Protocol of the Session on October 11, 2007

Ich möchte aber gerne vorab ein Zitat aus der Antragsbegründung der LINKEN stellen. Ich zitiere, Frau Präsidentin, dort steht: „Infolge der Föderalismusreform wurde die Zuständigkeit für das Heimrecht den Ländern übertragen. Das Heimrecht stellt ein Schutzrecht für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Träger von Pflegeeinrichtungen dar.“ Das ist richtig und zutreffend, aber was Sie hier tun und in den vergangenen Tagen getan haben, ist, dass Sie suggerieren, dass dieses Schutzrecht nun entfallen sei, weil die Länder diese Zuständigkeit für das Heimrecht im Rahmen der Föderalismusreform bekommen haben. Darüber hinaus hat die SPD in einer Presseverlautbarung erklärt, ihr ginge es mit ihrem heutigen Antrag darum, den Qualitätsabbau in der Pflege zu verhindern. Das ist ausdrücklich Quatsch. Es steht kein Qualitätsabbau in der Pflege hier zur Diskussion, er steht auch nicht für die CDU zur Diskussion. Minister Zeh ist darauf eingegangen; der einstimmig gefasste Beschluss

(Glocke der Präsidentin)

der Sozialministerkonferenz im vergangenen Jahr macht dies auch deutlich und hat dies festgeschrieben. Dort steht unter Punkt 1 - ich zitiere Frau Präsidentin -: „Mit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder übergegangen. Das Bundesrecht gilt weiter, bis es durch jeweiliges Landesrecht abgelöst wird.“ Dieser zweite Satz, Herr Kollege Eckardt, ist der wesentliche für die heutige Beratung: „Das Bundesrecht gilt weiter, bis es durch Landesrecht abgelöst wird.“ Das heißt nämlich unterm Strich, dass in der Tat die Qualitätsstandards, die wir zurzeit auf Bundesebene haben, die fixiert und festgeschrieben sind, weitergelten bis zu dem Zeitpunkt, an dem wir das durch Landesrecht ablösen. Ich sage für die CDU-Fraktion:

Wir stehen dafür, dass es in diesem Bereich zu keinem Qualitätsabbau kommen wird. Im Gegenteil, wir wollen eine ganze Menge an Regelungen in einem möglichen Heimgesetz in Thüringen mit aufnehmen.

Dazu passt dann der Punkt 2 in diesem Beschluss der Sozialministerkonferenz, in dem festgelegt wurde, ich zitiere: „Diese Übertragung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder eröffnet neue Spielräume für eine innovative Gestaltung des Heimrechts. Die Länder wollen die damit gegebenen Möglichkeiten nutzen, um die Qualitätsstandards zu sichern und weiterzuentwickeln.“ Genau das wollen wir, genau das tun wir. Deswegen - das hat uns auch das Sozialministerium erläutert - gibt es natürlich erste Überlegungen, was ein Heimrecht in Thüringen angeht. Aber wir wollen auch sehr aufmerksam hinschauen, wie sich diese Heimrechtsdiskussion in den anderen Bundesländern abspielt. Sie wissen, es gibt Bundesländer wie Baden-Württemberg und Bayern, wo schon sehr weitgehend an diesem Heimrecht gearbeitet wird. Aber es gibt eine Vielzahl an Bundesländern, wo noch sehr zurückhaltend damit umgegangen wird, wo wie in Thüringen auch gesagt wird, wir warten erst einmal ab, was im Rahmen der Pflegereform auf Bundesebene entschieden wird, und wir schauen zunächst erst einmal, was unsere Gesetzgebungskompetenz angeht. Sie wissen, Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und auch das Saarland haben erklärt, sie werden nicht vor 2008/2009 in den Gesetzgebungsprozess einsteigen, weil sie sich zunächst abwartend verhalten.

