, also die Hälfte, genau diese Möglichkeit in ihrem Nichtraucherschutzgesetz eingeräumt. Dabei hat man sich sicher etwas gedacht, denn gerade auch die Betreiber von Diskotheken stehen vor derselben Frage wie die Gastwirte. Es ist ja in der Tat so, dass die Betreiber von Großraumdiskotheken meistens diese Einrichtungen als ihren einzigen wirtschaftlichen Erwerb haben. Wir konnten heute im „Freien Wort“ auf der Landesseite einen
ganzseitigen Artikel lesen, mit welcher Sorge die Leute bei den Diskotheken die Gesetzgebung, die wir heute hier vorzunehmen haben, beobachten, weil es massiv in ihre Wirtschaftlichkeit eingreift. Es ist ja wirklich so, dass bei den meisten Kolleginnen und Kollegen es schon eine Weile her ist, dass sie zum letzten Mal in einer Disko waren.
Wir waren erst, Herr Ministerpräsident, das ist richtig. Wir waren, das ist noch nicht so lange her. Aber ich habe manchmal so den Eindruck in der Diskussion, dass manche Leute noch denken, das sind vier Wände, Dach drauf, Pressluftschuppen, dicke Luft drin und dann geht’s los. Aber wer sich mal der Mühe unterziehen möchte, das jüngste Beispiel ist unten im Erfurter Hof der Music-Park. Wir sind mit unserem Wirtschaftsarbeitskreis dort gewesen und haben uns die Investitionen angeschaut, die getätigt worden sind, die die Leute vorgenommen haben, auch um zunächst erst einmal eine attraktive Einrichtung anzubieten, aber auch, um dort die Luftentsorgung vorzunehmen. Es sind Entlüftungsanlagen eingebaut worden, deren Kosten sich im fünfstelligen Bereich bewegen und wo sich die Leute jetzt fragen, was damit passiert. Und sie wissen genau, wenn das generelle Rauchverbot kommt, dass die Leute ausweichen. Bestes Beispiel dafür ist wieder die Diskothek MAD in Eisenach, die ja ganz deutlich beschreibt, dass dort zu einem großen Teil die Kundschaft auch aus Hessen kommt. Wenn das Rauchverbot in Thüringen für Diskotheken generell eingeführt wird, werden die nicht mehr kommen. Die werden in andere Bereiche ausweichen, Schwarzgastronomie, Schwarzdiskothek, Zelte und was es da alles für alternative Überlegungen gibt, die letztendlich aber dazu führen, dass den Leuten die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird.
Ein Weiteres streben wir mit unserem Änderungsantrag an, das ist das Inkrafttreten zum 1. Juli 2008. Das ist ja schon von mehreren Vorrednern angesprochen worden. Es ist eigentlich nur die logische Konsequenz unserer Änderungsanträge, denn wenn wir den betroffenen Gaststätten und Einrichtungen eine wirkliche Chance lassen wollen, sich auf dieses Gesetz einzustellen, dann heißt das, sie müssen planen, umbauen, brauchen dazu gar eine Baugenehmigung; sie brauchen Zeit, um sich geordnet darauf einstellen zu können. Sie brauchen nicht nur Zeit, sie brauchen auch das Geld. Da scheint ein Vorlauf von sechs Monaten angemessen und realistisch. Mit dem Bestandteil unseres Antrags folgen wir im Wesentlichen auch der Bitte und den Vorschlägen der IHK Erfurt, die sich mit entsprechenden Schreiben an die drei Fraktionsvorsitzenden dieses Hauses gewandt hat.
Das ist auch ein bemerkenswertes Phänomen, dass sich die IHK Südthüringen dafür ausgesprochen hat, keine Ausnahmen vom Rauchverbot zuzulassen, obwohl ich von vielen Gastwirten im Süden weiß, dass sie ihre Bedenken und Sorgen dort artikuliert haben. Wer Herrn Grusser kennt von der IHK Erfurt, und das sind wohl die meisten hier im Haus, der weiß, dass er sich seinen Brief, den er an die Fraktionsvorsitzenden geschrieben hat, weiß Gott nicht leicht gemacht und sicherlich wohlüberlegt hat. Aber er hat erkannt, dass die Sorgen der Betroffenen nicht aus der Luft gegriffen sind. Im Übrigen - das hat ja mein Vorredner, Herr Panse, schon gesagt - hat auch die IHK Ostthüringen im Wesentlichen dieselben Positionen bezogen.
