Protocol of the Session on November 16, 2007

Der Schmutz war so kriminell, dass sich Staatsanwaltschaften damit beschäftigten;

(Beifall DIE LINKE)

so kriminell war dieser Schmutz.

Herr Schugens, Sie können uns hier alles vorwerfen, aber schauen Sie doch mal bitte in den Rechnungshofbericht. Seitenweise wird Ihnen und dieser Landesregierung Fehlverhalten vorgeworfen, was den Flughafen Erfurt betrifft. Wollen Sie es nicht zur Kenntnis nehmen oder können Sie es nicht zur Kenntnis nehmen? Sagen Sie bitte nicht, wir sind schuld daran, dass es da oben so schlecht läuft.

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Was wir sagen, ist realisierbar.)

Betriebswirtschaftlich, sagt der Landesrechnungshof, hätten diese Linien gar nicht in Betrieb gehen dürfen, die Sie subventioniert haben. Mit Ihren Stimmen ist diese Subvention in den Landeshaushalt gekommen, nicht mit unseren. Hören Sie mit diesem Quatsch auf.

Frau Doht, zu Ihnen nur eines: Sie sagen, es ist Ihnen eigentlich egal, ob diese kleinen Linien da fliegen. Das kann Ihnen nicht egal sein. Sie sagen drei Sätze vorher, aus ökologischen Gründen ist dieses Ganze nicht verantwortbar; da kann Ihnen auch nicht egal sein, wenn solche Linien mit einem Passagier an Bord durch die Lüfte fliegen. Das muss Ihnen dann auch nicht egal sein. Da müssen wir konsequent sagen, dieses wird nicht gebraucht, ein Bedarf wird künstlich hier hochgehalten. Diesen Bedarf gibt es nicht, deswegen brauchen wir auch diese Linie nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Es liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache zum Bericht schließen kann. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch, demzufolge kann ich den Tagesordnungspunkt 6 schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

a) Notwendigkeit einer 380-kV-Trasse durch Thüringen? Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3501 - dazu: Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3530 -

b) 380-kV-Höchstspannungs- leitung vom Raum Halle über Erfurt nach Nordbayern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3509 - Neufassung -

Die SPD-Fraktion hat nicht angekündigt, das Wort zur Begründung zu nehmen, die CDU-Fraktion auch nicht zum Alternativantrag und die Fraktion DIE LINKE auch nicht zu ihrem Antrag. Aber die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Reinholz den Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der SPD-Fraktion und zu Nummer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE gibt. Bitte, Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die geplante 380-kV-Leitung durch Thüringen sorgt seit geraumer Zeit für Diskussionen im Land, und das sicher auch zu Recht. Denn dass diese Leitung, falls sie denn realisiert würde, einen erheblichen Eingriff in Umwelt und Landschaft mit sich bringen würde, das steht wohl außer Zweifel. Insofern ist es gut und richtig, wenn das Für und das Wider eines solchen Eingriffs auch gründlich abgewogen wird. Für die Abwägung der verschiedenen Argumente, ob in Stellungnahmen oder Gutachten zum Ausdruck gebracht, gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes und klar geregeltes Verfahren, nämlich das Planfeststellungsverfahren. An diesem Verfahren kommt man ebenso wenig vorbei wie an der Tatsache, dass ein Energieversorger nun einmal das Recht hat, einen Antrag auf Errichtung einer neuen Hochspannungsleitung zu stellen. Dieser Antrag muss dann im Rahmen der üblichen rechtlichen Vorschriften geprüft und auch bearbeitet werden. Es bleibt allein dem Planfeststel

lungsverfahren vorbehalten, die Argumente von Befürwortern und Gegnern einer 380 kV-Leitung durch Thüringen abschließend und sorgfältig zu prüfen.

