Protocol of the Session on October 11, 2007

Das Wort hat Abgeordneter Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Thüringen haben wir solide aufgestellte Sparkassen, die in einem starken Verbund, dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen organisiert sind. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern es bedarf der ständigen Kraftanstrengung. In einem immer härter umkämpften Markt ist ein strenger Wettbewerb im Gange. Ich erinnere an die Lockvogelangebote von Direktbanken, die damit werben, dass keine Kontoführungsgebühren erhoben werden. Im Nachgang stellt sich natürlich heraus, wenn man das Kleingedruckte liest, wo die Banken dann ihr Geld hernehmen.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Keine Direktbank!)

Rosinenpicker sind unterwegs, die diese Dinge heraussuchen, die das entsprechende Geld bringen, und das Geschäft, was weniger lukrativ ist, den Sparkassen dann gern überlassen.

Meine Damen und Herren, die Sparkassen sind die Geldinstitute vor Ort, die das Geschäft für jedermann aufrechterhalten, die die Geschäftsstellen vor Ort haben, dort, wo die Privaten sich längst zurückgezogen haben. Sie sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor vor Ort. Sie sind Kredit- und Leasinggeber für Investitionen der Wirtschaft, des Handwerks und der Kommunen. Dazu kommt das gemeinnützige Engagement, Spenden und Sponsoring, wodurch Vereine vor Ort unterstützt werden. Ich erinnere auch daran, dass Sparkassen Arbeitgeber sind, die sichere und qualitativ anspruchsvolle Arbeitsplätze bieten, ausbilden und die Gewerbesteuer vor Ort zahlen.

Für all das bietet das Sparkassengesetz den entsprechenden Rahmen und heute steht die Novellierung in der zweiten Lesung an. Da geht es insbesondere um den Entscheidungsspielraum der Verwaltungsräte und die Frage, wie viel Verantwortung ihnen zugedacht wird. Das betrifft insbesondere zwei Punkte, einerseits die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie deren Abberufung und der zweite Fakt ist die Frage der Ausschüttungsregelung. Das ist natürlich eine wichtige Frage, wenn es um die Stabilität der Sparkassen insgesamt geht.

Der Sparkassen- und Giroverband befürchtet, dass die Beschränkung der Pflichtzuführung auf ein Viertel des Jahresüberschusses außerhalb der Sparkasse zu einer deutlichen und dabei auf die Ausschüttung möglichst hoher Beträge gerichteten Erwartungshaltung gegenüber dem Institut führen würde. Der Landkreistag sah dies ähnlich und schlug in seiner Stellungnahme zur schriftlichen Anhörung vor, dass mindestens 50 Prozent Pflichtzuführung zur

Rücklage der Sparkassen erfolgen sollte; anders der Gemeinde- und Städtebund, der die von der Finanzministerin vorgeschlagene Regelung für richtig hält und auf die Selbstverwaltung hinweist.

Meine Damen und Herren, aus Sicht der SPD-Fraktion sind genügend Sicherheiten im Prozess eingebaut, ich denke an die Anwesenheit und Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Sparkassenaufsicht, so dass wir der Meinung sind, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die Stabilität der Sparkassen auch in Zukunft gesichert ist. Dazu bedarf es allerdings verantwortungsvoller Entscheidungen der Verwaltungsräte - aber daran zweifeln wir nicht - und im Kontext mit anderen Punkten, bei denen wir die kommunale Selbstverwaltung stärken, ist das ein weiterer Fakt dafür.

Deshalb haben wir als SPD-Fraktion nur beantragt, einen Stichtag für das Inkrafttreten des Gesetzes festzulegen. Ich bitte deshalb um Zustimmung zur Beschlussvorlage des Haushalts- und Finanzausschusses.

Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich nur sagen, dass wir die Punkte im Haushalts- und Finanzausschuss vorgestellt bekommen haben, und wir sehen nicht, dass wir dem so zustimmen können. Danke schön.

(Beifall SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Mohring, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich Herrn Pidde vollkommen anschließen. Wir danken für die gute Zusammenarbeit mit der SPD im Haushalts- und Finanzausschuss zu diesem Gesetz.