Ein Wort zur Umsetzung dieses Gesetzes: Zuständig für die Verfolgung und Ahndung werden die Landkreise und kreisfreien Städte; verantwortlich für die Umsetzung des Rauchverbots sind die Leiter der jeweiligen Einrichtungen, die das Hausrecht haben. Nun möchte ich eine Frage stellen, wie sie das Leben auch ganz schnell bereithält: Was passiert, wenn unser Altbundeskanzler Helmut Schmidt den Oberbürgermeister von Erfurt im Rathaus besucht? Das ist ja nicht unrealistisch. Geht dann der Oberbürgermeister mit vor die Tür auf den Fischmarkt oder stellt er sich nach dem Besuch von Herrn Schmidt selbst ein Raucherknöllchen aus?
Das ist alles so weit weg vom realen Leben, wie es genau auch der Münchener Oberbürgermeister Ude vor ein paar Tagen in einem Interview mit der „Südthüringer Zeitung“ gesagt hat. Das ist zwar Bayern, aber die Regelungen sind ja dieselben. Der Oberbürgermeister Ude hat gesagt, er wird nicht einschreiten, wenn in einem Festzelt, wo sich 7.000 Leute befinden, irgendwo an der Mitte des Tischs auf einmal der blaue Rauch nach oben steigt. Der Wiesnwirt wird es auch nicht machen. Der Wiesnwirt wird dann die Sondereinsatzkräfte, die das Bayerische Innenministerium während der Zeit des Oktoberfestes bereithält, informieren und dann sollen bitte die Sondereinsatzkräfte vom Bayerischen Innenministerium dort die erforderlichen und rechtmäßigen Zustände in den Bierzelten herstellen. Wer meint, dass das umsetzbar ist, der ist wirklich nicht in diesem Leben.
Aber das ist auch nicht so schlimm, das schleift sich schon alles ein. Selbst der Vorsitzende von der CSUFraktion im Bayerischen Landtag, der ja nun von seinen Gastwirten in Bayern inzwischen als „SchüttelSchorsch“ bezeichnet wird, ist gefragt worden, wie das denn sei. Gelte denn nun mit der Verabschie
dung des Gesetzes heute - Inkrafttreten 1. Januar - ab dem jetzt absehbaren Silvester um 00.00 Uhr das Rauchverbot? Da hat der Herr „SchüttelSchorsch“ gesagt, dass man da sicherlich Ausnahmeregelungen finden wird.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird auch uns in der Sache begegnen: Wegsehen, ignorieren und nach Umgehungen suchen.
Aber lassen Sie mich abschließend noch mal meine Bedenken herleiten: Gerade wir Abgeordneten könnten es uns leicht machen, dem Nichtraucherschutz zuzustimmen. Unser Geld kommt jeden Monat auskömmlich. Wir haben die Gutmenschen zu sein. Es ist nicht leicht, gerade bei diesem Thema, wenn man Bedenken formuliert. Man wird persönlich vorverurteilt, auch gerade durch die Medien stigmatisiert. Hat sich aber schon mal jemand Gedanken gemacht, wie viele Gläser Bier aus einem Hahn laufen müssen, wie viele Essen aus einer Küche getragen werden müssen, um eine Familie davon zu ernähren? Unsere Wirte haben oft noch Schulden, weil sie vor Jahren ihre Einrichtungen attraktiv gestalten wollten. Sie haben zu kämpfen mit ständig steigenden Fixkosten - ich sage nur Energie - und jeder weiß, dass diese Branche gerade bei uns und auch auf dem Land wirtschaftlich auf ganz dünnen Beinen steht. Umsatzeinbußen von nur 10 Prozent - das ist die Größenordnung, ab der es sich in anderen Ländern bewegt - durch den eingeführten Nichtraucherschutz reichen aus, um das Sterben des Gastgewerbes gerade auf dem Land einzuläuten.