Ich möchte deshalb gleich am Anfang deutlich machen, dass ich es für eine absolute Selbstverständlichkeit halte, dass in diesem Planfeststellungsverfahren auch die Ergebnisse und Aussagen des Gutachtens der Forschungsgesellschaft für alternative Technologien und Wirtschaftsanalysen angemessen berücksichtigt werden. Der Hinweis in Punkt 2 des SPD-Antrags ist also völlig überflüssig.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Aber not- wendig.)

Dies vorausgeschickt, möchte ich Folgendes feststellen: Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, nämlich § 4, ist ein Netzbetreiber verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen. Nach § 12 des Energiewirtschaftsgesetzes haben die Übertragungsnetzbetreiber die Pflicht, die Zuverlässigkeit und Versorgungssicherheit des Netzes dauerhaft zu gewährleisten. Bekanntermaßen begründet Vattenfall die Notwendigkeit der Südwest- Kuppelleitung deshalb auch mit dieser gesetzlichen Verpflichtung, Strom aus erneuerbaren Energien abnehmen und damit natürlich auch transportieren zu müssen. Hinzu, meine Damen und Herren, kommt noch ein weiterer Grund, den Sie in Ihren Anträgen bisher fast immer ignoriert haben, nämlich der des aktuellen europäischen Verbundnetzausbauplans. Nach der EU-Richtlinie bzw. dem Anhang zur EU-Entscheidung Nummer 1364/2006/EG vom 06.09.2006 handelt es sich nämlich bei der Verbindung von Halle nach Schweinfurt um ein europäisches Vorrangprojekt, das der Schaffung des EUBinnenmarkts und der vollständigen Integration der erneuerbaren Energien dient und auch für mehr Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt sorgen soll.

Der Antrag der Fraktion der SPD fordert vor allem, eine Bewertung des Gutachtens von Prof. Dr. Jarass vorzunehmen und die Ergebnisse und Aussagen des Gutachtens insbesondere im Rahmen kommender Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. Was die Berücksichtigung der Ergebnisse und die Aussagen des Gutachtens angeht, so habe ich Ihnen schon gesagt, dass das natürlich eine Selbstverständlichkeit ist. Dazu gehört dann übrigens auch, dass der Projektträger, nämlich die Firma Vattenfall, ebenfalls Gelegenheit bekommt, sich aus seiner Sicht zu dem Gutachten zu äußern.

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit und so läuft das nun einmal auch in einem Rechtsstaat.

Was die fachliche Bewertung der Stellungnahme angeht, die Sie von mir erwarten, meine Damen und Herren, so muss ich Ihnen klar sagen, dazu kann und werde ich mich an dieser Stelle nicht äußern, weil die Auswertung dem energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren durch das Thüringer Landesverwaltungsamt vorbehalten bleibt. Dessen Ausgang und Ergebnis kann nicht durch politisch vorweggenommene Stellungnahmen sozusagen schon einmal präjudiziert werden. Daraus könnte sich später möglicherweise sogar der Vorwurf der Befangenheit ableiten. Deshalb noch einmal: Die abschließende energiewirtschaftliche Prüfung kann erst im Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz auf der Basis der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Daten- und Faktenlage vorgenommen werden.

Lassen Sie mich hier an der Stelle kurz auch auf den Alternativantrag der CDU-Fraktion eingehen. Dieser fordert, ein unabhängiges Institut mit einem energiewirtschaftlichen Gutachten zur geplanten 380-kVLeitung zu beauftragen. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Studie der Deutschen Netzagentur und das Gutachten von Prof. Jarass zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was teilweise auf abweichende Annahmen, z.B. hinsichtlich der anzuschließenden Windkraftleistung, zurückzuführen ist, kann die Vergabe eines solchen Obergutachtens im Zuge des Verfahrens sicher zweckmäßig sein.

Nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: Es wird gefordert, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit für den Abschnitt Altenfeld bis zur Grenze nach Bayern im Raumordnungsverfahren zu überprüfen und dann unmittelbar festzustellen, dass die Höchstspannungsleitung insgesamt weder energiewirtschaftlich noch versorgungstechnisch notwendig ist. Ferner wird um Bericht gebeten, wie sich das Gutachten von Prof. Dr. Jarass auf Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren auswirkt und wie die Landesregierung das Gutachten bewertet. Wie schon zum SPD-Antrag möchte ich dazu anmerken, aus den bereits genannten Gründen kann und wird die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine wertende Stellungnahme zum Gutachten von Prof. Jarass abgeben. Auch der Thüringer Landtag, meine Damen und Herren, sollte dem Ergebnis laufender und künftiger Plan- und Genehmigungsverfahren nicht vorgreifen. Deshalb ist die von der Fraktion DIE LINKE geforderte Feststellung des Landtags, dass die Höchstspannungsleitung weder energiewirtschaftlich noch versorgungstechnisch notwendig ist, auch nicht akzeptabel. Wenn Vattenfall an seinem Antrag festhält, könnte mit einer solchen Feststellung übrigens weder das Raumordnungs- noch das Planfeststellungsverfahren angehalten werden.

Zum Punkt „Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Abschnitts Altenfeld-Redwitz im

Raumordnungsverfahren“, meine Damen und Herren, ist schließlich zu sagen: Nach § 22 Thüringer Landesplanungsgesetz sind die betroffenen Gemeinden, Landkreise und Regionalen Planungsgemeinschaften an dem Raumordnungsverfahren zu beteiligen sowie die Öffentlichkeit einzubeziehen. Hier ergibt sich für die Auftraggeber des Gutachtens natürlich jederzeit die Möglichkeit, die durch Prof. Jarass vorgelegten Ergebnisse auch mit einzubringen.

Der einzige Punkt, der der Landesregierung keine wertenden Aussagen abverlangt, ist im SPD-Antrag die Frage nach der Übertragungsleistung der bestehenden Hochspannungsleitungen im Freistaat. Hierzu, meine Damen und Herren, kann ich sagen, dass diese mit jeweils zwei Systemen betrieben werden, pro 380-kV-System jeweils eine Leistung von 1.800 MVA übertragen werden kann. Vom Netzknoten Vieselbach gehen 380-kV-Leitungen nach EisenachMecklar und Remptendorf sowie nach Pulgar bei Lippendorf in Sachsen. Vom Netzknoten Remptendorf gehen 380-kV-Leitungen nach Weida-Röhrsdorf und Redwitz sowie nach Altenfeld. Anzumerken ist jedoch, dass die Summe der Leistungen der Kuppelleitungen keine Aussagen über die Belastbarkeit der einzelnen Leitungen ermöglicht.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen: Berücksichtigung der Jarass-Studie im Planfeststellungsverfahren - selbstverständlich ja, daran konnte es eigentlich auch nie einen Zweifel geben. Wertende Aussagen der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt - nein. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Wird die Aussprache zu diesem Bericht gewünscht? Das signalisieren CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE. Und die SPD-Fraktion nicht?

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Doch!)

Doch - also alle Fraktionen. Wir führen jetzt die Aussprache allerdings gemeinsam zum Sofortbericht und zu den Nummern 2 des Antrags der SPD, zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE und zum Alternativantrag der Fraktion der CDU durch. Ich rufe als Ersten für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Carius auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht zunächst, bevor ich grundsätzliche Bemerkungen mache, kurz auf den Lernprozess der SPD eingehen: Sie haben einen langen Lernprozess hinter sich, vom Befürworter der

Leitung zum Gegner der Leitung und Ihr Antrag war irgendwo dazwischen, denn ich finde dort keinerlei Aussagen mehr dazu, dass Sie diese Leitung insgesamt ablehnen.