(Beifall CDU, SPD)

Ich will das ausdrücklich sagen, weil wir auch die Auffassung teilen, die eben durch Abgeordneten Pidde vorgetragen wurde, insbesondere was die Bewertung des PDS-Antrags betrifft. Wir sind überrascht über die Kühnheit, dass Sie mit Ihrem Antrag sagen, Sie wollen lediglich die Zielrichtung der Landesregierung mit dem Gesetzentwurf unterstützen. Das können wir überhaupt nicht sehen, nicht nur wir nicht, auch die Spitzenverbände, Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, haben kopfschüttelnd Ihre Anträge zurückgewiesen. So machen wir das jetzt auch. Im Übrigen werden wir mit dem Änderungsan

trag von der SPD, der sich in der Beschlussempfehlung wiederfindet, diesem Gesetzentwurf zustimmen und damit unsere Sparkassen in Thüringen weiter stärken. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen der Abgeordneten vor. Bitte, Frau Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie mich eines vorweg klarstellen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist das klare Bekenntnis der Landesregierung zu den Strukturen des kommunalen Sparkassenwesens. Aus diesem Grund steht im Gesetzentwurf die Stärkung der Verantwortung der Verwaltungsräte der Sparkassen vor Ort im Vordergrund. Dies stärkt die Bindung der Sparkassen an die Träger. Das wird am deutlichsten an den Ausschüttungsregelungen. Für die Landesregierung ist der Verwaltungsrat der Sparkasse derjenige, der über die Ausschüttung entscheiden soll. Statt starrer gesetzlicher Vorgaben wird in Zukunft der Verwaltungsrat freier darüber entscheiden können, ob und inwieweit der Jahresüberschuss für die Ausschüttung zur Verfügung stehen kann. Anders als die Fraktion DIE LINKE ist die Landesregierung gegen eine Zwangsausschüttungsregelung. Diese wäre mit den Grundsätzen der Sparkasse und auch im Interesse des Gesetzentwurfs nicht vereinbar. Sparkassen haben in erster Linie die Aufgabe, als dem gemeinen Nutzen dienende Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen. Gewinnausschüttungen sind nicht ihr Hauptzweck. Im Übrigen vertritt die Landesregierung die Auffassung und bringt dies im vorliegenden Gesetzentwurf auch zum Ausdruck, dass die Verantwortung vor Ort gestärkt werden soll. Dies würde mit einer Zwangsausschüttung konterkariert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung stellt sich auch gegen den Vorschlag der LINKEN, die gesetzliche Garantie der Mitbestimmung der Bediensteten der Sparkasse im Verwaltungsrat zu streichen. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Bediensteten in der Arbeit des Verwaltungsrats mit einzubeziehen. Die Landesregierung ist entgegen der Forderung der Fraktion DIE LINKE weiterhin der Auffassung, dass die Entlastung des Vorstands auch in Zukunft durch den Verwaltungsrat erfolgen soll. Die Entlastung durch die Vertretungskörperschaft des Trägers, wie sie DIE LINKE fordert, widerspräche zum einen dem Gesetzeszweck, den Verwaltungsrat vor Ort zu stär

ken, daneben könnte das aber auch nicht über eine bloße Billigung hinausgehen, denn die Vertretungskörperschaft ist wegen des Bankgeheimnisses nicht umfassend über die wirtschaftliche Situation etwa der Kreditnehmer im Einzelnen informiert. Sie kann deshalb Einzelentscheidungen der Sparkasse zum Beispiel im Kreditgeschäft nicht beurteilen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung sieht derzeit auch keinen Anlass, die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder nach einem anderen Zielverfahren einzuführen. Bei Inkrafttreten des Thüringer Sparkassengesetzes im Jahr 1994 hat sich der Gesetzgeber bewusst für das d’HondtHöchstzahlverfahren entschieden. Die Regelung hat sich offensichtlich bewährt, denn die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf keine Kritik zu diesem Zielverfahren geltend gemacht.

Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zur Forderung der LINKEN sagen, die Verträge der Sparkassenvorstände mit dem Eintrittsalter der gesetzlichen Rentenversicherung enden zu lassen. Unabhängig davon, dass die Sparkassenvorstände Versorgung durch die Sparkassen und nicht durch die gesetzliche Rentenversicherung erhalten, verwundert die Forderung schon sehr, da Sie ja in einem weiteren Tagesordnungspunkt heute gerade dieses Rentenalter infrage stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Zum Abschluss: Die Thüringer Landesregierung bekennt sich zur öffentlich-rechtlichen Säule im Kreditwesen. Wir halten die Sparkassen in Thüringen vor Ort für die Kreditinstitute, die unmittelbar mit den Körperschaften zusammenarbeiten, deswegen wollen wir die Stärkung der Sparkassenverankerung vor Ort. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Redebeiträge der SPD und CDU, aber auch der Ministerin haben mich noch mal veranlasst, an das Rednerpult zu treten. Das, was CDU und SPD hier gesagt haben, ist aus meiner Sicht für eine zweite Lesung, für ein Gesetzgebungsverfahren an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Ich will das kurz begründen: Wir sind Herr des Verfahrens. Die Landesregierung macht sich wenigstens noch die Mühe, sich mit unseren Änderungsanträgen auseinanderzu