Ich bitte Sie wirklich, noch einmal eindringlich zu überlegen, wenn wir mit einem liberalen Gesetz zwar die Nichtraucher schützen, aber die betroffenen Menschen nicht damit in den Ruin treiben.
Abschließend möchte ich mich bei allen, insbesondere auch den vielen nicht rauchenden Kolleginnen und Kollegen bedanken, die den Änderungsantrag mitgetragen haben und denen man wahrlich keine persönliche Betroffenheit unterstellen kann, die aber gemeinsam mit mir die Sorge teilen, dass wir heute eine Entscheidung treffen, die uns, schneller als wir glauben, einholt.
Ich möchte noch drei Sätze zu den Vorrednern verlieren. Frau Jung, das ist ja genau das Problem; Sie haben gesagt, durch den aktiven Nichtraucherschutz könnte man eine Minderung der horrenden Kosten im Gesundheitswesen herbeiführen. Richtig. Man sagt ja, dass die Einnahmen durch die Tabaksteuer und die damit verbundene Mehrwertsteuer sich um
die 15 Mrd. € im Jahr bewegen und dass die Aufwendungen, die Kosten im Gesundheitssystem, die durch die Folgen der Schädlichkeit des Rauchens entstehen, mit 17 Mrd. € beziffert werden. Ich stelle noch mal die Frage: Wenn das alles so ein Teufelszeug ist, warum gehen wir nicht her, sind konsequent und verbieten Anbau, Handel und Konsum? Warum machen wir das nicht? Das ist ja keine Frage an irgendeine politische Partei; wir sehen ja auch hier, dass die Positionen quer durch alle Lager gehen.
Ich möchte noch mal auf die vom Kollegen Panse ausgeführte Selbstverpflichtung des DEHOGA eingehen. Ja, ich stimme Ihnen zu, es ist in der Selbstverpflichtung vereinbart gewesen und das Ziel ist nicht erreicht worden. Hat man sich aber vonseiten der aktiven Nichtraucherschützer mal Gedanken gemacht, warum das die Gastronomie nicht erreicht hat? Die haben das doch nicht gemacht, weil sie nun so das absolute Faible fürs Rauchen haben. Sie sind nicht weitergekommen, weil die Kundschaft, die die Gaststätten aufsucht, zu einem ganz wesentlichen Teil raucht. Es wird immer von einem Drittel gesprochen, von 30 Prozent. Ich habe mich mit den Zahlen von Rheinland-Pfalz befasst, dort sind es über 40 Prozent der Männer und 36 Prozent der Frauen, die rauchen. Übrigens hat in Rheinland-Pfalz die SPD damals einem beantragten Rauchverbot an Schulen nicht zugestimmt. Hier geht wirklich die Bandbreite über alle Lager hinweg.
Noch eine Anmerkung zu den Ausführungen vom Kollegen Panse. Was wir einsparen, wenn wir keine raucherbedingten Lüftungssysteme mehr einbauen müssen, Herr Panse, das ist so was von abwegig. Die Leute brauchen dann überhaupt nichts mehr zu investieren, weil keiner in die Kneipen geht. Die aktuellen Zahlen von Hessen belegen es. Die wegbleibenden Raucher werden nicht durch nichtrauchende Gäste kompensiert, die dort eventuell für mehr Umsatz in den Gaststätten sorgen.
Wir sprechen heute darüber, aber wir werden uns wieder sprechen und wir werden Ihnen auch die Thüringer Zahlen beweisen. Schlimm ist, dass dann wahrscheinlich das Kneipensterben auf dem Land schon angefangen hat.
Eine letzte Bemerkung - das Schreiben von Frau Münnich zum Rauchen in der Disco: Es ist schon ein bisschen unverschämt diese Formulierungen, den Jugendlichen dort die Möglichkeit zu gestatten, einen Raucherraum einzurichten. Natürlich hat sie geschrieben „die Jugendlichen“, aber wir haben ein Jugendschutzgesetz, in dem schon einmal eine ganze Menge geregelt ist; daran wird sich auch gehalten, das wird ja auch durch die entsprechenden Land