Wir wollen in das Heimrecht eine ganze Menge mehr reinpacken. Wir wollen das Heimgesetz, die Heimmitwirkungsverordnung, die Heimpersonalverordnung und auch die Heimmindestbauverordnung nach unseren Vorstellungen in diesem Heimrecht mit integrieren. Nach Vorstellung der CDU-Fraktion soll durchaus auch eine Regelung für die betreuten Wohngemeinschaften hinein. Herr Kubitzki, Sie hatten darauf bei den stationären Einrichtungen Bezug genommen. Es geht um die Frage von Anzeigepflicht und Beratungsmöglichkeiten, die wir durchaus für die betreuten Wohnmöglichkeiten auch sehen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Opposition hat hier verkündet, sie wollen eine Gleichheit der Lebensbedingungen und mit dem Heimgesetz hier in Thüringen für mehr Qualität sorgen. Sie haben das damit unterstützt, dass Sie das nun kraftvoll und nachdrücklich hier einfordern. Ich sage Ihnen, vor dem Hintergrund dessen, was ich skizziert habe, heißt das Eulen nach Athen tragen. Wir wollen als CDUFraktion die Qualität in der Pflege halten und stärken. Genau deswegen haben wir heute auch diese Diskussion, genau deswegen haben wir auch unseren Antrag auf Berichterstattung gestellt. Genau deswegen wollen wir in unserem Punkt 2 auch durch

aus eine Verständigung, ein Stück weit auch Abgleich mit den Nachbarländern. Da geht es nicht um Qualitätsvergleiche, sondern es geht darum, dass das gemeinsame Eckpunktepapier der Bundesländer auch tatsächlich zur Geltung kommt an dem Punkt, wo man sich nämlich ein Stück weit auch abstimmt.

Lassen Sie mich einige wenige Sätze am Ende zu den Anträgen sagen: Der Antrag der LINKEN fordert in Punkt 1 einen umfänglichen Pflegebericht auf Basis des Berichts des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände, darüber hinaus eine umfängliche Landespflegeplanung. Ich sage Ihnen, es wird in diesem beschriebenen Zeithorizont, den Sie in diesem Antrag formulieren, überhaupt nicht machbar sein. Ich denke, das hätte Ihnen auch klar sein müssen, zumal der Bericht des MDS - ich habe das vorhin gesagt - durchaus für Thüringen keine gravierenden Mängel aufzeichnet. Die wenigen Mängel, die er aufzeichnet, haben im Wesentlichen mit Dokumentation zu tun. Ich muss schon sagen, das können wir auch mal stolz herausstellen, dass sich da in den letzten Jahren sehr viel positiv entwickelt hat.

Sie haben darüber hinaus einen runden Tisch gefordert, einen runden Tisch „Pflege und Pflegeassistenz“. Ich muss sagen, am gestrigen Tag hat der Landespflegeausschuss, der in seiner Zusammensetzung hier schon beschrieben wurde, getagt. Neuer Vorsitzender ist Herr Griesmann, der Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt. Der Landespflegeausschuss tut genau das, was Sie uns hier als Aufgaben skizziert haben. Er berät über die Aufgaben in der Pflege, er empfiehlt und er arbeitet mit der Landesregierung und mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Kassen, mit allen Beteiligten letztendlich im Pflegebereich zusammen. Selbstverständlich wird es nicht so funktionieren, wie Sie sich das mit dem runden Tisch vorstellen, dass ein runder Tisch dann ein Pseudogremium wäre, was - und ich zitiere aus Ihrem Antrag - zukünftig Ergebnisse erarbeitet, die „Gesetzesvorhaben der Landesregierung“ zu berücksichtigen seien. Das wird ganz sicher nicht gehen. Dazu fehlt die Legitimation für einen wie auch immer gearteten runden Tisch. Wir werden sicherlich ein Beratungsgremium haben, aber wir werden über die Gesetzgebungskompetenz hier an richtiger Stelle - immer im Thüringer Landtag - und auch mit der Thüringer Landesregierung diskutieren.