setzen. Dazu sind Sie gar nicht mehr verpflichtet, weil wir als Landtag diesen Gesetzentwurf behandeln. Die Landesregierung hat einen Vorschlag gemacht. Aber dass Sie sich sogar verweigern, wenigstens Ihre Ablehnung hier zur Diskussion zu stellen, in der Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen, das ist das Peinliche und zeigt, dass Sie offenbar die parlamentarischen Spielregeln überhaupt nicht mehr einhalten wollen, sondern sagen, wir lassen das mal die Landesregierung machen.

Wir sagen, die Landesregierung ist da außen vor. Sie haben uns einen Gesetzentwurf zugeleitet, den halten wir nicht für ausreichend und alles andere müssen wir als Fraktionen hier leisten. Aber weder im Ausschuss noch im Plenum haben Sie überhaupt nur ansatzweise den Mut, sich auseinanderzusetzen. Es wird wahrscheinlich an fehlenden Argumenten liegen, sonst könnten Sie sich ja hier mit uns auseinandersetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern kann ich mich nur noch einmal mit dem auseinandersetzen, was die Ministerin hier gesagt hat, weil, entweder hat sie den Inhalt unserer Änderungsanträge nicht richtig verstanden oder interpretiert sie wirklich boshaft falsch. Beides ist für eine Ministerin und für eine Vertreterin der Landesregierung schon grenzwertig und sollte nicht Alltag in dieser Landesregierung werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Mohring hat eine Bemerkung gemacht - darauf muss ich noch mal kurz abstellen -, die kommunalen Spitzenverbände hätten kopfschüttelnd unsere Änderungsanträge bewertet. Sie haben sie gar nicht bewertet. Wir wissen aber inzwischen, dass die kommunalen Spitzenverbände sich bedauerlicherweise in erster Linie als Interessenvertretung der Bürgermeister und Landräte verstehen. Die wollen keinen anderen Verwaltungsrat, weil sie geborene Mitglieder sind, und am liebsten würden natürlich die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte die ganze Sache allein machen. Oftmals stören da ein paar Kreistagsmitglieder oder Stadträte. Insofern verwundert mich die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände in dieser Frage nicht. Ich bedauere es immer wieder, weil, es sind keine Bürgermeister-, Landräte-, Städtevertretungen, sondern es sind der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag - aber das müssen sie natürlich intern klären. Aber sich darauf zu berufen und zu sagen, eine Verweigerung einer Stellungnahme als „kopfschüttelnd“ zu bewerten, ist auch eine sehr gewagte Interpretation.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ministerin hat sich hier gegen eine sogenannte Zwangsausschüttung ausgesprochen. Auf der anderen Sei