(Beifall DIE LINKE)

Doch zunächst grundsätzlich zum Ausbau von Hochspannungsnetzen: Energiepolitik hat, wie wir wissen, immer zwischen dem Zielkonflikt Versorgungssicherheit, Finanzierbarkeit und Umweltverträglichkeit eine Balance zu finden. Ich denke, diese Verknappung, die wir in den letzten Jahren erlebt haben, von fossilen Ressourcen, die Globalisierung der Wirtschaft sowie die Klimaentwicklung sind natürlich eine Störung für dieses immer wieder neu zu suchende Gleichgewicht. Deswegen, um vor allem dieser Störung zulasten der Versorgungssicherheit zu begegnen, war - und das will ich hier deutlich betonen - und ist die Unterstützung und Nutzung erneuerbarer Energien zwingend notwendig. Gerade unser Freistaat leistet hierzu einen wichtigen Beitrag, indem wir - wie wir ja auch gestern in der Regierungserklärung und der Aussprache dazu vernommen haben - mit 90 Prozent zu einem sehr hohen Anteil grundlastfähiger Erzeugung aus Biomasse beitragen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Über die angebliche Notwendigkeit eines weiteren Ausbaus von Windenergie im Freistaat möchte ich aber angesichts der schon bestehenden massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds, gerade in Mittel- und Nordthüringen, an dieser Stelle gar nicht weiter sprechen.

(Beifall CDU)

Aber eines, meine Damen und Herren, liegt schon jetzt auf der Hand: Der Ausbau der Windenergie, verbunden mit einer Abnahmepflicht der Versorgungsnetzbetreiber, führt definitiv zu Netzinstabilitäten im bestehenden Netz, denn der Wind weht, wann er will, und nicht, wann er gebraucht wird. Deshalb ist es notwendig - neben allen Anstrengungen bei der Suche nach neuen Speichertechnologien, präziseren Windprognosen etc. -, auch das Leitungsnetz zu verstärken. Anders als viele der Gegner des Netzausbaus meinen, ist es eben nicht mehr so, dass wir einfach nur die Netzredundanzen optimaler nutzen müssten, denn die deutschen Netze reizen schon jetzt bei immer höheren Windlasten ihre Kapazitäten so weit aus, dass die aus Sicherheitsgründen vorgehaltenen Redundanzen nicht mehr nur vereinzelt genutzt werden, sondern dies bald zur Regel werden könnte. Hinzu kommt trotz aller Bemühungen um Energieeffizienz ein stetig steigender Energiebedarf. So geht beispielsweise die internationale Energieagentur von einem jährlich um 1,8 Prozent steigenden Energiebedarf aus. Selbst wenn nur ein Fünftel in den Industrieländern jährlich mehr benötigt wird, bedarf es grundsätzlich der Netzverstär

kung, denn wo mehr Strom gebraucht wird, muss auch mehr Strom transportiert werden. Im Übrigen, Frau Scheringer-Wright, gilt das sowohl für staatliche Netze als auch für private Netze. Insofern ist Ihr Vorwurf, den Sie immer wieder erheben, dass Private sich hier bereichern wollten, völlig unbegründet.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ich sage dazu nachher etwas.)

Grundsätzlich, meine Damen und Herren - Sie können sich ja nachher noch mal melden -, ist ja auch nicht bestreitbar, dass der von uns bislang einmütig geforderte stärkere Wettbewerb auf dem europäischen Strommarkt eine Verstärkung der Transportrouten zwischen den Staaten des europäischen Binnenmarkts unerlässlich macht, und so ist aus meiner Sicht zunächst auch nichts an der EU-Forderung nach einer weiteren sicheren Höchstspannungsverbindung zwischen dem mitteldeutschen Verdichtungsraum und dem Raum um Schweinfurt auszusetzen. Strittig in der aktuellen Situation ist auf jeden Fall das Vattenfall-Vorhaben basierend auf dem jetzigen EEG und der ersten dena-Netzstudie, nämlich eine neue Trasse von Bad Lauchstädt nach Redwitz über Vieselbach und Altenfeld völlig neu zu trassieren, denn diese Trasse würde - wie wir wissen - in relativ geringem Abstand parallel zur Trasse über Remptendorf verlaufen. Sie würde einen tiefen Einschnitt in eine weitgehend intakte Kulturlandschaft des Thüringer Walds bedeuten. Gerade den Kollegen meiner Fraktion, insbesondere den Südthüringern, ist bewusst, dass solche Refugien in Mitteleuropa nicht mehr häufig anzutreffen sind, weshalb sie eben auch nicht zuletzt eine wirtschaftliche Bedeutung gerade für diesen Raum haben, insbesondere für den Tourismus.