Zu dem Heimgesetz, was Sie beide fordern, vertreten wir durchaus die Auffassung, dass wir aufmerksam beobachten, was in diesem Bereich geschieht. Die qualitativen Standards sind in der Zwischenzeit in keiner Weise gefährdet, deswegen ist da gar keine Eilbedürftigkeit in diesem Bereich gegeben, im Übrigen auch nicht für die 50 Prozent Fachkräfte, die Sie angesprochen haben, Herr Kubitzki. 50 Prozent Fachkräfte sind festgeschrieben, sind gesetz

lich fixiert. Es irritiert mich schon, Sie haben das im letzten Plenum, als Sie zu den Helferberufen gesprochen haben, auch schon mal mit einigen Schlenkern angesprochen, die den Eindruck erweckten, das könnte infrage stehen. Nein, es ist nicht so, wir haben 50 Prozent Fachkräftequote. Wir haben - und das hatten Sie auch beim letzten Mal angeschnitten - schon das Phänomen von abwandernden Fachkräften. Allerdings frage ich Sie, wo die Belege und wo die Prozentzahlen für diese abwandernden Fachkräfte in diesem Umfang sind. Ich erlebe etwas anderes, ich erlebe, dass die Einrichtungen durchaus ausbilden und mir sagen, dass 75 Prozent der Fachkräfte in den Einrichtungen verbleiben. So viele Fachkräfte können da nicht abwandern. Und wenn Fachkräfte abwandern - weil Sie vorhin auf die Finanzierung von Pflegepersonal eingegangen sind -, muss ich schon sagen, es gibt Tarifvereinbarungen, es gibt Tarifbestimmungen. Das Problem ist doch, dass es einzelne Träger gibt, die untertariflich bezahlen. Das ist doch ein ganz anderes Problem als das, was wir hier im Thüringer Landtag regeln können, das ist eine Angelegenheit der Tarifpartner.

Ein Letztes noch: Sie haben das letzte Mal hier so angeschnitten, na ja, die Einrichtungen sind es, die Ausbildung bezahlen und tragen, und dann laufen ihnen die Fachkräfte weg. Ich darf Sie schon daran erinnern, die Ausbildung wird im Wesentlichen vom Land finanziert, sowohl die Berufsausbildung als auch der theoretische Teil. Lediglich die Ausbildungsvergütung wird von den Einrichtungen geleistet, insofern haben die Einrichtungen auch ein großes Interesse daran, qualitativ gemeinsam mit dem Land Fachkräfte auszubilden und dann auch im Land zu halten.

Ein letzter Punkt: Zu den Mitwirkungsmöglichkeiten sind wir uns durchaus einig. Ich stelle aber die Frage, ob die Mitwirkungsmöglichkeiten, die Sie hier skizziert haben mit dem SPD-Antrag, ebenso wie die in Punkt 6 geforderten zusätzlichen Berichtsverfahren und Veröffentlichungen nicht eher zu mehr Bürokratie führen. Wir werden das miteinander diskutieren können, und zwar dann, wenn von der Landesregierung der Entwurf eines Heimgesetzes hier vorgelegt wird, allerdings sicherlich nicht in der Form, wie Sie es uns heute hier skizziert haben.

Zusammenfassend für die CDU-Fraktion darf ich sagen: Zu Punkt 1 des Antrags hat die Landesregierung berichtet, nach unserem Verständnis auch umfänglich berichtet. In Bezug auf Punkt 2 hatte die Landesregierung angekündigt, dass sie gern im Ausschuss bzw. hier im Landtag weiter informieren würde. Genau aus diesem Grund möchten wir gern diesen Punkt im Ausschuss haben und beantragen die Überweisung an den Sozialausschuss. Ich bleibe aber bei dem, was ich vorher skizziert habe. Aus den geschilderten Gründen wird die CDU-Fraktion die bei

den anderen vorliegenden Anträge ablehnen. Vielen Dank.