te haben Sie aber mit einer Zwangszuführung zu den Rücklagen offenbar weniger Probleme; das schränkt letztlich die Entscheidungskompetenz des Verwaltungsrats auch ein. Dann müssen Sie mir mal beantworten, warum aber die Städte und Landkreise zwangsweise die Verluste der Sparkasse zu tragen haben. Dagegen haben Sie komischerweise nichts. Aber wenn es um den Erlös, den Jahresüberschuss geht, da meinen Sie, wir würden dort zu stark Zwänge ausüben. Ich mache noch mal darauf aufmerksam: 25 Prozent wollen wir nur als Mindestausschüttung festschreiben. Ich erinnere noch einmal an die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Bundesregierung, die gesagt haben, das Verhältnis zwischen den Trägern und der Sparkasse muss ähnlich gestaltet sein wie zwischen Gesellschafter und Gesellschaft im Privatrecht. Natürlich gehört da auch eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg dazu, zumal beim wirtschaftlichen Misserfolg eine volle Haftung der Städte, Gemeinden und Landkreise eintritt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ministerin hat sich darüber hinaus noch mal zur Entlastung des Vorstands geäußert und gesagt, das soll weiter der Verwaltungsrat machen. Ich möchte Ihnen noch mal die Wirkungen zeigen. Der Verwaltungsrat ist ein Gremium, das nicht öffentlich tagt. Da hat die Öffentlichkeit keinerlei Zugang. Die Sparkassen sind aber öffentliche Kreditinstitute mit einer Besonderheit, sie haben einen öffentlichen Auftrag zu realisieren. Das wurde von Herrn Pidde noch einmal dargestellt. Es ist nicht einsehbar, weshalb bei kommunalen Unternehmen, wie es selbstverständlich ist, das in den Stadträten und Kreistagen behandelt werden kann, aber ausgerechnet bei der Sparkasse nicht. Das halten wir für nicht sachgerecht. Wenn es wirklich um Bankgeheimnisse geht, meine Damen und Herren, gibt es ausreichend Regelungen, um die Nichtöffentlichkeit dort zu sichern. Die Verweigerung, bestimmte Dinge des Sparkassenwesens in öffentlicher Sitzung zu behandeln, führt aus unserer Sicht dazu, dass Raum für Spekulationen geöffnet wird. Das haben die Sparkassen in Thüringen nach unserem Kenntnisstand nicht nötig, weil sie eine erfolgreiche Politik gestaltet haben. Darüber sind wir auch froh. Deshalb würden wir sogar die Möglichkeit schaffen, dass die Vorstände auch in öffentlicher Sitzung über den Erfolg ihrer Arbeit im breiten Raume diskutieren können.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das wird doch im Kreistag gemacht!)

Ja, aber es wird nicht entlastet. Die Entlastung ist natürlich ein besonderer Akt, selbstverständlich. Sonst haben wir einmal darüber geredet und das war es.

Noch einmal, was die Pensionierung der Vorstände betrifft, Frau Ministerin: So viel können Sie uns schon zutrauen, dass wir wissen, aus welchen Kassen wer bezahlt wird. Aber Sie müssen sich doch einmal in die Rolle der Beschäftigten versetzen. Der Deutsche Bundestag - CDU und SPD - beschließt eine Heraufsetzung des Rentenalters. Also die Beschäftigten dürfen länger arbeiten, müssen länger arbeiten und die Vorstände, die nun wirklich gut dotiert sind, die schicken wir mit 65 in die Rente. Wir sind für die Rente mit 65, sogar mit 63, aber wir müssen Entscheidungen in dieser Gesellschaft respektieren und haben deshalb eine Formulierung gewählt, die Ihnen doch alle Möglichkeiten offenlässt. Wenn Sie wirklich das Interesse der Beschäftigten im Auge haben, dann setzen Sie sich über eine Bundesratsinitiative auf Bundesebene für die Reduzierung des Rentenalters ein. Da haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass das Sparkassengesetz nicht noch einmal novelliert werden muss.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben also alle Freiräume, wenn unsere Änderungen angenommen werden, und alle Möglichkeiten, sich auf Bundesebene für die Interessen der Beschäftigten einzusetzen. Da halten sich aber Ihre Aktivitäten in Grenzen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Bitte, Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Kuschel, wir wissen das ja: Wer nicht Ihrer Meinung ist, hat eine falsche Meinung nach Ihrer Auffassung. Aber wir sind nicht Ihrer Meinung, weil Ihre Meinung nämlich sehr bedenkenswert ist und zum Teil nicht mit dem Gesetz übereinstimmt. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen. Sie sagen hier, die Träger müssen für den Gewährträgerfall einstehen. Sie haben wahrscheinlich nicht mitbekommen, dass die Gewährträgerhaftung weggefallen ist. Ich möchte Ihnen § 3 Abs. 2 noch einmal zitieren: Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Der Träger der Sparkasse haftet nicht für deren Verbindlichkeiten. Also bauen Sie hier keine Pappsoldaten auf! Danke schön.

(Beifall CDU)

Haben Sie eine Nachfrage? Nein.

(Zuruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ich wollte eine Nachfrage stellen zur Sicher- heitsrücklage.)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3428 ab. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Eine große Mehrheit stimmt gegen diesen Änderungsantrag.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/3412. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? 1 Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? 1 Gegenstimme, einige Stimmenthaltungen. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3141 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3412 ab. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Gegenstimme und eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung angenommen.