(Beifall CDU)

Deswegen müssen wir gründlich abwägen, inwieweit eine solche Zerstückelung im Interesse anderer wirtschaftlicher Interessen notwendig ist. „Wer die neue Trasse“ - und da darf ich meinen Kollegen Dr. Krapp gern aus der letzten Sitzung zitieren - „gern global klimapolitisch begründen möchte, muss sich auch eine lokale umweltpolitische Abwägung gefallen lassen.“

(Beifall CDU)

Aus beiden Gründen, meine Damen und Herren, muss man die Einsprüche der Menschen, die in der betroffenen Region leben, sehr ernst nehmen, denn sie haben den Thüringer Wald zum einen als ihr wirtschaftliches Standbein entdeckt, und aber auch als gepflegte Kulturlandschaft ist es unsere Aufforderung, diese zu schützen. Ich bin deshalb dankbar, dass Ministerpräsident Althaus in seinem Engage

ment jetzt zu Bewegung bei Vattenfall beigetragen hat, so dass sich hier hoffentlich eine bessere Lösung abzeichnet.

Auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, kann die Ernstnahme dieser Sorgen aber auch nicht eine einfache Verlagerung des Problems zur Folge haben. Ich sage das an dieser Stelle deutlich: Eine grundsätzliche und gründliche Abwägung muss erfolgen; eine Verschiebung des Problems nach dem Sankt-Florians-Prinzip scheint für uns auch nicht gerade die beste Lösung zu sein.

(Beifall CDU)

Damit kommen wir zur Studie von Prof. Jarass. Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle den zahlreichen Bürgern, den Bürgermeistern und Landräten meinen Respekt zollen, dass sie ihrem Anliegen auch mit einer wissenschaftlichen Begleitung Gehör verschaffen wollen. Doch das heißt eben nicht, dass man sich dieses Gutachten ungeprüft zu eigen machen sollte, wie es beispielsweise die PDSFraktion in ihrem ziemlich verunglückten Antrag beabsichtigt - verunglückt, meine Damen und Herren, deshalb, weil sie schon im Antragstext den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Ich frage mich, wenn wir - in Nummer 1 a Ihres Antrags formuliert - feststellen, dass die Überprüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit der Leitung Teil des Raumordnungsverfahrens sein muss, warum wir dann in 1 b dieser Prüfung vorgreifen und gleich zum Ergebnis kommen, die Leitung sei nicht notwendig; ganz zu schweigen davon, dass nach einer solchen Feststellung die Meinung der Landesregierung zum JarassGutachten völlig überflüssig würde.

Meine Damen und Herren, Sie scheinen hier eine neue Vereinigungsstrategie zu fahren: Um die Anliegen der Maschinenstürmer einerseits und der Realos andererseits zu befrieden, vermeiden Sie einfach die Entscheidung und der Kompromiss heißt, Sie fordern beides, selbst sich gegenseitig aufhebende Dinge. Der Landtag, meine Damen und Herren, dabei bleibt es, ist keine Raumordnungsbehörde, Frau Enders meines Erachtens auch noch keine Energiewirtschafterin und meine Fraktion ist auch nicht gewillt, Sachverstand durch Wunschdenken zu ersetzen.

(Beifall CDU)

Zur Jarass-Studie: Wie bereits vom Minister ausgeführt, wird die Studie, nicht nur ihre Ergebnisse, Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sein und damit in die Abwägung einfließen, doch kann ich eben nach Sichtung der Studie nicht empfehlen, sie kritiklos zu übernehmen. Ich möchte das im Folgenden auch begründen. Erstens stellt sich hier die