Das Wort hat der Abgeordnete Nothnagel, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Bericht des Ministers sehr aufmerksam verfolgt. Danke, Herr Minister, dass Ihnen bei dem SPD-Antrag hinsichtlich der Änderung des Heimgesetzes aufgefallen ist, dass dort behinderte Menschen nicht vorkommen.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte die Abgeordneten doch um Ruhe.

Aber ich muss sagen, in Ihrem Bericht sind diese behinderten Menschen auch recht unterbemittelt vorgekommen und vor allem dann auch immer wieder aus der klassischen Sicht der Pflege und immer wieder aus der Sichtweise der Pflegeversicherung. Ich habe leider nichts von Ihnen gehört hinsichtlich der persönlichen Assistenz, obwohl es wohl mittlerweile auch einige Kräfte in der CDU, in der CDU-Bundestagsfraktion gibt, die Pflegeassistenz als die Erfindung der CDU verkaufen, obwohl das letztendlich eine Maßnahme ist, diese Assistenz, die persönliche Assistenz, die Behindertenorganisationen und Behindertenverbände seit mindestens zehn Jahren in Deutschland praktizieren und die hier in Thüringen leider seit dem Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 dazu keine Chance mehr hatten. Wir sind seitdem mit der Politik in der Diskussion, aber bis zum heutigen Tage leider erfolglos, weil hier daran kein Interesse besteht. Da hätte ich mir einfach schon gewünscht, dass in diesen Bericht zumindest ansatzweise von Ihnen etwas kommt.

Zum Heimgesetz möchte ich noch Folgendes sagen: Dass wir heute nicht darüber diskutieren, ist klar, das hat Herr Panse auch noch einmal sehr deutlich gesagt, aber es wird ja in Zukunft auf uns zukommen, dass wir das jetzige Bundesgesetz in ein Landesgesetz verändern müssen. Mein Wunsch an ein zukünftiges Landesgesetz von dieser Stelle aus wäre, dass wir ein Gesetz, ein Heimgesetz brauchen, das die Heimbewohner schützt, und dass wir kein Heimbetreiberschutzgesetz brauchen. Darum würde ich von dieser Stelle doch sehr deutlich bitten.

Nun erlauben Sie mir noch, Herr Panse, ein Wort zu Ihnen zu sagen, zu Ihrer Äußerung, was ich im Rahmen der Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ gesagt habe. Diese Bundesinitiative wird unterstützt von der Bundestagsabgeordneten Silvia Schmidt und anderen und ich bin auch ein Unterzeichner dieser Initiative. Ich habe ganz bewusst im Juli dieses Jahres, als es darum ging, in Zella-Mehlis für ein neues Altenheim einen Spatenstich zu setzen, der AWO mitgeteilt, dass ich aus diesen Gründen, weil ich diese Initiative unterstütze, nicht an einem Spatenstich für ein neues Altenheim teilnehme. Das habe ich öffentlich erklärt, dazu stehe ich auch heute noch, weil ich es nicht für sinnvoll halte, weiterhin in stationäre Einrichtungen zu investieren, und ein Umdenken in der Richtung einfordere, so wie es diese Initiative tut. Das habe ich damals in der Presse erklärt und ich habe auch vorhin in einem Zwischenruf gesagt, Herr Panse: Wer lesen kann, ist im Vorteil. Sie haben mich wieder einmal nicht verstehen wollen.

Abgeordneter Nothnagel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte, Abgeordneter Panse.

Herr Kollege Nothnagel, ich habe hier die Pressemitteilung von Ihnen vorliegen, was Sie damals dazu gesagt haben, ich habe es schon sehr aufmerksam gelesen. Würden Sie mir vielleicht die Frage beantworten - der Minister ging darauf ein, dass wir rund 7.000 zusätzliche Plätze bis 2020 im stationären Bereich voraussichtlich benötigen werden -: Was glauben Sie, wie diese stationären Plätze entstehen, wenn denn nicht durch den Neubau von Pflegeeinrichtungen?

Ich habe es Ihnen doch gerade gesagt. Ich glaube nicht daran, dass wir diesen steigenden Bedarf mit stationären Einrichtungen decken können.

(Beifall DIE LINKE)

Ich fordere an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich, dass wir ein Umdenken auch in der Pflege hier in Thüringen endlich anfangen und dass wir den Alter

nativen, den offenen Wohnformen, der Assistenz, die sicherlich nicht für jeden das Nonplusultra ist, das gebe ich zu, eine größere Chance einräumen und uns nicht nur einseitig auf die stationäre Pflege fixieren. Nichts anderes habe ich gefordert und nichts anderes fordert diese Initiative. Wir fordern ein Umdenken in der Pflege.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung auch niemand mehr? Nein, gut. Dann kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zum Abstimmungsprozedere. Als Erstes stelle ich fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls sich kein Widerspruch erhebt. Dieser erhebt sich nicht.

Dann stimmen wir ab zum Antrag der Fraktion der SPD. Hier ist beantragt worden, diesen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit hat eine Mehrheit von Gegenstimmen entschieden, dass keine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erfolgt.

Damit stimmen wir direkt über den Antrag der SPD ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist das gleiche Bild wie vorhin. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE, soll dort Ausschussüberweisung beantragt werden an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit? Gut. Dann stimmen wir über diese Ausschussüberweisung ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt. Dann stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags der CDU-Fraktion. Hier ist ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer dem

zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Da gibt es eine Reihe. Mit einer Mehrheit ist diese Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 in seinen einzelnen Teilen a, b und c und rufe nun den Tagesordnungspunkt 5 auf

Für einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3317 -

Die Fraktion der SPD hat nicht signalisiert, das Wort zur Begründung nehmen zu wollen. Im Moment liegt keine Rednerliste vor.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Hätten Sie die genommen, die vorliegen, Frau Präsidentin.)

Im Moment liegen hier keine Rednerlisten.

Jetzt rufe ich für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Kretschmer auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon verwunderlich, da werden Aktionstage geschmiedet und gebündelt, aber es will keiner reden zum Mindestlohn. Also fange ich mal an.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Von wegen, Herr Kretschmer.)

Wo denn? Ihr Chef ist ja gar nicht da, der sonst dafür kämpft.

Ich möchte meine Ausführungen zu diesem Antrag der SPD-Fraktion damit beginnen, dass mich die notorische Unbelehrbarkeit und die ignorante Ablehnung unserer Argumente sehr ärgern. Es kommt also wieder der Antrag, der ja im Grunde genommen für diese Aktionstage aufgewertet wurde, es ist nämlich der alte Antrag aus den letzten Plenarsitzungen und nicht für den jetzigen Aktionstag und für die Demo eingebracht, also der Irrweg Mindestlohn kommt wieder. „Wörter, die so harmlos klingen, können wie Waffen sein“, meine Damen und Herren, habe ich letztens gelesen. „Mindestlohn“ ist so ein Wort. Ist es denn nicht nur gerecht, wenn die Politik mit einem gesicherten Mindestlohn dafür sorgt, dass auch in den unteren Lohngruppen ein Einkommen erzielt wird, das den Menschen ermöglicht, ein Leben mit der Würde eines wirtschaftlichen Mindeststandards

zu führen? Wer darauf mit einem entschiedenen Nein antwortet, der gerät leicht in den Verdacht, er wolle der Hemdsärmligkeit der Starken das Wort reden und habe keinen Sinn für den sozialen Schutz der Schwachen.

Mir ist bewusst, dass die Forderung nach Mindestlöhnen durchaus Zuspruch findet. Wenn allerdings Politiker davor warnen, dann nicht, weil sie den Unmut der Bürger auf sich ziehen wollen, sondern aus Verantwortung für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Wer sich dem Argument nicht beugen will, der Mindestlohn sei doch ein marktkonformes Instrument praktizierter Solidarität, dem wird vorgehalten, er vertrete die Prinzipien eines Ellenbogenkapitalismus, dem jegliche Solidarität ein Fremdwort sei.

(Beifall SPD)